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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Neubau einer Wohnanlage, Blankenburger Straße 37/39, 13156 Berlin Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 (Gemarkung Pankow, Flur 148 mit Flurstücken 438 und 440) in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant. Im hinteren Teilbereich des Grundstücks gibt es eine gestaltete Aufenthaltsfläche gemäß Außenanlagenplan und es wird ein großer Spielplatz realisiert. Im Bereich zum Nachbarn Blankenburger Straße 35 verbleibt im Erdgeschoss eine Zuwegung für die Erreichung eines städtischen Grundstücks, welche ab 1. Obergeschoss überbaut wird. Nebenliegend befindet sich eine Durchfahrt für die Erreichung der Spielplatzfläche und zur Erschließung des Gartenhauses. Es wird ein Vorderhaus mit Teilunterkellerung, 6 Etagen und 47 Wohneinheiten gebaut. Des Weiteren gibt es ein Gartenhaus mit 3 Etagen und 16 Wohneinheiten. Sämtliche Fahrradstellplätze werden über Fahrradbügel im Bereich der Außenanlagen nachgewiesen. Termine Geplanter Baubeginn Dachdeckerarbeiten: ________ 2026 Geplante Fertigstellung/Übergabe: ________ 2026 Bauherr GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH Krugerstraße 5/ Top 16 1010 Wien, Österreich vertreten durch: dBS Investment GmbH Prager Straße 171 04229 Leipzig (b37@dbs-invest.de) Objektplanung Keintzel Architekten GmbH Keithstr. 2-4 10787 Berlin Tel.  030 214 59 58 -0 Fax. 030 214 59 58 -12 E-Mail: B37@keintzel-architekten.de Vergabeverfahren Bei der GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH handelt es sich um einen privaten Bauherrn. Die Leistungen werden in Anlehnung an eine Freihändige Vergabe ausgeschrieben. Ort der Ausführung Blankenburger Straße 37/39, 13156 Berlin Gesamtumlage 1,85% - beeinhaltet folgendes: Bauleistungsversicherung Sanitäre Einrichtungen Bauwasser Baustrom Baustellensicherung
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Angaben zum Vorhaben Adresse: Blankenburger Straße 37, 13156 Berlin Bauherr: GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH Krugerstraße 5/Top 16 1010 Wien, Österreich vertreten durch: dBS Investment GmbH Prager Straße 171 04229 Leipzig b37@dbs-invest.de Objektspezifische Angaben: Anzahl der Wohnungen: 63 WE (16 im GH & 47 im VH) Wohnfläche: 4.161m² Baujahr: 2026 Art des Gebäudes: Neubau Wohngebäude Wichtig: Das Vorderhaus wird als förderfähiges KfW 40 EE QNG Plus Objekt erstellt. Alle weiteren Hinweise dazu finden Sie in den Anlagen zur Ausschreibung. Zugänglichkeit zur Baustelle: Das Bauvorhaben liegt an der Blankenburger Straße 37 in 13156 Berlin und ist über das öffentliche Straßenland gut zu erreichen. Lagermöglichkeiten sind nur in geringem Maße vorhanden. Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist dringend zu empfehlen. Geplante Leistungen: Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant. Baustelleneinrichtung, Vorkehrungen und deren Kosten Umlagekosten: Für die Kosten zu Bauleistungsversicherung, Sanitäre Einrichtung, Bauwasser, Baustrom, Heizstrom, und Baustellensicherung wird eine Gesamtumlage in Höhe von 1,85% der Gesamtnettoabrechnungssumme geltend gemacht. Kosten der Einrichtungen Mit den Umlagen sind alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte mit den Toilettenräumen, Sanitär- und Heizungsanlagen, Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw., einmalig abgegolten. Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen einzukalkulieren. Wohnungen, Kellerräume und Grünanlagen zur Lagerung von Materialien stehen nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung zur Verfügung. Ein Anspruch auf diese Räume besteht nicht. Die Kosten für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes während der Bauzeit sind in der Umlage enthalten. Flächen und Räume auf dem Grundstück / im Gebäude Flächen und Räume im öffentlichen Bereich stehen auf dem Grundstück und im Hause als Unterstellmöglichkeiten für die Materiallagerung und Personalunterkünfte zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Umlage ein Anrecht auf Personal- und Materialunterkünfte einschl. Toiletten und Wascheinrichtungen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen trägt der AG über die Umlage im Rahmen der Planung der Baustelleneinrichtung Sorge und unterhält alle dafür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und holt die entsprechenden Genehmigungen ein. Schutz und pfleglicher Umgang mit genutzten Flächen Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Schäden durch Nichtbeachtung hat der AN auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Nichtbeseitigung werden alle verursachten Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der AN trägt die Beweislast, dass die aufgetretenen Schäden nicht von ihm stammen. Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Er hat mit Fertigstellung seiner Leistungen, Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu beseitigen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der bestehende Zustand des Grundstückes und der Gebäude ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Die Zustandserfassung ist durch den AN zu veranlassen. Der AG hierzu ist hierzu einzuladen. Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten. Vermeidung von Lärm Vermeidung von Lärm auf der Baustelle Auf der Baustelle sind die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen) einzuhalten. Als Zeit mit erhöhtem Ruhebedürfnis gilt in der AVV die Zeit von 20:00 Uhr - 7:00 Uhr morgens. Die Baustelle ist so zu betreiben, dass die verursachten Schallemissionen nicht zur Überschreitung der Richtwerte nach der TA Lärm führen. Die Betriebszeitenregelung und zulässigen Immissionsrichtwerte von Geräten und Maschinen sind in der Geräte-Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) aufgeführt und unbedingt, ggf. durch geeignete zusätzliche Maßnahmen, einzuhalten. Örtliche Gegebenheiten, Kalkulation, Leistungsverzeichnis und Ausführung Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Für Ortsbesichtigungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter. Baubesprechungen Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung wird in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen deutschsprechenden Fachbauleiter (Polier) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich auf mangelnde Kenntnis einzelner Umstände nicht berufen, wenn er den Besprechungen unentschuldigt fernbleibt und diese Umstände in einer Baubesprechung ausreichend behandelt wurden. Letzteres wird vermutet, wenn diese Umstände in einem über die Besprechung zeitnah erstellten, unwidersprochen gebliebenen und dem AN zugänglichen Protokoll festgehalten worden sind. Nachweise Schulungen Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend dem auszuführenden Leistungsspektrum ausgebildet und geschult wurden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung
Abriss und Entsorgung Die Beseitigung der Restmaterialien hat gemäß der "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen" (Gewerbeabfallverordnung vom 01.08.2017) zu erfolgen. Die Leistungspositionen beinhalten immer auch den Abtransport und die Entsorgung, inkl. Kipp- und Deponiekosten sowie deren Verwaltungsgebühren. Zu entsorgende Restmaterialien, Schutt bzw. Müll sind grundsätzlich getrennt und in mittels Deckeln geschlossenen und abschließbaren Containern zwischenzulagern. Alle Begleitscheine und Entsorgungsnachweise sind der BL unaufgefordert mit jeder Rechnung und mit der Schlussrechnung als Abfalldokumentation ohne besondere Vergütung (alle Kipp- bzw. Deponienachweise) zu übergeben sowie die Annahme- / Entsorgungsbestätigung durch entsprechende Deponiedienste des AN nachzuweisen. Bearbeitungsaufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise an entsprechender Position einzukalkulieren. Zu beachten ist grundsätzlich die tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche durch den AN, insbesondere durch Fachlos übergreifende Arbeiten und parallellaufende Leistungen anderer beauftragter Fachlos-Unternehmen.
