10 300 Baukonstruktion
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines und Vertragsgrundlagen:
Die Maler- und Lackierarbeiten sind schlüsselfertig, betriebs- und bezugsfertig anzubieten. Neben diesen Vorbemerkungen und den einzelnen Leistungspositionen gelten die folgenden Dokumente in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsbestandteil:
Die VOB Teil B (DIN 1961) und die VOB Teil C, insbesondere die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten) und die DIN 18366 (Tapezierarbeiten).
Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) sowie die geltenden Arbeitsstättenrichtlinien (ArbStättV / ASR).
2. Besondere bauliche und betriebliche Gegebenheiten:
Hortbetrieb während der Bauzeit: Der angrenzende Hort „Koboldland“ und Teile der Außenspielflächen bleiben während der gesamten Bauzeit im Betrieb. Die Arbeiten sind vom Auftragnehmer so zu koordinieren und auszuführen, dass Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen für die Kinder und Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert werden.
Baustellenzufahrt: Die Erschließung erfolgt teilweise über die unbefestigte und enge Walter-Smolka-Straße (Engstelle ca. 3,60 m). Dies ist bei der Anlieferung von Materialien zwingend zu berücksichtigen.
3. Zwingende Material-, Ökologie- und Nachhaltigkeitsanforderungen:
Striktes PVC-Verbot: Der Einsatz von PVC-haltigen Werkstoffen in folgenden Bereichen strikt ausgeschlossen: Bodenbeläge, Handläufe, Fußleisten sowie Tapeten / Wandbekleidungen. Es dürfen für die Wandgestaltung ausschließlich PVC-freie Vliese, Papiere oder schadstoffgeprüfte Glasgewebe verwendet werden.
Gesundheits- und Umweltverträglichkeit: Alle verwendeten Farben, Lacke, Grundierungen, Spachtelmassen und Klebstoffe müssen über den gesamten Lebenszyklus emissionsarm, schadstoffgeprüft und nach der Trocknungsphase vollkommen geruchsneutral (VOC-frei) sein. Die Richtlinien des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ des BMI sind einzuhalten.
Gleiche Leitfabrikate: Um einheitliche Oberflächenstrukturen und Glanzgrade zu garantieren, sind alle gleichartigen Beschichtungssysteme und Farben vom selben Hersteller zu beziehen.
4. Technische Ausführungsqualitäten:
Reinigungs- und Desinfektionsmittelbeständigkeit: Alle Wand- und Deckenbeschichtungen müssen glatt, feucht zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig ausgeführt werden.
Nassabriebklasse: Sämtliche Wandbeschichtungen müssen mindestens die Nassabriebklasse 2 gemäß DIN EN 13300 in scheuerbeständiger Qualität aufweisen.
Untergrundtoleranzen: Für die Abnahme der bauseitigen Untergründe gilt die DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau). Für Sichtbetonflächen ist das Merkblatt „Sichtbeton“ (Klasse SB3), für Putzoberflächen das Merkblatt „Putzflächen im Innenbereich“ maßgebend.
5. Bemusterung und Farbkonzept:
Farbmuster:
Vor der Ausführung ist ein ganzheitliches Farb- und Innenraumgestaltungskonzept mit dem Auftraggeber abzustimmen. Für alle farbigen Elemente sind Farbmuster in einer Mindestgröße von 1 m² direkt am Objekt anzulegen und vom Bauherrn freizugeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
10.10 Vorbereitung des Untergrundes
Vorbereitung des Untergrundes
10.20 Wandbeschichtungen Untergeschoss
Wandbeschichtungen Untergeschoss
10.30 Wandbeschichtungen Erdgeschoss
Wandbeschichtungen Erdgeschoss
10.40 Deckenbeschichtungen
10.50 Lackierarbeiten und Bauteile
Lackierarbeiten und Bauteile
10.60 Bodenbeschichtung Estrichflächen
Bodenbeschichtung Estrichflächen
10.70 Sonstige Leistungen