Überladebrücken und Sektionaltore
CZS_Alsfeld
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,5 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,5 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Bankarbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von    24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und   € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Baubeschreibung Lage Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Carl-Zeiss-Straße in Alsfeld (Hessen). Gemäß dem Bebauungsplan „IGO II / Industrie- und Gewerbepark Ost“ – 2. Änderung – der Stadt Alsfeld ist die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße. Geplant ist die Bebauung eines Teilbereichs des bestehenden Flurstücks. Eine entsprechende Grundstücksteilung ist bereits vorgesehen und wird zeitnah umgesetzt. Die geplante Teilfläche ist im beiliegenden Freiflächenplan dargestellt. Das Gelände weist ein Gefälle auf: Geländeoberkante im Bereich der geplanten Einfahrt (Nord-Westen): ca. 256,18 NHN Geländeoberkante an der südlichen Grundstücksgrenze: ca. 258,03 m ü. NHN Besonders entlang der östlichen Grundstücksgrenze fällt das Gelände deutlich ab 253.71m NHN. „Die geplante Höhe der Bezugsebene ±0,00 m liegt bei 255,60 m ü. NHN." Nutzung Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines technischen Dienstleistungszentrums der Firma WM SE mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m² geplant. Hauptnutzung:                                                  Eingeschossige Lagerhalle (ca. 9.30m H) mit:                                                                                                                                                                                           - Abgesenkter Laderampe für zwei Wechselcontainer (Wareneingang)                                                                 - Ladehof für Lieferwagen (Warenausgang) - Regalsysteme mit begehbaren Gitterrosten Spanplatten in ca. 2,40 m und 4,80 m Höhe (manuelle Kommissionierung) Nebennutzung:                                                                                                                                                                                                                                         Zweigeschossiger Gebäudeteil H = 9.30m (Südostseite) mit:                                                                                                                                                                                - Warenausgabe                                                                                                                                                                                                                                                 - Büroräume                                                                                                                                   - Sozialräume für Mitarbeitende                                                                                                                         - Interner Schulungsraum Das Gebäude wird nicht unterkellert. Konstruktion Das Gebäude wird in Beton-Skelettbauweise errichtet. Die wesentlichen Bauteile im Überblick: Außenwände : - Büro-/Verwaltungstrakt: Porenbeton-Fertigteile                                                                                                                   - Lagerhalle: Gedämmte Metall-Sandwichelemente Zwischendecken und Treppen : Ortbeton bzw. Betonfertigteile Innenausbau : Trockenbauweise Dachkonstruktion : Trapezblech mit Wärmedämmung und Folienabdichtung                                                                                  - Über dem Bürotrakt ggf. massive Porenbetondecke (brandschutzbedingt) Gebäudeklasse Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt ca. 4,01 m über dem Gelände. Gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) wird das Bauvorhaben in Gebäudeklasse 3 eingestuft. Darüber hinaus handelt es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 HBO aufgrund der gewerblichen Nutzung um einen Sonderbau. Alle brandschutztechnischen Anforderungen werden in einem gesonderten Brandschutznachweis berücksichtigt. Freifläche Im südwestlichen Grundstücksbereich befinden sich:                                                                                                                                                                                                                       Der Ladehof für den Warenausgang                                                                                                                                                                                                                                                     Ein Teil der Stellplätze für Mitarbeitende Weitere Stellplätze für Mitarbeitende und   Kunden entstehen im