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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A - Baubeschreibung A - Baubeschreibung
Der 2. BA der Förderschule 53 (Comeniusschule) bezieht sich neben der brandschutztechnischen Sanierung des Bestandsgebäudes auch auf einen Erweiterungsbau an der nord-westlichen Giebelseite des Gebäudes.
Das Grundstück befindet sich am Brauhausberg Nord, Potsdam. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt Potsdam.
Das Bestandsgebäude hat eine Grundfläche von ca. 54,00 x 16, 50 m mit einer Höhe von 20,80 m (Firsthöhe). Der Anbau hat eine Grundfläche von ca. 10,50 x 16,50 m und passt sich in der Breite und in der Höhe dem Bestandsgebäude an.
Der Anbau generiert einen selbstständigen Brandabschnitt, demzufolge erfolgt der Zugang über eine Brandwand und über Brand- und Rauchschutztüren.
Um den Zugang zu den 2 unabhängig voneinander existierenden Rettungswegen (Treppenhäuser) im Bestandsgebäude jederzeit zu ermöglichen, werden im nord-westlichen Giebelbereich Beipass-Lösungen geschaffen.
Neben den neuen Funktionsräumen wird im Anbau auch ein Evakuierungsaufzug eingebaut, der eine sichere Evakuierung aus den einzelnen Geschossen über „Sichere Räume" garantiert.
Die Erschließung der Etagen des Bestandsgebäudes erfolgt über 2 Treppenhäuser und der Zutritt über zwei Eingangstüren - eine über die Hauptstraße (Brauhausberg) und eine über den Schulhof. Die Baustelleneinfahrt erfolgt über eine Einbahnstraße (Finkenweg), über die man zum Schulhof gelangt. Baustrom und Bauwasser sind innerhalb des Bestandsgebäudes vorhanden.
Im 2.Untergeschoss des Bestandsgebäudes und des Anbaus befinden sich nach der Neustrukturierung der Funktionseinheiten die Horträume mit den dazugehörigen Sanitäranlagen und Nebenräume, sowie die umgestalteten und erweiterten Räume des Speisesaales und der Küche.
Die Umbaumaßnahmen im 1.UG des Bestandsgebäudes beschränken sich auf bauliche Maßnahmen, die die Funktionen der neu definierten Räume umsetzen sollen. In dieser Etage sind Klassen- und Teilungsräume geplant. Der Anbau beinhaltet einen Klassenraum, NaWi-Raum inkl. Vorbereitungsraum, sowie Evakuierungsaufzug mit Sicherem Raum.
Die Umbaumaßnahmen im EG des Bestandsgebäudes beschränken sich ebenfalls auf bauliche Maßnahmen, die die Funktionen der neu definierten Räume umsetzen sollen. In dieser Etage sind auch Klassen- und Teilungsräume geplant. Im Foyer wird ein Schülercafe eingerichtet. Der Anbau beinhaltet 2 Fachräume, Fachraum-Textil inkl. Vorbereitungsraum, sowie Hauswirtschaftsraum, Evakuierungsaufzug mit Sicherem Raum.
Im DG des Bestandsgebäudes bleibt der Verwaltungsbereich erhalten, geringfügige Umbaumaßnahmen durch Änderung der Funktionen müssen realisiert werden. Der Anbau beinhaltet 2 Fachräume, Fachraum-Kunst inkl. Vorbereitungsraum, sowie Medienraum, Evakuierungsaufzug mit Sicherem Raum.
A - Baubeschreibung
B - Angaben zum Bauvorhaben B - ANGABEN ZUM BAUVORHABEN
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Kommunaler Immobilienservice Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung des Bauvorhabens:
Erweiterungsneubau und brandschutztechnische Ertüchtigung der Comeniusschule Potsdam
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Brauhausberg 10
14473 Potsdam
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III.
B - Angaben zum Bauvorhaben
C - Allgemeine projektbezogene Vorbemerkungen C - ALLGEMEINE, PROJEKTBEZOGENE VORBEMERKUNGEN
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Schal- und Positionsplänen, die einschlägigen EN/DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten.