Abriss und Entsorgung
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtung 1. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 1.1 ALLGEMEINE ANGABEN Die folgenden Technischen Vorbemerkungen (TVB) der RTW GmbH sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil: -1.Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung -2.Allgemeine und spezifische Angaben zur Bauausführung -3.Werkanforderungen / Produkte und Technologien -4.Qualitätssicherung -5.Abrechnung Die Technischen Vorbemerkungen beschreiben verbindlich die Zielstellungen des Bauherrn (Bauaufgabe), insbesondere aber die grundlegenden, gewerkespezifischen Anforderungen an den Auftragnehmer (AN) zur Erbringung seines Werkes. Im Weiteren werden die örtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen am Bau beschrieben, Produkt-Richtqualitäten, Technologien und Details als spezifische Qualitätsmindestanforderungen definiert, die somit ausdrücklich die Kalkulationsgrundlage für den AN darstellen. Alternativvorschläge müssen vom AN schriftlich in der jeweiligen Position ausgewiesen werden und bedürfen des schriftlichen Gleichwertigkeitsnachweises. Zur Vereinfachung der Kalkulation und Abrechnung wird das LV weitgehend in komplexe Leistungen (Hauptleistungen) zusammengefasst (z. B. Systeme entsprechend der Richtqualitätsangabe aus diesen TVB). Der im Blanket vorstehende Titel "Vorbereitung" beinhaltet alle nötigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Bestandes für die Ausführung der Hauptleistungspositionen. In den Positionen "Zulagen" sind darüberhinaus alle bauspezifischen Anpassungen und besonderen Leistungen zu den Hauptleistungspositionen enthalten. In diesem LV sind die Mengen und Massen des gesamten Bauvorhabens angegeben. 1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die VOB/Teile B+C der neuesten Fassung, die" Allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst", die Landesbauordnung Berlin, sowie das neueste technische Regelwerk, insbesondere die: DIN 18299 Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 1055 - 3 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten DIN 1055 - 4 Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauwerken DIN 18531 Dachabdichtungen für nicht genutzte Dächer und DIN18532, 18533, 18534 und ff Gewerbeabfallverordnung vom 01.08.2017 VOB/C DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehörmaterialien DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4102 bzw. EN 13501-1 Brandklassen VDI-Richtlinie 2719 und DIN 4109 Schallschutz im Hochbau EEG vom 01.01.2023, Novellierung 2025 Fachregeln für das Dachdeckerhandwerk (neueste Fassung) Fachregeln für das Dachklempnerhandwerk (neueste Fassung) VBG 1 Allgemeine Vorschriften VBG 74 Leitern und Tritte VBG 37 Bauarbeiten BGR 128, 165, 166-175 (Teile 1-10) DIN 44201 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4420 Teil 2 und 3 Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft sowie alle nicht genannten baurechtlichen Normen und Vorschriften sowie Empfehlungen und Vorgaben der Hersteller. 1.3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE Die Baustelle befindet sich in der Neunhagener Str. 48, 12623 Berlin. Es handelt sich um mehrgeschossige Wohnbauten (Neubauten Baujahr 2025). Das Baugelände ist über den öffentlichen Straßenraum einfach zu erreichen. Eine Besichtigung der Örtlichkeiten wird dem Anbieter empfohlen. 1.4 TECHNISCHE BESCHREIBUNG Die vorhandenen Flachdachflächen werden im Zuge der Erstellung der Gebäude mittels Dampfsperre, Gefälledämmung und bituminöser Dachabdichtung als Warmdach hergestellt. Die Befestigung erfolgt im verklebten Dachaufbau mit im Bedarfsfalle zusätzlicher mechanischer Befestigung entsprechend der mitzuliefernden Windlastberechnung. Auf den Dachflächen werden PV-Elemente aufgebracht. 