WDVS-Arbeiten mit Flachverblender
Care Living Gehrden
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Projektgesellschaft Care Living Gehrden GmbH & Co. KG Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: aneva@sp-planung.de Tragwerksplanung: ahw Ingenieure GmbH Mönckebergstraße 19 20095 Hamburg Tel.: 040 2442498924 E-Mail: voelkert@ahw-ing.com Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV): Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Straße 86a 21680 Stade Tel.:  0162 2435052 E-Mail: cb@baum-statik.de SiGeKo: S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 - 16 E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 1.223 m² große Grundstück befindet sich auf der Ecke Steinweg 1,3/ Gartenstraße 1 in Gehrden (Region Hannover). Unweit entfernt liegt die Fußgängerzone und das Rathaus der Stadt Gehrden. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein fünstöckiges Mehrfamilienhaus mit Teilunterkellerung. Im gemeinsamen Keller des Gebäudes werden neben den Kellerabteilen und den Hausanschlussräumen auch drei Lagerräume untergebracht. Im Erdgeschoss schließen dann eine Gewerbefläche, eine Serviceeinheit (betreutes Wohnen) sowie PKW-Stellplätze an, die teilweise überdacht und teilweise offen konzipiert sind. Die 38 Wohneinheiten, die über ein Haupttreppenhaus und ein Fluchttreppenhaus erschlossen werden, befinden sich im 1. bis 4. Obergeschoss. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40. Gebäudekonstruktion Die Stahlbeton-Bauteile im Untergeschoss werden nach Erfordernis als WU-Konstruktion nach der DIN EN 1992 (2011-01) und ihrer begleitenden Normreihe vor allem die „WU-Richtlinie“ mit ihren Erläuterungen und die DBV-Merkblätter „Hochwertige Nutzung von Untergeschossen“ erstellt. Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Blähtonfertigwänden Fabrikat Tinglev (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben Statiker ausgeführt. Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Das Steildach wird gemäß den Erfordernissen der statischen Berechnung und gemäß dem GEG-Nachweis ausgeführt. Estrich Die Keller- und Technikräumen sowie die Erschließungsflure erhalten einen schwimmenden Zementestrich mit oberseitigem staubbindendem Anstrich. Der Müllraum erhält eine OS8-Beschichtung. In den Wohn- und Aufenthaltsbereichen sowie in Fluren, Bädern und Abstellräumen der aufgehenden Geschosse, erfolgt die Ausführung eines schwimmenden Zementestrichs auf Dämmlage (Trittschall-/Wärmedämmschicht). Fliesen Wohnungen Die Bodenfliesen im Bad im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug wird im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der Bäder werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Duschbereich raumhoch und im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Zudem werden Fliesen hinter dem Handtuchheizkörper ausgeführt. Die bodengleiche Duschen nach DIN 18040 Teil 2 Pkt. 5.5.5 erfolgt in gefliester Ausführung mit der Feinsteigzeug-Bodenfliesen im Format 30 x 60 cm. Die Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen im Bad zum Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Die Küche erhält keinen Fliesenspiegel. Fliesen Servicefläche Die Bodenfliesen in den WC-Einheiten werden im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der WC-Einheiten werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Die Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen und dem Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Die Küche erhält einen Fliesenspiegel aus einer HPL-Platte. Fabrikat der Feinsteinzeug-Bodenfliesen: Keramundo Basic One Slate, Farbton grey matt, Rutschsicherheitsklasse R10/B Fabrikat der Steingut-Wandfliesen: Keramundo Kermos Concept, Farbton weiß matt. Fliesen Gewerbefläche Die Bodenfliesen in den WC-Einheiten werden im Format 30 x 60 cm aus Feinsteinzeug im Kreuzverband ausgeführt. Die Wandflächen der WC-Einheiten werden mit Steingut-Wandfliesen im Format 30 x 60 cm im Kreuzverband im Bereich von Sanitärobjekten bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m angebracht (bis zur Oberkante der Ablage). Die  Sockelfliesen, h = ca. 6-7 cm, passend zur Bodenfliese kommt in den Bereichen ohne Wandfliese zur Ausführung. Der Farbton der Verfugung bei Wand-, Boden- und Sockelfliesen erfolgt passend zur Fliesenfarbe. Die Materialtrennschiene zwischen Bodenfliesen und dem Flur und die Fliesenschienen sind aus Edelstahl oder Aluminium. Fabrikat der Feinsteinzeug-Bodenfliesen: Keramundo Basic One Slate, Farbton grey matt, Rutschsicherheitsklasse R10/B Fabrikat der Steingut-Wandfliesen: Keramundo Kermos Concept, Farbton weiß matt
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Fassaden im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit Flachverblender inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten. Hinweis zu aufgeführte Normen Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen. Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere: DIN 4108-10: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe DIN 18533: Bauwerksabdichtungen DIN 18540: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung DIN 55699: Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW) DIN EN 13165: Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werksmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan- Hartschaum (PU) DIN EN 13497: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Schlagfestigkeit von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Außenputze DIN EN 15824: Putze mit organischen Bindemitteln sowie sind nachfolgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten und einzuhalten: Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), Europäische Technische Zulassung (ETA) bzw. Europäische Technische Bewertung (ETB) der beschriebenen Fassade im WDV-System Die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers Die Technische Systeminfo Nr. 6, Brandschutz, des Fachverbandes WDVS Das Merkblatt zum Verputzen bei hohen und tiefen Temperarturen Das Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten Das Merkblatt zu Egalisationsanstriche auf Edelputzen Das Merkblatt BFS Nr. 25 - Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen Das Merkblatt BFS Nr. 26 - Farbveränderungen im Außenbereich Die Richtlinie zu Fassadensockelputz / Außenanlage Die Richtlinie zu Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme Die Richtlinie zu Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsysteme Das Technische Merkblatt zum Verputzen von Fensteranschlussfolien Die jeweils gültige Landesbauordnung Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) Die GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband) Allgemeines Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann. Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen. Fabrikat WDVS Die nachfolgenden angegebenen Fabrikat- und Produktvorgaben sind Qualitätsvorgaben, um für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage zu schaffen. Dem Anbieter steht es aber frei gleichwertige Produkte anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit und Konformität auf Verlangen des AG vorzulegen ist. Systemkonformes Fabrikat für Produkte (z.B. Dämmstoffe, Kleber, Dübel, Putze ect.) des WDV-Systems und Putzfassade: Fabrikat der Planung: alsecco GmbH (alt) bzw. CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH (neu) Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen) Systemkonformität Es dürfen grundsätzlich nur Werkstoffe eines kompletten, geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Systems verwendet werden. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Sollte der Bieter systemabweichende Produkte bevorzugen, so ist die Systemkonformität und die Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller abzufragen und mit Abgabe des Angebots ist diese schriftliche Bestätigung des Herstellers dem AG vorzulegen. Untergrundprüfung und Prüfung von Vorleistungen Der AN hat für seine Leistungen den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung zu überprüfen. Er hat der Bauleitung Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn diese der Beschaffenheit des Untergrundes nicht entspricht. Unter diesen Voraussetzungen sind Bedenken geltend zu machen, insbesondere bei Unebenheiten, Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen nicht tragfähigen Untergründen sowie, wenn das Mauerwerk nicht der DIN 1053, Teil 1, entspricht. Darüber hinaus hat der AN horizontale und vertikalen Fluchten der Fassaden und die Anschlüsse an angrenzende Bauteile vor Ausführung, auch im Hinblick auf die Toleranzen der Vorleistungen, zu prüfen und ggf. seine Bedenken der Bauleitung anzuzeigen. Bei Überklebung der Abdichtungsfolien von Fenstern, Türen und anderen Fassadenkonstruktionen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Haftung zwischen Kleber und Folie sicher gestellt ist. Haftproben sind kostenneutral durchzuführen und die Ergebnisse dem Bauherrn zur weiteren Festlegung der Untergrundbehandlung zur Verfügung zu stellen. Die ordnungsgemäße und hohlraumfreie Anbringung der Dämmplatten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. Um Wärmebrücken zu vermeiden ist daher der durch Fugen ausgetretener Beton oder Mörtel grundsätzlich zu entfernen, so dass ein planer Untergrund hergestellt wird. Es dürfen keine Fugen größer als 5 mm vorhanden sein. Größere Fugen sind mittels PUR-Schaum zu schließen. Großflächiges Verfüllen mittels PUR-Schaum ist jedoch nicht zulässig. Die genannten Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Verarbeitungstemperaturen Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verarbeitenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter + 5 °C absinken. Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden. Bei warmer Witterung und direkter Sonneneinstrahlung sind Maßnahmen vorzusehen, die einen zu schnellen Feuchtigkeitsentzug des Putzes verhindern. Statische Nachweise und Werkplanung Der AN hat bezogen auf die Einwirkungen aus Windsoglasten nach Auftragsvergabe dem AG einen prüffähigen statischen Nachweis nach DIN 1055-4 vorzulegen, wobei die zu berechnenden Flächen nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße darzustellen sind. Die Anzahl und Abstände von systemkonformen Dübeln gemäß vorgenannten statischen Nachweis sind durch den AN zu ermitteln und dem AG auf Nachfrage vorzulegen. Darüber hinaus hat der AN Werkzeichnungen über die Lage und Anzahl der Feldbegrenzungsfugen zu erstellen und die Werkzeichnungen sich vom AG freigeben zu lassen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Notwendige Planungsunterlagen und Angaben zum Standort des Gebäudes werden bei Bedarf vom AG zur Verfügung gestellt. Gerüste Die Fassaden der Gebäude sind bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet, so dass die nachfolgend beschriebenen Leistungen ermöglicht werden. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. schriftlich zu bestätigen, dass das Gerüst in ordnungsgemäßem, sauberen und vollständigem Zustand ist, um seine Arbeiten sicherheitsgerecht durchführen zu können. Die Gerüstbeläge sind ständig von Verpackungsmüll und Materialverschnitten o.ä., der eigenen Leistung, frei zu halten. Kommt der AN dem nicht nach, kann die Bauleitung nach fruchtloser Frist eine Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN veranlassen (siehe auch Müllbeseitigung). Baustelleinrichtung Grundsätzlich hat der AN alle erforderlichen Geräte, technische Einrichtungen und sonstige Gerätschaften, die für die Ausführung der beauftragten Leistung notwendig sind, zu liefern, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der beauftragten Leistungen wieder abzufahren. Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig. Baustelleinrichtungen, die für die Entnahme von Baustrom und Bauwasser geeignet sind, sind bauseits vorhanden und können durch Entrichtung einer Umlage vom AN genutzt werden. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form im PDF-Format auf einem Datenträger spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH: Grundriss Erdgeschoss: GEH_AC2_5_GR_00_1000_R_FRG Grundriss 1. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_01_1001_N_FRG Grundriss 2. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_02_1002_O_FRG Grundriss 3. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_03_1003_Q_FRG Grundriss 4. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_04_1004_M_FRG Schnitt A-A: GEH_AC2_5_AS_AA_0530_G_FRG Schnitt B-B: GEH_AC2_5_AS_BB_0531_D_FRG Schnitt C-C: GEH_AC2_5_AS_CC_0532_E_FRG Schnitt D-D, Schnitt E-E: GEH_AC2_5_AS_DE_0533_F_FRG Schnitt F-F, Schnitt J-J: GEH_AC2_5_AS_FF_0534_E_FRG Nordansicht: GEH_AC2_5_AN_NN_0522_L_FRG Nord-West-Ansicht: GEH_AC2_5_AN_NW_0521_G_FRG Süd- und Ostansicht: GEH_AC2_5_AN_SO_0523_E_FRG Westansicht: GEH_AC2_5_AN_WW_0520_K_FRG Details Boden- und Dachaufbau: GEH_AC2_5_DE_BO_4001_F_FRG Details Wandaufbauten: GEH_AC2_5_DE_WA_4002_D_FRG Flachdach Attika: GEH_AC2_5_DE_DA_4601_D_FRG_6.1 Flachdach Traufe Süd: GEH_AC2_5_DE_DA_4604_E_FRG_6.4 Flachdach Traufe Ost: GEH_AC2_5_DE_DA_4605_D_FRG_6.5 Steildach Trennwand: GEH_AC2_5_DE_DA_4608_C_FRG_6.8 Attika Dachterrasse 1. OG: GEH_AC2_5_DE_DA_4612_D_FRG_6.12 Attika DT 1. OG zum Bestand: GEH_AC2_5_DE_DA_4613_E_FRG_6.13 Ortgang Loggia: GEH_AC2_5_DE_DA_4616_B_FRG_6.16 Traufe 3. + 4. OG, Achse A-E: GEH_AC2_5_DE_DA_4622_B_FRG_6.22 Traufe 4. OG, Achse H: GEH_AC2_5_DE_DA_4623_B_FRG_6.23 Traufe 4. OG, Achse 5-11: GEH_AC2_5_DE_DA_4624_B_FRG_6.24 Traufe 4. OG, Achse 12-13: GEH_AC2_5_DE_DA_4625_B_FRG_6.25 Übergang Putz/Flachv., EG/1. OG: GEH_AC2_5_DE_FA_4301_C_FRG_3.1 Fassadenvorsprung, EG/1. OG: GEH_AC2_5_DE_FA_4302_A_FRG_3.2 Fassadenversprung, EG/1. OG: GEH_AC2_5_DE_FA_4303_A_FRG_3.3 Übergang Ecke Putz/Flachverbl.: GEH_AC2_5_DE_FA_4304_A_FRG_3.4 Übergang Ecke 116,7°: GEH_AC2_5_DE_FA_4305_A_FRG_3.5 Übergang Ecke 144°: GEH_AC2_5_DE_FA_4306_A_FRG_3.6 Vorsprung über Loggia 3./4. OG: GEH_AC2_5_DE_FA_4307_A_FRG_3.7 Vorsprung über Loggia 3./4. OG: GEH_AC2_5_DE_FA_4308_A_FRG_3.8 Fenster EG/1. OG: GEH_AC2_5_DE_FN_4401_C_FRG_4.1 Fenster 2./3. OG: GEH_AC2_5_DE_FN_4402_D_FRG_4.2 Fenster TRH/Verteilerflur: GEH_AC2_5_DE_FN_4403_D_FRG_4.3 Fenster Südfassade: GEH_AC2_5_DE_FN_4404_D_FRG_4.4 Loggia WE 16/26, 2./3. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4701_B_FRG_7.1 Loggia WE 6, 1. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4702_C_FRG_7.2 Loggia WE 7, 1. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4703_C_FRG_7.3 Loggia WE 5, 1. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4704_C_FRG_7.4 Loggia WE 15+25, 2./3. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4705_B_FRG_7.5 Loggia WE 17+27, 2./3. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4706_B_FRG_7.6 Loggia WE 8, 1. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4707_C_FRG_7.7 Loggia WE 18, 2. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4708_B_FRG_7.8 Loggiageländer 1. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4710_C_FRG_7.10 Loggia WE 23+24, 3. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4711_C_FRG_7.11 Loggiageländer WE 23+24, 3. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12 Loggia WE 33, 4. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4713_C_FRG_7.13 Loggia WE 34, 4. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4715_C_FRG_7.15 Loggia WE 35, 4. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4717_C_FRG_7.17 Loggia WE 36, 4. OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4718_D_FRG_7.18 Balkone Südfassade: GEH_AC2_5_DE_BK_4719_C_ZFR_7.19 Sockel Garage/Bestand, Achse 13: GEH_AC2_5_DE_SK_4201_B_FRG_2.1 Sockel Garage Achse M/13: GEH_AC2_5_DE_SK_4202_B_FRG_2.2 Sockel TRH 1, Achse M: GEH_AC2_5_DE_SK_4203_C_FRG_2.3 Sockel Gewerbe, Achse M: GEH_AC2_5_DE_SK_4204_C_FRG_2.4 Sockel Gewerbe, Achse H: GEH_AC2_5_DE_SK_4205_C_FRG_2.5 Sockel Gewerbe, Achse 1: GEH_AC2_5_DE_SK_4206_C_FRG_2.6 Sockel Garage, Achse 1/A: GEH_AC2_5_DE_SK_4207_B_FRG_2.7 Sockel TRH 2, Achse A: GEH_AC2_5_DE_SK_4208_B_FRG_2.8 Sockel 1. OG, Achse I: GEH_AC2_5_DE_SK_4214_B_FRG_2.14 Sockel 1. OG, Achse 4: GEH_AC2_5_DE_SK_4215_B_FRG_2.15 Sockel 1. OG, Achse 7: GEH_AC2_5_DE_SK_4216_B_FRG_2.16 Hauseingangstür 1A: GEH_AC2_5_DE_TÜ_4504_D_FRG_5.4 Hauseingangstür, Gartenstr. 1: GEH_AC2_5_DE_TÜ_4505_D_FRG_5.5 Hauseingangstür, Steinweg 1: GEH_AC2_5_DE_TÜ_4506_C_FRG_5.6 Eingangstür Dachterrasse 1. OG: GEH_AC2_5_DE_TÜ_4508_D_FRG_5.8 Wärmeschutzberechnung nach GEG vom 30.09.2025 seitens Christoph Baum Ingenieurbüro Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.010 Baustelle einrichten und räumen Einmaliges Einrichten der Baustelle, inkl. aller erforderlichen Anlagen, einschließlich An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen Einrichtungen während der gesamten Bauzeit, anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Wegegelder, Fahrtkosten usw. Vorhalten der gesamten Baustelleneinrichtungen für sämtliche in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen. Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme, sowie Reinigen der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand.
01.__.010
Baustelle einrichten und räumen
P
1,00
psch
01.__.020 Fensterflächen durch Abkleben schützen Anbringen, Unterhalten und Beseitigen einer gegen Staub und Spritznebel dichten, transparenten Folienabklebung auf Fenster-  und Türflächen zum Schutz von Blend- und Flügelrahmen sowie Glasflächen gegen Verschmutzung und Beschädigung.
01.__.020
Fensterflächen durch Abkleben schützen
500,00
m2
01.__.030 Untergrund prüfen Überprüfung des Untergrunds auf Fett- und Staubfreiheit, der Abreißfestigkeit von mind. 0,08 N/mm² sowie der Verträglichkeit zwischen einer eventuell vorhandenen Beschichtung und dem zu verwendenden Klebemörtel. Zulässiger Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund bis max. 1 cm/m bei geklebten, bis max. 2 cm/m bei geklebten und gedübelten, bis max. 3 cm/m bei mechanisch befestigten WDVS. Hinweis: Der Untergrund ist auf die Verwendbarkeit gemäß der Zulassungskriterien zu prüfen. Gleichzeitig gelten die Regelungen der DIN 18345.
01.__.030
Untergrund prüfen
1.835,00
m2
01.__.040 Untergrund reinigen Reinigen und Abkehren des Untergrundes. Entfernen von haftmindernden Rückständen, sowie sonstigen Unebenheiten und Teilen in oder auf der Fläche. Vor nachfolgenden Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidenden Anstrichen, sandenden Bestandteilen, Staub, etc.) sind. Inkl. fachgerechte Entsorgung anfallenden Materials.
01.__.040
Untergrund reinigen
1.835,00
m2
01.__.050 Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster/Beton Die bauseits vom AN "Fensterbau" eingebaute Luftdichtigkeitsfolie zwischen Fensterrahmen und Beton-Aussenwand sind mit einer Haftbrücke zu versehen aus einer organischen Spachtelmasse mit mineralischen Zuschlägen auf die Folienbereiche. Die dauerhafte Verträglichkeit zwischen der Beschichtung und dem Klebemörtel ist zu prüfen. Zur Kalkulation: Breite ca. 20 cm der zu behandelnden Folie umlaufend um die Fassadenbauteile. Abrechnung erfolgt in "lfdm" Haftbrücke auf Folie
01.__.050
Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster/Beton
765,00
m
01.__.060 Zulage: Haftgrund, Beton Auftragen einer Haftgrundierung (weiß) für nachfolgende Beschichtungen mit dem WDV-System auf den Untergrund Beton.
01.__.060
Zulage: Haftgrund, Beton
E
1,00
m2
01.__.070 Ausgleichsputz aufputzen, bis 10 mm Aufziehen und Abglätten eines Außenwandputzes als Toleranzausgleich gemäß DIN 18202 Tab. 3, einlagig, mit Putz mindestens der Mörtelgruppe CS II nach DIN EN 998 oder anderen geeigneten Baustoffen, einschließlich der erforderlichen Vorbereitung des Putzgrundes. Putzstärke: bis 10 mm
01.__.070
Ausgleichsputz aufputzen, bis 10 mm
E
1,00
m2
01.__.080 Mehrkosten Ausgleichsputz, Mehrstärke bis 10 mm Mehrkosten für die Ausführung in 10 mm stärkerer Schichtdicke zur in der Vorposition beschriebenen Dicke.
