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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS65" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 65 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 31 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen.
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung: 263 m
BGF: 5.891 m²
Grundfläche: 1441 m²
Wohnfläche: 3477 m²
Traufhöhe: 9,6m-12,1 m
Firstöhe: 12,4m-19,8 m
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 31 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden.
Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden.
Für die Müllentsorgung werden zwei überdachte Müllstationen hergestellt.
Die Wohnungen werden über 6 Hauseingänge erschlossen.
Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße.
Bestandsbeschreibung
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, ein Erdgeschoss als Hochparterre, ein Obergeschoss sowie ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss mit partiell vorhandenem Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise aus Stampfbeton mit einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und bis zur Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstungen geführt, wodurch sie den Sockel der aufgehenden Wandflächen bilden. Das Erdgeschoss als Hochparterre sowie das Obergeschoss wurden als massiver Mauerwerksbau mit Putzfassade errichtet. Das Dachgeschoss wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion ausgeführt.
Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Gebäudes zeigt die für die Nutzung als Krankenhausgebäude typische funktionale Organisation mit beidseitig angeordneten Aufenthalts- und Krankenzimmern entlang einer zentralen Erschließungsachse. Wesentliche Teile dieser bauzeitlichen Struktur sind trotz späterer Umbauten weiterhin nachvollziehbar.
Im Zuge der Nutzung als Gerontopsychiatrie seit den 1990er Jahren wurden umfangreiche nutzungsbedingte Ein- und Umbauten vorgenommen. Hierzu zählen insbesondere der Abbruch tragender und nichttragender Innenwände, die Errichtung neuer Patienten- und Therapieräume mittels Trockenbaukonstruktionen, der Einbau eines Lastenaufzuges sowie die Errichtung eines zusätzlichen Treppenhauses zwischen Erd- und Obergeschoss. Darüber hinaus wurden zahlreiche bauzeitliche Ausstattungselemente wie Türanlagen und Wandvertäfelungen entfernt. Die ursprüngliche Grundrissorganisation ist daher nur noch in Teilbereichen ablesbar. Erhalten geblieben sind insbesondere die beiden bauzeitlichen Treppenhäuser, die Gartenloggien sowie wesentliche Teile der historischen Kastenfensteranlagen.
Die äußere Erscheinung des Gebäudes wurde durch die Aufstockung der östlich gelegenen Gartenhalle verändert. Weitere Eingriffe sind durch zusätzliche Hauszugänge sowie nachträglich angeordnete Schutz- und Gitterelemente an den Fassaden erkennbar. Das Gebäude ist zudem über einen unterirdischen Verbindungsgang mit dem nördlich gelegenen Gebäude CS 61 verbunden. Hierfür wurde das Kellergeschoss im Bereich des Treppenhauses teilweise abgesenkt.
Das langgestreckte Gebäude befindet sich im westlichen Kernbereich des ehemaligen Bezirkskrankenhauses Haar innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles "Jugendstilpark Haar". Es liegt seitlich der historischen Geschlechterachse und grenzt unmittelbar an den Bannwald. Nördlich schließt das Gebäude CS 61 an, südlich befindet sich das Gebäude CS 63. Das Gebäudegrundstück ist Bestandteil der historischen Park- und Freianlagen des ehemaligen Klinikareals.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Der AN Rohbau soll die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten.
Verbrauchskosten werden ohne Aufschlag 1:1 dem AG in Rechnung gestellt.
1.3 Bauleistungen
Zimmer- und Holzbauarbeiten
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen
Zugangstreppen /-rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum
Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w.
Es steht keine Bauheizung zur Verfügung.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
1.5 NavVis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.6 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellt keinerlei Unterlagen in Papierform zu dem AN zu Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH
Carl-Benz-Str. 6
69115 Heidelberg
Entwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
Auszug Schadstoffgutachten Auszug der wesentlichen Befunde aus dem Schadstoffgutachten
(Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Quelle siehe Anlage: 24-007.2_1929220_Gutachten_C65_Stand_14.11.24)
4.1 Asbestverdächtige Baustoffe
Asbest ist ein silikatisches Fasermaterial. Nachweislich krebserregende Asbestprodukte (schwach gebundener Asbest, fest gebundener Asbest und Asbest in bauchemischen Produkten wie Putzen, Fliesenklebern und Spachtelmassen) wurden wegen ihrer baupraktischen Eigenschaften bis zum Verbot 1993 auch im Bauwesen vielfältig verwendet und eingesetzt.
4.1.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden 34 asbestverdächtige Proben untersucht (siehe Schadstoffkataster Anlage 3).
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert.
Asbest wurde nachgewiesen
im grauen Putz im 1.DG (Probe 1.DG-4-2A) auf den Wandziegeln (Spuren von Asbest, Chrysotil) und
im grauen Putz im OG (Probe OG-29-2A, Spuren von Asbest, Tremolit).
Potenziell asbesthaltig sind Bauteile mit dem Herstellungs- bzw. Einbaujahr vor 1994, insbesondere
Brandschutztüren (bspw. Aufschlusspunkte 1.DG-1-1, OG-30-1),
Flanschdichtungen in alten Rohrflanschen (bspw. Aufschlusspunkt KG-63-1)
Brandschutzklappen (bspw. Aufschlusspunkt 1.DG-17-1)
Flanschen in Rippenheizkörpern (bspw. Aufschlusspunkt OG-40-1).
Nicht asbesthaltig sind aufgrund der durchgeführten Untersuchungen oder aufgrund des Baujahrs
im Dachgeschoss
- ein grauer Kleber sowie Fliesenkleber (Probenahmepunkte 1.DG-2-2A, 1.DG-5-2A,
1.DG-6-2A),
- der Fensterkitt (Probenahmepunkt 1.DG-7-1A,),
- Dachpappe, die aber KMF enthält (Probenahmepunkt 1.DG-12-1A),
- eine Spachtelmasse zwischen Gipskartonplatten (Probenahmepunkt 1.DG-18-1A),
im Obergeschoss
- Kleber und Fliesenkleber (Probenahmepunkte OG-27-2A, OG-28-2A, OG-34-2A,
OG-35-2A, OG-37-2A, OG-47-2A, OG-48-2A, OG-48-4A, OG-49-2A),
- Ausgleichsschichten (Probenahmepunkt OG-34-3A, OG-37-3A),
- der Fensterkitt (Probenahmepunkt OG-31-1A),
- die Trittschalldämmung (Probenahmepunkt OG-27-5A),
- der Innenputz (Probenahmepunkte OG-44-2A),
- die schwarzen Bitumenpappe (Probenahmepunkt OG-47-7A),
- die Feuchtigkeitsperre (Probenahmepunkt OG-47-8A),
im Erdgeschoss
- gelbe, beige, graue Kleber (Probenahmepunkte EG-52-2A, EG-53-3A, EG-54-2A),
- die dunkelgraue Ausgleichsschicht (Probenahmepunkt EG-52-3A),
- die braune Celluloseplatte (Probenahmepunkt EG-52-6A),
im Kellergeschoss
- der hellgraue Fliesenkleber (Probenahmepunkt KG-118-2A),
- die graue Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt KG-118-3A),
- die schwarze Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt KG-118-7A).
im Außenbereich
der Außenwandputz (MP 2 Außenputz).
4.1.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit Asbest - hier der asbesthaltige graue Putz sowie ggf. alte Flanschdichtungen und Brandschutztüren- sind bei Abbruch-, bei Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallentsorgung die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe [21]) zu berücksichtigen und einzuhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt.
Standardisierte Arbeitsverfahren mit geringer Exposition sind in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) veröffentlicht. Arbeiten mit Asbest sind mindestens 7 Tage vor Beginn von der ausführenden Fachfirma beim Umweltamt und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
4.1.3 Hinweise zur Entsorgung
Asbestabfälle sind vor dem Abbruch der mineralischen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als AVV-Nummern [7] kommen in Frage:
AVV-Nr. 17 06 05*: asbesthaltige Baustoffe,
AVV-Nr. 17 06 01*: Dämmmaterial, das Asbest enthält,
AVV-Nr. 17 04 09*: Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind,
AVV-Nr. 16 02 12*: gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (z.B. Nachtspeicheröfen).
(AVV = Abfallverzeichnisverordnung) Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht.
Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Asbesthaltige Brandschutztüren und Brandschutzklappen werden üblicherweise "am Stück", also ohne sie vor Ort zu zerlegen, demontiert und entsorgt. Hierdurch kann eine Faserfreisetzung vor Ort vermieden werden.
4.2 Künstliche Mineralfasern (KMF, Mineralwolle)
KMF-Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden, werden als alte Mineralwolle-Dämmstoffe bezeichnet. Es wird davon ausgegangen, dass die aus alten Mineralwolle-Dämmstoffen freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten sind. Mineralwolle, die ab Juni 2000 hergestellt wurde, ist in der Regel durch das RAL-Gütezeichen gekennzeichnet und daher unproblematisch.
Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung erfüllen. Das Verwendungsverbot beinhaltet jedoch kein Sanierungsgebot. Zwischen 1995 und 2000 wurde die Umstellung auf "neue" Wollen vollzogen, so dass in diesem Zeitraum häufig noch "alte" Mineralwolle, zunehmend aber auch bereits "neue" Mineralwolle verwendet wurde.
Ist keine eindeutige zeitliche Zuordnung möglich oder keine Freizeichnung vorhanden, ist im Regelfall von "alter" Mineralwolle auszugehen.
Verantwortlich für die Gesundheitsgefährdung sind die aus den Materialien freigesetzten lungengängigen Fasern. Als lungengängige Fasern gelten Fasern mit folgenden Abmessungen (so genannte WHO-Fasern):
Länge: > 5 ?m
Durchmesser: < 3 ?m
Länge: Durchmesser: > 3:1
Für die Vorerkundung und Einstufung der Bausubstanz wird in der Regel nur der Faserdurchmesser in Laboruntersuchungen geprüft.
4.2.1 Befunde und Einstufungen
Im Zuge der Asbestanalysen wurden 34 der untersuchten Baustoffe zusätzlich auf KMF analysiert. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert. Weitere KMF-Produkte wurden nach Augenschein bzw. dem Baujahr nach bewertet.
Künstliche Mineralfasern, die von uns dem Augenschein nach bzw. anhand des Baujahrs als alt bewertet werden bzw. anhand von Faseranalytik mit einem Durchmesser von <3µm als kritische WHO-Fasern gelten, wurden festgestellt
im Dachgeschoss
- in der dunkelgrauen bis schwarze Dachpappe (Probenahmepunkt 1.DG-12-1A) und
im Obergeschoss
- in einer gelber Mineralwolle-Dämmmatten (Probenahmepunkt OG-27-5A).
Künstliche Mineralfasern (KMF) mit einem Durchmesser >3µm (keine WHO-Fasern) wur-
den festgestellt
im Dachgeschoss
- in einem Kleber (Probenahmepunkte 1.DG-5-2A) und
- in der Spachtelmasse von Gipskartonplatten (1.DG-18-1A).
im Obergeschoss
- im Putz (Probenahmepunkt OG-29-2A, ist aber asbesthaltig).
im Kellergeschoss
- in einer Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt KG-118-3A) und
- in der darunter liegenden Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt 118-7A).
Keine Künstlichen Mineralfasern (KMF) wurden festgestellt
im Dachgeschoss
- in einem Kleber (Probenahmepunkt 1.DG-2-2A),
- in einem Putz (Probenahmepunkt 1.DG-4-2A, ist aber asbesthaltig),
- in einem Fliesenkleber (Probenahmepunkt 1.DG-6-2A) und
- in einem Fensterkitt (Probenahmepunkt 1.DG-7-1A).
im Obergeschoss
- in Klebern und Fliesenklebern (Probenahmepunkt OG-27-2A, OG-28-2A, OG-35-2A, OG-47-2A, OG-48-2A, OG-48-4A, OG-49-4A),
- in einem Fensterkitt (Probenahmepunkt OG-31-1A),
- in Fliesenklebern und Ausgleichsmassen (Probenahmepunkt OG-34-2A + 3A und OG-37-2A + 3A),
- in Putzen (Probenahmepunkt OG-38-4A, OG-44-2A),
- in einer Bitumenpappe (Probenahmepunkt OG-47-7A) und
- in einer Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt OG-47-8A).
im Erdgeschoss
- in Klebern und Fliesenkleber (Probenahmepunkt EG-52-2A, EG-53-3A, EG-54-2A),
- in einer Ausgleichsmasse (Probenahmepunkt EG-52-2A) und
- in einer Celluloseplatte (Probenahmepunkt EG-52-6A).
im Kellergeschoss
- in einem Fliesenkleber (Probenahmepunkt KG-118-3A).
im Außenbereich
- im Außenwandputz (MP 2 Außenputz).
4.2.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit "alten" Mineralwolle-Dämmstoffen sind die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" [23] zu beachten.
Eine pragmatische Hilfestellung zum Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit liefert Abschnitt 4 der TRGS 521 mit einer Tätigkeitsauflistung, die sogenannten Expositionskategorien 1 bis 3 (früher Schutzstufen) zugeordnet sind.
4.2.3 Hinweise zur Entsorgung
Baustoffe die gefährliche KMF enthalten, hier die alte Mineralwolle, sind vor dem Abbruch der minerali- schen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als Abfallschlüsselnummern für kommen u.a. in Frage [7]:
AVV-Nr. 17 06 03*: "anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält",
AVV-Nr. 17 09 03*: "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten"
AVV-Nr.17 04 09* "Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind".
Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen
erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht.
4.3 PAK-/Teerhaltige Stoffe
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (= PAK) sind eine große Gruppe von einzelnen ringförmigen Kohlenwasserstoffverbindungen. Per Definition wird bei chemischen Untersuchungen in der Regel die Summe aus 16 Einzelkomponenten (nach US EPA Environmental Protection Agency) bestimmt.
Leitkomponente für die persistenten und kanzerogenen PAK hinsichtlich der Gefahrstoffbewertung ist der PAK-Einzelstoff Benzo(a)pyren (= BaP).
4.3.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden fünf Baustoffproben auf PAK im Feststoff (PAK 16) untersucht. Die Einzelergebnisse sind im Schadstoffkataster (Anlage 3) sowie den Prüfberichten des chemischen Labors in Anlage 4.2 zusammengestellt.
