Heizungsanlagen
Dining Facility, Grafenwöhr
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis: Baubeschreibung und WBVB Hinweis Baubeschreibung und WBVB      Siehe Leistungsverzeichnis (Haupt-LV).
Hinweis: Baubeschreibung und WBVB Hinweis
01 PAUSCHALPREISTEIL LEED/CX
01
PAUSCHALPREISTEIL LEED/CX
01.01 LEED
01.01
LEED
01.02 LEED Commissioning
01.02
LEED Commissioning
03 PAUSCHALPREISTEIL - Gebäude - Technische Anlagen Haustechnik
03
PAUSCHALPREISTEIL - Gebäude - Technische Anlagen Haustechnik
Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation Folgende Punkte sind Nebenleistungen, welche nicht in LV-Positionen enthalten sind jedoch als Bestandteil des Angebotes in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. 1.Einsatz emissionsarmer, bauökologischer Materialien - Klebstoffe, Dichtungsmittel, farben und Beschichtungen, welche im Innenraum eingesetzt und flüssig auf der   Baustelle verarbeitet werden müssen folgende Anforderungen einhalten: - Lösungsmittelfrei (maximaler VOC-Gehalt von 50 g/l abzgl. Wasser Sollen abweichende Produkte eingesetzt werden, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. 2.Leistungen zur Einhaltung der Innenraumhygiene - Technikräume und Betriebsräume sind sauber zu halten - Räume, in denen technische Anlagen gelagert oder eingebaut werden sind besonders vor Staub zu schützen. In diesen Räumen sind keine Abfälle oder Baumaterialien zu lagern. -Absorbierende, feuchteempfindliche Materialien (z.B. Dämmstoffe) sind trocken und auf dafür geeigneten Paletten oder Unterkonstruktionen zu lagern. Sie sind durch Folien-Abdeckungen oder Überdachungs- konstruktionen gegen Wetter und Feuchtigkeit zu schützen. Feuchtes Material darf nicht mehr eingebaut werden und muss entsorgt werden. - Im Gebäude ist das Rauchen verboten. - Rauchverbot im Gebäude und im Umkreis von 8 Metern, sobald die luftdichte Hülle hergestellt wurde - Minimierung der Staubentwicklung Es sind Maschinen mit angeschlossener Staubabsaugung zu verwenden Wasseransammlung durch auslaufendes Wasser, Flüssigkeiten oder Regen im Gebäude sind zu entfernen Staubarme Reinigung aller Bereiche während der Bauphase und Inbetriebnahme Alle Decken, Wände und Böden sind vor dem Austausch der Filter und der Inbetriebnahme der raumlufttechnischen Anlagen zu reinigen. Dies geschieht über Nasswischverfahren/Feuchtreinigung oder H-Staubsauger mit entsprechenden Filtern. Die Filter sind regelmäßig zu reinigen/zu wechseln. 3.Leistungen zur Einhaltung des Abfallmanagement-Plans - Die wesentlichen Abfallfraktionen sind sofern möglich auf der Baustelle getrennt zu sammeln. Hierzu zählen zum Beispiel die getrennte Sammlung von Bauschutt, Metalle, Kunststoffe, Folien, Gips, Glas, Restmüll und weitere Fraktionen. Andernfalls ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Fraktionen beim Entsorger getrennt und entsprechend recycelt werden. - Bereitstellung von Containern und Abfalltonnen Auf der Baustelle sind Containern und Abfalltonnen in ausreichender Anzahl und Größe vorzuhalten Beschriftung der Container - Alle Abfallbehälter und Container sind zu beschriften, damit erkennbar ist, welche Baustoffe im entsprechenden Container gesammelt werden. - Sammlung von Abfällen in Pausenräumen und Baustellenbüros In Pausenräumen und Baustellenbüros sind kleinere Mülltonnen vorzuhalten, die eine Trennung von Abfällen gemäß den kommunalen Vorgaben ermöglichen. - Überprüfung der Abfalltrennung auf der Baustelle Die Abfalltrennung auf der Baustelle ist täglich zu überprüfen.
Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation
Hinweis LEED COMMISSIONING Hinweis LEED COMMISSIONING Kalkulatorischer Hinweis LEED COMMISSIONING Die Aufwendungen für die Teilnahme an Besprechungen etc. sind im allgemeinen Kapitel LEED COMMISSIONING erfasst. Im Leistungsverzeichnis Haustechnik sind keine weiteren Aufwendungen zu kalkulieren! LEED Commissioning Plan Das LEED Commissioning Plan wird vom LEED AP zur Verfügung gestellt. Nachfolgend sind die daraus resultierenden Maßnahmen aufgelistet. Allgemeine Erläuterung: Es ist eine systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung und Betriebsoptimierung durchzuführen. Bei der systematischen Inbetriebnahme werden die einzelnen Komponenten der haustechnischen Anlage nach der Abnahme aufeinander abgestimmt und einreguliert. Die systematische Inbetriebnahme bedarf eines Konzepts zur Einregulierung und Nachjustierung. Eine vollständige Dokumentation aller Anlagen und die Dokumentation der Inbetriebnahme sind von den Firmen zu erbringen. Die Dokumentation muss neben dem Nachweis der Einregulierung wesentliche Voreinstellungen der Anlage enthalten, um ggf. eine eventuell unsachgemäße Änderung, z.B. durch den Nutzer, rückgängig zu machen. - Die Inbetriebnahme / Einregulierung fordert die   Prüfung sämtlicher Funktionen aller haustechnischer   Anlagen sowie eine Einregulierung. Die durch die   Planung vorgegebenen Soll-Daten sind dabei zu   überprüfen. Gegebenenfalls sind abweichende Ergebnisse   zu korrigieren. Sämtliche Einstellwerte sind zu   dokumentieren. Die Inbetriebnahme / Einregulierung   erfolgt durch die ausführenden Betriebe. Einbindung in das Inbetriebnahme-Team: Die Firmen haben sich mit dem Inbetriebnahme-Team abzustimmen und die im Inbetriebnahme-Plan beschriebenen Verfahren und erforderliche Dokumentationen zu beachten. Verantwortlichkeit der ausführenden Firmen: Die ausführenden Firmen sind verantwortlich für die Inbetriebnahme der installierten Anlagen. Die Firmen haben die Inbetriebnahme und die notwendigen Abnahmeleistungen zu erbringen. Überprüfung der Ausführungsdokumente: Die ausführenden Firmen haben im Vorfeld ihrer Installationsarbeiten alle relevanten Ausführungs- und Produktdatenblätter zur Prüfung an den Verantwortlichen der Objektüberwachung, den Fachplanern und dem Projektsteuerer zu übermitteln. Zur Überprüfung der geprüften Dokumente sind diese an die Commissioning Authority zu übermitteln. Des Weiteren sind bei Bedarf Werksbegehungen zu organisieren, in dem Werksabnahmen erfolgen. Die Werksabnahmen sind mittels Protokollen zu dokumentieren. Wartungs-, Instandhaltungs- und Betriebshandbücher: Alle notwendigen Wartungs-, Instandhaltungsanleitungen und Betriebshandbücher sind geordnet in gedruckter Form und in digitaler Form der Objektüberwachung, den Fachplanern, dem Projektsteuerer und der Commissioning Authority zu übermitteln. Nachweis der installierten Anlagen: Der AN hat die notwendigen Installationsüberprüfungen im Vorfeld mit dem Inbetriebnahme-Team abzustimmen. Hierfür legt er die notwendigen Prüfchecklisten der Objektüberwachung, den Fachplanern, dem Projektsteuerer und der