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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Projektgesellschaft Care Living Gehrden GmbH & Co. KG
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: aneva@sp-planung.de
Tragwerksplanung:
ahw Ingenieure GmbH
Mönckebergstraße 19
20095 Hamburg
Tel.: 040 2442498924
E-Mail: voelkert@ahw-ing.com
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Bauphysik (Wärmeschutz, ENEV):
Christoph Baum Ingenieurbüro
Thuner Straße 86a
21680 Stade
Tel.: 0162 2435052
E-Mail: cb@baum-statik.de
SiGeKo:
S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 - 16
E-Mail: schweers@sp-planung.de
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das 1.223 m² große Grundstück befindet sich auf der Ecke Steinweg 1,3/ Gartenstraße 1 in Gehrden (Region Hannover). Unweit entfernt liegt die Fußgängerzone und das Rathaus der Stadt Gehrden. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein fünstöckiges Mehrfamilienhaus mit Teilunterkellerung.
Im gemeinsamen Keller des Gebäudes werden neben den Kellerabteilen und den Hausanschlussräumen auch drei Lagerräume untergebracht. Im Erdgeschoss schließen dann eine Gewerbefläche, eine Serviceeinheit (betreutes Wohnen) sowie PKW-Stellplätze an, die teilweise überdacht und teilweise offen konzipiert sind. Die 38 Wohneinheiten, die über ein Haupttreppenhaus und ein Fluchttreppenhaus erschlossen werden, befinden sich im 1. bis 4. Obergeschoss.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) nach Effizienzhaus 40.
Brandschutz
Der Brandschutz wird entsprechend dem Brandschutzkonzept sowie den gesetzlichen Vorgaben, Verordnungen, Richtlinien und Normen geplant und realisiert.
Gebäudekonstruktion
Die Stahlbeton-Bauteile im Untergeschoss werden nach Erfordernis als WU-Konstruktion nach der DIN EN 1992
(2011-01) und ihrer begleitenden Normreihe vor allem die „WU-Richtlinie“ mit ihren Erläuterungen und die
DBV-Merkblätter „Hochwertige Nutzung von Untergeschossen“ erstellt.
Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Blähtonfertigwänden
Fabrikat Tinglev (Leichtbeton)-, Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben Statiker
ausgeführt.
Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder
in Ortbetonbauweise erstellt.
Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt.
Das Steildach wird gemäß den Erfordernissen der statischen Berechnung und gemäß dem GEG-Nachweis ausgeführt.
Die Keller- und Technikräumen sowie die Erschließungsflure erhalten einen schwimmenden Zementestrich auf Dämmlage (Trittschall-/ Wärmedämmschicht)
Die Stahlbetontreppen werden in Ortbetonbauweise oder als Betonfertigteile hergestellt und mit Betonwerksteinbelag, Natursteinbelag oder Fliesen nach Wahl des Bauträgers versehen.
Schlosser- und Metallbauarbeiten
Die Briefkastenanlage aus pulverbeschichtetem, verzinkten Stahlblech nach DIN EN 13724 mit Entnahmeschutz und integrierten Schildern „Werbung Ja/Nein“ wird im Innenbereich im Erdgeschoss angeordnet (Fabrikat RENZ, Serie „Classic“ oder gleichwertig).
Das Sprechmodul der Klingel- und Farbvideosprechanlage wird im Eingangsbereich (Zugang Gartenstraße) eingearbeitet.
Die Wandhandläufe im Treppenhaus sind in Rundrohr-Edelstahl und werden gemäß Baurecht angeordnet.
Für die Barrierefreiheit wird in den Erschließungsfluren umlaufend ein Edelstahlhandlauf, rund montiert.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung und Montage von Metallbauelementen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten und montierten Metallbauelemente einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, Zusatz- und Befestigungsmittel, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18335, Stahlbauarbeiten
DIN 18360, Metallbauarbeiten
DIN EN 10210, Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau
DIN EN ISO 1461, Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge - Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 14713, Zinküberzüge -Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion
DAST-Richtlinie 022, Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
DIN 55633, Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulverbeschichtung
DIN EN ISO 3834, Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung sowie seitens des AN erstellte Werkplanung und statischen Berechnungen sind vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Werkplanung und statische Berechnungen
Die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sind im Auftragsfall vom AN eigenverantwortlich zu prüfen.
