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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Umbau und die Nutzungsänderung des Bauteiles 1 zu einem Musterungszentrum mit Errichtung eines Außenaufzugs sowie brandschutztechnische Ertüchtigung
1. Grundstück/Gebäude:
Das Objekt liegt an der Okenstraße 25 in Offenburg.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrteiliges Bürogebäude der Telekom, dass sowohl in Teilbereichen von der Telekom selbst genutzt, als auch fremdvermietet wird.
Bauteil 1 erstreckt sich parallel zur Okenstrasse und hat 3 oberridische geschosse und 2 unterirdische Geschosse.
Bauteil 2 verläuft senkrecht dazu, dockt in etwas mittig an BT 1 an und hat 2 obrridische Geschosse und 2 unterirdische Geschosse.
Bauteil 3 verläuft parallel zur Okenstrasse und schließt den Gebäudeblock an der Gaswerkstrasse ab. Zum Innenblock dockt hier ebenfalls das Bauteil 2 senkrecht an in etwa im Drittelspunkt der Länsgausdehnung. Bautel 3 hat 4 oberirdische Geschosse und 2 unterirdische Geschosse,
An der Nordseite von Bauteil 1 und 3 schließt sich ein inzwischen als Ärtzehaus genutzter, ebenfalls 4-geschossiger Gebäudekomplex an, Haus Nr. Okenstrasse 27, der ebenfalls im Eigentum der Telekom ist. Hier gibt es 3 Untergeschosse, in UG 2 und UG3 befindet sich die Tiefgarage, die gemeinsam von den Mietern in Haus Nr. 25 und 27 genutzt wird.
Ein direkter Übregang zwischen diesen Gebäudeteilen Haus Nr. 25 und 27 ist derzeit im Bauteil 1 im 2. OG und im 2. UG und im Bauteil 3 im 3. OG möglich. Die Übergänge im 2. und 3. OG werden im Zuge der Planung schließtechnisch verschlossen.
Die Baumaßnahmen finden ausschließlich im Haus Okenstrasse 25 im BT 1 statt, mit Ausnahme von 2 Innentüren in der Tiefgarage in Haus Nr. 27, welche einen Drehtürantrieb erhalten, sowie der Markierung eines Behinderten-Stellplatzes dort und einer neuen Zuleitung von der Klingel an der Zufahrttsschranke der Tiefgarage zum Pförtner in Haus Nr. 25.
Die Baumaßnahmen in BT 1 umfassen sowohl die Umnutzung zum Musterungszentrum, als auch Brandschutzmaßnahmen in BT 1
An der Südseite von Bauteil 1 schließt sich ein aus dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss bestehender Verbindungsbau an, der die benachbarte Villa an der Okenstrasse mit dem dort rückwärtig angebauten Casino zusammenfasst. Casino und Villa werden als Haus Nr. Okenstrasse 25 a geführt. Von Haus Nr. 25 existiert ein direkter Zugang zum Verbindungsbau im EG, welcher ebenfalls schließtechnisch gesichert wird.
Der neue Zugang zum Bauteil 1 Haus Nr. 25 (=Musterungszentrum) wir dim EG von der Okenstrasse als neuer Windfang mit neuem Aufzug erstellt.
2. Bauvorhaben
Anlass der Baumaßnahme ist eine Vermietung des leerstehenden Bauteils 1 zur Nutzung als Musterungszentrum im EG- 2.OG durch die Bundeswehr. Diese Flächen müssen für diesen Zweck umgebaut und hergerichtet werden. Im Zuge von Ortsbegehungen und der Erstellung eines Gesamt-Brandschutzkonzeptes für die verbundenen Bauteile 1-3 sind brandschutztechnische Mängel in allen drei Bauteilen aufgefallen, die um Zuge dieser Maßnahme behoben werden müssen.
Maßnahmen Bauteil 1:
Innen: Umbau von Büroflächen im EG zur Nutzung als Untersuchungsräume, Arztzimmer und Nebenräume für die im Rahmen der Musterung erforderlichen medizinischen Eigungsfeststellungen, Umbau der Büroflächen im 1.OG und 2.OG
- Abbruch der bestehenden Abhangdecken, Trennwände und Bodenbeläge
- Einrichtung eines repräsentativen Eingangsbereiches im EG mit Einbaumöbeln und Anschlüssen für mieterseitige Sondermöbel
- neue TB-Trennwände mit Schallschutzanforderungen, neuer Linoleumbodenbelag in der gesamten Fläche, neue Abhangdecken
- Sanierung der WC-Anlagen inkl. der Stränge
- Kühlung von Teilbereichen (Pförtner, CAT-Raum)
- Neuinstallation ELT, Beleuchtung* und IT, inkl. Rückbau
- Ertüchtigung von Fenstern zur Erhöhung der baulichen Sicherheit
- Einbau von Brandschutztüren, inkl. Ausbau alter Türen
- Errichtung von Wänden mit Brandschutzqualität zur Abtrennung des notwendigen TRH und zur Trennung von Nutzungseinheiten
*neue LED-Beleuchtung immer förderfähig
Außen:
- Neuerrichtung eines Außenaufzuges (vier Haltestellen) mit Betonschacht
- Neuerrichtung eines vorgesetzten Windfanges als Pfosten-Riegel-Konstruktion mit Pförtnerraum und vorgesetzter Treppenanlage
Brandschutz
Es gibt ein neu erstelltes Brandschutzkonzept für die drei Bauteile, dass zur Genehmigung bei der Baubehörde
eingereicht wurde. Die Maßnahme wird durch einen Brandschutz-Sachverständigen begleitet.
Der Bauantrag für die Umnutzung im BT 1 liegt der Baubehörde ebenfalls bereits vor.
3. Nutzungen im Bestand
Das Bauteil 1 EG bis 2. OG ist komplett leergezogen, die Bauteile 2 und 3 sind komplett in Nutzung, das Bauteil 1 ist in den beiden Untergeschossen komplett in Nutzung.
Der Innenhof dient als Feurwehr-Bewegungsfläche und kann zur Baustelleneinrichtung nicht heangezogen werden.
4. Projektbeteiligte
Auftraggeber GMG Generalmietgesellschaft mbH
Sternengasse 14-16
50676 Köln
Projektsteuerung Drees & Sommer SE
Herr Patrick Pace
Augartenstraße 1
76137 Karlsruhe
Telefon: 0172 7799186
Architekten Kubus Architekten
Schomaker Becker Architekten PartGmbB
Frau Andrea Schomaker, Frau Bettina Schnitzler
Neusser Str. 39
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 687837-17 oder -15
Fachplaner HSL IB Schmitz Leipoldt
Herr Thomas Schmitz
Universitätsstraße 75
44789 Bochum
Telefon 0234 / 970537-0
Fachplaner ELT Powerconcept Monshausen GmbH
Herr Matthias Monshausen
Stuttgarter Str. 74
72555 Metzingen
Telefon 07123 / 3741260
Fachplaner Brandschutz (begleitend) Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz und Arbeitssicherheit
Herr Uli Lesem
Am Dalmannkai 4
20457 Hamburg
Fachplaner Schadstoffe Sacosta GmbH
Herr Marcel Henker
Plieninger Straße 58
70567 Stuttgart
Telefon 0711/32757812
Rückfragen zur Ausschreibung sind an den Einkauf der DTAG zu stellen. Inhaltliche Themen werden von dort an die Fachplaner weitergeleitet.
5.Ortsbesichtigung
Die Flächen können nach Absprache mit der ISS begangen werden.
Ansprechpartner ISS vor Ort: Objektmanager Reiner Schappacher, reiner.schappacher@de.issworld.com;
Tel.: 01715645903
Sollte von dieser Möglichekit kein Gebrauch gemacht werden, geht der AG davon aus, dass dem AN alle notwendigen Informationen zur vollumfänglichen Kalkulation vorliegen.
