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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden.
2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen.
3. VOB
Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart.
4. Weitergabe von Leistungen
Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden.
5. Einheitspreise
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit.
6. Arbeitsunterbrechung
Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet.
7. Preiserhöhungen
Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis).
8. Eingesetzte Massen und Masse
Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen.
9. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen.
10. Arbeiten in Eigenleistungen
Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise.
11. Ausführung von Taglohnarbeiten
Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt.
12. Vergütung
Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt.
13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen
Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung.
14. Schlussrechnung
Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet.
15. Konstuktive Änderungen
Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
16. Einhaltung UVV
Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen.
17. Bauschutt / Abfälle
Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen.
18. Umgang mit Abfällen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf.
19. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden.
20. Anerkennung der Bedingungen
Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind.
21. AGB des Bieters
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Baustellenbedingungen Die Baustelle kann bei einem gemeinsamen vor Ort Termin angeschaut werden.
Innengerüste werden bauseits nicht gestellt. Gerüstarbeiten im Treppenhaus und Geschossen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bauseits wird kein Aufzugsmittel zur Verfügung gestellt.
Baustellenbedingungen
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
Reinigen des Untergrundes Schmutz und Staub entfernen.
Reinigen des Untergrundes von Schmutz,
Staub und losen Bestandteilen.
Nebenleistung nach VOB.
Reinigen des Untergrundes
01.__.0001 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige notwendigen
Betriebsmittel, sind auf die Baustelle zu bringen und für die Dauer der Leistung vorzuhalten und bereitzustellen.
Gerüste in Geschossen und Treppenhäusern sind in den EPs einzukalkulieren.
01.__.0001
Baustelle einrichten
1,00
Psch
01.__.0002 Schutzabdeckung allgemein Schutzabdeckung durch Abdeckung, Abhängung, Ummantelung.
Die Stöße und Anschlüsse sind zu verkleben.
Die Abdeckung ist nach Gebrauch wieder zu entfernen.
Bauteil:
Fenster, Türen, Hölzer, Treppen, Elektrodosen
Boden, Fenster, Fensterbänke, Sanitäranlagen, Holzeinbauten, Sockel und Ablagen, Zimmertüren und Rahmen, Aufzuganlagen.
01.__.0002
Schutzabdeckung allgemein
1,00
Psch
01.__.0003 Ganzabdeckung mit Filz/ Vlies
Bauteil: Boden, Treppen Ganzabdeckung mit Filz/ Vlies
Herstellen einer Ganzabdeckung
mit Filz/ Vlies Stöße verkleben und nach
Gebrauch wieder entfernen.
Bauteil: Fliesenboden, Treppen
01.__.0003
Ganzabdeckung mit Filz/ Vlies
Bauteil: Boden, Treppen
E
15,00
m²
02 Detailausbildung
02
Detailausbildung
02.__.0001 Außenecken-Kantenschutz Kantenschutz mit Eckwinkel
Liefern und Herstellen des
Kantenschutzes mit Eckwinkel.
Vor der vollflächigen Armierung,
Armierungsmörtel auftragen und
Eckwinkel einbetten.
Flächenarmierungsgewebe
(gemäß separater Position) bis
zur Eckkante führen und 10 cm überlappen.
Bauteil:
Außenecken
Produkt:
02.__.0001
Außenecken-Kantenschutz
233,54
m
02.__.0002 Innenecken Innenecken inkl. Einlage Sto - Papierfugenband/Glasfaserband
Innenecken an Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten oder Wandbauplatten aus Gips, mit Sto Papierfugenband/ Glasfaserband einkleben und verspachteln.
Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten" mit Füllspachtel auf Gipsbasis.
Bauteil:
Innenecken
Produkt:
*StoLevell In Fill/
Sto Papierfugenband
Sto Glasfaser Fugenband
(oder gleichwertig)
02.__.0002
Innenecken
384,06
m
02.__.0003 Kantenschutzprofil als Abschluss bei Material-
wechsel. Abschlußkante bei Materialwechsel
Liefern und anbringen von Kantenschutzprofil, für
einseitig angespachtelte Anschlüsse, Übergang zu
Holz.
Bauteil: Materialübergang, Fermacell-Kamin
Profil: Protektor 9299 Aluminium blank
02.__.0003
Kantenschutzprofil als Abschluss bei Material-
wechsel.
35,00
m
02.__.0004 Acryl - Kittanschlußfuge Acryl - Kittanschlußfuge
Dehnfähigkeit 20%
Fugen ausarbeiten und Kittfuge passend zum Putz, sauber
liefern und anbringen, bei Anschlüssen und Materialwechseln.
