ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von den Abschlags- bzw. der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,5 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,5 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Bankarbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von 24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Baubeschreibung
Lage
Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Carl-Zeiss-Straße in Alsfeld (Hessen).
Gemäß dem Bebauungsplan „IGO II / Industrie- und Gewerbepark Ost“ – 2. Änderung – der Stadt Alsfeld ist die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße.
Geplant ist die Bebauung eines Teilbereichs des bestehenden Flurstücks. Eine entsprechende
Grundstücksteilung ist bereits vorgesehen und wird zeitnah umgesetzt. Die geplante Teilfläche ist im beiliegenden Freiflächenplan dargestellt.
Das Gelände weist ein Gefälle auf:
Geländeoberkante im Bereich der geplanten Einfahrt (Nord-Westen): ca. 256,18 NHN Geländeoberkante an der südlichen Grundstücksgrenze: ca. 258,03 m ü. NHN Besonders entlang der östlichen Grundstücksgrenze fällt das Gelände deutlich ab 253.71m NHN.
„Die geplante Höhe der Bezugsebene ±0,00 m liegt bei 255,60 m ü. NHN."
Nutzung
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines technischen Dienstleistungszentrums der Firma WM SE mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m² geplant.
Hauptnutzung: Eingeschossige Lagerhalle (ca. 9.30m H) mit: - Abgesenkter Laderampe für zwei Wechselcontainer (Wareneingang) - Ladehof für Lieferwagen (Warenausgang) - Regalsysteme mit begehbaren Gitterrosten Spanplatten in ca. 2,40 m und 4,80 m Höhe (manuelle Kommissionierung)
Nebennutzung: Zweigeschossiger Gebäudeteil H = 9.30m (Südostseite) mit: - Warenausgabe - Büroräume - Sozialräume für Mitarbeitende - Interner Schulungsraum
Das Gebäude wird nicht unterkellert.
Konstruktion
Das Gebäude wird in Beton-Skelettbauweise errichtet. Die wesentlichen Bauteile im Überblick: Außenwände : - Büro-/Verwaltungstrakt: Porenbeton-Fertigteile - Lagerhalle: Gedämmte Metall-Sandwichelemente Zwischendecken und Treppen : Ortbeton bzw. Betonfertigteile Innenausbau : Trockenbauweise Dachkonstruktion : Trapezblech mit Wärmedämmung und Folienabdichtung - Über dem Bürotrakt ggf. massive Porenbetondecke (brandschutzbedingt)
Gebäudeklasse
Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt ca. 4,01 m über dem Gelände.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) wird das Bauvorhaben in Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Darüber hinaus handelt es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 HBO aufgrund der gewerblichen Nutzung um einen Sonderbau. Alle brandschutztechnischen Anforderungen werden in einem gesonderten Brandschutznachweis berücksichtigt.
Freifläche
Im südwestlichen Grundstücksbereich befinden sich: Der Ladehof für den Warenausgang Ein Teil der Stellplätze für Mitarbeitende
Weitere Stellplätze für Mitarbeitende und Kunden entstehen im nordöstlichen Grundstücksbereich. (siehe Freiflächenplan)
Die Zufahrt für LKW wird aufgrund der hohen Belastung durch Rangierbewegungen asphaltiert, im Bereich der Rampe ggf. betoniert.
Im westlichen Grundstücksbereich, nahe der Einfahrt, wird eine Fertiggarage zur Zwischenlagerung von Waren außerhalb der Geschäftszeiten aufgestellt.
Die übrigen Freiflächen (ca. 20 % der Grundstücksfläche ) werden begrünt.
Werbeanlage
Zur Außendarstellung sind entlang der Carl-Zeiss-Straße folgende Werbeanlagen geplant: Drei Fahnenmasten Ein freistehender Werbepylon Maße und exakte Standorte sind dem Freiflächenplan zu entnehmen. Werbeanlagen an der Fassade (gemäß Ansichtsplänen)
Die Abmessungen sowie die genauen Standorte der Werbeanlagen ergeben sich aus den eingereichten Freiflächenplänen, Ansichtszeichnungen sowie den zugehörigen technischen Datenblättern.
Die vorgenannten Werbeanlagen sind Bestandteil dieses Bauantrags und werden hinsichtlich ihrer Anzahl, Lage, Größe und Gestaltung verbindlich beantragt.
Betriebsbeschreibung
Betriebsart Kraftfahrzeugteile -Großhandlung - Lieferung von Kfz- Ersatzteilen und Zubehör - Lieferung von Werkstattausrüstung - Telefonische Beratung - Schulungszentrum für Mitarbeiter und Kunden
Es werden keine Waren hergestellt, verarbeitet oder eingebaut, sondern lediglich eingelagert und an Kfz- Werkstätten verkauft. Es werden keine stark schmutzenden Tätigkeiten ausgeführt
Betreiber: WM SE, Osnabrück
Arbeitszeit: werktags von 06.00 bis 18.00 Uhr
Zahl der Beschäftigten: Voraussichtlich ca. 9 männliche und voraussichtlich ca. 2 weibliche
Fahrverkehr Auf dem Grundstück werktags während der Geschäftszeit von 06.00 bis 18.00 Uhr mit Lieferwagen und PKW. Nachtanlieferung 1mal pro Nacht (Abstellen von LKW- Wechselcontainern an der Laderampe). Die Waren werden tagsüber mit einem Gabelstapler entladen. Die Waren werden während der Betriebszeit mehrmals täglich überwiegend mit den betriebseigenen Lieferwagen an die Kunden ausgeliefert.
Gefahrenstofflager (Lager 2)
Bau und Betrieb eines Fass- und Gebindelagers nach § 31 AwSV für die Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen.
Es handelt sich dabei um KFZ- Betriebsmittel wie:
Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten, Hydraulikflüssigkeiten, Reinigungsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Harnstoff Ad Blue etc. Das Lager ist in zwei Bereiche aufgeteilt, im abgetrennten Gefahrstofflager (Lager 2) werden die brennbaren wassergefährdenden Stoffe gelagert, im Regallager (Lager 1) die ausschließlich nicht brennbaren wassergefährdenden Stoffe. Sämtliche Gebinde entsprechen den gefahrgutrechtlichen Transportbestimmungen, es erfolgt ausschließlich einer passiven Lagerung, die Gebinde werden nicht geöffnet oder anderweitig verändert.
Die Gebindegrößen der eingelagerten Waren betragen (in Liter) 0,5, 1,0, 5, 10, 20, 50, 60, 120, und als größtes Gebinde 220 Liter.
Die Lagermengen betragen pro Lager max. 9,5 to (9,7 m³), eingestuft in die WGK 2, ergibt jeweils die Gefährdungsstufe „B".
Nach AwSV § 31 ist dafür ein Rückhaltevolumen von 10 % der gesamten Lagermenge bzw. größtem Einzelgebinde gefordert, bei einer max. Lagermenge von 9,7 m³ entsprechend 970 Liter.
Die Rückhaltung erfolgt mit zugelassenen Auffangwannen aus Stahl unter den Regalen, Zulassung nach StaWaR mit „Ü" Zeichen.
Die erforderliche Rückhaltemenge wird eingehalten.
Die Lageranlagen werden in die Gefährdungsstufe „B" eingestuft, dadurch besteht nach § 46 AwSV eine einmalige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach AwSV.
Planunterlagen:
DGNB VORBEMERKUNGEN Zertifizierung nach DGNB Für das Projekt Technisches Dienstleistungszentrum (GALL13) wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Nutzungsprofil Neubau Industrie (Logistik), Version 2018 (DGNB NLO18), in Gold (≥ 65% Zielerfüllung inkl. Erfüllung Nebenanforderungen in Hauptkriteriengruppen) angestrebt.
Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte, unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene, unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen
erforderlich.
Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB-Zertifizierungsbewertung erstellt. Zudem existiert eine Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung in Form eines DGNB-PflichtenheftsI.
Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. vereinbarten DGNB-Qualitäten dieses Pflichtenhefts zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen.
Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist Herr Dr. Sebastian Pohl
LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl
Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de
Prüfung der Angebote Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung.
Nachweispflicht Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Genehmigung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor dem Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe sind die erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
Anforderungen an Bauprodukte und -materialien Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Eine entsprechende Anforderungsmatrix ( Anlage ENV1.2_0 ; Anforderungen der entsprechenden Qualitätsstufe 4 sind dort farbig hervorgehoben) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richtlinien):
Keine Korruption/Bestechung Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen und Natursteinen sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Gebäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zugehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben.
Für Natursteine aus Nicht-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 (keine Kinder- und Zwangsarbeit) erfüllt sind (Natursteinprodukte mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel erfüllen diese Anforderungen. Die Verwendung von Natursteinen aus EU-Staaten unterliegt keinen Beschränkungen; es muss aber die CE-Kennzeichnung der Natursteinprodukte aus EU-Staaten nachgewiesen werden.
Anforderungen auf Gebäudeebene Die Baudurchführung und etwaige Werkplanungsleistungen des Auftragnehmers haben so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der bisherigen Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden:
Reduktion Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen durch Vorgaben zu Durchflussklassen und Spülvolumina Sanitärinstallationen ( gem. DGNB-Pflichtenheft ) Sicherung Innenraumluftqualität: Schadstofffreiheit (siehe Abschnitt 4 bzw. ENV1.2) Sonnen-/Blendschutz erfüllt mind. Blendschutzklasse 2 nach DIN 14057 Künstliche Beleuchtung: Erfüllung normativen Anforderungen/ numerische Kriterien an das Kunstlicht nach DIN 12464-1 Farbwiedergabeindex R a ≥ 80 Sicherheitsaspekte Normkonforme (DIN EN 12464-2) Ausleuchtung Hauptwege, Wege zu Parkplätzen, Fahrradstellplätze Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme: Gute Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Transport und Austausch von Komponenten sind ohne bauliche Maßnahmen möglich) Zugänglichkeit Schächte und Trassen für spätere Nachrüstungen. Wärmeschutz ( gem. DGNB-Pflichtenheft ), u.a. U-Werte Reinigungsfreundlichkeit: für Reinigungszwecke öffenbare Fenster ausschließlich gemusterte, melierte, strukturierte Bodenbeläge für höhere Verschmutzungstoleranz Geländerstützen seitlich montiert Kabinentrennwände WCs/Sanitär bis zum Boden geführt Einhaltung der Anforderungen eines individuellen Lüftungsprogramms/ Baubeheizung zur Schimmelpilzprävention und Bauteiltrocknung
Anforderungen für den Außenraum Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Merkmale des Außenraums nicht gefährdet werden:
Reduzierung der Lichtverschmutzung durch folgende Maßnahmen Min. 80 % aller Leuchten/Leuchtmittel, welche in den Außenbereich wirken, verfügen über eine automatische Abschaltung Leuchten mit störenden Blendwirkungen werden vermieden Für die Gestaltung des Außenraums sind invasive und potentiell invasive Pflanzenarten gemäß DGNB-Kriterium ENV1.4 Biodiversität nicht zulässig; eine entsprechende Negativ-/ Ausschlussliste ( Anlage ENV2.4_0 ) liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Anforderungen an die Bauausführung Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle/
Bauprozess zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und Bildern nachzuweisen (eine entsprechende Anforderungsliste liegt als Anlage PRO2.1_0 vor und kann zur Verfügung gestellt werden):
Abfallarmut der Baustelle Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen: Mineralische Abfälle Wertstoffe Gemischte Baustellenabfälle Problemabfälle Asbesthaltige Abfälle Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Lärmarmut der Baustelle Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate. Weiterführende Hinweise/ Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in §27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes Richtlinie EG 2000/14/EG Staubarmut der Baustelle Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten. Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen. Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB-Zertifizierung bereitzustellen. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind. Bei der zur Verfügung Stellung der Unterlagen für die Zertifizierung sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen.
Hinweispflicht des Auftragnehmers Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Dritter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
Fristen Grundsätzlich sind alle Eingangsdaten und Nachweise für die Zertifizierung der LCEE in Absprache mit dem Auftraggeber unaufgefordert und kostenfrei baubegleitend, jedoch spätestens 4 Wochen nach Gebäudefertigstellung für die Dokumentation zur Zertifizierung durch Einstellen in den Internet-basierten Projektraum oder via anderer elektronischer Übermittlung zugänglich zu machen.
Speziell für bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Materialien und Produkte sollten vor dem Einbau durch die LCEE geprüft werden. Für die Prüfung in Bezug auf die DGNB-Konformität von Produkten sind folgende Fristen einzuhalten:
Die Produkt- bzw. Sicherheitsdatenblätter oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen der Hersteller für die eingebauten Produkte sind der LCEE unaufgefordert mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einbau digital zu übersenden. Binnen max. 5 Tagen prüft die LCEE das Produkt auf Konformität zu den Anforderungen der DGNB- Zertifizierung und bestätigt dem Auftragnehmer die Konformität bzw. bei Nicht-Konformität die Rückmeldung, ein neues Produkt vorzulegen.