1.5 BAUHERRENVERTRETER Bauherr: Planer/Bauleitung: 1.6 RECHNUNGSLEGUNG Alle Rechnungen sowie sämtlicher Schriftverkehr sind entsprechend des Auftragsschreibens und mit dem Zusatz c/o dBS zu adressieren. Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: -vollständiger Name und Anschrift des AN -Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN -Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschluss- oder Schlussrechnung -vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Geschäftsgebäudes (siehe Auftragsschreiben) -Angabe des Gewerkes -Ausführungszeitraum -vollständige Auftragsnummer/Kontierung -Steuernummer. Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind vereinbarte Nachlässe und die Mehrwertsteuer auszuweisen. Sicherheitseinbehalte, Skonti usw. sind nicht abzuziehen. Seitens des Bauherrn besteht das Recht auf Sicherheitsleistung durch den AN. Auf Zwischenrechnungen wird deshalb grundsätzlich ein Sicherheitseinbehalt von der Brutto-Rechnungssumme einbehalten. Nach Rücksprache und Zustimmung des Bauherrn kann durch Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft der vertraglichen Auftragssumme auf diesen Einbehalt verzichtet werden. Zur Schlussrechnung ist das komplette Aufmaß einschl. Aufmaßskizzen und aller Nachweise im Original einzureichen. 2. ALLGEMEINE UND SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR BAUAUSFÜHRUNG 2.1 BAUSTELLENORDNUNG Die Bauleitung (BL) übt in Vertretung des Bauherren das Hausrecht auf der Baustelle aus. Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist werktags für die Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr festgelegt, gewünschte Abweichungen sind mit der BL grundsätzlich im Vorfeld abzustimmen. Als Vertragsgrundlage für die Ausführung in Bezug auf die Termine gilt der noch aufzustellende Bauablaufplan. Der AN hat zur Bauanlaufberatung der BL seinen entscheidungsbefugten und qualifizierten Fachbauleiter zu benennen. Dieser ist verpflichtet, an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen und im Weiteren seinen Leistungsbereich eigenständig zu überwachen sowie ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich bzw. vor der Baubesprechung der BL vorzulegen ist. Alle vom AN am Bau eingesetzten Mitarbeiter müssen ausschließlich bei ihm selbst angestellt sein und deren Firmenzugehörigkeit für Außenstehende erkennbar sein. Geplante Subunternehmervergaben sind grundsätzlich durch den Bauherrn im Vorfeld genehmigen zu lassen. Bereits zur Angebotsabgabe feststehende Nachunternehmer sind als Anlage aufzuführen. Die Fachbauleitung des AN ist verpflichtet, für die arbeitsschutzgerechte Ausstattung der auf der Baustelle tätigen Arbeitskräfte selbstständig Sorge tragen und deren Einhaltung durchzusetzen. Zu beachten sind weiterhin die gewerkerelevanten Verordnungen aus der Landesbauordnung Berlin, GefStoffV, entsprechende TRGS sowie die Auflagen der Bauberufsgenossenschaften mit den jeweils gültigen UVV. 2.2 BAUSTELLENEINRICHTUNG Die BL wird zum Baubeginn in Abstimmung mit allen beteiligten Unternehmen und der Verwaltung einen verbindlichen Baustelleneinrichtungsplan abstimmen und die zentrale Baustelleneinrichtung (BE) koordinieren. Bauseitig werden Anschlusspunkte für Bauwasser und Baustrom bereitgestellt. Der AN hat daran seine eigenen Anschlusspunkte herzustellen. Dies hat durch den AN eigenverantwortlich zu erfolgen. Anfallende Kosten sind einzukalkulieren. Für den Fall der Bereitstellung von Anschlusspunkten Baustrom und Bauwasser durch den AG erfolgt eine Erstattung der dem AG entstehenden Kosten für die Vorhaltung der Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser. Seitens des Bauherrn wird eine Bauleistungsversicherung für die Baumaßnahme abgeschlossen. An den Kosten dieser Bauleistungsversicherung wird der AN ebenfalls mit einer Umlage beteiligt. Dieser Betrag