Auf Grundlage der Planungsunterlagen fertigt der AN Werkplanungen und statische Berechnungen an, die er vor Beginn der Ausführung/ Bestellung von Materialien dem AG vorzulegen und freigeben zu lassen hat.
Erst nach schriftlicher Freigabe der Werkplanung durch den AG und Freigabe der Statik durch einen Prüfstatiker, ist der AN berechtigt mit der Produktion bzw. mit der Bestellung von Komponenten zu beginnen. Der Aufwand für die Erstellung der Werkplanung und der statischen Berechnungen ist in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Gerüste
Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten.
Ausführungsqualität
Alle Stahlteile sind planeben zu schleifen, zu grundieren (Rostschutzgrundierung) und fertig zu beschichten.
Fehlstellen, Walzspuren, Lunker, Dellen, Zunderschichten und Läufer sind unzulässig und werden als Mangel gewertet. Sichtbare Schweißnähte sind vor der Grundierung zu glätten, Zunderschichten und sogenannte Schweißpickel sind zu entfernen.
Sämtliche Konstruktionen sind gegenüber der DIN 18360 mit erhöhter Maßgenauigkeit bzw. Anforderung an Winkeltoleranzen zu fertigen, so dass alle Bauteile exakt lotrecht bzw. waagerecht bzw. senkrecht zueinander sind. Optisch wahrnehmbare Abweichungen sind zu vermeiden und werden vom AN als Mangel anerkannt, den er nach Aufforderung zu beseitigen hat.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Bemusterung Hochbau: GEH_AC2_5_BM_XX_0001_B_FRG
Grundriss Untergeschoss: GEH_AC2_5_GR_U1_0999_M_FRG
Grundriss Erdgeschoss: GEH_AC2_5_GR_00_1000_R_FRG
Grundriss 1. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_01_1001_N_FRG
Grundriss 2. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_02_1002_O_FRG
Grundriss 3. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_03_1003_Q_FRG
Grundriss 4. Obergeschoss: GEH_AC2_5_GR_04_1004_M_FRG
Ansicht Nord: GEH_AC2_5_AN_NN_0522_L_FRG
Ansicht Nordwest: GEH_AC2_5_AN_NW_0521_G_FRG
Ansicht Süd Ost: GEH_AC2_5_AN_SO_0523_E_FRG
Ansicht West: GEH_AC2_5_AN_WW_0520_K_FRG
Schnitt A-A: GEH_AC2_5_AS_AA_0530_G_FRG
Schnitt B-B: GEH_AC2_5_AS_BB_0531_D_FRG
Schnitt C-C: GEH_AC2_5_AS_CC_0532_E_FRG
Schnitt D-D, Schnitt E-E: GEH_AC2_5_AS_DE_0533_F_FRG
Schnitt F-F, Schnitt J-J: GEH_AC2_5_AS_FF_0534_E_FRG
Loggiageländer an FT-Platte: GEH_AC2_5_DE_BK_4709_B_FRG_7.9
Loggiageländer 1.OG: GEH_AC2_5_DE_BK_4710_C_FRG_7.10
Loggiageländer WE23+24: GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12
DT Gel WE33: GEH_AC2_5_DE_BK_4714_C_FRG_7.14
DT Gel WE34: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16
DT WE35: GEH_AC2_5_DE_BK_4717_C_FRG_7.17
DT WE36: GEH_AC2_5_DE_BK_4718_C_FRG_7.18
Treppenhaus 1: GEH_AC2_5_DE_TH_4801_J_FRG
Treppenhaus 2: GEH_AC2_5_DE_TH_4802_H_FRG
Gel Treppenauge: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3
Gel Lauf_Podest: GEH_AC2_5_DE_TH_4804_B_ZFR_8.4
Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver
verpflichtet sich vor Ausführung seiner Leistung sich zu vergewissern, dass
nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Handläufe und Geländer Treppenhäuser
01
Handläufe und Geländer Treppenhäuser
01.__.0010 Handlauf, Edelstahl Handlauf des Treppenhauses, durchgehend, inkl. Halterungen und
Befestigungsmaterial, liefern und fachgerecht montieren.
