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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer fortan AN genannt hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber fortan AG genannt ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc..
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden.
Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen
Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen.
Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
Während der gesamten Dauer des Bauvorhabens sind vom AN regelmäßige Projektbesprechungen
mit dem AG durchzuführen. An den Besprechungen wird der AN regelmäßig in empfangs- und
vertretungsberechtigter Form durch seinen Projektleiter teilnehmen.
Sofern der Projektleiter ausnahmsweise nicht an den Besprechungen teilnimmt, gilt dessen Vertreter
als empfangs- und vertretungsberechtigt.
Der AN hat sich auch mit den anderen am Bau beteiligten Firmen abzustimmen und zu koordinieren.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen.
Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Bautagebuch/ Arbeitszeiten
Vorlage eines Bautagebuches, das dem AG vorgelegt wird. Diese Bauberichte sind auch von den
Subunternehmern des AN zu führen und vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch -digital und schriftlich- zu führen und dem AG in regelmäßigen
Abständen gemäß zu treffender Festlegung mit dem BH zur Verfügung zustellen. Die Bauberichte
müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung der Leistungen von
Bedeutung sind und sein können. Das Bautagebuch muss alle für die Baumaßnahme wesentlichen
Angaben erfassen, insbesondere:
Baustellensicherheit Wetterbedingungen – entsprechend der Vorgaben der Schlechtwettertage Arbeitskräfte Arbeitszeiten Baumaschineneinsatz Tätigkeiten Behinderungen Bauüberwachung Planeingänge Anordnungen Hilfsmittel Für sämtliche im LV beschriebenen Leistungen sind durch den AN gem. kalkuliertem Montagekonzept notwendigen Hilfsmittel, wie Kranstellung, Hebebühnen, Arbeitspodest etc., in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Ecoworks-ID:SI-2059
Allgemeine Vorbemerkung
Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der vier Gebäude (EH 55 EE )
Dickensstraße 1-17 (ungerade), 81243 München
1.1 Kurzbeschreibung Objekt
Die untersuchten Objekte sind vier Mehrfamilienhäuser mit je drei Geschossen und insgesamt 75 Mieteinheiten (15 Einheiten im Haus 1-3, 18 im Haus 5-9, 18 im Haus 11-13 und 24 im Haus 15-17). Das Baujahr für alle vier Gebäude ist 1955. Die Gebäude sind vollständig unterkellert, der Kellerzugang erfolgt hierbei durch das Treppenhaus. Die vermietbare Wohnfläche der gesamten Anlage beträgt ca. 3.850 m² (bzw. 3.926 m² Gesamtwohnfläche vor Sanierung). Die Gebäude besitzen eine Nord-Süd-Ausrichtung. Die vier Gebäuderiegel sind in unterschiedlich lange Abschnitte unterteilt, wobei die Hausnummern jeweils über 2 bis 3 Haupteingänge verfügen. Das unterste Wohngeschoss ist mit einer variierenden Sockelhöhe von ca. 42 bis 110 cm (im Mittel ca. 70 cm) ausgeführt. Das Dach ist als Satteldach mit Sparrenkonstruktion und Dachgauben ausgeführt. Im Gegensatz zu ungenutzten Dachräumen ist das Dachgeschoss bei diesen Gebäuden bewohnt. In vier der Wohnungen sind im Bestand bereits kleine Balkone vorhanden.
1.2 Lage Objekt
Die vier Gebäuderiegel besitzen eine Nord-Süd-Ausrichtung und liegen parallel zur Dickensstraße. Rückseitig befindet sich eine Grünfläche mit altem Baumbestand.
Erschlossen wird die Siedlung über die Dickensstraße (sowie angrenzende Straßen wie die Bodenseestraße und Reichenaustraße). Die stark beengten Bedingungen, angrenzende Tiefgaragenzufahrten sowie der schützenswerte Baumbestand sind im Logistikkonzept des Bieters zur Anlieferung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen (z. B. für Kranstandorte und halbseitige Straßensperrungen) unbedingt zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu sichten.