nordöstlichen Grundstücksbereich. (siehe Freiflächenplan) Die Zufahrt für LKW wird aufgrund der hohen Belastung durch Rangierbewegungen asphaltiert, im Bereich der Rampe ggf. betoniert. Im westlichen Grundstücksbereich, nahe der Einfahrt, wird eine Fertiggarage zur Zwischenlagerung von Waren außerhalb der Geschäftszeiten aufgestellt. Die übrigen Freiflächen (ca. 20 % der Grundstücksfläche ) werden begrünt. Werbeanlage Zur Außendarstellung sind entlang der Carl-Zeiss-Straße folgende Werbeanlagen geplant:                                                                                                                                              Drei Fahnenmasten                                                                                                                                                                                                                                                                              Ein freistehender Werbepylon Maße und exakte Standorte sind dem Freiflächenplan zu entnehmen.                                                                                                                          Werbeanlagen an der Fassade (gemäß Ansichtsplänen) Die Abmessungen sowie die genauen Standorte der Werbeanlagen ergeben sich aus den eingereichten Freiflächenplänen, Ansichtszeichnungen sowie den zugehörigen technischen Datenblättern. Die vorgenannten Werbeanlagen sind Bestandteil dieses Bauantrags und werden hinsichtlich ihrer Anzahl, Lage, Größe und Gestaltung verbindlich beantragt. Betriebsbeschreibung Betriebsart                                                                                                                                                                                                                                                      Kraftfahrzeugteile                                                                                                                                                                                                                       -Großhandlung   - Lieferung von Kfz- Ersatzteilen und Zubehör                                                                                                                                                                                              - Lieferung von Werkstattausrüstung                                                                                                                                                                                                         - Telefonische Beratung                                                                                                                                                                                                                             - Schulungszentrum für Mitarbeiter und Kunden Es werden keine Waren hergestellt, verarbeitet oder eingebaut, sondern lediglich eingelagert und an Kfz- Werkstätten verkauft. Es werden keine stark schmutzenden Tätigkeiten ausgeführt Betreiber: WM SE, Osnabrück Arbeitszeit: werktags von 06.00 bis 18.00 Uhr Zahl der Beschäftigten: Voraussichtlich ca. 9 männliche und voraussichtlich ca. 2 weibliche Fahrverkehr                                                                                                                                                                                                                                                  Auf dem Grundstück werktags während der Geschäftszeit von 06.00 bis 18.00 Uhr mit Lieferwagen und PKW. Nachtanlieferung 1mal pro Nacht (Abstellen von LKW- Wechselcontainern an der Laderampe). Die Waren werden tagsüber mit einem Gabelstapler entladen. Die Waren werden während der Betriebszeit mehrmals täglich überwiegend mit den betriebseigenen Lieferwagen an die Kunden ausgeliefert. Gefahrenstofflager (Lager 2) Bau und Betrieb eines Fass- und Gebindelagers nach § 31 AwSV für die Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich dabei um KFZ- Betriebsmittel wie: Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten, Hydraulikflüssigkeiten, Reinigungsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Harnstoff Ad Blue etc. Das Lager ist in zwei Bereiche aufgeteilt, im abgetrennten Gefahrstofflager (Lager 2) werden die brennbaren wassergefährdenden Stoffe gelagert, im Regallager (Lager 1) die ausschließlich nicht brennbaren wassergefährdenden Stoffe. Sämtliche Gebinde entsprechen den gefahrgutrechtlichen Transportbestimmungen, es erfolgt ausschließlich einer passiven Lagerung, die Gebinde werden nicht geöffnet oder anderweitig verändert. Die Gebindegrößen der eingelagerten Waren betragen (in Liter) 0,5, 1,0, 5, 10, 20, 50, 60, 120, und als größtes Gebinde 220 Liter. Die Lagermengen betragen pro Lager max. 9,5 to (9,7 m³), eingestuft in die WGK 2, ergibt jeweils die Gefährdungsstufe „B". Nach AwSV § 31 ist dafür ein Rückhaltevolumen von 10 % der gesamten Lagermenge bzw. größtem Einzelgebinde gefordert, bei einer max. Lagermenge von 9,7 m³ entsprechend 970 Liter. Die Rückhaltung erfolgt mit zugelassenen Auffangwannen aus Stahl unter den Regalen, Zulassung nach StaWaR mit „Ü" Zeichen. Die erforderliche Rückhaltemenge wird eingehalten. Die Lageranlagen werden in die Gefährdungsstufe „B" eingestuft, dadurch besteht nach § 46 AwSV eine einmalige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach AwSV. Planunterlagen:
