Hausanschlüsse
Breitband Rügen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa nschlüssen LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse , abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung sbau. Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen . Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel (Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel) zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic ht gesondert vergütet. Hausbegehung Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer, ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu ng vorzulegen. Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung Außen-/ Innenwand) anzufertigen. Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe n. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure chnen. Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer den kann. Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de s Netzbetreibers angeschlossen werden können. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen, fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au sdrücken können. Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte n bzw. mit einzurechnen. Herstellung der Hausanschlüsse Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D N 30, bei der Verlegung einzubringen ist. Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen. In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen) . In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un d dem AG zu übergeben. Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug und Montage LWL-Kabel. Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt werden. Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen. Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse. Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN 18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne ) herstellen. Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch unter Zugbelastung unterschritten werden. Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre ise mit einzurechnen. Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e rfolgen. Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück , sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf älle ist dem AG vorzulegen. Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei sen mit einzurechnen. Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta llationsrohr zu verwenden. Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal ten werden. Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich, mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen. Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung, ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver legeposition herzustellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen. Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na ch den abzuschließenden Fasermengen. Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels. Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen . Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe n des MR realisieren. Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten. Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends topfen gas- und wasserdicht abzudichten. Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat ionen im Inneren des APL untergebracht sein. Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se in. Einmessung Hausanschlüsse Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok umentiert werden. Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser, Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P osition). Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser ve. Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für - Kabellieferung, - Kabel einbringen, - Kabelmontage POP zu KVS - Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie - Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
02 Breitbandausbau - Verlegearbeiten
02
Breitbandausbau - Verlegearbeiten
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR) Die Dimensionierung der Mikrorohrverbände und Hausansch luss-Mikrorohre, ist abschnittsweise und entsprechend d er vorliegenden Anzahl an zu versorgenden Wohneinheiten durchgeführt worden. Von dem Abzweig der Verteilebene (Mikrorohrverbände) au f öffentlichem Grund bis in das Gebäude, ist für jedes zu versorgende Haus mindestens ein Mikrorohr gemäß Mate rialkonzept auszulegen. Hierfür ist in der Längstrasse vor dem privaten Grund der Schutzmantel des Rohrbündels aufzutrennen. Das für den Gebäudeanschluss vorgesehene Mikrorohr (Far bcodierung gemäß Planung), ist aus dem Verband herauszu führen und abzuschneiden. Das dem Gebäude zuzuführende Mikrorohr, ist mittels geeignetem Verbinder gas- und wa sserdicht mit dem Mikrorohr der Hauszuführung (Position im Abschnitt Hausanschluss herstellen) zu verbinden. D as im Rohrverband verbleibende weitergeführte Rohr, ist durch einen Endstopfen abzudichten. Die Lieferung/Bereitstellung der MRV und MR erfolgt dur ch den AN. Es sind Mikrorohre und Mikrorohrverbände eines Herstell ers einzusetzen. Eine Mischung von Mikrorohren untersch iedlicher Hersteller ist nicht zulässig. Um eine Materi alhomogenität innerhalb des Netzes gewährleisten zu kön nen, ist der Hersteller GM-Plast erwünscht. Ebenfalls hat der AN die erforderlich werdenden Verbind er (Doppelsteckmuffen), Endkappen und Gasblocker fabrik atsidentisch den MRV/MR bereitzustellen. Alle Kleinmaterialien sind Bestandteil der Verlegeposit ionen. Eine gesonderte Vergütung für die Lieferungen und den E inbau erfolgt nicht. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber, die Einhalt ung aller in der technischen Spezifikation des BMVI gef orderten Eigenschaften der angebotenen Materialien, zu und liefert mit dem Angebot die zugehörigen Produktinfo rmationen, sowie externe Prüfzeugnisse und Belege von e inem akkreditierten Prüfinstitut. Hinweis: Die Titulierung Mikrorohr (MR) bezieht sich im Folgenden sowohl auf einzeln verlegte Mikrorohre, als auch auf die Rohre eines Mikrorohrverbandes (MRV). Ausführungsvorgaben Die Leerrohrsysteme werden für eine sehr lange Betriebs zeit geplant und müssen dementsprechend hohen Qualitäts anforderungen genügen. Aus diesem Grund, haben alle zu verbauenden Leerrohrsysteme, den nachfolgend aufgeführt en Qualitätsrichtlinien zu entsprechen. Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile müs sen zur direkten Erdverlegung und für alle gängigen alt ernativen Verlegemethoden, wie dem Einziehen in bestehe nde Rohrtrassen, Plug-, Trenching- und Spühlbohrverfahr en zulässig zu sein. Weiterhin haben sie druck- und sch lagfest ausgeführt zu sein. Der Querschnitt des verwendeten Mikrorohrs hat kreisrun d zu sein. Die jeweilige Rohraußenoberfläche muss saube r und glatt sein. Die Mikrorohrwand darf keine Krusten, Hohlstellen, Löcher oder Inhomogenitäten aufweisen. Weiterhin muss jedes Mikrorohr über eine Innenrillung ( Längsrillen) verfügen, welche es gewährleistet, Lichtwe llenleiterkabel unterschiedlicher Ausführungen, mittels Einblas- bzw. Einziehvorgangs, in das Mikrorohr, über eine möglichst große Strecke einzubringen. Für optimale Einbringergebnisse ist sicherzustellen, da ss die Rillentiefe einen Mindestwert von 0,05 bis 0,1 m m nicht unterschreitet und zudem die Ovalität der Mikro rohre einen Maximalwert von 0,2 mm bei einem Rohrdurchm esser von 7 und 10 mm, sowie einen Maximalwert von 0,3 mm bei einem Rohrdurchmesser von mind. 12 mm nicht über steigt. Im Verbund haben die einzelnen Mikrorohre mit einem Man telrohr eng ummantelt zu sein und einen flexiblen Rohrv erband zu bilden. Die Manteloberfläche muss sauber und glatt sein. Werkstoff Es sind ausschließlich Mikrorohre aus Polyethylen hoher Dichte einzusetzen. Im Hinblick auf den von dem Auftraggeber geforderten Qu alitätsstandard (1A Ware), der zum Einsatz gelangenden MRV/MR ist die Zumischung von Regenerat bzw. Recyclat n icht zulässig. Inhomogenitäten (Einschlüsse) wie Blasen, Lunker und Fr emdkörper, dürfen nicht größer als 0,02 mm² sein. Die einzelnen Gemengekomponenten und deren Zusammensetz ungsverhältnis müssen dem Auftraggeber auf Wunsch für Ü berprüfungszwecke zur Verfügung gestellt werden - insbe sondere bei Unklarheiten zur Weitergabe an autorisierte Prüfanstalten. Betriebstemperatur Zur vollen Funktionsfähigkeit im verlegten Zustand der Mikrorohre muss eine - Dauertemperatur bis min. + 70 °C und eine - Kältebeständigkeit bis min. - 30 °C gegeben sein. Verlegetemperatur Eine Verlegung muss im Temperaturbereich von - 10 °C bi s + 40 °C unter Berücksichtigung der zulässigen Biegera dien möglich sein. Kältebedingte Materialsteifigkeiten und Orientierung sind unumgänglich. Bei Verlegung der Rohre unterhalb des Gefrierpunktes, s ind die Rohre in beheizten Hallen bis zur Verlegung zu temperieren. Die Vorgaben und zulässigen Grenzwerte des Rohrherstell ers sind dabei zwingend einzuhalten. UV- und Witterungsstabilität Für die Freilagerung muss der AN eine UV-Stabilität für Mikrorohre von 2 Jahren bei mitteleuropäischem Klima g ewährleisten. Die Mikrorohre sind nach der Bewitterung einem Zustands test nach DIN EN 1167 Teil 1 und 2: 2006-05 mit Bewertu ng nach DIN 16874 zu unterziehen, welcher zu bestehen i st. Der bestandenen Zeitstandstest von 170 h entspricht einer Mindestlebensdauer der Mikrorohre von 50 Jahren. Farbe Die Grundfärbung der Mikrorohre hat durchgehend homogen zu sein. Zur Unterscheidung der einzelnen Mikrorohre im Verbands system, müssen folgende Rohrfarben eingesetzt werden: - rot - grün - blau - gelb - weiß - grau - braun - violett - türkis - schwarz - orange - pink Ausführung des Rohres mit Kennstreifen (Farbstreifen/tr ansparent abwechselnd, Streifenbreite: ca. 9,5 mm bei M RV/5,5 mm bei MR), die eine eindeutige Transparenz (Kab elbelegung) und Farbkennung ermöglichen. Eine Untersche idbarkeit zwischen A-Verband und B-Verband ist sicherzu stellen. Kennzeichnung Die Beschriftung an allen Verbindungs- und Abschlusspun kten in Druckschrift wasser- und wischfest (keine hands chriftlichen Markierungen!) ist in die entsprechenden E inheitspreise einzukalkulieren. Die Beschriftungen habe n auf farbcodierten Kabelmarkern zu erfolgen. Die Kennzeichnung ist nach DIN 1451 dauerhaft im Abstan d von max. 1 m längst zur Rohrachse aufzubringen. Beschriftung: - Schriftart: Arial oder ähnlich - Neigung: 90 ° - Schrifthöhe: 2,5 mm - Schriftfarbe: schwarz Alternativ sind die Verbände in unterschiedlicher Mante lfarbe zu wählen. Beschriftung: "Achtung! Kennzeichnung Aufdruck nach Vorgaben AG Tel. 0800 9927112 ZWAR Breitbandnetz Rügen" Lieferform Die MRV/MR sind auf Trommeln zu liefern. Die Trommeln m üssen so konstruiert sein, dass weder Beschädigungen no ch Druckstellen an den Rohren auftreten können. Das inn ere Ende des MRV/MR hat am Trommelkern befestigt zu sei n. Die Lieferlängen haben an beiden Enden (rechtwinklig zu r Rohrachse geschnitten) mit je einer Verschlusskappe v erschlossen zu sein. Diese Verschlusskappen sind so fes t anzubringen, dass sie bei Transport- und Verlademanip ulationen nicht verloren gehen. Das innere Rohrende muss z.B. über eine Fräsung am Spul enseitenflansch, erreichbar sein. Jede Lieferlänge, ist mit einem dauerhaften Etikett (Be schriftung mit unverwischbarer Farbe) zu beschildern, d as nachstehende Informationen aufweist: - Name der Herstellerfirma bzw. deren Kurzzeichen oder Firmensymbol - Produktbezeichnung - Artikelnummer - Lieferlänge in m - Bezeichnung der Charge bzw. Herstelldatum (Tag/Monat/ Jahr) - fortlaufende Gebindenummer Verlegevorgaben Alle Rohrverbände, Einzel-Mikrorohre und Anbauteile sin d grundsätzlich nach Angaben des Herstellers zu verlege n. Werden in der Leistungsbeschreibung höhere Anforderu ngen/Qualitäten in der Ausführung gefordert, gelten die se vorrangig. Vor der Einbringung unter Grund sind alle MRV/MR auf Be schädigungen zu prüfen. Bei gleichzeitiger Verlegung mehrerer MRV bzw. MR, muss die Vertauschung einzelner Züge ausgeschlossen werden. Alle Mikrorohrverbände und Mikrorohre sind mit farblich unterschiedlichen Ummantelungen oder mit farblich unte rschiedlich geprägten und verrottungssicheren Markierun gsfähnchen/ -klipps im Abstand von je 1,0 m, mit einem Versatz von 0,5 m, zu verlegen/kennzeichnen/markieren/b eschriften. Dies gilt nicht für Hausanschlussröhrchen. Diese Leistu ng ist in den Einheitspreis der Position Liefern und Ve rlegen (je) Mikrorohrverband einzurechnen. Das Einziehen von MRV/MR ist bis zu einer Außentemperat ur von - 10 °C ohne besondere Vorkehrungen möglich. Bei tieferen Temperaturen ist eine mindestens 12-stündige Lagerung des Rohrmaterials in geschlossenen Lagerräumen erforderlich. Bei allen Einzieharbeiten, sind die spezifischen Vorgab en der Lieferanten zu beachten. In, durch offene Bauweise hergestellten, Tiefbaustrecke n, müssen MRV/MR in einer 10 cm Sandbettung gelagert we rden. Die Leitungszone ist bis 20cm über dem Rohrscheit el mit Sand-/ Steinfreiem Boden zu verfüllen. Oberhalb des Sandbetts dürfen keine größeren Steine vorhanden se in, die die MRV/MR bei Verdichtung beschädigen können. Die Verlegung der MRV/MR erfolgt linear, keine wellenfö rmige Verlegung. Hierfür ist die Grabensohle entspreche nd herzustellen. Die zulässigen Mindestbiegeradien sind zwingend einzuha lten. Die Einzelrohre sind, von der MRV-Muffe aus aufsteigend , lagerichtig zu verlegen. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass so wenig wie möglich Verbindungsstelle n eingebaut werden. Um ggf. eine optimierte Verlegung vornehmen zu können, müssen längere Teilbereiche vor der Verlegung geöffnet werden. Dem AN steht es frei, eine geeignete Länge als MRV-Ring im Graben mitzuführen. MRV/MR dürfen keinesfal ls ohne druckfesten Schutz überfahren werden. Die MRV/MR müssen direkt vom fahrenden Trommelwagen abg etrommelt werden. Der Trommelwagen muss dabei derart üb er dem zu beziehenden Rohrabschnitt aufgestellt werden, dass das Rohr fallend vom oberen Trommelteil ("über Ko pf") eingezogen werden kann. Das Abziehen der MRV/MR vom stehenden Trommelwagen in d ie Verlegestrecke, ist nur unter Aufstellung einer ange messenen Zahl geeigneter Kabelrollen erlaubt. Die MRV/M R dürfen keinesfalls über Oberflächen (auch nicht über unbefestigte) geschleift werden. Die Trommeln sind währ end der Arbeiten gegen Abrollen zu sichern und nachts z u beleuchten. Der logistische Aufwand für den Transport unterschiedlich farbiger MRV, sowie Verschnitt sind mi t einzukalkulieren. Das Schneiden der MRV/MR muss senkrecht zur Achse und g enerell spanfrei mit geeignetem Systemwerkzeug erfolgen . Sägen dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin ist bei den Montagearbeiten grundsätzlich äuß erste Sauberkeit einzuhalten, damit die Beziehbarkeit d er Mikrorohre mit Lichtwellenleiterkabeln gewährleistet bleibt. Die gesamte Mikrorohranlage ist druckwasser- und gasdic ht bis 0,5 bar aufzubauen, um Menschen und Sachwerte in den Gebäuden gegen Eintritt derartiger Medien in die M ikrorohr-Kabelanlage zu schützen. Alle im offenen Tiefbau verlegten Rohre und Kabel, müss en im Abstand von 0,2 m mit Trassenwarnband abgedeckt w erden. Das Trassenwarnband ist im Leistungsverzeichnis als separate Position ausgewiesen. Der AG behält sich vo,r weitere Informationen anzuforde rn, sollten aus seiner Sicht die oben genannten Anforde rungen an Material und Verlegung durch die gelieferten Unterlagen, nicht vollumfänglich abgedeckt sein. Parallele Verlegung und kreuzende Versorgungsleitungen jeglicher Art werden nicht gesondert vergütet. Einziehen von MRV in Kabelschutzrohre bzw. in bestehend e Kabelrohranlagen Die Einzieharbeiten sind unter Beachtung der nachfolgen den Bedingungen durchzuführen: - Für die Zieharbeiten an MRV sind ausschließlich Einzi ehwinden zulässig, die über einen Zugkraftschreiber ver fügen - Die in der Spezifikation der Hersteller angegebenen m ax. Zugkräfte, dürfen beim Einzug nicht überschritten w erden. Für jedes Rohr ist pro Einziehabschnitt ein Diag ramm über die aufgetretenen Zugkräfte den Dokumentation sunterlagen beizufügen - Die MRV müssen im Abstand von 1,0 m markiert werden. Bei Einzug in Mantelrohre sind die MRVs unmittelbar am Anfang und am Ende des Mantelrohres farblich eindeutig zu markieren. Die Markierung hat mit bedruckten Kabelma rkern zu erfolgen, keine Ettiketen oder ähnliches - Eine gesonderte Vergütung für das Anschneiden und Ver schließen der Rohrenden erfolgt nicht und ist Bestandte il der Leistungspositionen - Nach dem Einziehen, sowie auch vorübergehend während der Bauphase, sind die MRV- Enden mit Endstopfen abzudi chten. - Die Kabelschutzrohrenden und sämtliche Rohranschnitte müssen unmittelbar nach Abschluss der Einzieharbeiten mit Abdichtmasse oder Schaumdichtungen abgedichtet werd en - Für alle Arbeiten an den MRV-Anlagen darf nur das vom Hersteller spezifizierte Werkzeug verwendet werden - Anderweitige Werkzeuge und Schneidvorrichtungen sind grundsätzlich verboten. Anordnung von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren Beim Einbau von MRV im Beilauf zu Kabelschutzrohren (KS R) werden die MRV grundsätzlich hausseitig, unterhalb d es Rohrscheitels, neben der obersten Kabelrohrlage, ver legt. Sämtliche Kommunikation, sowohl schriftlich wie auch fe rnmündlich, ist in deutscher Sprache zu führen. Ebenso ist es zwingend erforderlich, dass zu jedem Zeit punkt, mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle vor Ort ist, der sich sicher in deutscher Sprache verständigen kann.
Mikrorohrverbände (MRV) und Mikrorohre (MR)
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg eben sich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reserve.
Die aufgeführten Liefermengen der Mikrorohrverbände erg
02.01 Rohrverbandsarbeiten
02.01
Rohrverbandsarbeiten
03 Hausanschlüsse (HA)
03
Hausanschlüsse (HA)
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa nschlüssen LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse , abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung sbau. Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen . Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel (Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel) zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic ht gesondert vergütet. Hausbegehung Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer, ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu ng vorzulegen. Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung Außen-/ Innenwand) anzufertigen. Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe n. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure chnen. Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer den kann. Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de s Netzbetreibers angeschlossen werden können. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen, fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au sdrücken können. Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte n bzw. mit einzurechnen. Herstellung der Hausanschlüsse Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D N 30, bei der Verlegung einzubringen ist. Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen. In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen) . In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un d dem AG zu übergeben. Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug und Montage LWL-Kabel. Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt werden. Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen. Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse. Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN 18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne ) herstellen. Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch unter Zugbelastung unterschritten werden. Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre ise mit einzurechnen. Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e rfolgen. Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück , sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf älle ist dem AG vorzulegen. Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei sen mit einzurechnen. Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta llationsrohr zu verwenden. Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal ten werden. Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich, mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen. Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung, ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver legeposition herzustellen. Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen. Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na ch den abzuschließenden Fasermengen. Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels. Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen . Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe n des MR realisieren. Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten. Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends topfen gas- und wasserdicht abzudichten. Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat ionen im Inneren des APL untergebracht sein. Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se in. Einmessung Hausanschlüsse Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok umentiert werden. Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser, Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P osition). Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
03.01 Tiefbau Hausanschlüsse
03.01
Tiefbau Hausanschlüsse
03.02 Rohrleitungsbau Hausanschlüsse
03.02
Rohrleitungsbau Hausanschlüsse
03.03 Netztechnik Hausanschlüsse
03.03
Netztechnik Hausanschlüsse
06 Dokumentation der Bestandsanlage
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Dokumentation der Bestandsanlage