01 NSHV
Die Niederspannungs-Zählerverteilung ist als laienbedienbare, komplett vormontierte, verdrahtete und nach EN61439 geprüfte Einheit zu liefern, einzubringen, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. Die Zählerverteilung besteht aus 1 Stück Reihenschaltschran, Standschrank SKI IP54 1913x864x425mm. Einführung und Anschluss der Zuleitungen und Abgänge erfolgt von oben durch geeignete Flanschplatten. Die Schutzart ist bei im Bereich der Einführungen unbedingt einzuhalten. Auf transport- und einbringfähige Abmessungen der Transporteinheiten von Niederspannungsverteilungen ist bei der Planung und Vorfertigung der Verteilungen zu achten. Geeignete Transportwege für das Einbringen von Schränken und Verteilungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Einspeisung ist für Anschluss bis 2 x 5 x 150mm² aus dem Hausanschlusskasten vorzusehen. Zu- und Abgänge an der Zählerverteilung werden von oben kommend/abgehend angeordnet. Die Abgänge werden über NH-Trenner realisiert. Ein Abgang für einen Leistungsschalter mit Motorantrieb sowie Plätze für alle erforderlichen Schalt- und Schutzgeräte einer Photovoltaikanlage 100kW( AC-seitig) ist für Anschluss bis 5 x 95mm² vorzusehen. Die TAB des zuständigen Netzversorgers sind zu beachten.Die Verteilung ist im TNS Netz mit getrennten Schienen für N und PE auszuführen. Alle Klemmen und Geräte müssen beschriftet werden. Die Zählerhauptverteilung wird mit einem Kombiableiter Typ 1/Typ 2 nach EN 61643-11 gegen Überspannungen geschützt. Zusätzlich zu den Revisionsunterlagen sind für jede Verteilung die Verteilungspläne und -legenden 1-fach in einer Plantasche zu hinterlegen. Das Quellprojekt des zur Planung des verwendeten CAD/CAE-Systems ist als Datei auf Datenträger zu übergeben und gehört zum Lieferumfang. Die Stromlaufpläne und Aufbauzeichnungen sind mit der Bauleitung und dem Versorgungsnetzbetreiber abzustimmen. Der Bau der Zählerverteilung erfolgt erst nach Freigabe durch den Netzversorger und nach Genehmigung durch die Bauleitung. Die technische Abstimmung sowie die Erstellung der Stromlaufpläne (Werkplanung) inkl. der Revision der Stromlaufpläne nach der Installation (as Build) sowie elektrischen Prüfungen nach EN 61439 und VDE 0100 sind in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. In die Einheitspreise sind alle erforderlichen Geräteträger, Feldabdeckungen,Feldabschottungen, Kabeleinführungen, Kabelabfangschienen, Resopal-Bezeichnungsschildern und sämtlichen Klein- und Zubehörmaterialien zur Aufnahme von separat ausgeschriebenen Einbauteilen anteilig einzurechnen.Weiterhin sind die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtungsmaterialien die sowie Hilfs- und Verbindungsschienen mit den Einheitspreisen abgegolten. In die Einheitspreise ist weiterhin das Einbringen, die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Anlagenbetreibers anteilig einzurechnen. Das Anschließen der eingehenden und abgehenden Leitungen an die Zählerverteilung ist in die Einheitspreise anteilig einzurechnen.
Die Niederspannungs-Zählerverteilung ist als laienbedienbare, komplett vormontierte, verdrahtete und nach EN61439 geprüfte Einheit zu liefern, einzubringen, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. Die Zählerverteilung besteht aus 1 Stück Reihenschaltschran, Standschrank SKI IP54 1913x864x425mm. Einführung und Anschluss der Zuleitungen und Abgänge erfolgt von oben durch geeignete Flanschplatten. Die Schutzart ist bei im Bereich der Einführungen unbedingt einzuhalten. Auf transport- und einbringfähige Abmessungen der Transporteinheiten von Niederspannungsverteilungen ist bei der Planung und Vorfertigung der Verteilungen zu achten. Geeignete Transportwege für das Einbringen von Schränken und Verteilungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Einspeisung ist für Anschluss bis 2 x 5 x 150mm² aus dem Hausanschlusskasten vorzusehen. Zu- und Abgänge an der Zählerverteilung werden von oben kommend/abgehend angeordnet. Die Abgänge werden über NH-Trenner realisiert. Ein Abgang für einen Leistungsschalter mit Motorantrieb sowie Plätze für alle erforderlichen Schalt- und Schutzgeräte einer Photovoltaikanlage 100kW( AC-seitig) ist für Anschluss bis 5 x 95mm² vorzusehen. Die TAB des zuständigen Netzversorgers sind zu beachten.Die Verteilung ist im TNS Netz mit getrennten Schienen für N und PE auszuführen. Alle Klemmen und Geräte müssen beschriftet werden. Die Zählerhauptverteilung wird mit einem Kombiableiter Typ 1/Typ 2 nach EN 61643-11 gegen Überspannungen geschützt. Zusätzlich zu den Revisionsunterlagen sind für jede Verteilung die Verteilungspläne und -legenden 1-fach in einer Plantasche zu hinterlegen. Das Quellprojekt des zur Planung des verwendeten CAD/CAE-Systems ist als Datei auf Datenträger zu übergeben und gehört zum Lieferumfang. Die Stromlaufpläne und Aufbauzeichnungen sind mit der Bauleitung und dem Versorgungsnetzbetreiber abzustimmen. Der Bau der Zählerverteilung erfolgt erst nach Freigabe durch den Netzversorger und nach Genehmigung durch die Bauleitung. Die technische Abstimmung sowie die Erstellung der Stromlaufpläne (Werkplanung) inkl. der Revision der Stromlaufpläne nach der Installation (as Build) sowie elektrischen Prüfungen nach EN 61439 und VDE 0100 sind in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. In die Einheitspreise sind alle erforderlichen Geräteträger, Feldabdeckungen,Feldabschottungen, Kabeleinführungen, Kabelabfangschienen, Resopal-Bezeichnungsschildern und sämtlichen Klein- und Zubehörmaterialien zur Aufnahme von separat ausgeschriebenen Einbauteilen anteilig einzurechnen.Weiterhin sind die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtungsmaterialien die sowie Hilfs- und Verbindungsschienen mit den Einheitspreisen abgegolten. In die Einheitspreise ist weiterhin das Einbringen, die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Anlagenbetreibers anteilig einzurechnen. Das Anschließen der eingehenden und abgehenden Leitungen an die Zählerverteilung ist in die Einheitspreise anteilig einzurechnen.
01.01 NSHV und Messung
02 Verteiler
Sämtliche Verteilungen sind als laienbedienbare, komplett vormontierte, verdrahtete und nach EN61439 geprüfte Einheiten zu liefern, einzubringen, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. Einführung und Anschluss der Zuleitungen und Abgänge erfolgt von oben durch geeignete Flanschplatten. Die Schutzart ist bei im Bereich der Einführungen unbedingt einzuhalten. Der Aufbau der Verteilungen ist in getrennte Bereiche für z.B. Lichtstromabgänge, Steckdosenabgänge, EDV-Steckdosenabgänge sowie Schalt-/Steuerungsfunktionen aufzuteilen. Fehlerstromschutzschalter sind gemäß den Forderungen der VDE0100 vorzusehen. Verbraucher in den Aussenanlagen sind über eigene Fehlerstromschutzschalter zu versorgen. Eine Mischung mit Verbrauchern in Innenräumen ist nicht zulässig. Schalt- und Schutzgeräte sowie Reiheneinbaugeräte sind durch geeignete Klemmenabdeckungen gegen direktes Berühren zu sichern (DIN EN 60439 / DGUV V3). Das Schaltvermögen der verbauten Schutzeinrichtungen ist auf die Anforderungen des Versorgungsnetzes und der vorgeschalteten Schutzgeräte abzustimmen. Leitungsschutzschalter müssen über ein Schaltvermögen von min. 6kA verfügen. Abgänge für Lichtstromkreise sind über Leitungsschutzschalter B10A abzusichern. Die maximale Last für Beleuchtungsstromkreise darf 1000W nicht überschreiten. Es dürfen höchstens 8 Steckdosen an einen Steckdosenstromkreis angeschlossen werden. Abgänge für Steckdosenstromkreise sind für für einen Leitungsquerschnitt von mindestens 2,5mm vorzubereiten. Alle Abgänge sind auf Reihenklemmen berührungssicher aufzulegen. Für N-Leiter sind N-Trennklemmen vorzusehen.Die Klemmleisten sind in Übereinstimmung mit dem Stromlaufplan normgerecht zu beschriften. Der Mindestquerschnitt der Verdrahtung innerhalb der Verteiler beträgt 2,5mm². Verbraucher mit einer Leistung über 1000W werden mit durch separate Stromkreise abgesichert. Motorstromkreise sind mit geeigneten Schutzgeräten (z.B. Leitungsschutzschalter Typ C oder Sicherungslasttrennschalter gem. VDE 0638 abzusichern. Wicklungsschutzeinrichtungen sind, sofern nicht im Gerät bereits vorgesehen, als Motorvollschutzeinrichtung möglichst außerhalb der Verteilung vorzusehen oder als Reiheneinbaugerät auszuführen. Sicherungslasttrenner für Neozed-Sicherungen sind bis max. 50A zulässig. Größere Abgänge sind mit NH-Sicherungslasttrennern abzusichern. Das Verschlussystem sämtlicher Türen ist mit Profilhalbzylindern auszurüsten. Die Schließung der verschiedenen Unterverteiler ist gleichschließend. Auf transport- und einbringfähige Abmessungen der Transporteinheiten von Niederspannungsverteilungen ist bei der Planung und Vorfertigung der Verteilungen zu achten. Geeignete Transportwege für das Einbringen von Schränken und Verteilungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Verteilungen werden jeweils mit einem Überspannungsmittelschutz Typ 2 nach EN 61643-11 gegen Überspannungen geschützt. Die TAB des zuständigen Netzversorgers sind zu beachten.Alle Klemmen und Geräte müssen beschriftet werden. Zusätzlich zu den Revisionsunterlagen sind für jede Verteilung die Verteilungspläne und -legenden 1-fach in einer Plantasche zu hinterlegen. Das Quellprojekt des zur Planung des verwendeten CAD/CAE-Systems ist als Datei auf Datenträger zu übergeben und gehört zum Lieferumfang. Die Stromlaufpläne und Aufbauzeichnungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Der Bau der Verteilung erfolgt erst nach Freigabe durch den Netzversorger und nach Genehmigung durch die Bauleitung. Die technische Abstimmung sowie die Erstellung der Stromlaufpläne (Werkplanung) inkl. der Revision der Stromlaufpläne nach der Installation (as Build) sowie elektrischen Prüfungen nach EN 61439 und VDE 0100 sind in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. In die Einheitspreise sind alle erforderlichen Geräteträger, Feldabdeckungen,Feldabschottungen, Kabeleinführungen, Kabelabfangschienen, Verteiler-, Feld-, Stromkreis und Leitungsbeschriftungen und sämtlichen Klein- und Zubehörmaterialien zur Aufnahme von separat ausgeschriebenen Einbauteilen anteilig einzurechnen.Weiterhin sind die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtungsmaterialien die sowie Hilfs- und Verbindungsschienen mit den Einheitspreisen abgegolten. In die Einheitspreise ist weiterhin das Einbringen, die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Anlagenbetreibers anteilig einzurechnen. Das Anschließen der eingehenden und abgehenden Leitungen an die Verteilungen ist in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. Folgende Unterverteilungen sind geplant: NSUV1:Im Hausanschlussraum wird eine Niederspannungsverteilung NSUV1 errichtet. Die Verteilung besteht aus 1 Stück Standschrank SKII IP54, Höhe 1850mm zuzüglich Sockel Höhe 100mm, Breite 1300mm, Tiefe 225mm und Seitenwänden.Die Einspeisung ist für Anschluss bis 1 x 5 x 70mm² vorzusehen. NSUV2:In der Lagerhalle Lager 1 wird eine Niederspannungsverteilung NSUV2 errichtet. Die Verteilung besteht aus 1 Stück Standschrank SKII IP54, Höhe 1850mm zuzüglich Sockel Höhe 100mm, Breite 800mm, Tiefe 225mm und Seitenwänden.Die Einspeisung ist für Anschluss bis 1 x 5 x 70mm² vorzusehen.