Zur Bewertung wird unterschieden in
mineralische Baustoffe ohne erhöhten PAK-Gehalt mit PAK-Gehalten bis 20 mg/kg, die sich nach EBV [1] noch für das Baustoffrecycling eignen,
Asphalte ohne erhöhten PAK-Gehalt mit PAK-Gehalten bis 25 mg/kg, die nach der RuVA-StB [29] in der Verwertungsklasse A in Asphaltaufbereitungsanalagen verwertet werden können,
PAK-haltige Baustoffe, die PAK-Gehalte von 20 mg/kg bzw. 25 mg/kg bis 1.000 mg/kg und <50 mg/kg BaP aufweisen und
teerhaltige Baustoffe, die PAK-Gehalte über 1.000 mg/kg PAK oder über 50 mg/kg BaP
aufweisen.
Im Rahmen der Vorerkundung auf Schadstoffe in der Bausubstanz wird aufgrund der begrenzten Probenmengen hier nur der PAK16-Wert im Feststoff berücksichtigt. Für die spätere Verwertung mineralischer Baustoffe bis 20 mg/kg PAK16 ist nach der ErsatzbaustoffV [5] zusätzlich der PAK-Gehalt im Eluat zu untersuchen. Die Obergrenze der Materialklasse RC-3 nach [5] für PAK15 im Eluat beträgt 25 µg/l. Eine Einhaltung des PAK-Feststoffgehaltes ist nicht gleichbedeutend mit der Einhaltung des PAK-Eluatwertes.
Teerhaltig ist
im Obergeschoss
- die Korkdämmung (Probenahmepunkt OG-48-11B) mit 3.127 mg/kg PAK davon 249 mg/kg Benzo(a)pyren. Es handelt sich um gefährlichen Abfall.
PAK-haltig sind
im Dachgeschoss
- die Dachpappe mit 50,7 mg/kg PAK.
im Obergeschoss
- das bituminöse Material (Probenahmepunkt OG-48-8B) mit 124 mg/kg PAK und
- die darunter befindliche Feuchtigkeitssperre (Probenahmepunkt OG-48-9B) mit
57,6 mg/kg PAK.
Keine erhöhten PAK-Gehalten wurden nachgewiesen
im Kellergeschoss
- in einer Feuchtigkeitssperre mit 13,7 mg/kg PAK (Probenahmepunkte KG-119-4B).
4.3.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Rückbau von PAK-/teerhaltigen Stoffen sind erhöhte Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, wenn der PAK-Einzelstoff Benzo(a)pyren (BaP) den Gehalt von 50 mg/kg überschreitet. Diese Arbeitsschutzmaßnahmen sind in den Informationsschriften der Berufsgenossenschaften und in der TRGS 551: "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" [25] beschrieben.
Überschreitungen des BaP-Gehalts von 50 mg/kg weist die Korkdämmung (Probenahmepunkt 1.OG-52-3B) 249 mg/kg Benzo(a)pyren auf.
4.3.3 Hinweise zur Entsorgung
Für PAK-/Teerhaltige Bauabfälle stehen nach der AVV [7] die folgenden Abfallschlüsselnummern für die Entsorgung zur Verfügung:
Für Abfälle mit weniger als 1.000 mg/kg PAK bzw. weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren können in der Regel die AVV-Nummern verwendet werden:
- 17 01 07 "Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen", oder
- 17 09 04 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen", oder
- 17 03 02 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" verwendet werden.
Für Abfälle mit mehr als 1.000 mg/kg PAK bzw. mehr als 50 mg/kg Benzo(a)pyren können in der Regel die AVV-Nummern
- 17 01 06* "Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten", oder
- 17 09 03* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten", oder
- 17 03 01* "kohlenteerhaltige Bitumengemische" verwendet werden.
Abfälle mit PAK-Gehalten ab 1.000 mg/kg bzw. Benzo(a)pyren-Gehalten ab 50 mg/kg sind nach den Hinweisen zur Einstufung von Abfällen in Bayern [11] als "gefährlicher Abfall" einzustufen.
Bitumenbahnen gehen häufig in die thermische Verwertung.
Nach der Deponieverordnung [6] in Verbindung mit den "Richtwerten für Deponien der DK I und II nach Deponieverordnung (DepV) vom 27.04.2009" [9] gilt für die Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen ein Grenzwert von 500 mg/kg PAK für die Deponieklasse DK i und ein Grenzwert von 1.000 mg/kg für die Deponieklasse DK II.
Als Mineralölprodukte weisen teer- und bitumenhaltige Produkte naturgemäß hohe Mineralölgehalte auf, die nicht auf Schadstoffeinträge zurückzuführen sind, aber bei der Entsorgung zu berücksichtigen sind. Sie sind deshalb möglichst rückstandsfrei von anderen Baustoffen/Abfällen zu trennen.
4.4 Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Die PCB gehören chemisch zur Gruppe der chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffe.
PCB sind schwer entflammbar, beständig und widerstandsfähig gegen Säuren und Laugen. Sie wurden z.B. als elektrische Isolatoren in Transformatoren und Kondensatoren, als Weichmacher in Kunststoffen, in Dichtungsmaterialien für Gebäudedehnfugen sowie in Hydraulikanlagen in erheblichem Umfang eingesetzt.
Seit 1989 ist die Verwendung von PCB in Deutschland mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten. Die Bestimmung des PCB-Gehaltes im Labor erfolgt durch Quantifizierung der 6 PCB-Leitkongenere (Nummerierung nach Ballschmiter). Dieser analytisch ermittelte Wert stellt den sogenannten PCB-Bestimmungswert dar (PCB6). Die Ermittlung des PCB-Gesamtgehaltes (PCBgesamt) erfolgt näherungsweise, gemäß einer Konvention, durch Multiplikation des Bestimmungswertes PCB6 mit dem Faktor 5.
4.4.1 Befunde und Einstufungen
Insgesamt wurden zwei Baustoffe auf PCB untersucht. Die Einzelergebnisse sind im Schadstoffkataster (Anlage 3) sowie den Prüfberichten des chemischen Labors in Anlage 4.2 zusammengestellt.
In keiner der untersuchten Proben wurden erhöhte PCB-Gehalte festgestellt.
Keine erhöhten PCB-Gehalte ?Nachweisgrenze im Prüfbericht) weisen demnach
im Dachgeschoss
- ein grünlich grauer Anstrich der Stahlträger (Probenahmepunkt 1.DG-23-1B), und
im Obergeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster (Probenahmepunkt OG-32-1B) auf.
Es handelt sich jedoch aufgrund der Schwermetallkonzentrationen um gefährlichen Abfall.
Im Gebäude wurden alte Leuchtstoffröhren festgestellt. Bis 1989 können in Leuchtstoffröhren noch PCB-haltige Kondensatoren eingesetzt worden sein. Die Leuchtstoffröhren sind zudem quecksilberhaltig.
4.4.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Umgang mit PCB oder PCB-haltigen Produkten im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind die in der PCB-Richtlinie, Punkt 4.3: "Schutzmaßnahmen bei der Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile" und die TRGS 524 [24] Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu beachten.
Da bei unserer Untersuchung keine PCB-haltigen Baustoffe festgestellt wurden, sind diesbezüglich keine besonderen Maßnahmen beim Rückbau zu treffen.
4.4.3 Hinweise zur Entsorgung
Für die Entsorgung von PCB-Abfällen ist die PCB-Abfallverordnung (PCBAbfallV) maßgeblich. Da bei unseren Untersuchungen keine PCB-haltigen Baustoffe festgestellt wurden, sind im Hinblick auf die Entsorgung keine besonderen Maßnahmen zu treffen.
