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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Modernisierung von zwei Hochäusern aus den 60er-Jahren. Die Gebäude haben einen identischen Grundriss. Das Gebäude "Peppone" hat 13 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 36 m.
Das Gebäude "Don Camillo" hat 23 Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 63 m.
Die Gebäude befinden sich in Wolfsburg -Detmerode
Die beiden Häuser wurden komplett entkernt und sind nicht bewohnt. Im Gebäude gibt es ein Bestandsteppenhaus. Auf der Ostseite der Gebäude wurde ein Teil der Fassade geöffnet. Hier wird ein neues Treppenhaus mit zwei Aufzügen errichtet.
Die ursprünglichen Aufzuganlagen sind demontiert. Die Gebäudeerschließung und die Material-transporte für die Baumaßnahme, erfolgt mit Baukränen oder über Gerüstaufzüge. Jedes Gebäude verfügt über 2 Gerüstaufzüge.
1.1.1 Bauablaufplan
Der Auftragnehmer hat eine Woche nach Beauftragung
einenTerminplan vorzulegen, der mindestens eine
Unterteilung der Ausführungszeiten nach der zweiten
Hierarchiestufe des Leistungsverzeichnisses und nach
den Geschossen beinhaltet.
1.1.2 Baubesprechungen:
Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird einmal
wöchentlich eine Baubesprechung durch den Auftraggeber
einberufen. Ziel der Besprechungen ist für alle auf der
Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen
Arbeitsablauf zu realisieren.
Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des
Auftragnehmers daran ist Pflicht. Der Vertreter des
Auftragnehmers muss zu diesen Besprechungen
aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den
weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein.
1.1.3 Arbeitsablauf:
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der
örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei
Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die
Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu
koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf
gewährleistet ist.
1.1.4 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
dem der Bauüberwachung täglich zu übergeben. Sie müssen
mindestens folgende Angaben enthalten:
- das Datum
- eine fortlaufende Nummerierung
- das Wetter (Temperatur, Niederschlagsmenge,
Windstärke)
- Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals
- die eingesetzten Großgeräte
- die ausgeführten Arbeiten mit Angabe desBauabschnitts
- besondere Vorkommnisse
1.2 Ausführung
1.2.1 Material
Die ausgeschriebenen Leistungen sind einschließlich
Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung
anzubieten, wenn in den Leistungstexten nichts anderes
gefordert wird.
Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Materialien
sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern.
Das Material für zusammenhängende Bereiche muss von
einem Hersteller und aus einer Produktion stammen.
1.3 Ordnung und Sauberkeit
Bei der Ausführung von Leistungen sind alle
angrenzenden Bauteile, insbesondere Sicht-Oberflächen,
vor Beschädigungen zu schützen.
Der Auftragnehmer ist für Ordnung und Sauberkeit auf
der Baustelle verantwortlich. Dieses betrifft den
Abfall und die Verunreinigungen, die aus dem
Arbeitsbereich des Auftragnehmers herrühren.
Die Baustelle ist arbeitstäglich zu säubern, der
anfallende Schutt ist außerhalb des Baustellengeländes
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu
entsorgen. Der Arbeitsplatz ist so aufzuräumen, dass
niemand durch Materialien, Werkzeuge usw. behindert
oder gefährdet wird. Verkehrs-, Flucht-, und
Rettungswege sind ständig freizuhalten.
Durch den Auftragnehmer verschmutzte öffentliche
Straßen sind umgehend, mindestens arbeitstäglich, zu
säubern. Vorhandene Straßen und Wege im
Baustellenbereich sind zu schützen und am Ende der
Bauarbeiten, falls beschädigt, wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Alle ausgeführten Leistungen sind bis zur Endabnahme
vor mechanischen und chemischen Beschädigungen,
Verschmutzungen und Diebstahl in geeigneter Weise zu
schützen. Sollte der Aufforderung nach Sauberkeit auf
der Baustelle seitens des Auftragnehmers nicht
innerhalb eines Tages nachgekommen, ist der
Auftraggeber berechtigt, eine Reinigung zu Lasten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen.
