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Leistungsverzeichnis
Version 022 (2021-12)
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Rahmen und Flügel:
Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente oder bewegliche Flügel betrifft.
2. Formen/Scheibengrößen:
Angaben zu Scheibengrößen bzw. Scheibenformen erfolgen in den "Ausschreiberlücken".
Breiten und Höhen geben die Abmessungen des kleinsten umschriebenen Rechteckes an (Breite x Höhe).
Die für die Herstellung erforderlichen Zeichnungen bzw. Schablonen werden vom Auftraggeber beigestellt.
3. Glasdicke:
Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die Nenndicken gemäß den ÖNORMEN.
4. Leistungen Auftraggeber (AG):
4.1 Die Glashalteleisten einschließlich Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vormontiert. Holzleisten für verschraubte Ausführung sind vorgebohrt.
4.2 Für geklemmte Glashalteleisten werden vom Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt.
5. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden und der Personenfrequenz (Nutzungskategorie) zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Grundrisse und (Haupt) Schnitte
- eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
6. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert:
- das Einpassen, die Klotzung, die Befestigung und die Abdichtung der Verglasungen mit Glashalteleisten oder eine Ausführung mit freier Dichtstofffase
- das Umrüsten
- sichtbare und geklebte Kanten sind matt geschliffen
6.1 Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
7. Farben:
7.1 Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller keinen Mehrpreis verlangt.
7.2 Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller einen Mehrpreis vorsieht.
8. Abkürzungsverzeichnis:
- ESG: Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
- ESG-HST: Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas (Heat-Soak-Test) gemäß ÖNORM
- MIG: Mehrscheiben-Isolierglas gemäß ÖNORM
- VSG: Verbund-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
- TVG: Teilvorgespanntes Kalknatronglas gemäß ÖNORM
- SZR: Scheibenzwischenraum
- PVB: Polyvinylbutyral