PCB-haltige Kondensatoren und Starter werden mit AVV-Nr. 17 09 02* "Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)" entsorgt.
Für quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren gilt die AVV-Nr. 20 01 21* "Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle".
4.5 Schwermetalle
Mennige wird als Rostschutzfarbe auf Stahlbauteilen (z.B. Stahlstützen, Stahltüren, Türzargen u.ä.) verwendet. Seit 2012 ist Bleimennige als Rostschutz in Deutschland verboten.
Anstrichfarben setzten sich grundsätzlich aus vier Komponenten: Bindemittel, Pigmente (z.B. Metalle), Lösemittel und Zusatzstoffe zusammen.
4.5.1 Befunde und Einstufungen
Aufgrund des Baujahrs ist davon auszugehen, dass sämtliche Stahlbauteile wie die Stahlstützen mit Bleimennige behandelt sind. Beprobungen wurden nicht durchgeführt, typischerweise ist mit Gehalten von rund 200.000 mg/kg Blei bei der Verwendung von Bleimennige zu rechnen.
Untersuchungen auf Blei im Feststoff bzw. auf Schwermetalle wurden an zwei Baustoffproben durchgeführt.
Erhöhte Schwermetall-Gehalte weist
Im Dachgeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster mit 51.300 mg/kg Blei und 43.400 mg/kg Zink und
im Obergeschoss
- ein weißer Anstrich der Holzfenster mit 84.700 mg/kg Blei und 120.000 mg/kg Zink
auf.
4.5.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Bei Rückbau der Stahlbauteile sind keine besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig, wenn keine staubintensiven Verfahren, wie Abschleifen, Sandstrahlen o.ä., eingesetzt werden. Sollten beim Bearbeiten der Stahlbauteile oder der Holzfensterbänke und -rahmen mit bleihaltigem bzw. zinkhaltigem Anstrich staubintensive Arbeitsverfahren, wie Abschleifen, Sandstrahlen o.ä., eingesetzt werden, sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen (umfangreiche Absaugung, Schwarzbereich u.ä.) erforderlich, da solche staubintensiven Verfahren zu Verunreinigung der Innenraumluft führen. Werden die Fensterbänke oder -rahmen mit staubintensiven Verfahren bearbeitet, sind Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß der TRGS 505 [21] anzuwenden.
Die BG Bau gibt Handlungsanleitungen für die staubarme Bearbeitung von Holzbauteilen mit bleihaltigen Anstrichen, z.B. die Handlungsanleitung "Abbeizen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz" oder die Verfahrensbeschreibung "Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz". Bei Anwendung solcher Verfahren kann in der Regel auf die Einrichtung eines Schwarzbereichs mit umfangreicher Absaugung verzichtet werden.
4.5.3 Hinweise zur Entsorgung
Sollten Holzfenster mit bleihaltigem Farbanstrich entsorgt werden, erfolgt die Einstufung entsprechend der Altholzverordnung [18] in der Kategorie A IV.
4.6 Altholz
4.6.1 Befunde und Einstufungen
Altholz fällt beim Rückbau vor allem in Form von
Holzkonstruktionen der Dachstöcke,
Holzverkleidungen des Dachstuhls,
Einbauschränken, Wänden, Holzverkleidungen,
Parkettböden, Holzböden,
Türen, Türzargen,
Fußleisten,
Holzfensterrahmen und -bänken an.
Bewertung:
Für Holzeinbauten gilt bei der Entsorgung die Altholzverordnung [18], die Althölzer im Regelfall nach ihrer Verwendung bzw. Herkunft oder Beschaffenheit in 4 Kategorien gliedert:
A I: ist für Hölzer aus dem Rückbau von Gebäuden nicht anzuwenden,
A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel,
A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel,
A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.
In Anlehnung an den Anhang III der Verordnung "Zuordnung gängiger Altholzsortimente im Regelfall", ist beim Rückbau mit folgenden Althölzern zu rechnen:
4.6.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Beim Rückbau von Altholz der Kategorie A IV sind die TRGS 524 [24] und die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 101-004 [28]) zu beachten.
4.6.3 Hinweise zur Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt entsprechend der Altholzverordnung bzw. der Tabelle 2.
4.7 Schimmel
4.7.1 Befunde und Einstufung
Zum Zeitpunkt der Erstbegehung wurde Schimmel direkten am Beginn des Verbindungstunnels festgestellt. Der angetroffene Schimmelbefall war kleinräumig aber kräftig. Im Gang stand Wasser (siehe KG-120).
Bei der Begutachtung der Kellerräume im August 2024 wurde festgestellt, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat. In Teilbereichen war Schimmel auch auf Wänden erkennbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Wandbereichen die bisher nicht visuell auffällig sind, ebenfalls bereits hohe Schimmelpilz-Konzentrationen vorliegen. Dämmmaterialien, die z.B. auf den Gipskartondecken liegen, sind ebenfalls als Schimmelpilz befallen anzusehen.
4.7.2 Hinweise zum Arbeitsschutz
Hinweise der DGUV 201-028 "Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung" [30] beachten.
4.7.3 Hinweise zur Entsorgung
Schimmelpilz befallene Materialien werden im Normallfall verbrannt. Der Pilzbefall ist den Entsorgern mitzuteilen.
4.8 Mineralische Bausubstanz
Um das Ziegelmauerwerk orientierend abfalltechnisch zu beurteilen, wurde eine Mischprobe "MP 1 Ziegel" hergestellt. Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sind in Anlage 4.2 dargestellt.
Als Bewertungsgrundlage wurden die Materialwerte der ErsatzbaustoffV [5], Anl. 1, Tab. 1 herangezogen. Die entsprechenden Materialwerte sind in Anlage 5 mit aufgeführt. Die dargestellten Ergebnisse der Voruntersuchung liefern im Vergleich zu den Materialwerten der EBV Hinweise auf Schadstoffe, die die Verwertbarkeit des Bauschutts ggf. einschränken. Eine endgültige Einstufung als geregelter Ersatzbaustoff in eine Klasse der Materialart RC erfolgt erst nach der Aufbereitung des Bauschutts im Zuge einer nach EBV notwendigen Güteüberwachung.
Die Mischprobe "MP 1 Ziegel" hält die Materialwerte der Materialklasse RC-3 ein.
(Misch-)Proben der Innenputze wurden exemplarisch auf das Vorhandensein von Gips (Sulfat) überprüft (Anlage 4.2). Da aus dem Gebäude der Casinostraße 61 (Gutachten S&P vom 26.03.2024) bekannt ist, dass die Wände im Innenbereich eventuell mit nicht näher bekannten Desinfektionsmitteln behandelt wurden, wurden ausgewählte Putz-Mischproben auf ihren Phenol-Index untersucht. Desinfektionsmittel auf Phenol-Basis sind häufig für Flächendesinfektion eingesetzt worden. In den untersuchten Proben lagen die Phenol-Gehalte unter der Nachweisgrenze.
Die Innenputze weisen mit Sulfat-Gehalten zwischen 1.440 mg/l und 1.570 mg/l im Eluat erhöhte Sulfat-Gehalte auf (RC 3). Es handelt sich demnach um gipshaltige Putze.
