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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen.
Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt
Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb)
Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren.
An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter" hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden. Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle.
Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von
ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen!
Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen.
Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen-
einbringung ins Gebäude gibt es nicht.
Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern.
Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten!
Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der vorherigen Terminabsprache.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG
vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
B austelleneinrichtung /vorbereitende Maßnahmen
sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten
Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt
im 1 - Schichtbetrieb.
Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags)
je 10 Arbeitsstunden.
Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben.
Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel
unterteilt:
Titel 01 Baustelleneinrichtung, vorbereitende Maßnahmen
Titel 02 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Titel 03 Stundenlohnarbeiten
Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde:
1. das nachstehende Leistungverzeichnis
2. Baustelleneinrichtungsplan
3. Bestand und Abbruchplanung / Neuplanung
4. Statik Ing.-Büro Müller + Raring GmbH
5. Bauzeitenplan
6. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter
Procter & Gamble Euskirchen
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem
Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz.
Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz für die Baustelleneinrichtung beinhalten.
Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste
ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0.Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum Vergabezeitpunkt
gültigen Fassung mit ihren Teilen B, und C, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde.
Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden.
Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der
Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil.
Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter:
Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten.
Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre:
"Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt.
Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien..
Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme konsequent zu beachten!
Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen!
SIGEKO:
Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO nach Baustellenverordnung wird auf der Baustelle eingesetzt.
Die Hinweisen des SiGeKo sind zu beachten!
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan, eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan ausgelegt.
Ihre Inhalte sind zu beachten und einzuhalten.
Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gewerkspezifische, auf die Baustelle abgestimmte Gefährdungsbeurteilung beim Auftraggeber vorzulegen.
Nebenangebote / Materialien:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und technische Konstruktionen sind im Hauptangebot anzubieten.
Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen.
Gegebenfalls.sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial beizufügen.
Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen.
Haftungen:
Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das
Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungsund
Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn
an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme
zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme
verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich
Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des
Auftragnehmers.
Stundenlohnarbeiten:
Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte
Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der Ausführung der Leistungen.
Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen.
Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung direkt der Bauleitung vorzulegen!
Wegfall von Einzelpositionen durch AG:
Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber
berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den
Auftragnehmer.
Bautagebuch:
Das Bautagebuch ist auf Vordrucken, die mit dem AG vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen sind, zu führen. Durch den Auftragnehmer sind die Bautageberichte in der vorgeschriebenen Form wöchentlich der Bauleitung zu übergeben.
Material-Prüfzeugnisse:
Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert.
Behördliche Genehmigungen:
Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen,
Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung,
Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat
der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor
der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen
Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen
sind in die Angebotspreise einzureichen.
Vorleistungen:
Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so
rechtzeitig abgerufen werden, dass denanderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt.
Termin- und Bauablaufplan:
Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und
zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen.
Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt auszuführen.
Der damit verbundende Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Aufmass:
Das Aufmass ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu nehmen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
VOR Ausführung vor Ort den Freigabevermerk des Auftraggebers (AG)
tragen.
Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom
Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Aufmass / Abrechnungsgrundlage:
Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues, prüffähiges Aufmaß
als Abrechnungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erstellten Flächen ohne
Berücksichtigung von Verschnitt.
Beim Aufmass ist zu berücksichtigen, dass alle Abbruchwände und
Montagewände, Decken etc. nur einseitig gemessen und abgerechnet werden.
3.0. Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1.1 Gerüstarbeiten:
Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten Gerüste, auch die,
deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen,
gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften,
sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen.
Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist in den
Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert in den Positionen
beschrieben.
Montagehöhen bis ca. 5,40 m !
Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen.
3.1.2 Arbeiten auf Leitern:
Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen
(Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen
(Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen.
Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden.
Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich,
in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden.
Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen
Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein
oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden.
Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel,
d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten!
Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von Procter & Gamble
Werk Euskirchen!
3.2. Schutz von vorh. Bauteilen:
Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten,
dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Abhangdecken
Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial
nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird.
Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders sorgfältig abzudecken,
abzukleben und zu schützen.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des
Auftragnehmers reguliert.
3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten Container zu entsorgen. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p& g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen.
Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
4.0 Technische Vorbemerkungen
4.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18201 Toleranzen am Bau
DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18180 / DIN EN 520 Gipskartonplatten
DIN 18181 Gipskartonplatten für Verarbeitung
DIN 18183 Montagewände Gipskarton
DIN 18184 Gipskartonverbundplatten
DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten
DIN EN 14195 / DIN 18182 Metallprofile bei Unterkonstruktion
DIN 18360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18168 Leichte Deckenbekleidungund Unterdecken
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18340 Abrechnung Trockenbauarbeiten
DIN 18459 Abrechnung Abbrucharbeiten
BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe
Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe
Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten -
Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe
Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe
Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung
TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe
(BFS) die technischen Merkblätter des Bundesausschusses
Farbe und Sachwertschutz ,
die aktuellen Herstellervorschriften.
Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten Baustoffe und
Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden und zu beachten, dies gilt
ohne Ausnahme für alle in
dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten.
Die Verarbeitung und Montage hat entsprechend den
Verarbeitungsvorschriften und Empfehlungen der Hersteller der verwendeten Stoffe und nach den
"Anerkannten Regeln der Technik" zu erfolgen.
BauO NRW (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
in der zum Vergabezeitpunkt gültigen Fassung
SBauVO (Sonderbauverordnung vom 17.11.2009,
den Technischen Regeln für Arbeitstätten
UVV Unfallverhütungsvorschriften,
Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind beider Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und einzuhalten.
4.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung durch Geruch hervorrufen.
4.3 Angaben zur Ausführung
4.3.1 Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber / Bauleitung festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle
gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen!
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die DIN 4102 / DIN EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
sowie die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie
die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders
beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten,
einschließlich Lieferung aller Materialien, Aufbau und Montage,
Entsorgung der Verpackung, Lagerung inklusive deren Wetterschutz zu
kalkulieren und einzutragen.
4.3.2 Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist,
sind die Oberflächen von Gipsplatten an Wänden in der Qualitätsstufe Q 2
und an Decken in der Qualitätsstufe Q 3 nach Merkblatt Nr.2
Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von
Gipsfaserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die
Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
4.3.3 Anforderung an Konstruktion Trockenbau
4.3.3.1 Eignung von Baustoffen/Systemen/Bauteilen:
Die Baustoffe sind entsprechend den Einbaubereichen zu verwenden.
Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systemen,Werkstoffe, Materialien etc. allein verantwortlich.
4.3.3.2 Eignung von Anschlüssen:
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht
werden,
d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Brandschutz.
4.3.3.3 Standsicherheit:
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Forderungen entsprechen.
Dies ist zu gewährleisten und durch den AN nachzuweisen.
4.3.3.4 Geometrie:
Von einer Rechtwinkeligkeit der Räume ist NICHT auszugehen.
Wenn im LV nicht gesondert erfaßt, sind An- und Schrägschnitte einschl. Nachbeschichtung der Kanten in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.3.4 Werkstoffe und Ausführung
Alle Bauelemente sind vor Ort vom AN eigenverantwortlich einzumessen
und passgenau herzustellen.
4.3.4.1. Arbeitsabschnitte
Bei der Erstellung der Montagewände ist im Regelfall davon auszugehen, dass die Wände einseitig beplankt gestellt werden und nach erfolgter Installation durch die haustechnischen Gewerke, durch den AN Trockenbauer geschlossen werden können. Hierdurch bedingte Arbeitsunterbrechungen sind in die Kalkulation einzubeziehen.
4.3.4.2 Baustoffe/Bauteile Trockenbau
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur
die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Auf Verlangen hat des AG hat der AN gültige Prüfzeugnisse einer
amtlichen zugelassenen Materialprüfanstalt für die zu verarbeitende Materialien und die zu montierende Konstruktion vorzulegen.