wird ebenfalls von der geprüften Schlussrechnung einbehalten. Nutzbare kostenfreie Freiflächenstandorte für Container, Materialzwischenlager, Unterkünfte usw. sind auf dem Grundstück des Eigentümers in begrenztem Umfang vorhanden und werden gemäß BE-Plan den einzelnen AN zugewiesen. Die Feuerwehrzufahrten dürfen nicht belegt oder versperrt werden. Nach Abschluss der Dacharbeiten sind die Außenanlagen wieder in den Zustand vor der Sanierung herzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe erfolgt die Wiederherstellung durch den AG zu Lasten des AN. Lagerräume, Unterkünfte, Aufzüge, Krane usw. stehen bauseits nicht zur Verfügung und sind im Bedarfsfall durch den Unternehmer selbst zu stellen. Alle weiterführenden Aufwendungen des AN für seine eigene BE sind, falls diese keine ausgewiesenen Zulageposition darstellen, in die Einheitspreise der Hauptleistungsposition (EP) einzukalkulieren, eine separate Vergütung erfolgt somit nicht. Eventuelle Nutzung öffentlichen Straßenlandes ist vom AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Der AG stellt lediglich eine Vollmacht zur Beantragung zur Verfügung. Die Kosten für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes trägt der AN. 2.3 TERMINE Baubeginn: siehe Auftragsschreiben Bauende: siehe Auftragsschreiben 2.5 ENTSORGUNG Die Hauptpositionen beinhalten immer auch die Entsorgung der anfallenden Restmaterialien. Zu entsorgende Abfälle bzw. Müll sind grundsätzlich getrennt und in geschlossenen Containern zwischenzulagern. Als Entsorgungsnachweis sind der BL unaufgefordert mit den Rechnungen und zusätzlich mit der Schlussrechnung die entsprechenden Kipp- bzw. Deponienachweise als Dokumentation zu übergeben. 3. WERKANFORDERUNGEN / PRODUKTE UND TECHNOLOGIEN 3.1. ALLGEMEIN Grundlegend und in dieser Reihenfolge gelten die Leistungsbeschreibung, Architektendetails und Bemusterungen, die" Allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst", das eingeführte technische Regelwerk, die neuste Fassung VOB Teil B+C (2009) und im Weiteren die Verarbeitungsvorschriften und Verlegeanleitungen der Hersteller. Die Wahl der Produkte und Technologien sind dem Bieter freigestellt. Wird ein anderes als das im Leistungsverzeichnis beschriebenes Produkt bzw. System angeboten, muss dieses schriftlich vermerkt und der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den AN schriftlich geführt werden. Alle verwendeten Produkte müssen durch eine anerkannte, akkreditierte Prüfstelle fremdüberwacht sowie zertifiziert sein, dies gilt sinngemäß auch für alle Hilfsstoffe. Werden im Angebot keine Produkte/Technologien eingetragen sind grundsätzlich die ausgeschriebenen und geplanten Ausführungen mit den angegebenen Produkten (Richtqualität) zu erbringen. Richtqualität: Vedag GmbH Geisfelder Str.85-91 in 96050 Bamberg Tel.: 0951-1801-0 Fax: 0951-1801-9848 E-Mail: office.vedag@bmigroup.com Bei Abweichungen in der Produktauswahl von der Richtqualität sind mit der Angebotsabgabe Gleichwertigkeitsnachweise für die angebotenen Produkte zu erstellen. Bei fehlender Eintragung der angebotenen Fabrikate gilt automatisch die ausgeschriebene Richtqualitätt als vereinbarte Produktqualität. 3.2 ANMERKUNGEN ZU TITELN 3.2.1 VORBEREITENDE ARBEITEN Hier sind alle Leistungen für die Vorbereitung zur Erbringung der Hauptleistungen erfasst. 3.2.2 HAUPTLEISTUNG Hier sind alle Hauptleistungen zur Erbringung der Gesamtleistung erfasst. 3.2.3 ZULAGEN Hier sind Zulagen zu den Hauptpositionen aus dem vorangegangenen Titel Hauptleistung erfasst. 3.2.4 STUNDENLOHNARBEITEN Hier sind Stundensätze zur Ausführung im Vorfeld nicht erkennbarer zusätzlicher Leistungen in kleinem Umfang erfasst. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung und deren ausdrücklicher Anweisung.Verbrauchte Materialien sind mit ortsüblichen Einheitspreisen anzusetzen. Gegebenenfalls sind die Einheitspreise durch prüfbare Rechnungen der Lieferanten zu belegen. Sind zusätzliche komplexe Leistungen erforderlich, ist durch den AN vor Ausführung ein Nachtragsangebot zur Nachbeauftragung durch den Bauherrn schriftlich zu erstellen. Die Stundenzettel sind innerhalb 3 Werktagen der BL zur Unterschrift vorzulegen. Bei verspäteter Abgabe der Stundenzettel kann die Vergütung verweigert werden. 3.3 WEITERE LEISTUNGEN DES AN OHNE GESONDERTE VERGÜTUNG Der AN legt kurzfristig nach Auftragserhalt (max. 10 Werktage) die erforderlichen Produktzulassungen (evtl. in Absprache mit der BL auch Produktdatenblätter), die Werkplanung (Detailzeichnungen, Befestigerplan nach DIN1055-4) der BL zur schriftlichen Freigabe vor. Das zu erstellende Protokoll bzw. Schriftstück der bemusterten Ausführung und der verwendeten Baumaterialien bildet die Grundlage für die weitere Bauausführung (Montageleistung). Änderungen in der Bauausführung und der zum Einsatz kommenden Baumaterialien während der Bauzeit sind vor Ausführung schriftlich mit Begründung und allen technischen Angaben sowie Gleichwertigkeitsnachweis bei der örtlichen Bauleitung einzureichen und bestätigen zu lassen. Es findet eine Schlussbegehung vor Ablauf der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) mit einem Vertreter des Bauherrn, der örtlichen Bauleitung (Planer) sowie dem AN statt. Die anfallenden Kosten für diese Leistungen sind in die Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. 4.QUALITÄTSSICHERUNG 4.1 QUALIFIZIERUNGEN Der AN bestätigt, dass er die Zertifizierungen bzw. Qualitätsnachweise besitzt. Für die Ausführung der geforderten Bauleistungen vorhandene Qualifizierungsnachweise sind mit dem Angebot schriftlich in Kopie einzureichen und vorzulegen. 4.2 ABNAHME Die Abnahme der Leistung des Bieters findet förmlich statt (VOB Teil B §12). Voraussetzung ist die schriftliche Fertigstellungsanzeige des AN mit dem Abnahmebegehren. Alle Abnahmen führt die BL im Auftrag des Bauherrn bzw. gemeinsam mit dem AG rechtsverbindlich durch und protokolliert diese. Stillschweigende Abnahmen durch Nutzung bzw. Inbetriebnahme sind ausgeschlossen. Abnahmbegehren, auch verdeckter Bauleistungen, sind der BL rechtzeitig (mind. 6 Werktage) schriftlich voranzumelden. 4.3 DOKUMENTATION Der AN führt das projektbezogene Begleitprotokoll nach Vorgabe der BL zur Dokumentation der Vorbereitungspositionen. Zur Ausführungsfreigabe der aufbauenden Hauptleistungen müssen diese unter Mitwirkung der Systemhersteller von der BL technisch zwischenabgenommen werden. Der AN legt zur Schlussabnahme der BL seine Unternehmererklärung, die Produktdatenblätter der Hersteller aller von ihm verwendeten Materialien und Hilfsstoffe sowie die entsprechenden Pflege- und Wartungsempfehlungen sowie die Bautagesberichte über die gesamte Bauzeit vor. Fotos als Dokumentation des Ursprungszustandes (z.B. Pflasterprotokoll, Zustand der Grünanlagen usw.) sind vom AN über die gesamte Bauzeit zu sammeln und der BL im Zuge der Dokumentation (z.B. CD/DVD) zu übergeben. 4.4 MÄNGELANSPRÜCHE (GEWÄHRLEISTUNG) Die Gewährleistung des AN beginnt entsprechend dem im Abnahmeprotokoll gemeinsam festgelegten Stichtag. Sie beträgt 4 Jahre nach VOB Teil B §13 bzw. 5 Jahre nach BGB (siehe Auftragsschreiben). Unmittelbar vor Ablauf dieser Frist wird durch die BL eine Baubesichtigung durchgeführt, an der ggf. und auf spezielle Anforderung der AN teilnimmt. Eine Mängelfreiheit bzw. Ausführungsmängel werden dabei protokollarisch bestätigt. Für die Dauer der Gewährleistung  ab dem Tage der verbindlichen Bauabnahme werden von der Schlussrechnung ein Sicherheitseinbehalt vorgenommen (siehe Auftragsschreiben). Dieser Betrag kann z.B. durch eine Gewährleistungsbürgschaft einer deutschen Großbank oder Versicherungsgesellschaft abgelöst werden. 