6. Ausführungszeitraum
November 2026 - April 2026
Übergabe an den Nutzer spätestens am 07.05.2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen) 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen)
0.1 Ausführungsgrundlagen
Alle Ausführungsleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Zusätzlich gelten, jeweils in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Abnahme:
Alle gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen
Auflagen, Vorschriften und Richtlinien der betroffenen Behörden und Versorgungsträger
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallkasse Post und Telekom (UKPT)
Verarbeitungsrichtlinien bzw. techn. Merkblätter der Hersteller
vorliegende Leistungsbeschreibung mit allen Anlagen
Arbeitsstättenverordnung und ASR in der aktuellen Fassung
VOB / B + C
Technische Anschlussbedingungen EVU und Feuerwehr
0.2. Bedenken gegen die in der Ausschreibung beschriebenen Ausführungen seitens des AN sind schriftlich mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
0.3. Sondervorschläge müssen dem AG mit dem Angebot zur Entscheidung vorgelegt werden.
0.4. Für die Umbaumaßnahme ist keine Baugenehmigung erforderlich. Ein Brandschutzkonzept für den gesamten Bereich inkl. Fortschreibungen liegen vor und werden dem AN zur Verfügung gestellt.
0.5 Sind Nacht- und Wochenendarbeiten notwendig, um den Fertigstellungstermin einzuhalten, sind Kosten und Aufwendungen dieser durch den AN zu tragen.
0.6 Die Angebotsbearbeitung durch den Auftragnehmer ist für den Auftraggeber in jedem Fall kostenfrei. Sollte das Projekt nicht realisiert werden, kann der Auftragnehmer keine Kosten für die Bearbeitung beim Auftraggeber geltend machen.
0.7 Alle Preisabfragepositionen sind zwingend auszufüllen, andernfalls behält sich der AG vor, den Bieter auszuschließen
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen)
2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN 2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN
Aufbau und Grundlage dieser Leistungsbeschreibung
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung legt Mindestanforderungen für zu erbringende Leistungen fest.
Der Auftragsgegenstand umfasst auf jeden Fall sämtliche Leistungen, welche zur Erbringung der in den Anlagen zu diesem Vertrag beschriebenen Gesamtleistung erforderlich sind, und zwar auch solche Leistungen, welche zwar in diesen Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch unumgänglich sind, um die Erstellung der funktionsgerechten Gesamtleistung zu ermöglichen. Die Arbeiten und Leistungen sind in Abstimmung mit den Wünschen des AG´s durchzuführen.
Die Werk- und Montageplanung erfolgt im Rahmen der Regelungen des GÜ-Vertrags als auftragnehmerseitige Leistung und ist somit Grundlage des Angebots.
Die beiliegenden Unterlagen der Leistungsbeschreibung dienen als Kalkulationsgrundlage, wobei Konkretisierungen zu der durch den AN zu erstellenden Werk- und Montageplanung im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Im Interesse des Bieters sind daher zur Kalkulation die auftraggeberseitigen Vorgaben planerisch zu durchdringen.
Sollten Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Arbeiten außerhalb dieser Ausschreibung erforderlich sein, gelten die Stundenlohnarbeiten der jeweiligen Rahmenverträge bzw. die im Angebot anzugebenden Stundensätze.
Die Leistungen sollen gem. gültigem Rahmenvertrag, sofern vorhanden, angeboten werden.
2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN
3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT 3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT
Aufgrund des vorbeschriebenen Aufbaus der Leistungsbeschreibung wird vom Auftragnehmer eine fundierte Fachkenntnis zur Kalkulation und Erstellung schlüsselfertiger Leistungen erwartet.
Der Auftragnehmer trägt die Gewährleistung für seine Gesamtleistung und nicht nur für die Summe seiner Einzelleistungen.
Er hat die auftraggeberseitigen Vorgaben bei der Angebotsbearbeitung, insbesondere auf Widersprüche und Fehler zu prüfen und diese mit Quellenangabe im Angebotsschreiben zu dokumentieren.
Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung umfänglich und einwandfrei die gewünschten und erforderlichen Anforderungen beschreibt und diese vollständig im Angebot enthalten sind und somit keine Grundlage für spätere Nachforderungen gegeben ist.
3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT
4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO 4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO
Der Bieter trägt das Mengenermittlungs- und Kalkulationsrisiko uneingeschränkt. Ist der Bieter der Meinung, dass die Kalkulationskriterien nicht ausreichend sind, um die Mengen festzustellen, zu schätzen oder zu prüfen, hat er dies vor Abgabe seines Angebotes dem AG schriftlich so detailliert anzuzeigen, dass eine zielgerichtete Ergänzung durch die Planungsbeteiligten des AG´s ermöglicht wird.
Soweit Empfehlungen ausgesprochen sind, gelten diese als Mindestanforderungen an die vom AN zu erbringende Leistung.
Sind Massen in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgeführt, dienen diese zur Orientierung bei der Kalkulation und entbinden den Anbieter nicht von seiner Pflicht, die Massen verantwortlich im Rahmen der Kalkulation zu prüfen. Festgestellte Abweichungen sind im Angebot aufzuzeigen.
Nachforderungen aufgrund andere ausgeführter Massen als hie rausgeschrieben oder im Bietergespräch aufgezeigt sind damit unbegründet.
4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO
5. KOSTENGLIEDERUNG 5. KOSTENGLIEDERUNG
Die Kalkulation hat entsprechend der vorgegebenen Kostengliederung zu erfolgen. Alle Kosten sind den entsprechenden Titeln zuzuordnen und klar zu trennen.
Weitere Nebenangebote sind separat, jedoch in vergleichbarer Gliederung und Gliederungstiefe, im Angebotsschreiben oder in gesonderter Anlage zu bepreisen.
Alle Einzel- und Pauschalpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist, unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes, am Schluss des Angebotes vom Bieter hinzuzufügen.
Alle Preise sind einschl. GU-ZUschlag, u.a. Wagnis und Gewinn, GU-Koordinationsleistungen, inkl. Bauleitung, besondere Baustelleneinrichtung und Beweissicherung anzugeben.
5. KOSTENGLIEDERUNG
6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN 6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN
Vergaben an Sub-Unternehmer
Der AN erstellt unaufgefordert Firmenlisten der Subunternehmer, welche dem AG vor der Vergabe vorzulegen sind. Bieterlisten sind mit dem AG abzustimmen. Vom AG genannte Firmen sind in die Bieterlisten aufzunehmen. Der AG behält sich vor, einzelne Firmen abzulehnen.
Einweisung
Die Einweisungen von Servicekräften und Fachpersonal des AG (falls erforderlich verschiedene Personen) einschl. Lieferung des Einweisungsprotokolls sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche / Lagerflächen
Der Zugang zur Baustelle für Personal des AN und für Materialanlieferungen erfolgt vom Bauteil 3 im UG über dei Gaswerkstrasse.Hier ist ein ebenerdiger Zugang. Die vorhandene Automatik-Schiebetür hat lichte Durchgangsmaße von ca. 1,50 x 2,00 m.
Die weitere Zuwegung zum Baubereich in BT 1 erfolgt durch den Flur im UG 1 bis zum Personenaufzug in BT 1, Kabinenmaße B x T ca. 1,20 x 1,00 m.
Es können nur in sehr begrenzten Umfang Lagerflächen vor dem Zugang zu BT 3 an der Gaswerkstrasse zur Verfügung gestellt werden. Es können im BT 1 in UG 1 die Räume 209 und 210 als Lagrräume genutzt werden.
Container (Material und Entsorgung) können auf dem Innenhof unmittelbar vor dem Ausgang aus dem Treppenhaus D aufgestellt werden. Das Niveau des Innenhofes liegt ein GEschoß tiefer als der Ausgang im EG und wird über eine Aussentreppe erreicht.