Abdeckarbeiten sind mit einzukalkulieren.
Produkt:*Sto-Fugenkitt WF/ Sto Seal F100
02.__.0004
Acryl - Kittanschlußfuge
230,00
m
03 Spachteln bereits verputzter Flächen
03
Spachteln bereits verputzter Flächen
03.__.0001 Auspachteln von Fehlstellen Fehlstellen im Untergrund, wie z.B. Ausbrüche, Löcher oder tiefere Kratzer, fachgerecht ausspachteln.
Die Fehlstellen sind vorab von losen Teilen zu reinigen.
Das Verfüllen erfolgt mit auf den Untergrund abgestimmter Spachtelmasse, oberflächenbündig und glatt, vorbereitet für die nachfolgenden Beschichtungen.
Größe der einzelnen Fehlstelle: bis 20 x 20 cm.
Tiefe: bis 20 mm.
03.__.0001
Auspachteln von Fehlstellen
58,00
Stk
03.__.0002 bestehende Wandflächen vollflächig spachteln (Q2) Vollflächiges Spachteln von bestehenden, verputzten Wand- und Deckenflächen zur Erzielung der Oberflächengüte Q2 als Vorbereitung für nachfolgende Beschichtungen.
Der Untergrund ist vorab auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit zu prüfen und bei Bedarf vorzubehandeln. Die Verspachtelung erfolgt mit einer geeigneten, kunststoffvergüteten Gipsspachtelmasse, geglättet und schleifbar.
Bauteil:
Bestehende, verputzte Wandflächen
Oberflächengüte:
Q2 gemäß Merkblatt "Verspachtelung von Gipsplatten"
Produkt:
*StoLevell In Fill (oder gleichwertig)
03.__.0002
bestehende Wandflächen vollflächig spachteln (Q2)
274,67
m²
03.__.0003 Oberflächengüte Q3 Oberflächengüte Q3
03.__.0003
Oberflächengüte Q3
E
274,67
m²
04 Spachteln Untergrund Gipsfaser/Gipskartonplatte
04
Spachteln Untergrund Gipsfaser/Gipskartonplatte
04.__.0001 Fermacell-Platten spachteln (Oberflächengüte Q2) Oberflächengüte Q2, Gipsspachtel
vergütet
Innenflächen wie Gipskartonplatten,
Gipsfaserplatten oder Wandbauplatten
aus Gips, verspachtelt in der
Oberflächengüte Q2, inkl. das einlegen eines
Fugenbandes in das obere drittel der Fugen-
spachtelung. Standartverspachtelung für höhere
Anforderungen gemäß Merkblatt
"Verspachtelung von Gipsplatten"
mit Füllspachtel auf Gipsbasis.
Bauteil:
Wandflächen
Produkt:
*StoLevell In Fill (oder gleichwertig)
04.__.0001
Fermacell-Platten spachteln (Oberflächengüte Q2)
1.308,66
m²
04.__.0002 Zulage Fermacell-Platten spachteln (Oberflächengüte Q3) Zulage für Oberflächengüte Q3, Gipsspachtel
vergütet
Untergrund auf Eignung, Trag- sowie
Haftfähigkeit prüfen. Fläche säubern.
Herstellen der Oberflächengüte Q3, inkl. das
einlegen eines Fugenbandes, in das obere drittel
der Fugenspachtelung
erhöhte Anforderungen durch breiteres
Anspachteln der Fugenbereiche und
ganzflächiges Abporen der übrigen
Fläche mit Füllspachtel auf Gipsbasis,
gemäß Merkblatt "Verspachtelung von
Gipsplatten".
Bauteil:
Wandflächen
Produkt:
*StoLevell In Fill (oder gleichwertig)
04.__.0002
Zulage Fermacell-Platten spachteln (Oberflächengüte Q3)
E
1.308,66
m²
04.__.0003 Zulage Deckenflächen Zulage Deckenflächen
Zulage zur vorhergehenden Position
an Decken und Deckenschrägen.
04.__.0003
Zulage Deckenflächen
515,00
m²
05 Grundierungen und Endbeschichtungen
05
Grundierungen und Endbeschichtungen
05.01 Edelputz
05.01
Edelputz
05.02 Tapezieren mit Glasfasergewebe
05.02
Tapezieren mit Glasfasergewebe
05.03 Tapezieren mit Malervlies (Q3 Qualität)
05.03
Tapezieren mit Malervlies (Q3 Qualität)
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenverrechnungssatz
06.01
Stundenverrechnungssatz