Schlosserarbeiten
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Konstruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Schlosserarbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Metallbau-/Schlosserarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbau-/Schlosserarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore e. V., bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich in Abstimmung mit der Bauleitung seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise aller Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen Belastungen, Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist, Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige Längenausdehnung, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur. Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu vermeiden. Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag oder als Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN nach Auftragserhalt prüffähig nachzuweisen. Sofern die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG vorsehen, ist der AG hierüber rechtzeitig vor Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ist dem AN bekannt, dass von ihm zu erstellende Konstruktionen nachfolgend bauseitig brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er unaufgefordert die von ihm eingesetzte Korrosionsschutzbeschichtung/Grundierung auf das nachfolgende bauseitige Brandschutzbeschichtungssystem ab. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sind Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile nicht unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen, auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen. Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche Lkw-Transportkapazitäten zulassen. Baustellenschweißungen sind ebenso wie Verbindungselemente (Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum zu reduzieren sind. Zu der Absicherung bei feuergefährlichen Arbeiten gehören min.: Erlaubnisschein des Ausführenden muss vorliegen Vermeidung brennbarer Materialien im Radius von 10 m, Sauberkeit und Entsorgung von Verpackungsresten wie Paletten, Karton, Papier oder Folien Feuerhemmender Abschluss zu anderen Gebäudeteilen mittels Schweißmatten Permanentes Vorhalten eines 2. Feuerlöschers in unmittelbarere Nähe zum Arbeitsbereich mit feuergefährlichen Arbeiten Beenden der Arbeiten mind. 60 Minuten vor Verlassen der Baustelle 3.2 Abdeckungen/Gitterroste Gitterroste sind grundsätzlich allseitig in umlaufenden Winkelrahmen, die fest mit der Bauwerkskonstruktion verankert sind, aufzulagern. Sind an anderer Stelle keine abweichenden Angaben getätigt, so sind Gitterroste und Abdeckungen mindestens für folgende Lasten zu bemessen: 5,0 kN Einzellast für alle Bereich mit Fußgängerverkehr, z. B. Balkone, 10,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahrten durch PKW zu befürchten ist, 70,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahren durch LKW zu befürchten ist. Die Maschengröße von begehbaren Gitterrosten darf 30 x 10 mm nicht überschreiten, lediglich in rein absturzsichernden Bereichen sind Maschenweiten von bis zu 30 x 30 mm zulässig. Gitterroste sind für Revisionszwecke so zu unterteilen, dass ein Höchstgewicht von 25 kg je Segment nicht überschritten werden soll. Bei der Aufteilung von Gitterrosten sind die Raster benachbarter Fensterachsen, Fassadengliederungen etc. aufzunehmen. Herausnehmbare Gitterroste sind gegen unbefugtes Öffnen durch von innen zugängliche Sicherungen zu schützen. Soweit vom AN verschließbare Sicherungen eingebaut werden, sind gleichschließende Schlösser für alle Bereiche zu verwenden. Abdeckungen mit einem Einzelgewicht > 25 kg müssen Aufnahmen für Hebezeuge enthalten. Entsprechende Handhaken sind für jede Abdeckung in feuerverzinkter Ausführung mitzuliefern. Abdeckungen für Bereiche mit Oberböden müssen so ausgeführt sein, dass der Oberboden bauseitig oberflächenbündig in die Abdeckungen eingelegt werden kann. In solchen Fällen sind die Abdeckungen mit 2 mm über den Fertigbodenbelag herausstehenden umlaufenden Rahmen in feuerverzinkter Ausführung herzustellen. 3.3 Geländer und Umwehrungen Endkappen aus Kunststoff sind nur für Handläufe der Geländer untergeordneter Innenräume (Lager, Tankräume, Technikräume etc.) zulässig. In allen übrigen Bereichen, insbesondere in Treppenräumen, innerhalb von Nutzungseinheiten und in Außenbereichen, sind Geländer stets mit Metallendplatten zu verschweißen und zu verschleifen. Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob stumpfe Endplatten oder Halbkugeln verschweißt werden sollen. Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen Material wie die entsprechenden Geländer oder Handläufe herzustellen und mit in die Platte oberflächenbündig eingesenkten VA-Inbusschrauben zu befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung verwendet werden. Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt verdeckt, d. h. von unten, durch Bohrungen, zu verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu vermeiden. Die Materialstärke von Füllstäben soll 6 mm bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht unterschreiten, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben (Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur Ausführung. Auf Obergurte aufgesetzte Handläufe sollen mit Rundstählen im Material des Handlaufs montiert werden. Diese Rundstahl-Abstandhalter sind gleichfalls unsichtbar von unten zu verschweißen. Holzhandläufe sollen auf einem Trägerprofil aus Flachstahl aufgeschraubt werden. Handläufe sind, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in Versammlungsstätten, Hotels, Warenhäusern und Einkaufszentren sowie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, mit geschlossen verkröpften Übergängen herzustellen. Offene Handlaufenden sind in diesen Gebäuden nicht zulässig. Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit Bögen und Schrägen, dem Treppenverlauf folgend, und nicht mit Gehrungsschnitten hergestellt werden. Bei der Konstruktion von Geländern ist die Treppengeometrie zu beachten, sodass nur eine möglichst geringe Zahl von Verkröpfungen am Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt werden. Absturzsichernde Geländer in Bereichen, die ausschließlich der Arbeit dienen (ohne Zugang von Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern), müssen als vereinfachte Konstruktion mindestens Handlauf, Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die Zustimmung des AG zu den vereinfachten Konstruktionen ist vom AN einzuholen. Von jedem mit Leistungspositionen beschriebenen Geländertyp sind Muster in Originalgröße in einer Länge von mindestens 1,00 m vom AN herzustellen, die nach Freigabe weiterverwendet werden können. Geländer sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 1,00 m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit einer Mindesthöhe von 1,10 m. 3.4 Befestigungen Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten werden darf.
ZTV Metallbau-/Schlosserarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) Es liegen keine detaillierten Angaben zu dem Gewerk vor.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Schnittstellen: AN Abbrucharbeiten Ausbau und Einlagerung der Fenstergitter (9 Stck) erfolgt durch den AN Abbrucharbeiten. Die Aufarbeitung obliegt dem AN. Einbau und Montage werden durch den AN Fensterarbeiten vorgenommen. AN Malerarbeiten Beschichtung Schlosserarbeiten innen> AN Malerarbeiten
Schnittstellen
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise  (siehe gesonderte Position) Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des Architekten mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des Statikers mind. 15-tägigen Prüfzeitraum des Prüfstatikers Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Werkstatt- und Montageplanung 3-fach in Papierform sowie in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
010.___.0010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
010.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten - Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen Bautagesberichte Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt
010.___.0020
Gewerkedokumentation
1,00
St
010.___.0030 Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Denkmalamt. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
010.___.0030
Zweistufige Bemusterung m. Denkmalschutzbehörde
P
1,00
psch
010.___.0040 Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen Erstellen staischer Nachweise  zur Freigabe. Diese umfassen alle hier aufgeführten Stahlbauteile und Befestigungen (u.a. Geländer, Treppen, Sanierte Bestandsgeländer).
