Markierungsarbeiten
Coswig - Grundhafter Ausbau Salzstraße
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG Ausführungzeitraum: 23.11.2026 bis 01.10.2027 Das  Los 1 mit den LB Baustelleneinrichtung, Genehmigung/ Koordination, Vermessung, Beweissicherung, Verkehrsicherung, Sicherungsarbeiten, SIGEKO und geotechnische Sonderleistungen gilt  für alle Baulose/ Bauabschnitte und deren Bauteile des LV´s und ist dementsprechend auch so zu kalkulieren. Eine getrennte Vergabe der Bauleistungen o.g. Bauteile erfolgt nicht! Auf die Wichtigkeit der Baubeschreibung wird verwiesen. Für die Kalkulation der Einheitspreise und der Baustelleneinrichtung sind folgende Randbedingungen von äußerster Wichtigkeit. Diese sind unbedingt zu beachten. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten und Mehraufwendungen sind grundsätzlich in die Einheitspreise der Leitungspositionen einzurechnen, sofern dafür nicht gesonderte Leistungspositionen im LV vorhandenen sind: Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen! Der AN hat in seine Kalkulation entsprechend den Erfordernissen und den Vorgaben des AG den Einsatz von mind. 2 Stück, parallel arbeitender Baukolonnen  aufzunehmen, ohne daß ein Anspruch auf Mehrvergütung besteht. Auch ist ein Zweischichtbetrieb auf Verlangen des AG in Abhängigkeit des Baufortschritts  möglich und entsprechend einzukalkulieren. Innerhalb des Baufeldes sowie auch im näheren Umfeld befinden sich keine nennenswerten Lagermöglichkeiten. Eine Zwischenlagerung von größeren Erd- und Baustoffen ist somit stark eingeschränkt.      Die daraus resultierende Transportentfernung zu Lagerplätzen des AN ist in die jeweiligen Einheitspreise        einzukalkulieren. Auch einzusetzende Baumaterialien können nicht vollständig vor Ort zwischengelagert werden,        sondern sind bedarfsweise vom Lagerplatz direkt zum Einbauort zu bringen. Dies ist unbedingt bei der Wahl der        Bautechnolgie und bauzeitlichen Abfolge zu beachten! Bauraum steht nur begrenzt zur Verfügung, es sind die Ausführungen der Baubeschreibung zu beachten! Straßen- und Durchfahrtsbreiten von z.T. 3,30 m sind technologisch zu berücksichtigen. Dies betrifft im vorliegenden Projekt vor allem die Durchfahrtshöhe von 3,30m unter der Bahnunterführung Höhe Lachenweg! Für alle Erdarbeiten sind gummibereifte Radbagger einzusetzen, Raupenbagger sind nur nach ausdrücklicher Anweisung des AG zugelassen! Für den An- und Abtransport von Materialien sind der Örtlichkeit entsprechende kleinere Fahrzeuge einzusetzen und vorzuhalten. Für plötzliche Einsätze der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes sind ständig an der offenen Baugrube Stahlplatten zum Abdecken der Grube vorzuhalten und bei Erfordernis unverzüglich eine Zufahrt/Zuwegung zu schaffen.       Die o.a. technologischen Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Koordinierung paralleler Leistungen und separat beauftragter Firmen sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der An- und Abtransport von Materialien auf den vom AN zu beschaffenden Lagerplatz ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, auch wenn dies nicht gesondert in der entsprechenden Positionen beschrieben ist. Die Schaffung von Zuwegungen (Baustraßen, Aufstellflächen, Rampen etc)  für Maschinen, Geräte sowie die Vorhaltung der Baustraßen und Beräumung nach Beendigung der Baumaßnahme wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Für alle Bauteile des LV und deren Titel gilt, dass aufgrund der im Baubereich örtlichen Gegebenheiten und der teils geringen Platzverhältnisse (dicht angrenzende Grundstücke und deren Gebäude sowie