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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
04 KG 440-450 Elektrische Anlagen
04
KG 440-450 Elektrische Anlagen
1. Projektbeschreibung 1. Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Baufeld 84 umfasst ein Ensemble von drei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung, im Hamburger Stadtteil Hafencity, mit gemeinsamer Tiefgarage. Neben freifinanzierter, wie geförderter Wohnnutzung enthalten die Teilbaufelder 84a und 84b auch Büro- und Gewerbeflächen. Insgesamt entstehen in dem Projekt 233 Wohneinheiten. Es handelt sich bei den Wohnungen und dem Gewerbe um Flächen, die zur Vermietung vorgesehen sind. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Mieteinheit Cafe Goldkind über zwei Ebenen, EG und Zwischengeschoss.
1. Projektbeschreibung
2. Allgemeine Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik Allgemeine Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik Diese Vorbemerkungen umfassen besondere Richtlinien und Bedingungen für die Ausarbeitung des Angebotes und für die Ausführung der Elektroanlagen. 1.0 Normen und Richtlinien Für die Ausarbeitung des Angebotes sowie für die Ausführung, Abnahme und Inbetriebnahme der elektrotechnischen Anlagen sind neben den Verdingungsunterlagen, die Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien und Normen der nachfolgenden Institutionen in ihrer neuesten Fassung zugrunde zulegen und das unabhängig ob sie Bestandteil der VOB sind, von den zuständigen Behörden als rechtsverbindlich anerkannt oder als Entwurfsblätter vorliegen. a. Deutsches Institut für Normung, (DIN) b. Verein Deutscher Ingenieure, (VDI) c. Verband Deutscher Elektrotechniker, (VDE) d. Technischer Überwachungsverein, (TÜV) e. Landesbauordnung (LBO), Elt-Bau VO, Verordnungen der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde f. Auflagen und Bestimmungen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde g. Regelwerke des Gewerbeaufsichtsamtes und deren gesetzliche Bestimmungen h. Anschlußbedingungen der örtlichen Versorgungsunternehmen (TAB) i. Bestimmungen der Deutschen Bundespost Telekom j. Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der für den Anlagenbetreiber zuständigen Berufsgenossenschaft k. Die Ausführungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft zum Berührungsschutz elektrischer Anlagen und Geräte (BGV) l. Die Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer (VdS) m. GEG Gebäudeenergiegesetz n. EnEG Energieeinsparungsgesetz o. DIN 4109 Schallschutz im Hochbau p. DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau q. DIN 4102 Brandschutz im Hochbau r. DIN 4140 Teil 1 Dämmen betriebstechnischer Anlagen 2.0 Verteiler, Tableaus und Zähleranlagen 2.1 Allgemein Die Verteiler sind mit Bauartnachweis gem. IEC 61439-1 herzustellen. Bezogen auf die äußeren Abmessungen müssen die Verteilungen eine ca.20 %-ige Platzreserve für nachträgliche Einbauten aufweisen. Für die Ausbaureserve sind sämtliche Geräteträger und Abdeckplatten vorzusehen. Die Ausbaureserve muß sich auch auf die zulässige Verlustleistung des Verteilerschrankes beziehen. 10% der belegten Sicherungen sind als Reserve einzubauen und zu verdrahten. Jede Schaltgerätekombination muß mindestens mit dem - Namen des Hersteller oder Ursprungsbezeichnung und der - Typbezeichnung versehen sein. Ein komplettes Schaltbild mit der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Schaltkreise bzw. Verbraucher, Aufbaupläne mit Stücklisten und Hersteller - Typenbezeichnung sind in einer Tasche (Einsteckrahmen an der Innenseite der Tür) mitzuliefern. Weitere Angaben müssen aus dem zugehörigen Unterlagen ersichtlich sein: - Nummer der Norm - Nennspannung/-strom - Kurzschlußfestigkeit - IP-Schutzart - Art der Netzform - wirksame Verlustleistung - zulässige Verlustleistung Die Verteilung ist mit einem Resopalschild zu beschriften (z.B. UV-1 usw.) Schrifthöhe 120 mm. Kabel und Leitungen, Klemmen (auch N und PE), und Schaltgeräte sind zudem mit einer dauerhaft haltbaren Beschriftung zu versehen. Zusätzlich muß die Beschriftung auch bei abgenommener Abdeckung erkennbar sein. 2.2 Mechanische