010.___.0040
Statischer Nachweis, Bereitstellung techn. Unterlagen
P
1,00
psch
020 Aufarbeitung Bestand
020
Aufarbeitung Bestand
GELÄNDER LOGGIA
GELÄNDER LOGGIA
020.___.0010 Aufarbeitung Geländerelement Loggia Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Geländerelemente d. Bestandsloggia inkl. oberer Abschluss aus Holz . Aus- und Wiedereinbau inkl. Abtransport von der Baustelle von definiertem Lagerort. Die Befestigungsart nach Aufarbeitung muss dem aktuellen Bild entsprechen (Verankerung im Beton, kein Aufdübeln o,ä.). Die Farbfassung der Geländerelemente erfolgt entsprechend den Vorgaben des restauratorischen Gutachtens.Tragfähigkeit/Eignung für die vorgesehene Funktion ist sicherzustellen Leistungsbestandteile Aus- und Wiedereinbau fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken bzw. Korrosionsschutzsystem gem. restauratorischem Konzept fachgerechte Farbfassung fachgerechte Aufarbeitung des oberen Abschlusses aus Holz Maße: ca. 0,8 m x 0,8 m
020.___.0010
Aufarbeitung Geländerelement Loggia
6,00
St
020.___.0020 Aufarbeitung Handlauf Bestandstreppe Loggia Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Handläufe der Bestandstreppe inkl. oberer Abschluss aus Holz. Aus- und Wiedereinbau inkl. Abtransport von der Baustelle von definiertem Lagerort. Die Befestigungsart nach Aufarbeitung muss dem aktuellen Bild entsprechen (Verankerung im Beton, kein Aufdübeln o,ä.). Die Farbfassung der Geländerelemente erfolgt entsprechend den Vorgaben des restauratorischen Gutachtens. Tragfähigkeit/Eignung für die vorgesehene Funktion ist sicherzustellen Leistungsbestandteile Aus- und Wiedereinbau fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken bzw. Korrosionsschutzsystem gem. restauratorischem Konzept fachgerechte Farbfassung
020.___.0020
Aufarbeitung Handlauf Bestandstreppe Loggia
3,20
m
020.___.0030 Nachbildung Geländerelement Loggia Fachgerechte detailgetreue Nachbildung der bestehenden Geländerelemente d. Bestandsloggia inkl. oberer Abschluss aus Holz gem. den in den Anlagen beigefügten Referenzbildern. Die Befestigungsart nach Aufarbeitung muss dem aktuellen Bild entsprechen (Verankerung im Beton, kein Aufdübeln o,ä.). Die geometrische Ausbildung, Profilierung sowie gestalterischen Details sind den Bestandsvorlagen exakt nachzubilden. Maßgeblich sind die als Anlage beigefügten Fotos sowie das restauratorische Gutachten. Die Farbfassung der Geländerelemente erfolgt entsprechend den Vorgaben des restauratorischen Gutachtens. Tragfähigkeit/Eignung für die vorgesehene Funktion ist sicherzustellen Leistungsbestandteile Aufmaß am Bestand sowie Erstellung erforderlicher Schablonen / Abdrücke Werkstattplanung auf Grundlage der Bestandsgeometrie Herstellung der Geländerelemente als Stahlkonstruktion gemäß Vorlage Verzinken fachgerechte Farbfassung gem. restauratorischem Konzept Herstellung und Montage des oberen Abschlusses aus Holz Lieferung und Montage einschließlich aller Befestigungsmittel Maße: ca. 0,8 m x 0,8 m Hinweis: Die beigefügten Abbildungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
020.___.0030
Nachbildung Geländerelement Loggia
2,00
St
020.___.0040 Absturzsicherung, Rundstahl inkl. Verankerung, Brüstung Bestandsloggia Absturzsicherung aus Rundstahl inkl. Verankerung m. Winkel im Brüstungsbereich d. Bestandsloggia Leistungsbestandteile statischer Nachweis Wandhalter / Winkel inkl geeigneter Befestigung Absturzsicherung Verzinken Beschichtung Zweck: Absturzsicherung in  Loggien mit niedriger Brüstungshöhe Vorleistung: Bestandswände, Stahlbeton Material: Rundrohr Stahl 30mm, Oberfläche: DB 703 Befestigung: mit Winkel Haltern an Bestandsbrüstung gedübelt/verschraubt Anforderung: Horizontallast > 0,50 KN/m in Wohngebäuden nach DIN EN 1991-1-1 Einbauort: Bestandsloggia  EG Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1011_ROH_01_V_Leitdetail Außentreppe STB Loggien