Es ist sicherzustellen, dass bei Durchführung der Leistungen nur solche Materialien verwendet werden, die im eingebauten Zustand formaldehydfrei und frei von
sonstigen schädlichen oder geruchsbelästigenden Stoffen sind.
Die Baustoffe sind so zu wählen, dass es auch beim Zusammenwirken der Emissionen aus verschiedenen Materialen nicht zu schädlichen
Konzentrationen kommen kann. Der Grenzwert für Formaldehyd in Innenräumen darf nicht 0,1ppm
überschreiten.
4.3.4.3 Einbau und Ausführung
Der Einbau der Konstruktion ist nach den genehmigten Details
spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus Wärmedehnung des Materials,
sowie aus Bewegungen des Bauwerkes müssen aufgenommen werden können.
Erforderliche Befestigungslaschen und Ausgleichsmaterialien sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Trockenbauwände sind auf den Verbundestrich bis UK UK Stahlträger zu montieren.
Bei der Montage auf den Verbundestrich sind die
Bodenprofile im Bereich von kreuzenden TGA-Leitungen freizustellen.
Diese Leistung ist einzukalkulieren.
Installationsdurchführungen sind sorgfältig gegen Schallübertragung zu sichern, z.B. durch zusätzliches Hinterstopfen, Versiegeln, Ausschäumen usw..und werden nicht gesondert vergütet.
Die Abschottung oberhalb der mobilen Trennwand ist sauber und fugendicht
an die Laufschiene sowie an den angrenzenden Bauteilen (Stahlträger,Trapezblech Wand etc.) anzuarbeiten. Die Anarbeitung der Abschottung an quer verlaufende Versorgungsleitungen (wie Kabelschächte, Heizungs-,
Lüftungs-, Klimainstallationen o.ä.) sind mit in die Einheitspreise einzuzukalkulieren, soweit nicht in den Positionen anders beschrieben.
Die Anschlüsse zur Trapezblechdecke müssen dauerelastisch abgespritzt
werden und werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausschnitte für Türen sind gemäß Aufmass vor Ort, den Planunterlagen
und den Einzelpositionen einzukalkulieren.
4.3.4.4. Abhangdecken
Bei den abgehängten Decken ist darauf zu achten, dass das Anbringen durch die haustechn. Installationen z.B. Kabelkanäle / Lüftungskanäle
etc. behindert wird. Notwendige Auswechselungen der Unterkonstruktion sind in die entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren, soweit nicht gesondert beschrieben.
Änderungen und Spezifizierungen von Plänen sind als Werkpläne dem Architekten rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen und mit diesem abzustimmen.
Erforderliche Dehnfugen, Abstand zwischen Dehnfugen
nach Herstellerangaben, sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4.3.4.5 Beplankung:
Bei mehrlagigen Beplankungen sind die einzelnen Plattenlagen mit versetzten Stößen gemäß Vorschriften des Herstellers zu montieren. Jede Plattenlage muss fest an die Unterkonstruktion gepresst und für sich befestigt werden. Die Fugen der ersten Lage müssen nur einmal verspachtelt werden. Die Platten müssen spannungsfrei angeschraubt werden. Eine Verschraubung wird in der Mitte begonnen und nach außen weitergeführt. Die Verspachtelung darf erst dann begonnen werden, wenn keine Formveränderungen aufgrund von Feuchteveränderungen oder Temperaturveränderungen mehr zu erwarten sind.
Es sind alle Verlegevorschriften des Herstellers zu
beachten und einzuhalten.
4.3.4.6 Randanschlüsse Einbauteile
Abschlüsse sind gemäß Position im Leistungsverzeichnis herzustellen.
4.3.4.7 Fugen
Arbeitsfugen, Abschnittsfugen; Bewegungsfugen, Gebäudetrennfugen sind zu
übernehmen und dauerelastisch auszubilden.
Die Fugen sind mit geeignetem Hinterfüllmaterial zu hinterfüllen und mit
dauerelastischem Dichtstoff auszufugen. Abschnitts- und Bewegungsfugen
sind gemäß Herstellerrichtlinien und DIN zu erstellen. Erforderliche Abstellungen sind in die EP-Preise mit einzurechnen. Der AN haftet für die Fugenausbildung.