Zäune, Mauern, Fundamente und  Anlagen der Medienträger wie Masten etc.) die Auswahl der Geräte für alle Arbeiten zu berücksichtigen sind. Es sind nur solche Baumaschinen einzusetzen, die ein Erhalten der angrenzenden Grundstücke und deren Gebäude sowie Zäune, Mauern, Fundamente und Anlagen der Medienträger gewährleisten! Die Verdichtung hat mit vibrationsarmen Verdichtungsgeräten zu erfolgen. Alle damit verbundenen Behinderungen und Erschwernisse sowie Auswahl der Maschinen  sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. In den Einheitspreis der entsprechenden Leistungsposition sind sich ergebende Mehrleistungen für An- und Abtransport und Vorhalten von Maschinen und Geräte einzurechnen. Mit den Anwohnern ist ständig Kontakt zu halten, damit Anlieferungen jeglicher Art rechtzeitig bekannt gegeben werden und entsprechend in den Bauablauf integriert werden können. Lichtraum- und Tragfähigkeitseinschränkungen der Zuwegung zur Baustelle sind zu beachten und bei der Ermittlung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Witterungs- und jahreszeitliche Erschwernisse und damit verbundene Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet. Winterunterbrechung: Es ist mit einer etwa 3- monatigen Winterunterbrechung etwa ab Mitte Dezember 2026 bis Ende Februar 2027 zu rechnen. Ab Anfang März 2019 (in der frostfreien Periode) können die Arbeiten nach Rücksprache mit dem AG wieder aufgenommen werden. Die derzeit geplante Bauunterbrechung ist vom 19.12.2026 bis 28.02.2027. Abrechnung Die Abrechnung der einzelnen Bauteile erfolgt für jeden Auftraggeber separat. Damit verbundener Mehraufwand / Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Getrennte Rechnungslegung nach Bauteil und AG: > Beteiligte AG: WAB R+C (AW, Rietzschkebach und TW), Stadt Coswig (Stra0enbau, Mauerbau/ Gebäudesicherung) Kalkulation / Abrechnung Allgemeine Leistungen Die Allgemeinen Leistungen sind unter den einzelnen Auftraggebern/Bauteilen aufzuteilen. Es erfolgt eine prozentuale Aufteilung auf Grundlage des Anteils der Bauteile an der Gesamtauftragssumme.
VORBEMERKUNGEN ZUR BEACHTUNG
Straßenbau (Stadt Coswig) Straßenbau (Stadt Coswig)
Straßenbau (Stadt Coswig)
5 Straßenbau (Stadt Coswig)
5
Straßenbau (Stadt Coswig)
Vorbemerkung Straßenbau Hinweis zur Abrechnung Straßenaufbruch und Straßenwiederherstellung - Erfolgt innerhalb der Baugrenzen Straßenbau als Gesamtleistung.   >  Abrechnung für alle Medienträger über das Bauteil Straßenbau. - Erfolgt außerhalb der Baugrenzen Straßenbau nach Medienträger getrennt.   >  Leitungsgräben und Kopflöcher aller Medienträger (WAB Coswig AW, WAB       Coswig TW) über deren jeweilige Bauteile. Die erhöhten Aufwendungen für ggf. abschnittsweises Aufbrechen/ Wie- derherstellen ist in alle EP einzurechnen. Die Arbeiten in der Neucoswiger Straße beginnen erst zeitversetzt zu den Leistungen in der Salzstraße. Der Straßenaufbruch erfolgt erst vor unmittelbarer Ausführung, damit die Sperrungszeit der Vollsperrung der Neucoswiger Straße so kurz wie möglich gehalten wird und eine Aufrechterhaltung des Fahrverkehrs über diese ermöglicht wird. Die Asphaltarbeiten zur Straßenwiederherstellung erfolgen in mindestens zwei Teilabschnitten; einmal in der Salzstraße zwischen Hohensteinstraße und Neucoswiger Straße und im zweiten Einsatz in der Neucoswiger Straße bis Bahnunterführung. Entsprechende Mehraufwendungen sowie mehrmaliger Geräteeinsatz aller benötigten Maschinen (z.B. Asphaltfräse, Asphaltfertiger, Walzen etc.) sind zwingend einzukalkulieren!
Vorbemerkung Straßenbau
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
5.10 Sonstiges
5.10
Sonstiges