Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
nschlüssen
LWL-Hausanschlüsse bestehen aus der Hausanschlusstrasse
, abzweigend aus der Mikrorohrverbandlängstrasse im öff
entlichen Bereich (Eingeschlossene Leistung/Material: G
esamtlänge Mikrorohr für den Gebäudeanschluss ab Mikror
ohrverbandlängstrasse im öffentlichen Bereich/Tiefbauma
ßnahmen von der Grundstückgrenze bis zum Gebäude), der
Gebäudeeinführung und dem LWL-Netzabschluss innerhalb d
es Gebäudes (APL). Die Leistung für die Abzweigung des
Mikrorohrs für den Hausanschluss aus der Mikrorohrverba
ndlängstrasse in öffentlicher Trasse bis zum/ins Gebäud
e, ist Bestandteil des LV-Abschnittes 2.2.2 Rohrleitung
sbau.
Ein effizienter und kundenfreundlicher Ablauf bei der H
erstellung der Hausanschlüsse, ist für den AG von große
r Wichtigkeit. Der AN ist daher verpflichtet, für die B
aumaßnahme eine Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen
. Über das Kundencenter hat die Koordination von Termin
en für die Hausbegehung, der Leitungsführung, Herstellu
ng der Hausanschlüsse und das Einbringen der LWL-Kabel
(Bestandteil des Kapitels Einzug und Montage LWL-Kabel)
zu erfolgen. Bis zu 6 Ortstermine pro Kunden sind für
die genannten Maßnahmen einzukalkulieren und werden nic
ht gesondert vergütet.
Hausbegehung
Um auch für den Kunden einen geordneten Bauablauf gewäh
rleisten zu können, wurden Hausbegehungen im Ausbaugebi
et bereits durch den AG durchgeführt, dokumentiert und
werden dem AN zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Baum
aßnahme, kann es zu einem weiteren Interesse von noch n
icht begangenen geförderten Adressen kommen. Für diese
Adressen muss der AN ggf. weitere Hausbegehungen durchf
ühren. Ziel der Begehung soll sein, den Kunden über die
anstehende Baumaßnahme zu informieren und eine einfach
e technische Beratung durchzuführen. Eine schriftliche
Vorankündigung der Begehung, für die Gebäudeeigentümer,
ist durch den AN zu entwerfen und dem AG zur Bestätigu
ng vorzulegen.
Mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn, sin
d alle betroffenen Kunden postalisch mittels abgesproch
ener Vorankündigung anzuschreiben. In unmittelbarem Ans
chluss, mindestens zwei Wochen vor Baubeginn, ist ein T
ermin für eine Hausbegehung mit dem Hauseigentümer durc
h den AN abzusprechen. Zur Terminkoordination, ist eine
werktags erreichbare, Hotline durch den AN zur Verfügu
ng zu stellen, über die auch ggf. auftretende Terminänd
erungen vereinbart werden können. Diese Leistungen sind
in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Im Rahmen der Hausbegehung, werden der Leitungsweg auf
dem Grundstück, der Hauseintrittspunkt und der Standort
der Montage des APL, mit dem Kunden festgelegt. Bei de
m Trassenverlauf der Hausanschlüsse ist durch den AN au
f eine sowohl technische, als auch wirtschaftlich reali
stische Leitungsführung auf privaten Grund zu achten. D
ie Wahl des Bauverfahrens (Verlegung in offener Bauweis
e, Verlegung mittels grabenlosem Rohrvortrieb, Einschie
ben in vorhandene Schutzrohre, etc.) wird dem AN in Abs
timmung mit dem Eigentümer überlassen. Das Bauverfahren
ist angepasst an die vorgefundenen Bedingungen und die
Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu wählen. Durc
h den AN ist eine Fotodokumentation des Vorher-Zustande
s der Außenanlagen und der Hauswände im Bereich des Hau
seintrittspunkt (im Urzustand Gelände, bei offener Baug
rube und nach Einbau der Hauseinführung mit Abdichtung
Außen-/ Innenwand) anzufertigen.