020.___.0040
Absturzsicherung, Rundstahl inkl. Verankerung, Brüstung Bestandsloggia
9,00
m
BESTANDSGITTER
BESTANDSGITTER
020.___.0050 Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Zier- und Ausbruchsgitter (Typ B) und Übergabe an den AN Fensterarbeiten. Aus- und Wiedereinbau inkl. Abtransport von der Baustelle von definiertem Lagerort, Lieferung in Schutzfolie erfolgt bauseits durch den AN Fensterarbeiten. Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den Erkenntnissen des Restauratorischen Gutachtens. Leistungsbestandteile fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken fachgerechte Farbfassung Übernahme vor Ort Übergabe an den AN Fensterarbeiten Maße: 1,30mx1,25mx0,35m
020.___.0050
Aufarbeitung Zier- und Ausbruchsgitter
4,00
St
BLUMENKÄSTEN
BLUMENKÄSTEN
020.___.0060 Aufarbeitung Zierblumenkästen Fachgerechte Aufarbeitung der bestehenden Zierblumenkästen inkl.  Aus- und Wiedereinbau, sowie Transport. Die notwendige Schutzausrüstung ist einzukalkulieren. Tragfähigkeit/Eignung für die vorgesehene Funktion ist sicherzustellen Die detaillierte Aufarbeitung einschließlich Farbfassung der zu erhaltenden Fenstergitter richtet sich nach den Erkenntnissen des Restauratorischen Gutachtens. Leistungsbestandteile fachgerechte Aufarbeitung der Oberfläche (z.B. durch Sandstrahlen) Verzinken fachgerechte Farbfassung Ausbau- und Wiedereinbau Maße: ca. 1300x200 mm Hinweis: Ein Fassadengerüst ist vorhanden (siehe BZP in Anlagen).
020.___.0060
Aufarbeitung Zierblumenkästen
3,00
St
030 Stahlgeländer
030
Stahlgeländer
GELÄNDER TREPPENHAUS NEU
GELÄNDER TREPPENHAUS NEU
030.___.0010 Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,0 m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben und Stahlhandlauf inkl. Eckausbildungen /Verkröpfungen und sämtlicher Anschlüsse inkl Flachstahlelemente an Treppenwangen /Treppenpodesten und Geschossdecken. Befestigung mittels Flachstahl an Treppenwange, Treppenpodesten und Geschossdecken (Stahlbeton) über die gesamte Decken-/Treppenlauföhe. Befestigung  des Flachstahls stirnseitig mit regelmäßigen Schraubabständen. Befestigung des Geländers am Flachstahl durch Schweißen. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Flachstahlwangen an Treppen /Podesten/ Geschossdecken: Höhen variabel, gem. Zeichnung Handlauf: Stahlrundrohr D= 42,4 mm Oberflächen: grundiert Geländerhöhe: 1,0 m über OKFF Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1605_SLO_01_V_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser TRH neu 63A TRH neu 63B
030.___.0010
Geländer, Füllstäbe, Handlauf, grundiert, H=1,0 m
59,00
m
030.___.0020 Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm Handlauf aus Stahlrundrohr mit Wandhalterung. Vorleistung: Rohbauwand, MW, Bestand/Beton Folgeleistung: Beschichtung DB 703, bauseitig Material: Stahlrundrohr, D= 42,4x2 mm, Rohrenden halbrund geschlossen Wandhalter: 90° Rundstahlwinkel, D= 12 mm, auf runder Anschraubplatte, 75x10 mm Befestigung: versenkte VA-Schrauben Oberflächen: grundiert Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1605_SLO_00_V_Leitdetail Geländer Treppenhaus Einbauort: Treppenhäuser, wandläufig
030.___.0020
Handlauf, Rundstahl, grundiert, d=42,4mm
38,00
m
LEITDETAIL GALERIEGELÄNDER
LEITDETAIL GALERIEGELÄNDER
030.___.0030 Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=0,9 m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäbe, einschließlich schallentkoppelter Stahlwinkel, Montage auf bauseitiger Mehrschichtplatte. Stahlwinkel ca. 155 mm hoch, zur Befestigung des Geländers. Zweck: Absturzsicherung Folgeleistung: Beschichtung, bauseitig Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: < 120 mm Oberflächen: grundiert Geländerhöhe: min. 0,9 m über OKFF Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1606_SLO_02_V_Leitdetail Galeriegeländer Einbauort: DG, Galeriegeländer