4.8.1 Hinweise zum Arbeitsschutz
Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen, die über die normalen Staubschutz- und Hygienemaßnahmen hinausgehen, sind beim Rückbau der mineralischen Bausubstanz nicht erforderlich, sofern alle gefahrstoffhaltigen Baustoffe vorher vollständig separiert wurden.
4.8.2 Hinweise zur Entsorgung
Nicht aufbereiteter Bauschutt und mineralische Baustoffe, die die Materialwerte der Klassen RC-1 bis RC-3 nach der ErsatzbaustoffV [5] einhalten, können in Bauschutt-Recycling-Anlagen verwertet werden. Dabei sind die Baustoffe möglichst sortenrein zurückzubauen, getrennt zu sammeln und zu verwerten, z.B. entsprechend den in Tabelle 4 aufgeführten Abfallschlüsseln.
Mineralische Baustoffe, die die Materialwerte für RC-3 nach EBV, Anl.1, Tab. 1 oder die zusätzlichen Materialwerte (Spalte BM-F3) nach Anl. 1, Tab. 4 der ErsatzbaustoffV [5] überschreiten, sind in der Aufbereitungsanlage separat zu lagern und soweit möglich aufzubereiten. Falls das nicht technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, werden diese Baustoffe bzw. der Bauschutt auf entsprechend zugelassenen Deponien (DK I / DK II nach DepV [6]) entsorgt.
Vor dem Rückbau der mineralischen Bausubstanz sollten Störstoffe wie z.B. gipshaltige Baustoffe (z.B. Gipskartonplatten von Wand-/Deckenverkleidungen) entfernt werden, da sie sich zum qualifizierten Bauschuttrecycling nicht eignen.
Auszug Schadstoffgutachten
Auszug Innenputzproben auf Zink + Bleigehalte 24-007.2_2218030_Blei_und_Asbest_C65_Bericht_mit_Anlagen.pdf (Vollständiger Bericht inkl. Kartierung gem. Plananlagen)
Bewertungsgrundlagen:
Zur Bewertung des Gehalts von Blei im Feststoff wurden die folgenden Grundlagen herangezogen:
Für die Verwertung von Bauschutt wurde der Überwachungswert nach ErsatzbaustoffV1. Anl. 4, Tab. 2.2, mit 140 mg/kg Blei als Richtwert angesetzt, der formal in der Güteüberwachung von RC-Baustoffen einzuhalten sind.
Als zweiter Grenzwert wurde ein Bleigehalt von 0,3 M.-% = 3.000 mg/kg angesetzt, ab dem erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 5052 greifen. Im Folgenden fett gedruckt sind die Überschreitungen des Grenzwertes von 3.000 mg/kg.
Ergebnisse der Untersuchung für Blei:
Die Probenahmepunkte sind im Lageplan (Anlage 2, auf der Grundlage eines statischen Positionsplans von 1987) vermerkt, die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Kataster (Anlage 3) und dem Prüfbericht des chemischen Labors (Anlage 4) dokumentiert und werden nachfolgend zusammengefasst:
im DG
- in Probe "DG-2/26" mit 9.562 mg/kg Blei,
- in Probe "DG-9/26" mit 3.355 mg/kg Blei,
im 1.OG
- in Probe "1.OG-10/26" mit 8658 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-13/26" mit 7833 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-17/26" mit 4629 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-19/26" mit 7404 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-22/26" mit 8435 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-23/26" mit 6968 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-24/26" mit 8603 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-27/26" mit 6175 mg/kg Blei,
- in Probe "1.OG-29/26" mit 3466 mg/kg Blei,
im EG
- in Probe "EG-31/26" mit 4998 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-32/26" mit 2079 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-33/26" mit 46580 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-34/26" mit 7544 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-35/26" mit 5067 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-36/26" mit 5762 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-41/26" mit 5530 mg/kg Blei,
- in Probe "EG-48/26" mit 10862 mg/kg Blei.
Keine Überschreitung der Feststoffgrenzwerte für Blei wurde festgestellt:
im DG
- in Probe "DG-1/26",
- in Probe "DG-3/26",
- in Probe "DG-4/26",
- in Probe "DG-5/26",
- in Probe "DG-6/26",
- in Probe "DG-7/26",
- in Probe "DG-8/26",
im 1.OG
- in Probe "1.OG-11/26",
- in Probe "1.OG-12/26",
- in Probe "1.OG-14/26",
- in Probe "1.OG-15/26",
- in Probe "1.OG-16/26",
- in Probe "1.OG-18/26",
- in Probe "1.OG-20/26",
- in Probe "1.OG-21/26",
- in Probe "1.OG-25/26",
- in Probe "1.OG-26/26",
- in Probe "1.OG-28/26",
- in Probe "1.OG-30/26",
im EG
- in Probe "EG-37/26",
- in Probe "EG-38/26",
- in Probe "EG-39/26",
- in Probe "EG-42/26",
- in Probe "EG-43/26",
- in Probe "EG-44/26",
- in Probe "EG-45/26",
- in Probe "EG-46/26",
- in Probe "EG-47/26",
- in Probe "EG-49/26",
im Keller
- in Probe "K-50/26",
- in Probe "K-51/26",
- in Probe "K-52/26",
- in Probe "K-53/26",
- in Probe "K-54/26".
Ergebnisse der Untersuchung für Asbest:
Insgesamt wurden 7 asbestverdächtige Putz Proben untersucht (siehe Schadstoffkataster Anlage 3). Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind in dem Prüfbericht des Untersuchungslabors (Anlage 4.1) dokumentiert.
Asbest wurde nachgewiesen:
im DG in Probe "DG-2/26" (Spuren von Asbest, Chrysotil) und
im EG in Probe "EG-40/26" (Spuren von Asbest, Chrysotil).
Nicht asbesthaltig sind aufgrund der durchgeführten Untersuchungen:
im DG in Probe "DG-7/26"
im 1.OG
in Probe "1.OG-19/26"
in Probe "1. OG-22/26"
im EG in Probe "EG-47/26"
im Keller in Probe "K-50/26"
Im Kellergeschoss wurden im Putz weder Blei noch Asbest nachgewiesen. Erhöhte Bleigehalte im Putz wurden ausschließlich an älteren Wand- und Deckenflächen in den Erd-, Ober- und Dachgeschossen festgestellt. Die Trockenbauwände aus Gipskartonplatten sind nicht betroffen.
Hinweise zum Arbeitsschutz:
Die Wand- und Deckenputze mit erhöhtem Bleigehalt (>3.000 mg/kg)³ können durch staubarme Verfahren (Abbeizen, Abschaben) entfernt werden. Falls beim Abtragen der bleihaltigen Oberflächenbeschichtungen die abrasiven Verfahren in Frage kommen wie z.B. Strahlen, Bürsten oder Schleifen sind die Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 5244 bereits ab einem Bleigehalt >300 mg/kg anzuwenden.
Da beim Abstemmen von bleihaltigen Putzen davon auszugehen ist, dass Staub entstehen kann, so dass hierbei staubminimierende Maßnahmen nach TRGS 505 zu ergreifen sind.
Somit sind in Bereichen mit erhöhtem Bleigehalt Arbeitsschutzmaßnahmen nach TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" und TRGS 505 "Blei", Anhang 3 anzuwenden.
Beim Umgang mit Asbest sind bei Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)
und bei der Abfallentsorgung die TRGS 5195 zu berücksichtigen und einzuhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen vorgesehen, z. B. wenn es sich um Arbeiten mit geringer Exposition handelt. Standardisierte Arbeitsverfahren mit geringer Exposition sind in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) veröffentlicht.