Ortsbesichtigung
Der Bieter / AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ein Eindruck vom Grundstück und vom Gebäudebestand, sowie von der Verkehrsanbindung zu verschaffen.
Planunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Lagepläne:
4053_01_BM0122_000_05_731_0_LG_BEP_-_01
Grundrisse:
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_UG2_-_03
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_UG1_-_03
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_EG-_-_03
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_DG-_-_03
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_TG-_-_03
4053_01_BM0122_000_05_731_0_GR_DA-_-_02
Schnitte:
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_AA-_A_02
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_BB-_B_02
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_CC-_C_02
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_DD-_D_01
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_EE-_E_02
4053_01_BM0122_000_05_731_0_SN_FF-_F_01
Ansichten:
4053_01_BM0122_000_05_731_0_AN_ANW_A_01
4053_01_BM0122_000_05_731_0_AN_ANO_A_02
4053_01_BM0122_000_05_731_0_AN_ASO_A_00
4053_01_BM0122_000_05_731_0_AN_ASW_A_02
Details:
4053_01_BM0122_000_05_731_0_DT_F1-_A_00
4053_01_BM0122_000_05_731_0_DT_F2-_A_00
4053_01_BM0122_000_05_731_0_DT_F3-_A_00
4053_01_BM0122_000_05_731_0_DT_F4-_A_00
Alle Pläne sind keine freigegebenen Ausführungspläne sondern nur Übersichtspläne als Grundlage für die Kalkulation und sind als "Vorabzug" kenntlich gemacht.
Ausführungsunterlagen
Dem AN werden die Ausführungsunterlagen einfach in Papier sowie einmal digital als pdf übergeben. Änderungen der Pläne werden dem AN nur digital übergeben. Diese und weitere Papierkopien sind vom AN auf eigene Rechnung selbst zu fertigen.
Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, auf einen Planserver zuzugreifen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Angebotspreise
Sämtliche Angebotspreise beinhalten alle erforderlichen An- und Abfahrtskosten, sowie den in den Leistungspositionen enthaltene Grundgebrauchsüberlassung.
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen nach VOB/C abgegolten, die zur Fertigstellung der Leistung erforderlich sind.
SiGeKo
Der SiGeKo ist durch den Bauherrn beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte SiGe-Plan wird Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Die Hinweise und Anordnungen erfolgen gegenüber dem Bauherrn sowie der örtlichen Bauüberwachung.
Grundsätzlich sind sämtliche Bauleistungen entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften auszuführen.
Baustelleneinrichtung
Es ist bauseitig eine allgemeine Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Lagerplätze (im stark begrenztem Umfang) und sanitäre Einrichtungen werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Eigene Aufwendungen für Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung sind, soweit in der Baustelleneinrichtung in diesem Leistungsverzeichnis nicht anderes beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Lagerflächen
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann.
Werbung
Das Anbringen von Werbung ist ausdrücklich untersagt.
Arbeitszeiten & Lärmschutz
Das Baugrundstück befindet sich in einem Wohngebiet (Wohnbaufläche W2) mit einem integriertem Schulstandort.
In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Brandenburg hingewiesen.
Grundsätzlich ist eine Wochenarbeitszeit von Montags bis Freitag, jeweils von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr einzukalkulieren.
Der AN hat die in diesem LV beschriebenen Leistungen in der vorgeschriebenen Bauzeit zu erbringen.
Vermeidung von Schäden
Die Baugenehmigung ist Bestandteil der Ausschreibung und in allen Teilen zu beachten. Insbesondere sind die Lärm- und Emissionswerte zu beachten. Erschütterung, Staub, Geruch und Schmutz sind grundsätzlich zu vermeiden.
Bäume und Tiere unterliegen besonderem Schutz. Die entsprechenden Zeiten werden zur Bauberatung für die darauf folgende Woche bekannt gegeben. Lärmintensive Arbeiten sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Bauablauf und Bauzeiten
Für die Ausführung der Arbeiten sind auch Samstage generell als Werktage ohne besondere Lohnzulagen einzukalkulieren.
