Hinweistext Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Alle Arbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung unter unter Berücksichtigung und Einhaltung der statischen Berechnung auszuführen.
Die geltenden Vorschriften wie Arbeitsstättenverordnung. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften usw. sind einzuhalten. Ferner sind alle notwendigen Richtlinien der örtlichen Normen zu berücksichtigen.
Für alle Sonderkonstruktionen und tragenden Elemente müssen Standsicherheitsnachweise gemäß technischer Richtlinien vorgelegt werden.
Geprüfte statische Berechnungen für alle genehmigungsbedürftigen Aufbauten sind spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in 2 facher Ausfertigung vom AN bereitzustellen.
Die Autostadt ist eine Versammlungsstätte. Alle Gebäude unterliegen damit den Regelungen der aktuell gültigen Versammlungsstättenverordnung Niedersachsen.
Die eingesetzten Materialien müssen den Sicherheitsvorgaben bzgl. vorbeugendem Brandschutzes entsprechen.
Materialien müssen schwerentflammbar nach DIN EN 13501-1 mind. Klasse C -s3, d0 bzw. DIN 4102-1 mindestens B1, nicht brennend abtropfend sein.
Alle zur Genehmigung benötigten Prüfzeugnisse und Materialzertifikate / -proben sind termingerecht bereitzustellen / einzureichen.
Die Prüfzeugnisse sind zur Abnahme bereitzuhalten.
Sämtliche Materialien sind fachgerecht inkl. sämtlicher Zu-, aus-, An- und Verschnitte, Befestigungsmaterialien, Hilfs- und Unterkonstruktionen, Anpass- und Hilfsarbeiten, nicht sichtbarer Verbindungen, zu liefern und zu montieren, inkl. höhen- lot - und fluchtgerechtem Ausrichten
Sämtliche zur Montage und zum Anschluss angrenzender Bauteile erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel sind in den Einheitspreis einzurechnen.
2 Sätze der Werkstattzeichnungen sind dem Prüfingenieur für die bautechnische Prüfung und Freigabe vorzulegen. Alle Kosten für Vervielfältigungen, Versand usw. sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
03 Rückbau
03.__.0001 Demontage Fahrzeug-Spiegel inkl. Grundplatte und Stahlrahmen Rückbau der einzelnen Fahrzeug-Außenspiegel inkl Rahmen
im Außenbereich vor der Eingangstür des Seat Pavillon
Abmessungen der gesamten Spiegelwand: Breite ca. 7m, Höhe ca. 8,55m über FFB der Eingangsrampe
bestehnd aus je
1 x Stahlrahmen ca. 35x42cm aus Hohlprofil 30.50.4mm mit Aufnahme für Kunststoffabdeckung aus Stahlblech/-profilen
1x Kunststoffabdeckung aus PMMA, pulverbeschichtet
1x Fahrzeugspiegel
Rückstandsfrei inkl. aller Befestigungsmaterialien demontieren, abtransportieren und fachgerecht entsorgen (nur nach Freigabe durch AG)
Demontage Fahrzeug-Spiegel inkl. Grundplatte und Stahlrahmen
03.__.0002 Demontage bauseitige Unterkonstruktion Seat Spiegelwand Rückbau bauseitige Unterkonstruktion der Spiegelwand
bestehend aus
Aluminium Profilen, Querschnitt ca. 100x60mm,
Längen bis ca. 7m
horizonal montiert an tragenden Stahlstützen
zur Aufnahme der vorgenannten Spiegelrahmen
Abmessungen der gesamten Spiegelwand: Breite ca. 7m, Höhe ca. 8,55m über FFB der Eingangsrampe
UK rückstandsfrei inkl. aller Befestigungsmaterialien demontieren, abtransportieren und fachgerecht entsorgen
Demontage bauseitige Unterkonstruktion Seat Spiegelwand
05 Stundenlohnarbeiten
Hinweis Lohnarbeiten auf besondere Anweisung der AG-Bauleitung für Unvorhergesehenes, bzw. Leistungen, die nicht mit den Hauptpositionen der Gewerke abgedeckt werden können.
Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten, für die Regelarbeitszeit von Montag - Samstag.
Ordnet die AG-Bauleitung an, Leistungspositionen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten auszuführen, so gilt folgende Regelung für die Vergütung:
Abrechnung der jeweiligen Zuschläge der eingesetzten Fachkräfte, entsprechend ihrer tariflichen Qualifikation. Abgerechnet werden ausschließlich die Lohnzuschläge in Addition zur aufgemessenen Leistung.
Nachweis über anerkannte Stundenzettel.
Bei Gleichzeitigkeit mehrerer Zuschläge wird lediglich der höchste Zuschlag gewährt.
Darüber hinausgehende weitere Zuschläge werden nicht anerkannt.
Der Zuschlag in EUR/Std. wird angewendet bei sämtlichen Gewerkepositionen des LVs.
05.__.0001 Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten.
Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Fachvorarbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
05.__.0002 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten.
Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten
05.__.0003 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten.
Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind einzurechnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Helferstunden Stundenlohnarbeiten
05.__.0004 Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
Fachvorarbeiterstunden (Basisstunde)
05.__.0005 Facharbeiterstunden (Basisstunde) Facharbeiterstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
Facharbeiterstunden (Basisstunde)
05.__.0006 Helferstunden (Basisstunde) Helferstunden (Basisstunde) des Mitarbeiters ohne Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsabgaben etc.)
Helferstunden (Basisstunde)
05.__.0007 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Fachvorarbeiter
05.__.0008 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Facharbeiter
05.__.0009 Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht, Helfer
05.__.0010 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Fachvorarbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen , Fachvorarbeiter
05.__.0011 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Facharbeiter
05.__.0012 Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen, Helfer
05.__.0013 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen , Fachvorarbeiter
05.__.0014 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Facharbeiter (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Facharbeiter
05.__.0015 Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer Zuschläge für Arbeiten in Nachtschicht (22Uhr bis 6Uhr)
auf den Basisstundensatz der vorgenannten Positionen in %, hier Helfer (Basisstunde)
Zuschläge für Arbeiten an Feiertagen, Helfer