01.__.080
Mehrkosten Ausgleichsputz, Mehrstärke bis 10 mm
E
1,00
m2
02 Dämmplattenverlegung
02
Dämmplattenverlegung
02.01 Spritzwasserbereiche
02.01
Spritzwasserbereiche
02.02 Fassadenbereiche Wände mit MiWo-Dämmung
02.02
Fassadenbereiche Wände mit MiWo-Dämmung
02.03 Fassadenbereiche Unterdecken mit MiWo-Dämmung
02.03
Fassadenbereiche Unterdecken mit MiWo-Dämmung
02.04 Fassadenbereiche Wände / Bauteile mit EPS-Dämmung
02.04
Fassadenbereiche Wände / Bauteile mit EPS-Dämmung
02.05 Brandwände/ -riegel
02.05
Brandwände/ -riegel
03 Unterputz /Armierung / Anschlüsse / Einbauteile
03
Unterputz /Armierung / Anschlüsse / Einbauteile
03.__.010 Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereiche MiWo-Dämmplatten Pressspachtelung, systemkonform, zur Vorbereitung der eigentlichen Armierungslage bestehend aus mineralischem Unterputz liefern und in einer Schichtdicke von mind. 2 mm auf die Dämmplatten auftragen. Einbaulage: Bereiche mit MiWo-Dämmplatten Produkt: - Capatect Klebe- Armierungsmasse 186M o. glw.
03.__.010
Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereiche MiWo-Dämmplatten
1.375,00
m2
03.__.020 Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche Vollflächiges Auftragen einer systemzugehörigen Armierungsschicht aus mineralischem Unterputz in 4 - 10 mm Schichtdicke auf die vorbereiteten Fassadendämmplatten. Einlegen eines systemzugehörigen Armierungsgewebes in die offene Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappen, planspachteln. Produkt: - Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M o. glw. - Capatect Armierungsgewebe 650 o. glw.
03.__.020
Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche
1.815,00
m2
03.__.030 Zulage zu mineralischem Unterputz für Überkopfarbeiten Zulage für die Erstellung des mineralischen Unterputzes, inkl. Kratzspachtelung und Armierungsgewebe, wie in Vorpositionen beschrieben, jedoch: Einbaulage: Deckenuntersichten
03.__.030
Zulage zu mineralischem Unterputz für Überkopfarbeiten
35,00
m2
03.__.040 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 23 cm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe, wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen und vertikalen Leibungen Einbaulage: Fenster Südfassade Gitter EG Leibungstiefe: ca. 230 mm
03.__.040
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 23 cm
277,00
m
03.__.050 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 20 cm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe, wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen und vertikalen Leibungen Einbaulage: Fenster Ostfassade Leibungstiefe: ca. 200 mm
03.__.050
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 20 cm
82,50
m
03.__.060 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 18 cm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe, wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen und vertikalen Leibungen Einbaulage: Fenster EG Leibungstiefe: ca. 180 mm
03.__.060
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 18 cm
111,50
m
03.__.070 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 13 cm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe, wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen und vertikalen Leibungen Einbaulage: Fenster mit Flachverblender Leibungstiefe: ca. 130 mm
03.__.070
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis 13 cm
448,00
m
03.__.080 Gewebewinkel, Fenster- und Gebäudeecken Liefern und Verlegen von Gewebewinkeln zur exakten Ausbildung von Fensterleibungen und Gebäudeecken. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsschicht an den festgelegten Eckbereichen. Produkt: - Capatect Gewebe-Eckschutz 656 o. glw.
03.__.080
Gewebewinkel, Fenster- und Gebäudeecken
975,00
m
03.__.090 Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen Erstellen einer Diagonalarmierung in Form von vorgefertigten Diagonalarmierungspfeilen oder Armierungsgewebezuschnitten von mindestens 25 x 25 cm, verlegt unter 45° zur Flächenarmierung im Bereich aller Außenecken von Gebäudeöffnungen. Gewebe fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Produkt: - Capatect Diagonalarmierung 651/00 o. glw., Verbrauch: 1 St/Ecke
03.__.090
Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen
492,00
Stk
03.__.100 Anschluss Fensterrahmen mit Anputzleiste Lot- und fluchtrechte Verklebung von systemzugehörigen, zweiteiligen und selbstklebenden Anputzleisten mit integriertem PE-Dichtband und Gewebe auf gereinigtem Untergrund bei zu erwartenden großen Fugenbewegungen mit Bewegungsaufnahme, Einbaulage: Anschluss Fensterrahmen Zug: bis ca. 3 mm Druck: bis ca. 1 mm Scherbewegung in Fensterebene: unendlich. Notwendige Profilstöße mit Dichtstoff schließen. Hinweis: Bei der Verlegung von Flachverblendern ist darauf zu achten, dass im Anschluss an die Putzleiste eine Mörtelfuge ausgebildet wird und der Flachverblender nicht press bis an die Anputzleiste gesetzt wird! Produkte: - Capatect 3D Anputzleiste 659 o. glw. - Capatect Fugenmasse MS o. glw.
03.__.100
Anschluss Fensterrahmen mit Anputzleiste
635,00
m
03.__.110 Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen Fluchtrechte Verlegung eines Kantenprofiles mit alkalifestem Gewebe zur Ausbildung von Tropfkanten bei Balkonuntersichten, Versätzen, Stürzen u.a. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse. Einbaulage: Fassadenvorsprünge EG/1. OG Produkt: - Capatect Tropfkantenprofil 668 o. glw.
03.__.110
Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen
25,00
m
03.__.120 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 10 mm Erstellen einer dauerhaften Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit einem systemzugehörigen, selbstklebenden, vorkomprimierten und rückkomprimierbaren Dichtband, inkl. PE-Rundschnur. Einbau im Bereich aller systembegrenzenden Bauteile wie z.B. Ortgang-, Traufanschlüsse, Rohrdurchführungen, Anschlüsse an ungedämmte Bauteile, einschließlich ggf. erforderlicher Ausklink- und Anpassungsarbeiten sowie der Herstellung notwendiger Aussparungen im Dämmstoff. Armierungs- und Putzbeschichtungen sind durch geeignete Maßnahmen von angrenzenden Bauteilen zu trennen. Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102 Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542 Farbton: anthrazit Fugenbreite: 10 mm Dimension Fugendichtb.: Typ 15/3-9 Produkt: - Capatect Fugendichtband Typ Flex 058 o. glw.