1.4 Allgemeines
Zur Vereinfachung werden für den weiteren Text folgende
Abkürzungen eingeführt:
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
IB - Ingenieurbüro
Für die Ausführung der nachfolgend aufgeführten
Arbeiten gelten die VOB/B und VOB/C in neuester
Fassung.
Die Positionen sind, soweit nicht anders vermerkt, als
gelieferte und betriebsfertig montierte Installation zu
verstehen.
Sämtliche Klein-, Verbindungs-, Dichtungs- und
Befestigungsmaterialien sind in den Einheitspreisen
einzurechnen.
Wird im Bereich fertiger Bauteile gearbeitet, hat der
AN diese vor Verschmutzung und Beschädigung zu
schützen. Die Kosten hierfür sind in die Preise
einzurechnen. Kosten für die Beseitigung von Schäden,
die seitens des AN an fertigen Bauteilen verursacht
wurden, werden von der Schlussrechnung einbehalten.
Das Vorhalten von Baustelleneinrichtung und
Unterkünften, Werkzeugen und Maschinen während der
gesamten Bauzeit ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Das setzten des Baustromverteilers und die zur Bereitstellung sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden, ebenso die Installation und Beistellung der evtl. benötigten Baubeleuchtung.
Die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten werden vom
Auftraggeber für die Dauer der gesamten Bauzeit
übernommen. Die Verbrauchskosten sind demnach nicht bei
der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Der AN hat die Baustelle, soweit seine Leistungen
betroffen sind, täglich nach Beendigung der Arbeiten in
einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Verpackungen,
demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie
Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des AN über und
sind von ihm täglich abzufahren.
Auf die Einhaltung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften wird hier besonders
hingewiesen.
Umlagerung von Material innerhalb der Baustelle auf
Anweisung der Bauleitung wird ebenfalls nicht gesondert
vergütet.
Vor dem Einbau sind alle seitens des AG gewünschten
Einrichtungsgegenstände, Materialien etc. incl. Zubehör
zur Bemusterung und Freigabe vorzulegen.
Die fertige Leistung ist mit einer erfolgreichen
betriebsmäßigen Prüfung (Funktionsprüfung) der Anlage
und Übergabe der Bestandsunterlagen abgeschlossen.
Hierbei umfasst die Anlage alle in der Funktions- und
Qualitätsbeschreibung enthaltenen Leistungen incl.
aller evtl. Erweiterungen und Änderungen im Zuge der
Ausführung.
Der AN ist allein verantwortlich für die Richtigkeit
von Einbau, Funktion und ausreichender Kennzeichnung
aller Materialien, auch wenn er sie nur liefert und zum
Einbau bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige
Angaben rechtzeitig mitzuteilen.
Die aufgelisteten Einheitspreise beinhalten Material
und Lohn sowie alle zur Herstellung und Fertigstellung
einer gebrauchsfertigen Anlage notwendigen Leistungen
incl. aller Kosten für die im Vertrag enthaltenen
Verpflichtungen.
Die Sichtprüfung der vom AN erstellten
Montagezeichnungen entbindet den AN nicht von seiner
Verantwortung für eine fachgerechte Ausführung sowie
einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage.
Dem AN obliegt die eigenverantwortliche Erstellung
betriebsfertiger Anlagen seines Gewerkes für das
gesamte Bauvorhaben als betriebsfertiges Gebäude.
Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, dass
die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben
ausreichend gewesen sind, um sämtliche zur Preisbildung
erforderlichen Umstände zu erfassen und damit die
erforderlichen Leistungen vertragsgemäß nach Art und
Umfang erbringen zu können.
1.4.1 Nebenleistungen nach VOB, Teil C
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, gehen
teilweise über die VOB, Teil C hinaus, und werden
Bestandteil der vertraglichen Leistungen:
-Montageunterlagen zur Ausführung der Leistungen wie
nachfolgend beschrieben
-Bestands- und Revisionsunterlagen, wie nachfolgend
beschrieben
-Erstellung aller Antrags- und Genehmigungsunterlagen
bei den zuständigen Stellen
-Eigenverantwortliche Qualitätskontrolle der zur
Verwendung vorgesehenen Betriebsmittel
-Überprüfung der Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100
-Auf Wunsch des AG durchzuführende Bemusterung einschl.
gewünschte Wiederholung
-Leistungsmessungen einschl. der zu erstellenden
Protokolle
-Inbetriebnahme, Betreibung und Überwachung der Anlagen
für Einregulierung, Probebetrieb, Einweisung des
Personals, Abnahmen, etc.
-Erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN
selbst zu beschaffen und mit der Bauleitung
abzustimmen..
- Die Beschaffung diebstahlsicherer verschließbarer
Räume ist Sache des AN.
1.4.2 Abnahme
Vor Abnahme sind vom AN sämtliche notwendige
Leistungs-, Isolations- Wiederstandsmessungen etc.
durchzuführen. Die Ergebnisse sind in Messberichten
zusammenzufassen und mindestens zwei Kalenderwochen vor
der Abnahme der Bauleitung zur Verfügung zu stellen.
Die Messberichte müssen eindeutig die Meßmethode, Soll-
und Ist-Werte sowie die prozentuale Abweichung
voneinander erkennen lassen. Der AG behält sich vor, an
diesen Messungen teilzunehmen und ist aus diesem Grunde
rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Prüfungen zur
Teilnahme einzuladen. Erforderliche Messgeräte sind
seitens des AN bereitzustellen und müssen geeicht sein.
Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Liegen Bestandsunterlagen und Messprotokolle nicht
vollständig vor, kann die Abnahme verweigert werden.
Während der Bauzeit werden Zwischen-/Kontrollbegehungen
durchgeführt (z.B. vor dem Schließen von Steigschächten
etc.) . Baukontrollen haben aber in keinem Fall die
rechtliche Wirkung einer Abnahme.
Vorbemerkung
Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist nach DIN VDE V 0108 Teil 100-1 konzipiert. Diese Norm ist zum Zeitpunkt der Planung als Vornorm definiert. Es wird davon ausgegangen, dass bei den Ausführungsarbeiten diese Norm die volle Rechtskräftigkeit erreicht.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist für die Bereiche der notwendigen Flure, der Vorraum zum Treppenraum, Kellerbereiche sowie für die Treppenräume geplant. Die Beleuchtung eines Bereiches des Rettungswegs muss mit mindestens zwei Leuchten erfolgen, so dass Ausfall einer Leuchte den Rettungsweg nicht total verdunkelt oder die Kennzeichnung des Rettungswegs unwirksam macht. Die horizontale Beleuchtungsstärke der Sicherheits- beleuchtung auf dem Boden entlang der Mittellinie des Rettungsweges muss nach DIN EN 1838 mindestens 1 Lux betragen. Die Leuchten sind im Bereitschafts- (Rettungswegbeleuchtung) als auch im Dauerbetrieb (Piktogramm- bzw. Fluchtrichtungsbeleuchtung) zu schalten.
Für die Versorgung und Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung sind Einzelbatterieleuchten mit einer zentralen Überwachung geplant. Die Betriebsdauer der Stromquellen für die Sicherheits- beleuchtung beträgt 8 Stunden. Die Leuchten registrieren Fehler sowie Ausfall in der Stromversorgung des Allgemeinstromkreises eines Rettungsabschnittes und schalten die in den Bereitschaftsbetrieb geschalteten Leuchten an.
Die Sicherheitsbeleuchtung muss 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 s
erreichen. Die geforderte Beleuchtungsstärke muss spätestens nach 60 s erreicht werden. Für die Sicherheitsleuchten werden langlebige LED - Leuchten vorgesehen.
Sicherheitsbeleuchtung
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Installationen
Die elektrischen Anlagen sind nach den gültigen Vorschriften und den Anschlussbedingungen der LSW auszuführen. Für die Verlegung in den Räumen und im Technikraum sind generell Mantelleitungen zu verwenden. Bei der Leitungswahl ist unbedingt auf die Zulässigkeit in den Bereichen zu achten. Die Steckdosen sind generell mit RCD (FI-Schalter) zu schützen. Vor dem Einbau sind der Bauführung Muster und entsprechende Zertifikate über die Eignung vorzulegen. Sämtliche elektrische Geräte müssen für eine 100 %ige Einschaltdauer ausgelegt sein. Dieses ist u.a. besonders bei den Relais zu beachten. Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt über einen neuen Hausanschluss. Als Schutzmaßnahme ist Schutz durch Abschaltung vorgeschrieben (TN-C und TN-S Netz). Alle Stromkreise sind mit gesondertem PE-Leiter (Schutzleiter) auszuführen, dessen Verbindung mit dem geerdeten Neutralleiter nur im HA zu erfolgen hat, hierfür sind in den Vertei-lungen trennbare NReihenklemmen und PE-Reihen- klemmen vorzusehen. Die Prüfung der elektrischen Neuanlagen nach Fertigstellung und Aufstellen der Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle hat nach VDE zu erfolgen. Die vorgenannten Protokolle sind bei der Abnahme vorzulegen. Ohne Vorlage der Messprotokolle sind die Neuanlagen nicht betriebsfertig. Für eventuelle Folgeschäden haftet der Auftragnehmer. Die Kosten für die Erstellung der Protokolle lt. VDE sowie für die Messung der Starkstrom- und Fernmeldeleitungen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer (AN) hat bei fachgerechten Entsorgungen entsprechende Nachweise vorzulegen.Im Besonderen sind die Entsorgungsnachweise über die Akkus, Metallschrott, Kondensatoren, Leuchtmittel und PVC-haltige Leitungen/Kabel vorzulegen. Bei Zentralen müssen sämtliche Einbauteile berücksichtigt werden. Die Bestellung der Verteilungen, Zentralen, Schaltgeräte sowie der Leuchten erfolgt nach Rücksprache des Auftragnehmers mit der Bauführung des AG. Die Abnahme der Anlage erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung, schließt jedoch die vorzeitige Inbetriebnahme derselben nicht aus. Ist nach dem Ermessen des Auftragnehmers eine Abnahme möglich, stellt er bei der Bauführung einen schriftlichen Antrag auf Abnahme. Zusammen mit der Bauführung wird festgestellt, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bei der Abnahme wird geprüft, ob die Ausführungspläne und das Schutzkonzept der Anlage alle Anforderungen erfüllen. Mit dem Antrag zur Abnahme sind sämtliche Bestandspläne, Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie Ersatzteillisten etc. einzureichen. Bei der Erstellung der Pläne sind die Layervorgaben des AG einzuhalten. Vor der endgültigen Übergabe führt der Auftragnehmer für das Nutzer und Betriebspersonal des Aufttraggebers eine mfassende Einweisung vor Ort durch. Die Bestandspläne müssen auf Grundlage der Montagepläne erstellt werden. Sie sind Bestandteil der Abnahme.
Allgemeine Anweisungen
Die Auflagen der Baugenehmigungen und des Sachverständigen sind zu beachten. Einsichtnahme besteht bei der zuständigen Bauführung.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch Koordinierungsbesprechungen zu regeln. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen nach Aufforderung verpflichtet.
Auf den vorbeugenden Brandschutz hat der Auftragnehmer zu achten, dieses gilt insbesondere beim Umgang mit offenem Feuer (bei Schleif-, Schweiss- und Brennarbeiten etc.). Bei den vorgenannten Tätigkeiten ist am Arbeitsort ein Feuerlöscher vorzuhalten ist. Außerdem ist durch Sauberhaltung der Baustelleneinrichtung der Anteil der brennbaren Materialien so-weit zu reduzieren wie dieses der Bauablauf zulässt. Sollten aus den aufgeführten Forderungen Kosten entstehen, so sind diese in die Einheitspreise einzurechnen und somit abgegolten.
Abfälle
Die bei den Arbeiten anfallenden Abfälle sind von dem Auftragnehmer auf eigene Kosten zu entsorgen (VOB Teil C DIN 18 299 Ziffer 4).
Die Massenansätze des LV sind überschlägig ermittelt. Die Leitungen und Kanäle werden in Teillängen verlegt. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit dem AG Rücksprache zu nehmen. Es hat ein Einweisungsgespräch auf der Baustelle zu erfolgen. Sämtliche Arbeiten sind in Abstimmung mit den Ausbaugewerken und der Bauführung auszuführen. Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen jeder Art insbesondere Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Wänden und Decken müssen durch geeignete Schutzvorkehrungen ausgeschlossen werden. Sollten aus den aufgeführten Baustellenarbeitsabläufen Kosten entstehen, so sind diese in die Einheitspreise einzurechnen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Befestigung sämtlicher Bauteile ist mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungs- systemen auszuführen. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen. Sofern demontierte Bauelemente, die zur Wiederverwendung dienen, eingelagert oder an Dritte übergeben werden ist darüber durch den AN ein Übergabe- oder Einlagerungsprotokoll zu erstellen.
Sachverständigen - Prüfung
Aufgrund der geltenden Baurichtlinien werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Prüfungen durch einen nach Baurecht anerkannten Sachverständigen erforderlich. Hierzu wird seitens der Auftraggeberin ein entsprechender Auftrag an den Sachverständigen erteilt werden. Für die Dauer der Prüfung ist ein Verantwortlicher der/des Auftragnehmer s/in sowie geeignetes Bedienungspersonal für die Zentralentechnik zur Verfügung zustellen. Die Bedienung der Zentralentechnik muss während der Sachverständigen- abnahme durch den AN erfolgen. Die Dokumentation (Bestandsunterlagen) sind nach den zuständigen Vorschriften zur Sachverständigenprüfung vorzuhalten.
Die Abnahme und Übergabe der Anlagen ist erst nach vorgenommener Sachverständigen- Prüfung möglich, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Sollte die "Erstinbetriebnahmeprüfung" wesentliche Mängel ergeben, die aus Sicht des Sachverständigen bzw. der Auftraggeberin eine Nachprüfung erforderlich machen, sind die Kosten des Sachverständigen für die Nachprüfung vom Auftragnehmer / von der Auftragnehmerin zu übernehmen. Beanstandungen durch den Sachverständigen, sofern diese sich auf die Anlagen beziehen, sind auf Kosten des Auftragnehmers der Auftragnehmerin sofort abzustellen. Erstprüfungen für neue Anlagen inkl. Leitungsnetz.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Unterlagen Werk- und Montageplanung 2.1 Grundlagen des AG zur Montageplanung
Dem AN werden zur Erstellung der Montagepläne die Ausführungsunterlagen des IB zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen stellen den Soll-Zustand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dar. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unter der "Bereitstellung von Planunterlagen" aufgeführt.
Seitens des AN ist die Montageplanung sowie die Anlagendokumentation zu erbringen.
Der AN hat den AG auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen.
2.2 Planunterlagen des AN zur Montageplanung
Seitens des AN sind die Montageunterlagen und evtl. erforderliche ergänzende technische Berechnungen oder
Umrechnungen aufgrund von Änderungen nach der Auftragserteilung, inkl. Einarbeitung von Änderungen
von AG- oder Nutzerseite und/oder bei Verwendung anderer als der ausgeschriebenen Materialien dem AG
jeweils 4 Wochen vor Montagebeginn der entsprechenden Leistungen, durch hochladen auf einem vom AG zur Verfügung gestelltem Planserver in PDF, vorzulegen. Falls die nachfolgend aufgeführten Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig sind, werden diese komplett an den AN zurückgegeben. Korrekturen/Ergänzungen sind vom AN kostenfrei einzuarbeiten.
Mit Beginn der Montage sind evtl. vorhandene erneute Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung seitens des AN in die genehmigten Montagepläne einzuarbeiten und die geänderten Zeichnungen wiederum als pdf und
DWG-Datei zu übergeben. Zeichnungen zur Verteilung sind auf Papier von mindestens 80 g/m² zu erstellen.
Die Montageunterlagen hat der AN mit den anderen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren.
Eine Sichtprüfung und Freigabe der Unterlagen durch den AG beinhaltet jedoch keine Einschränkung der
Eigenverantwortung und Haftung des AN gemäß Vertrag.
Die Vorlage sämtlicher Unterlagen erfolgt im DWG- bzw. DXF- sowie PLT- und PDF-Format. Berechnungen als programmspezifische und als »pdf-Datei«
Die Unterlagen bestehen im einzelnen aus:
Montagezeichnungen mit Detailzeichnungen im Maßstab 1:100 / 1: 50 / 1: 20
Grundrisszeichnungen mit Schnitten M 1:50 mit sämtlichen ausgeführten Installationen und
Bezeichnungen (Stromkreise etc.).
Für die Erstellung der Montageplanung weiter zu berücksichtigen sind:
- die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne,
Deckenspiegel, Bodenspiegel einschließlich Statik
- die zur Ausführung freigegebenen Einrichtungspläne der
Nutzer sämtliche Bauauflagen
Alle Unterlagen in kunststoffkaschiertem Ordner mit
eingelegtem durchnummerierten
Kunststoff-Eingriff-Register wie folgt eingeordnet:
1.Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
2.Erläuterungsbericht / Anlagenbeschreibung
3.Zeichnungen (Grundrisse / Schnitte / Details /
Schemata)
4.Technische Berechnungen
5.Materialzusammenstellung (Hersteller / Typ /
Bezugsquellennachweis)
6.Anlagen (z.B. Katalogauszüge / Produktinformationen)
Unterlagen Werk- und Montageplanung
Ausführungsplanung Dem Auftragnehmer (AN) wird nach der Beauftragung die
Ausführungsplanung auf einem Datenträger im pdf- und im
dwg-Format zur Erstellung der Werk- und Montageplanung
übergeben.
Übergeben werden:
- Grundrisse, M 1:50
Bei Änderungen der Ausführungszeichnungen wird der
jeweils aktuellste Stand durch die Architekten und
Fachingenieure per E - Mail im PLT - Format bzw. in
DWG/ PDF - Format dem AN zur Verfügung gestellt.
Der AN hat sicherzustellen, dass Planunterlagen in den
digitalen Formaten dxf, dwg, plt, pdf, d83, doc, xls,
mpp die von den Architekten und Fachplanern des AG
versandt oder übermittelt werden, im Hause des AN und
seiner Nachunternehmer vollständig (alle Informationen
enthaltend) und lesbar ausgedruckt bzw. ausgeplottet
werden können.
Datenformate CAD:
Der Datenaustausch von CAD-Plänen erfolgt im
dwg-Format: AutoCad Rel. 2000
Diese Regelung betrifft nur die Ausführungszeichnungen,
die durch die vom AG beauftragten Architekten und
Fachingenieure erstellt werden.
Anfallende Druck- und Plotkosten sind durch den AN zu
tragen.
Ausführungsplanung
Dokumentation Die kompletten Dokumentationsunterlagen sind dem AG
bzw. einem Bevollmächtigten zur Prüfung (Prüfzeitraum
wird vom AG bestimmt) auf Vollständigkeit vorab in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
Falls die Unterlagen aus Sicht des AG nicht vollständig
sind, werden diese Komplett an den AN zurückgegeben.
Korrekturen / Ergänzungen sind vom AN kostenfrei
einzuarbeiten.
Erst wenn der AG bzw. dessen bevollmächtigtes IB
erklärt haben, dass die Dokumentationsunterlagen
vollständig und übereinstimmend mit dem Ist Zustand
sind, kann der AN anhand der Dokumentationsunterlagen
die Einweisung des Betreiberpersonals / späteren Nutzer
durchführen. Darüber sind Protokolle anzufertigen, in
denen der spätere Betreiber / Nutzer schriftlich die
Durchführung und die Qualität bestätigt und erklärt,
dass er ab diesem Tag in der Lage ist, die Anlagen zu
betreiben.
Die Organisation, terminliche Koordination, Stellung
von Mess- und Vorführgeräten etc. obliegt allein dem
AN.
Die vom Auftraggeber geprüften und freigegebenen
Dokumentationsunterlagen sind zur Abnahme vorzulegen.
Die kompletten Unterlagen sind 3-fach auf Papier und
3-fach auf Datenträger in DXF und DWG Format zu
übergeben. Berechnungen als programmspezifische und als
»pdf-Datei« auf Datenträgern zu übergeben.
Dokumentation
01 Gebäudeteil "Don Camillo"
01
Gebäudeteil "Don Camillo"
01.01 Gebäudeteil "Don Camillo"
01.01
Gebäudeteil "Don Camillo"