Sämtliche Verteilungen sind als laienbedienbare, komplett vormontierte, verdrahtete und nach EN61439 geprüfte Einheiten zu liefern, einzubringen, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen. Einführung und Anschluss der Zuleitungen und Abgänge erfolgt von oben durch geeignete Flanschplatten. Die Schutzart ist bei im Bereich der Einführungen unbedingt einzuhalten. Der Aufbau der Verteilungen ist in getrennte Bereiche für z.B. Lichtstromabgänge, Steckdosenabgänge, EDV-Steckdosenabgänge sowie Schalt-/Steuerungsfunktionen aufzuteilen. Fehlerstromschutzschalter sind gemäß den Forderungen der VDE0100 vorzusehen. Verbraucher in den Aussenanlagen sind über eigene Fehlerstromschutzschalter zu versorgen. Eine Mischung mit Verbrauchern in Innenräumen ist nicht zulässig. Schalt- und Schutzgeräte sowie Reiheneinbaugeräte sind durch geeignete Klemmenabdeckungen gegen direktes Berühren zu sichern (DIN EN 60439 / DGUV V3). Das Schaltvermögen der verbauten Schutzeinrichtungen ist auf die Anforderungen des Versorgungsnetzes und der vorgeschalteten Schutzgeräte abzustimmen. Leitungsschutzschalter müssen über ein Schaltvermögen von min. 6kA verfügen. Abgänge für Lichtstromkreise sind über Leitungsschutzschalter B10A abzusichern. Die maximale Last für Beleuchtungsstromkreise darf 1000W nicht überschreiten. Es dürfen höchstens 8 Steckdosen an einen Steckdosenstromkreis angeschlossen werden. Abgänge für Steckdosenstromkreise sind für für einen Leitungsquerschnitt von mindestens 2,5mm vorzubereiten. Alle Abgänge sind auf Reihenklemmen berührungssicher aufzulegen. Für N-Leiter sind N-Trennklemmen vorzusehen.Die Klemmleisten sind in Übereinstimmung mit dem Stromlaufplan normgerecht zu beschriften. Der Mindestquerschnitt der Verdrahtung innerhalb der Verteiler beträgt 2,5mm². Verbraucher mit einer Leistung über 1000W werden mit durch separate Stromkreise abgesichert. Motorstromkreise sind mit geeigneten Schutzgeräten (z.B. Leitungsschutzschalter Typ C oder Sicherungslasttrennschalter gem. VDE 0638 abzusichern. Wicklungsschutzeinrichtungen sind, sofern nicht im Gerät bereits vorgesehen, als Motorvollschutzeinrichtung möglichst außerhalb der Verteilung vorzusehen oder als Reiheneinbaugerät auszuführen. Sicherungslasttrenner für Neozed-Sicherungen sind bis max. 50A zulässig. Größere Abgänge sind mit NH-Sicherungslasttrennern abzusichern. Das Verschlussystem sämtlicher Türen ist mit Profilhalbzylindern auszurüsten. Die Schließung der verschiedenen Unterverteiler ist gleichschließend. Auf transport- und einbringfähige Abmessungen der Transporteinheiten von Niederspannungsverteilungen ist bei der Planung und Vorfertigung der Verteilungen zu achten. Geeignete Transportwege für das Einbringen von Schränken und Verteilungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Verteilungen werden jeweils mit einem Überspannungsmittelschutz Typ 2 nach EN 61643-11 gegen Überspannungen geschützt. Die TAB des zuständigen Netzversorgers sind zu beachten.Alle Klemmen und Geräte müssen beschriftet werden. Zusätzlich zu den Revisionsunterlagen sind für jede Verteilung die Verteilungspläne und -legenden 1-fach in einer Plantasche zu hinterlegen. Das Quellprojekt des zur Planung des verwendeten CAD/CAE-Systems ist als Datei auf Datenträger zu übergeben und gehört zum Lieferumfang. Die Stromlaufpläne und Aufbauzeichnungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Der Bau der Verteilung erfolgt erst nach Freigabe durch den Netzversorger und nach Genehmigung durch die Bauleitung. Die technische Abstimmung sowie die Erstellung der Stromlaufpläne (Werkplanung) inkl. der Revision der Stromlaufpläne nach der Installation (as Build) sowie elektrischen Prüfungen nach EN 61439 und VDE 0100 sind in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. In die Einheitspreise sind alle erforderlichen Geräteträger, Feldabdeckungen,Feldabschottungen, Kabeleinführungen, Kabelabfangschienen, Verteiler-, Feld-, Stromkreis und Leitungsbeschriftungen und sämtlichen Klein- und Zubehörmaterialien zur Aufnahme von separat ausgeschriebenen Einbauteilen anteilig einzurechnen.Weiterhin sind die Kosten für anteilige Verdrahtungskanäle, Verdrahtungsmaterialien die sowie Hilfs- und Verbindungsschienen mit den Einheitspreisen abgegolten. In die Einheitspreise ist weiterhin das Einbringen, die Inbetriebnahme sowie die Einweisung des Anlagenbetreibers anteilig einzurechnen. Das Anschließen der eingehenden und abgehenden Leitungen an die Verteilungen ist in die Einheitspreise anteilig einzurechnen. Folgende Unterverteilungen sind geplant: NSUV1:Im Hausanschlussraum wird eine Niederspannungsverteilung NSUV1 errichtet. Die Verteilung besteht aus 1 Stück Standschrank SKII IP54, Höhe 1850mm zuzüglich Sockel Höhe 100mm, Breite 1300mm, Tiefe 225mm und Seitenwänden.Die Einspeisung ist für Anschluss bis 1 x 5 x 70mm² vorzusehen. NSUV2:In der Lagerhalle Lager 1 wird eine Niederspannungsverteilung NSUV2 errichtet. Die Verteilung besteht aus 1 Stück Standschrank SKII IP54, Höhe 1850mm zuzüglich Sockel Höhe 100mm, Breite 800mm, Tiefe 225mm und Seitenwänden.Die Einspeisung ist für Anschluss bis 1 x 5 x 70mm² vorzusehen.
02.01 Verteiler UV1
02.02 Verteiler UV2
03 Kabel und Leitungen
Die nachfolgenden Installationsleitungen und Kabel sind inklusive der Lieferung und der Verlegung in Mischverlegung zu kalkulieren. Mischverlegung bedeutet hierbei: ca. 5% in Kabelgräben (Rohrverlegung erfolgt bauseits).ca. 10% auf Putz mit Abstandsschellen.ca. 25% in GK- oder Systemwand.ca. 30% auf Kabelrinne, Steigleiter und in Leitungsführungskanälen.ca. 25 % im Bereich abgehängter Decken (z.B. in Sammelhaltern).ca. 5% in Wandschlitzen unter Putz (KS-Stein oder Beton). Abstandschellen zur Verlegung auf Putz sind in die Einheitspreise einzurechnen.Bei Verlegung in GK- oder Systemwänden sind erforderliche Durchdringungen von Profilen mit der Bauleitung abzustimmen und mit Kantenschutz zu sichern. Die Herstellung von Durchdringungen und die Sicherung mit Kantenschutz ist in die Einheitspreise einzurechnen.Auf Steigetrassen verlegte Leitungen sind im Abstand von max. 50cm mit Bügelschellen und Druckwannen zu befestigen. Bügelschellen und Druckwannen werden mit de Steigtrassen separat ausgeschrieben.Bei Verlegung unter Putz ist die Herstellung von Wandschlitzen in Mauerwerks- oder Betonwänden in die Einheitspreise der Leitungen einzurechnen. Die Leitungsverlegung erfolgt ausschließlich senkrecht oder waagrecht. Abzweigungen erfolgen rechtwinklig. Auf Kabeltrassen, in Gräben oder auf dem Boden bzw. im Doppelboden sind Leitungen parallel geordnet auszurichten und zu fixieren. Bei Kabeltrassen und Leitungsführungskanälen ist ein Belegungsfaktor von 0,7 nicht zu überschreiten. Steigeleitungen sind auf Ankerschienen mit Bügelschellen und Druckwanne zu verlegen. Aus der Zwischendecke dürfen Leitungen bis zu 2m senkrecht auch in Leitungsführungskanälen verlegt werden. Alle erforderlichen Bohrungen bis D=40 mm sind in die Einheitspreise der Leitungen und Kabel einzurechnen. Die Reduktionsfaktoren nach VDE (z.B. für Häufung, Umgebungstemperatur) sind bei der Auswahl der Kabelquerschnitte zu berücksichtigen.Die normativen sowie von den Herstellern vorgegebenen Biegeradien dürfen nicht unterschritten werden.Leitungen sind über die gesamte Länge in einem Stück zu verlegen.Bei der Verlegung ist auf saubere und gerade Ausrichtung zu achten.Die Auswahl der Kabelquerschnitte erfolgt nach VDE-Normen unter Berücksichtigung der gewählten Leitungsschutzorgane, des Spannungsfalls sowie der zulässigen Erwärmung. Für Installationsleitungen beträgt der Mindestquerschnitt 1,5 qmm. Bei Steckdosenstromkreisen und Zuleitungen über 35m ist ein Mindestquerschnitt von 2,5qmm vorzusehen. Sämtliche Leitungen sind an der Verteilung sowie in den Dosen und an allen Geräten mit den Stromkreisnummern zu beschriften. Bei UP-Dosen erfolgt die Kennzeichnung in den Dosen. Die Beschriftung bei AP-Dosen und Geräten im Sichtbereich erfolgt in Absprache mit der Bauleitung sichtbar außen. Die Kosten der Kennzeichnung sind in die jeweiligen EPs einzurechnen. Bei der Verlegung unter Putz sind grundsätzlich Schlitze zu erstellen. Als Befestigungsmaterial sind bei Unter-Putz- Installation nur ISO-Nagelschellen oder Haft-Clips zugelassen mit einem Befestigungsabstend von max. 35cm. Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und freizugeben. Auf-Putz-Installationen können nach Absprache mit der Bauleitung in Rohr, in Kanal oder mit Abstandsschellen ausgeführt werden. Bei mehreren parallen Leitungen ist PVC-Kanal oder PVC-Stangenrohr zu verwenden. Die lose Verlegung von Leitungen auf Decken und die Befestigung von Leitungen an Fremdkonstruktionen (z.B. Abhängungen, Gestelle) ist nicht zugelassen. Rohre, Installationskanäle, Kabelrinnen, Profilschienen und Kabelgräben sind separat ausgeschrieben. Die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR02/2015) sind zu beachten. Die Anforderungen der VDE 0100, Teil 520 und der DIN18015 sind zu beachten. Der max. zulässige Spannungsfall vom Verknüpfungspunkt bis zum Verbraucher beträgt 3%, sofern normativ nicht abweichend gefordert. Für die Installation innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich halogenfreie Leitungen zugelassen.
Die nachfolgenden Installationsleitungen und Kabel sind inklusive der Lieferung und der Verlegung in Mischverlegung zu kalkulieren. Mischverlegung bedeutet hierbei: ca. 5% in Kabelgräben (Rohrverlegung erfolgt bauseits).ca. 10% auf Putz mit Abstandsschellen.ca. 25% in GK- oder Systemwand.ca. 30% auf Kabelrinne, Steigleiter und in Leitungsführungskanälen.ca. 25 % im Bereich abgehängter Decken (z.B. in Sammelhaltern).ca. 5% in Wandschlitzen unter Putz (KS-Stein oder Beton). Abstandschellen zur Verlegung auf Putz sind in die Einheitspreise einzurechnen.Bei Verlegung in GK- oder Systemwänden sind erforderliche Durchdringungen von Profilen mit der Bauleitung abzustimmen und mit Kantenschutz zu sichern. Die Herstellung von Durchdringungen und die Sicherung mit Kantenschutz ist in die Einheitspreise einzurechnen.Auf Steigetrassen verlegte Leitungen sind im Abstand von max. 50cm mit Bügelschellen und Druckwannen zu befestigen. Bügelschellen und Druckwannen werden mit de Steigtrassen separat ausgeschrieben.Bei Verlegung unter Putz ist die Herstellung von Wandschlitzen in Mauerwerks- oder Betonwänden in die Einheitspreise der Leitungen einzurechnen. Die Leitungsverlegung erfolgt ausschließlich senkrecht oder waagrecht. Abzweigungen erfolgen rechtwinklig. Auf Kabeltrassen, in Gräben oder auf dem Boden bzw. im Doppelboden sind Leitungen parallel geordnet auszurichten und zu fixieren. Bei Kabeltrassen und Leitungsführungskanälen ist ein Belegungsfaktor von 0,7 nicht zu überschreiten. Steigeleitungen sind auf Ankerschienen mit Bügelschellen und Druckwanne zu verlegen. Aus der Zwischendecke dürfen Leitungen bis zu 2m senkrecht auch in Leitungsführungskanälen verlegt werden. Alle erforderlichen Bohrungen bis D=40 mm sind in die Einheitspreise der Leitungen und Kabel einzurechnen. Die Reduktionsfaktoren nach VDE (z.B. für Häufung, Umgebungstemperatur) sind bei der Auswahl der Kabelquerschnitte zu berücksichtigen.Die normativen sowie von den Herstellern vorgegebenen Biegeradien dürfen nicht unterschritten werden.Leitungen sind über die gesamte Länge in einem Stück zu verlegen.Bei der Verlegung ist auf saubere und gerade Ausrichtung zu achten.Die Auswahl der Kabelquerschnitte erfolgt nach VDE-Normen unter Berücksichtigung der gewählten Leitungsschutzorgane, des Spannungsfalls sowie der zulässigen Erwärmung. Für Installationsleitungen beträgt der Mindestquerschnitt 1,5 qmm. Bei Steckdosenstromkreisen und Zuleitungen über 35m ist ein Mindestquerschnitt von 2,5qmm vorzusehen. Sämtliche Leitungen sind an der Verteilung sowie in den Dosen und an allen Geräten mit den Stromkreisnummern zu beschriften. Bei UP-Dosen erfolgt die Kennzeichnung in den Dosen. Die Beschriftung bei AP-Dosen und Geräten im Sichtbereich erfolgt in Absprache mit der Bauleitung sichtbar außen. Die Kosten der Kennzeichnung sind in die jeweiligen EPs einzurechnen. Bei der Verlegung unter Putz sind grundsätzlich Schlitze zu erstellen. Als Befestigungsmaterial sind bei Unter-Putz- Installation nur ISO-Nagelschellen oder Haft-Clips zugelassen mit einem Befestigungsabstend von max. 35cm. Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und freizugeben. Auf-Putz-Installationen können nach Absprache mit der Bauleitung in Rohr, in Kanal oder mit Abstandsschellen ausgeführt werden. Bei mehreren parallen Leitungen ist PVC-Kanal oder PVC-Stangenrohr zu verwenden. Die lose Verlegung von Leitungen auf Decken und die Befestigung von Leitungen an Fremdkonstruktionen (z.B. Abhängungen, Gestelle) ist nicht zugelassen. Rohre, Installationskanäle, Kabelrinnen, Profilschienen und Kabelgräben sind separat ausgeschrieben. Die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR02/2015) sind zu beachten. Die Anforderungen der VDE 0100, Teil 520 und der DIN18015 sind zu beachten. Der max. zulässige Spannungsfall vom Verknüpfungspunkt bis zum Verbraucher beträgt 3%, sofern normativ nicht abweichend gefordert. Für die Installation innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich halogenfreie Leitungen zugelassen.
