Tiefgaragenbeschichtung
Denzlingen, Berliner Straße, GISINGER, 48 WE+TG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
45 Tiefgaragenbeschichtung
45
Tiefgaragenbeschichtung
Leistungsverzeichnis über Tiefgaragenbeschichtung Bauvorhaben: 48 WE+TG Bauort: Berliner Straße 79211 Denzlingen Bauherr: Gisinger Angebotsabgabe: weisenburger bau GmbH Postfach 6609 76046 Karlsruhe Technische Bearbeitung und Bauleitung: Herr Christophe Muller Tel. 0721 61935 - 387 Die Bindefrist beträgt: 6 Wochen Angebotsabgabefrist: 16.06.2026 Ausführungsbeginn: August/September 2026 Angebotssumme netto : EURO  .................................... Mit der Unterschrift werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen anerkannt. .............................................................................................................................................. Datum Stempel Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
Allgemeine Vorbemerkungen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 48 WE+TG, Berliner Straße, 79211 Denzlingen. Es befinden jeweils 2 Gebäaude über einem Keller + Tiefgrage Das Projekt ist auf 2 Baufelder aufgeteilt Das Bauvorhaben wird im Energiehaus 40 Standard errichtet. Die Daraus resultierenden Materialeigenschaften des QNG-Standards sind einzuhalten. Die eingesetzten Materialien müssen nach QNG und BIRN zugelassen und freigegeben sein. Das Gebäude besteht aus: Beton und Mauerwerk Die Abmessungen der Gebäude: Gesamtlänge: ca.  24,5 m Breite: ca.  13 m Dach: Pultdach mit 4° Neigung Geschoßhöhe: ca.   2,57 m / DG bis ca. 3,65 m Gebäudeanzahl:    4 Gesamthöhe ab Gelände: ca. 8,9 bis 9,8 m Wasser/Strom: Vorhanden, können gegen Kostenerstattung genutzt werden Baustellenzufahrt: Mit LKW möglich Schuttbeseitigung: Die Verantwortung und der Aufwand für die Entsorgung sämtlicher Materialien sind Sache des Bieters. Sollten der AN der täglichen Baustellenreinigung nicht nachkommen, wird auf Kosten des AN die Reinigung von einer anderen Firma durchgeführt. Fremde Leistungen sind zu schützen. Nach Verfügbarkeit und auf Nachfrage können Lagerräume und Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage kann der Baukran für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (100,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung stehen. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier abzustimmen. Die Kranbenutzung kann immer nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Wartezeiten müssen in Kauf genommen werden. Terminliche Verschiebungen sind aus der Kranbenutzung nicht abzuleiten. Schutzgerüst ist bauseits vorhanden. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet diese bei Beginn seiner Arbeiten auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und nach Bedarf zu ergänzen. Er haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Die Ausarbeitung der Angebote erfolgt für den AG kostenlos. Die Massenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den Bieter. Sondervorschläge und Alternativen zur Ausführung sind ausdrücklich erwünscht und gesondert auszuweisen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Techn. Vorbem. Putz- und Malerarbeiten Grundlage für das Angebot und die Ausführung der Arbeiten sind neben der VOB Teil B und Teil C, den anerkannten Regeln der Technik, den Normen und Richtlinien, sämtliche das Gewerk betreffende Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten gültigen Fassung: 1.Farbproben und Muster sind auf Verlangen der Bauleitung kostenlos anzusetzen. 2.Nach Fertigstellung sind Materialreste aufzunehmen und zu beseitigen. 3.Das Wegschütten von Farb- und Lösungsmittelresten in Sanitärgegenstände, die Kanalisation oder ins Gelände ist strikt untersagt. 4.Die Oberflächen bestehen überwiegend aus: - geschalten Betonwänden, - flügelgeglätteter Bodenplatte aus Stahlbeton (WU) - teilweise großformatige KS-Steine als tragende Wandkonstruktionen 5. An die Schallentkopplung verschiedener Bauteile ist sauber anzuarbeiten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. 