Commissioning Authority zur Prüfung im Vorfeld vor. Der AN hat nach Installation der Anlagen die ausgefüllten Prüfprotokolle/Checklisten zu übermitteln, mit denen er belegt, dass alle notwendigen Komponenten installiert wurden und die notwendigen Tests durchgeführt wurden (Drucktests, Einregulierungen, etc.). Er hat zu bestätigen, dass die Anlagen für die Funktionsprüfungen bereit sind und in Betrieb genommen werden können. Durchführung und Dokumentation der Inbetriebnahme und Funktionstests: Der AN hat die notwendigen Funktionsprüfungen im Vorfeld mit dem Inbetriebnahme-Team abzustimmen. Hierfür legt er die beabsichtigten Funktionsprüfungen und notwendigen Prüfchecklisten (Einregulierung, Kalibrierung, Prüfszenarien, etc.) der Objektüberwachung, den Fachplanern, dem Projektsteuerer und der Commissioning Authority zur Prüfung im Vorfeld vor. Der AN hat in Abstimmung aller Gewerke und dem Inbetriebnahme-Team die Funktionstests durchzuführen. Die Termine sind frühzeitig anzukündigen, so dass bei Bedarf der Bauherr/Nutzer, das Projektteam und die Commissioning Authority teilnehmen können. Im Rahmen der Funktionstests sind verschiedene Szenarien und Betriebszustände zu prüfen: Starten der Anlage, Normalbetrieb, Abschaltung, Automatischer Betrieb, saisonale Umstellungen, Handbetrieb, Einstellungen, Fehlermeldungen und Fehlerbehebung, etc. Dabei soll die Funktion der Anlagentechnik wenn notwendig, separat für den Winter und Sommerbetrieb simuliert und geprüft werden. Um spezielle Szenarien zu simulieren sind entsprechende Sensoren zu übersteuern und mit entsprechenden Vorgabewerten zu belegen, um die Reaktion der Anlagen und die Interaktion der einzelnen Systeme zu überprüfen. Funktionschecklisten je Gewerk werden dem AN als Muster zur Verfügung gestellt. Für die Dokumentation der Testergebnisse sind die bereitgestellten Vorlagen zu verwenden. Alle Mängel sind zu dokumentieren. Nach Durchführung der Funktionsprüfungen sind entsprechende Prüfprotokolle zu erstellen, die die Funktionstüchtigkeit belegen. Einrichtung von Trenddaten Die AN hat die Trenddatenerfassung in der Gebäudeleittechnik einzurichten und einen Exportmöglichkeit im csv. Format einzurichten. Die Liste der Trenddaten mit Angabe des Aufzeichnungsintervalls wird vom AG bzw. der Commissionig Authority übergeben. Die einzelnen Trenddaten und die Einheiten sind eindeutig und nachvollziehbar zu benennen. Abnahme und Mängelbeseitigung: Der AN steht für die Abnahmebegehungen gemeinsam mit dem Bauherrn/Nutzer zur Verfügung. Die Termine sind frühzeitig anzukündigen, so dass bei Bedarf der Bauherr/Nutzer, das Projektteam und die Commissioning Authority teilnehmen können. Nach Durchführung der Funktionsprüfungen sind entsprechende Prüfprotokolle zu erstellen, die die Funktionstüchtigkeit belegen. Enweisung Die AN haben das Betreiberpersonal hinsichtlich eines optimierten Gebäudebetriebs einzuweisen. Die Einweisungstermine und Inhalte sind zu dokumentieren. Garantie, Instandhaltung, Wartungsverträge: Gebäudebetrieb Der AN steht nach einer Betriebsphase innerhalb von 10 Monaten für eine weitere Begehung und Überprüfung der Anlagen zur Verfügung.