Einbaulage: Treppenhaus TRH1 und TRH 2
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4801_J_FRG,
GEH_AC2_5_DE_TH_4802_H_FRG
Untergrund: Stahlbeton
Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl,
Wandung mind. 2 mm,
Oberfläche: geschliffen, Korn 320
Abwinklungen: auf Gehrung, Verbindung geschweißt,
Schweißnaht planschleifen
Enden: geschlossen in Material wie Handlauf,
mit 90° zur Wand gekröpft
Halterungen aus Edelstahl bestehend aus:
Rosette, rund: Edelstahl, Vollmaterial, Ø=80 mm, D=8 mm
Bohrungen in Rosette: 2 Stück á 8,5 mm
Haltearm: Edelstahl, Vollmaterial, Ø=12 mm, L=ca. 10cm,
mit 90° Bogen, mit Handlauf und Rosette
verschweißt
Befestigung bestehend aus:
Dübel/Anker: je Halterung zwei M8-Dübel
sichtbare Befestigung: M8-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl
01.__.0010
Handlauf, Edelstahl
71,00
m
01.__.0020 Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf, Treppenauge Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
inkl. aller Abwinklungen, Eckausbildungen,
an Wangen der Stb.-Treppenläufe montieren,
Einbaulage: TRH1 und TRH2, Treppenauge
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm
Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge bis ca. 130 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt,
gleiche Aufteilung, Abstand ≤ 12 cm,
Seitl. Befestigung: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm,
seitlich an Pfosten verschweißt
(ca. alle 6 Stäbe), inkl. je 2 Bohrungen mit
Ø = ca. 10,5 mm, Befestigung mit
M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus,
Edelstahl
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Aufgesetzter Handlauf, bestehend aus:
Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl,
Wandung mind. 2 mm,
Oberfläche geschliffen, Korn 320
Befestigung: auf Rundstahl Ø 10mm auf Obergurt geschweißt
Abwinklungen: auf Gehrung, Verbindung geschweißt,
Schweißnaht planschleifen
Enden: geschlossen in Material wie Handlauf,
mit 90° zur Wand gekröpft
01.__.0020
Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf, Treppenauge
45,00
m
01.__.0030 ZL Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf für Estrichrandwinkel Zulage zu zuvor beschriebene Treppengeländer aus Stahl für:
Seitl. Befestigung: Statt Ankerplatten mit durchgehendem
Estrichrandwinkel bestehend aus Stahlwange,
ca. 440 mm hoch und ca. 10 mm stark,
und Winkelblech, ca. 200 mm breit und ca. 10 mm stark,
fest mit Wange im 90° Winkel verschweißt,
inkl. Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm,
Abstand nach statischer Erfordernis,
Befestigung mit Anker an Stb.-Decke
Untergurt/Pfosten/
Füllstäbe: fest mit Stahlwange verschweißt
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Einbaulage: Bereich Anschluss an Podest mit Estrich
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.3
01.__.0030
ZL Treppengeländer mit aufgesetzen Handlauf für Estrichrandwinkel
10,00
m
01.__.0040 Treppengeländer mit seitlichem Handlauf, Hauptpodeste TRH 1 Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
inkl. aller Abwinklungen an Wangen der Stb.-Treppenläufe
und an den Stirnseiten der Stb.-Hauptpodeste montieren,
Einbaulage: TRH 1, EG - 4. OG
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.4
Einzellängen: ca. 3,00 m = EG
ca. 2,25 m = 1. OG und 2. OG
ca. 2,40 m = 3. OG
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm
Mittelgurt: Flachstahl, 50 x 10 mm,
Einbauhöhe an Unterkante Treppenlauf
Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm,
Einbauhöhe an Unterkante Geschossdecke
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm,
Länge ca. 120 bis 245 cm,
fest mit Ober-, Mittel- und Untergurt verschweißt,
gleiche Aufteilung, Abstand ≤ 12 cm,
seitlich mit Stahlwange verschweißt
Seitl. Befestigung
Treppenlauf: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm,