03.__.120
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 10 mm
300,00
m
03.__.130 Putzabschlussprofil mit PVC-Kante Lot- und fluchtrechtes Verlegen der systemzugehörigen Putzabschlussprofile mit PVC-Sichtkante für Putzabschlüsse oder -übergänge in den festgelegten Bereichen. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse. Putzdicke: ca. 3 mm - Capatect Putzabschlussprofil gerade 661/56 o. glw.
03.__.130
Putzabschlussprofil mit PVC-Kante
350,00
m
03.__.140 Montage-Dart-Set zur Aufnahme von Rohrschellen montieren Nachträgliches Anbringen einer Montagehilfe zur wärmebrückenarmen Aufnahme von mittelschweren Lasten bis 15 kg (Querkraft) durch Vorbohren Ø 8 mm im tragenden Untergrund (mind. 80 mm tief), Setzen und Einschrauben der mit Rahmendübel, Montagebuchse und Dichtscheibe vorkonfektionierten Montagehilfe. Nach Setzen Reduzierstück einschieben. Einbaulage: Zur Aufnahme von Rohrschellen Fallleitungen Hinweis: Markierung der Montagebuchse muss nach Montage nach oben zeigen! Produkt: Capatect Montage-Dart-Set 675/120 o. glw. Die Lage und Anzahl der Montage-Dart-Sets ist vor Montage zwingend mit dem vom AG beauftragten Dachdeckergewerk abzustimmen.
03.__.140
Montage-Dart-Set zur Aufnahme von Rohrschellen montieren
120,00
Stk
03.__.150 EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 100 Dichtmanschette mit hochflexibler EPDM-Dichtung und selbstklebendem überputzbaren Vlies-Butyl-Klebekragen für dauerhafte Verbindung auf dem Untergrund liefern und zur luftdichten Abdichtung von Rohrdurchführungen gemäß DIN 4108-7 Kragen fachgerecht in Armierungsmasse einbetten und planspachteln, Einbaulage: Südfassade, Ostfassade Nennweite: DN 100 Größe: 320 x 320 mm Produkt: - SitaMore Dichtmanschette o. glw.
03.__.150
EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 100
3,00
Stk
04 Verlegung Flachverblender (Meldorfer)
04
Verlegung Flachverblender (Meldorfer)
04.__.010 Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Oldenburg" o. glw. verlegen Flachverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung wie folgt anbringen: Flächen einteilen, fluchtrecht ausrichten und in die abgekämmte Klebeschicht eindrücken Fugen glatt verstreichen. Einbaulage: Ansicht Nord, EG - 3. OG, Achse 12 - 13 Bauteilnummer: 1 Brandverhalten: A2-s1, d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar) Abmessung: 240 x 71 mm Verband: wilder Verband Farbton (Verblender): Oldenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkte: - Original Meldorfer® Flachverblender, Oldenburg o. glw. - Klebespachtel AF o. glw., Verbrauch: 2,75 kg/m²
04.__.010
Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Oldenburg" o. glw. verlegen
80,00
m2
04.__.020 Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Brandenburg" o. glw. verlegen Flachverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung wie folgt anbringen: Flächen einteilen, fluchtrecht ausrichten und in die abgekämmte Klebeschicht eindrücken Fugen glatt verstreichen. Einbaulage: Ansicht Nord, 1. OG - 3. OG, Achse 9 - 11, Ansicht West, 1. OG - 2. OG, Achse B - E, Ansicht West, EG - 2. OG, Achse A - B Bauteilnummer: 2 Brandverhalten: A2-s1, d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar) Abmessung: 240 x 71 mm Verband: wilder Verband Farbton (Verblender): Brandenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkte: - Original Meldorfer® Flachverblender, Brandenburg o. glw. - Klebespachtel AF o. glw., Verbrauch: 2,75 kg/m²
04.__.020
Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Brandenburg" o. glw. verlegen
200,00
m2
04.__.030 Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Mecklenburg" o. glw. verlegen Flachverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung wie folgt anbringen: Flächen einteilen, fluchtrecht ausrichten und in die abgekämmte Klebeschicht eindrücken Fugen glatt verstreichen. Einbaulage: Ansicht Nord, 1. OG - 3. OG, Achse 6 - 9, Ansicht West, 1. OG - 3. OG, Achse E - G Bauteilnummer: 3 Brandverhalten: A2-s1, d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar) Abmessung: 240 x 71 mm Verband: wilder Verband Farbton (Verblender): Mecklenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkte: - Original Meldorfer® Flachverblender, Mecklenburg o. glw. - Klebespachtel AF o. glw., Verbrauch: 2,75 kg/m²
04.__.030
Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Mecklenburg" o. glw. verlegen
205,00
m2
04.__.040 Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Lüneburg" o. glw. verlegen Flachverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung wie folgt anbringen: Flächen einteilen, fluchtrecht ausrichten und in die abgekämmte Klebeschicht eindrücken Fugen glatt verstreichen. Einbaulage: Ansicht Nord, 1. OG - 3. OG, Achse 5/6, Ansicht Nord/West, 1. OG - 3. OG, Achse 5 Brandverhalten: A2-s1, d0 gemäß DIN EN 13501-1 (nichtbrennbar) Abmessung: 240 x 71 mm Verband: wilder Verband Farbton (Verblender): Lüneburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkte: - Original Meldorfer® Flachverblender, Lüneburg o. glw. - Klebespachtel AF o. glw., Verbrauch: 2,75 kg/m²
04.__.040
Flachverblender, 240 x 71 mm, Meldorfer "Lüneburg" o. glw. verlegen
110,00
m2
04.__.050 Zulage zu Verlegung Flachverblender für Überkopfarbeiten Zulage für die Verlegung der Flachverblender, wie in Vorpositionen beschrieben, jedoch: Einbaulage: Deckenuntersichten
04.__.050
Zulage zu Verlegung Flachverblender für Überkopfarbeiten
35,00
m2
04.__.060 Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblender "Oldenburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Gebäudeaußenecken sowie an Leibungen wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Eckverblender): Oldenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: - Original Meldorfer® Eckverblender, Oldenburg o. glw.
04.__.060
Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblender "Oldenburg"
45,00
m
04.__.070 Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Brandenburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Gebäudeaußenecken sowie an Leibungen wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Eckverblender): Brandenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Eckverblender, Brandenburg o. glw.
04.__.070
Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Brandenburg"
115,00
m
04.__.080 Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Mecklenburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Gebäudeaußenecken sowie an Leibungen wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Eckverblender): Mecklenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Eckverblender, Mecklenburg o. glw.
04.__.080
Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Mecklenburg"
105,00
m
04.__.090 Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Lüneburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Gebäudeaußenecken sowie an Leibungen wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Eckverblender): Lüneburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Eckverblender, Lüneburg o. glw.