Die vom AG freigegebenen Zuwegungen zu den Arbeitsbereichen und die Lagerflächen sind regelmäßig zu reinigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind Baustelle, Lager und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Zusätzlich oder alternativ kann am Bauteil 1 aufvder Innenhofseite ein Gerüsturm mit Außenaufzug aufgestellt werden zum Transport großformatiger Bauteile.Die Anbinndung an das gebäude ist wegen der Diszant mit jeweisl einer Gerüstplattform je Geschoß zu erstellen. Hierzu ist jeweils ein Fenster im EG, 1. und 2. OG zu demontieren und nach Abschluß er Baumaßnahme wieder zu montieren, siehe hierzu auch entsprechende LV-Positionen.
WCs
Die WC-Anlagen in UG 1 am Haupttreppenhaus D den Umbauzeitraum genutzt werden. Die genutzten Anlagen sind vor der Übergabe grundzureinigen.
Übernachtungsgelegenheiten
Auf dem Gelände dürfen keine Übernachtungsmöglichkeiten in Wohncontainern geschaffen werden.
Verkehrssicherung
Bestandteil der Leistung ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. Der erforderliche Umfang wird vor Baubeginn mit dem Betreiber vor Ort abgestimmt.
Der Auftragnehmer ist mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt. Hierzu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die vorhandenen Flucht- und Rettungswege sind dauerhaft und vollständig in Funktion zu halten
Die zur Erschließung der Baustelle genutzten Treppenhäuser sind dauerhaft für die uneingeschränkte Nutzung als Fluchtweg sicherzustellen.
Schutzvorrichtungen
Der Auftragnehmer hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber den bestehenden Anlagen am Gebäude und im Außenbereich zu erfüllen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind sorgfältigst zu vermeiden.
Immissionsschutz
Einhaltung der Immissionsschutzwerte von Baulärm während der Baumaßnahme ist Vertragsbestandteil.
Lärmintensive Arbeiten
Da der Gebäudeteil BT 1 zur Zeit nicht in Nutzung ist, gibt es keine Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten.
Schuttbeseitigung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtlichen Bauschutt und Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen und täglich abzutransportieren. Eine Lagerung im Bereich der Baustelle ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der AG berechtigt, nach einmaliger fruchtloser Aufforderung eine Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen.
Bauschutt und alle vom AN herrührenden Verunreinigungen sind ohne Aufforderung täglich aus dem Bau zu entfernen und gemäß Abfallordnung zu entsorgen. Bei Nichterfüllung wird ohne weitere Aufforderung auf Kosten des AN der Bauschutt durch andere Kräfte entfernt.
Schadstoffe
Es haben Schadstoffuntersuchungen stattgefunden. Dabei wurden keine Schadstoffe detektiert.
Baustrom, Bauwasser
Baustrom und Bauwasser sind im Gebäude vorhanden und werden dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bauleitung
Der AN übernimmt die Funktion des Fachbauleiters für alle erforderlichen Gewerke, sowie des Bauleitrs nach LBO.
Bemusterung
Für alle sichtbaren Oberflächen und Bauteile, z.B. Küchenmöbel, Wandbekleidungen, Spachtelungen, etc. ist eine Bemusterung anhand von Handmustern oder aussagekräftigen Prospekten und Datenblättern durchzuführen.
Baubesprechungen
Es finden nach Baustart regelmäßige Baubesprechungen, zum großen Teil online (über Microsoft Teams), statt. Die Teilnahme des verantwortlichen Projektleiters des AN ist verpflichtend.
6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN
7. PLANUNGSLEISTUNGEN 7. PLANUNGSLEISTUNGEN
Die zur Kalkulation übersandte Ausschreibungsplanung ist die abschließende Planungsleistung des AG. Der AN prüft die Planung und macht sie sich zu eigen.
Werk- und Montageplanungen der Gewerke sind gemäß VOB zu erbringen und dem Bauherren bzw. dessen Planern rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen und in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Hiermit sind nicht Planungsleistungen gem. HOAI gemeint.
Lediglich für den neu zu errichtenden Windfang, Aufzugsschacht und die Aussentreppe sind Planungsleistungen nach HOAI vom AN zu erbringen in Form einer Ausführungsplanung. Diese ist als Position unter der KG 700 erfasst.
Die statische Berechnung für den Windfang wird vom AG erstellt und dem AN zur Verfügung gestellt.
Gleiches gilt für ein Bodengutachten im Bereich des neu zu erstellenden Windfangs.
Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht
vorzulegen.
Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
Durch den AN ist ein Terminplan vor Baubeginn zu erstellen und im späteren Projektverlauf bei Änderungen zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Es sind angemessene Zeitfenster für die Ausführung der nutzerseitigen Eigenleistungen zu berücksichtigen und mit Angabe der Bezüge und Abhängigkeiten zum Innenausbau darzustellen.
Der Terminplan erfüllt folgende Anforderungen:
Als Austauschformat im Projekt wird ein MS-Project-Dokument (mpp) verwendet
Das Teilprojekt "Durchführung Bauphase" soll in Form von sinnvollen Sammelvorgängen strukturiert werden
Vom AN ist ein Bauzeitenplan, aufzustellen und permanent den sich ergebenden Notwendigkeiten der Ablaufpraxis fortzuschreiben. Die Bauzeitenpläne sind dem AG auf Aufforderung unverzüglich vorzulegen.
7. PLANUNGSLEISTUNGEN
8. ABNAHMEN 8. ABNAHMEN DURCH DEN AG
Allgemeine Regelungen zur Abnahme
Die Abnahme erfolgt in der geschuldeten Beschaffenheit zu dem vertraglich vereinbarten Termin und nach Fertigstellung aller Bauleistungen, der Inbetriebnahme und Funktionsprüfung und dem erfolgreichen Probebetrieb aller baulichen und technischen Anlagen sowie der Vorlage der Projektdokumentation.
10 Werktage vor der Abnahme ist dem AG die Projektdokumentation und alle Revisionspläne digital vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung und gegebenfalls Ergänzung wird die komplette Dokumentation dem AG digital und 2-fach in Papierform ausgehändigt.
Der Umfang der Projektdokumentation umfasst mindestens:
Nachweis der erfolgten Einregulierung aller technischen Anlagen, z.B. durch Druckprüfungsprotokolle, Einregulierungsprotokolle, Funktionsstreckentests der Heizungs-, Kälte- und Lüftungsanlagen, 1:1-Test der MSR-Technik, insofern die Anlagen verändert wurden
Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die Raumbeleuchtung für alle Bereiche durch Bewertung nach DIN 5035-6.
Übergabe der erforderlichen Pflegeanweisung für die Reinigungen, zum Beispiel für Bodenbeläge, Oberflächen, technische Einbauten innerhalb des Umbaubereichs.
Firmenliste der am Bau Beteiligten
Revisionsunterlagen gemäß Angaben in den Technik-Gewerken
Einweisungsprotokolle über die Einweisung des Betreibers der Auftraggeberin
Fachunternehmererklärungen
Konformitätsbescheinigungenzum fachgerechten Einbau von Brandschutzschottungen und -bauteilen
Berichte zu erfolgten Sachverständigen-Abnahmen
Fachbauleitererklärungen
Messprotokolle
Produktdatenblätter
Pflegeanweisung für die AG-seitigen Reinigungen für zum Beispiel Bodenbeläge, Oberflächen, technische Einbauten innerhalb des Objekts.
Zulassungen und Konformitätsbescheinigungen von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen und Schallschutzanforderungen
Nachweis über erfolgreiche SV-Abnahme RLT-Anlage
Nachweis über erfolgte Hygiene-Erstinspektion RLT-Anlage
Weitere gewerke-spezifische Angaben zur Dokumentation sind in den Textteilen der jeweiligen TGA/ELT-Gewerke enthalten.