6.Das Vorbehandeln (Kugelstrahlen und Schleifen etc.) der Beton- und übrigen Flächen, sowie die Nachweiserbringung der erforderlichen Haftzugfestigkeit ist mit den Einheitspreisen des LV´s abgegolten. 7. Im Preis enthalten sind das Anarbeiten an aufgehenden Bauteilen, Ecken, Vor- und Rücksprüngen sowie an  Türen und Übergängen. sowie u. a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: Putzarbeiten: DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 550 Putz Baustoffe und Ausführung DIN 18 180 Gipskartonplatten DIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau DIN 18183 E Leichtwände aus Gipskartonplatten und Gipskarton-Wandbautafeln DIN 18 451 Gerüstarbeiten DIN  4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - ENEV 2009 - Bestimmungen der Berufsgenossenschaft - Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller Malerarbeiten: DIN 18 363 Anstricharbeiten DIN 18 366 Tapezierarbeiten BFS Merkblätter des Bundesaussschuß Farbe und Sachwertschutz DIN 18 532 1. Der Auftragnehmer hat den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung seiner Leistungen geeignet ist, DIN 18 350, Ziffer 3.1.5. 2. Farbproben und Muster sind auf Verlangen der Bauleitung kostenlos anzusetzen. 3. Sind nachträgliche Beiputzarbeiten erforderlich, so sind diese entgegen der VOB ohne gesonderte Vergütung auszuführen. 4. Nach Fertigstellung sind Materialreste am Boden aufzunehmen und zu beseitigen. 5. Alle angrenzenden Bauteile sind vor Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen. Evtl. Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen. 6. Fenster und Fensterbänke sind besonders sorgfältig durch Folien zu schützen. Die Folie darf nicht durch Klammern oder Nägel am Fensterelement befestigt werden. Die Beseitigung der Schutzfolie und der Klebestreifen hat vollständig zu erfolgen. 7. Offene Kanten werden mit einem Eckwinkel versehen. Diese Leistungen sind in den Einheitspreisen enthalten. 8. Das Vorbehandeln der Beton- und übrigen Flächen  ist mit den Einheitspreisen des LV´s abgegolten. 9. Das Schließen von Wandschlitzen (bspw. Elektro) mit geeignetem Mörtel ist enthalten. 10. Das Wegschütten von Farb- und Lösungsmittelresten in Sanitärgegenstände, die Kanalisation oder ins Gelände ist strikt untersagt. 11. Der NU hat sich von der Örtlichkeit vorab zu überzeugen. 12. Die Oberflächen bestehen aus: - glatt geschalten Betonwänden, - glatte Filigranplattendecken, - Zwischenwänden aus gipskartonbeplankten Metallständerwänden oder   Gipsdielenwänden, jeweils gespachtelt durch den Ersteller, - teilweise großformatigen planen KS-Steine als tragende Wandkonstruktionen. 13. An die Schallentkopplung verschiedener Bauteile ist sauber anzuarbeiten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. 14. Das Vorbehandeln der Beton- und übrigen Flächen ist mit den Einheitspreisen des LV´s abgegolten. Das Überbrücken von Materialübergängen durch Gewebestreifen wird nicht gesondert vergütet. Das Einarbeiten eines 30 cm breiten Glasfasergewebestreifens an den Materialübergängen bspw. zwischen Kalksandstein und Beton im Bereich von vertikalen Fugen, sowie Stürzen über Fenster und Türen ist in die EP´s einzukalkulieren. 15. Im Preis enthalten sind das Anarbeiten an Ecken, Vor- und Rücksprüngen an Fenstern und Türen. Die Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, wo notwendig oder nach Angeben der Bauleitung, mit einer überstreichbaren Acrylfuge vorzusehen. 16. Die Arbeiten sind mit der Bauleitung sowie auch in Absprache mit den angrenzenden Gewerken in Eigenverantwortung zu koordinieren.
Techn. Vorbem. Putz- und Malerarbeiten
45.01 Tiefgaragenbeschichtung
45.01
Tiefgaragenbeschichtung
45.02 Tiefgaragenbeschichtung Rampe
45.02
Tiefgaragenbeschichtung Rampe
45.03 Rissinjektion
45.03
Rissinjektion
45.04 TG Markierungen
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TG Markierungen