Ausbauarbeiten
Cafe Goldkind HH
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Baufeld 84 umfasst ein Ensemble von 8 Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung, im Hamburger Stadtteil Hafencity, mit gemeinsamer Tiefgarage. Neben freifinanzierter, wie geförderter Wohnnutzung enthalten die Teilbaufelder 84a und 84b auch Büro- und Gewerbeflächen. Insgesamt entstehen in dem Projekt 233 Wohneinheiten. Es handelt sich bei den Wohnungen und dem Gewerbe um Flächen, die zur Vermietung vorgesehen sind. Die Ausschreibung bezieht sich auf ein Gastrofläche über zwei Ebenen, EG und Zwischengeschoss mit Galerieebene.
1. Projektbeschreibung
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung: 3.1 Allgemein Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen durch Einsichtnahme in die bereitgestellten Planungsunterlagen und Gutachten umfassend zu informieren. Eine Besichtung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Der Bieter bescheinigt durch die Abgabe des Angebotes, dass er der Informationspflicht nachgekommen ist und somit keine Unklarheiten bezüglich der Baumaßnahme und Abwicklung der Arbeiten bestehen. Nachforderungen, die auf mangelnde Information zurückzuführen sind, oder so begründet werden, können nicht anerkannt werden. 3.2 Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen. 3.3  Hinweise zur Planung Die Leistungsbeschreibung erläutert die Gestaltung, die geforderten Konstruktionsprinzipien sowie den Umfang der auszuführenden Arbeiten. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sowie die formale Gestaltung und Profilgebung stellen qualitative Mindestanforderungen dar und sind verbindlich. Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter unter Verwendung eigener Erfahrung und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt, soweit sich daraus keine Auswirkungen auf die vorgegebene Gestaltung ergeben. 3.4 Benennung der vom Bieter kalkulierten Hersteller, Fabrikate und Produkte In der Ausschreibung bzw. der Planung sind verschiedentlich Qualitätsstandards und geplante technische Systeme beschrieben und definiert. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Marken bzw. Firmenbezeichnungen spiegelt den Standard des AG wieder und sind eine für alle Bieter einheitliche Kalkulationsgrundlage. Die Prüfungs- und Hinweispflicht hinsichtlich der Eignung der ausgeschriebenen Produkte bleibt uneingeschränkt beim Bieter. Im Falle von Fabrikats- und Typenbenennung gilt grundsätzlich "oder gleichwertig". Dem Bieter ist es somit gestattet, unter Einhaltung alle Produkteigenschaft, gleichwertige Fabrikate anzubieten. Die Fabrikatsnennungen sind insoweit ausschließlich als Vorschlag anzusehen. Wird von den genannten Fabrikaten und Typen abgewichen, ist das angebotene Fabrikat sowie der Typ vom Bieter zwingend anzugeben. Bei gleichwertig angebotenen Produkten ist die Gleichwertigkeit durch den Bieter ausführlich zu beschreiben und mit schlüssigen Nachweisen zu belegen. Der Bieter hat die von ihm gewählten und der Kalkulation zugrunde liegenden Hersteller / Typen in eine Liste zwingend einzutragen. Alle später sichtbaren Bauteile sind mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zum geplanten Ausführungszeitraum dem AG kurzfristig und ohne Mehrkosten vorzustellen. Die Verantwortung und Gewährleistung für die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit und grundsätzliche Eignung aller Materialien liegt auch im Falle vom Bieter vorgegebenen bzw. in der Ausschreibung benannter Fabrikate immer beim Bieter. 3.5 Montageplanung des AN Rechtzeitig vor Baubeginn sind vom AN unter Berücksichtigung seiner Liefer- und Fertigungsfristen Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und Bemessungsnachweise von allen Bauteilen vorzulegen. Alle Bauteile sind zu detaillieren und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Hierbei ist eine Prüffrist des AGs / Fachingenieurs von 10 Arbeitstagen und 2 Prüfdurchläufen zu berücksichtigen. Erstellung der prüffähigen Montageplanung einschl. Ausarbeitung von prüffähigen statischen Konstruktionsnachweisen für sämtliche Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses. Vorlage als Papierpause und CAD-Datei (dwg / dxf) in 2-facher Ausfertigung bei der Bauleitung des AG. Aus den Darstellungen der Konstruktionszeichnungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Anschlüsse der Bauteile hervorgehen. Die Konstruktionszeichnungen sind im Maßstab 1:50 - 1:1 vorzulegen. In den Konstruktionszeichnungen sind die dazugehörigen Detailpunkte zu kennzeichnen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die vom AN vorgelegten Pläne und Zeichnungen mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung freigegeben sind. Die Leistung der Technischen Bearbeitung - Montageplanung des AN - ist als Pauschale in einer separaten Leistungsposition gemeinsam mit der Revisionsplanung anzubieten. 3.6 Ausführung Der Baustelleneinrichtungsplan wurde grundsätzlich abgestimmt und ist als Rahmenplan anzusehen. Baustelleneinrichtungs-Flächen, die andere AN benötigen, sind bei der Planung der Baustellenlogistik vom Bieter zu berücksichtigen. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die ausgeschriebenen Konstruktionen immer einschließlich Lieferung und Montage. Sie sind nach den vom AG frei gegebenen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen fach- und sachgerecht herzustellen. Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, DIN 18 202 (Tabelle 1, Zeile 6; Tabelle 3 Zeile 7), DIN 18 203. Die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß der Baustellenverordnung während der gesamten Bauzeit erfolgt eigenverantwortlich durch den AG. Die Kosten hierfür trägt der AG. Die Wahrnehmung der Bauherrenpflichten gemäß § 3 (3) Baustellenverordnung für die Ausführungsphase, einschließlich der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGePlan) für die Ausführungsphase, erfolgt durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator seitens des AG. Während der Realisierungsphase werden die Interessen des AG sachlich und fachlich durch die Bauleitung sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Sämtliche zur Ausführung der Arbeiten ggf. erforderlichen Innengerüste sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Das gesamte Außengerüst wird durch den Rohbauer gestellt. Baubesprechungen: Zur Abstimmung aller Interessen der Parteien werden regelmäßige Baubesprechungen durchgeführt. Der AG wird hierbei durch seine bevollmächtigten Vertreter sowie durch die beauftragten Architekten, Ingenieure und Fachingenieure vertreten. Der AN verpflichtet sich an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bauberichte: Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung relevanten Angaben sind vom AN täglich zu führen und dem AG oder seinem Vertreter vorzulegen. Form und Systematik der Berichte sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Die komplette Unterlage ist mit der Projektdokumentation zu übergeben. 3.7 Bietererklärung Die Anforderungen sämtlicher Vorbemerkungen zur leistungsbeschreibung  sind bei der Preisermittlung berücksichtigt worden. Die Abgabe meines Angebotes gilt gleichzeitig als Erklärung, dass ich mich in erforderlichem Umfang über kostenrelevante Ausführungsdetails informiert habe, die Leistungsbeschreibung von mir akzeptiert und ausreichend sicher für die Übernahme dervertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist angesehen wird.