5. ABRECHNUNG 5.1 NEBENLEISTUNGEN Nebenleistungen gemäß VOB/C sind in die jeweiligen EPs einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 5.2 BESONDERE LEISTUNGEN Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen gemäß VOB/C werden in den Zulagepositionen der Ausschreibung erfasst und vergütet. 5.3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN / ENTFALLENE LEISTUNGEN Eventuell notwendige zusätzliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage durch die BL geprüfter, vom Bauherrn schriftlich vor Ausführung freigegebener Nachträge als Vertragsbestandteil beauftragt. Es gelten hierfür alle Vereinbarungen des Hauptauftrages.Der Bauherr behält sich weiterhin vor, die Auftragsvergabe entsprechender Leistungen z.B. nach abgeschlossenen LV-Titeln, an Dritte vorzunehmen. Die angegebenen Maße im Leistungsverzeichnis sind ermittelte "Ca.-Werte" und für die Preisbildung ausreichend. Geringfügige Abweichungen führen nicht zu einer Veränderung der EP´s. 5.4 STUNDENLOHNARBEITEN Ggf. erforderliche und nur auf ausdrückliche und Anweisung der Bauleitung beauftragte Regiearbeiten werden mit den Stundensätzen verrechnet (anteilige Materialkosten bedürfen grundsätzlich des Belegnachweises). 5.5 RECHNUNGSLEGUNG Es wird angestrebt, innerhalb der Auftragsvergabe einen Zahlungsplan mit dem AN abzustimmen. Eine Pauschalierung in sich abgeschlossener Leistungen ist grundsätzlich möglich. Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind kumulativ aufzustellen. Abrechenbare Leistungen sind entsprechend der LV- Positionsnummer des Auftrags-LV `s auf Grundlage prüffähiger örtlicher Aufmaße, ggf. mit Plänen untersetzt, nachzuweisen. Die Rechnungsanschrift ist dem Auftragsschreiben zu entnehmen. Die Rechnungen sind zur Prüfung an den Auftraggeber c/o dBS zu adressieren. 5.6 SCHLUSSRECHNUNG Die Schlussrechnung ist unmittelbar nach der VOB-Abnahme, jedoch spätestens 12 AT danach incl. der kompletten Dokumentation (Produktdatenblätter, Bautagebuch, Prüf- und Messprotokolle, Entsorgungsnachweise etc.) sowie derFachunternehmererklärung aufzustellen. 5.7 SONSTIGE FORDERUNGEN DES AN Eine Prüfung eventueller AN-Ansprüche infolge durch Dritte beschädigter Leistungen bzw. entwendeter Materialien, Baubehinderungen etc. erfolgt ausschließlich bei umgehender schriftlicher Anzeige über die BL. Versäumt der AN die umgehende schriftliche Anzeige bei der Bauleitung (max. 6 Werktage nach Kenntnis), sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtung
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung BNG, Version 2.0 / QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1.4 (Wohngebäude: WG23) 1.1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Anforderungen Alle Bauprodukte und Materialien sind nach dem Anforderungskatalog zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien des QNG auszuwählen, wie in der Tabelle „QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, siehe auch Anlage, aufgelistet. Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Bauprodukte und Materialien verwendet werden, die die Anforderungen erfüllen. Zusätzlich soll darauf geachtet werden, dass insbesondere im Innenraum (Wohnraum) sehr schadstoffarme Produkte (mit dem Blauen Engel, EMICODE, etc.) verwendet werden, dazu muss der VOC-Wert sowie der Formaldehydwert ausgewiesen werden. Nach Baufertigstellung kann die Schadstoffarmut durch Innenraumluftschadstoffmessungen überprüft werden. 