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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung (Kurztext) Für die Preisbildung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die VOB/B und VOB/C in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die örtlichen Gegebenheiten gelten als bekannt. Sämtliche Nebenleistungen gemäß ATV, Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Transporte, Entsorgung sowie alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lage der Baustelle: Frankfurter Straße 155, 36043 Fulda
Allgemeine Vorbemerkung (Kurztext)
Vorbemerkung WDVS Für die Ausführung der WDVS-Arbeiten gelten die Bestimmungen der VOB/C, die anerkannten Regeln der Technik, die jeweils gültigen DIN-Normen, die Systemzulassung des Herstellers sowie die Verarbeitungsvorschriften und technischen Merkblätter der eingesetzten Produkte.
Es dürfen ausschließlich Komponenten eines zugelassenen und aufeinander abgestimmten Wärmedämmverbundsystems eines Herstellers verwendet werden. Der Einbau systemfremder oder nicht zugelassener Komponenten ist unzulässig. Die Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der europäischen technischen Bewertung (ETA) sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den Untergrund auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Trockenheit und Eignung für die Aufnahme des WDVS zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Bedenken sind gemäß VOB/B unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Dämmplatten sind entsprechend den jeweiligen Systemvorgaben zu verkleben und erforderlichenfalls zusätzlich mechanisch zu befestigen. Die Anzahl, Art und Anordnung der Dübel sind entsprechend den geltenden Zulassungen, Herstellervorgaben und objektspezifischen Anforderungen auszuführen.
Armierungsschichten sind mit alkalibeständigem Glasfasergewebe auszuführen. Gewebestöße sind gemäß Systemvorgaben auszuführen und ausreichend zu überlappen. Die Ausbildung aller Anschlüsse, Gebäudeecken, Öffnungen, Fensteranschlüsse, Sockelbereiche und Bewegungsfugen hat fachgerecht und systemgerecht zu erfolgen.
Die Ausführung darf nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Hersteller sind einzuhalten. Die Fassadenflächen sind während der Ausführung sowie der Trocknungszeit vor Schlagregen, direkter Sonneneinstrahlung, Frost und starkem Wind zu schützen.
In die Einheitspreise sind sämtliche Nebenleistungen einzukalkulieren, insbesondere:
Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung, Lieferung und Lagerung aller Materialien, Zuschneiden und Anarbeiten der Dämmstoffe, Ausbildung von Ecken, Kanten, Anschlüssen und Laibungen, Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse, Gerüste für die ausgeschriebenen Leistungen, Reinigung der Fassadenflächen, Entsorgung von Verpackungen, Restmaterialien und Verschnitt, sämtliche Hilfs- und Nebenleistungen zur vollständigen Herstellung des WDVS. Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C und den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses.
Vorbemerkung WDVS
Vorbemerkung Außenputzarbeiten Für die Ausführung der Außenputzarbeiten auf Wärmedämmverbundsystemen gelten die Bestimmungen der VOB/C, die anerkannten Regeln der Technik, die jeweilige Systemzulassung des eingesetzten WDVS sowie die Herstellervorschriften der verwendeten Systemkomponenten. Es dürfen ausschließlich systemzugehörige und zugelassene Komponenten eines Herstellers verwendet werden.
Der Untergrund bzw. die ausgeführten Dämm- und Armierungsschichten müssen den Anforderungen der Systemzulassung entsprechen und vor Beginn der Putzarbeiten auf Ebenheit, Tragfähigkeit, Trockenheit und Ausführungsqualität geprüft werden. Festgestellte Mängel sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Armierungsschicht ist vollflächig mit systemzugehörigem Armierungsmörtel und alkalibeständigem Glasfasergewebe herzustellen. Gewebeüberlappungen sind gemäß Herstellervorgaben auszuführen. Der Oberputz darf erst nach ausreichender Trocknung der Armierungsschicht aufgebracht werden.
Der Außenputz ist als systemgeprüfter Oberputz entsprechend den Ausschreibungsunterlagen auszuführen. Struktur, Körnung, Farbton und Oberflächenbeschaffenheit müssen innerhalb zusammenhängender Fassadenflächen ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten. Farbabweichungen sind gemäß den einschlägigen BFS-Merkblättern zu beurteilen.
Fensteranschlüsse, Türanschlüsse, Bewegungsfugen, Sockelbereiche, Attikaanschlüsse, Dachanschlüsse sowie sämtliche An- und Abschlüsse sind mit systemgerechten Profilen dauerhaft schlagregendicht und rissfrei auszuführen.
Die Verarbeitung darf nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen. Die Mindestverarbeitungstemperaturen des Systemherstellers sind einzuhalten. Frische Putzflächen sind bis zur vollständigen Erhärtung vor Frost, Schlagregen, direkter Sonneneinstrahlung und starker Windbelastung zu schützen.
Folgende Leistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten:
Untergrundprüfung, Schutz- und Abdeckmaßnahmen, Materialtransport und Lagerung, Anarbeiten an Fenster, Türen und Einbauteile, Ausbildung von Ecken und Kanten, Gerüste für die ausgeschriebenen Leistungen, Reinigung der Fassadenflächen, Entsorgung von Reststoffen und Verpackungen, sämtliche erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C und den Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses.
Vorbemerkung Außenputzarbeiten
01 WDVS und Putz
01
WDVS und Putz
01.01 Wärmedämm - Verbundsysteme
01.01
Wärmedämm - Verbundsysteme
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten