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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten (kann beim AG eingesehen werden)
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Planablauf und Planunterlagen
Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen.
Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen.
Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens.
Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen,
Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers.
Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle,
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen
Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Putzarbeiten Technische Vorbemerkungen Putzarbeiten
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle Stoffe sind entsprechend der Forderungen der statischen Berechnungen, des Wärme- und Schallschutznachweises etc. auszuführen.
Alle Stahlbauteile sind korrosionsgeschützt einzubauen
Es dürfen nur genormte Baustoffe bzw. Bauteile eingebaut werden.
Angaben zur Ausführung
Die Baustelleneinrichtung ist nach dem Baustelleneinrichtungsplan herzustellen
Während des Ausführungszeitraumes beginnen parallel die Ausbaugewerke Ihre Arbeiten, die Koordination zwischen den Ausführungsfirmen ist selbstständig in Hinblick auf einen reibungslosen Bauablauf durchzuführen
Im Allgemeinen sind die Putzarbeiten auf Stahlbetonwänden, Kalksandstein und Porenbetonmauerwerk auszuführen
Die Oberflächen sind mind. in der Qualitätstufe Q2 zu erstellen.
sämtliche Oberflächen sind gemäß DIN18202 Tabelle 3 Zeile 6 herzustellen.
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren:
Untergrundvorbereitung bei allen zu bearbeitenden Flächen inkl. Reinigung, Haftbrücke, Vorspritz etc.
Konstruktionsbedingte Aussparungen und Öffnungen, die zur Herstellung der Rohbauleistung erforderlich sind.
falls erforderlich Herstellung gleitender Deckenanschluss bei nichttragendem MW (10 cm Bauplatten) durch Putzanschluss an den Decken mittels Abschlussprofil, Kompriband und Versiegelung
Musterflächen für Putz
Das Fassadengerüst ist nur als Schutz bzw. Arbeitsgerüst für die Fassaden- und Dacharbeiten ausgeschrieben, weiterführende Maßnahmen wie Innengerüste sind mit einzukalkulieren
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und Anlagenteilen, z.B. durch Abkleben von Fenster, Türen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc.
Einbau von Fugenüberspannungen, Streifenbewehrung und Streifenputzträger sowie Diagonalbewehrung etc. Im Bereich von Materialübergängen sind rissüberbrückende Einlagen zu verwenden.
Herstellen von Bewegungs- und Scheinfugen sowie Fugendichtung
Einbau von Eckschutzschienen, Putzleisten, An- und Abschlussprofile u. ä.
Schließen und Verputzen von Schlitzen, Aussparungen etc.
Kellenschnitt in Stoßbereichen verschiedener Bauteile, an Decken, Wänden und Holzbauteilen
Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An- und Abfahrten einzurechnen
Technische Vorbemerkungen Putzarbeiten
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden in digitaler Form mit der Ausschreibung übergeben:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung Index 2):
BE-Plan BS50_260915_AP_BE_BG_100.0
Grundriss EG BS50_260915_AP_ GR_BG_50.1
Grundriss 1.OG BS50_260915_AP_ GR_1OG_50.1
Grundriss 2.OG BS50_260915_AP_ GR_2OG_50.1
Grundriss SG BS50_260915_AP_ GR_SG_50.1
Dachdraufsicht BS50_260915_AP_ GR_DA_50.1
Schnitt A - A BS50_260915_AP_ SC_A1_D1_50.1
Schnitt B - B BS50_260915_AP_ SC_B_50.1
Schnitt D - D BS50_260915_AP_ SC_D_50.1
Schnitt C - C BS50_260915_AP_ SC_C_50.1
Schnitt E - E BS50_260915_AP_ SC_E_50.1
Schnitt F - F BS50_260915_AP_ SC_F_50.1
Ansicht Nord BS50_260915_AP_ AN_N_50.1
Ansicht Süd BS50_260915_AP_ AN_S_50.1
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.010 Baustelleneinrichtung / Gerüste Baustelleneinrichtung liefern, vorhalten und zurückbauen für alle nachfolgenden Leistungen des Auftragnehmers.
Zur BE-Einrichtung gehört auch das Aufstellen, umsetzen und zurückbauen erforderlicher Raumgerüste in den Wohnugen und im Treppenhaus.
Vorhaltung BE für die Dauer der eigenen Leistung
01.__.010
Baustelleneinrichtung / Gerüste
1,00
Psch
02 Untergrundvorbereitung
02
Untergrundvorbereitung
02.__.010 Putzhaftbrücke Betonwände Liefern und Aufbringen von Putzhaftbrücken für
nachfolgend beschriebenen Innenputz auf glatten
Betonwandflächen, Leibungen und Betonstützen.
02.__.010
Putzhaftbrücke Betonwände
230,00
m²
02.__.020 Putzhaftbrücke KS Liefern und Aufbringen von Putzhaftbrücken für
nachfolgend beschriebenen Innenputz auf glatten
Wandflächen aus Kalksandsteinen.
02.__.020
Putzhaftbrücke KS
1.000,00
m²
02.__.030 Putzhaftbrücke Laibungen und Stürze Liefern und Aufbringen von Putzhaftbrücken für
nachfolgend beschriebenen Innenputz auf glatten
Laibungen und Stürzen.
Tiefe ca. 12 cm
Einbauort: KG - STG
02.__.030
Putzhaftbrücke Laibungen und Stürze
200,00
m
02.__.040 Putzhaftbrücke Betondecken Liefern und Aufbringen von Putzhaftbrücken für
nachfolgend beschriebenen Innenputz auf glatten
Betondecken (Halbfertigteile).
