Erdarbeiten
BV Bächtold - Wiederaufbau des Freudighofes in Höchenschwand-Tiefenhäusern
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden. 2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen. 3. VOB Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart. 4. Weitergabe von Leistungen Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden. 5. Einheitspreise Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit. 6. Arbeitsunterbrechung Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 7. Preiserhöhungen Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis). 8. Eingesetzte Massen und Masse Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen. 9. Mündliche Vereinbarungen Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen. 10. Arbeiten in Eigenleistungen Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. 11. Ausführung von Taglohnarbeiten Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. 12. Vergütung Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung. 14. Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet. 15. Konstruktive Änderungen Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen. 16. Einhaltung UVV Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. 17. Bauschutt / Abfälle Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen. 18. Umgang mit Abfällen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf. 19. Gewährleistung Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden. 20. Anerkennung der Bedingungen Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind. 21. AGB des Bieters Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
Allgemeine Vertragsbedingungen
ZTV-Baustelleneinrichtung (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Die Baustelleneinrichtung umfasst das Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Unterkünften, sanitären Einrichtungen und Lagerräumen für die Dauer der Bauzeit in Abstimmung mit der Bauleitung. Vor Einrichten der Baustelle hat der Auftragnehmer den Zustand der an das Baugrundstück grenzenden Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen sowie der angrenzende Grundstücksflächen in Anwesenheit der jeweiligen Eigentümer festzustellen. Darüber ist ein Protokoll zu führen und von beiden Seiten zu bestätigen. Vorhandene Grenzsteine sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden Grenzsteine beschädigt oder entfernt, werden diese auf Kosten des AN neu gesetzt, bzw. durch ein vereidigtes Vermessungsbüro eingemessen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Folgende Nebenleistungen werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen: Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von vorschriftsmäßigen Schutz- und Arbeitsgerüsten, Transporteinrichtungen, Hebezeugen und Bauaufzügen; ebenso das Aufstellen einer Bautreppe. Ausführung nach der Gerüstordnung DIN 4 420, den Vorschriften der jeweils geltenden Landesbauordnung, den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und den Auflagen der Bauaufsichtsbehörden. Das erforderliche Schnurgerüst ist vom Auftragnehmer in solider Ausführung und unabhängig von anderen Gerüsten herzustellen. Alle Einschneidungen hat der Auftragnehmer auf seine Kosten vorzunehmen. Diese Einschneidungen dürfen vom Auftragnehmer erst in Anspruch genommen werden, nachdem sie von der Bauleitung oder Behörde geprüft und freigegeben worden sind. Maß- bzw., Winkelabweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser, Schnee, Eis, Frost und Hitze einschl. erforderlicher Räum- und Streuarbeiten im Baustellenbereich, sind in den Preisen enthalten und werden nicht extra vergütet. Zahlungen für Straßenplatz- und Gehwegbenutzungen einschl. aller erforderlichen Sperrungen, Abschrankungen und Warnschilder. Erforderliche Genehmigungen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen. Die Baustelleneinrichtung umfasst das Einrichten und Betreiben der Baustelle, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung.
ZTV-Baustelleneinrichtung
ZTV-Erdbauarbeiten (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Für Erdarbeiten gelten die Vorschriften DIN 18 196, ergänzend DIN 18 300. Aufmaß nach Festmasse, also nicht das lose Material. Die Wasserhaltung für anfallendes Hang- und Tagwasser ist Sache des Unternehmers. Ebenfalls das Absichern der Baugrube. Öffentliche Verkehrswege dürfen durch die Baustellenfahrzeuge nicht verschmutzt werden. Fahrbahnverschmutzungen sind sofort zu beseitigen, eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Entfernen und Abfahren von kleinerem Buschwerk und Bäumen ist ebenfalls im Preis inbegriffen. Verfüllungen und Überschüttungen dürfen erst nach Abnahme der Vorleistungen durch die Bauleitung ausgeführt werden. Verfüllungen an Erdtankanlagen, Erdleitungen und Wanddrainagen sind nur mit steinlosem Material auszufüllen. Bei Maschineneinsatz ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich die Tragfähigkeit des Untergrundes und evtl. das Zubefahren der Bauteile zu prüfen. Besteht die Vermutung, dass aggressive Bodenverhältnisse vorhanden sind, ist die Bauleitung sofort zu verständigen. Vor Beginn der Sohleneinfüllung hat der Unternehmer den Baugrund auf seine Tragfähigkeit zu prüfen. Zu beseitigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nicht belastete Aushubböden, werden Eigentum des Auftragnehmers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren, sind mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen abgegolten. An der Baustelle gewonnenes, verwendbares Humus-, Kies-, Sand- und Natursteinmaterial bleibt Eigentum des Auftraggebers. Dabei gewonnenes Hinterfüllungs- und Auffüllmaterial, sofern es vom Auftraggeber als brauchbar anerkannt wird, ist nach Baustelleneinrichtungs- und Gartenplan getrennt nach Verwendungszweck auf der Baustelle zu lagern. Brauchbares, überschüssiges Aushubmaterial geht erst dann in das Eigentum des Auftragnehmers über, wenn schriftliche Vereinbarungen über Vergütung und Mengen vorliegen. Unterlässt es der Auftragnehmer, eine Preisvereinbarung und Mengenermittlung herbeizuführen, so ist der Auftragnehmer damit einverstanden, dass Vergütung und Menge auf Basis der Preise aus der Leistungsbeschreibung bzw. zu marktüblichen Preisen vom Auftraggeber festgesetzt werden. Das Verdichten von Auffüllungen/Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist nicht zulässig. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch seine Baufahrzeuge verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege sowie die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Leistungen.
ZTV-Erdbauarbeiten
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Gesamte Betriebseinrichtung einschließlich Unterkunftshütten, Lager- und Planschuppen, Geräte und Maschinen einrichten, bis zur Fertigstellung aller Arbeiten des Auftragnehmers vorhalten und räumen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung Erdarbeiten
1,00
Psch
01.__.0020 Offene Wasserhaltung Offene Wasserhaltung für die gesamte Dauer der Erd- und Gründungsarbeiten einrichten, betreiben und vorhalten. Anfallendes Oberflächen-, Schichten- und Grundwasser aus der Baugrube fassen und mittels Pumpen ableiten. Das Wasser kann in eine auf dem Grundstück befindliche Grube entwässert werden. Alle entsprechenden Arbeiten, Pumpen und Schläuche sind einzukalkulieren.
01.__.0020
Offene Wasserhaltung
E
1,00
Psch
02 Aushubarbeiten
02
Aushubarbeiten
02.__.0010 Bodenaushub für die Baugrube Bodenaushub, unter Berücksichtigung der DIN 4124, für die Baugrube, als Maschinenaushub, profilgerecht lösen und außerhalb der Baugrube im Baustellenbereich seitlich zur späteren Wiederverwendung als Auffüll- und Verfüllmaterial, lagern. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach festen Massen. Bodenklasse 3-5
02.__.0010
Bodenaushub für die Baugrube
531,40
02.__.0020 Bodenaushub für die Stützwand Bodenaushub, unter Berücksichtigung der DIN 4124, für die Baugrube, als Maschinenaushub, profilgerecht lösen und außerhalb der Baugrube im Baustellenbereich seitlich zur späteren Wiederverwendung als Auffüll- und Verfüllmaterial, lagern. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach festen Massen. Bodenklasse 3-5
02.__.0020
Bodenaushub für die Stützwand
205,776
02.__.0030 Überschüssigen Bodenaushub entsorgen Überschüssiges und/oder für die Wiederverfüllung ungeeignetes Aushubmaterial (Bodenklasse 3-5) aufnehmen, laden, abfahren und auf einer zugelassenen Deponie entsorgen. Inklusive aller Transport- und Deponiegebühren. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrenen Massen.
02.__.0030
Überschüssigen Bodenaushub entsorgen
E
150,00
03 Verfüllungsarbeiten
03
Verfüllungsarbeiten
03.__.0010 Drainage-Leitung DN 100 Liefern und verlegen einer Drainageleitung DN 100 aus Stangendrainrohr mit Mindestgefälle von 0,5%, um den Baukörper nach Angabe der Bauleitung. Inkl. zwei Spülrohre hergestellt aus PVC-DN 100 Leitungen, Höhe ca. 1,50 m, mit Abdeckung sowie Anschluss an die Rohre der RW-Leitung, inkl. Rohrbögen. Alle Anschluss- und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Angebotenes Fabrikat:
03.__.0010
Drainage-Leitung DN 100
27,80
m
03.__.0020 Abdeckungsmaterial Drainage Liefern und einbauen von Leerkies 16/32 zur Abdeckung der Drainage inkl. aller Nebenarbeiten. Material:  Leerkies 16/32 Breite ca. 0,70 m Höhe ca. 0,50 m
03.__.0020
Abdeckungsmaterial Drainage
9,73
03.__.0030 Filtervlies, Breite ca. 1,50 m Liefern und einbauen von Filtervlies über dem Leerkies inkl. aller Nebenarbeiten. Breite ca. 1,50 m
03.__.0030
Filtervlies, Breite ca. 1,50 m
27,80
m
03.__.0040 Noppenbahn Grundmauerschutz mit Dränfunktion für alle erdberührten Bauteile, liefern und nach Herstellervorschrift fachgerecht verlegen. Auf ausreichende Überdeckungen der Bahnen achten. DELTA-MS DRAIN entspricht der DIN 18533, der DIN 4095 und der ÖNORM 2209. Thermostabilisiert. Spannungsbeständig nach SP-Methode 0414. Regeneratfrei aus Spezial-PE. Beidseitige Noppenstruktur zur Bildung einer Dränschicht und einer Belüftungsebene. Aufkaschiertes druck- und filterstabiles PP-Vlies. Es ist darauf zu achten, dass die Noppenbahn beim Anfüllen nicht beschädigt wird. Alle erforderlichen Nebenarbeiten und Befestigungsmittel sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
03.__.0040
Noppenbahn
69,42
03.__.0050 Arbeitsraumverfüllung Arbeitsräume zwischen Baugrubenwand und Gebäude mit dem seitlich gelagerten, wiederverwendbaren Aushubmaterial lagenweise einbringen und verdichten. Die Verfüllung hat lagenweise mit einer Schütthöhe von max. 30 cm zu erfolgen und ist fachgerecht zu verdichten, um Setzungen zu vermeiden. Die Verdichtung ist maschinell durchzuführen.
03.__.0050
Arbeitsraumverfüllung
E
250,00