Ausführung der Verteiler Die Verteilungen sind in der Schutzart IP 31, IP 44 bzw. IP 54, entsprechend dem vorgesehenen Standort, in verwindungssteifer, selbstragender Konstruktion aus stabilen Profilen auszuführen. Je nach Größe sind die Verteilungen mit einer oder mehreren Türen inkl. nachrüstbarem Sicherheitsschlösser auszurüsten. Der Ein- und Ausbau sowohl von Normfeldgruppen wie von herausnehmbaren Montageplatten für Einzelgerätebestückung oder Geräteträgern muß gewährleistet sein. Zur Aufnahme eines Bestandsplanes ist für jede Verteilung eine Plantasche mitzuliefern und innen an der Verteilungstür anzubringen. 2.3 Elektrische Ausrüstung der Verteilungen Vor Fertigung der Schaltgerätekombination sind die Kurzschlußverhältnisse am Einbauort zu ermitteln und mit dem Fachplaner abzustimmen. Bei der Bemessung der Geräte ist die erforderliche Kurzschlußfestigkeit zu berücksichtigen. Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der Zuleitungen ist achten. Es sind nur Geräte mit abgedeckten Klemmen gemäß VDE 0106 Teil 100 (BGV A2) zu verwenden. Berührungsgefährliche Teile müssen fingersicher ausgeführt oder abgedeckt werden. Sicherungen, Meldeleuchten, handbetätigte Schaltgeräte und dergleichen sind so anzuordnen, daß die Bedienung gefahrlos und ohne Entfernung der Schutzabdeckung möglich ist. Alle Abgänge von Automaten, Sicherungen, Schützen und sonstigen Geräten, die von der Verteilung zu Verbraucher, Taster usw. vor Ort geführt werden, sind auf Reihen-, N-Trenn- und PE-Klemmen zu führen. Als Abgangsklemmen dürfen nur Schaltanlagen - Reihenklemmen zur Befestigung auf Tragschienen in kriechfester Ausführung verwendet werden. Die einzelnen Stromkreise und ihre Schutzeinrichtungen müssen eindeutig zu unterscheiden sein. Sämtliche Steuerleitungen sind auf Klemmen aufzulegen. Die Sammelschienen sind mit Sammelschienenträgern an separaten Traversen zu montieren. Bei der Bemessung der Stützenweiten muß die erforderliche Kurzschlußfestigkeit eingehalten werden. Sammelschienen und Verdrahtung sind mit VDE-Kennfarben zu kennzeichnen. Die Verdrahtung innerhalb der Verteilung ist mit flexiblen Leitungsmaterial auszuführen. Der Mindest- querschnitt beträgt hierbei 2,5 mm². Bei Anschluß von mehrdrahtigen Adern sind Quetschkabelschuhe einzusetzen. Die Reihenklemmen und die Verdrahtung zwischen den Stromkreissicherungen sind entsprechend der größtmöglichen einsetzbaren Sicherung auszulegen. Parallelleitungen und -adern zur Querschnittverstärkung sind nicht zugelassen. Auf jeder Seite darf nur max. eine Ader je Klemme aufgelegt werden. Die Verdrahtung erfolgt in Verdrahtungskanälen, mit Kunststoffbändern gebündelt. Sogenannte X-Verdrahtung ist nicht zugelassen. Verdrahtungen, die von der Sammelschiene auf die Vorsicherungen führen und nicht dem Querschnitt entsprechend abgesichert sind, sind kurzschluß- und erdschlußsicher auszuführen. Die Verdrahtung von und zu den Schaltschränken und Stromkreisabgängen mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen sind in getrennten Verdrahtungskanälen zu verlegen und durchgehend gegeneinander abzuschotten. 2.4 Aufbau der Verteilungen Alle Verteilungen erhalten im oberen bzw. unteren Teil über die gesamte Breite einen durchlaufenden Kabelraum zum Rangieren der Kabeladern entsprechend dem Kabelquerschnitt und der Anzahl der ankommenden und abgehenden Kabel. Je nach Aufbau sind Befestigungseisen zur Zugentlastung der ankommenden und abgehenden Kabel vorzusehen. 2.5 Kalkulation der Verteilungen In den Einheitspreisen für Verteilungsgehäuse ist zu berücksichtigen: Fabrikfertige Ausführung der Gehäuse einschließlich der erforderlichen Flansche, Kabel und Leitungseinführungen, Rostschutz sowie Vor- und Fertiganstrich, Profilleistenrahmen auf dem Boden bzw. an der Wand zur Aufstellung der Verteilung falls erforderlich. Transport der einwandfrei verpackten, gegen Transportschäden gesicherten, geprüften und komplett bestückten Anlage, teilweise in Transporteinheiten zerlegt, zur Baustelle. Abladen, auspacken und transportieren der Transporteinheiten an die entsprechenden Montagestellen, Zusammenbau der Einheiten zur Gesamtanlage. Herstellen aller Leitungsverbindungen innerhalb der Anlage, Aufstellen, Ausrichten und Befestigen der Anlage. Sämtliche Anschlüsse der zu- und abgehenden Kabel und Leitungen sind einzukalkulieren. In dem Einheitspreis der Einbauten ist zu berücksichtigen: Gerätebestückung einschl. anteilmäßiger Verdrahtung sowie Anschluß der ankommenden Steigeleitung und abgehender Leitung, Klein-, Isolier- Löt- und Befestigungsmaterial, Schaltanlagen - Klemmen, Nulleiter - Trennklemmen, Schutzleiter - Klemmen, Haupteingangs - Klemmen. Die Beschriftung aller Klemmen (auch N und PE), der Kabel sowie der kompletten Anlage. 3.0 Kabeltragsysteme 3.1 Kabelbahnen und Steigetrassen Als Kabelbahnen und Steigetrassen sind nur stabile Stahlblechwannen bzw. Stahlprofile feuerverzinkt nach EN 10147, in Räumen mit erhöhter Korrosions- beanspruchung feuerverzinkt nach DIN 50976 zu verwenden. Schrauben, Muttern, Scheiben, Federringe feuerverzinkt. Schnittstellen oder Bohrungen müssen nachverzinkt bzw. entsprechend korrosionsgeschützt werden. Die Montage der Kabelbahnen darf nur an für die Montage von Kabelbahnen vorgesehenen Wandkonsolen, Wandauslegern oder Hängestielen erfolgen. Diese sind für die maximale Belastung der Kabelbahnen anzulegen. Die Abstände sind entsprechend der maximalen Belastung der Kabelbahn sowie der Beschaffenheit der Decken bzw. Wände und der Tragfähigkeit der Kabelbahn festzulegen. Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante Kunststoffschutzkappen zur Unfallverhütung. Die erforderlichen Stiele sind mit der Bauleitung abzustimmen. Winkel, Abzweigungen usw. sowie Höhenversprünge sind ausschließlich mit den entsprechenden, hierfür vorgesehenen Formteilen und Zubehör auszuführen. Kabelbahnen und Kabelrinnen sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Alle Zubehörteile, Verbindungsteile usw. gehören zum Lieferumfang, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind. 3.2 Installationsrohre Die Rohrverlegung hat einschl. allem erforderlichen Zubehör wie Rohrbögen, Muffen, Endtüllen, ggf. Würgenippeln oder Verschraubungen an den Enden, allem Klein- und Befestigungsmaterial zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Verwendung von starrem, stabilen Installationsrohr der Verlegung von flexiblen Rohren vorzuziehen. Bei a.P.-Verlegung ist nur starres Installationsrohr oder Stahlpanzerrohr einzusetzen. Bei der Verlegung auf Rohbetondecken ist Panzerrohr zu verwenden. Die Befestigung bei a.P.-Verlegung hat mind. alle 40 cm zu erfolgen. Bei Kunststoffrohren mit doppellaschigen Kunststoffschellen, bei Stahlpanzerrohr mit doppellaschigen, verzinkten Metallschellen, jeweils mit Messingschrauben. Alle Stahlpanzerrohre sind in die Schutzmaßnahme und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Rohrenden und Einführungen sind mit Endtüllen zu versehen. Bei Maschinen und Geräteanschlüssen dürfen nur flexible Metallgliederschläuche verwendet werden. Die Anschlüsse müssen mit den zugehörigen Endtüllen bzw. Verschraubungen ausgeführt werden. Eine Befestigung und Zugentlastung muß an beiden Enden vorgesehen werden. 4.0 Stemmarbeiten, Schlitzen und Durchbrüchen Das Stemmen von Schlitzen und Durchbrüchen ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. Schlitze, Durchbrüche, Verteilungsnischen und Löcher für Geräte und Installationsarbeiten dürfen nur maschinell in der jeweils schonendsten Art und Weise hergestellt werden und zwar: - Schlitze mit Mauer-Schlitzfräsen oder Trennscheiben - Durchbrüche und Verteilungsnischen mit Schlagbohrern ggf. mit Schlaghämmern - Löcher für Schalter- und Gerätedosen mit Stein bzw. Beton - Dosensenkern Das Anbringen von Aussparungen für die Elt-Anlagen während des Betonierens ist Sache des Auftragsnehmers. Die Aussparungen sind gegen Verrutschen zu sichern. Erforderliche Dimensionierungen sind möglichst klein zu wählen. An statisch wichtigen Bauteilen wie z. B. Pfeilern, Trägern, Unterzügen sowie an besonderen Bauteilen wie Kamin-, Luft- und Abzugsschächten usw. dürfen Stemmarbeiten nicht vorgenommen werden. Nicht genutzte Durchbrüche sowie der nicht genutzte Raum in Durchbrüchen sind nach der Verlegung bzw. Montage zu verschließen, ebenso sind Durchbrüche in Steigeschächten zu schließen. 