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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
und rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des
Hauptangebotes zugrunde zu
legen. Vermeintliche Unklarheiten in den
Ausschreibungsunterlagen hat
der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
und sogenannte Auftragsbestätigungen des
Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht
Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehen ist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmer über die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
für ihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehaltes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl.
der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
den Einheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderen Unternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titeln ausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der
BauleitungMaterialproben verlangt werden, sind diese
kostenlos und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenen Baustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zur Abnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
die Baustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zu beseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
der Auftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist bzw. die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarte Fertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden, bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag
ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen
Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmer selbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
der vereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden. Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Größe und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäß der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlusszahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen. 5 % der
Schlussrechnungssumme werden als Sicherheit für die
Dauer der Frist für Mängelansprüche, also 4
Jahre nach Abnahme des Gewerkes eingehalten. Die
Gewährleistungssumme kann durch eine
unbefristete Bankbürgschaft ersetzt werden, welche
die Erklärung gemäß VOB/B § 17Nr. 4 enthalten
muss. Die Bürgschaft muss von einem dem Auftraggeber
als tauglich anerkannten Bürgen
ausgestellt sein (z.B. deutsche Großbank- oder
Sparkasse).
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
deutschen Großbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung
Lageplan des Vermessungsingenieurs
Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab
1:50
Plan BL01f Balkenlage Dachgeschoss
Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und
HH im DG
Plan DP01VHc Detailplanung Fußbodenaufbau Vorderhaus
Plan DP01HHc Detailplanung Fußbodenaufbau Hinterhaus
Plan DA01- Dachaufsicht Masstab 1:50
Plan DP06- Detailschnitt Schrägdach Masstab 1:5
Plan DP07- Detailschnitt Flachdach Masstab 1:5
Plan DP08a Detailschnitt Fußboden Loggia
Statische Berechnung Büro Schittkowski vom 07.05.2024
Nachweise Dachanschlüsse Büro Schittkowski
Statischer Nachweis Deckenbalken Büro TWB
Statischer Nachweis Dachänderungen (Ohne Ringanker)
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
von Berlin.
Die Adresse der Baustelle lautet: Schillerstraße 96
in 10625 Berlin-Charlottenburg
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner
Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der
Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte
Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch
eine
neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher
Grundform und ähnlichen Abmessungen neu
errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden
Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und
Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss
entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe.
Gebäudemaße im Bestand
Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m
Gebäudelänge ca. 48,00 m
Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände
Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände
Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG)
Grundstücksgröße : 603 m²
Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer
Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter,
Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu
rechnen.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die
Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des
Gebäudes gelangt man in den Innenhof.
Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu
schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in
unmittelbarer Umgebung der Baustelle.
Alle angrenzenden Straßen, Parkplätze und sonstigen
Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als
Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und
Rettungsweg und sind entsprechend frei zu halten.
Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw.
SLW-Klassifizierung ist vom Auftragnehmer im Vorfeld
eigenverantwortlich zu prüfen.
Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder
Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers. Die Termine werden durch die
Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen
Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung
Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der
Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt.
Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt
für Bauwasser und Baustrom.
Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten
angesetzt und abgezogen.
Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem
Punkt obliegen dem Auftragnehmer.
Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung
gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen
Mehrleistungen
benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu
beantragen und einzurichten.
Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden.
Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in
die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet
werden.
Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des
Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge,
Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne,
Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von
2 m
hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des
Auftragnehmers und in den jeweiligen Positionen
kalkulatorisch zu erfassen.
Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl.
notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind
Leistungsbestandteil des Auftraggebers.
Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind
mit einem Gerüstüberdach zu sichern. Alternativ
muss eine regensichere Decke hergestellt werden. Die
Fallleitungen/Steigleitung Entlüftung müssen als
Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden
werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit
der BL abzustimmen).
Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss
ist im gesamten Baustellenbereich untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und
unwiderruflichen Baustellenverweis.
Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe
dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude
verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw.
feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer
eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete
Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die
entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu
beachten.
Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die
mindestens folgende Unterlagen enthalten muss:
Fachbauleitererklärung, Lieferscheine.
Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen
Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt.
Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere
Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen
(vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind
diese Besonderheiten zu beachten und zu
berücksichtigen,
ohne dass hierdurch Behinderungen oder
Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Leistungsumfang
Die Leistungen dieses Titels betreffen den kompletten
Abbruch, Rückbau und Entsorgung des Dachtragwerks
aus Holz einschließlich der Dacheindeckung.
Allgemeines
Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere
folgende Vorschriften und Normen in der
jeweils neuesten Fassung:
· VOB Teil B/C in der jeweils aktuellsten Fassung
· DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
· Gefahrstoffverordnung
· Statische Vorgaben
· anerkannte Regeln der Technik
· Arbeitsschutzbestimmungen
· Unfallverhütungsvorschriften
· Landesbauordnung Berlin (BauOBln)
· Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von
verwendeten Stoffen.
Der Abbruch bzw. Teilrückbau von massiven Bauteilen im
Dachbereich (z. B. Schornsteine, Giebelmauerwerk
etc.) erfolgt parallel durch das Gewerk Rohbau. Die
dadurch entstehenden Abhängigkeiten sind zu beachten.
Die Flächenlasten der Abbruchstoffe entsprechen in der
Regel der DIN 1055-1. Beim Abbruch
von Bauteilen und der Zwischenlagerung von Stoffen
sind die Vorgaben des Tragwerksplaners sowie die
maximal zulässigen Deckenlasten (in der Regel 2,5
kN/m²) zu beachten.