03.01 Kabel und Leitungen
03.02 Schwachstrom und Steuerleitungen
Schwachstrom und Steuerleitungen
03.03 Anschluss Kabel und Leitungen
Anschluss Kabel und Leitungen
04 Verlegesysteme
Leitungen sind ausschließlich auf geeigneten Verlegesystemen, in normgerecht verlegten Kabelschutzrohren oder Auf- bzw. Unterputz vor mechanischen Beschädigungen geschützt zu verlegen. Alle Verlegesysteme sind so auszuführen, dass eine EMV gerechte Trennung von informationstechnischen Kabeln und Leitungen zu Netzleitungen auch bei späterer Nachbelegung der Verlegesysteme gewährleistet bleibt. Sofern die normativ geforderten Mindestabstände nicht gewährleistet werden können sind Trennstege aus Stahlblech vorzusehen oder die Leitungen in separaten Verlegesystemen und Rohren zu führen. Verlegesysteme aus Stahl oder Aluminium sind sind normgerecht und nach den Vorgaben des Herstellers zu erden. Der Mindestquerschnitt beträgt 10mm² CU eindrähtig. Normative Belegungsfaktoren dürfen nicht überschritten werden. Bei Kabelrinnen und Leitungsführungskanälen ist ein Belegungsfaktor von 0,7 nicht zu überschreiten. Sämtliche Befestigungssysteme sind in ihrer Art und Befestigungsabstände auf die maximalen Lasten der Verlegesysteme abzustimmen. Geeignete Nachweise sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Es sind Metalldübel zu verwenden. Wand- und Hängestiele sind mit Endkappen zu sichern. Im Zuge der Montageplanung ist durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob die in der Ausführungsplanung vorgesehenen Dimensionen der Kabeltragsysteme für die auf den entsprechenden Kabelwegen vorzusehenden Leitungen unter Berücksichtigung des Belegungsfaktors von 0,7 ausreichend bemessen sind. Im Falle einer zu erwartenden Überbelegung der Kabeltragsysteme ist dies der Bauleitung umgehend mitzuteilen. Kommt der Auftragnehmer denachträglichem nicht oder nicht rechtzeitig nach, gehen jegliche Kosten für Maßnahmen zr nachträglichen Entlastung der Kabeltragsysteme zu Lasten des Auftragnehmers im Gewerk Elektro. Leitungsführungskanäle und Brüstungskanäle aus Kunststoff sowie Kunstoffpanzerrohr ist ausschließlich in halogenfreier Ausführung zugelassen. Kabelrinnen und Weitspannkabelrinnen:Abzweigungen, Kreuzungen, Bögen und Höhenverspünge von Kabelrinnen sind mit fabrikfertigen Formteilen herzustellen. Die erforderlichen Formteile sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Kabelrinnen je laufendem Meter einzukalkulieren.Erdungsklemmen, Stoß- und Verbindungsteile, Trennstege, Wand- und Hängestiele bis max. 1m, Wand- und Stielausleger, Trapezblechhalterungen und Gewindestangenabhängungen einschließlich dem erforderlichen Befestigungsmaterial und deren Montage ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzurechnen. Leitungsführungs- und Brüstungskanäle:Aussen- und Innenecken, Flachwinkel sowie End- und Wandanschlussstücke sind mit fabrikfertigen Formteilen herzustellen. Die erforderlichen Formteile sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Kanäle je laufendem Meter einzukalkulieren.Leitungsführungs- und Brüstungskanäle sind einschließlich Trennwänden, Deckeln, Kabelhalteklammern, sowie sämtlicher Verbindungsteile und erforderlichem Montagematerial zu kalkulieren. Steigtrassen:Steigtrassen werden auf der Wand, an Wandauslegern oder auf Wandstielen montiert. Die erforderlichen Ausleger oder Wandstiele, Verbinder sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Steigtrassen je laufendem Meter einzukalkulieren. Kunststoff-Stangenrohr:Kunststoff-Stangenrohr wird mit Kunststoffklemmschellen auf Putz installiert. Die erforderlichen Klemmschellen, Muffen, Endtüllen sowie die betriebsfertige Montage und das Montagematerial ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Alu-Stangenrohr:Alu-Stangenrohr wird mit Alu-Klemmschellen auf Putz installiert. Die erforderlichen Klemmschellen, Muffen, Endtüllen sowie die betriebsfertige Montage und das Montagematerial ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Kunststoff-Wellrohr:Nachfolgend aufgeführte Kunststoffrohre, flexibel, für mittlere mechanische Beanspruchung sind anteilig zu verlegen, ca. 40,00% Aufputz bzw. auf Rohfussboden, 30,00% Unterputz.Die erforderlichen Fräsarbeiten (30,00% in der Betondecke zwischen unterer und oberer Armierung und in Hohlwänden) sowie die betriebsfertige Montage sind in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Grip-SammelhalterungenDie nachfolgend aufgeführten Grip-Sammelhalterungen werden auf Wänden oder an Decken (auch in Zwischendecken) verlegt. Die Abstandsangeben des Herstellers sind einzuhalten.Die betriebsfertige Montage sowie das erforderliche Befestigungsmaterial ist in die Einheitspreise je Stück einzukalkulieren..
Leitungen sind ausschließlich auf geeigneten Verlegesystemen, in normgerecht verlegten Kabelschutzrohren oder Auf- bzw. Unterputz vor mechanischen Beschädigungen geschützt zu verlegen. Alle Verlegesysteme sind so auszuführen, dass eine EMV gerechte Trennung von informationstechnischen Kabeln und Leitungen zu Netzleitungen auch bei späterer Nachbelegung der Verlegesysteme gewährleistet bleibt. Sofern die normativ geforderten Mindestabstände nicht gewährleistet werden können sind Trennstege aus Stahlblech vorzusehen oder die Leitungen in separaten Verlegesystemen und Rohren zu führen. Verlegesysteme aus Stahl oder Aluminium sind sind normgerecht und nach den Vorgaben des Herstellers zu erden. Der Mindestquerschnitt beträgt 10mm² CU eindrähtig. Normative Belegungsfaktoren dürfen nicht überschritten werden. Bei Kabelrinnen und Leitungsführungskanälen ist ein Belegungsfaktor von 0,7 nicht zu überschreiten. Sämtliche Befestigungssysteme sind in ihrer Art und Befestigungsabstände auf die maximalen Lasten der Verlegesysteme abzustimmen. Geeignete Nachweise sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Es sind Metalldübel zu verwenden. Wand- und Hängestiele sind mit Endkappen zu sichern. Im Zuge der Montageplanung ist durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob die in der Ausführungsplanung vorgesehenen Dimensionen der Kabeltragsysteme für die auf den entsprechenden Kabelwegen vorzusehenden Leitungen unter Berücksichtigung des Belegungsfaktors von 0,7 ausreichend bemessen sind. Im Falle einer zu erwartenden Überbelegung der Kabeltragsysteme ist dies der Bauleitung umgehend mitzuteilen. Kommt der Auftragnehmer denachträglichem nicht oder nicht rechtzeitig nach, gehen jegliche Kosten für Maßnahmen zr nachträglichen Entlastung der Kabeltragsysteme zu Lasten des Auftragnehmers im Gewerk Elektro. Leitungsführungskanäle und Brüstungskanäle aus Kunststoff sowie Kunstoffpanzerrohr ist ausschließlich in halogenfreier Ausführung zugelassen. Kabelrinnen und Weitspannkabelrinnen:Abzweigungen, Kreuzungen, Bögen und Höhenverspünge von Kabelrinnen sind mit fabrikfertigen Formteilen herzustellen. Die erforderlichen Formteile sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Kabelrinnen je laufendem Meter einzukalkulieren.Erdungsklemmen, Stoß- und Verbindungsteile, Trennstege, Wand- und Hängestiele bis max. 1m, Wand- und Stielausleger, Trapezblechhalterungen und Gewindestangenabhängungen einschließlich dem erforderlichen Befestigungsmaterial und deren Montage ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzurechnen. Leitungsführungs- und Brüstungskanäle:Aussen- und Innenecken, Flachwinkel sowie End- und Wandanschlussstücke sind mit fabrikfertigen Formteilen herzustellen. Die erforderlichen Formteile sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Kanäle je laufendem Meter einzukalkulieren.Leitungsführungs- und Brüstungskanäle sind einschließlich Trennwänden, Deckeln, Kabelhalteklammern, sowie sämtlicher Verbindungsteile und erforderlichem Montagematerial zu kalkulieren. Steigtrassen:Steigtrassen werden auf der Wand, an Wandauslegern oder auf Wandstielen montiert. Die erforderlichen Ausleger oder Wandstiele, Verbinder sowie die betriebsfertige Montage und alles systembedingte Zubehör und Montagematerial ist in die Einheitspreise der Steigtrassen je laufendem Meter einzukalkulieren. Kunststoff-Stangenrohr:Kunststoff-Stangenrohr wird mit Kunststoffklemmschellen auf Putz installiert. Die erforderlichen Klemmschellen, Muffen, Endtüllen sowie die betriebsfertige Montage und das Montagematerial ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Alu-Stangenrohr:Alu-Stangenrohr wird mit Alu-Klemmschellen auf Putz installiert. Die erforderlichen Klemmschellen, Muffen, Endtüllen sowie die betriebsfertige Montage und das Montagematerial ist in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Kunststoff-Wellrohr:Nachfolgend aufgeführte Kunststoffrohre, flexibel, für mittlere mechanische Beanspruchung sind anteilig zu verlegen, ca. 40,00% Aufputz bzw. auf Rohfussboden, 30,00% Unterputz.Die erforderlichen Fräsarbeiten (30,00% in der Betondecke zwischen unterer und oberer Armierung und in Hohlwänden) sowie die betriebsfertige Montage sind in die Einheitspreise je laufendem Meter einzukalkulieren. Grip-SammelhalterungenDie nachfolgend aufgeführten Grip-Sammelhalterungen werden auf Wänden oder an Decken (auch in Zwischendecken) verlegt. Die Abstandsangeben des Herstellers sind einzuhalten.Die betriebsfertige Montage sowie das erforderliche Befestigungsmaterial ist in die Einheitspreise je Stück einzukalkulieren..