04.__.090
Gebäudeecken und Leibungen, bis 220 mm, mit Eckverblendern "Lüneburg"
90,00
m
04.__.100 Zulage Ecken mit Flachverblender, Winkel 116/144 Grad Zulage zu den zuvor beschriebenen Eckverblendern für die Ausbildung von Ecken über 90°, Winkel Außenecke: ca. 116/144 Grad
04.__.100
Zulage Ecken mit Flachverblender, Winkel 116/144 Grad
12,00
m
04.__.110 Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Oldenburg" Sturzausbildung mit Läuferverblender gemäß Herstellerempfehlung an Ecken vorspringender Gebäudeteile, Fenster- und Türstürzen, wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Läuferverb.): Oldenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Läuferverblender, Oldenburg o. glw.
04.__.110
Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Oldenburg"
7,50
m
04.__.120 Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Brandenburg" Sturzausbildung mit Läuferverblender gemäß Herstellerempfehlung an Ecken vorspringender Gebäudeteile, Fenster- und Türstürzen, wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Läuferverb.): Brandenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Läuferverblender, Brandenburg o. glw.
04.__.120
Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Brandenburg"
45,00
m
04.__.130 Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Mecklenburg" Sturzausbildung mit Läuferverblender gemäß Herstellerempfehlung an Ecken vorspringender Gebäudeteile, Fenster- und Türstürzen, wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Läuferverb.): Mecklenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Läuferverblender, Mecklenburg o. glw.
04.__.130
Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Mecklenburg"
40,00
m
04.__.140 Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Lüneburg" Sturzausbildung mit Läuferverblender gemäß Herstellerempfehlung an Ecken vorspringender Gebäudeteile, Fenster- und Türstürzen, wie zuvor beschrieben anbringen, Leibungstiefe: bis ca. 220 mm Farbton (Läuferverb.): Lüneburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: Original Meldorfer® Läuferverblender, Lüneburg o. glw.
04.__.140
Sturzausbildung bis 220 mm, mit Läuferverblender "Lüneburg"
45,00
m
04.__.150 Fassadenversatz/ -rücksprung bis 35 mm, mit Eckverblender "Oldenburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Fassadenversätzen/ -rücksprüngen wie zuvor beschrieben anbringen, Einbaulage: EG, Übergang Verblender/WDVS Tiefe Fassadenversprung: ca. 35 mm Farbton (Eckverblender): Oldenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: - Original Meldorfer® Eckverblender, Oldenburg o. glw.
04.__.150
Fassadenversatz/ -rücksprung bis 35 mm, mit Eckverblender "Oldenburg"
3,30
m
04.__.160 Fassadenversatz/ -rücksprung bis 35 mm, mit Eckverblender "Brandenburg" Eckverblender im wilden Verband gemäß Herstellerempfehlung an Fassadenversätzen/ -rücksprüngen wie zuvor beschrieben anbringen, Einbaulage: EG, Übergang Verblender/WDVS Tiefe Fassadenversprung: ca. 35 mm Farbton (Eckverblender): Brandenburg Farbton Fuge: Zementgrau Produkt: - Original Meldorfer® Eckverblender, Brandenburg o. glw.
04.__.160
Fassadenversatz/ -rücksprung bis 35 mm, mit Eckverblender "Brandenburg"
2,60
m
04.__.170 Zulage Verlegung Flachverblender für Anarbeiten an Rohrleitungsquerschnitt 162 mm Zulage zu die Verlegung des Flachverblenders für das Anarbeiten und Zuschneiden der Flachverblender an den Rohrleitungsquerschnitt von bauseitigem Lüfterelement, die Flachverblender sind mit ca. 1 cm Abstand an Rohrleitung zu führen, Ausbildung Stoßfuge mit eingelegtem Kompriband und Abdichtung mit einem elastischen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyuretahnbasis, Durchmesser Rohr: ca. 162 mm (Durchdringung) Fugenbreite: ca. 10 mm Farbton Fugendichtstoff: Zementgrau
04.__.170
Zulage Verlegung Flachverblender für Anarbeiten an Rohrleitungsquerschnitt 162 mm
27,00
Stk
04.__.180 Zulage Verlegung Flachverblender für Anarbeiten an ELT-Einbaudosen Zulage zu die Verlegung des Flachverblenders für das Anarbeiten und Zuschneiden der Flachverblender an die Einbaudose, die Flachverblender sind mit ca. 1 cm Abstand an die Einbaudose zu führen, Ausbildung Stoßfuge mit eingelegtem Kompriband und Abdichtung mit einem elastischen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyuretahnbasis, Größe Einbaudose: ca. 70 x 70 x 50 mm Fugenbreite: ca. 10 mm Farbton Fugendichtstoff: Zementgrau
04.__.180
Zulage Verlegung Flachverblender für Anarbeiten an ELT-Einbaudosen
46,00
Stk
04.__.190 Gerüstverankerungen sukzessive schließen Beim bauseitigen Rückbau des Fassadengerüstes die fehlenden Flachverblender im Bereich der Gerüstverankerungen sukzessive schließen und Verfugen sowie Reinigen der Bereiche dem Rückbaufortschritt der Gerüste angepasst. Die Arbeiten haben in enger Absprache mit dem AN Gerüstbau zu erfolgen. Die Sicherung der arbeitenden Personen im Arbeitsbereich sind zu jederzeit einzuhalten. Für diese Leistung ist eine separate Anfahrt einzukalkulieren.
04.__.190
Gerüstverankerungen sukzessive schließen
60,00
Stk
04.__.200 Keramikflächen nachwaschen Nachwaschen der verfugten Keramikflächen (Fläche wie Leibungen) mit speziellem Reiniger zum Entfernen von Verschmutzungen wie Zementschleier, Newtonsche Ringe usw. Untergrund in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades leicht vornässen und Konzentrat entsprechend mit 1:5 bis 1:10 Wasser verdünnen. Vor Erstgebrauch auf Untergrundverträglichkeit an einem geschützten Fassadenbereich prüfen. Gereinigte Flächen gut mit Wasser abspülen.
04.__.200
Keramikflächen nachwaschen
E
1,00
m2
05 Oberputz und Anstrich
05
Oberputz und Anstrich
05.__.010 Haftgrundierung für Siliconharzputze Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung für nachfolgende Beschichtungen mit Siliconharzputzen auf die durchgetrocknete Armierungsschicht. Farbton gleich dem der Endbeschichtung. Einbaulage: Flächen mit Oberputz und Anstrich Produkt: - Putzgrund 610 o. glw.