1.2 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Umsetzung Alle Nachweise, wie Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, GISBAU Einstufungen, etc. zu den einzelnen Bauprodukten und Materialien müssen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Die Produktfreigaben erfolgen durch den Nachhaltigkeitsberater und müssen vor Einbau der Bauprodukte und Materialien erfolgen. Die technische Eignung und Verträglichkeit der Materialschichten (z.B.: bei werkseitiger Grundierung und Endlackierung auf der Baustelle) ist vom Auftragnehmer bzw. zuständigen Gewerk vorab zu prüfen. Die Bauprodukteprüfung und Freigabe durch den Nachhaltigkeitsberater schließt nicht die Produktverträglichkeit der einzelnen Bauteilschichten und die Verträglichkeit mit dem Untergrund ein. 2. Einsatz von zertifizierten Hölzer und Holzprodukten -Anforderung /Umsetzung Die verbauten und im Bauwerk verbleibenden Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und nach FSC oder PEFC inklusive gültigem CoC-Zertifikat zertifiziert sein. Ein Gesamtmassenanteil von 80% an zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien ist nachzuweisen. Zusätzlich dürfen keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet werden! Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: • PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) • FSC (Forest Stewardship Council) Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70%PEFC- oder FSC-zertifiziert oder „FSC-Mix“). Nachstehende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: Der Auftragnehmer erfasst alle im Bauwerk eingebauten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialienunter Angabe von Hersteller, Produktname, Menge in m³, Holzart, Herkunft, FSC/PEFC-Prozentsatz des zertifizierten Holzanteils sowie den jeweiligen Chain of Custody-Zertifikatsnachweis (CoC-Nummer). Die Angaben betreffend zertifizierter Holzmaterialien sind per (geschwärzter) Rechnung oder vorzugsweise Lieferschein zu belegen, wobei unter jeder Holzposition die FSC- bzw. PEFC-%-Angabe und die zugehörende CoC (Chain of Custody) Zertifikats-Nummer angeführt sein muss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die für sein Gewerk relevanten Anforderungen zu erfüllen und die Erfüllung mittels Nachweisen zu dokumentieren. Nach Fertigstellung ist mit einer Eigenerklärung jedes Gewerkes zu bestätigen, dass die o.g. Anforderungen eingehalten sind. Hiermit bestätigen wir die oben stehenden Anforderungen einzuhalten und in der Ausführung des Bauvorhabens ausschließlich Materialien zu verwenden, die dem „Anforderungskatalog QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, zu schadstofffreien Baumaterialien entsprechen sowie, falls relevant, ausschließlich zu mind. 80% Massenprozent zertifiziertes Holz einzubauen. Anlagen QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023 (Anforderungen: QNG-PLUS, Wohngebäude WG23) B37_Bauproduktdeklaration_Gewerk
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung
01 Vorderhaus
01
Vorderhaus
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Absturzsicherungen und Baugerüste
01.02
Absturzsicherungen und Baugerüste
01.03 Vorbereitende Arbeiten
01.03
Vorbereitende Arbeiten
01.04 Untergrundvorbehandlung
01.04
Untergrundvorbehandlung
01.05 Dampfsperre und Wärmedämmung
01.05
Dampfsperre und Wärmedämmung
01.06 Bituminöse Dachabdichtung
01.06
Bituminöse Dachabdichtung
01.07 Dachentwässerung und Notentwässerung
01.07
Dachentwässerung und Notentwässerung
01.08 Dachrandausbildung
01.08
Dachrandausbildung
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
01.10 Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
01.10
Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Untergrundvorbehandlung
02.02
Untergrundvorbehandlung
02.03 Dampfsperre und Wärmedämmung
02.03
Dampfsperre und Wärmedämmung
02.04 Bituminöse Dachabdichtung
02.04
Bituminöse Dachabdichtung
02.05 Dachentwässerung und Notentwässerung
02.05
Dachentwässerung und Notentwässerung
02.06 Dachrandausbildung
02.06
Dachrandausbildung
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten
02.08 Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach
02.08
Anschlüsse aufgehende Bauteile Hauptdach