Arbeiten mit Asbest sind mindestens 7 Tage vor Beginn von der ausführenden Fachfirma beim Umweltamt und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.
Hinweise zur Entsorgung
Abbruchmaterial, welches sich aufgrund seiner chemischen Bestandteile nicht für Baustoffrecycling eignet (im vorliegenden Fall: Überschreitung der Grenzwerte von Blei nach ErsatzbaustoffV Anl. 4 Tab. 2.2), ist zu separieren und auf Haufwerke zu legen oder in Mulden zu lagern und anschließend für die abfallrechtliche Deklaration nach LAGA PN 98 zu beproben.
Asbestabfälle sind vor dem Abbruch der mineralischen Bausubstanz vollständig auszubauen, zu separieren und als gefährliche Abfälle mit abfallrechtlichem Nachweisverfahren zu entsorgen. Als AVV-Nummern kommen in Frage:
AVV-Nr. 17 06 05*: asbesthaltige Baustoffe, (AVV = Abfallverzeichnisverordnung)
Für gefährliche Abfälle ist die elektronische Nachweisführung Pflicht. Zwischenlagerung und Transport müssen in geeigneten, dichten, reißfesten Verpackungen erfolgen, durch die eine Faserfreisetzung minimiert wird.
Abgrenzung bleihaltiger Bereiche
Die bleihaltigen Proben wurden ausschließlich an älteren Wänden mit weißem Anstrich gefunden. Dies betrifft vor allem die Außenwände, Treppenhäuser und tragende Innenwände. Aus dem Plan von 1987 (siehe Anlage 2) ist jedoch nicht klar erkennbar, ob einzelne Innenwände, die keine erhöhten Bleigehalte aufweisen, späteren Baujahrs sind als das Gebäude selbst. Insofern ist eine generelle Freigabe der Innenwände mit Bleigehalten <140 mg/kg für ein Abstemmen der Putze ohne erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem derzeitigen Kenntnisstand in EG, OG und DG nicht möglich. Bei Wänden, die nach 1987 ergänzt wurden, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese nicht bleihaltig sind.
Weiterhin kann das Kellergeschoss auf der Grundlage der Beprobungsergebnisse als "nicht bleihaltig" angesehen werden.
Auszug Innenputzproben auf Zink + Bleigehalte
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zur Abrechnung gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18542
Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderungen und Prüfung
DIN 68364
Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 316
Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 351-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384
Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 844
Rund- und Schnittholz - Terminologie
DIN EN 912
Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz
DIN EN 1313-1
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz
DIN EN 1313-2
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz
DIN EN 1315
Dimensions-Sortierung von Rundholz
DIN EN 1316
Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung
DIN EN 1380
Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung
DIN EN 13810-1
Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14250
Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen
DIN EN 14322
Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 14519
Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder
DIN EN ISO 29465
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 411
Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 422
Holzhausbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 428
Recyclingholz - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
WTA-Merkblatt 1-2-21/D
Der Echte Hausschwamm - Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 7-2-19/D
Historische Holzkonstruktionen - Zustandsermittlung und Beurteilung der Tragfähigkeit geschädigter und verformter Holzkonstruktionen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Abnahmen dürfen grundsätzlich nur durch den Bauherrn oder seinem Bevollmächtigten erfolgen.
Der Tragwerksplaner/Statiker führt ingenieurtechnische Kontrollen für vor Ort eingebaute Bauteile durch, die Protokolle des Statikers werden anschließend digital verschickt. Kontrollen im Werk finden durch den Statiker nicht statt.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Hinweis zu Plänen und Ausführung
Höhenangaben beim Querschnitt von Unterzügen sind zusätzlich zur Deckendicke zu rechnen.
Der bestehende Dachstuhl ist zum Teil nicht bzw. unvollständig dargestellt.
Hinweise zu Abstützungsmaßnahmen
Für temporäre Abstützungen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit des Gebäudes sind in den Plänen Belastungen an den Stellen angegeben, an denen die Abstützungen zu erfolgen haben.
Die Belastungen gelten immer für das dargestellte Geschoss. Stehen mehrere Abstützungen übereinander, so müssen die Belastungen entsprechend aufaddiert werden. Belastungen sind bis zur Gründung durchzustützen.
Die Dimensionierung und die Konstruktion der Abstützungsmaßnahmen muss durch die ausführende Firma erfolgen. Der Nachweis der Lastweiterleitung muss erbracht werden. Die Nachweise müssen der Tragwerksplanung sowie dem Prüfingenieur vorgelegt werden.
Für Abstützungen, die aus baubetrieblichen Gründen erforderlich sind (z.B. Abstützungen der Treppenläufe in neuen Treppenhäusern) werden keine Angaben zu Abstützungslasten durch die Tragwerksplanung angegeben.
Achtung: Im Kellergeschoss soll der Estrich weitestgehend erhalten werden. Dies ist bei der Konstruktion der Abstützungsmaßnahmen entsprechend zu beachten.
Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer
Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben ( sd > 0,3 m ), so kann stattdessen eine diffusionsoffene Bahn ( sd = 0,3 m ) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird.
Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen.
Beim verklebten Verlegen von Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit sind für die Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete Klebebänder zu verwenden.
Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder Unterdeckung so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen.
Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken in der Unterspannung oder Unterdeckung unbedingt zu vermeiden.
Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben.
Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte sind abzudichten.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ausführung von Arbeiten erst nach Freigabe der betreffenden Bauteile durch den Prüfingenieur.
Vor dem Abbinden/Herstellen und dem Einbau von Bauteilen muss vor Ort ein Aufmaß erstellt werden. Eine evtl. erforderliche Werkstattplanung muss durch den AN erstellt werden. Dies ist in den EP mit einzukalkulieren.
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS65 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 65
(siehe S. 6 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.01.2019)
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog detailliert die baukonstruktiven Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz des Gebäudes zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung. Einzelne Positionen können jedoch erst nach Vorliegen einer Ausführungsplanung - teilweise erst bei Vorliegen von Leistungsverzeichnissen und teilweise erst bei Bauteilöffnungen im Zuge der Realisierung - konkretisiert werden. Soweit einzelne Positionen aus vorgenannten Gründen hier nicht ausreichend beschrieben werden können, wird die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach detaillierter und abgestimmter Ausführung zeitversetzt beantragt. Die Konkretisierung dieser Positionen soll/kann dann im Baugenehmigungsbescheid beauflagt werden.
(4) Statische Optimierung der zu erhaltenden Dachstuhl-Konstruktion unter Berücksichtigung der
künftigen wohnwirtschaftlichen Nutzung sowie den Vorgaben der Tragwerksplanung und dem
zu erstellenden Standsicherheitsnachweis.
· die Dachstuhl-Konstruktion wird erhalten und statisch für die neue Nutzung additiv mit Holz- und Stahlbauprofilen verstärkt; substanzbeschädigte Holzbauteile werden materialkonform und formgerecht ausgetauscht; die exakte Lage der neu einzubauenden Bauteile (Dachgauben, Dachloggien, Dachflächenfenster) wird anhand eines Sparrenplans fixiert.
· Alle Eingriffe in die Holz-Konstruktion des Dachstuhls werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und anhand von Planungen und - soweit erforderlich - durch Arbeitsmuster mit dem BLfD einvernehmlich abgestimmt.