05.__.010
Haftgrundierung für Siliconharzputze
860,00
m2
05.__.020 Leibungen grundieren, bis ca. 23 cm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Leibungen Lüftungsgitter EG, Fensterleibungen Ostfassade Leibungstiefe: bis ca. 23 cm
05.__.020
Leibungen grundieren, bis ca. 23 cm
85,00
m
05.__.030 Leibungen grundieren, bis ca. 20 cm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Fensterleibungen Südfassade Leibungstiefe: bis ca. 20 cm
05.__.030
Leibungen grundieren, bis ca. 20 cm
205,00
m
05.__.040 Leibungen grundieren, bis ca. 18 cm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Tür- und Fensterleibungen EG Leibungstiefe: bis ca. 18 cm
05.__.040
Leibungen grundieren, bis ca. 18 cm
100,00
m
05.__.050 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Flächen Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, hoch wasserdampfdurchlässig, witterungsbeständig, hohe Sicherheit gegen den Befall von Mikroorganismen, hoch elastisch und mechanisch hoch belastbar, schlagregendicht auf die vorbereitete Grundschicht. Einbaulage: Flächen mit Oberputz und Anstrich Putzstruktur: Kratzputzstruktur Spezifisches Gewicht: ca. 1,8 g/cm³ sd-Wert (3 mm): ca. 0,20 m nach DIN EN ISO 7783, Klasse V2 nach DIN EN 1062 w-Wert: ca. 0,07 kg/(m²h1/2) nach DIN EN 1062, Klasse W3 (niedrig) nach DIN EN 1062 Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar) nach DIN EN 13501 Korngröße: 3 mm Farbton-Nr.: Farbton: Farbe RAL 1013 Produkt: - Capatect Amphisilan Fassadenputz K30 o. glw.
05.__.050
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Flächen
860,00
m2
05.__.060 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 23 cm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Leibungen Lüftungsgitter EG, Fensterleibungen Ostfassade Leibungstiefe: bis ca. 23 cm
05.__.060
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 23 cm
85,00
m
05.__.070 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 20 cm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Fensterleibungen Südfassade Leibungstiefe: bis ca. 20 cm
05.__.070
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 20 cm
205,00
m
05.__.080 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 18 cm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Tür- und Fensterleibungen EG Leibungstiefe: bis ca. 18 cm
05.__.080
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 18 cm
100,00
m
05.__.090 Siliconharzfarbe für außen auftragen, Fläche Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren. Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund. Produkteigenschaften: - Schnelle Rücktrocknung nach Feuchtebelastung - Robuste Oberfläche, feuchtestabil - Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall - Hohe Sicherheit gegen Befall von Mikroorganismen - Wasserverdünnbar Technische Eigenschaften: - Farbtonbeständigkeit gemäß BFS-Merkblatt Nr. 26: Klasse: B, Gruppe: 1 - Wasserdurchlässigkeitsrate nach DIN EN 1062: w-Wert: Klasse: W3 (niedrig) - Wasserdampfdurchlässigkeit nach DIN EN 1062: sd-Wert: Klasse: V1 (hoch) - Geschützt gegen Algen- und Pilzbefall - Glanzgrad nach DIN EN 1062: Klasse G3, matt Einbaulage: Flächen mit Oberputz und Anstrich Farbton-Nr.: RAL 1013 Produkt: - AmphiSilan o, glw., Verbrauch: 400 ml/m²
05.__.090
Siliconharzfarbe für außen auftragen, Fläche
860,00
m2
05.__.100 Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 23 cm Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Leibungen Lüftungsgitter EG, Fensterleibungen Ostfassade Leibungstiefe: bis ca. 23 cm
05.__.100
Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 23 cm
85,00
m
05.__.110 Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 20 cm Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Fensterleibungen Südfassade Leibungstiefe: bis ca. 20 cm
05.__.110
Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 20 cm
205,00
m
05.__.120 Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 18 cm Echte Siliconharz-Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Tür- und Fensterleibungen EG Leibungstiefe: bis ca. 18 cm
05.__.120
Siliconharzfarbe für außen auftragen, Leibungen bis 18 cm
100,00
m
05.__.130 Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an Leibungs-Lüfterelement Zulage zu den vorgennanten Positionen zu Grundierung/Putz/Anstrich für das Anarbeiten an bauseitiges Leibungs-Lüfterelement, Ausbildung Stoßfuge mit eingelegtem Kompriband und Abdichtung mit einem elastischen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyuretahnbasis, Höhe Luftauslass-Elem.: ca. 1.000 mm Breite Luftauslass-Elem.: ca. 30 mm Fugenbreite: ca. 10 mm Farbton Fugendichtstoff: Zementgrau
05.__.130
Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an Leibungs-Lüfterelement
20,00
Stk
05.__.140 Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an Lüfterelement 162 mm Zulage zu den vorgennanten Positionen zu Grundierung/Putz/Anstrich für das Anarbeiten an bauseitiges Lüfterelement, Ausbildung Stoßfuge mit eingelegtem Kompriband und Abdichtung mit einem elastischen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyuretahnbasis, Durchmesser Rohr: ca. 162 mm (Durchdringung) Fugenbreite: ca. 10 mm Farbton Fugendichtstoff: Zementgrau
05.__.140
Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an Lüfterelement 162 mm
28,00
Stk
05.__.150 Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an ELT-Einbaudosen Zulage zu den vorgennanten Positionen zu Grundierung/Putz/Anstrich für das Anarbeiten an bauseitige ELT-Einbaudosen, Ausbildung Stoßfuge mit eingelegtem Kompriband und Abdichtung mit einem elastischen, witterungsbeständigen Fugendichtstoff auf Polyuretahnbasis, Größe Einbaudose: ca. 70 x 70 x 50 mm Fugenbreite: ca. 10 mm Farbton Fugendichtstoff: Zementgrau
05.__.150
Zulage Grundierung/Putz/Anstrich für Anarbeiten an ELT-Einbaudosen
32,00
Stk
05.__.160 Untersichten der Loggienplatten/ Brüstung Dachterrasse 1. OG grundieren und streichen Untergrund der Untersichten der Fertigteil-Loggienplatten und der Brütung der Dachterrasse 1. OG säubern, Trennmittelrückstände entfernen. Grundbeschichtung aus Kunststoffdispersion, lösemittelfrei, unpigmentiert liefern und im Verhältnis Grundierung : Wasser mit 1 : 2 verdünnt aufbringen. Betonschutzanstrichs aus Reinacrylat mit hohem Diffusionswiderstand gegen CO2 und SO2, lösemittfrei, alkali- und UV-beständig, matt liefern und in mind. zwei Arbeitsgängen auf die vorbeschriebene Grundierung aufbringen. Einbaulage: Untersichten Fertigteil-Loggienplatten Brüstung Dachterrasse 1. OG Untergrund: Beton Farbton: RAL 1013
05.__.160
Untersichten der Loggienplatten/ Brüstung Dachterrasse 1. OG grundieren und streichen
145,00
m2
05.__.170 Gerüstankerlöcher Putz verschließen Regendichtes Verschließen der Gerüstankerlöcher, mit imprägniertem PU-Weichschaumstoff. Dimension: Ø 30 x 40 mm Farbe: grau Inkl. sorgfältiges Anpassen der Ausbesserungsstelle an die vorhandene Putzstruktur. Produkt: - Capatect Gerüstankerstopfen 676 o. glw.