Hinweis LEED COMMISSIONING
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen gültig für die Titel Entwässerungskanalarbeiten, Sanitär, Heizung, Lüftung, Gebäudeautomation und Sprinkler Die nachfolgend benannten Aufwendungen stellen Nebenleistungen dar, die lediglich im Rahmen der Einheitspreise vergütet werden: a.) Die Montagepläne sowie die Werkstatt- und Detailpläne sind vom Auftragnehmer in Übereinstimmung an die von ihm gewählten Fabrikate rechtzeitig, falls erforderlich in größerem Maßstab, zu fertigen und vor Ausführung vorzulegen. Montagepläne müssen abgestimmt und vor Ausführung von US genehmigt werden. Herzustellen sind CAD-Zeichnungen, diese sind digital einzureichen. Die Schriftfeldgestaltung und die Plannummerierung ist vorher mit der Objektüberwachung abzustimmen. b.) Die Bestellung der Materialien hat prinzipiell nach eigenem Materialauszug zu erfolgen. Grundlagen sind die baulichen Gegebenheiten, die vom Projektanten gelieferten Ausführungspläne und Anordnungen der Objektüberwachung, welche auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Materialien und Mengen können sich während der Projektierung und Ausführung des Baues ändern. c.) Für die Durchführung der Arbeiten ist ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechendem Befähigungsnachweis einzusetzen. d.) Für die Projektabwicklung ist ein verantwortlicher Projektleiter (Projektingenieur oder Montagemeister) und der für die Baustelle zuständige Obermonteur verbindlich zu benennen. Diese Personen dürfen ohne Zustimmung der Bauleitung nicht gewechselt werden. Der bauleitende Monteur hat die Verantwortung für die reibungslose Abwicklung und er ist ausschließlich Ansprechpartner für den Bauherrn und die Objektüberwachung vor Ort. Von ihm ist ein lückenloses Arbeitstagebuch ggf. inForm von Tageslisten mit allen Aktivitäten des eingesetzten Personals zu führen. e.) Das Montagepersonal muß mit dem Inhalt des Leistungsverzeichnisses vertraut gemacht werden. Dem bauleitenden Monteur muß ein Exemplar auf der Baustelle zur Verfügung stehen. f.) Der Auftragnehmer hat Planabweichungen in Technik und Termin der Objektüberwachung schriftlich darzulegen bzw. für die Eintragungen in das Bautagebuch zu sorgen. Im Abstand von 3 Monaten ist, auf der Basis der aktuellen Montageplanung, ein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Endabrechnung vorzulegen. Bei relevanten Änderungen muß umgehend, auch außerhalb des 3-Monatezyklusses, ein Status vorgelegt werden. Bei Einheitspreisverträgen ist entsprechend dem Baufortschritt, bis zum 5. jeden Monats, ein Aufmaß des Vormonats bei der Objektüberwachung abzugeben. g.) Sämtliche Aufhängungen sind in stabiler Ausführung herzustellen. In Feuchtraumbereichen dürfen grundsätzlich nur verzinkte Aufhängungsmaterialien verwendet werden. h.) Befestigungsabstände gemäß statischer Erfordernisse in Abstimmung auf das gewählte Rohrmaterial. Sämtliche Aufhängungen müssen den Richtlinien für den Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 entsprechen. i.) Für die Befestigung der Aufhängungen sind nur Dübel- und Ankersysteme mit entsprechender Belastbarkeit und Zulassungspapieren zu verwenden. Der Einbau von Kunststoffdübeln sowie die Verwendung von Gips und Holz ist grundsätzlich nicht zulässig. Für die Belastbarkeit von Aufhängungen und Dübel sind statische Nachweise auf Anforderung zu führen. j.) Erforderliche Be- und Entlüftungen, sowie Entleerungen an allen Rohrsystemen sind selbstständig, den örtlichen Umständen entsprechend, festzulegen und zu montieren. k.) Die Auflagen des GEG Stand 2020 sind einzuhalten. l.) Die Verwendung von Winkeln und T-Stücken ist auf die Anschlußleitungen zu den Apparaten beschränkt. Ansonsten sind Bogen und Bogen-T-Stücke mit einem größeren Radius einzubauen. Bei Heizungsleitungen sind