Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis AVAB / AABD Bei einer Angebotsabgabe sind die allgemeinen Vergabe- und Auftragsbedingungen (AVAB) sowie die Allgemeine Anforderungen an Bestands- und Dokumentationsunterlagen (AABD) zu beachten. Diese sind als Dokument im Downloadbereich der Plattform Cosuno hinterlegt.
Hinweis AVAB / AABD
Projektbeschreibung 1. Projektbeschreibung
Der Neubau umfasst ein kombiniertes Produktions- und Bürogebäude am Standort Am Ziegelköppel 7 in 35444 Biebertal. Die Planung basiert auf den freigegebenen Bauunterlagen vom 02.06.2023 in Verbindung mit den aktualisierten Eintragungen vom 29.04.2025. Das Gebäude dient der industriellen Fertigung sowie der Unterbringung zugehöriger Verwaltungs- und Büroflächen.
Das Bauwerk wird als Stahl- bzw. Stahlrahmenkonstruktion mit einem Pultdach ausgeführt. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt insgesamt 1.041 m².
2. Gebäudedaten
Gebäudelänge: 36,48 m + 26,40 m
Gebäudebreite: 15,00 m / 20,00 m
Wandhöhe: 7,25 m (OK Rohfußboden bis OK Dachhaut)
Sockelhöhe: 30 cm
Grundfläche: 1.041 m²
Innenraumtemperatur: > 19 °C (Produktions- und Bürobereiche)
3. Baukonstruktion
3.1 Gründung und Bodenplatte
Ausführung als tragende Stahlbetonbodenplatte, Teilbereich mit Sockelhöhe 30 cm.
3.2 Tragwerk
Stahlrahmenkonstruktion für die Hallenbereiche.
Ausführung gemäß statischer Berechnung unter Berücksichtigung der Schneelastzone 2.
3.3 Außenwände
Holzständerwände in Großtafelbauweise
3.4 Innenwände
Holzständerwände in Großtafelbauweise, Metallständerwände
4. Dachkonstruktion
4.1 Dachform
Pultdach, Dachneigung: 5° über der gesamten Gebäudefläche.
Entwässerung über Dachrinnen und Fallrohre.
4.3 Lastannahmen
Schneelast: 0,68 kN/m² (Sk am Dach)
Schneelastzone 2 (< 208 m ü. NN)
5. Nutzung und Raumkonzept
5.1 Produktionsbereich - Großflächige Bereiche für Produktionsprozesse.
5.2 Bürobereich - Abgetrennte Büro- und Verwaltungsflächen.
5.3 Technische Räume - Flächen für Haustechnik, Elektroverteilungen und Lagerzonen
Projektbeschreibung
Planliste
Planliste
Vorbemerkungen allgemein Für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses gültigen DIN Vorschriften und Gewerke spezifischen und / oder tangierenden Regelwerke, die den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und den Eingeführten Technischen Baubestimmungen (ETB) entsprechen.
Insbesondere sind das die
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
DIN 18202 Tabelle Ebenheitstoleranzen im Hochbau
Weiter sind die Empfehlungen und Vorschriften sowie die neuesten Richtlinien der Fachverbände zu beachten. Außerdem sind die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten.
Beanstandungen sind der Bauleitung zu melden, damit die nötigen Maßnahmen veranlasst werden.
Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Es ist eine vollständige und abnahmefähige Leistung anzubieten. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Vorbereitung sowie aller notwendigen Materialien einschließlich Transport und der Kosten für:
Baustelleneinrichtung
Diebstahlsichere Lagerung des Materials,
Verschnitt
Reinigung des Untergrundes
Materialtransport zum Einbauotrt
zurückschneiden des Randdämmstreifens auf Oberkante fertigen Belag
Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen.
evtl. erforderliche Verlegemuster z. B. bei Fischgrätverlegung
Verträglichkeit der verwendeten und vorhandenen Materialien, Kleber usw. sicherstellen.