5.0 Kabel und Leitungen 5.1 Allgemein Die Querschnitte der Kabel und Leitungen sind entsprechend der Belastung und dem Spannungsabfall zu bemessen. Der Mindestquerschnitt richtet sich nach VDE 0100; Teil 430/6.81. Kabel und Leitungen müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Farbkennzeichnung der Adern muß den VDE - Bestimmungen, VDE 0293,entsprechen. Für den N-Leiter (blau) und PE- bzw. PEN- Leiter (grün-gelb) dürfen nur diese Adern verwendet werden. Eine Kennzeichnung durch farbige Schlauchüberzüge ist nicht zugelassen. Kabel und Leitungen sind an den Anschlußenden dauerhaft mit der Stromkreisbezeichnung zu kennzeichnen und zu numerieren. 5.2 Verlegung Die Leitungsführung hat ausschließlich waagerecht und senkrecht zu Baufluchten zu erfolgen. Deckenleitungen sind stets parallel zu den Begrenzungswänden des jeweiligen Raumes zu verlegen. Die Befestigung u.P. installierter Leitungen und Kabel mittels Mauerhaken und ungeschützten Stahlnägeln ist verboten, es ist nur geeignetes Installationsmaterial, z.B. Nagelschellen, zu verwenden. Es dürfen nur verzinkte Stahlnägel verwendet werden. Bei u.P.-Installationen sind Leitungsauslässe mit geeigneten Endschellen bzw. Endauslaßdosen zu versehen. Stegleitung darf nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung der Bauleitung verlegt werden. Bei Verlegung von Leitungen in Betondecken- oder Wänden dürfen nur NYY-Leitungen oder Leitungen in Schutzrohren verlegt werden. u.P.-Rohre und u.P.-Leitungen sind mit Zement Schnellbinder oder Schellen in Schlitzen oder Auslässen zu befestigen. Alle in Kabelkanälen und Kabelbahnen oder im Hohlboden verlegten Leitungen sind auszurichten und zu fixieren. Bei senkrechten Bahnen sind Kabelschellen zu verwenden (Abstand 30 cm). Die Kabelschellen bestehen aus Rücken- und Deckschale. In Räumen mit a.P. Installation sind Leitungen und Kabel mittels Montagerohr als offenes Rohrsystem zu installieren. Befestigungen aller Art sind mit gebohrten Dübeln auszuführen. Deckenbefestigte Objekte dürfen nicht mittels Kunststoffdübel ausgeführt werden. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der Ankerschienen zu erkundigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig. In abgehängten Decken hat die Befestigung der Leitungen direkt an der Betondecke zu erfolgen. Die Befestigung ist mit Schellen, Abstand mind. alle 50cm vorzunehmen. Bei mehreren Leitungen erfolgt die Befestigung mit Schellen, Schellenband oder Schlaufen. Eine Befestigung mit Draht oder Befestigung an den Deckenabhängungen ist nicht zugelassen. Dehnungsfugen sind mit flexibler Leitung zu überbrücken. Bei der Leitungsverlegung muß beachtet werden, daß in der Regel die Leitungen für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen hinsichtlich der Plazierung des Vorrecht haben. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bauleitung. Die genauen Leitungswege, insbesondere bei Anhäufung, sind vor der Verlegung mit der Bauleitung unter Berücksichtigung der anderen Gewerke abzusprechen. In jedem Fall sind, unter Berücksichtigung aller Umstände, die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind diese Leitungswege vorher mit der Bauleitung abzusprechen. 5.3 Kalkulation In den Einheitspreisen für die Kabel und Leitungen muß enthalten sein: 5.3.1 Allgemein Lieferung frei Verwendungsstelle, sowie Montage einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial entsprechend der Verlegungsart. Zum betriebsfertigen Verlegen gehört auch das ordnungsgemäße Einführen und Anschließen bzw. Anklemmen bzw. an allen Anschlußstellen (Verteilungen, Schalttafeln), einschl. liefern und auflöten bzw. aufkerben der erforderlichen Kabelschuhe mit allen Nebenarbeiten sowie aller erforderlichen Verschraubungen, Würgenippel usw. 5.3.2 Kabel und Leitungen auf Putz (a.P.) Verlegung im Montagerohr inkl. Rohr, Abstandschellen bei mehr als drei Rohren mit Anreihschellen oder auf C-Profilschiene mit Bügelschellen bei großen Querschnitten und allem Zubehör wie Bögen und Endtüllen. Weiterhin die Montage von einzelnen oder gebündelten Leitungen in Zwischendecken mittels ISO-Nagelschellen, Hilti- oder Bettermann-Schellen (ein- oder zweiseitige Federbügel) bzw. PVC-Schlaufen oder OBO-Halterungen wenn keine gesonderten Kabelverlegungssysteme für diese Bereiche ausgeschrieben sind. 5.3.3 Kabel und Leitungen unter Putz (u.P.) Die Verlegung von Teillängen in Mauerschlitzen und in Zwischenwänden, einschließlich der erforderlichen Schlitzarbeiten in Beton- oder Mauerwerkswänden und der Leitungsbefestigung in den Schlitzen. 5.3.4 Kabel und Leitungen in Beton (i.Bt.) Die Verlegung in Teillängen zwischen der Bewehrung einschließlich durchbohren der Schalung, fixieren und Schutz der Leitungen gegen Beschädigung beim Betonieren bzw. verdichten. 5.3.5 Kabel und Leitungen im Kanal oder Rohr (i.K.od.R.) Die Verlegung in Kanal, Rohr oder auf Kabelbahnen in Teillängen, einschließlich ausrichten und fixieren. 5.3.6 Kabel- und Leitungsanschlüsse Kabelanschlüsse an Schaltschränken, Motoren, Thermostaten, Fühlern etc. einschließlich Absetzen, Einführen und Befestigen der Leitungen mit Zugentlastung, sowie das Abisolieren der Adern, dem Anbringen von Kabelschuhen oder Aderendhülsen. 5.4 Hauptleitungen Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Kabel, insbesondere die Hauptleitungen zu Verteilungen (auch die der technischen Gewerke) sind nach dem letztgültigen Stand der Leistungsermittlung - Höchstlast zu bemessen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Bestellung der Kabel die neusten Leistungsdaten von der Bauleitung einzuholen und zu vergleichen. Die Längenmaße und Verlegungsarten sind am Bau zu prüfen. Sollten Angaben, bedingt durch Leistungsänderung o.a., nicht mehr dem neuesten Stand entsprechen, so sind evtl. Nachforschungen durch Berechnungen zu belegen und rechtzeitig anzumelden. 6.0 Installationen, Schalter- und Abzweigdosen 6.1 Allgemein Für gleiche Geräte ist nur ein Fabrikat und nur eine Typenreihe zugelassen. Als Schalterdosen, Abzweigdosen und Gerätedosen dürfen nur Dosen aus flammwidrigen Isolierstoff verwendet werden, die eine Schraubbefestigung besitzen. Alle Geräte sind mit Schraubbefestigung zu montieren. Jeder Deckenauslaß ist mit einer Auslaßdose, einer Anschlußklemme und einem überputzbaren Deckel zu versehen. 6.2 Montage u.P.- Gerätedosen, Schalter- und Abzweigdosen, u.P.-Verteilerschränke, u.P.-Gehäuse usw. sind so einzusetzen und zu befestigen, daß sie mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen. Bei Montage in gefliesten Wänden oder Sichtmauerwerk sind Schalter und Steckdosen genau auf Fugenkreuz zu setzen. Die genaue Lage ist vor der Montage mit dem betreffenden Gewerk abzustimmen. Der Einbau der Schalter und Steckdosen darf erst nach Abschluß der Malerarbeiten erfolgen. Maße für den Einbau von Schaltern, Steckdosen, Geräte usw. sowie der Brennstellen sind vor Beginn der Installation mit der Bauleitung abzustimmen. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Einbauhöhen den Grundrissen der Geschosse zu entnehmen. Die Kücheninstallationen sind nach den vom Bauherrn zur verfügunggestellten Küchenplanungen zu installieren. Bei Mehrfachsteckdosen-/ schalterkombinationen sind diese aus Einzelgeräten zu erstellen. Schalter- und Steckdosen sind mind. 0,15 m von den Türkanten und Mauerkanten zurückzusetzen. Bei Einbausituationen bis ca. 0,5 m Breite ist eine Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. 6.3 Leitungseinführungen Leitungseinführungen in Geräte- und Abzweigdosen sind mit Lochstanzen auszuführen. Kabelverschraubungen in Metall- und Isogehäusen dürfen nur zugehörig in Metall- und Isolierstoffausführung verwendet werden. Bei FR-Installation sind Verschraubungen, sofern keine Würgenippel verwendet werden, vorzusehen. Für den Anschluß von fest angeschlossenen Geräten (Speicher, Herde usw.) müssen Geräteanschlußdosen mit Abdeckplatten zum Herausführen von Gummischlauchleitungen verwendet werden. 6.4 Kalkulation Schalter-, Geräte- und Abzweigdosen sind, wenn nicht gesondert beschrieben, entsprechend der jeweiligen Montageart auszuwählen. Geräte inkl. Abdeckung und Rahmen mit anteiliger Kombinationsabdeckung. In den Einheitspreisen muß weiter enthalten sein: 6.4.1 Montage auf Putz und Kanal od. Rohr (a.P. u. i.K.od.R.) Abzweigdosen in FR - Ausführung, aus Thermoplastischen Kunststoff mit Schraubdeckel, Leitungseinführungen und fest eingebaute Klemmsteine. 