04.01 Rohre und Kanäle
04.02 Kabelrinnen und Weitspannrinne
Kabelrinnen und Weitspannrinne
05 Installationsmaterial
Es darf nur Schaltermaterial (Schalter, Taster, Steckdosen etc.) in einheitlicher Ausführung, Bauform und Farbgebung verwendet werden. Bei Unterputz-Montage sind Abzweigdosen nach Möglichkeit zu vermeiden und erforderlichenfalls mit der Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Unterputzdosen sind generell als Schalterabzweigdosen auszuführen. Alle Einsätze müssen mit Schrauben in die Einbaudose befestigt werden, Krallenbefestigung ist nicht zulässig. In gefliesten Wänden, sowie in Sichtmauerwerk sind die Schalterdosen Fliesen-, Stein- oder Fugen- bezogen nach Angabe des Fachingenieurs zu montieren.In Mauerwerkswänden die geputzt werden, sind vor den Putzarbeiten die Dosen mit einem Signaldeckel zu schließen. Für Unterputzgeräte sind das Fräsen bzw. Stemmen der Montagelöcher sowie das Einsetzen der Schalterdosen mittels Zementmörtel in die Wand in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Betonwänden sind die Betoneinbaudosen bereits während der Rohbaumassnahme auf die Schalung zu montieren. Betoneinbaudosen inkl. deren Montage sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Gipskartonwänden sind die Bohrlöcher zu erstellen und die Hohlwanddosen einzusetzen. Hohlwanddosen inkl. deren Montage sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen. In Ständer- und Systemwänden sind Hohlwanddosen nach VDE 0100, Teil 730 mit geeigneter Zugentlastung zu verwenden. In Brandwände und Wände mit Brandschutzanforderungen dürfen UP-Installationen nur nach Rücksprache mit der Bauleitung und unter Nachweis der Vorlage der geeigneten brandschutzrechtlichen Zulassungen montiert werden (z.B. durch Einbau von Brandschutzdosen). Sofern technische möglich sind Unterputz- sowie Hohlwanddosen in tiefer Ausführung zu wählen. In Räumen mit Aufputz-Installation wird Feuchtraummaterialverwendet. Kombinationen sind waagrecht zu montieren, an den Türen senkrecht. Neben- oder übereinander angeordnete Schalter und Steckdosen sind bei Unterputzmontage mit Kombirahmen zu montieren. Durchschleifen von Steckdosen und Schaltern ohneAbzweigschalterdose ist unzulässig Die Positionen beinhalten auch erforderliche Verdrahtungsarbeiten, einschließlich des benötigten Klemmen- und Montagematerials, alle Wippen und Zentralplatten der Installationsgeräte sowie die benötigten Abdeckrahmen als Einzel- oder Kombinationsrahmen. Grundsätzlich sind alle Rahmen für Schalter und Steckdosen mit Beschriftungsfeld anzubieten. Klemmdosen erhalten auf der Deckelinnenseite eine Beschriftung mit der Stromkreisbezeichnung. Einbauhöhen von OKFFB werden vor der Ausführung im Rahmen eines Ortstermins mit der Bauleitung abgestimmt und festgelegt. Leitfabrikat der Installationsgeräte in Unterputz-Ausführung, wenn nicht abweichend erwähnt: Fabrikat:GIRATyp:System Standard 55, reinweiss oder gleichwertig Leitfabrikat der Installationsgeräte in Aufputz-Ausführung, wenn nicht abweichend erwähnt: Fabrikat:GiraTyp:Wassergeschützt Aufputz IP44/IP66 grau oder gleichwertig Die endgültige Form und Farbe des Schaltermaterials bestimmt der Bauherr. Auf Verlangen sind kostenlos Muster verschiedener Fabrikate dem Bauherrn bzw. der Bauleitung zur Ansicht vorzulegen. Es sind ausschließlich Komponenten in bruchsicherer Ausführung zulässig. Steckdosen sind zudem ausschließlich mit besonderem Berührungsschutz (Shutter) zulässig. In die Einheitspreise sind alle erforderliche Bohr- und Stemmarbeiten sowie die gipsfreie Montage von UP-Dosen einzurechnen. In die nachstehenden Betriebsmittel ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren.
Es darf nur Schaltermaterial (Schalter, Taster, Steckdosen etc.) in einheitlicher Ausführung, Bauform und Farbgebung verwendet werden. Bei Unterputz-Montage sind Abzweigdosen nach Möglichkeit zu vermeiden und erforderlichenfalls mit der Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Unterputzdosen sind generell als Schalterabzweigdosen auszuführen. Alle Einsätze müssen mit Schrauben in die Einbaudose befestigt werden, Krallenbefestigung ist nicht zulässig. In gefliesten Wänden, sowie in Sichtmauerwerk sind die Schalterdosen Fliesen-, Stein- oder Fugen- bezogen nach Angabe des Fachingenieurs zu montieren.In Mauerwerkswänden die geputzt werden, sind vor den Putzarbeiten die Dosen mit einem Signaldeckel zu schließen. Für Unterputzgeräte sind das Fräsen bzw. Stemmen der Montagelöcher sowie das Einsetzen der Schalterdosen mittels Zementmörtel in die Wand in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Betonwänden sind die Betoneinbaudosen bereits während der Rohbaumassnahme auf die Schalung zu montieren. Betoneinbaudosen inkl. deren Montage sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Gipskartonwänden sind die Bohrlöcher zu erstellen und die Hohlwanddosen einzusetzen. Hohlwanddosen inkl. deren Montage sind anteilig in die Einheitspreise einzurechnen. In Ständer- und Systemwänden sind Hohlwanddosen nach VDE 0100, Teil 730 mit geeigneter Zugentlastung zu verwenden. In Brandwände und Wände mit Brandschutzanforderungen dürfen UP-Installationen nur nach Rücksprache mit der Bauleitung und unter Nachweis der Vorlage der geeigneten brandschutzrechtlichen Zulassungen montiert werden (z.B. durch Einbau von Brandschutzdosen). Sofern technische möglich sind Unterputz- sowie Hohlwanddosen in tiefer Ausführung zu wählen. In Räumen mit Aufputz-Installation wird Feuchtraummaterialverwendet. Kombinationen sind waagrecht zu montieren, an den Türen senkrecht. Neben- oder übereinander angeordnete Schalter und Steckdosen sind bei Unterputzmontage mit Kombirahmen zu montieren. Durchschleifen von Steckdosen und Schaltern ohneAbzweigschalterdose ist unzulässig Die Positionen beinhalten auch erforderliche Verdrahtungsarbeiten, einschließlich des benötigten Klemmen- und Montagematerials, alle Wippen und Zentralplatten der Installationsgeräte sowie die benötigten Abdeckrahmen als Einzel- oder Kombinationsrahmen. Grundsätzlich sind alle Rahmen für Schalter und Steckdosen mit Beschriftungsfeld anzubieten. Klemmdosen erhalten auf der Deckelinnenseite eine Beschriftung mit der Stromkreisbezeichnung. Einbauhöhen von OKFFB werden vor der Ausführung im Rahmen eines Ortstermins mit der Bauleitung abgestimmt und festgelegt. Leitfabrikat der Installationsgeräte in Unterputz-Ausführung, wenn nicht abweichend erwähnt: Fabrikat:GIRATyp:System Standard 55, reinweiss oder gleichwertig Leitfabrikat der Installationsgeräte in Aufputz-Ausführung, wenn nicht abweichend erwähnt: Fabrikat:GiraTyp:Wassergeschützt Aufputz IP44/IP66 grau oder gleichwertig Die endgültige Form und Farbe des Schaltermaterials bestimmt der Bauherr. Auf Verlangen sind kostenlos Muster verschiedener Fabrikate dem Bauherrn bzw. der Bauleitung zur Ansicht vorzulegen. Es sind ausschließlich Komponenten in bruchsicherer Ausführung zulässig. Steckdosen sind zudem ausschließlich mit besonderem Berührungsschutz (Shutter) zulässig. In die Einheitspreise sind alle erforderliche Bohr- und Stemmarbeiten sowie die gipsfreie Montage von UP-Dosen einzurechnen. In die nachstehenden Betriebsmittel ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren.
05.01 Schalter und Steckdosen uP.
Schalter und Steckdosen uP.
05.02 Schalter und Steckdosen AP WD
Schalter und Steckdosen AP WD
05.03 Präsenzmelder
05.04 Anschluss Dosen
06 Potientialausgleich
Für das Gebäude ist ein Potentialausgleichsystem (PA) nach VDE0100 Teil 410 und VDE 0100 Teil 540 zu errichten, in dem alle metallene und elektrisch leitfähigen technischen Anlagen und Rohrleitungen innerhab von Gebäuden einzubeziehen sind. Der Umfang der in den Potentialausgleich einzugbeziehenden Anlagen ist den Normen zu entnehmen, z.B.: - alle metallischen Rohrleitungen sind vom Gebäudeeintritt an in den PA einzubeziehen. Isolierende Rohrteile sind normgerecht zu überbrücken.- metallische Kanäle von Haustechnikanlagen- Schaltanlagen und Verteiler- metallische Kabelrinnen und Verlegesysteme- metallische Konstruktionen, Türen etc.- metallische Abflussrinnen Angebunden an das Funktionspotentialausgleichssystem wird im Hausanschlussraum (HAR) eine Hauptpotentialausgleichschiene als Bezug für den zentralen Erdungspunkt (ZEP) installiert. Alle Potentialausgleichschienen sind mit dem Hauptpotentialausgleich im HAR mit 25mm² ein- oder mehrdrähtig zu verbinden. Für den Potentialausgleich sind isolierte Mantelleitungen mit grün-gelber Aderkennzeichnung zu verwenden. Alle Stromkreise werden, ausgehend vom Punkt der Auftrennung N - PE im vorliegenden TNS-Netz, mit getrennten N- und PE-Leitern verlegt. Verbindungen zwischen N- und PE-Leitern nach dem Punkt der Auftrennung (Nullung) sind unzulässig. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren. Die erforderlichen Messungen sämtlicher erforderlicher Anschlusspunkte des Potentialausgleichssystems inkl. der Dokumentation ist anteilig in alle Positionen einzurechnen. Das Messprotokoll ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
Für das Gebäude ist ein Potentialausgleichsystem (PA) nach VDE0100 Teil 410 und VDE 0100 Teil 540 zu errichten, in dem alle metallene und elektrisch leitfähigen technischen Anlagen und Rohrleitungen innerhab von Gebäuden einzubeziehen sind. Der Umfang der in den Potentialausgleich einzugbeziehenden Anlagen ist den Normen zu entnehmen, z.B.: - alle metallischen Rohrleitungen sind vom Gebäudeeintritt an in den PA einzubeziehen. Isolierende Rohrteile sind normgerecht zu überbrücken.- metallische Kanäle von Haustechnikanlagen- Schaltanlagen und Verteiler- metallische Kabelrinnen und Verlegesysteme- metallische Konstruktionen, Türen etc.- metallische Abflussrinnen Angebunden an das Funktionspotentialausgleichssystem wird im Hausanschlussraum (HAR) eine Hauptpotentialausgleichschiene als Bezug für den zentralen Erdungspunkt (ZEP) installiert. Alle Potentialausgleichschienen sind mit dem Hauptpotentialausgleich im HAR mit 25mm² ein- oder mehrdrähtig zu verbinden. Für den Potentialausgleich sind isolierte Mantelleitungen mit grün-gelber Aderkennzeichnung zu verwenden. Alle Stromkreise werden, ausgehend vom Punkt der Auftrennung N - PE im vorliegenden TNS-Netz, mit getrennten N- und PE-Leitern verlegt. Verbindungen zwischen N- und PE-Leitern nach dem Punkt der Auftrennung (Nullung) sind unzulässig. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren. Die erforderlichen Messungen sämtlicher erforderlicher Anschlusspunkte des Potentialausgleichssystems inkl. der Dokumentation ist anteilig in alle Positionen einzurechnen. Das Messprotokoll ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
06.01 Potientialausgleich
07 Brandschutz
Leitungsdurchführungen durch Wände zwischen unterschiedlichen Brandabschnitten sind, soweit möglich, zu vermeiden. Sofern die Leitungsführung durch Brandabschittswände erforderlich ist, sind die Durchführungen ausschließlich mit Systemen zulässig, für die eine gültige Bauaufsichtliche Zulassung des Instituts für Bautechnik (Berlin) vorliegt. Alle Schottungen sind, auch im kalten Zustand, rauchgasdicht zu verschließen. Die Rechtsvorschriften des Landes sowie alle einschlägigen DIN und VDE-Normen sind zu beachten. Das Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben in seiner zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Fassung, die Bauordnung mit zugehörigen Verordnungen sowie die DIN 4102 sind Grundlage für die Erstellung der Montageplanung durch den Auftragnehmer. Kosten und Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage einschließlich der fachgerechten Kennzeichnung der Abschottungssysteme und deren Dokumentation einzukalkulieren. Die Dokumentation ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
Leitungsdurchführungen durch Wände zwischen unterschiedlichen Brandabschnitten sind, soweit möglich, zu vermeiden. Sofern die Leitungsführung durch Brandabschittswände erforderlich ist, sind die Durchführungen ausschließlich mit Systemen zulässig, für die eine gültige Bauaufsichtliche Zulassung des Instituts für Bautechnik (Berlin) vorliegt. Alle Schottungen sind, auch im kalten Zustand, rauchgasdicht zu verschließen. Die Rechtsvorschriften des Landes sowie alle einschlägigen DIN und VDE-Normen sind zu beachten. Das Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben in seiner zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Fassung, die Bauordnung mit zugehörigen Verordnungen sowie die DIN 4102 sind Grundlage für die Erstellung der Montageplanung durch den Auftragnehmer. Kosten und Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage einschließlich der fachgerechten Kennzeichnung der Abschottungssysteme und deren Dokumentation einzukalkulieren. Die Dokumentation ist den Revisionsunterlagen beizufügen.
