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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Erdbau
02
Erdbau
Projektbeschreibung:
Die Firma GROPYUS baut als Generalübernehmer ein Mehrfamilienhaus mit 41 Wohneinheiten Blasewitzer Straße im Dresdner Stadtteil D-01307 Johannstadt.
Das Gebäude umfasst ein Erdgeschoss (Sockelgeschoss), fünf weitere oberirdische Vollgeschosse sowie ein zurückgesetztes Staffelgeschoss auf einem Teil des Gebäudes. Je Regelgeschoss sind sieben Nutzungseinheiten vorgesehen, die als Wohnungen ausgebildet werden. Im Erdgeschoss befinden sich vier weitere Wohneinheiten. Zusätzlich dient das Erdgeschoss der Unterbringung haustechnischer Anlagen sowie der Abstellung von Fahrrädern. Im Staffelgeschoss sind zwei Wohnungen angeordnet.
Das Gebäude wird in Gebäudeklasse 5 in Holz-Hybridbauweise ausgeführt.
Die Systemgrenze zwischen der Stahlbetonkonstruktion und der Holzkonstruktion liegt auf der Oberkante der Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss bei +2,815 m (OK Decke EG). Die Stahlbetonkerne, die sich bis zur Dachdecke erstrecken weisen die vertikale Systemgrenze zwischen der Holzkonstruktion und der Stahlbetonkonstruktion auf.
Die Fassade an dem Erdgeschoss und den Treppenräumen wird als WDVS ausgebildet, die Wohnetagen erhalten eine hinterlüftete Fassade mit Faserzementplatten.
Eine Gründung erfolgt über Streifenfundamente und Bohrpfahlgründungen. Der Rohbau der oberen Geschosse wird mit einem Bausystem von Gropyus erstellt.
Für die ausgeschrieben Bauleistungen werden Projektpartner zur Ergänzung der Eigenleistungen gesucht.
Gemäß Baugrundgutachten liegt das Gelände im Überschwemmungsgefähdeten Gebiet.. Gesonderte Anforderungen an den Wasser- und Naturschutz sind aktuell nicht bekannt. Der Grundwasserflurabstand ist > 2 m und < 3 m. Es sind keine Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung erforderlich.
Der Ausschreibung liegt keine Schlusskoordinierte
Ausführungsplanung zu Grunde. Es kann zu Abweichung während der Auftragsvergabe und / oder Ausführungkommen.
Die Ausschreibung wurde nach besten Gewissen verfasst, aber es kann keine Gewährleistung für Art und Umfang der Leistung gegeben werden.
Baustellenbetrieb:
Der Baubeginn erfolgt im Januar 2026. Betriebszeiten erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wobei die mit Lärm verbundenen Bautätigkeiten zwischen 7.00 und 18.00 Uhr durchzuführen sind. Mit dem Beginn der Betonarbeiten werden bauseits Sanitäreinrichtungen gestellt, ebenso wie Baustrom und -wasser. Zufahrten, Baustraßen und Verkehrswege, sowie weitere Einrichtungen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Dieser ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt oder kann schriftlich angefordert werden.
Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe-Plan) und des Baustelleneinrichtungsplanes sind zu beachten und umzusetzen. Der SiGe-Plan ist auf der Baustelle einsehbar oder kann bei Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) angefragt werden. Eine Einweisung in den SiGe-Plan erfolgt durch den SiGeKo. Der Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist dem SiGeKo frühzeitig mitzuteilen.
Beim dem erstmaligen Betreten des Baustellengeländes ist die Aufnahme der Tätigkeiten dem Verantwortlichen vor Ort anzumelden. Eine Einweisung in die Baustelle erfolgt durch den Verantwortlichen vor Ort.
Auftragnehmer haben ihre Arbeitsplätz eigenständig gemäß dem aktuellen Stand der Technik umzusetzen. Die gelten Anforderungen des Abreitschutzes sind einzuhalten. Gemeinsam, von mehreren Arbeitnehmern genutzte Einrichtungen sind bestimmungsgemäß zu verwenden und zu hinterlassen. Bauseits erfolgt keine Abfallentsorgung. Auftragnehmer sind eigenverantwortlich für die bestimmungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle zuständig. Notwendige Genehmigungen für ihre Tätigkeiten sind eigenständig vom Auftragnehmer einzuholen. Ein Einsatz von Baumaschinen ist frühzeitig mitzuteilen und mit der Bauleitung abzustimmen. Bauseits werden grundsätzlich keine Krankapazitäten gestellt. Eine Nutzung der Baukräne durch den Auftragnehmer sind frühzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Auftragserteilung:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich digital. Die Abgabe einer X84 bzw X85 datei ist erwünscht. Nebenangebote sind ausdrücklich erwünscht. Eine Abrechnung erfolgt gemäß Vertrag. Abrechnungen gemäß VOB C müssen im vertraglich vereinbart sein. Ein Auftragserteilung erfolgt nach Bietergespräch und Verhandlung. Gewährleistungen auf des Gewerk erfolgen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Projektbeschreibung:
02.01 Hinterfüllung
02.01
Hinterfüllung
02.02 Grundleitungen
02.02
Grundleitungen