keine verzinkten Fittings zugelassen. m.) Bei der Durchführung von Schweißarbeiten ist mit besonderer Vorsicht zu Werke zu gehen. Vor Beginn der Schweißarbeiten sind brennbare Teile aus dem Gefahrenbereich zu entfernen oder, sofern dies nicht möglich ist, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Durchführung von Schweißarbeiten ist vor Ausführung der Objektüberwachung anzuzeigen, ein Schweißerlaubnisschein der US- Feuerwehr ist vorzulegen. Die Dauer der Schweißarbeiten sind zu dokumentieren. Im Bereich von Holzkonstruktionen dürfen Schweißarbeiten nur bis max. 4 Stunden vor Arbeitsende und unter ständiger Anwesenheit einer zusätzlichen Aufsichtsperson durchgeführt werden. Während derartiger Arbeiten müssen ein Feuerlöscher und mind. 2 Eimer Wasser griffbereit stehen. Nach Abschluß der Arbeiten sind die Montagebereiche auf evtl. verursachte Glimm- und Schwelbrände zu untersuchen. n.) Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, es sind nur Tagesbedarfsmengen am Arbeitsplatz zugelassen, ist besondere Sorgfalt unerläßlich und es sind hierfür alle einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, wie DIN-Normen, Arbeitsstättenverordnungen, Vorgaben des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV), des TÜV und des DVGW, usw. verbindlich zu beachten. Angesprochen sind in diesem Zusammenhang alle Gase, Säuren, Laugen, Desinfektionsmittel, Öle, Frostschutzmittel, Solen, usw. Die ausführende Firma hat verbindlich dafür zu sorgen, daß beim Umgang mit gefährlichen Stoffen nur speziell ausgebildetes zuverlässiges Personal zum Einsatz kommt. Sofern geboten, sind bei Bedarf Sachkundige oder Sachverständige vor Inangriffnahme der Leistung zu Rate zu ziehen.  Der ausführende Unternehmer haftet in vollem Umfange für Personen-, Vermögens- und Folgeschäden, welche aus seinen Handlungen und aus seiner Leistung entstehen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß Anlagen dieser Art nach Fertigstellung durch einen Sachverständigen abgenommen und unter Beisein des Sachverständigen an den Betreiber mit umfassender Betriebs- und Bedienungsanleitung gegen Bestätigung übergeben werden. Die Bestätigung und die Betriebs- und Bedienungsanleitung ist den Bestandsunterlagen beizulegen und gegen Quittung an das Ing.-Büro auszuhändigen. Klebstoffe, Reiniger und Anlöser für PVC-Klebeverbindungen u.a. Werkstoffe enthalten leichtflüchtige Lösungsmittel. In geschlossenen Räumen ist deshalb für eine gute Durchlüftung bzw. ausreichende Absaugung mit dafür geeigneten Geräten zu sorgen. Da Lösungsmitteldämpfe schwerer als Luft sind, muß die Absaugung in Bodennähe bzw. unter dem Arbeitsplatz erfolgen. Das zur Reinigung und Entfernung des Klebstoffes benutzte Papier o. ä. ist in geschlossenen Behältern abzulegen, um die Lösungsmitteldämpfe in der Luft zu vermindern. Klebstoff, Reiniger und Anlöser sind feuergefährlich. Vor Arbeitsbeginn sind offene Feuerstellen, Geräte in nicht explosionsgeschützter Bauart, Heizsonnen o. ä. außer Betrieb zu nehmen. Das Rauchen ist zu unterlassen und Schweißarbeiten sind einzustellen. Darüber hinaus sind die Hinweise der Hersteller und ergänzende Produktmerk- und Sicherheitsdatenblätter zu beachten. o.) Soweit Arbeiten für technische Anlagen von der Baufirma oder sonstigen Firmen ausgeführt werden, wie z.B. Apparate- und Maschinenfundamente, Schallisolierungen von Fundamenten, Einbauteilen, eingebaute Leitungen usw., tragen die Installationsfirmen für Anordnung, Befestigung und Ausführung dieser Bauarbeiten dieselbe Verantwortung wie die bauausführenden Firmen. p.) Hilfeleistungen für oder von anderen am Bau tätigen Unternehmen sind in jedem Falle untereinander auszugleichen und zu vergüten. Eine Verrechnung über den Bauherrn kann nicht erfolgen. Dies gilt ebenfalls für Abladen, Transportieren und