Die Fugenausbildung wird, soweit nicht in den Einzelpositionen erwähnt,
nicht gesondert vergütet und ist in die EP -Preise einzukalkulieren.
Die Lage und Ausbildung der Fugen ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
4.3.4.8 Untergrund/ Prüfung vorh. Bauteile
Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, für die Durchführung
seiner Leistungen den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu
prüfen.
Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an den Vorleistungen zu
erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der
Auftragnehmer gemäß
VOB, Teil B, DIN 1961, §4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen und die Bauleitung sofort zu informieren.
Bei Unterlassung gehen die Kosten zu Lasten des AN.
5.0 Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt.
__________________________________________________
Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel -
2.0.Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag. 3.0 Vorbemerkungen zum Zweischichtbetrieb
Leistungsbeschreibung:
Für die Ausführung der Bauleistungen wird durch den Auftraggeber ein Zweischichtbetrieb angeordnet.
Auf sämtliche Positionen der nachfolgenden Titel
Baustelleneinrichtung / vorbereitende Maßnahmen sowie Abbruch - und Rückbauarbeiten
ist der nachfolgend beschriebene Baustellenerschwerniszuschlag zu kalkulieren und anzubieten.
Ausführungsbedingungen:
Die Leistungen sind während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit im Zweischichtbetrieb auszuführen.
Arbeitszeit:
Montag bis Samstag
2 Schichten je 10 Arbeitsstunden
tägliche Gesamtarbeitszeit: 20 Stunden
Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte-, Material- und Bauablaufdisposition eigenverantwortlich so auszurichten,
dass die vertragsgemäße Ausführung innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeiten sichergestellt ist.
Umfang des Zuschlags:
Mit dem Baustellenerschwerniszuschlag sind sämtliche infolge des angeordneten Zweischichtbetriebes entstehenden Mehrkosten vollständig abgegolten.
Hierzu gehören insbesondere:
Schicht- und Erschwerniszulagen,
erhöhter Personalbedarf,
zusätzliche Bauleitung und Aufsicht,
zusätzlicher Geräte- und Maschineneinsatz,
organisatorischer und logistischer Mehraufwand,
Mehrkosten für Transport, Materialbereitstellung und Baustellenbetrieb,
sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Gemeinkosten sowie
alle sonstigen Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten im Zweischichtbetrieb erforderlich sind.
Mit der Zuschlagsposition sind sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Erschwernisse und Mehraufwendungen abgegolten.
Weitergehende Vergütungsansprüche aufgrund der Anordnung des Zweischichtbetriebes sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf zusätzlichen, durch den Auftraggeber angeordneten Leistungsänderungen beruhen.
Kalkulationsvorgabe:
Die Einheitspreise der Leistungspositionen sind ohne Berücksichtigung der Mehrkosten aus dem Zweischichtbetrieb zu kalkulieren, sodass diese mit üblichen Einheitspreisen vergleichbar bleiben.
Die durch den Zweischichtbetrieb entstehenden Mehrkosten sind ausschließlich über die hierfür vorgesehene Zuschlagsposition anzusetzen und auszuweisen.
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag.
01 Baustelleneinrichtung / vorbereitende Maßnahmen
01
Baustelleneinrichtung / vorbereitende Maßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
01.01
Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen
02 Abbruch- und Rückbauarbeiten
02
Abbruch- und Rückbauarbeiten
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.__.010 Stundenarbeiten Helfer Stundenarbeiten für zusätzliche Demontagearbeiten
z.B. von Leinwänden, Bildern, Grafiken, Dekorationsmaterial, Möbel, Sonstiges etc.
zur Einlagerung bei P&G nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
Helfer
03.__.010
Stundenarbeiten Helfer
10,00
h
03.__.020 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
03.__.020
Stundenarbeiten Facharbeiter
10,00
h