030.___.0030
Geländer, Füllstäbe, grundiert, H=0,9 m
22,00
m
040 Treppen
040
Treppen
MAISONETTETREPPEN
MAISONETTETREPPEN
040.___.0010 Wangentreppe, gewendelt, Stahl, B=90cm Stahlwangentreppe, als Innentreppe, Stufenbelag Eiche, inkl.  Geländer und durchgängigen Auflagerblechen (Brandschutzanforderung), sowie sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung.Verschiedene Ausführungen gem. Grundriss,  halb- und viertelgewendelt. Die Treppen sind mit zusätzlichen schallentkoppelten Stützen oder wo möglich mit schallentkoppelten Wandauflagern auszustatten. Wandauflager sind in leichten Wohnungstrennwänden nicht möglich! Die notwendigen Stützen und / oder Konsolen sind im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu planen und abzustimmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vorleistung: Rohbau /Trockenbau Folgeleistung: Beschichtung bauseits Treppenwangen: Flachstahl, 240x15 mm mit angeschweißten Stufenauflagern aus Flachstahl 60x5 mm Brandschutz: Ausbildung von durchgängigen Auflagerblechen gem. Zeichnung Stufen: Eiche geölt. Stärke=30 mm, Baustufen aus astfreiem Nadelholz Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: ca. 120 mm Oberer Anschluss: Flachstahlkonsole T-förmig mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Unterer Anschluss: Fußplatte n.A. Stahlbauer+Statik Winkel umlaufend zur Lagesicherung Holm mit schallentkoppeltem Elastomerauflager Stahlbezeichnung: z. B. S235JR Oberfläche: grundiert Anzahl Steigungen: Treppe 63A_DG_11_04: 19 Stg., ca. 19/24 halbgewendelt Treppe 63B_DG_10_01: 18 Stg., ca. 19/25 viertelgewendelt Treppe 63B_DG_09_11: 18 Stg., ca. 19/25 viertelgewendelt Treppe 63C_DG_08_06: 17 Stg., ca. 19/23 viertelgewendelt Treppe 63C_DG_07_03: 17 Stg., ca. 19/23 viertelgewendelt Laufbreite: ca. 0,9 m i. L. Zul. Verkehrslast: 3,50 kN/m2 Geschosshöhe: ca. 3.7 m (OKFF / OKFF) Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1603_SLO_03_V_Leitdetail Maisonettetreppen Einbauort: Dach, 63A_DG_11_04, 63B_DG_10_01, 63B_DG_09_11, 63C_DG_08_06, 63C_DG_07_03
040.___.0010
Wangentreppe, gewendelt, Stahl, B=90cm
G
5,00
St
040.___.0020 Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gewendelt, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf Zweiholmtreppe als Systemtreppe, Flachstahl, 240x15mm,  m. Geländer u.Handlauf,
040.___.0020
Zweiholmtreppe als Systemtreppe, gewendelt, Flachstahl, 240x15mm, m. Geländer u.Handlauf
A
W
5,00
St
AUßENTREPPEN TERRASSEN
AUßENTREPPEN TERRASSEN
040.___.0040 Stahltreppen, außen, 8 Stg, Gitterrost, Geländer B=1,60m INDEX A Einläufige Stahlaußentreppe gerade mit verlängerter Ausstrittstufe einschl. Geländer und sämtlichen Anschlüssen als Komplettleistung. Wangen: Flachstahl 240x15 mm mit angeschweißten Auflagerblechen für aufgelegte Gitterroststufen Stufen: Gitterroststufen in Flachstahlwinkelrahmen Podest: Gitterrost im Flachstahlrahmen Gitterrost: Maschenweite 10x30 mm, H= 30 mm Beids.- Geländer: Unter-/Obergurt: Flachstahl 50x10 mm Füllstäbe: Flachstahl 50x10 mm, Abstand: max. 120 mm Unterer Anschluss: Fußplatte auf  bauseitigem Fundament Oberer Anschluss: Konsole aus Flachstahlblech zur wandseitigen Befestigung, witterungsbeständig Geländerhöhe: 0,9 m über OK Belag Stahlbezeichnung: S235JR Oberfläche: verzinkt und endbeschichtet, DB 703 Anzahl Steigungen: 8 Stufen Steigungsverhältnis: ca. 17,5x28 cm, 3 cm Unterschnitt,Sicherheitsantrittskante 70mm, Befestigung M12x40-8.8 Breite der Treppe: ca. 1,50 m i. L. Zul. Verkehrslast: 5 kN Ausführung gem. Zeichnung. Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1600_SLO_04_V_Leitdetail Stahltreppe Terrassen Einbauort: Hinweis: Örtliches Aufmaß zum Bestand ist erforderlich.