Bei der Entsorgung von Bauschutt und Abfällen ist das
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von
Abfällen (KrW- / AbfG) zu beachten. Alle Abfälle sind
sortenrein zu trennen. Dem Auftraggeber sind alle
Entsorgungsnachweise vorzulegen. Transport-, Kipp- und
Entsorgungsgebühren bzw. -kosten sind in den
jeweiligen Positionen kalkulatorisch zu erfassen.
2 Zimmer- und Holzbauarbeiten
Leistungsumfang
Die Leistungen dieser Ausschreibung betreffen den
Abbund, die Lieferung und Verlegung von Dachstühlen als
Sparrendach gemäß vorliegender Statik und
Ausführungsplanung /ggf. Werkplanung.
Allgemeines
Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere
folgende Vorschriften und Normen in der
jeweils neuesten Fassung:
· VOB Teil B/C
· DIN EN 1995 Eurocode 5
· DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
· DIN 18335 Stahlbauarbeiten
· DIN 1052 Berechnung und Bemessung v. Holzbauteilen
· DIN 4074 Sortierung von Holz
· DIN 68365 Bauholz für Zimmerarbeiten
· DIN 68800 Holzschutz
· DIN 52175
· DIN EN 335, Teil 1 und 2
· Holzschutzmittelverzeichnis
· DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
· DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
· DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau - Bauteile aus
Holz und Holzwerkstoffen
· Statische Vorgaben
· Wärmeschutznachweis
· Brandschutznachweis
· anerkannte Regeln der Technik
· Arbeitsschutzbestimmungen
· Unfallverhütungsvorschriften
· Landesbauordnung Berlin (BauOBln)
· Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von
verwendeten Stoffen.
Beim Errichten des neuen Daches sind die parallel
stattfindenden Rohbauarbeiten (z. B. Betonage
Ringbalken
etc.) zu beachten; teilweise bestehen zu diesen
Leistungen Abhängigkeiten. Die Zwischensparrenbereiche
werden gedämmt, raumseitig wird das Dach mit einer
Dampfsperre sowie einer flächigen Bekleidung versehen.
Durch den Auftraggeber werden neben der
Architektenplanung auch statische Berechnungen,
Positionspläne
und Konstruktionspläne zur Verfügung gestellt.
Der Dachstuhl sowie sonstige Stahl- und Holzbauteile
sind auf Bauteile aus Mauerwerk, Holz, Stahlbeton
und Stahl aufzubringen. Bei Holzbauteilen sind alle
Verbindungen zimmermannsmäßig sowie nach Angaben
der Tragwerksplanung zu erstellen.
Alle Aufwendungen zum Anschluss von Holzbauteilen an
bauseits vorhandene Tragwerke aus Beton und Stahl
sind in den jeweiligen Positionen zu erfassen und
werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche neuen
Bauteile
sind nach örtlichem Aufmaß zu fertigen. Die
Dimensionierung und Befestigung von Bauteilen hat nach
der
vorliegenden Statik zu erfolgen. Alle Bauteile sind -
soweit nicht anders angegeben - der Gebrauchsklasse 1
zuzuordnen. Alle nicht sichtbaren Holzbauteile sind
gem. DIN 68800 bzw. DIN 52175 dementsprechend zu
schützen.
Konstruktionsvollholz ist gemäß den Vereinbarungen der
Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz,
der Herstellergemeinschaft Massivholz MH, sowie dem
Bund Deutscher Zimmermeister im ZBD auszuwählen.
Zwischen Holzbauteilen und Mauerwerk oder Beton sind
Trennlagen anzuordnen.
Das Anarbeiten an sämtliche angrenzende oder
aufgehende Bauteile wie Wände, Stahltragwerke etc. ist
als
Nebenleistung in den jeweiligen Positionen
kalkulatorisch zu erfassen.
Die zu liefernden Stahlbauteile sind werkstattseitig
mit Korrosionsschutz zu versehen.
Für Stahlbauteile ist vor Ausführungsbeginn vom
Auftragnehmer ein örtliches Aufmaß als Grundlage für
die
Fertigung zu erstellen. Neue Stahlteile sind als
Formstahl, Stahlsorte S235 gem. Angabe
Tragwerksplanung zu
fertigen. Sämtliche Verbindungen und Anschlüsse sind
gemäß Angaben Tragwerksplanung bzw. als typisierte
Verbindungen im Stahlhochbau auszuführen.
Sämtliche notwendigen Bohrungen, Verbindungsmittel wie
Bolzen, Dübel, Schrauben, Unterlegbleche, Laschen
und dergleichen, Auflager, Montagestöße, Kopf- Fuß-
und Stoßplatten sowie alle zur Sicherung von
Bauzuständen notwendigen Maßnahmen und Bauteile sind
in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten
1 Abbruch- und Rückbauarbeiten
1
Abbruch- und Rückbauarbeiten
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
1. 2 Dachbeläge
1. 2
Dachbeläge
1. 3 Dachkonstruktion
1. 3
Dachkonstruktion
2 Zimmer- und Holzbauarbeiten
2
Zimmer- und Holzbauarbeiten
2. 1 Baustelleneinrichtung
2. 1
Baustelleneinrichtung
2. 2 Balkenverstärkung - gemäß neuer Statik
2. 2
Balkenverstärkung - gemäß neuer Statik
2.03 Dachkonstruktion - gemäß neuer Statik
2.03
Dachkonstruktion - gemäß neuer Statik
2.04 Loggia-Wände
2.04
Loggia-Wände
3 Stundenlohnarbeiten, sonstige Leistungen
3
Stundenlohnarbeiten, sonstige Leistungen
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten
3.02 Sonstiges
3.02
Sonstiges