seitlich an Pfosten verschweißt (ca. alle 6 Stäbe),
inkl. je 2 Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm,
Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl
Seitl. Befestigung Decke: durchgehende Stahlwange, ca. 440 x 10 mm,
inkl. Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm,
Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl,
Anzahl nach statischer Erfordernis
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Seitlicher Handlauf, treppenlaufseitig, bestehend aus:
Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl,
Wandung mind. 2 mm, Oberfläche geschliffen, Korn 320
Befestigung: mittels Rundstahlwinkeln 90°, Ø 10mm,
Abwinklung auf Gehrung, Verbindung geschweißt,
Schweißnaht planschleifen
Rundstahlwinkel seitlich an Pfosten/Füllstäbe geschweißt
Enden: geschlossen in Material wie Handlauf,
mit 90° zur Wand gekröpft
Einbauhöhe: 90 cm über OK Stufenvorderkante
01.__.0040
Treppengeländer mit seitlichem Handlauf, Hauptpodeste TRH 1
10,00
m
01.__.0050 ZL Treppengeländer mit seitlichem Handlauf für zuätzlichen Handlauf podestseitig Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung und
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch mit
zusätzlichem Handlauf, Ausführung wie zuvor beschriebener
Handlauf, treppenseitig, jedoch:
Einbaulage: TRH 1, EG, podestseitig
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_TH_4803_B_ZFR_8.4
Einbauhöhe: 90 cm über OK FFB EG
01.__.0050
ZL Treppengeländer mit seitlichem Handlauf für zuätzlichen Handlauf podestseitig
2,90
m
01.__.0060 Geländer, Handlauf, Treppenlauf TRH1, UG Treppengeländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
inkl. aller Abwinklungen an Wangen der Stb.-Treppenläufe
montieren,
Einbaulage: TRH 1, UG
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm
Untergurt: Flachstahl, 50 x 10 mm
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 130 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt,
gleiche Aufteilung, Abstand = 12 cm,
Seitl. Befestigung: Ankerplatten, ca.150 x 150 x 20 mm,
seitlich an Pfosten verschweißt (ca. alle 6 Stäbe),
inkl. je 2 Bohrungen mit Ø = ca. 10,5 mm,
Befestigung mit M10-Schrauben mit Senkkopf, Imbus, Edelstahl
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Seitlicher Handlauf, Treppenlaufseitig, bestehend aus:
Material Handlauf: Rundrohr, Edelstahl, Ø = ca. 45 mm, hohl,
Wandung mind. 2 mm, Oberfläche geschliffen, Korn 320
Befestigung: mittels Rundstahlwinkeln 90°, Ø 10mm,
Abwinklung auf Gehrung, Verbindung geschweißt,
Schweißnaht planschleifen
Rundstahlwinkel seitlich an Pfosten/Füllstäbe geschweißt
Enden: geschlossen in Material wie Handlauf,
mit 90° zur Wand gekröpft
Einbauhöhe: 90 cm über OK Stufenvorderkante
01.__.0060
Geländer, Handlauf, Treppenlauf TRH1, UG
2,70
m
01.__.0070 Zulage zu Treppengeländer für Pulverbeschichtung Zulage zu allen zuvor beschriebenen Treppengeländer für eine Pulverbeschichtung
aller grundierten Bauteile aus Stahl.
Farbton Beschichtung: RAL 7032
01.__.0070
Zulage zu Treppengeländer für Pulverbeschichtung
E
P
1,00
psch
02 Geländer Loggien und Dachterrassen
02
Geländer Loggien und Dachterrassen
Vorbemerkungen Alle nachfolgend beschriebenen Geländer für Loggien aller Geschosse und Dachterassen sind gemäß Detailplanung anzubieten.
Alle Bestandteile der Geländer sind feuerverzinkt und pulverbeschichtet anzubieten.
Die Geländer sind vom AN inkl. aller Komponenten frei auf die Baustelle zu liefern und zum Einbauort
zu transportieren.
Alle Dimensionen der Bestandteile der Geländer und der nachfolgend genannten zulässigen
Befestigungsmittel sind durch den AN zu prüfen und nach der vom AN zu erbringender Statik zu
bemessenen.
Die Geländer sind inkl. der Verbindungen der einzelnen Segmente bzw. Eckelemente und inkl. aller
benötigten Befestigungsmittel gemäß der vom AN zu erbringenden Statik anzubieten.
Vorbemerkungen
02.__.0010 Loggiageländer, Höhe 1.345 mm, an Fertigteil Loggiageländer aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen,
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen
an Stb.-Fertigteil montieren,
Einbaulage: 2. OG WE 13, 14, 15, 16, 17, 18,
3. OG WE 23, 24, 25, 26, 27, 28
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4709_B_FRG_7.9,
GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12
Höhe Geländer: ca. 925 mm (min. 900 mm) ab OKFF
Höhe Flachstahlplatte: ca. 440 mm
Höhe Gesamt: ca. 1.345 mm
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.325 mm,
fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt
Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.325 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
Verkleidung Stirnseiten
Stb.-Fertigteil: Stahlplatte, 440 x 10 mm,
Seitenteile fest mit Front verschweißt
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Befestigung Geländerteile: Befestigung der Geländerteile aneinander mit
Verschraubung zwischen den Geländerpfosten,
mit zwischenliegenden Futterblechen, t=10 mm,
inkl. je 2x Bohrungen, Ø = ca. 8,5 mm,
Schrauben/Muttern nach stat. Erfordernis
Befestigung an Stb.-
Fertigteil: seitl. Befestigung an Balkonplatte über Ankerplatte,
150 x 150 x 20 mm mit angeschweißtem Flachstahl,
inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm,
Schraubung gemäß statischer Erfordernis in Fertigteilplatte
02.__.0010
Loggiageländer, Höhe 1.345 mm, an Fertigteil
48,00
m
02.__.0020 Loggiageländer, Höhe 1.465 mm, an Geschossdecke Loggiageländer, wie zuvor beschrieben,
herstellen, liefern und montieren, jedoch:
Einbaulage: 1. OG WE 3, 4, 5, 6, 7, 8
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4710_C_FRG_7.10
Höhe Geländer: ca. 925 mm (min. 900 mm) ab OKFF
Höhe Flachstahlplatte: ca. 560 mm
Höhe Gesamt: ca. 1.465 mm
Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.445 mm,
fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt
Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.445 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
Verkleidung Stirnseiten
Stb.-Geschossplatte: Stahlplatte, 560 x 10 mm,
Seitenteile fest mit Front verschweißt
Befestigung an Stb.-
Geschossplatte/WDVS: seitl. Befestigung über Ankerplatte, 150 x 150 x 20 mm,
mit angeschweißtem Flachstahl,
inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm,
Schraubung gemäß statischer Erfordernis in bauseitige
Schwerlastkonsole (SLK-ALU-TR o. glw.)
02.__.0020
Loggiageländer, Höhe 1.465 mm, an Geschossdecke
25,00
m
02.__.0030 Loggiageländer, Höhe 1.520 mm, an Fertigteil Loggiageländer, wie zuvor beschrieben,
herstellen, liefern und montieren, jedoch:
Einbaulage: 4. OG, WE 34, 36
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16
Höhe Geländer: ca. 1.100 mm (min. 1.100 mm) ab OKFF
Höhe Flachstahlplatte: ca. 440 mm
Höhe Gesamt: ca. 1.520 mm
Pfosten: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.500 mm,
fest mit Ober- und Untergurt und Verkleidung verschweißt
Füllstäbe: Gedrehter Flachstahl, 50 x 10 mm, Länge ca. 1.500 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 8,5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
Verkleidung Stirnseiten
Stb.-Geschossplatte: Stahlplatte, 440 x 10 mm (nur Front)
Befestigung an Stb.-
Fertigteil: seitl. Befestigung an Balkonplatte über Ankerplatte,
150 x 150 x 20 mm mit angeschweißtem Flachstahl,
inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm,
Schraubung gemäß statischer Erfordernis in Fertigteilplatte
02.__.0030
Loggiageländer, Höhe 1.520 mm, an Fertigteil
6,00
m
02.__.0040 Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 875/650 mm, an Baukörper Seitengeländer aus Stahl für Dachterrasse, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen,
inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen,
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
an Stahlgeländer und Baukörper montieren,
Einbaulage: 3. OG, WE 23, 24
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4712_C_FRG_7.12
Höhe Geländer: ca. 875 mm
Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 925 mm
Abwicklung Geländer: ca. 650 mm
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 855 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Befestigung an Geländer
und Baukörper: mittels L-Stahlwinkel gemäß Statik, thermische Trennung
mit Kerncompactlager von Calenberger o. glw.
