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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Bedingungen ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen des
Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehen ist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmer über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderen Unternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der BauleitungMaterialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt 4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme. Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung unverzüglich und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.
13. Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer der vereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragsangebotes dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig.
20. Gemäß der Bauordnung hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10% gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 5 % der Schlussrechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer der Frist für Mängelansprüche, also 4 Jahre nach Abnahme des Gewerkes eingehalten. Die Gewährleistungssumme kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft ersetzt werden, welche die Erklärung gemäss VOB/B § 17Nr. 4 enthalten muss. Die Bürgschaft muss von einem dem Auftraggeber als tauglich anerkannten Bürgen ausgestellt sein (z.B. Deutsche Grossbank- oder Sparkasse).
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach Inanspruchnahme
....................................................... ....................................................... .
Datum und Unterschrift des Bieters:
Allgemeine Bedingungen
Ausführungsunterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen als Bestandteil der Ausschreibung
Lageplan des Vermessungsingenieurs
Plan WP01d Grundriss und Schnitte Dachgeschoss Maßstab 1:50
Plan WP03- Schnitt Treppenhaus VH und Ansicht SF und HH im DG
Plan DA01- Dachaufsicht Masstab 1:50
Plan DP06- Detailschnitt Schrägdach Masstab 1:5
Plan DP07- Detailschnitt Flachdach Masstab 1:5
Plan DP08a Detailschnitt Fußboden Loggia
Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und Auftraggeber gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u. sonst. Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind als Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV nicht extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die einwandfreie, fachlich richtige und allen einzuhaltenden Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung der Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der Auftragsverhandlung vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung schriftlich innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den jeweilig anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten, Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu besprechen und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft zu erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung, Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass angelieferte Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als 10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB ).
Ausführungsunterlagen
Objektbeschreibung Das Bauvorhaben befindet sich im Bezirk Wilmersdorf von Berlin.
Die Adresse der Baustelle lautet: Schillerstraße 96 in 10625 Berlin-Charlottenburg
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Berliner Mietshaus mit einem nicht ausgebauten Dachraum aus der Gründerzeit. Die Bauweise ist geschlossen. Die alte Dachkonstruktion wird komplett abgetragen und durch eine neue zimmermannsmäßige Holzkonstruktion in ähnlicher Grundform und ähnlichen Abmessungen neu errichtet. Die Dachneigung beträgt ca. 60°. Es werden Terrasseneinschnitte, diverse Dachflächenfenster und Ähnliches eingebaut. In dem neuen Dachgeschoss entstehen 3 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe.
Gebäudemaße im Bestand
Breite an der Schillerstraße ca. 15,40 m
Gebäudelänge ca. 48,00 m
Traufhöhe ca. 19,20 m über OK Gelände
Firsthöhe ca. 22,90 m über OK Gelände
Lichte Raumhöhen bis ca. 3,00 m (DG)
Grundstücksgröße : 603 m²
Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Lage. Im Umfeld ist mit weiteren Baumaßnahmen Dritter, Straßensperrungen und weiteren Einschränkungen zu rechnen.
Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Schillerstraße. Über einen Durchgang im Erdgeschoss des Gebäudes gelangt man in den Innenhof.
Straßenseitig befinden sich Bäume mit entsprechend zu schützenden Kronen- und Wurzelbereichen in unmittelbarer Umgebung der Baustelle.
Alle angrenzenden Strassen, Parkplätze und sonstigen Flächen um das Bestandsgebäude dienen zugleich als
Feuerwehr- und Rettungszufahrt sowie als Flucht- und Rettungsweg und sind entsprechend freizuhalten.
Die maximal zulässige Belastbarkeit bzw. SLW-Klassifizierung ist vom Auftragnehmer im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen.
Die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen oder Baubegehungen ist Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Die Termine werden durch die Objektüberwachung rechtzeitig bekannt gegeben.
Sämtliche für eigene Leistungserbringung notwendigen Vermessungsleistungen sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers. Der Auftraggeber benennt Messpunkte als Referenzpunkt.
Bauseits zur Verfügung gestellt wird ein Übergabepunkt für Bauwasser und Baustrom.
Hierfür werden gemäß Bauvertrag anteilig Kosten angesetzt und abgezogen.
Leitungsführung und Frostschutzmaßnahmen ab diesem Punkt obliegen dem Auftragnehmer.
Falls der Auftragnehmer über die zur Verfügung gestellten Anschlüsse/ Anschlussleistungen Mehrleistungen benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbst zu beantragen und einzurichten.
Ein bauseitiger Abwasseranschluss ist nicht vorhanden.
Zulässige Abwässer dürfen nur an geeigneten Punkten in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden.
Sämtliche weiteren zur Leistungsausführung des Auftragnehmers notwendigen Gerüste und Hebezeuge, Traggerüste aller Bemessungsklassen, Kräne, Mobilkräne, Arbeitsbühnen etc. auch über eine Höhe von 2 m hinaus sind als Nebenleistung Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und in den jeweiligen Position kalkulatorisch zu erfassen.
Gerüst, Bauaufzug, Baustelleneinrichtung, evtl. notwendige Verstärkungen von Gerüsten sind Leistungsbestandteil des Auftraggebers.
Die unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnungen sind mit einer regensicheren Decke zu schützen. Die Herstellung derselben ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Die Fallleitungen/ Steigleitung Entlüftung müssen als Noteinläufe für anfallendes Regenwasser eingebunden werden (ggf. sind Notüberläufe notwendig, dies ist mit der BL abzustimmen).
Das Rauchen sowie Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss ist im gesamten Baustellenbereich untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und unwiderruflichen Baustellenverweis.
Brennbare Materialien oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nur zur direkten Verarbeitung in das Gebäude verbracht werden. Bei feuergefährlichen Stoffen bzw. feuergefährlichen Arbeiten ist durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich für ausreichende und geeignete Löschmittel in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu beachten.
Es ist eine Schlussdokumentation zu übergeben, die mindestens folgende Unterlagen enthalten muss:
Fachbauleitererklärung
Lieferscheine.
Bauartzulassung eingebauter Materialien
Zeichnungen werden durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte nur digital zur Verfügung gestellt. Kosten für Ausdrucke, Plotkosten oder andere Vervielfältigungen hat der Auftragnehmer zu tragen
(vgl. separate Position). Bei allen Arbeiten sind diese Besonderheiten zu beachten und zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch Behinderungen oder Mehraufwendungen geltend gemacht werden können.
Objektbeschreibung
Bietererklärung Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir uns, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu Grunde liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden aus unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von .................................. Euro ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen Betrieb mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
gem. DIN 18338
Klempnerarbeiten gem. DIN 18339
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten und, sofern keine Hinweise auf Positionen des
Leistungsverzeichnisses erfolgen, kalkulatorisch mit den Einheitspreisen der ausgeschriebenen Positionen zu erfassen.
1. Leistungsumfang
Die Leistungen dieser Ausschreibung betreffen die Neueindeckung bzw. Abdichtung von Dächern in
verschiedenen Geometrien, Einzelformen und Größen. Weiterhin sind Klempnerarbeiten in verschiedenen
Materialien, Geometrien, Einzelformen und Größen auszuführen.
2. Allgemeines
Für diese Leistungsbeschreibung gelten insbesondere folgende Vorschriften und Normen in der jeweils neuesten Fassung:
· VOB Teil B/C
· DIN 18338 Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten
· DIN 18339 Klempnerarbeiten
· Fachregeln und Merkblätter des ZVDH
· Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks
· Fachregeln des Klempnerhandwerkes
· DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
· DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
· Statische Vorgaben
· Wärmeschutznachweis
· Brandschutznachweis
· Anerkannte Regeln der Technik
· Denkmalpflegerische Vorgaben
· Arbeitsschutzbestimmungen
· Unfallverhütungsvorschriften
· Landesbauordnung Berlin (BauOBln)
· Vorschriften von Herstellern und Lieferanten von verwendeten Stoffen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung - Notabdichtung
01
Baustelleneinrichtung - Notabdichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Notabdichtung
01.02
Notabdichtung
02 Dachdecker- und Klempnerarbeiten
02
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
02.01 Dachdeckerarbeiten - Steildachflächen
02.01
Dachdeckerarbeiten - Steildachflächen
02.02 Dachklempnerarbeiten - Steildach
02.02
Dachklempnerarbeiten - Steildach
02.03 Dachdeckerarbeiten/Dachklempnerarbeiten - Flachdach
02.03
Dachdeckerarbeiten/Dachklempnerarbeiten - Flachdach
02.04 Terrassen
02.04
Terrassen
02.05 Absturzanlage
02.05
Absturzanlage
03 Dachfenster, Dachflächenfenster
03
Dachfenster, Dachflächenfenster
03.01 RWA/ Lichtkuppel/Dachausstieg
03.01
RWA/ Lichtkuppel/Dachausstieg
03.02 Dachflächenfenster - VELUX
03.02
Dachflächenfenster - VELUX
04 Anschlussausführungen Brandschutz
04
Anschlussausführungen Brandschutz
04.01 Treppenraumwand
04.01
Treppenraumwand
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten Baufacharbeiter/in für unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des
Auftraggebers
05.__.0001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/in
6,00
h
05.__.0002 Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in für unvorhergesehene
Arbeiten, auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
05.__.0002
Stundenlohnarbeiten Bauhelfer/in
6,00
h