07.01 Brandschutz
08 Rauchabzugsanlage
Das Treppenhaus des Gebäudes soll mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgestattet werden. Die Bereitstellung der Komponenten der Rauch- und Wärmeabzugsanlage erfolgt bauseits. Die RWA-Zentrale wird im Obergeschoss des Treppenhauses installiert. Je eine Bedienstelle wird im Erdgeschoss und im Obergeschoss des Treppenhauses installiert.
Das Treppenhaus des Gebäudes soll mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgestattet werden. Die Bereitstellung der Komponenten der Rauch- und Wärmeabzugsanlage erfolgt bauseits. Die RWA-Zentrale wird im Obergeschoss des Treppenhauses installiert. Je eine Bedienstelle wird im Erdgeschoss und im Obergeschoss des Treppenhauses installiert.
08.01 RWA
09 Jalousien-Steuerung
09.01 Jalousien-Steuerung
10 Datennetz-Kommunikation
Das Gebäude soll dienstneutral mit einem Datenleitungsnetz nach EN 50173-1 ausgerüstet werden. Die Verkabelung wird ausschließlich mit geschirmten Datenleitungen nach Kategorie 7A ausgeführt. Sämtliche Anschlussdosen und Anschlüsse sind gemäß Kategorie 6[A] auszuführen . Hinweis: [A] = tiefgestellter Buchstabe Der APL sitzt im Hausanschlussraum im EG. Von dort ist geplant, den ONT im Serverraum (OG) durch ein 12 Faser Netzwerkkabel anzubinden. Im Serverraum sind 2 Netzwerkschränke 800x1000mmx41HE vorgesehen, von denen aus alle Arbeitsplätze und Einzel-Anschlussmodule sternförmig verkabelt sind. Im Gebäude verteilt sind insgesamt 35 Arbeitsplätze mit Duplex-Datenanschlüssen geplant. Davon sind im Verkaufstresen 3 Arbeitsplätze vorgesehen. Weiterhin sind im Hausanschlussraum, im Serverraum, im Heizraum Duplex-Netzwerkdosen geplant. Im Telefon Verkauf, im benachbarten Warenausgang sowie im Büro EG sind Multimedia-Wandanschlüsse mit je einer Simplex-Netzwerkdose vorgesehen. Im gesamten Gebäude sind insgesamt 10 Stück WLAN Access Points (AC-P) mit Simplex-Verkabelung vorgesehen. Die Access Points werden durch den Mieter errichtet. Die Feldmessung erfolgt durch den Mieter. In Rückspache mit der Bauleitung ist an den geplanten Installationsorten ausreichend Leitungsreserve vorzusehen, um die Datendosen nach den Ergebnissen der Feldmessung zu positionieren. Im Regalbereich des Lagers sind insgesamt 6 Stück DECT Access Points (TK-S) mit Simplex-Verkabelung vorgesehen. Die Access Points werden durch den Mieter errichtet. Die Feldmessung erfolgt durch den Mieter. In Rückspache mit der Bauleitung ist an den geplanten Installationsorten ausreichend Leitungsreserve vorzusehen, um die Datendosen nach den Ergebnissen der Feldmessung zu positionieren. Die Netzwerkverkabelung ist mit Datenleitungen nach Kategorie 7A und Anschlussdosen und Anschlussmodulen gemäß Kategorie 6[A] für 10Gigabit Ethernet nach IEEE802.3 bis an die Anschlussmodule ausgelegt. Die Kupferverkabelung erfüllt die Anforderungen für PoE nach IEEE802.3saf, PoE plus nach IEEE802.3at sowie 4PPoE nach IEEE802.32bt. Für die gelieferte Kupferverkabelung ist eine Abnahmemessung gemäß ISO/IEC11801 nach Klasse E[A] mit einem Kabelzertifizierer mit Permanentlinkmessung durchzuführen. Das Prüfergebnis ist in einem durch das Gerät erstellten und durch den Prüfer bestätigten Zertifizierungsbericht elektronisch und in ausgedruckter Form nachzuweisen. Das gültige Kalibrierprotokoll des Kabelzertifizierers ist Bestandteil der Abnahmemessung und ist dem Prüfbericht beizufügen. Die Messung ist der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauleitung entscheidet dann, ob sie oder ein Vertreter an der Abnamemessung teilnimmt. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und das Anschließen sowie die Durchführung der Abnahmemessungen Kupfer und LWL anteilig je Meter bzw. je Stück einzurechnen. Die Dokumentation ist den Revisionsunterlagen beizufügen.Weiterhin ist die beidseitige Beschriftung der Datenleitungen sowie die Beschriftung der Netzwerkdosen, Patchfelder und Komponenten in den Netzwerkschränken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinsichtlich der nachfolgend ausgeschriebenen Leitungen gelten weiterhin die Vorgaben des Titels "Kabel und Leitungen".
Das Gebäude soll dienstneutral mit einem Datenleitungsnetz nach EN 50173-1 ausgerüstet werden. Die Verkabelung wird ausschließlich mit geschirmten Datenleitungen nach Kategorie 7A ausgeführt. Sämtliche Anschlussdosen und Anschlüsse sind gemäß Kategorie 6[A] auszuführen . Hinweis: [A] = tiefgestellter Buchstabe Der APL sitzt im Hausanschlussraum im EG. Von dort ist geplant, den ONT im Serverraum (OG) durch ein 12 Faser Netzwerkkabel anzubinden. Im Serverraum sind 2 Netzwerkschränke 800x1000mmx41HE vorgesehen, von denen aus alle Arbeitsplätze und Einzel-Anschlussmodule sternförmig verkabelt sind. Im Gebäude verteilt sind insgesamt 35 Arbeitsplätze mit Duplex-Datenanschlüssen geplant. Davon sind im Verkaufstresen 3 Arbeitsplätze vorgesehen. Weiterhin sind im Hausanschlussraum, im Serverraum, im Heizraum Duplex-Netzwerkdosen geplant. Im Telefon Verkauf, im benachbarten Warenausgang sowie im Büro EG sind Multimedia-Wandanschlüsse mit je einer Simplex-Netzwerkdose vorgesehen. Im gesamten Gebäude sind insgesamt 10 Stück WLAN Access Points (AC-P) mit Simplex-Verkabelung vorgesehen. Die Access Points werden durch den Mieter errichtet. Die Feldmessung erfolgt durch den Mieter. In Rückspache mit der Bauleitung ist an den geplanten Installationsorten ausreichend Leitungsreserve vorzusehen, um die Datendosen nach den Ergebnissen der Feldmessung zu positionieren. Im Regalbereich des Lagers sind insgesamt 6 Stück DECT Access Points (TK-S) mit Simplex-Verkabelung vorgesehen. Die Access Points werden durch den Mieter errichtet. Die Feldmessung erfolgt durch den Mieter. In Rückspache mit der Bauleitung ist an den geplanten Installationsorten ausreichend Leitungsreserve vorzusehen, um die Datendosen nach den Ergebnissen der Feldmessung zu positionieren. Die Netzwerkverkabelung ist mit Datenleitungen nach Kategorie 7A und Anschlussdosen und Anschlussmodulen gemäß Kategorie 6[A] für 10Gigabit Ethernet nach IEEE802.3 bis an die Anschlussmodule ausgelegt. Die Kupferverkabelung erfüllt die Anforderungen für PoE nach IEEE802.3saf, PoE plus nach IEEE802.3at sowie 4PPoE nach IEEE802.32bt. Für die gelieferte Kupferverkabelung ist eine Abnahmemessung gemäß ISO/IEC11801 nach Klasse E[A] mit einem Kabelzertifizierer mit Permanentlinkmessung durchzuführen. Das Prüfergebnis ist in einem durch das Gerät erstellten und durch den Prüfer bestätigten Zertifizierungsbericht elektronisch und in ausgedruckter Form nachzuweisen. Das gültige Kalibrierprotokoll des Kabelzertifizierers ist Bestandteil der Abnahmemessung und ist dem Prüfbericht beizufügen. Die Messung ist der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauleitung entscheidet dann, ob sie oder ein Vertreter an der Abnamemessung teilnimmt. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und das Anschließen sowie die Durchführung der Abnahmemessungen Kupfer und LWL anteilig je Meter bzw. je Stück einzurechnen. Die Dokumentation ist den Revisionsunterlagen beizufügen.Weiterhin ist die beidseitige Beschriftung der Datenleitungen sowie die Beschriftung der Netzwerkdosen, Patchfelder und Komponenten in den Netzwerkschränken sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinsichtlich der nachfolgend ausgeschriebenen Leitungen gelten weiterhin die Vorgaben des Titels "Kabel und Leitungen".
10.01 Datennetz-Kommunikation
11 Beleuchtung
Das Gebäude soll mit einer energiesparenden Beleuchtungsanlage in LED-Technik ausgerüstet werden. Alle Leuchten müssen der VDE 0100 Teil 559 und VDE 711 Teil 223 entsprechen und die darin festgelegten Aufschriften undBezeichnungen aufweisen. Angaben ueber Schutzarten und Klassen sowie zusaetzliche Pruef- und Sicherheitszeichen werden nur gemeinsam mit dem VDE-Zeichen anerkannt.Dem VDE-Pruefzeichen gleichwertige, auf den Leuchten angebrachte Pruefzeichen der EG-Mitgliedsstaaten werden ebenfalls anerkannt. Leuchten in Sonderausfuehrung muessen VDE 0710 entsprechen, elektrotechnische Bauteile muessen jedoch das VDE-Zeichen tragen. Die Leuchten haben folgenden Normen für künstliche Beleuchtung zu entsprechen: - EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten- Notbeleuchtung EN 1838- EN 12665 Grundlegenden Begriffen und Kriterien fur die Beleuchtung- BGR 131-1 Berufsgenossenschaftliche Regel für künstlicheBeleuchtung von Arbeitsstätten.- DIN 5034, und DIN 5035 Tageslicht und künstliche Beleuchtung von Innenräume. Soweit wirtschaftlich vertretbar sind Leuchten mit einem Farbwidergabeindex Ra=80 sowie einer LED-Degradation von>L80 bei 50.000h anzubieten. Da die Verwendung von Abzweigdosen weitgehend vermieden werden soll, sind alle Leuchten, bei denen Reihenanordnung vorgesehen ist, mit Klemmstücken zum Anschluss der Leuchten, Durchgangsverdrahtungen des Systemherstellers zur Weiterführung der Stromkreisleitungen zu versehen. Auf die VDE-gerechte Durchschaltung des Schutzleiters ist hierbei besonders zu achten. Die Auswahl der Leuchten bleibt dem Auftraggeber und Bauleitung vorbehalten. Die Lieferfirma hat vor der endgültigen Festlegung der Leuchtentypen die von dem Auftraggeber oder Bauleitung gewünschten Muster kostenlos vorzulegen, soweit es sich um listenmäßige Typen handelt. Notwendige Deckenverstärkungen sind der Bauleitung anzugeben.Vor Bestellung der Leuchten hat eine Abstimmung gemeinsam mit der Bauleitung über Anzahl und Typen zu erfolgen. Bei Änderung der Leuchtentypen ist ein Nachtragsangebot einzureichen. Werden vom Auftragnehmer vom Leitprodukt der Ausschreibung abweischende Leuchten angeboten, ist durch den Auftragnehmer eine Lichtberechnung anzufertigen und der Bauleitung vorzulegen. Falls gefordert, sind Probebeleuchtungen vorzubereiten. Die für die Probebeleuchtung erforderlichen Leuchten sind kostenlos zu stellen. Montage und Demontage der Leuchten und der erforderlichen provisorischen Leitungen erfolgen auf Zeitnachweis. Werden andere als die im LV enthaltenen Leuchten des gleichen Fabrikats gewählt, so gewährt der Auftragnehmer den gleichen Rabatt, wie für die angebotenen Leuchten. Alle Leuchten müssen nach VDE 0710 ausgeführt sein und das VDE- und F-Zeichen tragen. Zur Installation gehörende Leuchtenteile und sonstiges Zubehör wie Durchgangsverdrahtung, Ausgleichsgewichte etc. müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Alle Vorschaltgeräte müssen für eine Spannung von 230 V +/- 14 % ausgelegt sein.Lichtbänder sind, sofern nichts anderes vorgeschrieben, mit fabrikmässiger Fünfleiterverdrahtung, einschl. Klemmen mit allen erforderlichen Distanz- und Zwischenstücken zu liefern.Die Lieferung der Leuchten und des Zubehörs hat frei Baustellezu erfolgen. Der Abtransport des Verpackungsmaterials obliegt dem Auftragnehmer. Für Transport innerhalb des Baustellengeländes wird keinerlei Vergütung gezahlt. Neben den Anforderungen o.g. Normen sind folgende Mindestbeleuchtungsstärken Em einzuhalten: BeleuchtungEingänge/Aussenfassade: >10 LuxLager 1: >200 LuxLager 2: >200 LuxLager 3: >200 LuxWareneingang: >300 LuxWarenausgang: >300 LuxWarenausgabe:- >500LuxBüros:- >500LuxTel.