Beschreibung Baukörper
Planunterlagen Grundlage des Rahmenvertrags sind die folgenden Standard-Planunterlagen erstellt durch ecoworks GmbH:
H1
454_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_DA_00_00_V_Grundriss Crashplan DA
454_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_DG_00_00_V_Grundriss Crashplan DG
454_LP5_ECW_H1_TGA_CP_GR_U1_00_03_V_Grundriss Crashplan UG
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_AN_NN_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Nord & Süd
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_AN_OO_00_02_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Ost
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_AN_WE_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - West
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_00_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_01_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_02_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 2.OG
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_DA_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_DG_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG
454_LP5_ECW_H1_TGA_SD_GR_U1_00_02_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
H2
454_LP5_ECW_H2_TGA_CP_GR_UG_00_03_V_Grundriss Crashplan UG
454_LP5_ECW_H2_TGA_EL_GR_00_00_00_V_Grundriss Elektro EG
454_LP5_ECW_H2_TGA_EL_GR_01_00_00_V_Grundriss Elektro 1.OG
454_LP5_ECW_H2_TGA_EL_GR_02_00_00_V_Grundriss Elektro 2.OG
454_LP5_ECW_H2_TGA_EL_GR_UG_00_00_V_Grundriss Elektro UG
454_LP5_ECW_H2_TGA_HZ_SN_XX_01_00_V_Strangschema Heizung
454_LP5_ECW_H2_TGA_LE_AN_OO_00_00_V_Ansicht Leerrohr West
454_LP5_ECW_H2_TGA_LE_AN_WE_00_00_V_Ansicht Leerrohr Ost
454_LP5_ECW_H2_TGA_LE_AN_XX_00_00_V_Ansicht Leerrohr Giebel
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_AN_NS_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Nord & Süd
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_AN_OO_00_02_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Ost
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_AN_WE_00_02_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - West
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_00_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_01_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_02_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 2.OG
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_DA_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_DG_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_GR_UG_00_03_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
H3
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_AN_NS_00_01_V_Ansichten Crashplan - Nord & Süd.pdf
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_AN_OO_00_01_V_Ansicht Crashplan Ost.pdf
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_AN_WE_00_01_V_Ansicht Crashplan West
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_00_00_02_V_Grundriss Crashplan EG
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_01_00_02_V_Grundriss Crashplan 1.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_02_00_02_V_Grundriss Crashplan 2.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_CP_GR_U1_00_03_V_Grundriss Crashplan UG
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_AN_OO_00_00_V_Ansicht Leerrohr Ost
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_AN_WE_00_00_V_Ansicht Leerrohr West
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_AN_XX_00_00_V_Ansicht Leerrohr Giebel
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_GR_01_00_00_V_Grundriss Elektro 1.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_GR_02_00_00_V_Grundriss Elektro 2.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_EL_GR_U1_00_00_V_Grundriss Elektro UG
454_LP5_ECW_H3_TGA_HZ_SN_XX_01_00_V_Strangschema Heizung
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_AN_NS_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Nord & Süd
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_AN_OO_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Ost
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_AN_WE_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - West
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_00_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_01_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_02_00_01_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 2.OG
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_DA_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_DG_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG
454_LP5_ECW_H3_TGA_SD_GR_U1_00_02_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
H4
454_LP5_ECW_H2_TGA_SD_AN_WE_00_02_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - West
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_AN_NS_00_01_V_Ansicht Crashplan - Nord & Süd
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_AN_OO_00_01_V_Ansicht Crashplan - Ost
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_AN_WE_00_03_V_Ansicht Crashplan - West
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_GR_00_00_03_V_Grundriss Crashplan EG
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_GR_01_00_03_V_Grundriss Crashplan 1.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_GR_02_00_03_V_Grundriss Crashplan 2.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_GR_DG_00_00_V_Grundriss Crashplan DG
454_LP5_ECW_H4_TGA_CP_GR_U1_00_03_V_Grundriss Crashplan UG
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_AN_OO_00_00_V_Ansicht Leerrohr Ost
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_AN_WE_00_00_V_Ansicht Leerrohr West
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_AN_XX_00_00_V_Ansicht Leerrohr Giebel
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_GR_00_00_00_V_Grundriss Elektro EG
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_GR_01_00_00_V_Grundriss Elektro 1.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_GR_02_00_00_V_Grundriss Elektro 2.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_EL_GR_U1_00_00_V_Grundriss Elektro UG
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_AN_NS_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Nord & Süd
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_AN_OO_00_01_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - Ost
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_AN_WE_00_03_V_Ansicht Schlitz- und Durchbruchsplanung - West
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_00_00_02_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung EG
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_01_00_02_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 1.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_02_00_02_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung 2.OG
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_DA_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DA
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_DG_00_00_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung DG
454_LP5_ECW_H4_TGA_SD_GR_U1_00_03_V_Grundriss Schlitz- und Durchbruchsplanung UG
Planunterlagen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt:
Der im Auftragsfalle gültige NU- Vertrag
Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen Zeichnungen
VOB Teil B und C, neueste Fassung
Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlos
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen.
Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben.
Angaben des Bieters
Betriebshaftpflichtversicherung bei:
Versicherungs - Nr.:
gegen Personenschäden:
gegen Sachschäden:
gegen Vermögensschäden:
Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer:
unter Nr:
Mitglied bei der Berufsgenossenschaft:
Mitgliedsnummer:
..........................................................
Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Normen A DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung
B Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung
C Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung
Normen
Technische Spezifikation allgemein Bei den im weiteren beschriebenen Leistungen, Positionsbeschreibungen und Bauteilen ist die
Angebotsgrundlage die Planung, Bestellung, Fertigung und Lieferung der genannten
Holzwandelemente mit integrierter Lüftung, Fenster, Fensterbänke und Sonnenschutzanlagen.