02.__.040
Putzhaftbrücke Betondecken
G
500,00
m²
02.__.050 Putzpins Anbringen von Putzpins an der Betondecke nach Angabe des Herstellers
02.__.050
Putzpins
E
1,00
m²
03 Innenputz
03
Innenputz
03.__.010 Kalkgipsputz, 1-lagig, IW Kalkgipsputz, einlagig, im Innenbereich,
Putzgrund: KS Mauerwerk u. Stb.- Wände
Mörtelart: GP (Normalputzmörtel)
Mörtelgruppe: CS II (P I)
Oberfläche: abgerieben und gefilzt
Oberflächenqualität: Q2
Putzdicke: bis 15 mm
Bauteil: Wände.
Raumhöhe: ca. 2,80 m.
Einbauort: KG bis SG.
03.__.010
Kalkgipsputz, 1-lagig, IW
1.210,00
m2
03.__.020 Kalkgipsputz, IW, Mehrstärken 0,5 cm Mehrstärken 0,5 cm zur vorgenannten Position.
03.__.020
Kalkgipsputz, IW, Mehrstärken 0,5 cm
E
1,00
m²
03.__.030 Gipsputz, 1-lagig, IW Ausführung als Gipsputz
03.__.030
Gipsputz, 1-lagig, IW
E
W
1,00
m²
03.__.040 Gipsputz, IW, Mehrstärken 0,5 cm Mehrstärken 0,5 cm zur vorgenannten Position.
03.__.040
Gipsputz, IW, Mehrstärken 0,5 cm
E
1,00
m²
03.__.050 Kalkgipsputz, 1-lagig, IW, innen, Laibungen und Stürze Einbau des vorbeschriebenen Putzmörtel an Fenster- und
Türlaibungen und Fenster- und Türstürzen.
Breite/Tiefe der Leibung/Sturz: ca. 20 cm.
Putzstärke: ca. 10 mm.
Einbauort EG bis SG.
03.__.050
Kalkgipsputz, 1-lagig, IW, innen, Laibungen und Stürze
200,00
m
03.__.060 Gipsputz, 1-lagig, IW, innen, Laibungen und Stürze Ausführung als Gipsputz
03.__.060
Gipsputz, 1-lagig, IW, innen, Laibungen und Stürze
E
W
1,00
m
03.__.070 Streifenarmierung Putzgrund, Risse Gewebearmierung in Streifen in rissgefährdeten Bereichen, z. B. bei einem Materialwechsel in der Fläche des Putzuntergrund, Gewebe in Putz eingebettet.
Streifenbreite: ca. 40 cm
Gesamtdicke: 3 - 5 mm
03.__.070
Streifenarmierung Putzgrund, Risse
50,00
m
03.__.080 Eckschutzwinkel, verzinkt, Innenputz Eckschutzwinkel aus verzinkten Drähten in verschiedenen Längen an Kanten im Innenbereich mit Befestigungsmittel, nach Wahl des Auftragnehmers.
Putzdicke: bis 15 mm
Einbauort: EG - DG
03.__.080
Eckschutzwinkel, verzinkt, Innenputz
250,00
m
03.__.090 Installationsschlitz, 40 mm Installationsschlitz satt mit Mörtel auswerfen, mit verzinktem Drahtgewebe überspannen und eben
abziehen.
Vorleistung: Elektro-Kabelverlegung
Schlitzbreite: ca. 40 mm
Schlitztiefe: ca. 30 mm
Einbauort: Wände alle Geschosse
03.__.090
Installationsschlitz, 40 mm
25,00
m
03.__.100 Installationsschlitz, 200 -300mm Installationsschlitz satt mit Mörtel auswerfen, mit verzinktem Drahtgewebe überspannen und eben
abziehen.
Vorleistung: Elektro-Kabelverlegung
Schlitzbreite: 200-300 mm
Schlitztiefe: ca. 20 - 25 mm
Einnbauort: Wände alle Geschosse
03.__.100
Installationsschlitz, 200 -300mm
25,00
m
03.__.110 Putzabschlussprofil, Edelstahl Putzabschussprofil aus Edelstahl zur Begrenzung verschiedener Bauteile, z.B. Decken gegen Fertigteiltreppenläufe.
Putzdicke: ca. 15 mm
Einbauort: Nach Rücksprache mit der Baileitung.
03.__.110
Putzabschlussprofil, Edelstahl
20,00
m
03.__.120 Kalkgipsputz, 1-lagig, Decke, im Innenbereich Kalkgipsputz, einlagig, an Decken im Innenbereich, inkl. Untergrundvorbereitung etc.
Putz: P IV Kalkgipsputz
Oberfläche: geglättet
Oberflächenqualität: Q2
Putzdicke: ca. 10 mm
Raumhöhe: bis ca. 2,80 m
Vorleistung: Betondecken
Nutzung: Deckenbelag für Anstrich
Einbauort: KG - DG
03.__.120
Kalkgipsputz, 1-lagig, Decke, im Innenbereich
500,00
m²
03.__.130 Kalkgipsputz, Decke, Mehrstärken 0,5 cm Mehrstärken 0,5 cm zur vorgenannten Position.
03.__.130
Kalkgipsputz, Decke, Mehrstärken 0,5 cm
E
1,00
m²
03.__.140 Gipsputz, 1-lagig, Decke, im Innenbereich Ausführung als Gipsputz
03.__.140
Gipsputz, 1-lagig, Decke, im Innenbereich
E
W
1,00
m²
03.__.150 Gipsputz, Decke, Mehrstärken 0,5 cm Mehrstärken 0,5 cm zur vorgenannten Position.
03.__.150
Gipsputz, Decke, Mehrstärken 0,5 cm
E
1,00
m²
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.010 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet:
04.__.010
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
E
10,00
h
04.__.020 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl.
erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet:
04.__.020
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
E
10,00
h