Bodenbelagsarbeiten
Ditzingen MFH BW BF5
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück 0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück Die Strenger Stuttgart GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses am nordöstlichen Ortsrand von Ditzingen. (Ausführung auf Baufeld 5). Auf den benachbarten Baufeldern werden Reihenhäuser errichtet, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Baugrundstücke sind unbebaut (ehemalige Acker- und Wiesenflächen). Projektadresse: Astrid-Lindgren-Straße 8, 71254 Ditzingen Flurstücke 6587 / 6588 /6589 / 6590 Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau des Mehrfamilienhauses mit insgesamt 3 oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss mit Abstellräumen und einer Tiefgarage. Abmessungen Gebäude Außenmaß ca. 39,265 x 13,65 m Staffelgeschoss im DG zurückversetzt OK RFB UG TG: ca. -3,535 m bis -3,345 m OF RFB UG Treppenhäuser: ca. -3,655 m = 323,575 m ü NN OK RFB Aufzugsschacht: ca. -4,51 m = 322,72 m ü NN OK FFB EG i.d.R. 0,00 = 327,23 m ü NN Fußbodenaufbau EG-OG2: 15 cm, im DG 26 cm Geschosshöhe Rohbau EG - OG2. ca. 2,575 m, im DG ca. 2,685 m (lichte Raumhöhe EG-DG ca. 2,425 m) OK Attika ca. +12,07 m = +339,30 m ü NN OK Attika TRH: ca. +11,97 m = +339,20 m ü NN Das Baugebiet ist nach der DIN 4149:2005-04 der Erdbebenzone 0 zugeordnet. Das Bauvorhaben liegt im Wasserschutzgebiet Ditzingen Zone III und IIIA. Vorläufiger Bemessungswasserstand: 322,5 m ü NN Schneelastzone 2 Windzone 1 Gebäudehöhe ca. 12 m Geländekategorie III Vorstädte Das Gebäude wird mit dem energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 errichtet. Das Wohngebäude ist in Gebäudeklasse 4 mit einer Gebäudehöhe >7m < 13 m und mit keiner NE größer als 400 m2 eingestuft. Die Tiefgarage als TG Mittelgarage, geschlossen, unterirdisch, eingeschossig mit Verbindung zum MFH, Fläche TG ca. 750,33 m2 als 1 Rauch- und Brandabschnitt. Weitere Angaben siehe beiliegende Baubeschreibung und beiliegende Gutachten.
0.1 Projektbeschreibung - Lage und Grundstück
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion 0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion In dem dreigeschossigen Baukörper entstehen 25 Wohneinheiten mit insges. 1.456 m2 Wohnfläche. 0.2.1 Untergeschoss - Tiefgarage Das Gebäude wird unterkellert. In der Tiefgarage können ca. 28 PKW-Stellplätze ausgewiesen werden. Im UG sind außerdem Keller- und Technikräume sowie Müll- und Fahrradkeller angeordnet. Die Zufahrt erfolgt an der süd-östlichen Grundstücksecke über eine Rampe. Die Parkierungsflächen sowie Neben- und Technikräume erhalten eine Bodenplatte. Außen- und Innenwände werden massiv aus StBeton errichtet. Die Gründung erfolgt über Streifen- und Einzelfundamente 0.2.2 Obergeschosse - Wohngeschosse Die Wohnbebauung ab EG ist in Hybridbauweise vorgesehen. Decken und massive Treppenhauskerne mit Aufzugsschächten, Wohnungstrennwände, Außenwände von Loggien und Balkonen, Brandwände sowie ergänzende Stützen werden in StBeton errichtet. Die Außenfassaden werden im Holzrahmenbau inkl. Kunststofffenstern erstellt und mit WDVS bekleidet. Das Dach wird als begrüntes Flachdach errichtet. Nichtragende Wände sind in Trock enbauweise als Gipskarton-Ständerwände vorgesehen. Die Wohnungen erhalten Badzellen bzw. Bäder als Fertigteile. Im weiteren Ausbau sind folgende Oberflächen vorgesehen: Wandoberflächen mit Spachtelung, Raufaser und Anstrich (kein Putz in den Wohnungen, Ausnahme Treppenhäuser mit Innenputz) Bodenbeläge Parkett auf schwimmendem Estrich + Wärme- und Trittschalldämmung Balkonbeläge Betonwerkstein Treppenhäuser Beläge und Treppenstufen aus Naturstein oder Kunststein Wohnungseingangstüren Innentüren mit Holzumfassungszargen und Holztürblätter Türen im UG als Stahltüren Fenster aus Kunststoff mit Rollladen Das Haus erhält einen Personenaufzug als maschinenraumloser Seilaufzug. 0.2.4 TGA-Erschließung: Das Gebäude wird an die Ortskanalisation und die Wasser-, Fernwärmeleitungen - und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
0.2 Projektbeschreibung - Architektur und Konstruktion
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Lagerflächen außerhalb des Grundstücks stehen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollte sich im Einzelfall jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung im nahen Umfeld ergeben, kann dies in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Technischen Projektleiter geprüft werden. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Circa- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Folgende Bauumlagen werden dem Auftragnehmer abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,25 % Bauwasser und Baustrom 0,50 % Sanitärcontainer 0,50 % Baustellenüberwachung 0,25 % Projektraum 0,10 % Baustellengrundsätze Der Bieter erklärt, dass die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. STRENGER tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung wird einen geeigneten Raum für Pausen und Verpflegung benennen, sobald dies baulich möglich ist. Die Bereitstellung eines Pausenraums erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen der Baufortschrittsplanung. Sollte zum Zeitpunkt der Ausführung noch kein Pausenraum verfügbar sein, wird gemeinsam mit dem Unternehmer eine Übergangslösung abgestimmt. Eigene Provisorien dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bauleitung aufgestellt werden. Die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial hat durch den Unternehmer täglich und auf eigene Kosten zu erfolgen. Bei Verstoß erfolgt ein schriftlicher Hinweis durch die Bauleitung. Verstreicht die darin gesetzte Frist fruchtlos, wird die Leistung durch ein Drittunternehmen ausgeführt und die entstehenden Kosten von der Abschlags- bzw. spätestens von der Schlussrechnung abgezogen. Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Persönliche Schutzausrüstung auf dem Baufeld Ditzingen Für das gesamte Baugebiet des Auftraggebers in Ditzingen gilt eine erweiterte PSA-Pflicht für sämtliche Unternehmer, Fachleute, Besucher und sonstige Personen, die das Baufeld betreten. 1. Sicherheitsschuhe: Unternehmer: Sicherheitsklasse S3 verpflichtend. Fachpersonal (z. B. Auditoren, Baukontrolle): mind. Sicherheitsklasse S2. Kunden / Besucher (Laien): festes, geschlossenes Schuhwerk. 2. Helmpflicht: Für alle Personen, die das Baufeld betreten oder auf der Baustelle tätig sind, besteht Helmpflicht. Die exakte Farbcodierung der Helme wird gesondert durch die Bauleitung bekannt gegeben. Außenbereich: Helmpflicht gilt bis zur vollständigen Fertigstellung der Außenanlagen. Innenbereich: Helmpflicht besteht bis zum vollständigen Rückbau aller Gerüste und der Fertigstellung des Endbelags der Treppen (Beginn: Malerarbeiten). 3. Warnkleidung: Alle Personen auf dem Baufeld müssen eine reflektierende Warnweste oder Warnjacke in Farbe Gelb tragen. Andere Farben (z. B. Orange oder Rot) sind nicht zugelassen. 4. Augenschutz: Bei Tätigkeiten mit potenzieller Gefahr von Augenverletzungen ist eine geeignete Schutzbrille zu tragen. 5. Verantwortlichkeit & Sanktionen: Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Bereitstellung sowie Nutzung der PSA liegt ausschließlich beim Unternehmer. Bei Nichtbeachtung ist die Bauleitung berechtigt a) eine mündliche und/oder schriftliche Verwarnung auszusprechen, b) bei wiederholtem Verstoß eine pauschale Sanktion von 100 EUR je betroffener Person und Vorfall in Abzug zu bringen, c) im Härtefall Personen von der Baustelle auszuschließen.
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein 1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bauleistungen nach DIN 18299 - Allgemein 1.1.1 Richtlinien, Normen Ergänzend zur VOB/C DIN 18299 wird für die Lieferung der Baustoffe und die Ausführung der Arbeiten besonders hingewiesen auf: die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und DIN/EN Vorschriften die einschlägigen Normen, Richtlinien und Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) Zeichnungen und Berechnungen der Architekten und der Fachingenieure Sämtliche Verarbeitungshinweise, Verarbeitungsrichtlinien, Montageanleitungen und Empfehlungen der Hersteller Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) Arbeitsstättenrichtlinien Arbeitsstättenverordnung, Vorschriften der Bau-BG die Hinweise des SIGEKO auf Baustellen einschl. Baustellenverordnung Landesbauordnung BW und deren Durchführungsverordnungen Wasserhaushaltsgesetzt DIN EN 1998-1 erdbebengerechte Baunorm An Auflagen ist zu beachten: Auflagen von Sachverständigen (TÜV, Dekra, etc) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.1.2 Ausführungspläne Ausführungspläne werden dem AN nur digital zur Verfügung gestellt. Ggf. benötigte Papier-Exemplare gehen zu Lasten des AN. 1.1.3 Angebot Die Leistung umfasst, bzw. mit den Einheitspreisen ist abgegolten, das Liefern und Herstellen, Montieren der beschriebenen Leistung, als gebrauchsfertige Konstruktion inkl. Materialien, Baustoffe, Herstellen sämtlicher Anschlüsse, etc. sowie das Stellen von Hilfskräften, Hilfseinrichtungen, Transporteinrichtungen, Werkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, sowie ggf. erforderliche Werk- und Montageplanung, d.h. alle Nebenleistungen gemäß VOB. 1.1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die aufgrund der Baustellenverordnung geforderten Nachweise über die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten sind vom AN unaufgefordert dem AG vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet. 1.1.5 Maße Sämtliche Maße und Angaben auf den Plänen sind vom AN im Zuge der Angebotserstellung eigenverantwortlich zu prüfen. Widersprüche bzw. Unstimmigkeiten sind im Verhandlungsgespräch aktiv anzusprechen und zu dokumentieren. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit beidseitiger Kostensicherheit und Transparenz. 1.1.6 Baubesprechungen Bei Erteilung des Auftrages ist vom AN der ständige deutsch sprechende Ansprechpartner für die Einweisung sowie für die Ausführung der Arbeiten zu benennen. Ein Wechsel des Ansprechpartners durch den AN ist der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Teilnahme des zuständigen Montageleiters an Baubesprechungen nach Aufforderung durch die Objektüberwachung ist Pflicht. Es ist von i.d.R. 1x wöchentlichen Jour-Fix Besprechungen mit dem Fachbauleiter und tägliche Kurzbesprechungen (ca. 30 min.) mit dem Polier auszugehen. 1.1.7 Stundenlohnarbeiten Ausführung von Stundenlohnarbeiten nur auf schriftliche Anordnung der Bauleitung. Falls keine schriftliche Anordnung erfolgt ist, kann später keine Berechnung der Leistung gewährleistet werden. Rapportzettel müssen täglich am darauffolgenden Tag zur Anerkenntnis vorgelegt werden. In den Verrechnungssätzen ist die Entschädigung für die Benutzung und Herrichtung der Werkzeuge und Kleingeräte eingerechnet. Die Benutzung bereits auf der Baustelle vorhandener Geräte und Gerüste wird bei Stundenlohnarbeiten nicht besonders vergütet. Fahrt- und Rüstzeiten werden nicht besonders vergütet.
1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bauleistungen - Allgemein
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bodenbelagsarbeiten 1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)  für Bodenbelagsarbeiten 1.2.1 Richtlinien, Normen ATV DIN 18 365 Bodenbelagsarbeiten ATV DIN 18 356 Parkettarbeiten Informationsgemeinschaft Parkett e.V und CTA/Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., Düsseldorf Merkblatt "Rutsch- und Gleitsicherheit von Parkett und anderen Holzböden", herausgegeben vom Arbeitskreis Fußbodentechnik Versiegelungshersteller- Firmen CTA und Institut für Fußbodentechnik Koblenz DIN EN 1264-4 Fußbodenheizung ZTV 1.2.2 Schadstoffarme Materialien Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, wird darauf Wert gelegt, dass nur schadstoffarme/  emissionsfreien-/arme/ökologisch unbedenkliche  Materialien verwendet werden. Wenn möglich sollten  Bauprodukte ein Umweltzertifikat o.ä. haben. Parkettkleber und Grundierungen müssen lösemittelfrei GISCODE und EMICODE oder RAL UZ113 zertifiziert sein. ZTV 1.2.3 Systemaufbau Auf einen systemverträglichen Aufbau ist zu achten. Die Materialverträglichkeit der einzelnen Komponenten muss gewährleistet sein auch zu angrenzenden Bauteilen. Kontaktkorrosion ist zu vermeiden. ZTV 1.2.4 Befestigungsmittel, Verklebung Befestigungsmittel werden in der Leistungsbeschreibung in der Regel nicht angegeben. Sie sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Normen und Vorschriften, unter Berücksichtigung der statischen und konstruktiven Einflüsse zu wählen und in die Einheitspreise einzurechnen. Es darf nur nichtrostendes Material eingebaut werden. Rostschäden gehen zu Lasten des AN. Die Verklebung erfolgt vollflächig. Die Verlegestoffe müssen formaldehyd- und lösemittelfrei sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, soweit möglich Verlegestoffe mit Kennzeichnung nach "Gesellschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V" der Klasse EC 1 sowie Prüfung und Zulassung nach "Technischen Regeln Gefahrstoffe" zu verwenden.Kleber müssen den an die Bodenbeläge gestellten Anforderungen genügen. Kleber auf Bitumenbasis dürfen nicht verwendet werden. ZTV 1.2.5 Muster Dem Architekten sind ausreichend große Handmuster nach Aufforderung zur Bemusterung auch vor der Vergabe unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Materialbestellung darf erst nach schriftlicher Freigabe der Musterflächen erfolgen. ZTV 1.2.6 Verlegung Die Verlegerichtung ist mit der Objektüberwachung abzustimmen. Flächen zwischen Türlaibungen, Wandnischen u.dgl. müssen aus der Belagsfläche kommen. In jedem Stockwerk sind Meterbolzen vorhanden; die Höhen sind vor dem Verlegen des Bodenbelags verantwortlich zu prüfen; eventuell erforderlich werdende Maßnahmen zum Erreichen der geplanten Höhen sind vor Beginn der Ausführung der Objektüberwachung schriftlich anzuzeigen. Die Maße und Mengen sind vom AN verantwortlich am Bau zu nehmen. Eine evtl. Massenreduzierung berechtigt nicht zur Einheitspreisänderung der ausgeschriebenen Positionen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind keine Bestellgrundlage. ZTV 1.2.7 Trittschallschutz Die Beläge sind schallbrückenfrei zu verlegen. Der Auftragnehmer haftet für ein Trittschallschutzmaß (TSM) entspr. DIN 4109 bzw. den Angaben in den Plänen, Schallschutzgutachten. Rand- und Trennstreifen der Bodenunterkonstruktionen dürfen erst nach der Untergrundvorbehandlung/dem Verlegen der Beläge abgeschnitten werden.
1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Bodenbelagsarbeiten
2.0 Anlagenliste 2.0 Anlagenliste Grundlage für die Kalkulation, Planung und Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten bilden nachfolgend gelistete Planunterlagen und Dokumente: Die Übereinstimmung der Unterlagen, welche dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen werden, sind mit den örtlichen Gegebenheiten und dem Leistungsverzeichnis durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen. 2.0.1 Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen und ZTV 2.0.2 Anlagen Pläne Architekt Grundrisse: ARC_GR_UG1 BF5 0050 Tiefgarage ARC_GR_EG0 BF5 0051 Erdgeschoss ARC_GR_OG1 BF5 0052 Obergeschoss 1 ARC_GR_OG2 BF5 0053 Obergeschoss 2 ARC_GR_DG3 BF5 0054 Dachgeschoss Ansichten: ARC_AN_XXX BF5 0250 Ansicht Nord ARC_AN_XXX BF5 0251 Ansicht Ost, West ARC_AN_XXX BF5 0252 Ansicht Süd Schnitte: ARC_SC_A-A BF5 0151 Schnitt A-A ARC_SC_D-D BF5 0152 Schnitt D-D Details ARC DT XXX BF5 4020 Bodenaufbau Wohnungen ARC DT XXX BF5 4021 Bodenaufbau Übergang Badzellen 2.0.3 Sonstiges Lageplan: 6591-6587 Bestand Baufeld 4-5 BE Plan BF5 Konzept
2.0 Anlagenliste
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Bodenbelag Wohnungen
01.02
Bodenbelag Wohnungen
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten