01 Fundamentertüchtigung
01.__.0010 Gründung durch Unterfangung Beton der Unterfangung liefern, einbauen und verdichten, einschl. Schalung und Erdaushub, Schuttbehandlung, etc.
Anmerkung zum EP: Der EP beinhaltet einen Mindermengenzuschlag sowie die nicht vorhandene Möglichkeit der Restbetonentsorgung und der nicht vorhandenen Wasch- und Reinigungsmöglichkeiten der Fahrzeuge und Geräte vor Ort.
Angaben aus der Statik:
Gründung durch Unterfangung
Hier werden abschnittsweise gem. DIN 4123 die vorh. Betonbalken z.B. mit Quellbeton
mit einer Breite von 1.30 m bis zur erf. Gründungstiefe ( Niveau UK. Fund. Keller des
Hauptgebäudes) unterfangen.
Es ist hier zu bedenken, dass beim Vorfinden von noch locker gelagertem Auffüllungshorizont
ein 1.0 m tiefes Gründungspolster erforderlich wird.
Bei diesem Verfahren muss der Bereich seitlich des Windfangs mit einem Arbeitsraum
versehen werden und die Maßnahme kann größtenteils nur mit Handschachtung ausgeführt
werden.
Das gilt auch für die eventuell notwendige Herstellung eines Gründungspolsters.
Die Angaben aus der Statik sind zu beachten.
Gründung durch Unterfangung