3. Allgemeine Hinweise zur Angebotserstellung:
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
BAUSTELLENEINRICHTUNG TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art ASR 45/1-6  Tagesunterkünfte auf Baustellen ASR 47/1-5,5  Waschräume auf Baustellen ASR 48/1,2  Toiletten auf Baustellen FW BOA 4/185 Arbeitsschutzvorkehrungen bei Bauarbeiten im Winter BPD BOA 16/82 Baulärm VBG 4   Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VGB 35   Bauaufzüge VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung   bis 1000 V VDE 0105 Teil 1 Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen STVO § 45,6 sowie Vorschriften der  Straßenverkehrs-/ Straßenbaubehörde - Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft, Hamburg, insbesondere VBG 35 - VBG 37 - Arbeitsstättenverordnung insbesondere § 45 bis 49, mit ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnungen - Sondervorschriften der FHH für den Landschafts- und Umweltschutz TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Das Gewerk Baustelleneinrichtung umfaßt die Lieferung, die Vorhaltung und Unterhaltung von Baubetriebseinrichtungen für die Ausführung der Trockenbauarbeiten, sowie Sozialeinrichtungen, welche sämtliche am Bau beteiligten Gewerken für die Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der gesamten Bauzeit und Erfordernis der Baumaßnahme. 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen der Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG 3.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten haftet als Bauhauptgewerk gegenüber dem Auftraggeber für alle sich evtl. an Ver- und Entsorgungseinrichtungen, öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und Einrichtungen wie - Belag öffentlicher Wege und nichtöffentlicher    Flächen - Straßenbeläge - Verkehrsschilder im Baustellenbereich ergebenen Schäden. Er ist verpflichtet, nicht vermeidbare Schäden umgehend im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu beseitigen bzw. zu seinen Lasten fachgerecht beseitigen zu lassen. Er ist verpflichtet, vor Beginn der Baustelleneinrichtung mit dem Auftraggeber eine Zustandsaufnahme der Verkehrsflächen, Grünanlagen und sonstigen Einrichtungen durchzuführen. 3.2  ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG Der Auftragnehmer des Gewerkes Trockenbauarbeiten liefert einen Baustelleneinrichtungsplan zur Abstimmung und Feststellung in dreifacher Ausfertigung. Unterkünfte, Lagerräume und Bauzäune sollen einheitlich gestrichen und konzentriert aufgestellt werden. Das Übernachten auf der Baustelle und in Baustellenunterkünften ist verboten ! 3.3 KRANSTELLUNG Die Kranstellung und der Betrieb einschl. Anzahl und Dimensionierung obliegt dem Bieter. 3.4 VORHALTUNG DER BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung erfolgt für die gesamte Dauer der Baumaßnahme. Teile der Baustelleneinrichtung, welche im Verlauf der Bauzeit umgesetzt werden müssen, werden in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht besonders erfaßt. Soweit Baustelleneinrichtungen nicht mehr benötigt werden und vor Ablauf der Gesamtvorhaltungsfrist abgebaut werden können, geschieht dies in Abstimmung und auf Anweisung der Bauleitung. Während des Winters ist der Baustellenbereich einschl. der Verkehrsflächen von Eis und Schnee zu räumen und zu streuen. 3.5 BAUWASSER UND BAUSTROM Der Bauherr liefert den Erforderlichen Baustromanschluss.  Für die Bauwasser- und Baustromanschlüsse übernimmt der Auftragnehmer der Trockenbauarbeiten als Bauhauptgewerk für die Zeit der Vorhaltung die Wartung; bei den Bauwasseranschlüssen zusätzlich die Sicherung gegen Einfrieren während der kalten Jahreszeit. Er haftet für alle Schäden, die während der Zeit der Vorhaltung durch Bauwasser oder Strom entstehen. Die Kosten des Verbrauchs von Strom und Wasser trägt der Auftraggeber. Die Anschlussstellung, notwendige Antragsstellungen, die Herstellung der Anschlüsse in dem geforderten und erforderlichen Umfang, die Sicherstellung der Verbrauchserfassung, die nachvollziehbare Aufstellung der Verbrauchsmengen sowie eine prüfbaren Abrechnung der Verbrauchskosten ist Sache des Auftragnehmers. 3.7 SCHUTZEINRICHTUNGEN Die gemeinsamen Schutzeinrichtungen zur Sicherung der Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Baustelle wie Abdeckung von Öffnungen, Seitenschutzanlagen etc., sind für die gesamte Bauzeit - unbeschadet der Verantwortung anderer Unternehmer- für die Sicherung der Arbeitsplätze, welche deren Beschäftigte benutzen -durch das Bauhauptgewerk (Trockenbau) als Nebenleistung zu liefern, herzustellen, vor- und instandzuhalten und später zu beseitigen. Die auf der Baustelle Beschäftigten sind für die Dauer der Trockenbauarbeiten mit vorschriftsmäßigen Kopfschutzmitteln (Schutzhelmen, Schutzkappen) auszurüsten. 3.8 GLIEDERUNG ORTSFESTER EINRICHTUNGEN Die Baustellenunterkünfte sind als Raumzellen mit gebrauchsfertiger Ausstattung zu liefern und konzentriert auf der Baustellenfläche in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Auftraggeber aufzustellen. 3.9 MATERIALTRANSPORTE Stellflächen für Wechselbehälter der Schuttabfuhr sind bei der Baustelleneinrichtung für sämtliche Gewerke in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuplanen. 3.10 BAULEITUNG Der AN Trockenbauarbeiten benennt der AG vor Baubeginn schriftlich einen Projektleiter und stellt den verantwortlichen Bauleiter gemäß Landesbauordnung. 3.10 BAUTAGEBUCH Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Polier, ein Bautagebuch für die Bauleitung mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen. 3.11 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN 4.1 METERRISS Das Anlegen von Meterrissen in ausreichender Anzahl für alle Gewerke ist Sache des AN Trockenbauarbeiten. Die Festlegung der Lage und der Anzahl der Meterrisse erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. 4.2 HÖHENFESTPUNKT Die Höhenfestpunkte sind durch Schraubbolzen unverrückbar an mehreren Stellen nach Abstimmung mit der Bauleitung zu fixieren. Auch das Setzen der Höhenfestpunkte in ausreichender Anzahl gilt als Nebenleistung. 4.4 WEITERE NEBENLEISTUNGEN - Liefern des Baustelleneinrichtungsplans 5-fach - Unterhalten und Reinigen der Baustelleneinrichtung sowie der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen im Baustellenbereich soweit dies nach VOB zu den Nebenleistungen der Rohbauarbeiten gehört. Hinweis: Darüber hinausgehende Leistungen der Baureinigung für andere am Bau beteiligte Gewerke werden im Umlageverfahren dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten ersetzt. - Herstellen und Unterhalten von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen innerhalb des Gebäudes und auf dem Baugrundstück soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht erfaßt sind - Beseitigung von Schnee und Eis im Baustellenbereich - Wiederherstellung von für Baustelleneinrichtung und Baudurchführung beanspruchten Flächen und Bauteilen in den vorgefundenen Zustand, soweit nicht anders lautende Bestimmungen in der Beschreibung von Einzelleistungen entgegen stehen. 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bauleistungen beinhalten die Verpflichtung für die Lieferung, Ausführung, Vorhaltung, Unterhaltung, Abbau, Transport des für die Leistung geforderten Materials einschl. Lohn- und Stoffkosten, auch wenn vorbezeichnete Einzelvorgänge in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht für jede Position wiederholt werden. Der für eine geforderte Leistung angegebene Einheitspreis bezeichnet in jedem Fall die gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung am Arbeitsplatz bzw. am Einbauort. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN hat für jeden Arbeitstag Arbeitsberichte mit Angaben über die Ausführungsbedingungen, die ausgeführten Arbeiten, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und deren Qualifikation anzufertigen und der Bauleitung wöchentlich auszuhändigen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Die AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die Erstellungs- und Aufstellungskosten der Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung. HINWEIS: bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Gewerbefläche, welche nun auszubauen ist. In der Gewerbefläche befindliche Abwasser und Trinkwasserleitungen können in Abstimmung mit der Bauleitung für die Nutzung als Bauwasser und Abwasser herangezogen werden. Entsprechende Bauwasserzähler sind als Zwischenzahler vorzuhalten und zu warten!
