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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben: Modernisierung Bestandsgebäude F26 Augsburg
Ausschreibungsinhalt: Blitzschutzarbeiten
Bauort: Fuggerstr. 26, 86150 Augsburg
Bauherr: WE Holding GmbH & Co. KG
Freihamer Str. 2, 82166 Gräfeling
Projektsteuerung: LSPM Lindner & Simons Projektmanagement GmbH
Ridlerstr. 31 d, 80339 München
Ansprechpartner: Benedikt Hobel
Tel.: 089 5108875324
E-Mail: hobel@lspm.de
Ausführungstermin: nach Auftragserteilung
in Abstimmung mit GU und Dachdecker
Planungsbüro: IB Kaulich & Hofmann
Hauptstr. 39, 93138 Lappersdorf
Tel.: 0941 83024-0
E-Mail: info@kaulich-hofmann.de
Angebotssumme (netto): ____________________ EURO
Firma: ___________________________
Datum: ________________ Stempel/Unterschrift: _____________________
____________________________________________________________________________
Geprüfte Angebotssumme (netto): ____________________ EURO
Datum: ________________ Stempel/Unterschrift: _____________________
Leistungsverzeichnis
Projektbeschreibung: Projektbeschreibung:
Bauort & Lage:
Straße: Fuggerstr. 26
Ort: 86150 Augsburg
Flurstück Nr.: 1134
Geplant wird die Modernisierung eines Büro- und Geschäftsgebäudes.
Im Gebäude werden sich vorwiegend Büro- und Geschäftseinheiten befinden.
UG: 433,09 m²
EG: 362,05 m²
1. OG: 508,93 m²
2. OG: 509,50 m²
3. OG: 508,03 m²
4. OG: 509,08 m²
5. OG: 223,84 m²
Außenbereich: 60,68 m²
Terrasse: 153,29 m²
Höhen Gebäudeteile:
Hauptdach: ca. 23,10 m
Terrassenbereich OG5: ca. 19,45 m
Attikahöhe Terasse: ca. 1,26 m
Projektbeschreibung:
Projektbeschreibung Blitzschutzarbeiten Projektbeschreibung Blitzschutzarbeiten:
Die im LV beschriebene Leistung beinhaltet im Wesentlichen die Nachrüstung einer äußeren Blitzschutzanlage in Blitzschutzklasse III.
Zur Umsetzung der Arbeiten ist es erforderlich, die vor Ort bestehende Erdungsanlage und Ableitungsinstallationen auf Nutzbarkeit zu prüfen, um anschließend eine kontrollierte Ableitung von evtl. auftretenden Blitzströmen zu gewährleisten.
Zu Beginn der Arbeiten ist es zwingend notwendig, die bestehende Erdungsanlage auf Funktion und Durchgängigkeit zu prüfen.
Folgende Erdungs- und Blitzschutzsysteme sind für die Erstellung der Blitzschutzanlage vor Ort vorhanden und müssen geprüft werden:
- Stützbereich Nordseite EG
4 St. Trennstellen zu Trennkästen versenkt im Bodenbereich
- Innenhof Südseite EG
1 St. Trennstelle zu Trennkasten versenkt im Bodenbereich
1 St. Bandstahl aus Erdreich 30x3,5 mm
- Dachterrasse OG 5 Nord- und Ostseite
Anschlussfahnen Runddraht 8/10 mm im Bereich Attika und Seitenwände
- Dachanlage Hauptdach
2-3 Anschlussfahnen durch die Dachhaut geführt und abgedichtet
Grundsätzlich sind die bestehenden Maßnahmen vor Ort zu prüfen und auf Wiederverwendung zu bewerten.
Projektbeschreibung Blitzschutzarbeiten
1. Technische Vorbemerkungen 1. Technische Vorbemerkungen
1. Für alle zu leistenden Arbeiten sind folgende Vorschriften und Bestimmungen zu beachten:
1.1 Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen
DIN 18382 Starkstromanlagen in Gebäuden
DIN 18383 Schwachstromanlagen in Gebäuden
1.2 Die Vorschriften und Leitsätze des VDE und der DIN in der jeweils neuesten und gültigen Fassung.
1.3 Die technischen Betriebsbedingungen für die Ausführung von elektrischen Anlagen des zuständigen
Stromversorgungsunternehmens.
1.4 Bestimmungen, Vorschriften und Empfehlungen der Fernsprechversorgung der Telekom, M-Net usw.
1.5 Vorschriften und Bestimmungen der Brandversicherungskammer bzw. örtlichen Feuerwehr,
der Berufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und des VdS (Verein deutscher
Sachversicherer).
1. Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
1. Allgemeines
1.1 Für die Ausführung gilt der jeweils letzte Stand der Installationspläne, der vorhandenen
Montageanweisungen, das Leistungsverzeichnis und die Anschluss- und Verdrahtungspläne
der Geräte-Lieferfirmen.
1.2 Es dürfen nur einwandfreie Markenerzeugnisse verwendet werden, die den VDE-Vorschriften
entsprechen. Auf Verlangen sind Muster vorzulegen.
1.3 Für die rechtzeitige Materialbeschaffung, entsprechend Leistungsverzeichnis und Bedarf, hat der
Auftragnehmer zu sorgen. Die Terminplanung des Gesamtprojektes ist dabei besonders zu beachten.
1.4 Bei allen Positionen ist, soweit dies verlangt wird, die Angabe des Fabrikates einzutragen.
1.5 Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, die im LV vorgeschriebenen Fabrikate, Typen und Qualitäten
zu verwenden. Bei einzelnen Positionen kann die verlangte Qualität durch Vorschreiben eines
bestimmten Fabrikates festgelegt werden.
1.6 Von allen zum Einbau gelangenden Geräten sind auf Anforderung genaue Maßskizzen und
Ansichtsbilder in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
1.7 Elektro-, Heizungs-, Blitzschutz-, Lüftungs-, Sanitär- und Sprinklerfirmen haben unter Führung der
Bauleitung vor Montagebeginn ihre Leitungswege aufeinander abzustimmen. Soweit erforderlich,
sind anderen Firmen technische Angaben (z.B. Aussparungen, Anschlusswerte, usw.) zu machen.
Für den Anschluss bauseits gestellter Geräte übernimmt der Auftragnehmer volle Haftung für die
einwandfreie und fachliche Abwicklung.
1.8 Aus Gründen der Vereinfachung wird auf selbstverständliche Ausdrücke, wie "Liefern, Verlegen,
Herstellen, Montieren, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen", etc.
verzichtet. Sollten nur Einzelleistungen wie z.B. "nur liefern" oder "nur Montage" verlangt werden,
so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als vorschriftsmäßige, ordentliche und
gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung, einschließlich aller notwendigen, aber nicht
immer besonders erwähnten Nebenleistungen.
1.9 Der bauleitende Monteur auf der Baustelle muss im Besitz eines vollständigen Leistungsverzeichnisses,
einschließlich der Vorbemerkungen und der VDE-Vorschriften sein.
1.10 Das Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.
Bei sämtlichen Verhandlungen ist die Sprache deutsch.
Bauleiter, Fachbauleiter, Poliere und Vorarbeiter auch der Nachunternehmer müssen die deutsche
Sprache beherrschen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen 1. Allgemeines
2. In die Einheitspreise einzukalkulieren sind: 2. In die Einheitspreise einzukalkulieren sind:
2.1 Sämtliche Fracht- und Verpackungskosten frei Baustelle, einschließlich eventuell erforderlicher
Transportversicherungen.
2.2 Bereitstellung aller erforderlichen Werkzeuge und Messinstrumente, Leitern und Gerüste, Hebebühnen
in einwandfreiem Zustand und in genügender Anzahl.
2.3 Alle Vor- und Nacharbeiten, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen gehören, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt sind (z. B. Baustelleneinrichtung, Abdeckungen bei
stauberzeugenden Tätigkeiten usw.).
2.4 Beseitigung des vom Auftragnehmer verursachten Bauschuttes und Verpackungsmaterials, mindestens
arbeitstäglich.
2.5 Alle erforderlich werdenden Überstundenzuschläge, Auslösungszulagen sowie Fahrtkosten.
2.6 Kosten für Baustrombezug
2.7 Der tatsächliche Leitungsverlauf muss während der Montage auf der Baustelle laufend in die
Montagepläne eingetragen werden. Diese Unterlagen dienen dann zur Erstellung der Bestands-
und Abrechnungspläne.
2.8 Die komplette Lieferung, die fachgerechte und betriebfertige Montage mit allem erforderlichen
Zubehör, mit Klein- und Befestigungsmaterial.
2.9 Detail-Abstimmungen mit der zuständigen Brandschutzbehörde und/oder Werkfeuerwehr im
Rahmen der Montageplanung und Ausführung.
2.10 Für alle Anlagen und Geräte in nachstehenden Leistungsumfang wird die Vorlage einer
Konformitätserklärung gemäß EU- Maschinenrichtlinie oder das CE-Zeichen gefordert.
Dies ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
2. In die Einheitspreise einzukalkulieren sind:
3. Planungsunterlagen 3. Planungsunterlagen
Änderungen bei der Ausführung der Anlage gegenüber der Planung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauleitung vorgenommen werden (mit Ausnahme von geringfügigen Änderungen, wie Steckdosenorte, Schalteranbringung usw.).
Der AN hat die Montageplanung durchzuführen auf Basis der übergebenen Ausführungspläne und diese mind. 2 Wochen vor Montagebeginn der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
3. Planungsunterlagen
4. Nachtragsangebote 4. Nachtragsangebote
Die Nachtragsangebote sind jeweils als separate Titel im Anschluss an das Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die Nachtragspositionen sind je Titel fortlaufend zu nummerieren und jeweils mit einem "N" hinter der Nummer zu versehen.
z.B. Nachtragsangebot Nr. 1 Titel 20 Pos. 20.1 N - 20.5 N
Nachtragsangebot Nr. 2 Titel 21 Pos. 21.1 N - 21.7 N usw.
Positionen der Nachträge müssen sich mit den Positionsangaben im Aufmaß decken.
Entfallen durch ein Nachtragsangebot Positionen aus dem Leistungsverzeichnis, so sind diese im Nachtragsangebot mit Hinweis "hierfür entfällt aus dem Leistungsverzeichnis Pos...." in Abzug zu bringen.
Nachtragsangebote werden auf der Grundlage der Hauptangebote geprüft.
Von den geprüften Nachtragsangeboten erhält der Auftragnehmer ein Rücklaufexemplar.
Einwände gegen Prüfungseintragungen sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend zu machen.
4. Nachtragsangebote
5. Bestandsunterlagen 5. Bestandsunterlagen
Als Bestandsunterlagen müssen die Ausführungs- und Montagezeichnungen entsprechend dem tatsächlichen Einbauzustand überarbeitet und geliefert werden. In diesen Plänen muss die tatsächliche Ausführung des Bauwerks lückenlos dokumentiert sein.
Die Pläne sind als 2-D-Pläne (zweidimensionale Darstellung) zu erstellen.
Die Dokumentation ist zusätzlich auf einen USB-Stick in den Formaten pdf, plt, eplan und dwg an den Bauherrn zu übergeben. Optische Verkleinerungen sind dann möglich, wenn die Ausführungszeichnung mindestens über den Maßstab 1:50 verfügt und die Verkleinerungen noch gut lesbar sind.
Der Endmaßstab der Verkleinerung darf nicht kleiner als 1:100 sein.
Die Bestandunterlagen müssen in folgender Form übergeben werden (Anzahl siehe Position der Ausschreibung).
Bestandspläne:
- 1 Satz Farbplots, alterungsbeständig nach DIN in Mappen/Ordnern geordnet
- 1 Satz Schemata für alle Anlagen
- Alle Pläne in elektronischer Form
Weitere Bestandsunterlagen je 1-fach in Mappen/Ordnern geordnet mit Inhaltsverzeichnis:
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Errichterzertifikate
- Allgemeine baufaufsichtliche Zulassungen mit Übereinstimmungserklärung
- Bedienungsanweisungen, abgestimmt auf die ausgeführten Anlagen
- Gerätebeschreibungen, abgestimmt auf die eingebauten Teile
- Anlagen- und Funktionsbeschreibungen mit Hinweisen für eine wirtschaftliche Betriebsweise
- Stromlauf- und Klemmenanschlusspläne; zusätzlich ein Satz dieser Pläne in einem Planfach im
Schaltschrank des betreffenden Gewerks/der betreffenden Verteilung etc.
- Detaillierte Wartungslisten
- Ersatzteillisten
- Liste der Reservematerialien
- Kopien sämtlicher behördlicher Prüfbescheinigungen und Werkstattests
- Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen
- Abnahmeprotokolle mit zugehörigen Mängellisten und Freimeldungen
- Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen (Schottkataster mit Fotos)
Alle Unterlagen sind so zu ordnen, dass der Auftraggeber mit geringem Aufwand die zur Wartung der Anlagen erforderlichen Arbeiten disponieren kann.
Das Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt. Bei sämtlichen Verhandlungen ist die Sprache deutsch. Bauleiter, Fachbauleiter, Poliere und Vorarbeiter, auch der Nachunternehmer, müssen die deutsche Sprache beherrschen.
Die komplette Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und Voraussetzung für die Abnahme der Leistungen des AN. Die Dokumentation ist 4 Wochen vor der Abnahme zur Prüfung vorzulegen. Ohne Dokumentation ist die Leistung nicht fertig gestellt und ein Abnahmeverlangen nach VOB ist nicht möglich.
5. Bestandsunterlagen
6. Planungsleistungen/Erbringung und Koordination 6. Planungsleistungen/Erbringung und Koordination
Seitens des Bieters ist zu berücksichtigen, dass er seine Planungsleistung (Montageplanung) mit den verschiedenen Gewerken koordinieren muss. Diese koordinierten Pläne sind dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Für die Prüfung dieser Pläne ist ein angemessener Zeitraum von mindestens zwei KW zu berücksichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Planerstellung in CAD erfolgen muss und das die Koordinierung auch die vom AG beigestellte Planung umfasst.
Ausführungsplanung:
Pläne müssen ausdrücklich mit "ZUR AUSFÜHRUNG FREIGEGEBEN" gekennzeichnet sein.
Montageplanung:
Pläne müssen auf Basis der freigegebenen Ausführungspläne erstellt und als "Montageplan"
gekennzeichnet sein.
6. Planungsleistungen/Erbringung und Koordination
7. Fertigstellung, Mängelbeseitigung 7. Fertigstellung, Mängelbeseitigung
Zum Fertigstellungstermin gemäß Auftragsterminplan sind auch Änderungen und Ergänzungen, die nach Vertragsabschluss beauftragt werden, fertigzustellen, soweit diese im Zuge der laufenden Baumaßnahmen ausgeführt werden können.
Die Mängelbeseitigung muss spätestens 3 Wochen nach Fertigstellung abgeschlossen sein und
nachvollziehbar dokumentiert werden.
Der Bauherr behält sich vor, Kosten, die ihm nach diesem Termin unmittelbar oder durch Einschaltung
Dritter entstehen, beim AN einzubehalten bzw. dem AN in Rechnung zu stellen.
Erkannte Mängel sind unmittelbar im laufenden Baubetrieb zu beseitigen.
7. Fertigstellung, Mängelbeseitigung
8. Laufende Dokumentation 8. Laufende Dokumentation
Die Prüfzeugnisse und Zulassungen der eingesetzten Produkte sind vor dem Einbau beizubringen.
Das Format ist so zu wählen, dass Prüfzeugnisse und Zulassungen ohne Änderung der Dokumentation beigelegt werden können.
Der bauleitende Monteur muss die Ausführung baubegleitend dokumentieren und diese Pläne regelmäßig der Bauleitung zur Einsicht vorlegen.
8. Laufende Dokumentation
9. Änderungen im Leistungsumfang 9. Änderungen im Leistungsumfang
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen oder auch ganze Titel entfallen zu lassen.
9. Änderungen im Leistungsumfang
10. Elektroinstallationsarbeiten 10. Elektroinstallationsarbeiten
Als Grundlage gelten alle einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik
in der jeweils neuesten und gültigen Fassung sowie der Stand der Technik.
Die Arbeitsaufnahme hat jeweils spätestens 2 Arbeitstage nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Die Arbeiten sind Hand in Hand mit den Arbeiten der übrigen am Bau beteiligten Firmen durchzuführen.
Die nötigen Absprachen hat der Unternehmer selbst mit den anderen Firmen zu treffen.
Anfallender Bauschutt und sonstige Abfallmaterialien sind tadellos und umgehend (mind. täglich) ohne Verrechnung zu beseitigen und abzutransportieren. Der Bauschutt ist nach dem neuesten Müllgesetz getrennt zu entsorgen.
Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
10. Elektroinstallationsarbeiten
11. Aufmaßerstellung 11. Aufmaßerstellung
Aufmaß nach Fertigstellungsanzeige der festgelegten Teilabschnitte, entsprechend Bauzeitenplan des AG.
Folgende Unterlagen sind durch den AN zu erbringen:
- Aufmaßplan-Ausschnitt als Bestandsplan, mit Kennzeichnung aller aufzumessenden Teile und
Einrichtungen
- Aufmaßblätter mit Angabe Pos. Nr./ Achsen / Kurztext, getrennt nach Medien
- Zum Aufmaßtermin ist ein zeichnungsberechtigter Bauleiter sowie Hilfspersonal durch den AN zu stellen.
- Für schwer erreichbare Bereiche sind durch den AN Hebebühnen etc. zu stellen.
- Aufmaßhilfsmittel wie Längen-Messgeräte etc. werden durch den AN gestellt.
- Zum Aufmaß sind die vorgegebenen bzw. freigegebenen Materialien nochmals durch Liefer-, Bestell- oder
Bestätigungsschreiben zu prüfen und schriftlich zu bestätigen.
11. Aufmaßerstellung
Wichtige Hinweise zur Kalkulation: Wichtige Hinweise zur Kalkulation:
Bei der Erstellung des Angebotes sind in jedem Fall die Material- und Lohnanteile getrennt aufzuführen, wenn dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
Nichtbeachtung kann zum Ausschluss aus der Angebotswertung führen.
Der Abgabetermin für das Angebot ist verbindlich einzuhalten. Verspätet abgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt.
Lagerflächen stehen im und um das Baufeld nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Alle benötigten Materialien sind so zu bestellen, dass diese zeitnah verbaut werden.
Folgende Arbeitszeiten gelten für diese Baumaßnahme als Regelarbeitszeit und sind in den einzelnen Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren.
- Montag bis Freitag von 6:00 bis 22:00 Uhr
- Samstag von 6:00 bis 22:00 Uhr
Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen werden die allgemeinen vereinbarten Zuschläge des AG vergütet.
Die Erfordernis ist mit der örtlichen Bauleitung abzuklären.
Zur Kalkulation können nach Absprache die Örtlichkeiten bzw. die Planunterlagen besichtigt werden. Nachträgliche Forderungen für Mehraufwendungen, Gerüststellungen und Montageerschwernisse können nicht geltend gemacht werden.
Vom AN ist ein verantwortlicher, zuverlässiger und bevollmächtigter Projektleiter und ein Vertreter für die im Angebot enthaltenen Gewerke zu benennen.
Wichtige Hinweise zur Kalkulation:
Terminablauf allgemein: Terminablauf allgemein:
Die Arbeiten erfolgen Abschnittsweise in Absprache mit den Fachabteilungen. Zwischen den einzelnen Abschnitten kann es zu Unterbrechungen der Baumaßnahme kommen. Umschlussarbeiten an vorhandene Systeme sind nur außerhalb der Betriebszeiten des AG an Samstagen und Sonntagen nach Weisung der Bauleitung zu tätigen. Für die Einhaltung der Zwischentermine hat der AN durch geeignete Maßnahmen, wie Erhöhung der Anzahl der Montagegruppen usw. Sorge zu tragen.
Terminablauf allgemein:
Hinweis: Hinweis:
Beim Rückbau muss penibel darauf geachtet werden, dass die demontierten Gegenstände schadfrei eingelagert werden können.
Des Weiteren ist bei der Trennung F26 und F20 darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigung entsteht.
Hinweis:
1 Blitzschutzarbeiten
1
Blitzschutzarbeiten
1. 1 KG 446 - Fundamenterder
1. 1
KG 446 - Fundamenterder
1. 2 KG 446 - Äußerer Blitzschutz
1. 2
KG 446 - Äußerer Blitzschutz
1. 3 KG 446 - Allgemeines
1. 3
KG 446 - Allgemeines
Anerkennung der Ausschreibung:
Die anbietende Firma erklärt,
a.) dass sie die Ausschreibung auf Vollständigkeit und auch daraufhin überprüft hat, dass keine Seiten
fehlen,
b.) dass die Ausschreibung lückenlos gelesen wurde,
c.) dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich oder mehrdeutig auszulegen ist,
d.) dass bei Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende und termingerechte Klärung seitens des
ausschreibenden Ingenieurbüros erfolgte,
e.) dass dieses Angebot auf betriebsindividueller Kalkulation beruht und in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkten Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
f.) dass sie sich auch in früheren Vergabeverfahren an Preisabsprachen nicht beteiligt hat und gegen sie
Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen nicht geführt werden,
g.) dass sie diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch Unterschrift als maßgeblicher
Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
............................................. ...................................................................................................
Ort / Datum Rechtsverbindliche Unterschrift / Firmenstempel
Anerkennung der Ausschreibung: