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Büroflächen, Augsburg - GU
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV GU KGR 300 - Baukonstruktion ZTV GU KGR 300 - Baukonstruktion Allgemeine Ausführungshinweise Grundsätzlich erfolgt die Ausführung gemäß den Vorgaben des Architekten. Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der AN in Empfang zu nehmen, auf Vollzähligkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischen zulagern. Nicht geeignete Teile sind zurückzuweisen. Die Arbeiten sind gemäß DIN 18340 Trockenbauarbeiten DIN18352 Fliesen- und Plattenarbeiten DIN18353 Estricharbeiten DIN18356 Parkettarbeiten DIN18360 Metallbauarbeiten DIN18361 Verglasungsarbeiten DIN18363 Malerarbeiten DIN18365 Bodenbelagsarbeiten auszuführen. Ergänzend ATV DIN 18299. Weiterhin gelten alle sonstigen einschlägigen DIN u. DIN EN-Vorschriften zur Zeitpunkt der Bearbeitung, in neuester Fassung, sowie alle Verarbeitungsrichtlinien, Einbauanweisungen, etc. von Herstellern und Zulieferern von Einbauteilen und sonstigen beigestellten Materialien und Bauteilen, ferner die Forderungen, Angaben und Pläne der Architekten, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Erstellung der bautechnischen Unterlagen und die Bemessung für Baubehelfe, wie Trag- und Arbeitsgerüste sowie deren bauaufsichtliche Genehmigung obliegt dem AN. Die Untergründe sind vor den Arbeiten auf Eignung zu prüfen. Weist der Untergrund sichtbare oder anderweitig erkennbare Mängel auf, sind diese dem Architekten schriftlich mitzuteilen. Angaben zur Ausführung Für Güte und Verarbeitung der verwendeten Werkstoffe und die Ausführung der Arbeiten gelten alle zum Zeitpunkt der Angebotslegung in Kraft befindlichen einschlägigen DIN-Normen und VDE-Vorschriften, Güte- Maß- und Prüfbestimmungen, technischen Vorschriften und Richtlinien sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller ist zu folgen. Die Einhaltung und Erfüllung der einschlägigen Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütungsvorschriften laut Auflagen der Landesbauordnung Bayern obliegt dem Auftragnehmer. Es wird eine ständige Überwachung durch den Systemhersteller der verarbeiteten Produkte vorausgesetzt. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis durch schriftliche Protokolle vorzulegen. Alle eingesetzten Materialien (Befestigungselemente) müssen in allen Teilen gegenüber Feuchtigkeit von innen und außen korrosionsbeständig sein. Der AN haftet für die systemkonforme Ausführung der Gesamtkonstruktion und für deren Anwendung und Verarbeitung in vollem Umfange. Die angegebenen Maße sind im Rahmen der VOB ca. Maße. Die exakten Ausführungsmaße und Stückzahlen sind eigenverantwortlich den Plänen zu entnehmen und mit den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle abzustimmen. Hat der Anbieter gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Zusammensetzungen, Aufbauten und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei der Angebotsabgabe schriftlich, mit genauer Begründung anzugeben. Vor der Verwendung anderer Materialien, als den vorgeschriebenen, müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom AG eingeholt werden. In der Leistungsbeschreibung sind die grundsätzlich zu erbringenden Leistungen erfasst. Die objektbezogenen Randbedingungen sind den entsprechenden dem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen zu entnehmen und in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN schuldet eine schlüssel- und inbetriebnahmefähige Leistung. Fachbauleitung Die Fachbauleitung aller GU Leistungen wird durch den AN übernommen. Dieser muss in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtig sein. Die gilt auch fur den Obermonteur bzw. Vorarbeiter oder Polier. Der Fachbauleiter ist im Vertrag zu benennen. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Emissions-/ Immissionsschutz / Arbeitszeiten Die Baustelle grenzt unmittelbar an Gebäude mit sensibler Nutzung (Wohnutzung, Büronutzung). Es sind lärm- und erschütterungsarme Arbeitsgeräte und Arbeitsverfahren nach dem Stand der Technik vorzusehen. Staubfreisetzungen sind durch emissionsarme Arbeitsverfahren und Staubniederhaltung soweit technisch möglich zu vermeiden. Grundsätzlich sind Lärm und Erschütterungen während der Durchführung der Baumaßnahme auf das technisch mögliche Mindestmaß zu reduzieren. Schäden und Verunreinigungen an Nachbargebäuden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Personalstärken sind grundsätzlich so zu planen, dass Nachtarbeit nicht erforderlich wird. Sollten durch Verschulden des Auftragnehmers die Zwischentermine/ Termine nicht eingehalten werden, kann der Auftraggeber Nachtarbeit fordern. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. Nachtzeit: 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr Ortsbesichtigung Dem Bieter wird empfohlen, sich in der Angebotsphase über Umfang und Art der ausgeschriebenen Leistungen vor Ort ein Bild zu machen. Spätere Einwendungen wegen Unkenntnis der Örtlichkeiten werden nicht berücksichtigt. Der Außenbereich ist frei zugänglich. Eine Besichtigung der Gebäude von innen ist nur in Begleitung möglich. Gemeinsame Besichtigungstermine sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Ansprechpartner: Herr Hoffmann 0176 / 10007138, rh@hoffmann-architekt.eu
ZTV GU KGR 300 - Baukonstruktion
Definition Grundausbau und Mieterausbau Definition Grundausbau und Mieterausbau Grundausbau: Dieser Themenbereich umfasst alle grundlegenden Bauarbeiten, die notwendig sind, um das Gebäude strukturell fertigzustellen sowie einen Standardausbau. Mieterausbau: Dieser Themenbereich beinhaltet die Anpassung der Innenräume an die spezifischen Bedürfnisse der Mieter. Dies kann individuelle Raumaufteilungen oder Belagsfestlegungen einzelner Räume umfassen. Aus diesem Grunde können die Massen variieren. Im Rahmen der Vermietung können mehrere Bauabschnitte zusammengefasst werden oder gar das gesamte Gebäude umfassen.
Definition Grundausbau und Mieterausbau
01 Kostengruppe 300 - Baukonstruktion Grundausbau
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Kostengruppe 300 - Baukonstruktion Grundausbau
01. 2 Wände Grundausbau
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Wände Grundausbau