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
DGNB VORBEMERKUNGEN Zertifizierung nach DGNB Für das Projekt Technisches Dienstleistungszentrum (GALL13) wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Nutzungsprofil Neubau Industrie (Logistik), Version 2018 (DGNB NLO18), in Gold (≥ 65% Zielerfüllung inkl. Erfüllung Nebenanforderungen in Hauptkriteriengruppen) angestrebt. Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte, unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene, unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen erforderlich. Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung erstellt. Zudem existiert eine Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung in Form eines DGNB-PflichtenheftsI. Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. vereinbarten DGNB-Qualitäten dieses Pflichtenhefts zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten. Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen. Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist Herr Dr. Sebastian Pohl LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl Birkenweg 24, 64295 Darmstadt Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de Prüfung der Angebote Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung. Nachweispflicht Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten. Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Genehmigung des Auftraggebers zugelassen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen. Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor dem Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe sind die erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen. Anforderungen an Bauprodukte und -materialien Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Eine entsprechende Anforderungsmatrix ( Anlage ENV1.2_0 ; Anforderungen der entsprechenden Qualitätsstufe 4 sind dort farbig hervorgehoben) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung. Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen: Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt. Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richtlinien): Keine Korruption/Bestechung Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung. Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen und Natursteinen sind folgende Anforderungen einzuhalten: Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Gebäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zugehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben. Für Natursteine aus Nicht-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 (keine Kinder- und Zwangsarbeit) erfüllt sind (Natursteinprodukte mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel erfüllen diese Anforderungen. Die Verwendung von Natursteinen aus EU-Staaten unterliegt keinen Beschränkungen; es muss aber die CE-Kennzeichnung der Natursteinprodukte aus EU-Staaten nachgewiesen werden. Anforderungen auf Gebäudeebene Die Baudurchführung und etwaige Werkplanungsleistungen des Auftragnehmers haben so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der bisherigen Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden: Reduktion Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen durch Vorgaben zu Durchflussklassen und Spülvolumina Sanitärinstallationen ( gem. DGNB-Pflichtenheft ) Sicherung Innenraumluftqualität: Schadstofffreiheit (siehe Abschnitt 4 bzw. ENV1.2) Sonnen-/Blendschutz erfüllt mind. Blendschutzklasse 2 nach DIN 14057 Künstliche Beleuchtung: Erfüllung normativen Anforderungen/ numerische Kriterien an das Kunstlicht nach DIN 12464-1 Farbwiedergabeindex R a ≥ 80 Sicherheitsaspekte Normkonforme (DIN EN 12464-2) Ausleuchtung Hauptwege, Wege zu Parkplätzen, Fahrradstellplätze Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme: Gute Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Transport und Austausch von Komponenten sind ohne bauliche Maßnahmen möglich) Zugänglichkeit Schächte und Trassen für spätere Nachrüstungen. Wärmeschutz ( gem. DGNB-Pflichtenheft ), u.a. U-Werte Reinigungsfreundlichkeit: für Reinigungszwecke öffenbare Fenster ausschließlich gemusterte, melierte, strukturierte Bodenbeläge für höhere Verschmutzungstoleranz Geländerstützen seitlich montiert Kabinentrennwände WCs/Sanitär bis zum Boden geführt Einhaltung der Anforderungen