Sauberhalten des Arbeitsplatzes
Entsorgen der Abfälle
Bereitstellen der nötigen Werkzeuge
Vor Beginn der Arbeiten ist die Baustelle durch den AN, zusammen mit dem Bauleiter des AG, zu besichtigen. Hierbei wird vom AN die Ebenheit, Restfeuchte und Oberflächenhaftzugsfestigkeit des Untergrundes geprüft und dokumentiert. Hierbei ist auch die Verlegerichtung der Beläge in Abstimmung mit dem Bauleiter festzulegen.
Vorbemerkungen allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagarbeiten 1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FEB: Fachverband der elastischen Bodenbelagshersteller e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
IVK: Industrieverband Klebstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Bodenbelagsarbeiten. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Belegreife,
Ausbildung der Sockel,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung/Kalkulation
Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung).
Entsprechend den Forderungen des AG sind auf Verlangen u. a. die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über
Brandverhalten,
Trittschallverbesserungsmaß,
Schallabsorptionsgrad,
Wärmedurchlasswiderstand,
Eigengewicht,
zu erbringen.
Wenn Bodenbelaghersteller keine Bescheinigungen u. a. über schmutzabweisende Eigenschaften, antibakterielle Wirkung, elektrische Eigenschaften, Licht- und Wasserechtheit, Rutschfestigkeit vorweisen können, sind vom AN, soweit erforderlich, Gutachten vorzulegen.
3.2 Untergrund
Die Oberfläche ist vor der Verlegung mit einem Industriestaubsauger gründlich zu reinigen, Öl-, Fett- und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Je nach Art des ausgeführten Estrich-, Hohlraum- oder Doppelbodens erfolgen eine entsprechende, auf das Estrichmaterial abgestimmte Grundierung und Spachtelung. Gegebenenfalls ist ein Anschleifen der Estrichoberfläche erforderlich.
3.3 Produkt/Material
Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft sein. Die Beläge müssen, soweit nicht anders beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen, im Brandfall dürfen keine ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase freigesetzt werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargennummer ist zu achten.
3.4 Abschlüsse
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Die Bodenbeläge sind sorgfältig an durchdringende Bauteile anzuarbeiten. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagwechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten.
Sockelleisten sollen, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, aus demselben Material mit derselben Oberflächenbehandlung hergestellt sein wie die Oberfläche der davor liegenden Bodenflächen. Ecken sind auf Gehrung zu schneiden. Sofern Sockelleisten rückseitig nicht vollflächig wandbündig aufliegen, etwa durch Hohlkehlen, unterseitige Abschrägungen usw., sind alle sichtbaren Stirnflächen und Anschlüsse (freie Wandenden) mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
3.5 Sockelleisten
Sockelleisten sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, nach Möglichkeit auf dem Untergrund verklebt werden. Kann die Dauerhaftigkeit der Verklebung bei zu erwartender üblichen mechanischer Beanspruchung aufgrund des Untergrunds nicht erwartet werden, so sollen Holzwerkstoffleisten mit Stahlstiften, Massivholzleisten mit Schrauben befestigt werden. Als Schrauben sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, Messing-Linsenkopf-Schlitzschrauben, Schlitze waagerecht eingestellt, zu verwenden.
Ein Um-die-Ecke-Ziehen von Kettelleisten und Weichsockeln ist nicht zulässig. Sockelleisten sind an Innen- und Außenecken aufzutrennen, Holz- und Holzwerkstoffleisten sind auf Gehrung zu schneiden. Stehen Sockelleisten über Türzargen hinaus, sodass die Stirnkanten der Sockelleisten sichtbar würden, sind diese Anarbeitungen gleichfalls mit Gehrungsschnitten verschlossen auszuführen.
Anschlüsse nicht ausreichend biege- oder verformbarer Sockelleisten an runde Wände oder Rundstützen sollen gänzlich ohne solche Profile ausgeführt werden, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. In diesen Fällen ist der Bodenbelag oberflächenfertig sichttauglich mit umlaufend gleichmäßig breiter, korkgefüllter Randfuge auszuführen.
3.6 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.7 Streiflicht
Beim Einsatz hochreflektierender, geringstrukturierter Oberböden kann es im Gegenlicht, beispielsweise langer, vor Kopfbelichteter Flure, zu auffälligen und negativ wahrgenommenen optischen Beeinträchtigungen aus Streiflicht kommen.
Der AN erkennt aufgrund seiner Erfahrung die Gefahr solcher Situationen und wird den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn auf diese Gefahr aufmerksam machen und beim AG Bedenken gegen die Ausführung anmelden, um die bewusste Zustimmung des AG zu Materialauswahl und Einbausituation herbeizuführen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagarbeiten
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.0001 Belegreife prüfen Das Erreichen der erforderlichen Belegreife ist vom AN vor Durchführung der Belagsarbeiten anhand repräsentativer Feuchtemessungen (CMMessungen) zu überprüfen.
Preis je Prüfung inkl. Dokumentation. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber vor Beginn der Verlegearbeiten zu übergeben.
01.__.0001
Belegreife prüfen
5,00
St
01.__.0002 Riss- und Fugenüberbrückung herzustellen mit Galsfasersträngen
z. B. Tomsit-Floor oder gleichwertig
Verarbeitung nach Herstellervorschriften.
Im Leistungsumfang enthalten ist:
Prüfung des Untergrundes
Vorstreichen und Vorspachteln der zu bearbeitenden Flächen
Zuschneiden der und auflegen der Glasfaserstränge
Einbetten mit geeignetem Kleber
Einbauort: Bereich Trennfugen bei Türen????
Abrechnung nach bearbeiteter Länge Riss bzw. Fuge
angebotenes Produkt: ‘.........‘
01.__.0002
Riss- und Fugenüberbrückung
70,00
m
01.__.0003 Untergrund prüfen, Haftzugfestigkeit 231288 Haftzugprüfung auf vorhandenen Untergrund durchführen. Preis je Prüfung inkl. Protokollierung und Übergabe an den Auftraggeber.
Hinweis: Vergütet nur, wenn über die Prüfpflicht des Auftragnehmers hinausgehende Leistung.
01.__.0003
Untergrund prüfen, Haftzugfestigkeit 231288
P
1,00
psch
01.__.0004 Grundierung der Estrichflächen 231263 Liefern und Aufbringen einer für die nachfolgend beschriebenen Nievellierspachtelung geeigneten Grundierung.
Untergrund: Zementestrich
Abrechnung nach behandelter Fläche
angebotenes Produkt: ‘.........‘
01.__.0004
Grundierung der Estrichflächen 231263
776,00
m²
01.__.0005 Randstreifen entfernen Überstehende Estrichrandstreifen nach dem Spachteln
bündig mit der Spachtelschicht abschneiden. Inkl.
Abtransport und fachgerechter Entsorgung.
01.__.0005
Randstreifen entfernen
494,00
m
01.__.0006 Nivellierspachtelung, Estrich, im Mittel 4 mm dick 231346 Ganzflächiges Spachteln des vorgenannten, grundierten Untergrundes mit der stuhlrollengeeigneten, Ausgleichsmasse.
Mindestschichtdicke: 2 mm
Schichtdicke im Mittel: 4 mm
Abrechnung nach behandelter Fläche
angebotenes Produkt: ‘.........‘
01.__.0006
Nivellierspachtelung, Estrich, im Mittel 4 mm dick 231346
776,00
m²
01.__.0007 Dehnfugenprofil Dehnfugenprofil aus Aluminium mit reißfester
Silikonfuge liefern und fachgerecht in Übergängen auf
dem Estrich einbauen und einspachteln. Abmessungen
ca. 48mmx4,5mm (b x h), Breite sichtbarer Teil ca. 11
mm.
angebotenes Fabrikat:
01.__.0007
Dehnfugenprofil
E
1,00
m
03 Vinyl
03
Vinyl
03.__.0001 Elastischer Bodenbelag - PVC 231294 Elastische Fußbodenbelag auf Untergrund verklebt
Untergrund: Zementestrich mit Fußbodenheizung, gespachtelt
Einsatzort: gewerblich
Verlegerichtung: ist mit Bauleitung vor Ort
Hersteller/Typ: Joka Desingn 555, oder glw.
Farbe: 5509 Spring Oak
Belagdicke: 2,5 mm
Plankenbreite/-länge: 18,42 / 121,92 cm
Beanspruchungsklasse: 33 / 42
Brandverhalten: Bfl-s1
Eignung Stuhlrollen: Typ W
Rutschhemmung: R9
Abrechnung nach belegter Bodenfläche
angebotenes Produkt: ‘.........‘
03.__.0001
Elastischer Bodenbelag - PVC 231294
776,00
m²
03.__.0002 Sockelleiste 231311 Sockelleisten an aufgehenden Wandflächen, Stöße und Stirnseiten schräg abgeschnitten und Schnittkanten sauber geschliffen, Ecken mit Gehrungsschnitten oder Formteilen.
Profil: Joka cube flex 40 mm oder glw.
Farbe: weiß
Befestigung: genadelt
Einbauort: Obergeschoss siehe Belagsplan
Abrechnung nach eingebauter Länge
angebotenes Produkt: ‘.........‘
03.__.0002
Sockelleiste 231311
494,00
m
03.__.0003 Befestigung mit clip-System Als Zulage zu Position Sockelleiste
03.__.0003
Befestigung mit clip-System
E
494,00
m
03.__.0004 Schrägschnitte Sockelleisten Schrägschnitte in den Innenecken mit 65°, 72°, 107°, 115°
und eine Außenecken mit 245°
Als Zulage zu Position Sockelleiste mit Gehrungsschnitt
03.__.0004
Schrägschnitte Sockelleisten
E
14,00
St
03.__.0005 Freie Wandenden - sichtbaren Stirnflächen auf Gehrung Sichtbaren Stirnflächen von Sockelleisten (freie Wandenden) sind mit auf Gehrung geschnittenen Enden zu verdecken.
Als Zulage zu Position Sockelleiste
03.__.0005
Freie Wandenden - sichtbaren Stirnflächen auf Gehrung
E
1,00
St
03.__.0006 Elektrobodentanks 231312 Ausschneiden und anarbeiten der Elektrobodentanks
Bodentanks in der Verlegefläche ausschneiden. Vorhandenen Belag auf Elektrantendeckel kleben.
Abfall in bereitgestellten Container entsorgen.
Als Zulage zu Position Bodenbelag
03.__.0006
Elektrobodentanks 231312
E
4,00
St
03.__.0007 Belag an Stützen anarbeiten 231299 Boelag an Stützen anarbeiten, Abfall in bereitgestellten Container entsorgen.
Stützenquerschnitt: 160/200
Abrechnung Anzahl Stützen
03.__.0007
Belag an Stützen anarbeiten 231299
4,00
St
03.__.0008 Versiegelung Stahlzargen Dauerelastische Versiegelung von Umfassungszargen im
Bodenbereich, Farbe nach Wahl des AG.
03.__.0008
Versiegelung Stahlzargen
22,00
St
03.__.0009 Fachgerechte Grundreinigung Fachgerechte Grundreinigung des neu verlegten PVC-Bodenbelags zur Entfernung von produktionsbedingten Rückständen, Baustaub und Schutzschichten gemäß Herstellervorgabe:
grobe Verschmutzungen manuell entfernen, absaugen
Aufbringen und Einwirkenlassen einer geeigneten Reinigungslösung
Nachwischen mit klarem Wasser (Neutralisieren)
Bei maschineller Reinigung müssen die Rand und Eckbereiche manuell bearbeitet werden
03.__.0009
Fachgerechte Grundreinigung
E
776,00
m
03.__.0010 Schutzabdeckung Schutzabdeckung aus Malervlies für vorbeschr. Boden auf
Anweisung der Bauleitung gegen nachträgliche
Verschmutzung durch andere Gewerke herstellen, Nähte
und Abdeckung zur Unfallverhütung überlappend
verlegen und
03.__.0010
Schutzabdeckung
E
1,00
m²
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden.
Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundenlohn Mittellohn Mittellohn Facharbeiter
04.__.0001
Stundenlohn Mittellohn
E
1,00
h