8. ABNAHMEN
9. ANLAGENVERZEICHNIS 9. ANLAGENVERZEICHNIS
01 Ausschreibung GU-Leistungen
02 KG 300 Baukonstruktion
siehe Planliste Hochbau
03 KG 400 Technische Anlagen HKLS und MSR
siehe Dateiliste HKLS
04 KG 400 Technische Anlagen ELT
siehe Dateiliste ELT
05 Rahmenterminplan
06 Brandschutzkonzept
9. ANLAGENVERZEICHNIS
10. HINWEIS RAHMENVERTRAGSPOSITIONEN In dieser Leistungsbeschreibung sind einige Positionen mit RV 00.00 o.ä. benannt.
Es handelt sich hierbei um gültige Rahmenvertragspositionen einzelner Partner der DTAG.
Alle Positionen dieser LB sind vollständig von allen Bietern auszufüllen. Bitte lesen Sie die RV-Positionen aufmerksam durch. Es handelt sich in Teilen um Mischpositionen, in denen mehrere Leistungen zusammengeführt werden.
Die Rahmenvertragspartner sind angehalten, die vertraglich vereinbarten Preise anzubieten.
10. HINWEIS RAHMENVERTRAGSPOSITIONEN
01 KG 300 Hochbau Innenausbau
01
KG 300 Hochbau Innenausbau
ZTV BODENBELAGSARBEITEN ZTV Bodenbelagsarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18534-1
Abdichtung von Innenräumen - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
DIN 18534-2
Abdichtung von Innenräumen - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
DIN 18534-3
Abdichtung von Innenräumen - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F)
DIN 18534-5
Abdichtung von Innenräumen - Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten
DIN 18534-6
Abdichtung von Innenräumen - Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)
DIN 51097
Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
DIN 51130
Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr - Begehungsverfahren - Schiefe Ebene
DIN EN 204
Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nichttragende Anwendungen
DIN EN 985
Textile Bodenbeläge - Stuhlrollenprüfung
DIN EN 986
Textile Bodenbeläge - Fliesen - Bestimmung der Maßänderung infolge der Wirkungen wechselnder Feuchte- und Temperaturbedingungen und vertikale Flächenverformung
DIN EN 1318
Textile Bodenbeläge - Bestimmung der sichtbaren Dicke von Rückenbeschichtungen
DIN EN 1516
Sportböden - Bestimmung des Eindruckverhaltens
DIN EN 1569
Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender Last
DIN EN 1814
Textile Bodenbeläge - Bestimmung der Schnittkantenfestigkeit durch die modifizierte Trommelprüfung nach Vettermann
DIN EN 1815
Elastische und Laminat-Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens
DIN EN 12529
Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - Anforderungen
DIN EN 13415
Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes von Klebstoff-Filmen und Verbunden
DIN EN 13501-1
Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
DIN EN ISO 9239-1
Prüfungen zum Brandverhalten von Bodenbelägen - Teil 1: Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler
DIN EN ISO 10140-1
Akustik - Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand - Teil 1: Anwendungsregeln für bestimmte Produkte
DIN EN ISO 16283-1
Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau - Teil 1: Luftschalldämmung
DIN EN ISO 16283-2
Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau - Teil 2: Trittschalldämmung
DIN VDE 0100-600
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen
AGI-Arbeitsblatt S 30
Elektrisch ableitfähige Bodenbeläge (Säureschutzbau)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 40
Chemisch beständige Bodenbeläge im Rüttelverfahren (Säureschutzbau)
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 50
Ausbildung von Bewegungsfugen in Oberflächenschutzsystemen entsprechend den AGI Arbeitsblättern S 10 bis S 40
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BEB-Hinweisblatt 4.7
Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.1
Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen im Alt- und Neubau. Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Laminat, mehrschichtig modularen Fußbodenbelägen, Holzfußböden und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.2
Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfatheizestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.3
Arbeitsanweisung CM-Messung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 9.1
Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 01
Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 02
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 03
Herstellung beheizter / gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 04
Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und -kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 05
Wasserdurchströmte Flächenheiz- und Kühlsysteme. Die ideale Voraussetzung für die Nutzung regenerativer Energien in der Gebäudeheizung /-Kühlung
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 07
Herstellung von Wandheiz - und - kühlsystemen im Wohnungs-, Gewerbe und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 08
Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 09
Einsatz von Bodenbelägen auf Flächenheizungen und -kühlungen - Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 10
Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden - Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 11
Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung - Aufbau und Funktionsweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 12
Herstellung dünnschichtiger, beheizter / gekühlter Verbundkonstruktionen im Wohnungsbestand
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 13
Beheizte Fußbodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
DGUV Regel 108-003
Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGR 181)
IVD-Merkblatt Nr. 1
Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVK TKB-Merkblatt 3
Kleben von Elastomer-Bodenbelägen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 4
Kleben von Linoleum-Bodenbelägen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 5
Kleben von Kork-Bodenbelägen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 6
Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 7
Kleben von PVC-Bodenbelägen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 8
Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 9
Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 10
Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen - Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 12
Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 13
Kleben von textilen Bodenbelägen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
Merkblatt 9
Oberbeläge auf Fertigteilestrichen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel.
Wenn für längenorientierten Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längenorientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das Verlegen von Streifen gemäß Abschnitt 3.4.7 ATV DIN 18365 ist nur zulässig, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Verschmutzung durch Abdecken mit Folie, Abdeckpapier oder dergleichen zu schützen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV BODENBELAGSARBEITEN
ZTV MALERARBEITEN Hinweis Malerarbeiten
Ausführungsgrundlage:
B DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen
C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
C DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
C DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten
C DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen
C DIN 18 366 Tapezierarbeiten (sofern Bestandteil des Angebotes)
C DIN 18 451 Gerüstarbeiten
zu Grunde.
Weiter gelten die UVV Unfallverhütungsvorschriftensowie die technischen Merkblätter (BFS) desBundesausschusses Farbe und Sachwertschutz,Frankfurt/Main, und die jeweiligen systembezogenenaktuellen, technischen Verarbeitungsanleitungen des Systemherstellers. Alle Preise sollen für die komplette Ausführung, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inkl. deren Wetterschutz, kalkuliert und eingetragen werden, sofern die Leistung nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist.
Dazu gehört auch das Abkleben von Bauteilen und sonstiger farbempfindlicher Baukörper, Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie das Ansetzen von Farbmustern in beurteilungsfähiger Größe.
Leistungen wie Schleifen, Entstauben, Verkitten,Ausbessern kleinerer Putzschäden usw. sind Nebenleistungen und gehören zur geforderten Leistung der einzelnen Positionen, sodass die Arbeiten nicht besonders genannt werden.
Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen.
Bei Beschichtungssystemen müssen die Stoffe von dem selben Hersteller stammen.
Vor Abgabe des Angebotes ist eine Objektbesichtigung vorzunehmen.
Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend erfasst sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Sind sichtbare Mängel im Untergrund oder bei denVorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB Teil B, DIN 1961 § 4 Nr. 3 sowie VOB Teil C, DIN 18 363, 18 364 und 18 366 Absatz 3.1.1. verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Werkstoffe gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden bei Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichwertiges anderes Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber gefordert werden kann.
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Für Ausführung und Anwendung der jeweiligen Produkte gelten die neuesten technischen Richtlinien und Herstellervorschriften.
Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.
Für die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Reinigungs-, Entschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden erfragt werden müssen. Eventuelle Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, in den Leistungen entsprechend zu berücksichtigen.
Allgemeine Zusätzliche Vertragsbedingungen Nr1 Eine Bearbeitung von asbesthaltigen Bauteilen und Untergründen darf nur nach der aktuellen TRGS 519 (ASI) erfolgen.
ZTV MALERARBEITEN
ZTV TROCKENBAUARBEITEN ZTV TROCKENBAUARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
IVD-Merkblatt Nr. 16
Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen -
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 3
Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und Gipsfaserplattenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009 Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit Trockenbausystemen in der Modernisierung -Bauteilkatalog-
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 8
Wandhöhen leichter Trennwände - Stegausschnitte, Anschlüsse, Türen und Öffnungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 auszuführen.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich
Böden
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen vorgesehen: Teppichboden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2 und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch den Bodenleger ein planebener Übergang für die Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche ist unzulässig.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV TROCKENBAUARBEITEN
ZTV SCHREINERARBEITEN ZTV Schreinerarbeiten
1 Grundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus den aktuell geltenden DIN-Normen
2 Stoffe, Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
3 Ausführung
- Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
- Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftraggeber entfernt wird.
4 Beschläge
Bänder und alle Beschläge sind grundsätzlich in
Ganzmetall auszuführen. Die Bänder der Schranktüren
sind als Federbänder mindestens 180° zu öffnen,
auszuführen. Alle Schubkastenauszüge als Vollauszug mit
Resteinzug, ebenfalls aus Ganzmetall, mindestens mit
einer Tragfähigkeit von 30 kg je Auszug.
Schlösser und Möbelschließsystem als
Drehzylinderschlösser in matt vernickelter Ausführung.
Die Schlösser mit Fanghaken und Mittelhalterung. Die
Schlösser in Schließgruppen unterteilt, mit
Hauptschlüssel und Untergruppen. Die Zylinder
auswechselbar und mit Stiftsicherung. Alle Möbel sollen durch einen Generalschlüssel zu öffnen sein.
Es sind je Schlüsseltyp mind. 10 Schlüssel zu liefern inkl. Nachweis des Schließsystems.
Bänder: Ganzmetall: mit "Softclosing" Topfbändern mit
Dämpfungssystem / Federung, Öffnungswinkel bis 270 Grad
Anzahl Topfscharniere bei Türhöhen größer 107 cm =
3 Stück, Anzahl Topfscharniere bei Türhöhen größer 200 cm = 4 Stück.
Schubkastenführung: Unterflurführung Vollauszüge aus
Stahl (Teleskop), mit Softeinzug, Tragfähigkeit 30 kg,
pulverbeschichtet, hochwertiges Walzensystem mit
Ausfallsicherung
Drehstangenschlösser, ganzmetall vernickelt
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden.
Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein.
5 Feuerschutzabschlüsse
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren angeboten
werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen.
Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben oder den Prüfnachweis einer zugelassenen Prüfinstituts besitzen.
ZTV SCHREINERARBEITEN
ZTV METALLBAUARBEITEN ZTV Metallbauarbeiten
NORMEN - RICHTLINIEN:
Für die Auftragsabwicklung gelten:
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Die Konstruktionen müssen den Güte- und Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen. Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "An die Zukunft denken - mit Aluminium bauen", Grundlage der v.g. Forderung.
Es muss ein nachweisbarer produktspezifischer Recyclingprozess für eine Nachhaltigkeitsbewertung (EPD = Environmental Product Declaration) als Grundlage für Gebäudezertifizierungssysteme (LEED Leadership in Energy and Environmental Design, DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, BNB Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) beigebracht werden, um einen optimalen Ressourceneinsatz zu gewährleisten.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Systembeschreibung
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen vor.
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU. ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
EINSCHEIBENSICHERHEITSGLAS:
SOLLTE ES, BEDINGT DURCH DIE AUSGESCHRIEBENE KONSTRUKTIONSART / ANWENDUNG ERFORDERLICH SEIN, DASS EINE ESG- ODER ESG-H-SCHEIBE ALS AUSSENSCHEIBE EINER ISOLIERGLASEINHEIT IN EINER VERTIKALFASSADE EINGESETZT WERDEN MUSS, IST DER AUFTRAGGEBER VOM AUFTRAGNEHMER IN SCHRIFTLICHER FORM ÜBER DAS RISIKO EINER "SPONTANBRUCH-GEFAHR" BEI DIESEN ERZEUGNISSEN AUFZUKLÄREN.
BEI VERWENDUNG VON ESG BZW. ESG-H IM AUSSENBEREICH IST DER VERWENDUNGSZWECK UND DIE EINBAUART SCHRIFTLICH MIT DEM GLASLIEFERANTEN ABZUKLÄREN.
DIE DIN 18516-1 FÜR HINTERLÜFTETE FASSADENPLATTEN UND DIE DIN 18516-4 FÜR FASSADENPLATTEN AUS EINSCHEIBEN-SICHERHEITSGLAS SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Ausfachungen
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des y p W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen.
RAUCHSCHUTZTÜREN
Rauchdichte Tür aus Aluminium-Profilen nach
DIN 18095 mit bauaufsichtlichem Prüfzeugnis
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild.
Die Konstruktion ist innen und außen flächenbündig.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden.
Die Türen müssen durch eine sachkundige Person in Betrieb genommen werden, durch ein Zertifikat des Hersteller nachgewiesen werden. Das Prüfbuches wird bei Abnahme an den AG übergeben.
BRANDSCHUTZTÜREN
Aluminium-Brandschutztüren, nach DIN 4102, mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung.
Türschließer nach DIN EN 1154, Drehtürantriebe nach DIN 18 263-4, Drückergarnituren nach DIN 18 273 / EN 179.
Die Elemente erhalten ein Übereinstimmungskennzeichen und eine Übereinstimmungsbestätigung (Werksbescheinigung).
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden.
Die Türen müssen durch eine sachkundige Person in Betrieb genommen werden, durch ein Zertifikat des Hersteller nachgewiesen werden. Das Prüfbuches wird bei Abnahme an den AG übergeben
VERGLASUNG, AUSFACHUNG:
Die Verglasung kann mittels EPDM-Dichtprofilen oder Vorlegebändern mit dauerelastischer Falzkanten- versiegelung erfolgen.
Verglasungen entsprechend den jeweiligen Anforderungen Türen.
Isolierglas bei Aussentüren , U-Wert: = 1,1 W/m²K
Brandschutzglas gem DIN 4102
EINBAU DER ELEMENTE:
Die Verankerungen der Aluminium-Elemente sind so auszuführen, daß Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne daß hieraus Belastungen auf die Aluminium-Konstruktion übertragen werden.
Bei Rauch- und Feuerschutztüren sind die Bedingungen für einen zulassungskonformen Einbau der Elelemte (GK-Schürze in der geforderten Feuerschutzklasse oder Stahlprofile in GK-Wänden) bis zu allen anschließeneden F-90 Bauteilen, (Rohbau Fußboden, Wände und Decke) mit einzukalkulieren.
ABDICHTUNG ZUM BAUKÖRPER:
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessunge und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muß unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, daß sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlußfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper.
Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden.
Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster
verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsi und dem Längen bezogenen
Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand
fRsi > 0,70 sein.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich wird sichergestellt, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äussere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion
beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten.
ZTV METALLBAUARBEITEN
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Abbruch/Demontage nicht schadstoffbelastet
01.02
Abbruch/Demontage nicht schadstoffbelastet
01.03 Rohbauarbeiten
01.03
Rohbauarbeiten
01.04 Putzarbeiten
01.04
Putzarbeiten
01.05 Trockenbauarbeiten
01.05
Trockenbauarbeiten
01.06 Boden- und Wandbelagsarbeiten
01.06
Boden- und Wandbelagsarbeiten
01.07 Fliesen- und Plattenarbeiten
01.07
Fliesen- und Plattenarbeiten
01.08 Schreinerarbeiten
01.08
Schreinerarbeiten
01.09 Malerarbeiten
01.09
Malerarbeiten
01.10 Metallbauarbeiten
01.10
Metallbauarbeiten
01.11 Raumausstattung
01.11
Raumausstattung
01.12 Baureinigung
01.12
Baureinigung
02 KG 300 Hochbau Neubau Windfang und Aussenaufzug
02
KG 300 Hochbau Neubau Windfang und Aussenaufzug
Leistungsanforderungen - Allgemeine Angaben Leistungsanforderungen - Allgemeine Angaben
Der neu zu errichtende Windfang wird auf 2 bestehenden, senkrecht zur Aussenwnd von Bauteil verlaufenden Stahlbeton-Balken gegründet, auf welchen in der Vergangenheit ein derzeit abgebrochener Windfang gegründet war.
