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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis: Baubeschreibung und WBVB
Hinweis Baubeschreibung und WBVB
Siehe Leistungsverzeichnis (Haupt-LV).
Hinweis: Baubeschreibung und WBVB
Hinweis
01 PAUSCHALPREISTEIL LEED/CX
01
PAUSCHALPREISTEIL LEED/CX
01.01 LEED
01.01
LEED
01.02 LEED Commissioning
01.02
LEED Commissioning
03 PAUSCHALPREISTEIL - Gebäude - Technische Anlagen Haustechnik
03
PAUSCHALPREISTEIL - Gebäude - Technische Anlagen Haustechnik
Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation
Folgende Punkte sind Nebenleistungen, welche nicht in
LV-Positionen enthalten sind
jedoch als Bestandteil des Angebotes in die
Einheitspreise einzukalkulieren sind.
1.Einsatz emissionsarmer, bauökologischer Materialien
- Klebstoffe, Dichtungsmittel, farben und
Beschichtungen, welche im Innenraum eingesetzt und
flüssig auf der Baustelle verarbeitet werden müssen
folgende Anforderungen einhalten:
- Lösungsmittelfrei (maximaler VOC-Gehalt von 50 g/l
abzgl. Wasser
Sollen abweichende Produkte eingesetzt werden, ist dies
mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.Leistungen zur Einhaltung der Innenraumhygiene
- Technikräume und Betriebsräume sind sauber zu halten
- Räume, in denen technische Anlagen gelagert oder
eingebaut werden sind besonders vor Staub zu schützen.
In diesen Räumen sind keine Abfälle oder Baumaterialien
zu lagern.
-Absorbierende, feuchteempfindliche Materialien (z.B.
Dämmstoffe) sind trocken und auf dafür geeigneten
Paletten oder Unterkonstruktionen zu lagern. Sie sind
durch Folien-Abdeckungen oder Überdachungs-
konstruktionen gegen Wetter und Feuchtigkeit zu
schützen. Feuchtes Material darf nicht mehr eingebaut
werden und muss entsorgt werden.
- Im Gebäude ist das Rauchen verboten.
- Rauchverbot im Gebäude und im Umkreis von 8 Metern,
sobald die luftdichte Hülle hergestellt wurde
- Minimierung der Staubentwicklung
Es sind Maschinen mit angeschlossener Staubabsaugung zu
verwenden
Wasseransammlung durch auslaufendes Wasser,
Flüssigkeiten oder Regen im Gebäude sind zu entfernen
Staubarme Reinigung aller Bereiche während der Bauphase
und Inbetriebnahme
Alle Decken, Wände und Böden sind vor dem Austausch der
Filter und der Inbetriebnahme der raumlufttechnischen
Anlagen zu reinigen. Dies geschieht über
Nasswischverfahren/Feuchtreinigung oder H-Staubsauger
mit entsprechenden Filtern. Die Filter sind regelmäßig
zu reinigen/zu wechseln.
3.Leistungen zur Einhaltung des Abfallmanagement-Plans
- Die wesentlichen Abfallfraktionen sind sofern möglich
auf der Baustelle getrennt zu sammeln.
Hierzu zählen zum Beispiel die getrennte Sammlung von
Bauschutt, Metalle, Kunststoffe, Folien, Gips, Glas,
Restmüll und weitere Fraktionen. Andernfalls ist ein
Nachweis zu erbringen, dass die Fraktionen beim
Entsorger getrennt und entsprechend recycelt werden.
- Bereitstellung von Containern und Abfalltonnen
Auf der Baustelle sind Containern und Abfalltonnen in
ausreichender Anzahl und Größe vorzuhalten
Beschriftung der Container
- Alle Abfallbehälter und Container sind zu
beschriften, damit erkennbar ist, welche Baustoffe im
entsprechenden Container gesammelt werden.
- Sammlung von Abfällen in Pausenräumen und
Baustellenbüros
In Pausenräumen und Baustellenbüros sind kleinere
Mülltonnen vorzuhalten, die eine Trennung von Abfällen
gemäß den kommunalen Vorgaben ermöglichen.
- Überprüfung der Abfalltrennung auf der Baustelle
Die Abfalltrennung auf der Baustelle ist täglich zu
überprüfen.