-Verkauf:- >500LuxSchulung:- >500LuxUmkleiden: >200 LuxKüchen: >200 LuxWCs: >200 LuxSpeiseraum: >300 Lux Serverraum: >300 Lux Flure, Treppenhaus, heizraum: >150 LuxPutzraum, Hausanschlussraum: >100 Lux Die genaue Anordnung der Leuchten ist mit der Bauleitung vor Montagebeginn abzustimmen. Die Montage der Leuchten erfolgt entsprechend den Werksangaben des Herstellers mit Befestigungselementen, die für die entsprechende Deckenkonstruktion sowie die entsprechenden Baustoffe geeignet sind. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit dem Statiker, Architekten und der Bauleitung erforderlich. Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien wie Klemmen, Schrauben, Dübel, anteilige Deckenabhängern, bei Lichtbändern und dergl. sowie die erforderlichen Bohr- und Stemmarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das betriebsfertige Stellen und Ausrichten von Masten ausgeschriebener Mastleuchten ist in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenfalls sind in die Einheitspreise folgende Punkte einzukalkulieren:- Der Koordinationsaufwand mit Fremdgewerken.- In die Planunterlagen für den Deckenbauer sind durch den Auftragnehmer verbindliche Leuchtenabmessungen und Gewichtsangaben einzutragen. Auf Verlangen auch kostenlos Musterleuchten an den Deckenbauer zu übergeben.- Das Einmessen und Anlegen aller Leuchtenausschnitte durch den Auftragnehmer in Abstimung mit dem Deckenbauer und der Bauleitung.Die Anfertigung von Deckenausschnitten in GK-Decken oder Zwischendecken (OWA-Decken) gehören zum Lieferumfang und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Leuchten sind inklusive Leuchtmittel zu liefern. Die nachfolgenden Beleuchtungspositionen verstehen sich einschließlich Lieferung, betriebsfertiger Montage und elektrischen Anschlussarbeiten. nachstehend aufgeführten Leuchten sind nschl. zu liefern, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
Das Gebäude soll mit einer energiesparenden Beleuchtungsanlage in LED-Technik ausgerüstet werden. Alle Leuchten müssen der VDE 0100 Teil 559 und VDE 711 Teil 223 entsprechen und die darin festgelegten Aufschriften undBezeichnungen aufweisen. Angaben ueber Schutzarten und Klassen sowie zusaetzliche Pruef- und Sicherheitszeichen werden nur gemeinsam mit dem VDE-Zeichen anerkannt.Dem VDE-Pruefzeichen gleichwertige, auf den Leuchten angebrachte Pruefzeichen der EG-Mitgliedsstaaten werden ebenfalls anerkannt. Leuchten in Sonderausfuehrung muessen VDE 0710 entsprechen, elektrotechnische Bauteile muessen jedoch das VDE-Zeichen tragen. Die Leuchten haben folgenden Normen für künstliche Beleuchtung zu entsprechen: - EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten- Notbeleuchtung EN 1838- EN 12665 Grundlegenden Begriffen und Kriterien fur die Beleuchtung- BGR 131-1 Berufsgenossenschaftliche Regel für künstlicheBeleuchtung von Arbeitsstätten.- DIN 5034, und DIN 5035 Tageslicht und künstliche Beleuchtung von Innenräume. Soweit wirtschaftlich vertretbar sind Leuchten mit einem Farbwidergabeindex Ra=80 sowie einer LED-Degradation von>L80 bei 50.000h anzubieten. Da die Verwendung von Abzweigdosen weitgehend vermieden werden soll, sind alle Leuchten, bei denen Reihenanordnung vorgesehen ist, mit Klemmstücken zum Anschluss der Leuchten, Durchgangsverdrahtungen des Systemherstellers zur Weiterführung der Stromkreisleitungen zu versehen. Auf die VDE-gerechte Durchschaltung des Schutzleiters ist hierbei besonders zu achten. Die Auswahl der Leuchten bleibt dem Auftraggeber und Bauleitung vorbehalten. Die Lieferfirma hat vor der endgültigen Festlegung der Leuchtentypen die von dem Auftraggeber oder Bauleitung gewünschten Muster kostenlos vorzulegen, soweit es sich um listenmäßige Typen handelt. Notwendige Deckenverstärkungen sind der Bauleitung anzugeben.Vor Bestellung der Leuchten hat eine Abstimmung gemeinsam mit der Bauleitung über Anzahl und Typen zu erfolgen. Bei Änderung der Leuchtentypen ist ein Nachtragsangebot einzureichen. Werden vom Auftragnehmer vom Leitprodukt der Ausschreibung abweischende Leuchten angeboten, ist durch den Auftragnehmer eine Lichtberechnung anzufertigen und der Bauleitung vorzulegen. Falls gefordert, sind Probebeleuchtungen vorzubereiten. Die für die Probebeleuchtung erforderlichen Leuchten sind kostenlos zu stellen. Montage und Demontage der Leuchten und der erforderlichen provisorischen Leitungen erfolgen auf Zeitnachweis. Werden andere als die im LV enthaltenen Leuchten des gleichen Fabrikats gewählt, so gewährt der Auftragnehmer den gleichen Rabatt, wie für die angebotenen Leuchten. Alle Leuchten müssen nach VDE 0710 ausgeführt sein und das VDE- und F-Zeichen tragen. Zur Installation gehörende Leuchtenteile und sonstiges Zubehör wie Durchgangsverdrahtung, Ausgleichsgewichte etc. müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Alle Vorschaltgeräte müssen für eine Spannung von 230 V +/- 14 % ausgelegt sein.Lichtbänder sind, sofern nichts anderes vorgeschrieben, mit fabrikmässiger Fünfleiterverdrahtung, einschl. Klemmen mit allen erforderlichen Distanz- und Zwischenstücken zu liefern.Die Lieferung der Leuchten und des Zubehörs hat frei Baustellezu erfolgen. Der Abtransport des Verpackungsmaterials obliegt dem Auftragnehmer. Für Transport innerhalb des Baustellengeländes wird keinerlei Vergütung gezahlt. Neben den Anforderungen o.g. Normen sind folgende Mindestbeleuchtungsstärken Em einzuhalten: BeleuchtungEingänge/Aussenfassade: >10 LuxLager 1: >200 LuxLager 2: >200 LuxLager 3: >200 LuxWareneingang: >300 LuxWarenausgang: >300 LuxWarenausgabe:- >500LuxBüros:- >500LuxTel.-Verkauf:- >500LuxSchulung:- >500LuxUmkleiden: >200 LuxKüchen: >200 LuxWCs: >200 LuxSpeiseraum: >300 Lux Serverraum: >300 Lux Flure, Treppenhaus, heizraum: >150 LuxPutzraum, Hausanschlussraum: >100 Lux Die genaue Anordnung der Leuchten ist mit der Bauleitung vor Montagebeginn abzustimmen. Die Montage der Leuchten erfolgt entsprechend den Werksangaben des Herstellers mit Befestigungselementen, die für die entsprechende Deckenkonstruktion sowie die entsprechenden Baustoffe geeignet sind. Bei Unklarheiten ist Rücksprache mit dem Statiker, Architekten und der Bauleitung erforderlich. Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien wie Klemmen, Schrauben, Dübel, anteilige Deckenabhängern, bei Lichtbändern und dergl. sowie die erforderlichen Bohr- und Stemmarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das betriebsfertige Stellen und Ausrichten von Masten ausgeschriebener Mastleuchten ist in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenfalls sind in die Einheitspreise folgende Punkte einzukalkulieren:- Der Koordinationsaufwand mit Fremdgewerken.- In die Planunterlagen für den Deckenbauer sind durch den Auftragnehmer verbindliche Leuchtenabmessungen und Gewichtsangaben einzutragen. Auf Verlangen auch kostenlos Musterleuchten an den Deckenbauer zu übergeben.- Das Einmessen und Anlegen aller Leuchtenausschnitte durch den Auftragnehmer in Abstimung mit dem Deckenbauer und der Bauleitung.Die Anfertigung von Deckenausschnitten in GK-Decken oder Zwischendecken (OWA-Decken) gehören zum Lieferumfang und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Leuchten sind inklusive Leuchtmittel zu liefern. Die nachfolgenden Beleuchtungspositionen verstehen sich einschließlich Lieferung, betriebsfertiger Montage und elektrischen Anschlussarbeiten. nachstehend aufgeführten Leuchten sind nschl. zu liefern, betriebsfertig zu montieren und anzuschließen.
11.01 Beleuchtung
11.02 Lichtbandsystem VEKO Lightning
Lichtbandsystem VEKO Lightning
11.03 Mast-und-Fassadenlaeuchten
Mast-und-Fassadenlaeuchten
11.04 Sicherheitsbeleuchtung
12 Klingel-Sprechanlage
Das Gebäude wird mit einer Türklingelanlage ausgerüstet. Am Haupteingang des Verwaltungstraktes und an der Tür im Wareneingang werden jeweils eine Türklingel in Anbauausführung installiert. Im Telefonverkauf wird ein Elektronik-Gong UP mit 2-fach Ruftonunterscheidung installiert. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren. Hinsichtlich der nachfolgend ausgeschriebenen Leitungen gelten die Vorgaben des Titels "Kabel und Leitungen".
Das Gebäude wird mit einer Türklingelanlage ausgerüstet. Am Haupteingang des Verwaltungstraktes und an der Tür im Wareneingang werden jeweils eine Türklingel in Anbauausführung installiert. Im Telefonverkauf wird ein Elektronik-Gong UP mit 2-fach Ruftonunterscheidung installiert. In alle nachstehenden Positionen ist die Lieferung sowie die betriebsfertige Montage und der elektrische Anschluss einzukalkulieren. Hinsichtlich der nachfolgend ausgeschriebenen Leitungen gelten die Vorgaben des Titels "Kabel und Leitungen".
12.01 Klingelanlage
13 Brandwarnanlage
Vorbemerkung / Technische Vorbedingungen –Einbau einer drahtgebundenen Brandwarnanlage (BWA)1. Allgemeine Anforderungen und GeltungsbereichDer Einbau der Brandwarnanlage (BWA) erfolgt als rein lokales, drahtgebundenes Warnsystem im Mischgebäude (Kleinteile-Lagerhalle, Büro und Verkaufsraum). Eine automatische Aufschaltung zur Feuerwehr oder einer Leitstelle ist nicht vorgesehen. Die Anlage dient ausschließlich der rechtzeitigen Detektion von Bränden und der unverzüglichen, flächendeckenden Evakuierung von Kunden und Mitarbeitern vor Ort. [2. Maßgebliche Verordnungen, Normen und RichtlinienDie Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik sowie den folgenden Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung entsprechen:DIN VDE V 0826-2: Brandwarnanlagen (BWA) für Sonderbauten.DIN VDE 0833-1 und -2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Rauch und Gas (Ausführung der Leitungsverlegung).DIN EN 54: Brandmeldeanlagen (insb. Teil 20/23 für Signalgeber und Komponenten).Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Zwingend einzuhalten für den Funktionserhalt der drahtgebundenen Leitungswege.Landesbauordnung (LBO), Verkaufsstättenverordnung (VkVO) und Industriebaurichtlinie (IndBauR) des Bundeslandes. 3. Fachliche Ausführung, Verkabelung und GeräteanforderungDrahtgebundene Installation: Die gesamte Systemverkabelung ist als bus- oder sternförmige Festverdrahtung auszuführen. Für die Primärleitungen (Zentrale zu den Verteilern/Meldergruppen) ist ein Funktionserhalt (E30 nach DIN 4102-12) gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen vorzusehen. Stichleitungen zu einzelnen Meldern sind fachgerecht und geschützt zu verlegen.Melderauswahl & Täuschungsalarme: In der Lagerhalle sind zur Vermeidung von Fehlalarmen durch Staub oder Logistikfahrzeuge Mehrsensormelder (OT-Melder) oder bei Deckenhöhen über 6 Metern lineare Rauchmelder vorzusehen. Im Büro- und Verkaufsraum erfolgen Standard-Rauchdetektionen.Signalgeber: Die akustische und visuelle Alarmierung (DIN EN 54-23) muss im gesamten Gebäude synchron erfolgen. Da keine Feuerwehr-Aufschaltung erfolgt, ist an gut sichtbarer Stelle im Verkaufs-/Bürobereich eine optische und akustische Sammelstörmeldung der BWA zu installieren.Qualifikation & Nachweise: Die Ausführung darf nur durch eine qualifizierte Fachfirma für Sicherheitstechnik erfolgen. Vor Inbetriebnahme ist ein vollständiges Installationsattest inklusive Kabel-Isolationsmessprotokollen und dem Nachweis der Schleifenwiderstände zu übergeben.