Diese Balken gehen bis auf die UK des 2. Untergeschosses herunter.
Die Balken wurden im Zuge des Rückbaus des alten WIndfangs bis auf 1,00 m unter OK Gelände zurückgebaut. Sie müssen zur Gründung des neuen Windfangs wieder bis zur UK der neuen Bodenplatte ergänzt ewrden.
Die neue Aussentreppe wird ebenfalls an diese bestehenden Stahlbetonbalken angehängt.Die neue Aussentreppe besteht aus Stahlbeton-Fertigteile-Trittstufen auf Stahl-Wangen.
Der Aufzugsschacht soll aus u-förmigen Stahlbeton-Fertigteilen mit Bodenplatte und SAchachtdeckel erstellt werden.
Die Gründung des Schachtes erfolgt zum Teil auf einem Magerbetonpolster, welches in einem nicht mehr benötigten Lichtschacht als verlorene Schalung bis zur Gründungssohle UK 2. OG geführt werden kann.
In diesem Gliederungspunkt sind die Arbeiten der folgenden Gewerke zur Errichtung von Windfang, Aussentreppe und Aussenaufzugschacht erfasst::
- Rohbau
- Erdarbeiten
- Stahlbeton-Fertigteile
- Stahlbeton-Bauteile in Ortbeton
- Metallbau Fassadenarbeiten
- Stahlbau Treppenwange
- Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Leistungsanforderungen - Allgemeine Angaben
ZTV ROHBAUARBEITEN ZTV ROHBAUARBEITEN
1
Gründungsarbeiten
Bodenverhältnisse:
Unter dem Mutterboden befindet sich bis ca. 1.2 m ein sandiger Kies mit brauner Färbung, darunter bis im Mittel 4.2 m unter Gelände ein feinsandiger Schluff mit brauner Färbung, bis mind. 5 m unterlagert von einem feinsandigem schluffigen Ton mit grauer Färbung. Das Aushubmaterial ist nicht für Wiederverfüllung geeignet.
Stau- und Grundwasser im Bereich der Baugrube ist nicht zu erwarten. Jedoch ist mit aufstauendem Sickerwasser aufgrund der Bodenbeschaffenheit zu rechnen.
Arbeitsräume:
Die Verfüllung und Verdichtung der seitlichen Arbeitsräume hat lagenweise zu erfolgen. Das für die Verfüllung verwendete Bodenmaterial ist auf Dpr >= 97% zu verdichten.
2
Mauerarbeiten
Stoffe und Bauteile:
Mörtel unterschiedlicher Arten und Gruppen dürfen auf der Baustelle nur dann gleichzeitig verwendet werden, wenn eine Verwechselung ausgeschlossen ist. Dazu ist eine getrennte Lagerung und äußere Kennzeichnung erforderlich. Außerdem ist der Liefernachweis zu führen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben.
Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Ausführung:
Bei nichttragenden Wänden ist sicherzugehen, daß keine starre Verbindung zur Decke entsteht, die Spannungen durch Vertikalkräfte verursachen kann.
Nichttragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist.
Nachträglich eingezogenes Brüstungsmauerwerk ist wegen der Gefahr der Rissbildung im Putz grundsätzlich zu vermeiden.
Preisinhalte:
Werden Durchbrüche oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton nach m ausgeschrieben, so gilt als Aufmaß die gem. Zeichnung oder Angabe auszuschreibende Länge. Gleiches gilt, wenn die
Ausschreibung nach Stück unter Angabe der Fläche oder Größe erfolgt. Technologische Zwischenschnitte können nicht gesondert berechnet werden.
3
Betonarbeiten
Ausführung:
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Orten erfolgen.
Das Verlegen von Stahl- oder flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Beton, insbesondere in Sichtbeton, muss unter Anwesenheit des Elektrikers erfolgen. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen.
"Weisse Wanne" - Falls das Betonieren aus technologischen oder vom Auftraggeber zu vertretenden zeitlichen Gründen nicht in einem Arbeitsgang erfolgen kann, sind wasserundurchlässige Fugen mit Fugenbändern oder -blechen herzustellen, eine besondere Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht.
Fundamentübergänge, z.B. von unterkellerten zum nichtunterkellerten Teil eines Gebäudes, sind treppenartig auszubilden
Transportbeton - Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt!
Preisinhalte:
Mit den Einheitspreisen abgegolten ist
- das Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur
Kantenausbildung der sichtbaren Stützen und Unterzüge
- das Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers
während dessen Tätigkeitszeitraumes durch andere
Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen
- das Ausschalen, auch wenn das im Leistungsverzeichnis
nicht erwähnt ist, die Leistung entfällt nur dann,
wenn "verlorene Schalung" ausgeschrieben ist, über
deren örtliche Anwendung hat sich der Auftragnehmer
im Zweifel mit der Bauleitung abzustimmen
- bei Unterfahrungen von Fundamenten oder beim
Einziehen von Decken die nachträgliche
kraftschlüssige Verbindung mit Quellmörtel
- Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das
vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten
bzw. erforderlich sind, sind in den Einheitspreis
einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der
Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
ZTV ROHBAUARBEITEN
ZTV ERDARBEITEN ZTV ERDARBEITEN
1 Abraumbeseitigung, Stoffe
Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Zur Wiedereinfüllung benötigtes Aushubmaterial ist gemäß dem Leistungsverzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls im Leistungsverzeichnis keine Festlegung getroffen wurde, ist über allgemein wiederverwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
2 Ausführung
Der Aushub hat so zu erfolgen, dass die anfallenden Aushubmassen entsprechend ihrer Zusammensetzung und Qualität separiert werden können.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1.50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Das Bepflanzen bzw. Aussäen gilt als Besondere Leistung und wird ggf. gesondert beauftragt.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden - oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden.
Für Gründungen an Nachbargebäuden sowie für Unterfahrungen von Fundamenten gilt:
- Unterfahrungen und Vertiefungen dürfen nur auf dem Grundstück des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei der evtl. notwendigen Unterfahrung von Grenzwänden oder Nachbarwänden ist vorher der Auftraggeber und die Bauleitung zu verständigen.
- Es muss ständig eine fachlich ausgebildete Aufsichtsperson anwesend sein.
ZTV ERDARBEITEN
ZTV DACHABDICHTUNGSARBEITEN ZTV DACHABDICHTUNGSARBEITEN
1 Stoffe und Bauteile
Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe verwendet werden. Sie müssen frei von für den Menschen schädlichen Stoffen insbesondere Toluol, PCP, Formaldehyd und Dioxinen sein.
Sofern erhältlich sind Produkte mit dem Umweltabzeichen einzusetzen.
Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten.
Verwendete Faserdämmstoffe müssen nach TRGS 905 frei von Krebsverdacht und gesundheitlich unbedenklich eingestuft sein.
Zum Nachweis des Fabrikats der verwendeten Dachbahnen dürfen die Banderolen erst unmittelbar vor dem Einbau entfernt werden.
Bei Einsatz von Kunststoffdichtungsbahnen ist zwecks Vermeidung des Wanderns der Weichmacher eine Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Dämmschicht einzubringen, falls die Verträglichkeit mit dem angrenzenden Baustoff nicht ausdrücklich vom Hersteller garantiert wird.
Besteht die Gefahr einer Bitumenkorrosion, sind die Blechteile vorsorglich zu beschichten.
2 Ausführung
Allgemein:
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen ist ein entsprechender Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u.dgl.).
Der Auftragnehmer hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten
Leistungen bis zur Übergabe zu schützen.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Eignungsprüfung durchzuführen, diese umfasst auch die Prüfung der Feuchtigkeit des Untergrundes.
Bedenken sind weiterhin schriftlich anzumelden bei:
- Unebenheiten des Untergrundes
- Rissbildung im Untergrund
- ungeeigneter Art, Lage oder Befestigung von
durchdringenden Bauteilen
- fehlender Wiederlager oder Nagelleisten zur
Befestigung der Dachhaut etc.