Das Ergebnis, der Abstimmungen, ist in einer Skizze fes
tzuhalten und zu protokollieren, einschließlich der Dok
umentation des Vorher-/ Nachher-Zustandes, aller oben b
enannten Bereiche. Das Protokoll ist vom Eigentümer unt
erschreiben zu lassen und eine Kopie davon der Bauüberw
achung des AG zu übergeben. Weiterhin ist eine Bau- und
Prozessbeschreibung für die Herstellung des Hausanschl
usses durch den AN anzufertigen. Bau- und Prozessbeschr
eibung sind vom Eigentümer unterschreiben zu lassen und
eine Kopie davon der Bauüberwachung des AG zu übergebe
n.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzure
chnen.
Die Gebäudeeinführung soll vorzugsweise im Hausanschlus
sraum oder in einem anderen zugänglichen Raum eingeplan
t werden. Sofern bautechnisch möglich, sollte sie in de
r Nähe eines vorhandenen Voranbieter- bzw. Kabelanschlu
sses festgelegt werden. Zu Wänden und Decken ist horizo
ntal und vertikal ein Abstand von mindestens 20 cm einz
uhalten. Zudem ist die Lage der Gebäudeeinführung so zu
wählen, dass das Einzelröhrchen nicht frei in den Raum
ragt, sondern im Winkelbereich der Mauer befestigt wer
den kann.
Die Position des Abschlussgehäuses (Abschlusspunkt Lini
enführung, kurz APL) ist in unmittelbarer Nähe der Gebä
udeeinführung, höchstens jedoch 2 Meter von dieser entf
ernt, festzulegen. Das innen verlegte MR ist ab einer L
änge von 0,5 m in einem gesondert montierten Installati
onsrohr zu fixieren und bis zum APL zu führen. Ein Elek
troanschluss (220 V) sollte sich in der Nähe des LWL-Ne
tzabschlusses befinden, damit aktive Netzkomponenten de
s Netzbetreibers angeschlossen werden können.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Abstimmung mit den Hauseigentümern/Kunden vornehmen,
fachliche Kompetenzen im Bereich Tiefbau und LWL-Verle
gung vorweisen, und sich sicher in deutscher Sprache au
sdrücken können.
Der AG behält sich vor, die Qualität der Abstimmungen s
tichprobenartig durch Befragungen der Kunden zu überprü
fen und ggf. Nachbesserungen beim AN zu fordern.
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte
n bzw. mit einzurechnen.
Herstellung der Hausanschlüsse
Der Hausanschluss soll durch einen Erdraketenschuss ode
r offene Bauweise, zu einem Kopfloch an der Hauswand de
s Kunden erfolgen. Baustellenabfälle und Verdrängungsma
ssen, sind zu Lasten des AN zu entsorgen. In die Baumaß
nahme sind Mikrorohre 1x10x2,0 mm einbringen, welches g
rundsätzlich in ein geeignetes Schutzrohr, wie ein PE D
N 30, bei der Verlegung einzubringen ist.
Die notwendigen Materialeigenschaften und grundsätzlich
e Verlegevorschriften für die zu verwendenden Mikrorohr
e 1x10x2,0 mm, sind der technischen Vorbemerkung des Ro
hrleitungsbaus (2.1) zu entnehmen.
In Einzelfällen können zudem Bestandsrohre auf privatem
Grund vorhanden sein (beim Hauseigentümer zu erfragen)
. In diesen Fällen sind die MR in die Bestandrohre einz
ubringen. Die Lage ist durch den AN zu dokumentieren un
d dem AG zu übergeben.
Sämtliche Positionen des LWL-Einzugs bei Hausanschlussh
erstellung sind Bestandteil des LV-Abschnittes: Einzug
und Montage LWL-Kabel.
Für die Gebäudeeinführung ist eine Mauereinführung mitt
els Kernbohrung durchzuführen. Die Kernlochbohrungen mü
ssen nach innen ansteigend (mindestens 30°) hergestellt
werden.
Verschmutzungen durch Bohrstaub sind zu vermeiden und d
irekt abzusaugen. Sofern notwendig, ist ein Edelstahlsc
hutz und Kabelgelenkschutz einzubauen.
Die Gebäudeeinführung ist in die hierfür erforderliche
Mauereinführung entsprechend Herstellerangabe einzubrin
gen. Nach erfolgter Einmörtelung des Durchführungsbaute
ils, ist der Wandbereich in den Abmessungen 40x40 cm zu
verputzen und vollflächig (den Verputz überlappend!) m
ittels isolierenden Anstriches oder Abklebung mit Schwe
ißbahnen nach DIN 18195 gas- und wasserdicht zu isolier
en. Bei Betonwänden besteht die Möglichkeit, Pressringe
zu verwenden, ggf. Bitumenspachtelmasse.
Gebäudeeinführung mit Zulassung für Abdichtung nach DIN
18533 W2.1-E oder für WU-Betonkernbohrung (Weiße Wanne
) herstellen.
Das an das Gebäude geführte 1x10x2,0 mm Mikrorohr ist d
urch die Gebäudeeinführung in das Haus einzubringen. Di
e von den Mikrorohrherstellern zugelassenen Mindestbieg
eradien dürfen weder unter statischen Bedingungen, noch
unter Zugbelastung unterschritten werden.
Für die Verlegung bzw. Befestigung an Bauwerken, sind d
ie Art, der Aufbau und die Konstruktion der Bauwerke ma
ßgeblich. Es muss im Einzelfall mit dem Eigentümer ents
chieden werden, wie die Befestigung bzw. die Verlegung
erfolgen kann. Diese Leistungen sind in die Einheitspre
ise mit einzurechnen.
Die Grabenverfüllung nach dem Einbau der Hauseinführung
und Abschrumpfung, darf erst nach erfolgter Abkühlung
des Mikrorohres und der Trocknung der Mauerabdichtung e
rfolgen.
Alle Verschmutzungen im Gebäude oder auf dem Grundstück
, sind nach Abschluss der Bauarbeiten durch den AN unve
rzüglich zu beseitigen und zu Lasten des AN zu entsorge
n. Ein Entsorgungskonzept für gefährliche Baustellenabf
älle ist dem AG vorzulegen.
Im Gebäude ist das Mikrorohr zum APL zu führen. Bei Län
gen über 2 m innerhalb des Gebäudes, ist ein halogenfre
ies Rohr zu verwenden, welches innerhalb eines Installa
tionsrohres zu führen ist. Dies ist in den Einheitsprei
sen mit einzurechnen.
Bei Längen von unter 0,5 m, wird das Mikrorohr im Gebäu
de mittels Einzel- bzw. Reihenschellen von der Mauerein
führung bis zur Lage des APL im Bohr-Dübelverfahren bef
estigt. Bei Längen über 0,5 m bis zum APL ist ein Insta
llationsrohr zu verwenden.
Bei allen Arbeiten innerhalb von Gebäuden, müssen die B
randschutzbestimmungen gemäß ICE-Norm zwingend eingehal
ten werden.
Es sind ausschließlich Komponenten nach Stand der Techn
ik und sofern durch geltende Vorschriften erforderlich,
mit entsprechenden Zertifikaten und Produktkennzeichnu
ngen (CE, VDE etc.), einzusetzen.
Einfache Bohrungen in Wänden, Decken, Unterzügen etc. i
nnerhalb eines Brandabschnitts sind als Nebenleistung,
ohne gesonderte Vergütung, im Rahmen der jeweiligen Ver
legeposition herzustellen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die Personen, welche d
ie Baumaßnahmen vornehmen, fachliche Kompetenzen im Ber
eich Tiefbau und LWL-Verlegung vorweisen und sich siche
r in deutscher Sprache ausdrücken können. Bei Beschädig
ungen an Fremdleitung (etc.) haftet der AN. Somit ist j
edes Hausbegehungsprotokoll auf Durchführbarkeit und Ak
tualität vor Baubeginn durch den AN zu prüfen.
Anforderungen an die Netztechnik für Hausanschlüsse
Im Netzabschluss erfolgt der Abschluss des Glasfasernet
zes im Kundengebäude mit Kupplungen und Pigtails. Die D
imensionierungsanforderungen an den APL richten sich na
ch den abzuschließenden Fasermengen.
Der Abschluss ist vom AN zu beschaffen und fachgerecht
zu montieren, inkl. Einführen des Mikrorohrs und Ablage
der einzelnen Fasern des Hausanschlusskabels.
Der Netzabschluss hat über einen geeigneten Wandspleißv
erteiler zu erfolgen, welcher mindestens mit Schutzart
IP54 auszuführen ist. Er ist gegen ungewolltes Öffnen z
u verriegeln und muss plombierbar sein, damit unberecht
igtes Öffnen erkannt werden kann. Die Grundplatten sind
im passiven Netz mit einem Blinddeckel zu verschließen
.
Der APL muss die Einführung von Mikrorohren zulassen un
d eine Zugentlastung gegen unbeabsichtigtes Herausziehe
n des MR realisieren.
Zudem muss er Platz für eine Einzelzugabdichtung zum ga
s- und wasserdichten Verschluss des belegten MR bieten.
Bei nicht belegten MR ist das Rohr im APL mittels Ends
topfen gas- und wasserdicht abzudichten.
Der APL muss mit ausreichend Spleißkassetten, für das S
pleißen aller Fasern des ankommenden Hausanschlusskabel
s, verfügen, sowie mit ausreichend Kupplungen und Pigta
ils für den Abschluss aller Fasern bestückt sein. Die K
upplungen müssen zur Verhütung unberechtigter Manipulat
ionen im Inneren des APL untergebracht sein.
Prägung als Kennzeichnungsfeld auf dem Gehäuseaußendeck
el. Mit blauem Aufkleber Eigentum ZWAR, Anschrift und T
elefonnummer. Weiter hat der APL mit einer Warnung vor
Laserstrahlen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet zu se
in.
Einmessung Hausanschlüsse
Jeder erstellte Hausanschluss, muss im Bestandsplan dok
umentiert werden.
Dieser hat zwingend zu enthalten: Adresse, Flurstücksnu
mmer, Verlegeart, Mikrorohrbelegung inkl. Durchmesser,
Farbe und Nummer, Art der Hauseinführung, uvm. (siehe P
osition).
Die Dokumentation ist dem AG zu übergeben.
Tief- und Rohrleitungsbau bei der Herstellung von Hausa
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
ich aus der tatsächlichen Planungslänge zzgl. 5 % Reser
ve.
Weitere Punkte aus dem Abschnitt "Bauerherr" sind auch
einzubeziehen.
Die aufgeführte Liefermenge der Glasfaserkabel ergibt s
Die Lieferungen und Leistungen für
- Kabellieferung,
- Kabel einbringen,
- Kabelmontage POP zu KVS
- Kabelmontage KVS/Schacht/HA sowie
- Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel
sind im Bereich Breege enthalten, der Gemeinde, in welc
her der zugehörige POP steht.
Die Lieferungen und Leistungen für
03 Hausanschlüsse (HA)
03
Hausanschlüsse (HA)
03.03 Netztechnik Hausanschlüsse
03.03
Netztechnik Hausanschlüsse
04 Kabelschränke/Kabelschächte
04
Kabelschränke/Kabelschächte
04.01 Kabelverteilerschränke (KVS)
04.01
Kabelverteilerschränke (KVS)
05 Breitbandausbau - Kabelmontage
05
Breitbandausbau - Kabelmontage
05.02 Kabel einbringen
05.02
Kabel einbringen
05.03 Kabelmontage PoP zu KSV
05.03
Kabelmontage PoP zu KSV
05.04 Kabelmontage KVS/Schacht/HA
05.04
Kabelmontage KVS/Schacht/HA
05.05 Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel
05.05
Dokumentation Einzug und Montage LWL-Kabel