· Die Ausführungs- und Detailplanung beinhaltet Schemenpläne und graphische Darstellungen der auszutauschenden und/oder zu verstärkenden bauzeitlichen Holzkonstruktionen.
· Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird für den statischen Eingriff in die bauzeitliche Dachkonstruktion eine separate denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt.
(5) Vor dem Hintergrund der Umnutzung zu Wohnraum erfolgt der Einbau neuer Dachgauben und neuer Dachloggien in der ersten Dachgeschossebene und der Einbau neuer Dachflächenfenster in der zweiten Dachgeschossebene (Abweichung: Süd-West-Giebel mit Dachflächenfenster in der ersten Dachgeschossebene) gemäß den Vorgaben der Gestaltungssatzung und in Detailabstimmung mit dem BLfD. Dies betrifft insbesondere Form, Material und Qualität. Im Gebäudebestand CS 65 sind keine freistehenden, bauzeitlichen Schleppgauben vorhanden. Die ge dämmte Dachkonstruktion wird mit roten Biberschwanzziegeln auf einer 6 cm starken "Auf-Sparren-Dämmung" gedeckt und mit Schneefanggittern im Traufbereich versehen. Dachabwalmungen der Treppenhausrisalite (Haupt- und Nebentreppenhaus) sowie die Dachaufstockung des Seitenflügels (Ehemalige Gartenhalle) werden ebenfalls mit roten Biberschwanzziegeln gedeckt und mit Schneefanggittern ausgestattet. Die im Bestand vorhandenen zwei Dachreiter in Kupfermetalldeckung werden erhalten und substanzschonend nach Vorgaben der Fachplanung behutsam saniert. Bauzeitliche Rinneneinlaufkästen werden materialschonend aufgearbeitet, wiedereingebaut und somit erhalten. Dachrinnen und Fallrohre werden gemäß Gestaltungssatzung wo möglich im Bestand erhalten oder in Kupfermetall hergestellt.
· Die Ausführung erfolgt nach den in der Anlage beigefügten Leitdetails des CS 65.
10) Die bereits um 1970 mit einem Multi-Funktionsraum aufgestockte Gartenhalle wird um ein Dachgeschoss in Holzkonstruktion erweitert und zu zwei Maisonettewohnungen über drei Geschosse ausgebaut.
· Der weitere Ausbau der drei Geschosse erfolgt nach eingereichter Planung.
· Die Zugänge erfolgen straßenseitig über eine vorgelagerte Treppenanlage bzw. über das seitliche Bestands-Nebentreppenhaus; zum Garten angeordnete Terrassen vervollständigen diesen zur wohnungswirtschaftlichen Nutzung ausgebauten Seitenflügel.
· Im Inneren (Erdgeschoss) werden die bauzeitlichen Rundbögen mit ihren aus Stampfbeton hergestellten Rundbögen mit eingearbeiteter Jugendstil-Ornamenten erhalten und nach den Erkenntnisses eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens saniert.
· Die Gestaltung der Fassaden orientiert sich am Bestand des Gebäudes und basiert auf den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
11) Auf der Süd-Ost-Fassade werden gesamt drei zweigeschossige Balkonanlagen gemäß Planung und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in Abstimmung mit dem BLfD errichtet. Die Ausführung erfolgt nach angefügter Leitdetailplanung (Anlage 1) des Gebäudes CS 66 (CS xx); dieses Leitdetail findet ebenfalls Anwendung am Gebäude CS 65 und wird in der weiteren Ausführungsplanung an das Gebäude angepasst.
12) An der westlich ausgerichteten Fassade wird im Erdgeschoss die ursprüngliche Loggia gemäß der Rundbogenstruktur gedrittelt. Die beiden zur Straßenfassade weisenden Rundbögen werden mit neuen Holz-Isolier-Glas-Elementen geschlossen und künftig der dort liegenden Wohnung als geschlossene Raumkonstruktion zugeordnet. Das verbleibende Drittel der Loggia bleibt unverändert in Funktion, Form und Materialität. Alle Sanierungsmaßnahmen an den innenliegenden (bauzeitlichen) Fassaden, den aus Stampfbeton hergestellten Rundstützen mit eingearbeiteten Jugendstil-Ornamenten, der bauzeitlichen Bodenbeläge, der bauzeitlichen Brüstungsgeländer sowie der vorgelagerten Stufenanlage aus Stampfbeton mit Natursteinstufen werden nach den Erkenntnissen eines noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachten ausgeführt.
13) An der südlich ausgerichteten Fassade wird im Erdgeschoss die ursprüngliche Loggia gemäß derRundbogenstruktur geviertelt. Die beiden äußeren Rundbögen werden mit neuen Holz-Isolier-Glas-Elementen geschlossen und künftig den dort liegenden Wohnungen als geschlossene Raumkonstruktion zugeordnet. Der mittig angeordnete Teil der Loggia wird geteilt und bleibt unverändert in Funktion, Form und Materialität. Alle Sanierungsmaßnahmen an den innenliegenden (bauzeitlichen) Fassaden, den aus Stampfbeton hergestellten Rundstützen mit eingearbeiteten Jugendstil-Ornamenten, der bauzeitlichen Bodenbeläge, der bauzeitlichen Brüstungsgeländer sowie der vorgelagerten Stufenanlage aus Stampfbeton mit Natursteinstufen werden nach den Erkenntnissen eines noch zu erstellenden Restauratorischen Gutachten ausgeführt.
14) Der Einbau neuer Loggien durch Einrücken gegenüber den Außenwänden und Errichtung einer neuen Fassadenebene in moderner Architektursprache erfolgt nach Leitdetail gemäß Anlage.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS65
Hinweis Bauablauf und Umlagen Bauablauf
Gem. Bauzeitenplan (siehe Anlage).
Reihenfolge Teilabschnitte
Die Reihenfolge der Teilabschnitte kann sich ggf.noch ändern.
Für die Leistungserbringung notwendige zusätzliche Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, alle notwendigen Anfahrten, Materialdisposition, Schutzmaßnahmen angrenzender oberflächenfertiger Bauteile etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis Bauablauf und Umlagen
Hinweis Schnittstellen 1 Schnittstelle Gerüste
Fassadengerüste werden gesondert ausgeschrieben (siehe BZP).
Das Aufbauen, Abbauen und Umbauen sowie die Vorhaltung aller gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen innerhalb des Gebäudes wird nicht gesondert vergütet. Der Aufwand hierfür soll in die EPs der Positionen miteinkalkuliert werden.
2 Schnittstellen Rohbauarbeiten / Zimmerarbeiten allgemein
Ausführung Anschlussdetails im DG (Holzträger AN Rohbauarbeiten Stahlrahmen etc.) erfordern teilweise paralleles und übergreifend koordiniertes Arbeiten AN Zimmerarbeiten/Rohbauarbeiten (Mehraufwand hierfür ist in die EPs einzukalkulieren).
Zum Teil dürfen Teile des Dachtragwerks erst entfernt werden, wenn die neuen Stahlrahmen eingebaut und mit dem Bestandsdachtragwerk verbunden sind. Enge Abstimmung erforderlich. Siehe auch Plananlage.