Hinweise zur Vorbereitung der LEED Zertifikation
Hinweis LEED COMMISSIONING Hinweis LEED COMMISSIONING
Kalkulatorischer Hinweis LEED COMMISSIONING
Die Aufwendungen für die Teilnahme an Besprechungen
etc. sind im allgemeinen Kapitel LEED COMMISSIONING
erfasst.
Im Leistungsverzeichnis Haustechnik sind keine weiteren
Aufwendungen zu kalkulieren!
LEED Commissioning Plan
Das LEED Commissioning Plan wird vom LEED AP zur
Verfügung gestellt. Nachfolgend sind die daraus
resultierenden Maßnahmen aufgelistet.
Allgemeine Erläuterung:
Es ist eine systematische Inbetriebnahme mit
anschließender Einregulierung und Betriebsoptimierung
durchzuführen. Bei der systematischen Inbetriebnahme
werden die einzelnen Komponenten der haustechnischen
Anlage nach der Abnahme aufeinander abgestimmt und
einreguliert. Die systematische Inbetriebnahme bedarf
eines Konzepts zur Einregulierung und Nachjustierung.
Eine vollständige Dokumentation aller Anlagen und die
Dokumentation der Inbetriebnahme sind von den Firmen zu
erbringen. Die Dokumentation muss neben dem Nachweis
der Einregulierung wesentliche Voreinstellungen der
Anlage enthalten, um ggf. eine eventuell unsachgemäße
Änderung, z.B. durch den Nutzer, rückgängig zu machen.
- Die Inbetriebnahme / Einregulierung fordert die
Prüfung sämtlicher Funktionen aller haustechnischer
Anlagen sowie eine Einregulierung. Die durch die
Planung vorgegebenen Soll-Daten sind dabei zu
überprüfen. Gegebenenfalls sind abweichende
Ergebnisse
zu korrigieren. Sämtliche Einstellwerte sind zu
dokumentieren. Die Inbetriebnahme / Einregulierung
erfolgt durch die ausführenden Betriebe.
Einbindung in das Inbetriebnahme-Team:
Die Firmen haben sich mit dem Inbetriebnahme-Team
abzustimmen und die im Inbetriebnahme-Plan
beschriebenen Verfahren und erforderliche
Dokumentationen zu beachten. Verantwortlichkeit der
ausführenden Firmen: Die ausführenden Firmen sind
verantwortlich für die Inbetriebnahme der installierten
Anlagen. Die Firmen haben die Inbetriebnahme und die
notwendigen Abnahmeleistungen zu erbringen. Überprüfung
der Ausführungsdokumente: Die ausführenden Firmen haben
im Vorfeld ihrer Installationsarbeiten alle relevanten
Ausführungs- und Produktdatenblätter zur Prüfung an den
Verantwortlichen der Objektüberwachung, den Fachplanern
und dem Projektsteuerer zu übermitteln. Zur Überprüfung
der geprüften Dokumente sind diese an die Commissioning
Authority zu übermitteln. Des Weiteren sind bei Bedarf
Werksbegehungen zu organisieren, in dem Werksabnahmen
erfolgen. Die Werksabnahmen sind mittels Protokollen zu
dokumentieren.
Wartungs-, Instandhaltungs- und Betriebshandbücher:
Alle notwendigen Wartungs-, Instandhaltungsanleitungen
und Betriebshandbücher sind geordnet in gedruckter Form
und in digitaler Form der Objektüberwachung, den
Fachplanern, dem Projektsteuerer und der Commissioning
Authority zu übermitteln.
Nachweis der installierten Anlagen:
Der AN hat die notwendigen Installationsüberprüfungen
im Vorfeld mit dem Inbetriebnahme-Team abzustimmen.
Hierfür legt er die notwendigen Prüfchecklisten der
Objektüberwachung, den
Fachplanern, dem Projektsteuerer und der Commissioning
Authority zur Prüfung im Vorfeld vor. Der AN hat nach
Installation der Anlagen die ausgefüllten
Prüfprotokolle/Checklisten zu übermitteln, mit denen er
belegt, dass alle notwendigen Komponenten installiert
wurden und die notwendigen Tests durchgeführt wurden
(Drucktests, Einregulierungen, etc.). Er hat zu
bestätigen, dass die Anlagen für die Funktionsprüfungen
bereit sind und in Betrieb genommen werden können.
Durchführung und Dokumentation der Inbetriebnahme und
Funktionstests:
Der AN hat die notwendigen Funktionsprüfungen im
Vorfeld mit dem Inbetriebnahme-Team abzustimmen.
Hierfür legt er die beabsichtigten Funktionsprüfungen
und notwendigen Prüfchecklisten (Einregulierung,
Kalibrierung, Prüfszenarien, etc.) der
Objektüberwachung, den Fachplanern, dem Projektsteuerer
und der Commissioning Authority zur Prüfung im Vorfeld
vor. Der AN hat in Abstimmung aller Gewerke und dem
Inbetriebnahme-Team die Funktionstests durchzuführen.
Die Termine sind frühzeitig anzukündigen, so dass bei
Bedarf der Bauherr/Nutzer, das Projektteam und die
Commissioning Authority teilnehmen können. Im Rahmen
der Funktionstests sind verschiedene Szenarien und
Betriebszustände zu prüfen: Starten der Anlage,
Normalbetrieb, Abschaltung, Automatischer Betrieb,
saisonale Umstellungen, Handbetrieb, Einstellungen,
Fehlermeldungen und Fehlerbehebung, etc. Dabei soll die
Funktion der Anlagentechnik wenn notwendig, separat für
den Winter und Sommerbetrieb simuliert und geprüft
werden. Um spezielle Szenarien zu simulieren sind
entsprechende Sensoren zu übersteuern und mit
entsprechenden Vorgabewerten zu belegen, um die
Reaktion der Anlagen und die Interaktion der einzelnen
Systeme zu überprüfen.
Funktionschecklisten je Gewerk werden dem AN als Muster
zur Verfügung gestellt.
Für die Dokumentation der Testergebnisse sind die
bereitgestellten Vorlagen zu verwenden. Alle Mängel
sind zu dokumentieren. Nach Durchführung der
Funktionsprüfungen sind entsprechende Prüfprotokolle zu
erstellen, die die Funktionstüchtigkeit belegen.
Einrichtung von Trenddaten
Die AN hat die Trenddatenerfassung in der
Gebäudeleittechnik einzurichten und einen
Exportmöglichkeit im csv. Format einzurichten. Die
Liste der Trenddaten mit Angabe des
Aufzeichnungsintervalls wird vom AG bzw. der
Commissionig Authority übergeben. Die einzelnen
Trenddaten und die Einheiten sind eindeutig und
nachvollziehbar zu benennen.
Abnahme und Mängelbeseitigung:
Der AN steht für die Abnahmebegehungen gemeinsam mit
dem Bauherrn/Nutzer zur Verfügung. Die Termine sind
frühzeitig anzukündigen, so dass bei Bedarf der
Bauherr/Nutzer, das Projektteam und die Commissioning
Authority teilnehmen können. Nach Durchführung der
Funktionsprüfungen sind entsprechende Prüfprotokolle zu
erstellen, die die Funktionstüchtigkeit belegen.
Enweisung
Die AN haben das Betreiberpersonal hinsichtlich eines
optimierten Gebäudebetriebs einzuweisen. Die
Einweisungstermine und Inhalte sind zu dokumentieren.
Garantie, Instandhaltung, Wartungsverträge:
Gebäudebetrieb
Der AN steht nach einer Betriebsphase innerhalb von 10
Monaten für eine weitere Begehung und Überprüfung der
Anlagen zur Verfügung.
Hinweis LEED COMMISSIONING
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
gültig für die Titel Entwässerungskanalarbeiten,
Sanitär, Heizung, Lüftung, Gebäudeautomation und
Sprinkler
Die nachfolgend benannten Aufwendungen stellen
Nebenleistungen dar, die lediglich im Rahmen der
Einheitspreise vergütet werden:
a.) Die Montagepläne sowie die Werkstatt- und
Detailpläne sind vom Auftragnehmer in Übereinstimmung
an die von ihm gewählten Fabrikate rechtzeitig, falls
erforderlich in größerem Maßstab, zu fertigen und vor
Ausführung vorzulegen. Montagepläne müssen abgestimmt
und vor Ausführung von US genehmigt werden.
Herzustellen sind CAD-Zeichnungen, diese sind digital
einzureichen.
Die Schriftfeldgestaltung und die Plannummerierung ist
vorher mit der Objektüberwachung abzustimmen.
b.) Die Bestellung der Materialien hat prinzipiell nach
eigenem Materialauszug zu erfolgen. Grundlagen sind die
baulichen Gegebenheiten, die vom Projektanten
gelieferten Ausführungspläne und Anordnungen der
Objektüberwachung, welche auch zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen können. Die im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Materialien und Mengen können sich während
der Projektierung und Ausführung des Baues ändern.
c.) Für die Durchführung der Arbeiten ist
ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal mit
entsprechendem Befähigungsnachweis einzusetzen.
d.) Für die Projektabwicklung ist ein verantwortlicher
Projektleiter (Projektingenieur oder Montagemeister)
und der für die Baustelle zuständige Obermonteur
verbindlich zu benennen. Diese Personen dürfen ohne
Zustimmung der Bauleitung nicht gewechselt werden.
Der bauleitende Monteur hat die Verantwortung für die
reibungslose Abwicklung und er ist ausschließlich
Ansprechpartner für den Bauherrn und die
Objektüberwachung vor Ort. Von ihm ist ein lückenloses
Arbeitstagebuch ggf. inForm von Tageslisten mit allen
Aktivitäten des eingesetzten Personals zu führen.
e.) Das Montagepersonal muß mit dem Inhalt des
Leistungsverzeichnisses vertraut gemacht werden.
Dem bauleitenden Monteur muß ein Exemplar auf der
Baustelle zur Verfügung stehen.
f.) Der Auftragnehmer hat Planabweichungen in Technik
und Termin der Objektüberwachung schriftlich darzulegen
bzw. für die Eintragungen in das Bautagebuch zu sorgen.
Im Abstand von 3 Monaten ist, auf der Basis der
aktuellen Montageplanung, ein Soll-Ist-Vergleich
hinsichtlich der Endabrechnung vorzulegen.
Bei relevanten Änderungen muß umgehend, auch außerhalb
des 3-Monatezyklusses, ein Status vorgelegt werden.
Bei Einheitspreisverträgen ist entsprechend dem
Baufortschritt, bis zum 5. jeden Monats, ein Aufmaß des
Vormonats bei der Objektüberwachung abzugeben.
g.) Sämtliche Aufhängungen sind in stabiler Ausführung
herzustellen. In Feuchtraumbereichen dürfen
grundsätzlich nur verzinkte Aufhängungsmaterialien
verwendet werden.
h.) Befestigungsabstände gemäß statischer Erfordernisse
in Abstimmung auf das gewählte Rohrmaterial. Sämtliche
Aufhängungen müssen den Richtlinien für den
Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 entsprechen.
i.) Für die Befestigung der Aufhängungen sind nur
Dübel- und Ankersysteme mit entsprechender
Belastbarkeit und Zulassungspapieren zu verwenden. Der
Einbau von Kunststoffdübeln sowie die Verwendung von
Gips und Holz ist grundsätzlich nicht zulässig. Für die
Belastbarkeit von Aufhängungen und Dübel sind statische
Nachweise auf Anforderung zu führen.
j.) Erforderliche Be- und Entlüftungen, sowie
Entleerungen an allen Rohrsystemen sind selbstständig,
den örtlichen Umständen entsprechend, festzulegen und
zu montieren.
k.) Die Auflagen des GEG Stand 2020 sind einzuhalten.
l.) Die Verwendung von Winkeln und T-Stücken ist auf
die Anschlußleitungen zu den Apparaten beschränkt.
Ansonsten sind Bogen und Bogen-T-Stücke mit einem
größeren Radius einzubauen. Bei Heizungsleitungen sind
keine verzinkten Fittings zugelassen.
m.) Bei der Durchführung von Schweißarbeiten ist mit
besonderer Vorsicht zu Werke zu gehen.
Vor Beginn der Schweißarbeiten sind brennbare Teile aus
dem Gefahrenbereich zu entfernen oder, sofern dies
nicht möglich ist, geeignete Schutzmaßnahmen zu
ergreifen. Die Durchführung von Schweißarbeiten ist vor
Ausführung der Objektüberwachung anzuzeigen, ein
Schweißerlaubnisschein der US- Feuerwehr ist
vorzulegen. Die Dauer der Schweißarbeiten sind zu
dokumentieren.