Die Vorgaben aus dem GEG, Brandschutzgutachten bzw. Stellungnahme, der DIN und DIN EN, sowie der relevanten Regelwerke, der
Bauregelliste und der technischen Richtlinien insbesondere der MHolzBauRL sind zu beachten.
Ausführungen, welche Zulassungen / Zustimmungen im Einzelfall erfordern, sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrags
Alle Planunterlagen sind als .dwg und .pdf zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
Alle angrenzenden Gewerke sind in die Zeichnungen einzutragen.
Der AN ist verpflichtet im Zuge seiner konstruktiven Projektbearbeitung lückenlos alle Bereiche mit
Fassaden-Anschlussausbildungen durchzugehen und die zu erwartenden Baukörperverformungen, wie beispielsweise Verformungen infolge von Verkehrs- und Nutzlasten, Stauchungen, Kriechen und Schwinden sowie Langenausdehnungen jeglicher Art verbindlich festzulegen und diese zu beachten. Maßgebend hierbei ist die den Planunterlagen beigefügte Statik.
Nach diesen verbindlichen Festlegungen sind vom AN die Fassaden-Anschlussausbildungen entsprechend gleitfähig
sowie absolut zwängungsfrei auszubilden. Die Architekten- und Tragwerksplanung ist zu beachten.
Erst nach eindeutiger Festlegung / Abstimmung aller zu erwartenden Rohbauverformungen darf der AN mit der Erstellung der Werk- und Montageplanung der Fassade beginnen.
Die anzunehmenden Verformungen können bei dem Tragwerksplaner angefordert werden.
Nachweise, Unterlagen zur Prüfung:
Hersteller- und Verwendbarkeitsnachweise zu den eingesetzten Materialien sind auf Verlangen zur Prüfung
und Freigabe einzureichen.
Insbesondere die Herstellerrichtlinien der Fassadenbekleidung sind bei der Angebotsabgabe zu beachten.
Durch das ausführende Fachunternehmen wird ein Nachweis für die fachgerechte und zulassungskonforme Ausführung der Außenwände erbracht.
Die Kosten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Kontaktbeschädigung, Kontaktkorrosion:
Alle Bauteile sind gegen Kontaktkorrosion zu schützen, d.h. galvanische Elemente sind mit Trennlagen zu versehen
Gleitpunkte sind mit entsprechenden Trennlagern/Trennlagen zu versehen, um die Verschiebung gem. Statik zu ermöglichen
Fertigung:
Die Fertigung erfolgt auf der AN-seitigen Werkstattplanung, die wiederum auf dem übergebenen 3D Modell sowie der Ausführungsplanung basiert und auf stichpunktartiger Überprüfung der relevanten Messpunkte.
Der AN ist jedoch verpflichtet stichpunktartige Maßaufnahmen durchzuführen, sobald es der Bauzustand
zulässt und die Fertigung ist darauf abzustimmen.
Zusätzlich ist für die nach theoretischen Maßen herzustellenden bzw. zu fertigenden Fassadenbestandteile ein Kontrollaufmaß zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erstellen.
Lieferung von Befestigungs- und Montagemitteln:
Der Bieter erstellt eine vollumfängliche und bepreiste Liste sämtlicher für die bauseitige Montage erforderlicher Befestigungs- und Montagemittel. Die Abrechnung erfolgt nach Freigabe der Werkstattplanung.
Reinigung:
Alle Elemente sind werksseitig in einem sauberen und fachgerechten Zustand auszuliefern.
Bei Teilen, die mit besonderen Schutzvorrichtungen versehen sind, dürfen die Schutzteile erst nach
Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung entfernt werden.
Die Reinigung der montierten Teile innen und außen hat nach Aufforderung durch die AG-Bauleitung nach den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Oberfläche Aluminium:
Pulverbeschichtet mit Konvergenzschicht in Form einer Voranodisierung oder CrVI-freie Chromatierung, Farbe in NCS nach Wahl des AG. Schnittkanten sind nicht zusätzlich zu behandeln.
Technische Spezifikation allgemein
Umbau / Sanierung Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im bewohnten und laufendem Betrieb.
Alle Arbeiten sind im Vorfeld eng mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle Arbeiten sind so zu planen, dass die Bewohner möglichst keine Einschränkung haben.
Auf die Mieter ist maximale Rücksicht zu nehmen.
Umbau / Sanierung
Ausführungstermine Ausführungszeitraum
21.09.2026 Beginn mit der Demontage der Kellerleuchten
27.11.2026 Montage Leuchten
Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Ortsbesichtigung Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren.
Ortsbesichtigung
01 ELT
01
ELT
01.01 Installation-ELT
01.01
Installation-ELT
02 Erdung
02
Erdung
02.01 Tiefenerder
02.01
Tiefenerder
03 Nebenleistungen
03
Nebenleistungen
03.01 Durchbrüche und Kernbohrungen
03.01
Durchbrüche und Kernbohrungen
03.02 Stundenlohnarbeiten
03.02
Stundenlohnarbeiten