05.__.170
Gerüstankerlöcher Putz verschließen
85,00
Stk
06 Fensterbänke
06
Fensterbänke
06.__.010 Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 240 mm Dichtschlämme liefern und als Feuchteschutz auf vorbereiteter (Unterputz und Armierung) und geneigter Horizontalfläche auftragen, so dass eine zweite Dichtebene (Ablaufebene) hergestellt wird, Einbaulage: unter nicht schlagregendichten Fensterbänken Gefälle Dämmkeil: 5 Grad Tiefe Dämmung: bis ca. 240 mm Produkt: - Capatect Sockelflex Carbon o. glw.
06.__.010
Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 240 mm
131,86
m
06.__.020 Anschluss zweite Dichtebene an aufgehende Bauteile mit Fensteranschlussfolie Herstellen einer zweiten Dichtebene (Ablaufebene) auf vorhandene Fensterbankdämmung unterhalb von nicht schlagregendichten Fensterbanksystemen. Dazu auf die vorbereitete Keilplatte eine 60 mm breite Dichtfolie im Übergang Fensterbankleibung/Fensterrahmen zur vorgefertigten Fensterinneneckfolie in jeder Innenecke. Nach jedem Arbeitsgang den Nichtselbstklebebereich mit Folienkleber versehen und Folie mit Andrückroller andrücken. Hinweis: Höhe Folie an aufgehende Bauteile mind. 20 mm, jedoch nicht höher als das zum Einsatz kommende Bordprofil. Einbaulage: nicht schlagregendichte Fensterbänke, aufgehende Bauteile Anzahl Fenster: Produkte: - Capatect Fensteranschlussfolie 689/10 o. glw. - Capatect Fensterecke konkav 689/13 o. glw., Verbrauch: 2 St/Fenster - Capatect Kleber SP 25 689/17 o. glw.
06.__.020
Anschluss zweite Dichtebene an aufgehende Bauteile mit Fensteranschlussfolie
166,00
m
06.__.030 Fensterbank als Verblechung, t=240 mm, ALU Natur, Bereich Balkone Südfassade Fensterbänke komplett mit Dichtungsprofil und Verschraubung am Fensterrahmen, 2 passenden Seitenteilen, Antidröhnband sowie der erforderlichen Anzahl von Montagestücken und Befestigungsankern fachgerecht montieren, einschl. allen erforderlichen Nebenprodukten. Einbaulage: Südfassade, Fenster mit Balkone Ausladung: ca. 250 mm Breite Fensterbank: ca. 2,65 m Farbton: ALU Natur
06.__.030
Fensterbank als Verblechung, t=240 mm, ALU Natur, Bereich Balkone Südfassade
16,00
Stk
06.__.040 Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7039, t=ca. 220 mm Schlagregendichte (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbank aus Aluminium, korrosionsbeständig und pulverbeschichtet, mit Gefälle, inkl. systemzugehörige, zweiteilige, wasserdichte Bordprofile (paarweise je Fenster) mit Butylgleitzone, selbstklebendes Antidröhnband vollflächig auf Unterseite der Fensterbank, und allem notwendigem Zubehör liefern und wie folgt ausführen: Bordprofile mit Butygleitzone so anbringen, dass thermische Längenänderung der Fensterbank ermöglicht wird. Fensterbank strangweise mit geeignetem Kleber auf vorbereiteter zweiter Dichtebene befestigen. Anschluss Bordprofil an Leibung mit systemzugehörigem und untergrundgeeignetem Dichtband, inkl. Versiegelung der Sichtfugen mit einem dauerelastischem Dichtstoff in Farbe der Fensterbank Befestigung der Fensterbank an Blendrahmen mit Schrauben, beschichtet in Farbe der Fensterbank Lieferung von Abdeckkappen, Farbton wie Fensterbank, und auf sichtbare Befestigungsschrauben anbringen Einbaulage: Fenster in Fassaden mit Flachverblender, Fenster EG Ausladung: ca. 220 mm Höhe hintere Aufkantung: ca. 25 mm, mit Langlöchern, 4,2 x 7 mm, im Abstand von ca. 250 mm Höhe Tropfkante: ca. 40 mm (Standard) Neigung Fensterbank: 5° Farbton Fensterbank und Bordprofile: RAL 7039 Quarzgrau Anzahl Fenster: 37 Stück Produkt: - Fensterbank SMART inkl. systemkonformen Zubehör o. glw.
06.__.040
Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7039, t=ca. 220 mm
60,00
m
06.__.050 Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7039, t=ca. 280 mm Schlagregendichte (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbank aus Aluminium, pulverbeschichctet, wie zuvor beschrieben, jedoch: Einbaulage: Fenster in Südfassade Ausladung: ca. 280 mm Anzahl Fenster: 23 Stück
06.__.050
Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7039, t=ca. 280 mm
25,00
m
06.__.060 Zulage FB: Befestigungsanker Einbau von Befestigungsankern für Metallfensterbänke in WDVS bei Ausladungen über 150 mm mit Maximalabstand von 0,60 m zur zusätzlichen Sicherung des Fensterbanksystems vor angreifenden Windlasten. Systemdicke: 200 mm - 260 mm Ausladung: Typ 4 Schaftlänge Dübel: 8/95 Produkte: - Befestigungsanker SMART mit Haltelasche o. glw.
06.__.060
Zulage FB: Befestigungsanker
152,00
Stk
07 Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
07
Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
07.__.010 Musterflächen anlegen Anlegen einer Musterfläche des für die Fassade ausgewählten Systems vor Beginn der Wärmedämmarbeiten an geeigneter Stelle und im Beisein des Auftraggebers, dabei sind alle wichtigen Daten in einem Protokoll festzuhalten. Der spätere Abriss ist miteinzukalkulieren. Größe Musterfläche: ca. 1 m²
07.__.010
Musterflächen anlegen
E
P
1,00
psch
07.__.020 Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff, einschließlich Hinterfüllung mit PE-Rundschnur, inkl. sauberen Anarbeiten an den angrenzenden Bauteilen, ggf. Trennung der Armierungsschicht in den festgelegten Fugenbereichen und Auskratzen der Fuge bis zum Unterputz. Einbaulage: Übergang benachbarte Bauteile/Baukörper Fugenbreite: bis ca. 20 mm Farbton Fugenmasse: Wahl AG, nach Bemusterung Produkt der Planung Fugenmasse: Otto Seal, S 100 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
07.__.020
Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff
20,00
m
07.__.030 Gips-Spachtel C6/20/2, Q2 Gips-Spachtel, Bezeichnung C6/20/2 nach DIN EN 13279-1 liefern und auf planebenen, vorbehandelten Beton, im Mittel ca. 3 - 5 mm dick auftragen, eben und fluchtrecht verzogen, zur Vorbereitung von bauseitigem Dispersionsanstrich, Oberfläche: Q2
07.__.030
Gips-Spachtel C6/20/2, Q2
E
50,00
m2
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
07.__.040 Facharbeiterstunde Stunden eines Facharbeiters, Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
07.__.040
Facharbeiterstunde
E
1,00
h
07.__.050 Bauhelferstunde Stunden eines Bauhelfers, Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
07.__.050
Bauhelferstunde
E
1,00
h