040.___.0040
Stahltreppen, außen, 8 Stg, Gitterrost, Geländer B=1,60m INDEX A
4,00
St
050 Absturzsicherungen
050
Absturzsicherungen
050.___.0010 Absturzsicherung, Rundstahl Absturzsicherung aus Rundstahl im Brüstungsbereich d. Loggien. Leistungsbestandteile statischer Nachweis Wandhalter Absturzsicherung Zweck: Absturzsicherung in Fenstern und Loggien mit niedriger Brüstungshöhe Vorleistung: Holzrahmenbauwände Material: Rundrohr Stahl 30mm, Oberfläche: verzinkt und endbeschichtet DB 703 Befestigung: mit seitlichen Haltern auf Außenwand gedübelt/verschraubt Anforderung: Horizontallast > 0,50 KN/m in Wohngebäuden nach DIN EN 1991-1-1 Einbauort: Fenster, Loggien EG+OG Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1111_FEN_00_V_Leitdetail Ausbau Fenster_Öffnung Loggia
050.___.0010
Absturzsicherung, Rundstahl
44,00
m
070 Gitterroste
070
Gitterroste
070.___.0010 Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm, 92 x 35,5 cm Stahlgitterrost, feuerverzinkt und beschichtet, als Pressgitterrost mit Randeinfassung und umlaufendem Winkelprofilstahlrahmen inkl. Befestigung mit 2 Stck. Stahlwinkeln, feuerverzinkt, mit aussteifender Strebe an Treppe. Belastung: begehbar, Einzellast < 1,5 kN Bauhöhe: 30 mm Raster: 30x10 mm Tragstab: 30x2 mm Maße: 920x355 mm Stahlwinkel: Gem. Statik AN (siehe gesonderte Position) Oberfläche: feuerverzinkt und beschichtet DB 703 Einbauort: Stahlbetontreppe Hauseingang A Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1009_ROH_01_V_Leitdetail Stahlbetontreppe Hauseingang A.pdf
070.___.0010
Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm, 92 x 35,5 cm
1,00
St
070.___.0020 Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm, 140 x 25 cm Stahlgitterrost, feuerverzinkt und beschichtet, als Pressgitterrost mit Randeinfassung und umlaufendem Winkelprofilstahlrahmen inkl. Befestigung mit 2 Stck. Stahlwinkeln, feuerverzinkt, mit aussteifender Strebe an Treppe. Belastung: begehbar, Einzellast < 1,5 kN Bauhöhe: 30 mm Raster: 30x10 mm Tragstab: 30x2 mm Maße: 1400x250 mm Stahlwinkel: Gem. Statik AN (siehe gesonderte Position) Oberfläche: feuerverzinkt und beschichtet DB 703 Einbauort: Stahlbetontreppe Hauseingang B Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1010_ROH_04_V_Leitdetail Stahlbetontreppe Hauseingang B.pdf
070.___.0020
Gitterrost, begehbar, MW 30x10mm, 140 x 25 cm
1,00
St
080 Stundenlohnarbeiten
080
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
080.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
080.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
5,00
h
080.___.0020 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Helfer
080.___.0020
Stundensatz: Helfer
5,00
h