BAUSTELLENEINRICHTUNG
00.__. 1 Bauwasseranschluss Herstellung eine Bauwasseranschlusses für die Dauer der Baustelle herstellen, vorhalten, warten und rückbauen. der Bauwasseranschluss ist in Abstimmung mit der Bauleitung an einen vorhandenen Steigestrang einer Trinkwasserleitung in der Mietung herzustellen. Einschließlich aller erforderlichen Leitungsstränge, Zapfstelle und Absperrventile, einschließlich Zwischenzähler
00.__. 1
Bauwasseranschluss
1,00
psch
00.__. 2 mobiles Baustellen WC Baustellen WC mit  Wasch- und WC-Einrichtung, gem. Arbeitsstättenverordnung, in notwendiger Anzahl liefern vorhalten und warten einschließlich mind.2-wöchentlicher Reinigung, Vorhaltung für die Dauer der Gesamtbaumaßnahme. Vorhaltung:ca.5 Monate
00.__. 2
mobiles Baustellen WC
1,00
psch
00.__. 3 Baustromanschluss, Baustromanschluss, an vorhandene Unterverteilung in der Mietung in Abstimmung mit der Bauleitung mit Zählereinrichtung herstellen, bedarfsgerecht erweitern und vorhalten: - 1 Baustromverteilerschrank , Betriebsfertig Baustelle, - 1 Verteiler pro Geschoss , Mobilversion mit 5-6 Anschlüssen 220 V und 2 x CEE Steckdose 16A 400V, Für die Dauer der Bauzeit unterhalten und nach Absprache mit der Bauleitung umsetzen, ausreichend dimensioniert und abgesichert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes, auch für die Mitbenutzung anderer Gewerke. Vorhaltung für die Dauer der Rohbauarbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Anschluss zu übergeben.
00.__. 3
Baustromanschluss,
1,00
psch
01 Gerüstbauarbeiten
01
Gerüstbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN GERÜSTARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstarbeiten DIN 4420  Arbeits- und Schutzgerüste VBG 37 Bauarbeiten UVV  Arbeits- und Schutzgerüste - Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft Öffentlichrechtliche Vorschriften zur Verkehrssicherung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die Leistung umfaßt das Einrüsten von den zu erstellenden Gebäuden, sowie das Vor- und Unterhalten der gestellten Gerüste. 2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG 3.1  BAUART UND VERWENDUNG DER GERÜSTE Bauart: Stahlrohr-Rahmengerüst Verwendung: Arbeits-und Schutzgerüst Gerüstgruppe: Klasse III Belastung: 2,0 kN/m2 Belagsbreite: 0,80 m für Gerüst Klasse III Auslage:  vollständig in sämtlichen Arbeitsebenen und Auslagen Raumhöhe von OKRF EG bis UK Decke ZG: bis 6,5 m i.M. 3.2 VERKEHRSICHERUNG Von den Gerüstarbeiten betroffene Flächen und angrenzende, öffentliche und nichtöffentliche Verkehrsflächen sind während der Gerüstbauzeiten sichtbar und weiträumig abzusperren. 3.3 GEBRAUCH DURCH FREMDGEWERKE Vor Nutzung der Gerüste durch Fremdgewerke sind förmliche Einweisungen und Übergaben durchzuführen. 3.4 VERANKERUNGEN Die Verankerungen der Gerüste werden in Absprache mit dem Auftragnehmer der Rohbauarbeiten festgelegt. Beschädigungen, welche während der Zeiten des Auf- und Abbaus der Gerüste am Gebäudebestand entstehen, werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. 3.5 AUSSENANLAGEN Vermeidbare Schäden, welche während der Phasen des Auf- und Abbaus des Gerüstes an den Außenanlagen entstehen, werden zu Lasten des Auftragnehmers beseitigt. Der Zustand der Außenanlagen wird vor Ausführungsbeginn aufgenommen. 3.6 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden sind Sache des Auftragnehmers, soweit diese nicht durch den AG beigestellt werden. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN 4.1 Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der Gerüste einschl. Veranlassung der bauaufsichtlichen Prüfung - soweit erforderlich - nach Aufforderung durch den Auftraggeber. 4.2 Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. 4.3 Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. 4.4 Beantragen behördlicher Genehmigungen 5.0 HINWEISE ZUR PREISBILDUNG Die Gerüste werden in Abstimmung nach Maßgabe des Baufortschritts hergestellt. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Standzeit im Bereich der einzelnen Abschnitte. Die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen beinhalten die gebrauchsfertige Leistung einschl. Lieferung, Montage, Vorhaltung, Unterhaltung, Demontage, Abfallbeseitigung, Endreinigung und Nachbesserung von Beschädigungen, soweit im Leistungsverzeichnis keine anders lautenden Ansätze für die Preisbildung aufgeführt sind. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Die AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. Der Verbrauchskosten für Bauwasser und -strom sowie die Erstellungs- und Aufstellungskosten der Baustellenbeschilderung trägt der Auftraggeber. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
01.__. 1 Innengerüst Erdgeschoss Innengerüst, als Flächengerüst, Erdgeschoss, 2-geschossiger Bereich entlang PR-Fassade Arbeitsgerüst als flächenorientiertes Standgerüst, Lastklasse 3 ( 2KN/m² ), Gerüstbelagsebene bis ca. 4,50 m oberhalb OKRB mit Seitenschutz, inkl. Auf- und Abbau. Arbeitsebene ca. 400 x 500 cm Gebrauchsüberlassung / Vorhaltung : 9 KW
01.__. 1
Innengerüst Erdgeschoss
1,00
psch
01.__. 2 Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus Vorposition pro 1 KW
01.__. 2
Zulage Gerüstkosten für die längere Standzeit des Gerüst aus
1,00
psch
02 Rohbauarbeiten
02
Rohbauarbeiten
ROHBAUARBEITEN
ROHBAUARBEITEN
02.__. 1 Deckendurchbruch STB-Decke 30x15 cm Deckendurchbruch herstellen, in Stahlbetondecke geschnitten bauseits angezeichnet, Deckenstärke: 22 cm , Durchmesser: 30 x15 cm, einschl.Schutzmaßnahmen der umgebenden Bauteile und Schuttbeseitigung.
02.__. 1
Deckendurchbruch STB-Decke 30x15 cm
2,00
St
02.__. 2 Verschluss Deckendurchbruchen in STB-Decke , D =22cm Liefern und Herstellen des statischen Verschlusses von Deckendurchbrüchen/Installationsschächten in einer vorhandenen Stahlbetondecke C25/30 XC 1, d= 22cm Vorbereitung der Anschlussflächen, Einbau erforderlicher Bewehrung gemäß statischer Vorgabe mittels Bohrlochinjektion mit systemkonformen Injektionsmörtel, sowie dazugehörigen Mattenstahl, Schalungsarbeiten sowie Verguss mit Beton entsprechender Festigkeitsklasse. Oberflächen deckengleich herstellen. Sämtliche Nebenleistungen, Materiallieferungen und Befestigungsmittel sind einzukalkulieren. Material  : Stahlbeton C25/30 XC 1 Deckenstärke  : D = 22 cm, Matte : Q 335 A Stabstahl  Bewehrungsstahl B500 16/10 liefern und herstellen, einschl. Überbindern.
02.__. 2
Verschluss Deckendurchbruchen in STB-Decke , D =22cm
1,00
02.__. 3 Verkleinerung von Deckendurchbruchen in STB-Decke wie vor Liefern und Herstellen des statischen Verschlusses von Deckendurchbrüchen/Installationsschächten wie vor jedoch als Durchbruchsverkleinerung. Stirnkante zu vorhandenen Leitungssträngen ist glatt abzuschalen Oberflächen deckengleich herstellen. Sämtliche Nebenleistungen, Materiallieferungen und Befestigungsmittel sind einzukalkulieren. Material  : Stahlbeton C25/30 XC 1 Deckenstärke  : D = 22 cm, Matte : Q 335 A Stabstahl  Bewehrungsstahl B500 16/10 liefern und herstellen, einschl. Überbindern.
02.__. 3
Verkleinerung von Deckendurchbruchen in STB-Decke wie vor
1,00
02.__. 4 Kernbohrungen DN 150 Kernbohrungen herstellen, in Stahlbetondecke, bauseits angezeichnet, Deckenstärke: 25 cm , Durchmesser: 150 mm, inschl.Schutzmaßnahmen der umgebenden Bauteile und Schuttbeseitigung. Deckendurchbruch herstellen, in Stahlbetondecke geschnitten
02.__. 4
Kernbohrungen DN 150
2,00
Stk
02.__. 5 Kernbohrung wie vor jedoch DN 100 Kernbohrung wie vor jedoch DN 100
02.__. 5
Kernbohrung wie vor jedoch DN 100
2,00
Stk
02.__. 6 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
02.__. 6
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
02.__. 7 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
02.__. 7
Stundenlohn Helfer
10,00
h
03 Trockenbauarbeiten
03
Trockenbauarbeiten
TROCKENBAUARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten ( als trockene Bauweise ) - die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0  ART UND UMFANG DER LEISTUNG   Trockenbauarbeiten 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG   Zeichnungen des Architekten 3.0  AUSFÜHRUNG   Für die Ausführung der Trockenbauarbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18 350, sowie die jeweils ergänzenden Vorschriften, Normen und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster Fassung. Es ist Sache des Auftragnehmers, alle evtl. Untergrundmängel vor Ausführung seiner Leistung zu beanstanden. Alle Oberflächen von Wand- und Deckenkonstruktionen sind in planebener, exact fluchtgerechter und malerfertiger Oberfläche herzustellen. Plattenstöße dürfen nach einer malertechnischen Endbehandlung nicht mehr sichtbar sein. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind so auszuführen, daß auftretende Krafteinflüsse  schadlos in jede Richtung aufgenommen werden können. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder einer Aluminiumlegierung bestehen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders festgelegt. Behördliche Genehmigung Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden sind Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt Beantragen behördlicher Genehmigungen Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TROCKENBAUARBEITEN
03.01 Wände
03.01
Wände
03.02 Decken
03.02
Decken
03.03 Sonstiges
03.03
Sonstiges
04 Estricharbeiten
04
Estricharbeiten
ESTRICHARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFEN DIN  18 299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art DIN  18 353 Zementestricharbeiten DIN  18 164 Teil 1 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das  Bauwesen Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN  18 164 Teil 2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung DIN 18 165 Teil 1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen    Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN 18 165 Teil 2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau / Bauwerke DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 560 Estriche im Bauwesen Teil 1-7 DIN 4226 Zuschlag für Beton TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Zementestrich/Leichtestriche je nach örtlicher Lage und Beanspruchung auf Dämmschicht / Trennschicht. 1.2 TECHNISCHE BEARBEITUNG Ausführungsplanung wie z.B. Flächenaufteilung nach Tagesleistungen, Details zu Gebäudedehnfugen und Anschlüssen an aufgehende Bauteile und Durchdringungen. Nachweis des Schallschutzes. 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten Schallschutznachweis Wärmeschutznachweis 3.0 AUSFÜHRUNG Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gem. VOB Teil C, DIN 18 353 - Estricharbeiten -, sowie den ergänzenden Normen, Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils neuester Fassung. - Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle zu überprüfen, die bauseits vorhandenen Höhenmasse (Meterrisse) zu prüfen und die für die Ausführung und Abrechnung verbindlichen Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen bzw. zu bestätigen. - Ausgleichstoleranzen bis zu 10 mm werden nicht besonders vergütet. - Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stossüberlappend so anzubringen, daß alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über Oberkante Estrich gewährleistet ist. - Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. - Sichtbare Mängel am Baukörper, die eine Dämmwirkung nachhaltig beeinflussen, sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. - Abläufe, Abflussrohre, Standkonsolen und Rohrleitungen aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben, sind solide mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei liegenden Leitungen entsprechend abzudecken. - Auf dem gereinigten Untergrund sind Dämmplatten im Verband dichtgestossen zu verlegen. Es darf nur Dämmaterial verwendet werden, welches mit einem anerkannten Gütezeichen ausgezeichnet ist. - Bei mehrlagigen Dämmschichten ist mit Versatz zu arbeiten, eine allseitige Fugenüberdeckung ist zu gewährleisten. - Unter Anschlagschienen ist die Dämmung durchzuführen. - Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmaterial durch Transportbewegungen o. ä. auszuschliessen. - Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen und Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. - Baukörperdehnungsfugen sind konsequent an gleicher Stelle und in gleicher Stärke im Estrichaufbau fortzuführen. Sonstige Fugen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber anzulegen. - Die Herstellung von Dämmschichten unter dem Estrich sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stössen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen. - Estriche sind gleichmässig dick und ebenflächig herzustellen. Sie sind waagerecht auszuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefälle vorgeschrieben ist. - Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, das Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der Nachfolgegewerke aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten. - Garagenestriche müssen den Bestimmungen der einzelnen Bauordnungen und Durchführungsverordnungen der Bundesländer entsprechen und beständig gegen Öl, Benzin und Tausalz sein. - Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind durch den Auftragnehmer sicher abzusperren und soweit erforderlich gegen rasches ungleichmässiges Austrocknen zu schützen. - Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, daß sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. - Hat der Bieter Einwände zu der Art der aus geschriebenen Leistung bzw. zur Auswahl und Vorgabe der Materialien und der Konstruktion, so hat er dies schriftlich bei Angebotsabgabe mitzuteilen. - Eignungs- und Güteprüfungen / Nachweise: Über alle zum Einbau gelangenden Baustoffe sind die entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise zu erbringen. Die Güteanforderungen an nicht genormte Stoffe und Bauteile werden vom Auftraggeber festgelegt. Einbauvorschriften, z.B. der Gebäudedehnfugenlieferanten, sind zu beachten. Behördliche Genehmigung Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer selbständig zu beschaffen. Herstellen von technischen Nachweisen gem. TVB. Schutz der ausgeführten Bauleistungen vor Beschädigungen bis zur Übergabe. Dazu gehört auch der Schutz der eingebauten Verglasung in den Fensterkonstruktionen vor Verunreinigung. Reinigen der Arbeitsbereiche des Auftragnehmers während der Ausführung und vor Übergabe der Leistung. Entfernen der überstehenden Rand-Dämmstreifen nach Fertigstellung des Estricheinbaus. 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet, wärend der Ausführungszeit seioner Leistungen an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Die AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
ESTRICHARBEITEN
04.01 Estricharbeiten
04.01
Estricharbeiten
04.02 Sonstiges
04.02
Sonstiges
05 Fliesenarbeiten
05
Fliesenarbeiten
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 352  Fliesen- und Plattenarbeiten - die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0  ART UND UMFANG DER LEISTUNG Fliesen- und Plattenarbeiten 2.0  GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0  AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18352, sowie den jeweils ergänzenden Normen, Vorschriften und Herstellerrichlinien in jeweils neuster Fassung. Zur Leistung gehört die Lieferung sämtlicher Materialien frei Verwendungsstelle einschl. Abladen, Stellung der erforderlichen Gerüste bis 2m Höhe sowie alle zur vollständigen Erledigung des Auftrags notwendigen Arbeiten. Auf Verlangen sind Probestücke einzubauen in der entspr. Größenordnungen, daß ein einwandfreies Bild der Situation entsteht. In allen Naßräumen sind an den Wänden und Böden Feuchtigkeitsabdichtungen (Wassersperren) vorzusehen. Die Abdichtungen sind gem. VOB vor Beginn der Plattierarbeiten zu kontrollieren und abzunehmen. Alternativ kann Ansetzmörtel / Kleber mit Dichtungsmitteln so hergestellt werden, daß die Abdichtungen aus geklebten Glasvliesbahnen entfallen können. Es ist aber in jedem Fall für eine ausreichende Sperre zu gewährleisten. Fertige Bodenbeläge sind gegen Verunreinigung durch abdecken geeigneter Materialien zu schützen. Mörtel, Zuschlagstoffe Der Mörtel ist maschinell gut durchzumischen. Das Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen Wasserversorgung zu entnehmen. Für die Beschaffenheit der Zuschlagstoffe gilt sinngemäß DIN 1045, §3 Ziffer 4. Die für die Wandbeläge vorgesehenen Flächen sind auf Lot, Flucht und Oberflächenbeschaffenheit zu überprüfen. Grobe Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Das Ausgleichen von kleinen Unebenheiten wird nicht gesondert vergütet. Wandflächen bestehen aus Ziegelmauerwerk oder Gipskarton- Leichtbauwänden. Die Wandfliesen auf Mauerwerkswänden sind in Mörtelgruppe III vollflächig anzusetzen. Die Wandfliesen auf geputzten Wänden oder Leichtbauwänden sind mit Klebern gem. den DIN und Herstellervorschriften anzusetzen. Es dürfen keine Hohlräume verbleiben, in denen sich Wassersäcke bilden können, es ist eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels zu gewährleisten. Der Fugenverstrich ist nach Angaben grau mit gemagertem Portlandzement oder weiß mit gemagerten Weißzement auszuführen; Magerung durch Quarzsand. Für grau und weiß ist ein einheitlicher Preis anzunehmen. Bei den Fliesenarbeiten ist auf ein unbedingt sauberes Fugenbild zu achten ( Kreuz-, Längs- und Querfugen gleich Plattenmitte bzw. Ausführung nach Plänen des Architekrten. Fliesenstreifen bis zu 6 cm Breite sind zu vermeiden, erhöhter Verschnitt wird nicht gesondert vergütet. Behördliche Genehmigung Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden sind Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN
05.01 Untergrundsvorbereitung und - abdichtung
05.01
Untergrundsvorbereitung und - abdichtung
05.02 Wandfliesen
05.02
Wandfliesen
05.03 Bodenfliesen
05.03
Bodenfliesen
05.04 Sonstiges
05.04
Sonstiges
06 Malerarbeiten
06
Malerarbeiten
ANSTRICHARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: DIN 18 363 - Maler- und Lackierarbeiten die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Anstricharbeiten an: Decken Wänden Türblättern aus Stahl 2.0 GRUNDLAGE DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Anstricharbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18363 sowie den jeweils ergänzenden Normen, Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster Fassung. Alle Arbeiten sollen als gebrauchsfertige Leistung, einschl. Lieferung aller Materialien, kalkuliert und ausgeführt werden. Dazu gehört auch das Ansetzen von Farbmustern in beurteilsfähiger Größe, das Abkleben wie Beschlag- und Bauteilen und sonstigen nicht zu streichenden Flächen, das scharfe Trennen von Anstrichen unterschiedlicher Farbe bzw. Farbtönen, auch wenn hierfür das Kleben von Abdeckrändern erforderlich wird. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragsnehmers, für die Durchführung seiner Leistung den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. Eventuelle Bedenken sind umgehend, vor Ausführung der Arbeiten, dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Insbesondere hat der Auftragnehmer darauf zu achten, daß zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, Sanitärgegenstände etc. abgedeckt oder abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung der Leistung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen sind besonders sorgfältig abzudecken und zu schützen. Die Farbtöne aller Anstriche werden durch den Auftraggeber bestimmt. Zur Verwendung kommende Materialien dürfen nur Markenfabrikate ( z. B. HERBOL, SIKKENS, BRILLUX) umfassen, die im jeweiligen Systemaufbau anzuwenden sind, soweit dieses nicht im Leistungsverzeichnis anders lautend beschrieben ist. Gleichwertigkeit von Materialien ist vom Auftraggeber schlüssig nachzuweisen. angebotener Hersteller: ....................................................... (Bieterangabe) Alle Anstrichstoffe dürfen nur in Originalgebinden zur Baustelle geliefert und dort verarbeitet werden. Arbeiten wie: Schleifen, Entstauben, Ausbessern kleiner Putzschäden usw. sind Nebenleistungen und gehören zur geforderten Leistungen der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses. In allen Bereichen von im Trockenbausystemen erstellten Wänden und Decken sind in den Anschlußbereichen der Deckenflächen zu den Wandflächen die Tapeten einzuschneiden, um späteres Aufwellen zu vermeiden. Alle zu streichenden Flächen sind vor jedem Anstrich von Staub und anderen Verunreinigungen zu säubern. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter sowie mit Farb, Kleber oder Lösemittel getränkte und stark verschmutzte Stoffe sind gem. den öffentlichen Bestimmungen auf einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewährt. Behördliche Genehmigung Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers.Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat  der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0  NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. Reinigung der Arbeitsflächen vor Arbeitsbeginn einschl. Entsorgung. Tägliche Reinigung der Arbeitsplätze (besenrein) und Abtransport und Entsorgung der Baustoffreste etc. 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
ANSTRICHARBEITEN
06.01 Anstricharbeiten Wände
06.01
Anstricharbeiten Wände
06.02 Anstricharbeiten Decken
06.02
Anstricharbeiten Decken
06.03 Lackierarbeiten
06.03
Lackierarbeiten
06.04 Sonstiges
06.04
Sonstiges
07 Bodenbelagsarbeiten
07
Bodenbelagsarbeiten
BODENBELAGSARBEITEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN DIN 18 365 - Bodenbelagarbeiten - die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Teppich- und PVC -Verlegearbeiten Fußleistenmontage 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Bodenbelagarbeiten gilt die VOB, Teil C, alle betreffenden DIN Normen sowie den jeweils ergänzenden Normen, Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils neuster Fassung. Gründliche Säuberung aller Untergründe von leichten Verschmutzungen ist einzukalkulieren. Bodenbeläge, Haftlagen und Spachtelmassen sind nach den Verarbeitungs- bzw. Verlegeanleitung der betreffenden Hersteller zu verarbeiten. Der Auftraggeber hat den Untergrund für seine Leistungen auf Eignung zum Aufbringen des vorgeschriebenen Bodenbelages zu prüfen. Bedenken sind dem Auftraggeber schriftlich rechtzeitig mitzuteilen. Ausgleichmassen müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den Kleber geben und so beschaffen sein, daß sie Untergrund, Kleber und Bodenbelag nicht nachteilig beeinflussen. Die Wahl der Haftungsmittel für die Bodenbeläge bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist. Der Auftragnehmer ist für eine einwandfreie Haftung des Belages verantwortlich. Ein Nachweis ist rechtzeitig zu erbringen. In den ausgeschriebenen Leistungen sind die Lieferung und Bereithaltung aller Materialien und Werkzeuge enthalten. Zusätzliches Spachteln und Schleifen des Unterbodens darf nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die Teppichverlegearbeiten sind als Komplette Leistung einschl. aller Sortier und Abstimmungsarbeiten gem. den Verlegeanleitung und der Verlegeplanung der Herstellerfirmen anzubieten und auszuführen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Ein Bodenbelagsplan (Bodenspiegel) kann verschickt werden. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
BODENBELAGSARBEITEN
In die Einheitspreise sind der Verschnitt des Bodenbelags sowie sämtliche Nebenarbeiten wie Nahtschnitt, Ausspannen des Musters usw. einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt für alle Positionen nach Raummaß.
In die Einheitspreise sind der Verschnitt des
07.01 Vinyl/ Linoleumarbeiten
07.01
Vinyl/ Linoleumarbeiten
07.02 Sockelleisten
07.02
Sockelleisten
07.03 Sonstiges
07.03
Sonstiges
08 Betonwerksteinarbeiten
08
Betonwerksteinarbeiten
Betonwerksteinarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gem. VOB Teil C, DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten sowie den ergänzenden Normen, Vorschriften und Herstellerrichtlinien in jeweils neuester Fassung. DIN 18200  Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte - Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung von Produkten DIN 18217  Betonflächen und Schalungshaut DIN V 20000-412 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2 DIN EN 196-8 Prüfverfahren für Zement - Teil 8: Hydratationswärme - Lösungsverfahren DIN EN 197-1 Zement - Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement DIN EN 197-2 Zement - Teil 2: Konformitätsbewertung DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel DIN EN 1097-6 Prüfverfahren für mechanische und physikalische Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 6: Bestimmung der Rohdichte und der Wasseraufnahme DIN EN 1339  Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12154  Vorhangfassaden; Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung DIN EN 12620  Gesteinskörnungen für Beton BGB-Richtlinie  Nicht genormte Betonprodukte - Anforderungen und Prüfungen (BGB-RiNGB) Herausgeber: Bund Güteschutz Beton und Stahlbetonfertigteile e.V. BGR 181  Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr DBV-Merkblatt  Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) IVD-Merkblatt Nr. 4  Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14  Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt  Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf Gussasphalt (AS) Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt  Treppen aus keramischen Fliesen und Naturstein im Außenbereich Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Merkblatt Nr. 9 Oberbeläge für Fertigteilestriche Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung angelieferte Material hat den Mustern entsprechend Abschnitt 2.3 DIN 18333 zu entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Bei Bodenbelägen und Fassadenbekleidungen müssen alle benötigten Platten für zusammenhängende Flächen aus gemeinsamer Produktion stammen, um Farbunterschiede zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur fertigen Außenbekleidung (Putz und dgl.) von mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren Bekleidung des Rohbaus hat der Auftragnehmer diese zu erfragen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Blockstufen aus Werkstein sind mit gebrochenen Vorderkanten herzustellen. Stufen mit keilförmigem Querschnitt sind an der unteren Kante grundsätzlich mit Auflagerfalz, an der hinteren Kante mit dazu passender Brechung oder Fase auszubilden. Die Leistungen sind in den Preis einzurechnen. Fugen Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Fassadenbekleidungen Durch den Einbau von Ankern im Untergrund dürfen keine tragenden Bauteile geschwächt werden. Bohrstaub aus Stahlbeton- und Stahlkonstruktionen ist wegen der Gefahr der Bildung von Rostflecken zu entfernen. Angaben zur Abrechnung Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Betonwerksteinarbeiten
08.01 Betonwerksteinarbeiten
08.01
Betonwerksteinarbeiten
09 Innentüren und Zargen
09
Innentüren und Zargen
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Für die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend  genannten: VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung DIN 18 355  Tischlerarbeiten DIN 18 357  Beschlagarbeiten DIN 18 363  Anstricharbeiten - Empfehlungen der Berufsgenossenschaft TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und den Einbau von: - Holzumfassungszargen - Türblättern aus Holz - Beschlägen und Griffen 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Zeichnungen des Architekten 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB Teil C, DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweilsneuesten Fassung. Die Klassifizierung der Innentürelemente erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen RAL-RG 426, einschl. der Einsatzempfehlungen für Innentüren, herausgegeben von der Gütegemeinschaft für Innentüren in Gießen. Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Teilungen und Öffnungsarten etc. als Anhalt für die Angebotsbearbeitung. Nach Auftragserteilung sind vom AN auf Anforderung Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw. 1:10 anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht. Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung sind alle Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht. Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der Herstellerfirmen einzubauen. Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu schützen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Behördliche Genehmigung Für die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt. 4.0 NEBENLEISTUNGEN Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt Bemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG 5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNG Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
09.01 Stahlzargen
09.01
Stahlzargen
09.02 Türblätter
09.02
Türblätter
09.03 Sonstiges
09.03
Sonstiges
10 Schlosserarbeiten
10
Schlosserarbeiten
SCHLOSSERARBEITEN Technische Vorschriften DIN 18 360  Metallbau- , Schlosserarbeiten DIN 18 363  Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium in Verbindung mit folgenden DIN-Normen DIN 50 976, DIN 1055, DIN 1748, DIN 4102, DIN 4108, DIN 17 611, DIN 17 615, DIN 18 024, DIN 18 025, DIN 18 055, DIN 18 056, DIN 18 164, DIN 18 195, DIN 18 540, DIN ISO 9001 Und folgenden Richtlinien und Vorschriften Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Technische Vorbemerkungen 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten und Metallbauarbeiten. Die Leistung umfaßt die Herstellung, die Lieferung und die Montage absturzsichernder Stahlgeländer, Handläufen und Abdeckungen. 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Grundlage der Leistungsermittlung sind die Zeichungen des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Aus Gewährleistungsgründen sind sämtliche Zubehörteile wie Dichtungen, Beschläge usw. ausschließlich in dem Fabrikat des Systemherstellers der Ganzglasgeländer anzubieten bzw. auszuführen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis (bzw. in der mitgelieferten Ausführungsplanung ) beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Metallbauarbeiten gilt die VOB/C DIN 18 360, sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Konstruktionen müssen nach den mRichtlinien und Ausführungsvorschlägen des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Alle erforderlichen Statischen Nachweise der folgend beschriebenen Lesitungen  sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht extra vergütet. Die Nachweise sind dem Bauherren oder seinem Vertreter in 3-Facher Form vor Ausführung zu übergeben. Ausführungszeichnungen siehe 3.1 Die konstruktionshöhen der Fußböden sind konstruktiv zu berücksichtigen. Von dem bauseitig angegebenen Meterriss, bzw. angegebener Fertighöhe oder HN Angaben sind die erforderlichen Höhen an die erforderlichen Stellen selbst zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle vorgegebenen Maße am Bau rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Arbeiten zu überprüfen. Vor der Abnahme ist vom Auftragnehmer kostenlos eine Funktionsprüfung einschl. der Nachstellarbeiten vorzunehmen. 3.1 AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer Konstruktionszeichnungen aller Bauteile mit allen erforderlichen Anschlußdetails anzufertigen und rechtzeitig zu liefern (DIN 18360). Dieses hat in alles erforderlichen Maßstäben zui erfolgen und ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers (DIN 18360, Zif. 3.1. 2). Befestigungsmittel - wie Schrauben und Bolzen - müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Befestigungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein. 3.2 ERSTREINIGUNG Nach Aufforderung durch die Bauleitung hat der Auftragnehmer vor der Abnahme eine Reinigung der von ihm erbrachten Leistungen außen und innen vorzunehmen. Die Endreinigung im Zuge der Gebäudeübergabe erfolgt bauseits nach Abnahme der Leistung. 3.3 LIEFERUNG VON MUSTERN Profile sind zu bemustern, gem. besond. Angabe, ohne besondere Vergütung. 3.4 FARBBESCHICHTUNG Die Profile werden beschichtet, Farbton nach Wahl AG. 4.0  NEBENLEISTUNGEN 4.1  Baustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen. 4.2  Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. 4.3  Beantragen behördlicher Genehmigungen 4.4  Erstellen und Liefern (3-fach) von Werkplänen an die Bauleitung 4.4  Überfahrtsgebühren für öffentliche Wege 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG 5.1 NEBENANGEBOTE Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. 5.2  EINHEITSPREIS Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Zur Leistung gehören alle in der Architektenplanung dargestellten Komponenten, auch wenn diese in den Vorbemerkungen oder den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Zu den Leistungen gehört die Lieferung einer fachlich einwandfreien, prüfbaren Planung, welche mit dem Auftraggeber abzustimmen ist. Die Planung muß vom Auftraggeber freigegeben werden. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AN hat sich bei einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Bauleiter/ Polier/Vorarbeiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG bzw. deren Vertreter, Bauleitung, vor Ort zutreffen. Der AG schließt zu Lasten des AN eine Bauwesenversicherung ab. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
SCHLOSSERARBEITEN
10.__. 1 Treppenhandlauf für die interne Treppe, zweiseitig Treppenhandlauf als zusätzlicher Handlauf an der internen Treppe,zweiseitig geführt auf der geschlossenen Treppenseite (GK-Wand) Edelstahlhandlauf rund Ø ca. 45 mm (im gleichen Durchmesser und Material wie der Hauptgeländerhandlauf), in Höhe von ca. 85 cm ü. OKFF Abstand zur Wand/ Geländer: mind. 5 cm Oberfläche gebürstet, durchgehend geführt entlang der Treppenlaufwand ohne Unterbrechung, Befestigung über Wandkonsolen aus Edelstahl V2A, auf GK-Ständerwand, Montage auf tragfähiger Unterkonstruktion (Metallständerwerk mit Montageplatten),einschließlich erforderlicher Verstärkungsmaßnahmen im Trockenbau (bauseits GK-Gewerk), fachgerechter Anschluss an bestehendes Treppengeländer, kraftschlüssig und optisch fluchtgerecht auszuführen, Übergang ohne sichtbaren Versatz oder Unterbrechung, Ausführung einschließlich aller Befestigungs- und Verbindungsmittel. Anordnung, Höhe, Greifbarkeit, Handlaufenden und Ausbildung gemäß den Anforderungen der DIN 18065. Sofern die Treppe Bestandteil einer barrierefreien Erschließung ist, sind zusätzlich die Anforderungen der DIN 18040 einzuhalten.
10.__. 1
Treppenhandlauf für die interne Treppe, zweiseitig
14,00
m
10.__. 2 Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (freist.) Stahlbauhohlprofil 100 x 100 x 6,0 mm als vertikale Stütze für den Abschluss einer nichttragenden Trockenbauwand liefern und montieren. Höhe ca. 190cm ab OKRD Einschließlich erforderlicher Fußplatten, Laschen, Befestigungs- und Verbindungsmittel, Dübel bzw. Anker, sämtlicher Schweißarbeiten, Ausrichtung sowie Montage gemäß Statik. Fußplatte ca. 220 x 220 mm, Befestigung an Stahlbetondecke mittels zugelassener Befestigungsmittel gemäß statischen Erfordernissen. Material: Stahl Oberfläche: werkseitig korrosionsschutzgrundiert. Hinweis: Die Trockenbau-Unterkonstruktion (UA-/UW-/CW-Profile), Aussteifungen, Beplankungen und Anschlüsse an die Stahlstütze sind nicht Bestandteil dieser Position und werden durch das Gewerk Trockenbau ausgeführt.
10.__. 2
Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (freist.)
1,00
St
10.__. 3 Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (Wand bef.) Stahlbauhohlprofil 100 x 100 x 6,0 mm als vertikale Stütze für den Anschluss einer nichttragenden Trockenbauwand liefern und montieren, wie in Vorposition beschrieben, jedoch zusätzlich mit Wandlaschen zur Befestigung an Stahlbetonwand einschließlich aller erforderlichen Befestigungs- und Verbindungsmittel Sonst wie vor beschrieben.
10.__. 3
Stahlbauhohlprofil als UK für GK-Wand (Wand bef.)
1,00
St
10.__. 4 Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m Höhe der Einhausung : ca 3,50m über OK Dachfläche auf vorhandene WU- Beton-Dachfläche liefern und montieren bestehend aus: 19 Stck Stahltützen: IPE 180,  Länge ca. 3,20m auf Fußplatte 120 x200 x18 mm geschweißt einschließlich angeschweißter Kopfplatte 120 x200 x20 mm zur Aufnahme der nachfolgend beschriebenen Querträger zur Ausbildung eines biegesteifen Rahmens einschließlich aller notwendigen Befestigungsmittel gemäß statischem Nachweis auf WU Betondachfläche montieren 8 Stck Querträger: IPE 180 Länge ca. 4,00 m auf Stahlstützen montiert, einschließlich Stegblech einschließlich angeschweißter Fußplatte zur Ausbildung einer biegesteifen Rahmenecke einschließlich Verbindungsmittel gemäß statitischer Erfordernis 45 Stck Stahlgitter Maschengröße 30x30mm , Größe ca.1,00 x 2,00 m, feuerverzinkt mittels Stahlwinkel und Stahllasche an vorbeschriebene Stahlstützen montieren 9 Stck Stahlgitter wie oben jedoch Größe 1,00 x 1,00 m Zugangstür als feuerverzinkte Stahlgittertür Größe ca. 2,00 x 1,00 m einschließlich Garnituren, Schloßkasten  und Bänder auf vorbeschriebene Stahlstützen als Zugangstür für Wartungszwecke alle Stahlteile feuerverzinkt gemäß statischer Erfordernis liefern und montieren. OK Dachfläche ca. 26m über OK Gelände Materialanlieferung und Verbringung auf die Dachfläche ist im EP miteinzurechnen.
10.__. 4
Stahl-Einhausung für Lüftungsgerät lxb = 4,00 x 13,30 m
1,00
Stk
10.__. 5 Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche zwecks Montage der vorbeschriebenen Stahleinhausung bestehend aus: Betonsteinplattenbelag 50x 50 x5cm Splitschicht Höhe ca. 5cm FKD Drainelement 60mm einschließlich Flieslagen XPS Umkehrdämmung Höhe ca. 26cm nach erfolgter Montage der Stahlstützen Dach wieder fach und sachgerecht herstellen einschließ Anarbeitung an Stahlstützen der Vorposition.
10.__. 5
Rückbau vorhandener Dachaufbau auf WU Betondachfläche
1,00
psch
10.__. 6 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung für alle Bauteile aus dem Titel Schlosserarbeiten: Zeichnerische Darstellung aller Detailpunkte und Abstimmung aller relevanten Detailpunkte mit dem Architekten bzw. Bauherren. Pauschal
10.__. 6
Technische Bearbeitung
1,00
Psch
10.__. 7 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
10.__. 7
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
10.__. 8 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
10.__. 8
Stundenlohn Helfer
10,00
h
11 Metallbauarbeiten
11
Metallbauarbeiten
METALLBAUARBEITEN Technische Vorschriften Für die Durchführung der Arbeiten sind alle geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend genannten: VOB Teil A, Teil B, Teil C Örtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung - Empfehlungen der Berufsgenossenschaft Verglasungs-Richtlinien der Glas-Hersteller Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Technische Vorbemerkungen 1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfaßt die Herstellung, die Lieferung und die Montage von : - Rohrrahmentüren aus Stahl mit Glasfüllungen - Rohrrahmentüren aus Stahl mit Glasfüllungen und Brandschutzanforderungen - Stahlblechtüren mit Brandschutzanforderungen Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfaßt die Lieferung, das Einsetzen aller Glasscheiben und Ausfachungen. 2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNG Grundlage der Leistungsermittlung sind die Zeichungen des Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Aus Gewährleistungsgründen sind sämtliche Zubehörteile wie Dichtungen, Beschläge usw. ausschließlich in dem Fabrikat des Systemherstellers anzubieten bzw. auszuführen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis ( bzw. in der mitgelieferten Ausführungsplanung ) beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 3.0 AUSFÜHRUNG Für die Arbeiten gilt die VOB/C  sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien und Ausführungsvorschlägen des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Zur Ausführung kommen nur Türsysteme namhafter Firmen. Die Türen sind gem. Herstellervorgaben und Architektenplänen/Türliste zu planen und auszuführen. Zu kalkulieren sind die Komplettleistungen gem. Beschreibungen einschl. Verglasungen . Es dürfen nur Brandschutztüren, Tore und Klappen mit bauaufsichtlichen Zulassungen eingebaut werden. Entsprechende Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen sind vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Alle eventuell erforderlichen Statischen Nachweise der folgend beschriebenen Elemente  sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht extra vergütet. Die Nachweise sind dem bauherren oder seinem Vertreter in 3-Facher Form vor Ausführung zu übergeben. Ausführungszeichnungen siehe 3.1 Sicherheit : Einbruchhemmend / RC 2 für alle Bauteile. Die konstruktionshöhen der Fußböden sind konstruktiv zu berücksichtigen. Von dem bauseitig angegebenen Meterriss, bzw. angegebener Fertighöhe oder HN Angaben sind die erforderlichen Höhen an die erforderlichen Stellen selbst zu übertragen. Alle Abkantungen, Flächen und Schweißungen sind geradlinig, eben und glatt auszuführen. Profilecken sind auf Gehrung zu schneiden, winkelrecht zu verschweißen und wenn erforderlich mit Ecken zu verstärken. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle vorgegebenen Maße am Bau rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Arbeiten zu überprüfen. Vor der Abnahme ist vom Auftragnehmer kostenlos eine Funktionsprüfung einschl. der Nachstellarbeiten vorzunehmen. Das schließt die Übergabe aller Prüfbücher, nachweise und Plakettenmontagen mit ein. Schäden die durch das nicht rechtzeitige Entfernen der Transportschienen entstehen, gehen voll zu Lasten zu Auftragsnehmers. Während der gesamten Bauzeit sind provisorische Drücker zu montieren und nach Aufforderung der Bauleitung gegen die ausgeschriebenen Drückergarnituren auszutauschen. Diese Leistung wird nicht besonders vergütet und ist in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. Die Baudrücker bleiben Eigentum des Auftragnehmers. 3.1 AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer Konstruktionszeichnungen aller Bauteile mit allen erforderlichen Anschlußdetails anzufertigen und rechtzeitig zu liefern (DIN 18360). Dieses hat in alles erforderlichen maßstäben zui erfolgen und ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und beschriebene Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. 3.2 ERSTREINIGUNG Nach Aufforderung durch die Bauleitung hat der Auftragnehmer vor der Abnahme eine Reinigung der von ihm erbrachten Leistungen vorzunehmen. Die Endreinigung im Zuge der Gebäudeübergabe erfolgt bauseits nach Abnahme der Leistung. 3.3 LIEFERUNG VON MUSTERN Profile sind zu bemustern, gem. besond. Angabe, ohne besondere Vergütung. 4.0  NEBENLEISTUNGEN 4.1  Baustelleneinrichtung, 4.2  Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßt. 4.3  Beantragen behördlicher Genehmigungen 4.4  Erstellen und Liefern (3-fach) von Werkplänen an die Bauleitung 5.0 HINWEISE FÜR DIE PREISBILDUNG 5.1 NEBENANGEBOTE Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. 5.2  EINHEITSPREIS Für sämtliche Türen und Wände sind gem. der geltenden Bestimmungen und gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Zertifikate und Prüfzeugnisse sowie die Nachweise für die fachliche Eignung des herstellenden sowie einbauenden Betriebes  beizubringen. Alle Türen sind einschließlich Inbetriebnahme und Übergabe eines Prüfbuches zu liefern. Die Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen. Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen. Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen. Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen. Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen. AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen. 6.0 TERMINE Die Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
METALLBAUARBEITEN
11.01 Rauch - und Brandschutztüren
11.01
Rauch - und Brandschutztüren
12 Gebäudereinigung
12
Gebäudereinigung
12.__. 1 Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche Für die komplette Grund- und Feinreinigung nach Fertigstellung aller Arbeiten in der Gastrofläche, Erdgeschoss und Zwischengeschoss. Beinhaltet alle Flächen innerhalb der Gastrofläche. Die anzubietende Leistung umfaßt folgende Arbeiten: - Alle Flächen und Teile abfegen, entstauben, feucht aufwischen, ggf. abseifen, saugen. - Reinigen aller Fenster und Türen beidseitig, einschl.   Fälze, einschl. aller Glasflächen, Beschläge,   Leibungen. - Reinigung aller Wandfliesenflächen, aller Heizkörper    und deren Zuleitungen. - Reinigung aller Bodenbeläge einschl. Fuß- und Sockelleisten , aller Kücheneinbauten und sanitären   Objekten, aller Geländer. - Reinigung aller Leuchten, Schalter, Steckdosen und   aller freiliegenden Rohrstränge (Heizung,Wasser usw.) - Abfahren des gesamten anfallenden Restmülls und   beanstandungsfreie Übergabe aller Räume an den   Nutzer.
12.__. 1
Grund- und Feinreinigung in Gastrofläche
365,00
12.__. 2 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
12.__. 2
Stundenlohn Facharbeiter
5,00
h
12.__. 3 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstunden auf besondere Anweisung des Auftraggebers für zusätzlich auszuführende Arbeiten. Nachweis durch Stundenzettel, die spätestens am Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt werden müssen. Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
12.__. 3
Stundenlohn Helfer
5,00
h