Im Bereich von Holzkonstruktionen dürfen
Schweißarbeiten nur bis max. 4 Stunden vor Arbeitsende
und unter ständiger Anwesenheit einer zusätzlichen
Aufsichtsperson durchgeführt werden. Während derartiger
Arbeiten müssen ein Feuerlöscher und mind. 2 Eimer
Wasser griffbereit stehen. Nach Abschluß der Arbeiten
sind die Montagebereiche auf evtl. verursachte Glimm-
und Schwelbrände zu untersuchen.
n.) Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, es sind nur
Tagesbedarfsmengen am Arbeitsplatz zugelassen, ist
besondere Sorgfalt unerläßlich und es sind hierfür alle
einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, wie
DIN-Normen, Arbeitsstättenverordnungen, Vorgaben des
Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV), des TÜV und
des DVGW, usw. verbindlich zu beachten.
Angesprochen sind in diesem Zusammenhang alle Gase,
Säuren, Laugen, Desinfektionsmittel, Öle,
Frostschutzmittel, Solen, usw. Die ausführende Firma
hat verbindlich dafür zu sorgen, daß beim Umgang mit
gefährlichen Stoffen nur speziell ausgebildetes
zuverlässiges Personal zum Einsatz kommt. Sofern
geboten, sind bei Bedarf Sachkundige oder
Sachverständige vor Inangriffnahme der Leistung zu Rate
zu ziehen. Der ausführende Unternehmer haftet in
vollem Umfange für Personen-, Vermögens- und
Folgeschäden, welche aus seinen Handlungen und aus
seiner Leistung entstehen. Er hat dafür Sorge zu
tragen, daß Anlagen dieser Art nach Fertigstellung
durch einen Sachverständigen abgenommen und unter
Beisein des Sachverständigen an den Betreiber mit
umfassender Betriebs- und Bedienungsanleitung gegen
Bestätigung übergeben werden.
Die Bestätigung und die Betriebs- und
Bedienungsanleitung ist den Bestandsunterlagen
beizulegen und gegen Quittung an das Ing.-Büro
auszuhändigen.
Klebstoffe, Reiniger und Anlöser für
PVC-Klebeverbindungen u.a. Werkstoffe enthalten
leichtflüchtige Lösungsmittel.
In geschlossenen Räumen ist deshalb für eine gute
Durchlüftung bzw. ausreichende Absaugung mit dafür
geeigneten Geräten zu sorgen. Da Lösungsmitteldämpfe
schwerer als Luft sind, muß die Absaugung in Bodennähe
bzw. unter dem Arbeitsplatz erfolgen.
Das zur Reinigung und Entfernung des Klebstoffes
benutzte Papier o. ä. ist in geschlossenen Behältern
abzulegen, um die Lösungsmitteldämpfe in der Luft zu
vermindern.
Klebstoff, Reiniger und Anlöser sind feuergefährlich.
Vor Arbeitsbeginn sind offene Feuerstellen, Geräte in
nicht explosionsgeschützter Bauart, Heizsonnen o. ä.
außer Betrieb zu nehmen. Das Rauchen ist zu unterlassen
und Schweißarbeiten sind einzustellen.
Darüber hinaus sind die Hinweise der Hersteller und
ergänzende Produktmerk- und Sicherheitsdatenblätter zu
beachten.
o.) Soweit Arbeiten für technische Anlagen von der
Baufirma oder sonstigen Firmen ausgeführt werden, wie
z.B. Apparate- und Maschinenfundamente,
Schallisolierungen von Fundamenten, Einbauteilen,
eingebaute Leitungen usw., tragen die
Installationsfirmen für Anordnung, Befestigung und
Ausführung dieser Bauarbeiten dieselbe Verantwortung
wie die bauausführenden Firmen.
p.) Hilfeleistungen für oder von anderen am Bau
tätigen Unternehmen sind in jedem Falle untereinander
auszugleichen und zu vergüten. Eine Verrechnung über
den Bauherrn kann nicht erfolgen. Dies gilt ebenfalls
für Abladen, Transportieren und Zwischenlagern von
Materialien.
q.) Für Anfuhr und Rücktransport von allem Material
und Werkzeug frei Baustelle, Frachtkosten,
Montageleitung einschl. technischer und kaufmännischer
Bearbeitung, Fahrtauslagen für Monteure und Helfer und
Versicherungen kann keine gesonderte Vergütung gewährt
werden.
r.) Stemm- und Bohrarbeiten in Beton und Mauerwerk
dürfen nur mit Zustimmung des Bauleiters ausgeführt
werden. Die Zeiten sind vorher mit der
Objektüberwachung abzustimmen. Auf die Einhaltung der
DIN 1053 "Aussparungen und Schlitze im Mauerwerk" der
neuesten Ausgabe wird hingewiesen.
s.) Alle Einrichtungen sind komplett betriebsfertig
mit sämtlichen Einzelheiten nach den
Konstruktionsunterlagen der Herstellerfirmen anzubieten
und funktionsfähig zu liefern bzw. zu montieren.
t.) Sämtliche Anlagenteile, wie Schächte, Behälter,
Armaturen, Rohrleitungen usw. müssen den geltenden
Normen, Vorschriften und Richtlinien entsprechen.
Ebenfalls hat die gesamte handwerkliche Ausführung
diesen Anforderungen zu genügen.
u.) Soweit für bestimmte Teile Prüfnummern und
Abnahmepapiere erforderlich sind, müssen diese
Unterlagen ohne zusätzliche Vergütung im Rahmen der
kalkulierten Einheitspreise beigestellt werden. Im
besonderen gelten die Richtlinien und Auflagen der
Behörden und Fachinstitutionen.
v.) Sämtliche gewählte Materialien sind dem Bauherrn
und dem Fachingenieur vor Bestellung anhand von Mustern
und/oder Prospektunterlagen vorzulegen.
w.) Vorleistungen sind vor Arbeitsaufnahme auf ihre
fachgerechte Ausführung hin zu überprüfen. Mit
der Arbeitsaufnahme werden die Vorleistungen als
richtig ausgeführt anerkannt.
x.) Abgefragte Produkte sind in der List of Brand zu
ergänzen. Der Bieter muß anhand detaillierter
Zeichnungen, Produktbeschreibungen und, falls vom
Planer oder Bauherrn gefordert, auch durch Muster die
entsprechenden Produkte vorstellen.
y.) Die Montageabwicklung ist im technischen Büro des
Auftragnehmers in allen Einzelheiten vorzubereiten,
sowie mit dem Bauherrn und der Objektüberwachung
abzustimmen.
z.) Bestandspläne sind im Leistungsabschnitt 08.
Pauschalteil Bestandsdokumentation beschrieben und
werden als eigene Abrechnungspositionen vergütet.
Über Kopf montierte Bauteile.
Bei allen Montagen im Gebäude ist sicherzustellen, dass
überkopfmontierte Bauteile mit einem Gewicht von 31
Pfund (14kg) oder mehr (mit Ausnahme von Systemen, wie
abgehängte Decken, welche dieses Gewicht zusammen
überschreiten)
mittels starren oder beweglichen Mitteln so befestigt
sind, dass die Wahrscheinlichkeit eines Herunterfallens
und somit die Verletzung von Gebäudenutzern minimiert
wird. Alle diese Teile sind so zu befestigen, dass sie
dem 0,5-fachen ihres Eigengewichts in jede horizontale
Richtung und dem 1,5-fachen ihres Eigengewichts nach
unten standhalten.
Diese Vorschrift schließt die Notwendigkeit der Planung
von Bauteilbefestigungen für Kräfte, die nach anderen
Kriterien benötigt werden, wie z. B. seismische Normen,
nicht aus.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03.02 Sanitärinstallation (KG410)
03.02
Sanitärinstallation (KG410)
03.03 Heizungsinstallation (KG420)
03.03
Heizungsinstallation (KG420)
03.04 Lüftungsinstallation (KG430)
03.04
Lüftungsinstallation (KG430)
03.05 Wärmedämmung (KG 412, KG 422, KG 432)
03.05
Wärmedämmung (KG 412, KG 422, KG 432)
08 PAUSCHALPREISTEIL - Bestandsunterlagen und Bestandspläne
08
PAUSCHALPREISTEIL - Bestandsunterlagen und Bestandspläne
08.03 Bestandsdokumentation Wärmeversorgungsanlagen (KG420)
08.03
Bestandsdokumentation Wärmeversorgungsanlagen (KG420)
08.04 Bestandsdokumentation Lufttechnische Anlagen (KG430)
08.04
Bestandsdokumentation Lufttechnische Anlagen (KG430)
09 EINHEITSPREISTEIL - Außenanlagen Tiefbau
09
EINHEITSPREISTEIL - Außenanlagen Tiefbau
09.07 Wasserversorgung
09.07
Wasserversorgung