eines individuellen Lüftungsprogramms/ Baubeheizung zur Schimmelpilzprävention und Bauteiltrocknung Anforderungen für den Außenraum Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Merkmale des Außenraums nicht gefährdet werden: Reduzierung der Lichtverschmutzung durch folgende Maßnahmen Min. 80 % aller Leuchten/Leuchtmittel, welche in den Außenbereich wirken, verfügen über eine automatische Abschaltung Leuchten mit störenden Blendwirkungen werden vermieden Für die Gestaltung des Außenraums sind invasive und potentiell invasive Pflanzenarten gemäß DGNB-Kriterium ENV1.4 Biodiversität nicht zulässig; eine entsprechende Negativ-/ Ausschlussliste ( Anlage ENV2.4_0 ) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Anforderungen an die Bauausführung Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle/ Bauprozess zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und Bildern nachzuweisen (eine entsprechende Anforderungsliste liegt als Anlage PRO2.1_0 vor und kann zur Verfügung gestellt werden): Abfallarmut der Baustelle Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen: Mineralische Abfälle Wertstoffe Gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Asbesthaltige Abfälle Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren. Lärmarmut der Baustelle Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate. Weiterführende Hinweise/ Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in §27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes Richtlinie EG 2000/14/EG Staubarmut der Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren. Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten. Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen. Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB-Zertifizierung bereitzustellen. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt. Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind. Bei der zur Verfügung Stellung der Unterlagen für die Zertifizierung sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Hinweispflicht des Auftragnehmers Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist. Fristen Grundsätzlich sind alle Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung der LCEE in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch Einstellen in den Internet-basierten Projektraum oder via anderer elektronischer Übermittlung zugänglich zu machen. Speziell für bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Materialien und Produkte sollten vor dem Einbau durch die LCEE geprüft werden. Für die Prüfung in Bezug auf die DGNB-Konformität von Produkten sind folgende Fristen einzuhalten: Die Produkt- bzw. Sicherheitsdatenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind der LCEE unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden. Binnen max. 5 Tagen prüft die LCEE das Produkt auf Konformität zu den Anforderungen der DGNB- Zertifizierung und bestätigt dem Auftragnehmer die Konformität bzw. bei Nicht-Konformität die Rückmeldung, ein neues Produkt vorzulegen.
DGNB VORBEMERKUNGEN
METALLBAUARBEITEN Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Erläuterungen: Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 6834-1 Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume – Teil 1: Anforderungen DIN 14094-2 Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen – Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern DIN 18111-2 Türzargen – Stahlzargen – Teil 2: Sonderzargen (1- und 2-schalig) für gefälzte und ungefälzte Türen in Mauerwerkswänden und Ständerwerkswänden DIN 18111-3 Türzargen – Stahlzargen – Teil 3: Einbau von Stahlzargen nach DIN 18111-1 und DIN 18111-2 DIN 18542 Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen – Anforderungen und Prüfung DIN 24537-1 Roste als Bodenbelag – Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen DIN 24537-2 Roste als Bodenbelag – Teil 2: Blechprofilroste aus metallischen Werkstoffen DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen – Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen – Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen DIN EN 1192 Türen – Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen – Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen – Spezifikationen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; – Durchschusshemmung – Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle – Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10210-2 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau – Teil 2: Grenzabmaße, Maße und statische Werte DIN EN 12207 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung DIN EN 12208 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung DIN EN 12210 Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Klassifizierung DIN EN 12453 Tore – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 13964 