6.4.2 Montage unter Putz (u.P.) Schalter und Abzweigdosen in u.P.- Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, in Hohlwänden als Hohlwanddosen ausgeführt. Herstellen der Ausschnitte mit Dosensenker oder Kreisschneider, Ränder eingesenkt. Befestigung mit Schnellbinderzement bzw. Krallen für Hohlwand, Putzdeckel. 6.4.3 Montage in Beton (i.Bt.) Schalter bzw. Abzweigdosen in Betonbau-Ausführung, mit Schraubdeckel bzw. Schraubbefestigung, Befestigung an der Schalung einschl. Gegenlager, Signaldeckel. 7.0 Brandschutzmaßnahmen Zur Anwendung kommen dürfen nur Wand- und Deckenschottungen der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9. Das angebotene System muß vom Deutschen Institut für Bautechnik bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Fremdüberwachung der verwendeten Baustoffe ist nachzuweisen. Ein müheloses Nachlegen verschiedener Kabeldurchmesser muß gewährleistet bleiben. Das System muß in Leichtbau- und Betonwänden > 10 cm, bzw. Mauerwerk > 11.5 cm, bzw. in Massivdecken > 15 cm Dicke geprüft sein. Brennbare Lösungsmittel im Dämmschichtbildner oder Decklack sind nicht zugelassen. Die Alterungsbeständigkeit des DSB muß nachgewiesen sein. Die Montage entsprechend der Zulassung ist zur Abnahme nachzuweisen. Insbesondere ist auf die maximal zulässige Belegung des Schott und die Anordnung der Kabelbündel im Schott zu achten. Bei Kabelbahnverkleidungen ist besonders auf eine wirksame Be- und Entlüftung zur Wärmeabfuhr zu achten. Aufhängung / Befestigung nur mit Befestigungsmaterial entsprechend der Zulassung. Die benötigten Revisionsöffnungen, Lüftungsbausteine und Verschlüsse für Kabelaustritte sind anteilig in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8.0 Bildung der Einheitspreise Bei der Bildung und Kalkulation der Einheitspreise sind die unter den vorgenannten Abschnitten enthaltenen Ausführungen zu beachten. Soweit hierdurch besondere Aufwendungen und Maßnahmen erforderlich oder hervorgerufen werden, sind diese Einheitspreise mit einzurechnen. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Einheitspreise enthalten außerdem folgende Komplettleistungen: 8.1 Die komplette Lieferung der Materialien, Anlagen, Geräte usw. frei Verwendungsstelle einschl. eventuell erforderlichen Fracht- und Transportkosten, Transport- und Hilfsmittel, Hilfskonstruktion, Futterrohre, C-Schienen, Befestigungsmittel und Konstruktionen usw. Sollten Zwischenlagerungen erforderlich werden, weil die Geräte, Anlagen usw. auf der Baustelle noch nicht montiert werden können, ist dies Sache des AN. 8.2 Der Aufwand und das Material zur Herstellung des betriebsfertigen Zustandes der Anlage, wie z.B.: - Absetzen, Abisolieren, Einführen und Anschließen von Kabeln und Leitungen, Klemmen, Verschraubungen usw. einschl. allem Zubehör - sämtliches Rohrzubehör für Rohrverlegung - alle Beschriftungen sowie sämtliches Zubehör, Kleinund Befestigungsmaterial, Öle, Fette, usw. sowie alle erforderlichen Nebenleistungen. 8.3 Sämtliche für die eigene Anlage erforderlichen Stemm- und Schlitzarbeiten, Durchbrüche im Mauerwerk und Beton, auch das Freistemmen bzw. Reinigen der Dosen. 8.4 Die Säuberung aller durch die eigene Montage verschmutzten Teile und Räume, daß Abdecken und Überkleben besonders zu schützender Anlagen. 8.5 Die Kosten für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, Kosten für Auslösung Fahrtkosten, auch dann, wenn diese hinsichtlich der Termineinhaltung notwendig werden. 8.6 Sämtliche Kosten für die Erstellung der geforderten Revisionsunterlagen. 8.7 Beschädigungen, dazu gehören auch Lackschäden,Diebstahl an eingebauten Materialien usw., bis Abnahme der Anlage und eine evt. erforderlich werdende Montageversicherung. 8.8 Die Kosten für Baustromversorgung, Einrichtungen, Versorgungsleitungen Verteilungen usw., sofern diese für das Gewerk des Auftragnehmers erforderlich sind. 8.9 Die Programierung von KNX-Komponenten sind mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 9.0 Ausführungspläne, Montagezeichnungen, Ausführungsunterlagen 9.1 Die Montagepläne sind in der Form auszuführen, daß alle Geräte, Leuchten, Anschlüsse, Verteilungen, Kabeltrassen, Kabelbahnen usw. an ihrem zum Einbau gelangenden Standorten eingetragen sind. 9.2 Die Montagepläne und -unterlagen sind der Bauleitung unaufgefordert und rechtzeitig in 3-facher Ausfertigung zur Freigabe vorzulegen, so daß die genannten Ausführungsfristen bzw. -termine sichergestellt sind. 9.3 Vor Fertigung der Verteilungen sind der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung Montage- und Konstruktionspläne zur Genehmigung vorzulegen.Der Unternehmer erhält 1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk zurück. 9.4 Für die Bearbeitung bei der Bauleitung muß eine Frist von mind. zehn Arbeitstagen bei den Termindispositionen des Auftragnehmers berücksichtigt werden. 9.5 Die ausführende Firma hat sich vor Beginn der Montagearbeit zu informieren, ob Änderungen gegenüber der Projektierung durch bauliche Umstände notwendig geworden sind. 9.6 Bestehen Schlitzpläne, so ist der Unternehmer verpflichtet, diese hinsichtlich seiner Anlage zu überprüfen. Nachträgliche Schlitz- und Stemmarbeiten gehen zu Lasten des Unternehmers.
2. Allgemeine Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung: Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung: 1.1 Allgemein Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen durch Einsichtnahme in die bereitgestellten Planungsunterlagen und Gutachten umfassend zu informieren. Der Bieter bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes, dass er der Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und Abwicklung der Arbeiten bestehen. Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, oder so begründet werden, können nicht anerkannt werden. 1.2 Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen. 1.3  Hinweise zur Planung Die Leistungsbeschreibung erläutert die Gestaltung, die geforderten Konstruktionsprinzipien sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und Profilgebung stellen qualitative Mindestanforderungen dar und sind verbindlich. Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter unter Verwendung eigener Erfahrung und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt, soweit sich daraus keine Auswirkungen auf die vorgegebene Gestaltung ergeben. Die verschiedenen Bauteile werden nachfolgend beschrieben. 1.4 Benennung der vom Bieter kalkulierten Hersteller, Fabrikate und Produkte In der Ausschreibung bzw. der Planung sind verschiedentlich Qualitätsstandards und geplante technische Systeme eindeutig beschrieben und definiert. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Marken bzw. Firmenbezeichnungen spiegelt den Standard des AG wieder und sind eine für alle Bieter einheitliche Kalkulationsgrundlage. Die Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der Eignung der ausgeschriebenen Produkte bleibt uneingeschränkt beim Bieter. Dem Bieter ist es gestattet, unter Einhaltung aller Produkteigenschaften, gleichwertige Fabrikate anzubieten. Wird von den genannten Fabrikaten und Typen abgewichen, ist das angebotene Fabrikat sowie der Typ vom Bieter zwingend anzugeben. Bei gleichwertig angebotenen Produkten ist die Gleichwertigkeit durch den Bieter ausführlich zu beschreiben und mit schlüssigen Nachweisen zu belegen. Fehlende Nachweise zur gestalterischen und technischen Gleichwertigkeit führen zum Ausschluss. Alle später sichtbaren Bauteile sind mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum geplanten Ausführungszeitraum dem AG kurzfristig und ohne Mehrkosten vorzustellen. Die Verantwortung und Gewährleistung für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit und grundsätzliche Eignung aller Materialien liegt auch im Falle vom Bieter vorgegebenen bzw. in der Ausschreibung benannter Fabrikate immer beim Bieter. 1.5 Ausführung Der beiliegende Baustelleneinrichtungsplan wurde grundsätzlich abgestimmt und ist als Rahmenplan anzusehen. Baustelleneinrichtungs-Flächen, die andere AN benötigen, sind bei der Planung der Baustellenlogistik vom Bieter zu berücksichtigen. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die ausgeschriebenen Konstruktionen immer einschließlich Lieferung und Montage. Sie sind nach den vom AG frei gegebenen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen fach- und sachgerecht herzustellen. Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, DIN 18 202 (Tabelle 1, Zeile 6; Tabelle 3 Zeile 7), DIN 18 203. Die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der Baustellenverordnung während der gesamten Bauzeit erfolgt eigenverantwortlich durch den AG. Die Kosten hierfür trägt der AG. Die Wahrnehmung der Bauherrenpflichten gemäß § 3 (3) Baustellenverordnung für die Ausführungsphase, einschließlich der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGePlan) für die Ausführungsphase, erfolgt durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator seitens des AG. Während der Realisierungsphase werden die Interessen des AG sachlich und fachlich durch die Bauleitung sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Sämtliche zur Ausführung der Arbeiten ggf. erforderlichen Innengerüste sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Das gesamte Außengerüst wird durch den Rohbauer gestellt. Baubesprechungen: Zur Abstimmung aller Interessen der Parteien werden regelmäßige Baubesprechungen durchgeführt. Der AG wird hierbei durch seine bevollmächtigten Vertreter sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Der AN verpflichtet sich an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bauberichte: Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung relevanten Angaben sind vom AN täglich zu führen und dem AG oder seinem Vertreter vorzulegen. Form und Systematik der Berichte sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Die komplette Unterlage ist mit der Projektdokumentation zu übergeben. 1.6 Bietererklärung Die Anforderungen sämtlicher Vorbemerkungen zur leistungsbeschreibung  sind bei der Preisermittlung berücksichtigt worden. Die Abgabe meines Angebotes gilt gleichzeitig als Erklärung, dass ich mich in erforderlichem Umfang über kostenrelevante Ausführungsdetails informiert habe, die Leistungsbeschreibung von mir akzeptiert und ausreichend sicher für die Übernahme dervertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist angesehen wird.
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
Ausschreibungsanerkennung Ausschreibungsanerkennung: Der Autragnehmer erklärt hiermit: a.) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere darauf, daß keine Seiten fehlen, b.) dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat, c.) dass bei Differenzen innerhalb einzelner Positionen zwischen Text und Fabrikat/Typenangabe das höherwertige Material kalkuliert wurde, d.) dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist, e.) dass bei eventuelle Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte, f.) dass er alle sonstigen preisbeeinflußende Umstände, insbesondere die Örtlichkeiten, geprüft und gewertet hat, g.) dass er diese Ausschreibung, bestehend aus Vorbemerkungen und Massenaufstellung, ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt, Der Anbieter bestätigt durch seine Unterschrift, daß die vorstehenden Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtig wurden. ......................................................, den.............. ............................... ........................................................................ (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Ausschreibungsanerkennung
04.001 Niederspannungsunterverteilungen
04.001
Niederspannungsunterverteilungen
04.002 Eigenstromversorgungsanlagen
04.002
Eigenstromversorgungsanlagen
04.004 Niederspannungsinstallationsanlagen
04.004
Niederspannungsinstallationsanlagen
04.005 Beleuchtungsanlagen
04.005
Beleuchtungsanlagen
04.006 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
04.006
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
04.008 Such- und Signalanlagen
04.008
Such- und Signalanlagen
04.009 Brandmeldeanlage Melder + Alarmgeber
04.009
Brandmeldeanlage Melder + Alarmgeber
04.010 Datenübertragungsnetze
04.010
Datenübertragungsnetze
04.011 Tagelohnarbeiten und Sonstiges
04.011
Tagelohnarbeiten und Sonstiges