Zwischenlagern von Materialien. q.) Für Anfuhr und Rücktransport von allem Material und Werkzeug frei Baustelle, Frachtkosten, Montageleitung einschl. technischer und kaufmännischer Bearbeitung, Fahrtauslagen für Monteure und Helfer und Versicherungen kann keine gesonderte Vergütung gewährt werden. r.) Stemm- und Bohrarbeiten in Beton und Mauerwerk dürfen nur mit Zustimmung des Bauleiters ausgeführt werden. Die Zeiten sind vorher mit der Objektüberwachung abzustimmen. Auf die Einhaltung der DIN 1053 "Aussparungen und Schlitze im Mauerwerk" der neuesten Ausgabe wird hingewiesen. s.) Alle Einrichtungen sind komplett betriebsfertig mit sämtlichen Einzelheiten nach den Konstruktionsunterlagen der Herstellerfirmen anzubieten und funktionsfähig zu liefern bzw. zu montieren. t.) Sämtliche Anlagenteile, wie Schächte, Behälter, Armaturen, Rohrleitungen usw. müssen den geltenden Normen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Ebenfalls hat die gesamte handwerkliche Ausführung diesen Anforderungen zu genügen. u.) Soweit für bestimmte Teile Prüfnummern und Abnahmepapiere erforderlich sind, müssen diese Unterlagen ohne zusätzliche Vergütung im Rahmen der kalkulierten Einheitspreise beigestellt werden. Im besonderen gelten die Richtlinien und Auflagen der Behörden und Fachinstitutionen. v.) Sämtliche gewählte Materialien sind dem Bauherrn und dem Fachingenieur vor Bestellung anhand von Mustern und/oder Prospektunterlagen vorzulegen. w.) Vorleistungen sind vor Arbeitsaufnahme auf ihre fachgerechte Ausführung hin zu überprüfen. Mit der Arbeitsaufnahme werden die Vorleistungen als richtig ausgeführt anerkannt. x.) Abgefragte Produkte sind in der List of Brand zu ergänzen. Der Bieter muß anhand detaillierter Zeichnungen, Produktbeschreibungen und, falls vom Planer oder Bauherrn gefordert, auch durch Muster die entsprechenden Produkte vorstellen. y.) Die Montageabwicklung ist im technischen Büro des Auftragnehmers in allen Einzelheiten vorzubereiten, sowie mit dem Bauherrn und der Objektüberwachung abzustimmen. z.) Bestandspläne sind im Leistungsabschnitt 08. Pauschalteil Bestandsdokumentation beschrieben und werden als eigene Abrechnungspositionen vergütet. Über Kopf montierte Bauteile. Bei allen Montagen im Gebäude ist sicherzustellen, dass überkopfmontierte Bauteile mit einem Gewicht von 31 Pfund (14kg) oder mehr (mit Ausnahme von Systemen, wie abgehängte Decken, welche dieses Gewicht zusammen überschreiten) mittels starren oder beweglichen Mitteln so befestigt sind, dass die Wahrscheinlichkeit eines Herunterfallens und somit die Verletzung von Gebäudenutzern minimiert wird. Alle diese Teile sind so zu befestigen, dass sie dem 0,5-fachen ihres Eigengewichts in jede horizontale Richtung und dem 1,5-fachen ihres Eigengewichts nach unten standhalten. Diese Vorschrift schließt die Notwendigkeit der Planung von Bauteilbefestigungen für Kräfte, die nach anderen Kriterien benötigt werden, wie z. B. seismische Normen, nicht aus.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03.02 Sanitärinstallation (KG410)
03.02
Sanitärinstallation (KG410)
03.03 Heizungsinstallation (KG420)
03.03
Heizungsinstallation (KG420)
03.04 Lüftungsinstallation (KG430)
03.04
Lüftungsinstallation (KG430)
03.05 Wärmedämmung (KG 412, KG 422, KG 432)
03.05
Wärmedämmung (KG 412, KG 422, KG 432)
08 PAUSCHALPREISTEIL - Bestandsunterlagen und Bestandspläne
08
PAUSCHALPREISTEIL - Bestandsunterlagen und Bestandspläne
08.03 Bestandsdokumentation Wärmeversorgungsanlagen (KG420)
08.03
Bestandsdokumentation Wärmeversorgungsanlagen (KG420)
08.04 Bestandsdokumentation Lufttechnische Anlagen (KG430)
08.04
Bestandsdokumentation Lufttechnische Anlagen (KG430)
09 EINHEITSPREISTEIL - Außenanlagen Tiefbau
09
EINHEITSPREISTEIL - Außenanlagen Tiefbau
09.07 Wasserversorgung
09.07
Wasserversorgung