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 3834-1 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-3 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-4 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-5 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen – Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente – Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe – Begriffe DIN EN ISO 5817 Schweißen – Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) – Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-1 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit – Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem Entfernen vorhandener Beschichtungen DIN EN ISO 8501-2 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit – Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen DIN EN ISO 8501-3 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit – Teil 3: Vorbereitungsgrade von Schweißnähten, Kanten und anderen Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-4 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit – Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Wasserwaschen DIN EN ISO 8503 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen DIN EN ISO 8504 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen – Verfahren für die Oberflächenvorbereitung DIN EN ISO 14713-1 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 1: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze und Korrosionsbeständigkeit DIN EN ISO 14713-2 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 2: Feuerverzinken DIN EN ISO 14713-3 Zinküberzüge – Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion – Teil 3: Sherardisieren DIN EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Allgemeine Regeln DIN EN ISO 15609-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Schweißanweisung – Teil 1: Lichtbogenschweißen DIN EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe – Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe – Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen – Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile – Teil 4: Profile – Grenzabmaße und Formtoleranzen ISO 16163 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl – Grenzabmaße und Formtoleranzen VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BVM Technische Richtlinie des Metallhandwerks Geländer-Richtlinie Geländer und Umwehrungen aus Metall Herausgeber: Bundesverband Metall – Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) DASt-Richtlinie 006 Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) DASt-Richtlinie 007 Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) DGUV Information 208-007 Roste – Auswahl und Betrieb Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI/GUV-I 588-1) ift-Richtlinie FE-07/3 Hochwasserbeständige Abschlüsse – Fenster, Türen und Tore sowie Rolläden – Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14 Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen – Vorbeugung – Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 382 Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 822 Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 823 Merkblatt 823: Schweißen von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 875 Merkblatt 875: Edelstahl Rostfrei im Bauwesen: Technischer Leitfaden Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 969 Merkblatt 969: Fertigung und Montage von Konstruktionen aus nichtrostendem Stahl – allgemeine Hinweise Herausgeber: Euro Inox MB 974 Merkblatt 974: Elektropolieren nichtrostender Stähle Herausgeber: Euro Inox MB 980 Merkblatt 980: Nichtrostende Flachprodukte für das Bauwesen – Erläuterungen zu den Sorten der EN 10088-4 Herausgeber: Euro Inox Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton Herausgeber: Bundesverband Porenbeton VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion – Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (IHRE EINGABE) Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist: (IHRE EINGABE) Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst: Lastklasse: (IHRE EINGABE) Breitenklasse: (IHRE EINGABE) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (IHRE EINGABE) Standort: (IHRE EINGABE) Geplanter Aufbautermin: (IHRE EINGABE) Geplanter Abbautermin: (IHRE EINGABE) Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst: Lastklasse: (IHRE EINGABE) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (IHRE EINGABE) Standort: (IHRE EINGABE) Geplanter Aufbautermin: (IHRE EINGABE) Geplanter Abbautermin: (IHRE EINGABE) Gerüste werden bauseits gestellt als fahrbare Arbeitsbühne: Gerüstgruppe: (IHRE EINGABE) Länge in m: (IHRE EINGABE) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (IHRE EINGABE) Geplanter Aufbautermin: (IHRE EINGABE) Geplanter Abbautermin: (IHRE EINGABE) Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu (IHRE EINGABE) m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc. Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden. Erläuterungen: Dies sind alternative Klauseln. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Verbundsystem so eingesetzt werden, dass nach Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystems erkennbar sind. Erläuterungen: Dies sind alternative Klauseln. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Weitere Angaben: (IHRE EINGABE) Erläuterungen: Dies sind alternative Klauseln. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Fenster und Fenstertüren Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Erläuterungen: Dies ist eine alternative Klausel zur folgenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Erläuterungen: Dies ist eine alternative Klausel zur vorhergehenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen. 5. Angaben zur Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: (IHRE EINGABE) Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: (IHRE EINGABE) Weitere Angaben: (IHRE EINGABE) Erläuterungen: Tragen Sie hier bei Bedarf eigene Angaben ein.
METALLBAUARBEITEN
01 Tore
01
Tore
01.__.0120 Sektionaltor 2500 x 2750 mm Sektiontor verglastes Aluminiumtor mit Stahl-Lamellensockel. Einbausituation: - Porenbeton - Wandstärke  36,5 cm - Außenwand - Ungeschützte Lage. Tür ist direkter Bewitterung ausgesetzt. - Türliste XX Abmessung und Eingenschaften: - 2500 x 2750 mm. - Ud-Wert 2,1 W/m²K (Wichtig!) - DIN EN 13241 Torblatt: - Doppelwandige Stahl-Lamellen - Fingerklemmschutz außen und innen - Mit Stahlendwinkel - Mit Bodendichtung und Mitteldichtungen - Verglasungsrahmen thermisch getrennte Alu-Rahmen (Aufgrund des Ud-Wertes des Tores) - 3-Fach Verglasung (Aufgrund des Ud-Wertes) - Klare Scheiben mit hochkratzfester Beschichtung Torführung: - Winkelzarge mit Seitengreifschutz - Feuerverzinkt Oberfläche: - Beschichtung RAL 9006 Beschlag: - Höhergeführter Laufschienenbeschlag Ausstattung: - Ohne Torverschluss - Kunststoff Zargenfuß - Laufschienenbegrenzung - Nothandkette - Magnetkontakt für EMA Torbedienung: - Antrieb (elektrisch) - Wartungsentriegelung - Steuerung - Schließkantensicherung Montage: - Wichtig! die Arbeitsbühne zur Montage des Tores ist im Preis inbegriffen - Elektroinstallation in Leerrohr Aufputz
01.__.0120
Sektionaltor 2500 x 2750 mm
2,00
St
01.__.0130 Sektionaltor 2750 x 2750 mm Sektiontor verglastes Aluminiumtor mit Stahl-Lamellensockel. Einbausituation: - Betonfertigteil - Wandstärke  20 cm - Außenwand - Ungeschützte Lage. Tür ist direkter Bewitterung ausgesetzt. - Türliste XX Abmessung und Eingenschaften: - 2750 x 2750 mm. - Ud-Wert 1,9 W/m²K (Wichtig!) - DIN EN 13241 Torblatt: - Doppelwandige Stahl-Lamellen - Fingerklemmschutz außen und innen - Mit Stahlendwinkel - Mit Bodendichtung und Mitteldichtungen - Verglasungsrahmen thermisch getrennte Alu-Rahmen (Aufgrund des Ud-Wertes des Tores) - 3-Fach Verglasung (Aufgrund des Ud-Wertes) - Klare Scheiben mit hochkratzfester Beschichtung Torführung: - Winkelzarge mit Seitengreifschutz - Feuerverzinkt Oberfläche: - Beschichtung RAL 9006 Beschlag: - Höhergeführter Laufschienenbeschlag Ausstattung: - Ohne Torverschluss - Kunststoff Zargenfuß - Laufschienenbegrenzung - Nothandkette - Verriegelung mit Überladebrücken - Magnetkontakt für EMA Torbedienung: - Antrieb (elektrisch) - Wartungsentriegelung - Steuerung - Schließkantensicherung Montage: - Wichtig! die Arbeitsbühne zur Montage des Tores ist im Preis inbegriffen - Elektroinstallation in Leerrohr Aufputz
01.__.0130
Sektionaltor 2750 x 2750 mm
2,00
St
01.__.0140 Sektionaltor 4000 x 2750 mm Sektiontor verglastes Aluminiumtor mit Stahl-Lamellensockel. Einbausituation: - Trapezblech - Wandstärke  10 cm - Außenwand - Ungeschützte Lage. Tür ist direkter Bewitterung ausgesetzt. - Türliste XX Abmessung und Eingenschaften: - 4000 x 2750 mm. - Ud-Wert 1,9 W/m²K (Wichtig!) - DIN EN 13241 Torblatt: - Doppelwandige Stahl-Lamellen - Fingerklemmschutz außen und innen - Mit Stahlendwinkel - Mit Bodendichtung und Mitteldichtungen - Verglasungsrahmen thermisch getrennte Alu-Rahmen (Aufgrund des Ud-Wertes des Tores) - 3-Fach Verglasung (Aufgrund des Ud-Wertes) - Klare Scheiben mit hochkratzfester Beschichtung Torführung: - Winkelzarge mit Seitengreifschutz - Feuerverzinkt Oberfläche: - Beschichtung RAL 9006 Beschlag: - Höhergeführter Laufschienenbeschlag Ausstattung: - Ohne Torverschluss - Kunststoff Zargenfuß - Luafschienenbegrenzung - Nothandkette - Magnetkontakt für EMA Torbedienung: - Antrieb (elektrisch) - Wartungsentriegelung - Steuerung - Schließkantensicherung Montage: - Wichtig! die Arbeitsbühne zur Montage des Tores ist im Preis inbegriffen - Elektroinstallation in Leerrohr Aufputz Bitte beachten: Die Tür T16 ist eine Zuluftöffnung für RWA. Siehe Ansicht Süd und Brandschutzkonzept.
01.__.0140
Sektionaltor 4000 x 2750 mm
1,00
St
01.__.0150 Schnelllauftor 2500 x 2500 mm Vertikal-Schnelllauftor für Innenbereich. Einbausituation: - Metallständer Montagewand F90-A (Trockenbau) - Wandstärke  17,5 cm - Innere Wand - Türliste XX Abmessung und Eingenschaften: - 2500 x 2500 mm - DIN EN 13241 Torbehang: - Vesrtärktes PVC. 1,5 mm - Mit Sichtfeld aus transparantem PVC Torführung: - Selbsttragende seitliche Führungsschiene - Verzinkt Oberfläche: - RAL 5010 Ausstattung: - Impulsgeber Torbedienung: - Antrieb (elektrisch) - Notbedienung - Steuerung - Schließkantensicherung (Lichtgitter) - Notöffnung - Zugschalter mit Snap und Kabel - Seite Warenausgang - Zugschalter mit Snap, Kabel, Auskragekonsole - Seite Halle Montage: - Wichtig! Die Arbeitsbühne zur Montage des Tores ist im Preis inbegriffen - Elektroinstallation in Leerrohr Aufputz - Zugtaster
01.__.0150
Schnelllauftor 2500 x 2500 mm
1,00
St
02 Überladebrücken
02
Überladebrücken
02.__.0160 Überladebrücken 2000 x 2500 mm Überladebrücken Einbausituation: - Betonfertigteil Abmessung und Eingenschaften: - 2000 x 2500 mm - DIN EN 1398 Leistungseigenschaften: - 60 kN nach EN 1398 - Niveauausgleich - Plattform und Lippe aus rutschhemmender Tränenplatte Konstruktion: - Bauhöhe siehe Detail. ca. 595 mm - Plattform aus verwindungsfähige Stahlkonstruktion - Stabile Vorschublippe Oberfläche: - RAL 9017 - Stahlfläche gestrahlt, 2K-PU-beschichtet Ausstattung: - Spaltabdichtung Ladebrückenbedienung: - Antrieb (Elektrohydraulisch) - Steuerung Montage: - Wichtig! die Arbeitsbühne zur Montage des Tores ist im Preis inbegriffen - Elektroinstallation in Leerrohr Aufputz
02.__.0160
Überladebrücken 2000 x 2500 mm
2,00
St
02.__.0170 Anfahrpuffer Anfahrpuffer Montage auf Beton Mit Konsolen allen dazugehörigen Leistungen und Materialien.
02.__.0170
Anfahrpuffer
4,00
St
02.__.0180 Andockunterstützung Andockunterstützung mit 2 Lichtschranken + Steuerung. Montage auf Beton. Light Guide LG. Ausstattung: - LED-Signalleuchte - Steuerung
02.__.0180
Andockunterstützung
2,00
St
02.__.0200 Radführung aus Stahl Liefern, ausmessen und auf Betonoberfläche montieren
02.__.0200
Radführung aus Stahl
4,00
St
02.__.0210 Torabdichtung für Überladebrücken Torabdichtung für die Überladebrücken Einbausituation: - Montage auf Betonfertigteil Abmessung: - 3500 x 3500 mm - Frontöffnungsmass 2750 x 2750 mm Konstruktion: - 3-seitiger Vorder- und Hinterrahmen aus verzinkten Stahlprofilen - schräges Kopteil zur Entwässerung durch Gefälle Oberfläche: - Kopf- und Seitenplanen + Seitenverkleidung schwarz - Anfahrstreifen weiß Ausstattung: - Dichtungsset f. Abdichtung zur Fassade - Oberverkleidung mit Ablaufkanal Montage: - Wichtig! die Arbeitsbühne zur Montage ist im Preis inbegriffen
02.__.0210
Torabdichtung für Überladebrücken
2,00
St
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0010 Laserscanner für intelligente Präsenzfeldmessung Lieferung und Montage inkl. Einstellung Einbauort: Hallenseitig Bei Beautragung entfällt Konsole mit Zugschnur
03.__.0010
Laserscanner für intelligente Präsenzfeldmessung
1,00
St
03.__.0230 Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0230
Facharbeiter inkl. aller Nebenkosten
E
1,00
h
03.__.0240 Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten Nur nach schriftlicher Beauftragung.
03.__.0240
Bauhelfer inkl. aller Nebenkosten
E
1,00
h