Dem Nachweis, des effizienten Mitteleinsatzes zweckents prechend, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtpf lichten des AN für die Inbetriebnahme des Netzes nachfo lgend aufgeführte Dokumentationsschritte (je nach Nennu ng), während bzw. nach Fertigstellung des Netzes, durch zuführen. Diese sind entsprechend gesetzlichen und beih ilferechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §8 der NGA -Rahmenregelung, §77a TKG, sowie der EU-Leitlinie, zu e rbringen. Bestandsdokumentation Die Einmessung ist baubegleitend durchzuführen. Die Tra sse ist hierfür digital (tachymetrisch, GNSS) einzumess en. In die Leistung eingeschlossen, ist die Ausarbeitun g der Bestandsunterlagen nach Richtlinien des AG entspr echend den gesetzlichen und beihilferechtlichen Vorgabe n, insbesondere gemäß § 8 der NGA-Rahmenregelung, § 77a TKG sowie der EU-Leitlinie. Die rechtverbindliche Aufnahme, beinhaltet die tatsächl ichen Lagekoordinaten, genauer, Hoch-, Rechts- und NN-H öhen, nach Verlegung am offenen Graben oder nach beiges tellter Suchschachtung mit Bezug zu vorhandenen Festpun kten, sowie die Erfassung von Minderdeckungen und deren Schutz. Der AN hat die Koordinierung zwischen dem Tiefbau und d em Vermessungsunternehmen sicherzustellen. Für die Doku mentation der Kabelschächte, sind Kabelschachtkarten, n ach Vorgabe des AG, anzufertigen. Es ist ein Leerrohrlageplan (Koordinatensystem ETRS89/U TM EPSG-Code: 25833 im Datenformat dwg/dxf) mit Darstel lung/Eintragung der Verlegetiefe/Überdeckung, des verle gten/eingebauten Materials (mit Herstellerangabe, Schni tt mit Farbangabe der Rohrverbände/Mikrorohre/Kabelschu tzrohre), der Oberflächen in denen verlegt wurde, der V erlegearten und ein Rohrverbandlängenplan anzufertigen. Gegenüber der Ausführungsplanung abweichende Ausführung en, sind als Rotstiftkorrektur in den Plänen darzustell en. Weiter ist eine Bestandsvermessung aller verlegten Rohr verbände, Einbauteile, Verbinder, Abzweiger, Schächte u sw., durch eine Fachfirma für Vermessungsleitungen im K oordinatensystem ETRS89/UTM mit Darstellung im Rohrverb andlageplan vorzulegen. Darüber hinaus, ist hierfür auc h der Einsatz einer dafür geeigneten, marktüblichen und aktuellen professionellen Dokumentationssoftware (z.B. cable scout) zulässig. Die Dokumentation ist zweifach in Papierform und in ein facher Ausfertigung auf einem physischen Datenträger (D atenstick, Festplatte, etc.), gemäß der GIS Nebenbestim mungen und dem Merkblatt zur Dokumentation, an den Auft raggeber zu liefern. Zur Inbetriebnahme der Anlagen ist dem Auftraggeber zus ätzlich vorab ein Exemplar der Bestandsdokumentation al s "Rotberichtigung" zu übergeben. Fotodokumentation Je Bauabschnitt wird nach den besonderen Nebenbestimmun gen Breitband (BNBest-Gigabit) die Erstellung einer Fot odokumentation unter Angabe der GPS-Koordinaten und des Datums abverlangt. Diese Dokumentation umfasst die Ver legung und Installation aller passiven Komponenten, sow ie die offenen Trassen. Für Verteiler und Verzweigerein richtungen sind während oder nach der Installation Foto s zu erstellen. Alle Abzweige, Kupplungsstellen und Endabdichtungen der Mikrorohre und -verbände sind zu fotografieren. Für den Trassenverlauf umfasst die Fotodokumentation Kr euzungsbereiche, Querungen und die Nutzung von anderen Infrastrukturen (wie Schienensystemen, Brücken, Fernstr aßen und Wasserwegen), sowie die Änderung der Verlegeve rfahren. Für die Hausanschlüsse werden Start- und Zielg rube sowie Mauer-/ Hauseinführung fotografisch dokument iert. Bei einer offenen Verlegung, ist die Trasse fotografisc h zu dokumentieren. Trassen mit einer Länge größer 500 Meter werden in Inte rvallen zu je 500 Metern dokumentiert. Die Verlegetiefe der Baumaßnahme wird mit gleichzeitige r Darstellung eines Gliedermaßstabs dokumentiert. Der Querschnitt, der verlegten Kabelschutzrohre, wird a nhand der Fotos des Trassenverlaufs, auf denen neben de m Rohr ein Gliedermaßstab abgebildet ist, nachgewiesen. Bei der Nutzung vorhandener Infrastrukturen, wie beispi elsweise bestehender Leerrohrkapazitäten und bei der Nu tzung von grabenlosen Verlegeverfahren, sind Anfangs- u nd Endpunkt der jeweiligen Trasse zu fotografieren. Die Übermittlung der Fotos erfolgt in einem komprimiert en Format. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG und PN G. Mit Abgabe der Fotos wird eine Tabelle, die pro Bild die Informationen Dateiname, Adresse, Datum der Aufnah me und Grund der Aufnahme beinhaltet, eingereicht.
Dem Nachweis, des effizienten Mitteleinsatzes zweckents
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