Erdarbeiten
Campus Eschenallee Haus 4
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle: Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle: Adresse der Baustelle Campus Eschenallee, Haus 4  Eschenallee 3, 14050 Berlin (Westend) Baumaßnahme Art der Baumaßnahme Umbau ehem. Villa zu einem Haus für  Musikproberäume  Mauerwerksbau, teilw. Holzbalkendecken, mit  Souterrain, 3 Obergeschossen, Walmdach  Hier: Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Erdarbeiten,  Abdichtungsarbeiten Betriebszustand bei Arbeiten Das Gebäude ist leerstehend, die weiteren  Gebäude der Liegenschaft Campus Eschenalle  befinden sich in Nutzung. Grundlagen Baugenehmigung Baugenehmigung Az.1140-2025-421-VI BA 205  vom 27.05.2025 Statische Berechnung G21-432 Ing.-Büro GSE vom 15.11.2024,  Ergänzungen vom 4.12.2024 und 10.12.2024 Brandschutznachweis Ing.-Büro Schnitzlein vom 11.09.2025 Gutachten Raumakustik 8073.03.2 Ing.Büro IFB vom 7.9.2023 Gutachten Schallschutz 8073.03.1 Ing.-Büro IFB vom 6.9.2023 Liegenschaft/Gebäude Nutzung als: Campus für soziale Einrichtungen Flächen, Beläge: Asphalt, Verbundpflaster,  Rasenflächen, Beete Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten:  Es werden durch den AG  in begrenztem Umfang Lagerflächen zur  Verfügung gestellt, die Einfriedung und  regelmäßige Reinigung erfolgt durch den AN  Siehe auch Lageplan Baustelleneinrichtung Baus. Stromanschluss (kW): vorhanden, wird nach  Erfodernis durch den AG hergestellt Baus. Wasseranschluss: vorhanden, wird nach Erfordernis  durch den AG hergestellt Baustellen WC: durch den AG wird ein Baustellen-WC zur  Mitbenutzung gestellt Unterkünfte für Mitarbeiter: Unterkünfte für Mitarbeiter sind Teil der  Baustelleneinrichtung AN und werden icht  gesondert vergütet. Der AG stellt auf dem  Grundstück in begrenztem  Umfang Flächen für die Aufstellung von  Unterkünften zur Verfügung. Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: 6 Uhr bis 18 Uhr, Ausnahmen  sind nach Absprache mit dem AG möglich Lärmeinschränkungen:             angrenzede Wohnbebauung,                gem. AV LImSchG Bln und AV Baulärm               tagsüber 55 dB (A), nachts 40 dB (A)               Nachtzeit 20-7 Uhr Erschütterungseinschränkungen: angrenzende Wohnbebauung Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: Parkmöglichkeiten für  Mitarbeiterfahrzeuge in begrenztem Umfang  vorhanden Durchfahrtbeschränkungen: Die Zufahrt erfolgt von der Nußbaumalle über ein  abschließbares Zauntor, die durch LKW  befahrbare Zufahrt befindet sich auf der  Süd-Östlichen Seite von Gebäude 4 Ebenerdige Zugänglichkeit: ja Bodenverhältnisse, Schadstoffe Kampfmittel: gem. Kampfmittelauskunft vom 7.10.2025  bestehen Hinweise auf Kampfmittel, die  Erdarbeiten werden durch ein für die  Kampfmittelräumung zugelassenes Unternehmen  begleitet. Bodenverhältnisse:  siehe Geotechnischer Bericht  Ing.-Büro G+B Gerlach Flemming GbR vom  02.11.2023 Schadstoffe: siehe Gutachten Schadstoffuntersuchung  Ing.-Büro Hegnal vom 05.01.2022 Artenschutzmaßahmen:  gem. Artenschutzfachicher Stellugnahme  Dr. Ying Li vom 09.07.2025 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen Bestehende Bäume und deren Wurzelbereiche  sind zu schützen. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Im Bereich der Gräben und der  ist mit bestehenden undokumentierten  Leitungen Schmutzwasser, Trinkwasser,  Heizung und ELT zu rechnen
Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle:
Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, soweit diese in den jeweiligen Leistungsbereich eingreifen: 1 Allgemeine Hinweise 1.1 Für die Ausführung der Leistungen gilt die ATV DIN 18299. 1.2 Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. 1.3 Es gilt die Verwaltungsvorschriftfür die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt  VwVBU) Siehe insbesondere I.5. Beschaffungsbeschränkungen: 13. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 14. Baustoffe, die teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden, 15. Holzschutzmittel, deren Wirkstoff/e nicht im Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind, 16. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen) -Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG aufweisen, 17. unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet, 18. Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern - die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, - die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und - keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt 2 Baustelleneinrichtung 2.1 Flächen der Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs erforderlich wird. 2.2 Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. 2.3 Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune. 2.4 Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege Mit dem AG sind die Erfordernis und die Lage einer Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls Umfahrmöglichkeit für die gesamte Dauer der Bauzeit abzustimmen und vom AN in erforderlichem Umfang über die Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege. 2.5 Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln, Kränen und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage. 2.6 SiGeKo Das Bauvorhaben unterliegt einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Baustellenverordnung. Zur Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) durch den SiGe-Koordinator sind von dem Unternehmer auftragsrelevante Unterlagen und Auskünfte beizubringen. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Gefährdungsanalyse des AN an den SiGeKo zu übersenden. Im Zuge der Bauwerkserstellung werden regelmäßig Prüfungen durch einen SiGe-Koordinator durchgeführt. Das eingesetzte Personal ist über die SiGe-Koordination zu belehren und über den baustellenbezogenen Einsatz des SiGe- Koordinators in Kenntnis zu setzen. Bei Feststellungen von Verstößen gegen die Arbeitssicherheit und ggf. Nichtbeachtung geltender Gesetze und Vorschriften, ist den sicherheitsbezogenen Anweisungen des SiGe-Koordinators unverzüglich Folge zu leisten. 2.7 Rauchverbot Das Bundesnichtraucherschutzgesetz bestimmt in § 1 Abs. 1 ein grundsätzliches Rauchverbot ab 01.09.2007 im gesamten Baustellenbereich. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Rauchverbot erfolgt Baustellenverweis. 3 Prüfungen, Abnahmen, Gebühren 3.1 Prüfungen und Abnahmen Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen für Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom AN zu tragen. Dies betrifft auch und insbesondere Prüfungen, die behördlicherseits zur Abnahme des Gebäudes gefordert werden. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich. 4 Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 5 Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. 6. Baubesprechungen Der AN verpflichtet sich, wöchentlich an der Bauberatung teilzunehmen.
Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke,
2 Unterfangung Fundamente
2
Unterfangung Fundamente
2. 0 Unterfangung Fundamente
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Unterfangung Fundamente
4 Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
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Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
4. 0 Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
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Sohle Stahlbeton, Pumpensumpf
6 Abdichtung Sockel außen
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Abdichtung Sockel außen
6. 0 Abdichtung Sockel außen
6. 0
Abdichtung Sockel außen