Witterungseinflüsse, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, sind einzukalkulieren. Daraus resultierende Mehrkosten, insbesondere auch Verzögerungen, werden nicht gesondert vergütet.
Baustellenzugang und Sicherheit
Alle Arbeiten, die Teil dieses Leistungsverzeichnisses sind, müssen von einem fachlich geeigneten und deutsch sprechenden Vorgesetzten/ Bauleiter geleitet werden.
Es herrscht auf der gesamten Baustelle Rauchverbot.
Sauberkeit auf der Baustelle
Die vom Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Auftretende Verunreinigungen sind, soweit notwendig, jeweils freitags zu beseitigen, bei besonders starker Verschmutzung auch mehrmals wöchentlich nach Weisung der Bauleitung.
Schutt- und Abfallbeseitigung
Anfallender Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des AN über, auch wenn dies in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt ist. Sie sind in eigenen Containern zu sammeln und nach Füllung selbst abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungs- und Verwertungsnachweise der Deponie sind dem AG auf Verlangen mit vorzulegen. Eventuelle Deponiegebühren sind, sofern nicht extra ausgeschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Kooperation und Koordination
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung an Koordinierungsbesprechungen teilzunehmen. Während der Arbeiten muss ständig und zwingend eine Deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Pläne / Maße
Nach Auftragserteilung sind auf Grundlage der Grobaufmaße die Massen Vorort zu überprüfen und nach Rücksprache mit der Bauleitung vom AN zu skizzieren. Diese Skizzen sind Abrechnungsgrundlage. Massen, die hier nicht enthalten sind, d. h. von der Bauleitung nicht bestätigt und nachträglich nicht nachweisbar sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind Arbeiten, die durch Arbeitskräfte des AN auf Anordnung der örtlichen Bauleitung auszuführen sind.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind jedoch nicht einzurechnen.
Die im Leistungsverzeichnis angesetzte Anzahl von Stunden ist unverbindlich. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden.
Stundenzettel hat der AN umgehend der Bauleitung vorzulegen und abzeichnen zu lassen.
Die Stundenzettel müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezug auf die schriftliche Arbeitsanweisung der Bauleitung (Nr. Arbeitsbeschreibung, Datum)
- Name und Beruf / Berufsgruppe des Werktätigen
- Anzahl der geleisteten Stunden
- Mengenangaben über die verwendeten Materialien
- Mengenangaben über den Maschineneinsatz
Von der Bauleitung anerkannte Stundenzettel gelten lediglich als Bescheinigungen, dass die Leistung erbracht wurde, nicht als Abnahme im Sinne VOB/B §12.
C - Allgemeine projektbezogene Vorbemerkungen
D - Allgemeine technische Vorbemerkungen D - ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Dem Leistungsverzeichnis liegt die VOB / B und C zugrunde.
Insbesondere gelten die:
ATV DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18 351 - Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
ATV DIN 18 334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten
ATV DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen ATV aufgeführten Normen, sämtliche in den DIN's enthaltenen normativen Verweisungen und sämtliche Merkblätter der entsprechenden Fachverbände.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, Vorschriften der BG sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten.
Weiterhin liegen der Bauausführung die Architektenpläne, die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Weiterhin sind die einschlägigen Baustoff- und Herstellungsnormen zu beachten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Allgemeine Hinweise
Zur Vereinfachung wurde im Leistungstext des LVs teilweise auf selbstverständliche Ausdrücke, wie "Herstellen, einschl. Materiallieferung und Verschnitt, verlegen, montieren, einschl. Befestigungsmaterial, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben (z.B. "nur liefern" oder "bauseitig gelieferte montieren") umfassen die Leistungen immer Herstellung, Lieferung und Montage.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Teilbereiche alle, zur Leistungserstellung notwendigen Nebenarbeiten nach VOB/C wie , das Aufstellen, Vorhalten, der
Betrieb und Abbau aller erf. Maschinen, Geräte, Stoffe und Hilfsstoffe, Verwahrungen und sonstigen Schutzmaßnahmen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst auch den Transport der Materialien, Maschinen, Geräte, Stoffe und Hilfsstoffe zum Einsatzort innerhalb des Gebäudes; sie umfasst weiterhin den Transport des anfallenden Bauschuttes sowie die sachgerechte Deponierung einschl. aller anfallenden Gebühren.
2. Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst.
Das Fassadengerüst an dem Gebäude ist insbesondere als Arbeitsgerüst für die Fassadenarbeiten und den Fenstereinbau, sowie als Schutzgerüste für die Dacharbeiten geplant.
Alle Arbeitslagen erhalten Innenkonsolen, welche fortlaufend mit Arbeitsfortschritt zu entfernen sind.
Der Abstand zwischen Fassade und Gerüstbelag beträgt ca. 0,60 m.
Das Fassadengerüst hat die LK 3.
Die Belagsbreite beträgt mind. 90 cm.
Das Fassadengerüst ist, in Bereichen, welche gegen eine Absturz nach innen zu sicher sind, mit Innengeländern versehen.
Das Fassadengerüst erhält im Bereich des Neubau Anbau (Westseite) eine Vorrüstung für einen Materialaufzug. Ein Aufzug wird von Seiten des AG im Bereich Anbau nicht zur Verfügung gestellt.
Auf der Süd-Westseite des Bestandsgebäudes wird ein Materialaufzug inkl. Plattform (Korbgröße 2,50 x 2,50 m) mit Haltestellen auf jeder Gerüstebene eingebaut.
Gesamtbelastung: 2,0 t
Zusätzliche Gerüste und Transporteinrichtungen sind in die Leistungen, die für die Ausführung der Gesamtleistung erforderlich sind, einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Schließen von Gerüstankerlöchern im Bereich der VHF ist Bestandteil des LV.
D - Allgemeine technische Vorbemerkungen
E - Technische Vorbemerkungen_VHF Holz E - TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Bei Auftragserteilung sind verbindliche Farb- und Oberflächenmuster vorzulegen.
Angaben zur Ausführung
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
E - Technische Vorbemerkungen_VHF Holz
01 Vorhangfassade Holz
01
Vorhangfassade Holz
Hinweis Fassade Hinweis Wandaufbau - hinterlüftete Fassade (VHF)
20 mm Fassadenverkleidung
Unterkonstruktion - Profile
Diffusionsoffene Fassadenbahn
200 mm Wärmedämmung Mineralwolle WLG 035
240 mm Tragkonstruktion Stahlbeton/MW Stärke
15 mm Innenputz
Einbaulage
UG 1: Nord-Ost/Nord-West/Süd-West
EG: Nord-Ost/Nord-West/Süd-West
Drempel DG: Nord-Ost/Süd-West
Dachgiebel: Nord-West
Einbauhöhen
UG 1 - 3,50 -7,36 m über Gelände
EG - 7,42 - 11,62 m über Gelände
1. OG/Giebel - 11,61 - 20,82 m über Gelände
Hinweis WDVS UG 2 (nicht Bestandteil LV)
10 mm Oberputz
Zwischenbeschichtung
8 mm Unterputz, bewehrt
200 mm Wärmedämmung Miwo WLG 035
240 mm Tragkonstruktion Stahlbeton/MW Stärke
15 mm Innenputz
Hinweis Fassade
01.01 Vorbereitende Leistungen - KG 390
01.01
Vorbereitende Leistungen - KG 390
01.02 Unterkonstruktion - KG 330
01.02
Unterkonstruktion - KG 330
01.03 Wärmedämmung - KG 330
01.03
Wärmedämmung - KG 330
01.04 Fassadenbekleidung - KG 330
01.04
Fassadenbekleidung - KG 330
01.05 Brandsperren - KG 330
01.05
Brandsperren - KG 330
01.06 WDVS Fassade UG 2, VHF - KG 330
01.06
WDVS Fassade UG 2, VHF - KG 330
01.07 Fensterbänke - KG 330
01.07
Fensterbänke - KG 330
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.01 Dokumentation - KG 390
02.01
Dokumentation - KG 390
02.02 Stundenlohnarbeiten - KG 390
02.02
Stundenlohnarbeiten - KG 390