Abbruch Holzträger- decken,- und stützen: AN Zimmerarbeiten
3 Schnittstelle Trockenbau
Integration der Montage von GKF-Platten über Brandschutzwänden einschl. bei allen Durchführungen 50 cm Aufsparrendämmung als nicht brennbar ausführen durch AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
4 Schnittstelle Zimmer- und Holzbauarbeiten / Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
4.1 LOGGIEN BESTAND
Herstellen der Loggia, mit Integration und Anarbeiten an Bestandswände und -decken mit teilweisen neuen Außenwänden mit Tragkonstruktion aus Holz: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Wände und Decken
Trägerplatte als Putzoberfläche: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Putz: AN Putzarbeiten
Anstrich: AN Malerarbeiten
Deckendämmung mit Trägerplatte f. Putz: AN Putzarbeiten
Bodenaufbau
Bodenbelag mit Unterkonstruktion: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Schutzschicht Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dämmung Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Abdichtung (bituminös) Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dampfsperrbahn Bodenaufbau: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten Sonstiges
Einbau und Andichtung Wasserspeier aus
Kupfer: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Kupferblechabdeckungen: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Kupferverwahrungen u.a. Wand/Boden: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Speier (Notentwässerung): AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
4.2 LOGGIEN NEU
Neue Dachloggia, Tragkonstruktion aus Holz, Einbau in vorbereitete Dachfläche, mit Flachdach, Seitenteilen, Attikaaufkantung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Wände und Decke
Innenwand mit Fenstertüröffnung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Vorderteil mit Öffnungen: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Fenster in Vorderteil: AN Fensterarbeiten Neu
Brüstungen: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Fassadenrinnen: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Kupferblechabdeckungen in Öffnungen: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Unterspannbahn: AN Zimmer-. und Holzbauarbeiten
Dach
Dachdeckung als Flachdach mit WD
und bituminöser Abdichtung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Attikaaufkantung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Attikablech: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Gefälleausbildung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Boden
Oberbelag und Unterkonstruktion als
Aufständerung im System: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Drainage als Schüttung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Schutzschicht: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Wärmedämmung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
bituminöse Abdichtung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Dampfsperre: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Überprüfung des Untergrunds auf Gefälle /Pfützenbildung
und geeignete Untergrundbehandlung, z.B. Ausgleich von
Unebenheiten mit Heißbitumen, bituminöser Voranstrich : AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Anschlüsse
Anschluss an Hauptdach mit Keilbrett: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Kehl- und Seitenbleche etc.: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Wandanschlussbleche: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Sämtliche Bleche: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
luftdichte Verklebung und vollständiger
Anschluss an Gebäudehülle: AN Trockenbau
Sonstiges
Aussparungen für Wasserspeier: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Lieferung Einbau und Andichtung Wasserspeier: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Fassade
Putzträgerplatte: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Putz+Anstrich: AN Putzarbeiten
4.3 HAUPTDACH
Ziegel Biberschwanz: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Lattung: AN Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
Konterlattung: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Unterdeckbahn (diffusionsoffen): AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Aufsparrendämmung Holzfaser: AN Zimmer- und Holzbauarbeiten
Mineralwolle zw. Sparren Bestand: AN Trockenbau
Dampfbremse: AN Trockenbau
Mineralwolle + CD Profil/Lattung: AN Trockenbau
Feuerschutzplatte: AN Trockenbau
5 Schnittstellen AN Rohbauarbeiten / Zimmerarbeiten Detail
S chnittstellen AN Rohbauarbeiten / Zimmerarbeiten Detail
Übergeordnete Regeldetails Dachgeschoss
Detail DG01 AN STAHLBAU
Detail DG02: Anschluss Holzbalken an Stahlrahmen AN ZIMMERMANN
Detail DG03: Befestigung Mehrschichtplatte an neuer Wand aus Betonschalungssteinen AN ZIMMERMANN
Detail DG04: Verstärkung der Mittelpfetten AN ZIMMERMANN
Detail DG05: Anschluss Abfangträger Loggia auf Stahlstütze AN STAHLBAU
Detail DG06: Auflagerung Holzbalken auf tragenden Wänden AN ROHBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG07: Anschluss Loggiasparren an hinteren Abfangträger AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG08: Fußpunkt Holzstützen Loggia AN ZIMMERARBEITEN
Detail DG09: Anschluss Holzbalken an Holzstützen bzw. Holzbalken der Loggien und Gauben AN ZIMMERARBEITEN
Detail DG10: Anschluss Pfette Dachgauben (hinten) an Sparren AN ZIMMERARBEITEN
Detail DG11: Anschluss gewendelte Treppe und Treppenhauswand - Grundriss AN ROHBAU
Detail DG12: Anschlüsse Stahlrahmen HEA 300 AN STAHLBAU
Detail DG13: Anschlüsse Stahlrahmen HEA 240 AN STAHLBAU
Detail DG14: Anschlüsse Stahlrahmen HEA 200 AN STAHLBAU
Detail DG15: Anschlüsse Stahlträger AN STAHLBAU
Detail DG16: Anschlüsse Stahlstützen AN STAHLBAU
Detail DG17: Anschluss Zange an Stahlrahmen AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG18: Verstärkung der Sparren AN ZIMMERMANN
Detail DG19: Überzug Abbruch AN ROHBAU
Detail DG20: Sparren Auflagerung AN ZIMMERMANN
Detail DG20.1: Sparren Auflagerung auf Fußpfette AN ZIMMERMANN
Detail DG21: Pfetten Auflagerung auf Stahlrahmen AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG22: Anschluss Holz Bestandstütze an Holzträger AN ZIMMERMANN
Detail DG23: Anschluss Koppelträger an Stahlrahmen AN ZIMMERMANN
Detail DG24: Anschluss neuen Zangen an Bestandszangen AN ZIMMERMANN
Detail DG25: Anschluss Holzstütze an Stahlträger Bt A AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG26: Anschluss Firstpfette an Stahlrahmen AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG27: Verstärkung der Mittelpfetten AN STAHLBAU
Detail DG28: Auflagerung der Deckenbalken auf Stahlträger mit kleinem QS AN ZIMMERMANN
Detail DG29: Anschluss Dachtragwerk an Stahlrahmen AN STAHLBAU / AN ZIMMERMANN
Detail DG30: Höhenausgleich der Bestandsbalken AN ZIMMERARBEITEN
Detail DG31: Verstärkung Knoten Bestandssprengwerk AN ZIMMERARBEITEN
Detail DG32: Stahlrahmen auf Wand Auflagerung AN STAHLBAU
Detail DG33: Firstpunkt Sparrendach Haus C AN ZIMMERMANN
Hinweis Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt.
Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Transport- und Förderwege Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren.
Transport- und Förderwege
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Zimmer- und Holzbauarbeiten
010
Zimmer- und Holzbauarbeiten
010.010 Baustelleinrichtung
010.010
Baustelleinrichtung
010.020 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.020
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.030 Rückbauarbeiten Dach
010.030
Rückbauarbeiten Dach
010.040 Dachstuhl- und Deckensanierung
010.040
Dachstuhl- und Deckensanierung
010.050 Anschlüsse, Details
010.050
Anschlüsse, Details
010.060 Loggien - Gauben - Balkonbeläge
010.060
Loggien - Gauben - Balkonbeläge
020 Sonstiges
020
Sonstiges
020.010 Werk- und Montageplanung
020.010
Werk- und Montageplanung
020.020 Stundenlohnarbeiten
020.020
Stundenlohnarbeiten