Dämmung:
Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind auf Unterlagen trocken zu lagern und einzubauen. Rollen sind stehend zu lagern.
Bei der Verarbeitung, vor allem bei der Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte
sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen.
Mineralfaser-Dämmplatten sind vollflächig aufzukleben.
Dachabdichtung:
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, so muss vor Weiterführung der Arbeiten nachweisbar eine Dichtheitsprüfung erfolgen.
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebestreifen wieder zu befreien.
Sind nach Herstellervorschrift Kunststoffbahnen ohne Einlage durch Quell- oder Warmgasschweißen zu verbinden, muss auf Dachschrägen oder an aufgehenden Bauteilen mit gegenläufiger Nahtüberdeckung gearbeitet werden, um eine dichte Verbindung herzustellen und den gesamten Überlappungsbereich zu erfassen.
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können.
Bewegungsfugen sind durchgehend, auch im Bereich der Dampfsperre, anzuordnen.
Sofern Lochglasvlies-Bitumenbahnen als Ausgleichs-
schicht verwendet werden, ist die folgende Lage im Gießverfahren aufzukleben.
Bei zweilagigen Abdichtungen beträgt der Versatz der Bahnen 50 cm, bei dreilagiger Abdichtung 33,3 cm.
Die einzelnen Lagen sind grundsätzlich in einzelnen Arbeitsgängen aufzubringen. Eine Verbanddeckung (englische Deckung) ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Anschlüsse:
Bei Anschlüssen sind die Abdichtungslagen nicht direkt hochzuführen, sondern in der Nähe der Ausrundungen oder über dem Anschlusskeil abzusetzen.
Anschlüsse an begrenzende oder durchdringende Bauteile sind in Koordinierung mit den Dachklempnerarbeiten auszuführen.
Blechverwahrungen als Winkelblech sind zwischen die Abdichtungslagen einzukleben. Der Klebeflansch erhält einen Voranstrich auf einer dem Dichtungsmaterial entsprechenden Lösungsmittelbasis. Die weiteren Lagen
werden vollflächig aufgeklebt. Die Anschlussfugen erhalten bei Deckung mit Bitumenbahnen einen Anstrich mit heißer Klebemasse, in anderen Fällen einen Verschluss mit materialentsprechender Spachtelmasse.
Attikaabdeckungen erhalten ein Gefälle von ca. 10% nach innen. Stöße sind mit Stoßblechen zu unterlegen.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird.
Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein.
Befestigung:
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein, ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht differenziert vorgegeben, ist die Mindestbefestigung entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen.
Werden Befestigungselemente nicht im Überdeckungs- bereich angeordnet, müssen sie zusätzlich mit Flecken oder Streifen überklebt werden.
3 Preisinhalte
Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. Entsprechende Vorbeugemaßnahmen sind in die Preise einzukalkulieren.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist eine Nebenleistung.
Das Abwaschen von Fassadenbekleidungen mit klarem Wasser ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
ZTV DACHABDICHTUNGSARBEITEN
ZTV METALLBAUARBEITEN ZTV METALLBAUARBEITEN
Siehe Gliederungspunkt 01 KG 300 Hochbau Innenausbau
ZTV METALLBAUARBEITEN
ZTV ESTRICHARBEITEN ZTV ESTRICHARBEITEN
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus den für dieses Gewerk maßgeblichen
DIN-Normen
DIN EN-Normen
DIN EN ISO-Normen
Normen zum Wärme-, Schall- und Brandschutz
Richtlinien, technische Regelwerke und Merkblätter der
Fachverbände
Bauaufsichtliche Zulassungen des deutschen Instituts
für Bautechnik (DIBt)
Güte- und Prüfbestimmungen des deutschen Instituts für
Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL)
Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller
Landesbauordnung NRW
in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.
2 Stoffe und Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung DEO, bzw. DES) verwendet werden.
Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Die Richtlinien der Herstellerwerke sind zu beachten.
3 Ausführung
Baustelleneinrichtung -
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit der Bauleitung vorher abzusprechen.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen.
Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft.
Einbauhöhen -
Vom Auftraggeber wird ein Meterriss je Geschoß vorgegeben.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken -
so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Randanschlüsse -
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK Estrich gewährleistet ist.
Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt.
Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Bei zweilagigen Dämmschichten ist der abgewinkelte Schenkel des Randstreifens auf die erste Dämmschichtlage zu stellen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Randdämmstreifen sind wie die Dämmung abzudecken.
Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Flächendämmung/Trennfolien -
Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist ein Ausgleichsestrich - nach Rücksprache mit der Bauleitung - aufzubringen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späteren Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern zu sammeln. Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen auszuführen.
Aussparungen sind zu schalen.
Estrich -
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen.
Aussparungen sind zu schalen.
Bei Türen sind Anschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichsschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten
("pyramidenstumpfartig") auszuführen.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Garagenestriche müssen den öffentlich rechtlichen Bestimmungen entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Fugen -
Vorhandene Dehnungsfugen sind im Estrich zu übernehmen.
Fugen, die bis zum Oberbelag durchgeführt werden sollen, sind nach dem Fugenplan anzulegen.
Anlegen und Anordnung von Scheinfugen liegen im Ermessen des Auftragnehmers. Die Felder sollen nicht größer als 40 m2 sein. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung zu vermeiden ist.
Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Fugen auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass trotzdem eine horizontale Bewegung möglich ist.
4 Abrechnung
Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis (ohne Eventualposition) erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren, ansonsten erfolgt keine Vergütung.
Ausgleichstoleranzen werden nur dann vergütet, wenn sie die nach DIN vorgegebenen Werte bzw. bei Fließestrich 20 % der Nenndicke überschreiten.
ZTV ESTRICHARBEITEN
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Rohbau + Erdarbeiten
02.02
Rohbau + Erdarbeiten
02.03 Metallbauarbeiten
02.03
Metallbauarbeiten
02.04 Estricharbeiten
02.04
Estricharbeiten
02.05 Dachabdichtungsarbeiten
02.05
Dachabdichtungsarbeiten
02.06 Putzarbeiten
02.06
Putzarbeiten
03 KG 400 TGA
03
KG 400 TGA
03.01 Sanitäranlagen
03.01
Sanitäranlagen
03.02 Heizungsanlagen
03.02
Heizungsanlagen
03.03 Raumlufttechnische Anlagen
03.03
Raumlufttechnische Anlagen
03.04 Kälteanlagen
03.04
Kälteanlagen
03.05 Mess-, Steuer-, Regeltechnik
03.05
Mess-, Steuer-, Regeltechnik
04 KG 400 Elektro
04
KG 400 Elektro
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Elektrotechnik 1. Grundsatz der Vollständigkeit
Zum Leistungsumfang gehören sämtliche Leistungen, die zur funktionsgerechten, betriebsfertigen und behördlich abnahmefähigen Herstellung der Anlage erforderlich sind. Diese sind auch dann in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn sie in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht explizit erwähnt werden.
2. Werk- und Montageplanung (WMP)
Auf Basis der Ausführungsplanung ist eine detaillierte Werk- und Montageplanung zu erstellen und dem Planungsbüro zur Freigabe vorzulegen. Diese umfasst mindestens:
Pläne: Grundrisse, Schemata, Stromlaufpläne der Verteilungen, Montagepläne für Sockel/Nischen.
Berechnungen: Nachweis der Helligkeitswerte gemäß ASR A3.4, Datenblätter aller Komponenten.
Schnittstellen: Gewerkeübergreifende Schnittstellenlisten sowie Anlagen- und Funktionsbeschreibungen.
Bestand: Aufgrund der Bestandssituation sind Rohdecken nach Demontage vor Ort zu bewerten. Abweichungen zur Planung sind zwingend mit dem Fachplaner abzustimmen.
3. Behörden- und Genehmigungsmanagement
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die komplette Abwicklung mit Behörden, Sachverständigen, EVU und der Feuerwehr.
Antragswesen: Sämtliche Anträge und Betriebserlaubnisbescheinigungen sind unterschriftsreif vorzubereiten.
Gebühren: Alle anfallenden Prüfgebühren und Kosten der Genehmigungsstellen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Haftung: Wird eine Betriebsgenehmigung aufgrund von Ausführungsfehlern verweigert, trägt der AN alle daraus resultierenden Mehrkosten (inkl. wiederholter Prüfungen und Mängelbeseitigung).
4. Baustellenbetrieb und Montage
Bauleitung: Ständige fachtechnische Überwachung durch eine weisungsbefugte Person vor Ort sowie Teilnahme an Baubesprechungen inkl. Protokollierung und Einweisung des Montagepersonals.
Nebenarbeiten: Stemmen und Schließen von Schlitzen/Durchbrüchen (inkl. Brandschottung), auch in Beton. Durchmesser, die kleiner als separat ausgeschriebene Positionen sind, sind einzukalkulieren.
Sauberkeit: Täglicher Abtransport von Bauschutt und Schutz der installierten Komponenten (insbes. Leuchten) vor Baustaub.
Kleinmaterial: Sämtliches Befestigungs- und Hilfsmaterial (Schrauben, Dübel, Hohlwanddosen, Kabelbinder etc.) ist abgegolten.
5. Kennzeichnung und Beschriftung
Sämtliche Komponenten sind dauerhaft und hochwertig entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu beschriften:
Sicherheitsbeleuchtung: Gravierte Resopalschilder mit Stromkreis- und Leuchtennummer an jeder Leuchte.
Brandmelder: Bei Montage in Zwischendecken ist eine zusätzliche Kennzeichnung mittels gravierter Schilder unterhalb der Abhangdecke (an der Deckenoberfläche) vorzunehmen.
Betriebsmittel: Dauerhafte Beschriftung aller Geräte, Steckdosen und Verteilungen.
6. Inbetriebnahme und Dokumentation
Inbetriebnahme: Übergabe als abgeschlossene, funktionsbereite Einheit inkl. Einweisung des Auftraggebers.
Revisionsunterlagen: Lieferung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik, ergänzt um Lichtausbeute-/Lichtstrom-Nachweise (Datenblätter) und Bescheinigungen über Prüfungen nach DGUV V3 und BetrSichV.
Sicherheit: Einbau aller für die Betriebssicherheit notwendigen Schutzmaßnahmen, auch wenn nicht separat erwähnt.
7. Aufklärungspflicht des Bieters
Zur Vermeidung von Unklarheiten ist der Bieter verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe mit dem zuständigen Planungsbüro abzustimmen:
Powerconcept Monshausen GmbH
Stuttgarter Str. 74
72555 Metzingen
Tel.: 07123 / 3741260
E-Mail: info@power-concept.com
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Elektrotechnik
04.01 Demontage und Rückbau
04.01
Demontage und Rückbau
04.02 Sicherheitsbeleuchtung
04.02
Sicherheitsbeleuchtung
04.03 Beleuchtung
04.03
Beleuchtung
04.04 Installationsgeräte
04.04
Installationsgeräte
04.06 Kabel und Leitungen
04.06
Kabel und Leitungen
04.07 Kabelverlegesysteme
04.07
Kabelverlegesysteme
04.08 Verteilungen
04.08
Verteilungen
04.09 EDV-Verteiler
04.09
EDV-Verteiler
04.10 USV Anlage
04.10
USV Anlage
04.11 Prüfungen und Messungen
04.11
Prüfungen und Messungen
04.12 Schneid-, Kernbohr- und Brandschutzarbeiten
04.12
Schneid-, Kernbohr- und Brandschutzarbeiten
05 KG 500 Außenanlagen
05
KG 500 Außenanlagen
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
05.02 Pflasterarbeiten
05.02
Pflasterarbeiten
05.05 Einbauten
05.05
Einbauten
05.06 Sonstiges
05.06
Sonstiges
06 Planungsleistungen
06
Planungsleistungen
06.__.__.__.01 Planung Hochbau (Ausführungsplanung) Windfang, Aufzug und Aussentreppe Ausführungsplanung Windfang, Aufzug und Aussentreppe
Durcharbeiten der Ergebnisse der Ausschreibungsplanung, stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung.
Koordinierung und Einarbeitung der Planung des Fertigteilherstellers Aufzugschacht und der bauseits vergebenen Fördertechnik (Fa. Kone).
Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem bauseits vergebenen Bodengutachten bei der Planung der neuen Bauteile.
Zeichnerische Darstellung als endgültige, vollständige Werk-, Detail- und Konstruktionszeichnungen. Es müssen mind. die folgenden Pläne erstellt werden:
- Grundrisse, Schnitte, Deckenspiegel, im Maßstab 1:50,
- Fassadenschnitte, wichtige Anschlusspunkte, Fensteranlagen, (in den Maßstäben 1:25 bis 1:1, je nach Erfordernis)
- jeweils mit allen erforderlichen textlichen Ausführungen
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integration ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
Abstimmung und Kordination mit der Aufzugstechnik.
Die Ausführungspläne (keine Werk- und Montagepläne) erfordern vor Beginn der Ausführung eine Freigabe durch den AG. Der AN wird dem AG die Planunterlagen so rechtzeitig zur Freigabe und Bestätigung vorlegen, dass der vorgesehene Bauablauf und die festgelegten Bauend- und Zwischentermine eingehalten werden können.
Der Zeitraum für die Planprüfung und Freigabe durch den AN beträgt 10 Arbeitstage.
Die Planprüfung erfolgt nach sachlichen Kriterien ohne Kontrolle der Maße, Bauvorschriften und Normen und dient ausschließlich der Überprüfung, ob die Umsetzung der Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung zur Herstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Objektes ordnungsgemäß erfolgt. Sie enthebt den AN nicht seiner Verantwortung und Verpflichtung, ein mängelfreies und funktionsbereites Werk entsprechend dem neuesten Stand der Technik und im Einklang mit allen technischen und rechtlichen Vorschriften herzustellen und dem AG zu übergeben.
Die Erstellung der Werk- und Montageplanung gemäß VOB ist hier nicht erfasst. Diese stellt eine Nebenleistung dar.
Die Planung wird als dwg./dxf.- und pdf.- Files dokumentiert und dem AG übergeben.
Hinweis: Diese Position bezieht sich ausschließlich auf die Ausführungsplanung zu den benannten neu zu erstellenden Bauteilen.
Die statische Berechnung für den Windfang wird vom AG erstellt und dem AN zur Verfügung gestellt.
Gleiches gilt für ein Bodengutachten im Bereich des neu zu erstellenden Windfangs.
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Planung Hochbau (Ausführungsplanung) Windfang, Aufzug und Aussentreppe
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06.__.__.__.02 Sicherheits- und Gesundheitskoordination Alle notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der Baustellenverordnung:
SiGe-Koordination
Erstellen eines SiGePlans
Erstellen der Vorankündigung an die zuständige Behörde
Fortschreiben des SiGePlans
Koordination des Arbeitsschutzes
Sicherheitsbegehungen auf der Baustellen
Die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination sind bis zum Abschluss der mieterseitigen Innen- und technischen Ausbauarbeiten zu erbringen.
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Sicherheits- und Gesundheitskoordination
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06.__.__.__.03 Statische Nachweise Durchbrüche/ Kernbohrungen Soweit für Nachinstallationen der Technischen Gebäudeausrüstung erforderlich: Statischer Nachweis für die Schlitz- und Durchbruchsplanung, Kernbohrungen, u.s.w. inkl. Prüfstatik, falls erforderlich.
Hinwesi: Die Statik für den Neubau Windfang wird bauseitig erstellt und dem AN zur Verfügung gestellt.
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Statische Nachweise Durchbrüche/ Kernbohrungen
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