Vorbemerkung / Technische Vorbedingungen –Einbau einer drahtgebundenen Brandwarnanlage (BWA)1. Allgemeine Anforderungen und GeltungsbereichDer Einbau der Brandwarnanlage (BWA) erfolgt als rein lokales, drahtgebundenes Warnsystem im Mischgebäude (Kleinteile-Lagerhalle, Büro und Verkaufsraum). Eine automatische Aufschaltung zur Feuerwehr oder einer Leitstelle ist nicht vorgesehen. Die Anlage dient ausschließlich der rechtzeitigen Detektion von Bränden und der unverzüglichen, flächendeckenden Evakuierung von Kunden und Mitarbeitern vor Ort. [2. Maßgebliche Verordnungen, Normen und RichtlinienDie Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik sowie den folgenden Regelwerken in der jeweils gültigen Fassung entsprechen:DIN VDE V 0826-2: Brandwarnanlagen (BWA) für Sonderbauten.DIN VDE 0833-1 und -2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Rauch und Gas (Ausführung der Leitungsverlegung).DIN EN 54: Brandmeldeanlagen (insb. Teil 20/23 für Signalgeber und Komponenten).Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR): Zwingend einzuhalten für den Funktionserhalt der drahtgebundenen Leitungswege.Landesbauordnung (LBO), Verkaufsstättenverordnung (VkVO) und Industriebaurichtlinie (IndBauR) des Bundeslandes. 3. Fachliche Ausführung, Verkabelung und GeräteanforderungDrahtgebundene Installation: Die gesamte Systemverkabelung ist als bus- oder sternförmige Festverdrahtung auszuführen. Für die Primärleitungen (Zentrale zu den Verteilern/Meldergruppen) ist ein Funktionserhalt (E30 nach DIN 4102-12) gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen vorzusehen. Stichleitungen zu einzelnen Meldern sind fachgerecht und geschützt zu verlegen.Melderauswahl & Täuschungsalarme: In der Lagerhalle sind zur Vermeidung von Fehlalarmen durch Staub oder Logistikfahrzeuge Mehrsensormelder (OT-Melder) oder bei Deckenhöhen über 6 Metern lineare Rauchmelder vorzusehen. Im Büro- und Verkaufsraum erfolgen Standard-Rauchdetektionen.Signalgeber: Die akustische und visuelle Alarmierung (DIN EN 54-23) muss im gesamten Gebäude synchron erfolgen. Da keine Feuerwehr-Aufschaltung erfolgt, ist an gut sichtbarer Stelle im Verkaufs-/Bürobereich eine optische und akustische Sammelstörmeldung der BWA zu installieren.Qualifikation & Nachweise: Die Ausführung darf nur durch eine qualifizierte Fachfirma für Sicherheitstechnik erfolgen. Vor Inbetriebnahme ist ein vollständiges Installationsattest inklusive Kabel-Isolationsmessprotokollen und dem Nachweis der Schleifenwiderstände zu übergeben.
13.01 Brandwarnanlage Komponenten
Brandwarnanlage Komponenten
13.02 Kabel und Leitungen
13.03 Abnahme und Inbetriebnahme
Abnahme und Inbetriebnahme
14 Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Arbeiten, die im Zeitnachweis ausgeführt werden sollen (Stundenlohnarbeiten), sind vor der Arbeitsaufnahme der Bauleitung bekannt zu geben und werden nur nacherfolgter Freigabe anerkannt. Stundenlohnzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnug vorzulegen. Die Unterzeichnung durch die Bauleitung gilt als Bestätigung, dass die dargelegten Leitungen erbracht wurden. Die Kostenermittlung und deren Anerkennung bleiben hiervon unberührt. Die Abrechnug von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich zu den in nachfolgenden Positionen angebotenen Stundenverrechnungssätzen und Zuschlägen.Der Stundenverrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeitrage, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und tarifliche Zuschläge. Nebenkosten wie Auslösungen, Fahrkosten, Übernachtungskosten, Transportkosten etc. werden nicht ausbezahlt. Diese sind in die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge einzurechnen. Zuschläge für Nachtarbeit (23:00 bis 06:00 Uhr) , Sonntags - und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Durchbrüche, Wandschlitze und Kernbohrungen Durchbrüche, Wandschlitze und Kernbohrungen dürfen nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Leistungen sind täglich aufzumessen und wöchentlcih der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Die Unterzeichnung durch die Bauleitung gilt als Bestätigung, dass die dargelegten Leitungen erbracht wurden. Die Kostenermittlung und deren Anerkennung bleiben hiervon unberührt.
Stundenlohnarbeiten Arbeiten, die im Zeitnachweis ausgeführt werden sollen (Stundenlohnarbeiten), sind vor der Arbeitsaufnahme der Bauleitung bekannt zu geben und werden nur nacherfolgter Freigabe anerkannt. Stundenlohnzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnug vorzulegen. Die Unterzeichnung durch die Bauleitung gilt als Bestätigung, dass die dargelegten Leitungen erbracht wurden. Die Kostenermittlung und deren Anerkennung bleiben hiervon unberührt. Die Abrechnug von Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich zu den in nachfolgenden Positionen angebotenen Stundenverrechnungssätzen und Zuschlägen.Der Stundenverrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeitrage, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und tarifliche Zuschläge. Nebenkosten wie Auslösungen, Fahrkosten, Übernachtungskosten, Transportkosten etc. werden nicht ausbezahlt. Diese sind in die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge einzurechnen. Zuschläge für Nachtarbeit (23:00 bis 06:00 Uhr) , Sonntags - und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Durchbrüche, Wandschlitze und Kernbohrungen Durchbrüche, Wandschlitze und Kernbohrungen dürfen nur in Abstimmung und nach Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden. Die Leistungen sind täglich aufzumessen und wöchentlcih der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Die Unterzeichnung durch die Bauleitung gilt als Bestätigung, dass die dargelegten Leitungen erbracht wurden. Die Kostenermittlung und deren Anerkennung bleiben hiervon unberührt.
14.01 Regiearbeiten und Stundenlöhne
Regiearbeiten und Stundenlöhne
15 Sonderwünsche Kunde
15.01 Einbruchmeldeanlage
15.02 WLAN/DECT zusätzlich im Regalierungsbereich
WLAN/DECT zusätzlich im Regalierungsbereich
15.03 Montage der WLAN Objekte
15.04 Regalanlage in den Potientialausgleich einbinden
Regalanlage in den Potientialausgleich einbinden
15.05 Vorbereitung E-Mobility
16 Dokumentation
Bestands- und Revisionsunterlagen / Dokumentation Für das Bauvorhaben ist auf Grundlage der Ausführungsplanung eine Montage-/Werkplanung zu erstellen. Montage-/Werkpläne umfassen auch die Aufbau- und Stromlaufpläne für Zähleranlagen, Mittel- und Niederspannunsverteilungen, Niederspannungsschaltanlagen und für die Verkabelung sämtlicher Systeme im Gewerk ELT und TGA. Die Montage-/Werkplanung berücksichtigt in Abstimmung mit der Bauleitung die im Gewerk TGA tatsächlich zur Ausführung kommenden Ausrüstungen. Die Montage-/Werkplanung ist der Bauleitung mindestens 3 Wochen vor der geplanten Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Nach Abschluss der Elektro-Arbeiten sind die Bestandsunterlagen zu erstellen und vollständig, geordnet in Ordnern, spätestens 3 Wochen vor der Abnahme zu übergeben Die Abnahme kann nur nach Vorlage und Prüfung der Bestandsunterlagen durchgeführt werden. Der Mindestumfang der darzustellenden Inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Folgende Bestandsunterlagen sind nach Abschluss der Elektroarbeiten zu übergeben: - Inhaltsverzeichnis - ÜbersichtspläneÜbersichtspläne zu allen Versorgungssystemen sowie allen Daten- und Informationstechnischen Netzen - Grundrissplänein den Grundrissplänen sind alle elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Abzweigdosen mit Kennzeichnung der Stromkreisnummern, alle Kabeltrassen, alle Komponenten des Potentialausgleichsystems und alle Brandabschottungen mit numerischer Kennzeichnung darzustellen. Der Mindestumfang der darzustellenden inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Nicht mehr zugängliche Bauteile und Komponeten sind eingemessen an ihrer maßstäblich korrekten Position darzustellen. - Stromlaufpläne aller Verteilungen, Daten- und Informationstechnischen Anlagen sowie Sicherheitssysteme. - Verteilerbeschriftungen und Sicherungslegenden. - MessprotokolleMessprotokólle aller Verteiler nach EN61439, EN60204-1, Ortsfeste Anlagen nach VDE 0100 und DGUV V3, Messprotokolle der Datennetze Kupfer und LWL u.a. - PotentialausgleichDokumentation der Potentialasugleichsanlage mit genauer Lage der nicht mehr zugänglichen Anlagenteile sowie Fotodokumentation und Messprotokollen. - BetriebsanweisungenBetriebsanweisungen des Errichters für die installierten Anlagen und Systeme sowie der Hersteller sämtlicher gelieferter Betriebsmittel, Anlagen und Komponenten. Betriebsbuch, Wartungsanweisungen sowie Ersatzteilisten. - BescheinigungenAbnahmedokumente zu TÜV- und Behördenabnahmen, Konformitätserklärungen, Errichterbescheinigung des Errichters der gelieferten Anlagen. - AuslegungsdatenblätterKurzschlussberechnung der Niederspannungsanlage, Spannungsfallberechnungen. - Verzeichnis der BrandabschottungenVerzeichnis mit Eintragung aller Brandschotts inkl. ihrer in den Grundrissen verzeichneten fortlaufenden Nummer sowie Bildokumentation aller Brandabschottungen. Sämtliche Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung, in Ordnern sortiert, sowie in digitaler Form (Zeichnungen als dxf/dwg-Dateien sowie im pdf-Format) zu übergeben.
Bestands- und Revisionsunterlagen / Dokumentation Für das Bauvorhaben ist auf Grundlage der Ausführungsplanung eine Montage-/Werkplanung zu erstellen. Montage-/Werkpläne umfassen auch die Aufbau- und Stromlaufpläne für Zähleranlagen, Mittel- und Niederspannunsverteilungen, Niederspannungsschaltanlagen und für die Verkabelung sämtlicher Systeme im Gewerk ELT und TGA. Die Montage-/Werkplanung berücksichtigt in Abstimmung mit der Bauleitung die im Gewerk TGA tatsächlich zur Ausführung kommenden Ausrüstungen. Die Montage-/Werkplanung ist der Bauleitung mindestens 3 Wochen vor der geplanten Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Nach Abschluss der Elektro-Arbeiten sind die Bestandsunterlagen zu erstellen und vollständig, geordnet in Ordnern, spätestens 3 Wochen vor der Abnahme zu übergeben Die Abnahme kann nur nach Vorlage und Prüfung der Bestandsunterlagen durchgeführt werden. Der Mindestumfang der darzustellenden Inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Folgende Bestandsunterlagen sind nach Abschluss der Elektroarbeiten zu übergeben: - Inhaltsverzeichnis - ÜbersichtspläneÜbersichtspläne zu allen Versorgungssystemen sowie allen Daten- und Informationstechnischen Netzen - Grundrissplänein den Grundrissplänen sind alle elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Abzweigdosen mit Kennzeichnung der Stromkreisnummern, alle Kabeltrassen, alle Komponenten des Potentialausgleichsystems und alle Brandabschottungen mit numerischer Kennzeichnung darzustellen. Der Mindestumfang der darzustellenden inhalte orientiert sich an der Ausführungsplanung. Nicht mehr zugängliche Bauteile und Komponeten sind eingemessen an ihrer maßstäblich korrekten Position darzustellen. - Stromlaufpläne aller Verteilungen, Daten- und Informationstechnischen Anlagen sowie Sicherheitssysteme. - Verteilerbeschriftungen und Sicherungslegenden. - MessprotokolleMessprotokólle aller Verteiler nach EN61439, EN60204-1, Ortsfeste Anlagen nach VDE 0100 und DGUV V3, Messprotokolle der Datennetze Kupfer und LWL u.a. - PotentialausgleichDokumentation der Potentialasugleichsanlage mit genauer Lage der nicht mehr zugänglichen Anlagenteile sowie Fotodokumentation und Messprotokollen. - BetriebsanweisungenBetriebsanweisungen des Errichters für die installierten Anlagen und Systeme sowie der Hersteller sämtlicher gelieferter Betriebsmittel, Anlagen und Komponenten. Betriebsbuch, Wartungsanweisungen sowie Ersatzteilisten. - BescheinigungenAbnahmedokumente zu TÜV- und Behördenabnahmen, Konformitätserklärungen, Errichterbescheinigung des Errichters der gelieferten Anlagen. - AuslegungsdatenblätterKurzschlussberechnung der Niederspannungsanlage, Spannungsfallberechnungen. - Verzeichnis der BrandabschottungenVerzeichnis mit Eintragung aller Brandschotts inkl. ihrer in den Grundrissen verzeichneten fortlaufenden Nummer sowie Bildokumentation aller Brandabschottungen. Sämtliche Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung, in Ordnern sortiert, sowie in digitaler Form (Zeichnungen als dxf/dwg-Dateien sowie im pdf-Format) zu übergeben.
16.01 Dokumentation