02.__.0040
Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 875/650 mm, an Baukörper
4,00
Stk
02.__.0050 Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 1.050/1.090 mm, an Baukörper Seitengeländer, wie zuvor beschrieben,
herstellen, liefern und montieren, jedoch:
Einbaulage: 4. OG, WE 34, 36
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4716_C_FRG_7.16
Höhe Geländer: ca. 1.050 mm
Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 1.100 mm
Breite Geländer: ca. 1.090 mm
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.030 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
02.__.0050
Seitengeländer Dachterrasse/Loggia, 1.050/1.090 mm, an Baukörper
4,00
Stk
02.__.0060 Geländer Dachterrasse, Höhe 1.055 mm, an Brüstung Geländer für Dachterrasse aus Stahl, gemäß Ausführungsplanung
und nach vom AN zu erbringender Statik herstellen,
inkl. zulässigen Befestigungsmitteln liefern und
inkl. aller Abwinklungen und Eckausbildungen
an Stb.-Brüstung und Baukörper montieren,
Einbaulage: 4. OG, WE 33 und WE 35
Detailverweis: GEH_AC2_5_DE_BK_4714_C_FRG_7.14
Höhe Geländer: ca. 1.055 mm
Höhe Geländer ab OKFFB: ca. 1.100 mm
Stahlgeländer, geschweißt, bestehend aus:
Obergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Untergurt: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm
Pfosten/Füllstäbe: Flachstahl, ca. 50 x 10 mm, Länge ca. 1.035 mm,
gleiche Aufteilung mit Abstand ca. 5 cm,
fest mit Ober- und Untergurt verschweißt
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
Befestigung Geländerteile: Befestigung der Geländerteile aneinander mit
Verschraubung zwischen den Geländerpfosten,
mit zwischenliegenden Futterblechen, t=10 mm,
inkl. je 2x Bohrungen, Ø = ca. 8,5 mm,
Schrauben/Muttern nach stat. Erfordernis
Befestigung an Stb.-
Brüstung: mittels Stahlschwert, ca. 225 x 100 x 10 mm,
inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm,
Schraubung gemäß statischer Erfordernis zur
Aufnahme Geländer,
Ankerplatte aus Stahl, ca. 100 x 100 x 10 mm,
fest mit Stahlschwert verschweißt,
inkl. 2 Bohrungen, Ø = ca. 10,5 mm,
Verankerung an Stb.-Brüstung gemäß statitischer
Erfordernis, thermische Trennung mit
Kerncompactlager von Calenberger o. glw.
Befestigung an Baukörper: mittels L-Stahlwinkel gemäß Statik, thermische Trennung
mit Kerncompactlager von Calenberger o. glw.
02.__.0060
Geländer Dachterrasse, Höhe 1.055 mm, an Brüstung
7,00
m
02.__.0070 Zulage zu Geländer für Pulverbeschichtung Zulage zu allen zuvor beschriebenen Geländer für eine Pulverbeschichtung
aller grundierten Bauteile aus Stahl.
Farbton Beschichtung: RAL 7032
02.__.0070
Zulage zu Geländer für Pulverbeschichtung
E
P
1,00
psch
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0010 Lüftungsgitter mit Lamellen, 1.330/500 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet, liefern
und fachgerecht montieren, inkl. aller anfallenden Anschluss-
und Nebenarbeiten, wie folgt:
mit Lamellen, profiliert
Winkelrahmen, umlaufend
inkl. Bohrungen und Befestigungsmaterial nach statischer Erfordernis
Einbaulage: EG, Entrauchung Technikräume
Rohbauöffnung (bxh): 1.330 x 500 mm
Farbton Beschichtung: RAL 7039
Fabrikat der Planung: Trox o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen!)
03.__.0010
Lüftungsgitter mit Lamellen, 1.330/500 mm
1,00
Stk
03.__.0020 Lüftungsgitter mit Lamellen, 720/520 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet,
wie zuvor beschrieben, liefern und montieren,
jedoch:
Einbaulage: EG, West- und Nordwestfassade
Rohbauöffnung (bxh): 720 x 520 mm
03.__.0020
Lüftungsgitter mit Lamellen, 720/520 mm
2,00
Stk
03.__.0030 Lüftungsgitter mit Lamellen, 620/520 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet,
wie zuvor beschrieben, liefern und montieren,
jedoch:
Einbaulage: EG, Nordfassade
Rohbauöffnung (bxh): 620 x 520 mm
03.__.0030
Lüftungsgitter mit Lamellen, 620/520 mm
2,00
Stk
03.__.0040 Lüftungsgitter mit Lamellen, 470/470 mm Lüftungsgitter aus Aluminium, pulverbeschichtet,
wie zuvor beschrieben, liefern und montieren,
jedoch:
Einbaulage: EG, Nordfassade
Rohbauöffnung (bxh): 470 x 470 mm
03.__.0040
Lüftungsgitter mit Lamellen, 470/470 mm
2,00
Stk
03.__.0050 Stahlstütze, 120/200 mm Stahlstütze aus Profilstahl, feuerverzinkt und lackiert,
liefern und fachgerecht montieren, inkl. Befestigungsmittel,
sowie aller anfallenden Anschluss- und Nebenarbeiten.
Einbauort: EG Garagenausfahrt
Abmessungen: 120 / 200 / 2235 mm
Kurzname Stahl: S235JR
Werkstoff-Nummer: 1.0037
Ausführungsklasse: EXC2
Oberfläche: grundiert, zur Vorbereitung bauseitiger Lackierung
03.__.0050
Stahlstütze, 120/200 mm
1,00
Stk
04 Briefkastenanlage
04
Briefkastenanlage
Vorbemerkung Briefkastenanlage Die nachfolgend beschriebene Briefkastenanlage ist als Gesamtanlagen durch
den AN zu liefern und am Bestimmungsort zu montieren.
Briefkastenanlage entspricht der DIN EN 13724
Mit Ausnahme der nicht sichtbaren Innenseiten sind alle metallischen Anlagenbauteile
inkl. der Putzabdeckrahmen, Blenden u. ä. mit einer Pulverbeschichtung im Farbton
RAL 7030 durch den AN zu liefern.
Qualitätsmerkmale:
Türscharniere aus Edelstahl, Tür einfach auswechselbar
Extra stabile Tür-Konstruktion aus 1,0 mm Stahl
Klappenaufhängung in Tür geprägt
Geprägter Einwurf für höhere Stabilität
Materialien wie hochwertiger Galfan-Stahl und Edelstahl V4A
Ohne Schweißpunkte: gefalztes und genietetes Gehäuse
Zentrierstift für exaktes Schließen der Tür
Pulverbeschichtung durchschnittlich 80 µ Stärke
Einbaulage: Eingang Ost
Detailverweis: SAR_MH_AC2_5_DE_TÜ_0092_C_ZFR
Fabrikat der Planung: Renz, Produktlinie CLASSIC o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Vorbemerkung Briefkastenanlage
04.__.0010 Korpus Briefkastenanlage, Stahlblech pulverbeschichtet, ca. 1.860 x 890 x 270 mm, aufputz Korpus aus Stahlblech, feuerverzinkt und pulverbeschichtet,
Größe Korpus (BxHxT): ca. 1.860 x 890 x 270 mm
Farbton Beschichtung: RAL 7030
liefern.
04.__.0010
Korpus Briefkastenanlage, Stahlblech pulverbeschichtet, ca. 1.860 x 890 x 270 mm, aufputz
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1,00
Stk
04.__.0020 Briefkasten, waagerecht, ca. 370 x 110 x 270 mm Briefkasten, waagerechte Ausführung, Schrägeinwurf,
aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichteten Stahl,
mit nachfolgender Ausstattung:
gezackte Entnahmesicherung für Post- und Zeitungseinwurf
Drehtür, DIN-L, 2-Punkt-Verriegelung, mit Posthalteblech,
Zylinderschloss mit zwei Schlüssel,
Namensschild und zusätzliches Namensschild aus Kunststoff,
3 Stück Kunststoffeinlagen mit Text:
1 x "Werbung, nein danke"
1 x "Werbung, ja bitte"
1 x "Keine Werbung und kostenlose Zeitung"
Einzelgröße Briefkasten: (BxHxT) 370 x 110 x 270 mm
Farbton Beschichtung: RAL 9007, Graualuminium (Innen, nicht sichtbar)
RAL 7030 (Außen, sichtbar)
liefern.
04.__.0020
Briefkasten, waagerecht, ca. 370 x 110 x 270 mm
E
39,00
Stk
04.__.0030 Blindkasten, 370 x 110 x 270 mm Blindkasten, aus korrosionsgeschütztem und
pulverbeschichteten Stahl,
Einzelgröße Kasten: (BxHxT) ca. 370 x 110 x 270 mm
Farbton Beschichtung: RAL 9007, Graualuminium (Innen, nicht sichtbar)
RAL 7030 (Außen, sichtbar)
liefern.
04.__.0030
Blindkasten, 370 x 110 x 270 mm
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1,00
Stk
04.__.0040 Montage Briefkastenanlage Lieferung von Befestigungsmitteln und Montage im nicht sichtbaren Bereich
der zuvor beschriebenen Briefkastenlage.
Untergrund: Stb.-Wand, geputz
04.__.0040
Montage Briefkastenanlage
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1,00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach
Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge,
allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen,
Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung
der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der
Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
05.__.0010 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
05.__.0010
Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
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1,00
h
05.__.0020 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
05.__.0020
Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
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1,00
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