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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Baubeschreibung
Auf dem Gelände der Bundespolizei Hangelar soll das Niederschlagswasser
der Dachflächen der Gebäude B09 und B10 sowie des Bürocontainerbaus in e
ine neu herzustellenden Versickerungsanlage geleitet werden.
Das anfallende Regenwasser der Gebäude B09 und B10 ist derzeit über mehr
ere Zuleitungen an die bestehende Regenwasserkanalisation angeschlossen.
Die Dachflächen des Bürocontainerbaus sind bisher noch nicht an das Ent
wässerungsnetz angebunden. Der vorhandene Abwassersammelkanal DN 300 ble
ibt weiterhin in Betrieb, wird jedoch im Bereich der Rasenfläche (zukünf
tiger Standort der Rigole vor dem Bürocontainer) unterbrochen und ab die
sem Punkt mittels eines neu zu verlegenden Kanals der Versickerungsanlag
e zugeführt.
Die Erneuerung erfolgt in offener Bauweise und entspricht den Ausführung
sanforderungen für Abwasserkanäle und -leitungen gemäß DIN EN 1610 sowie
DWA-A 139.
Es sind ca. 10 m Regenwasserleitungen DN/OD 315 und zwei neue Schachtbau
werke herzustellen. Die Aushubtiefe beträgt bis ca. 3,00 m. Die Planunte
rlagen enthalten die Höhenangaben für Deckel- und Sohltiefen der Leitung
en. Die neu verlegten Kanalhaltungen werden einer Dichtheitsprüfung gemä
ß DWA-A 139 unterzogen. Die TV-Inspektionsbefahrung erfolgt separat durc
h ein zu beauftragendes Fachunternehmen und ist nicht Bestandteil dieser
Leistungsbeschreibung.
Das über die Sedimentationsanlage vorgeklärte Niederschlagswasser wird a
nschließend in eine ebenfalls neu zu errichtende Versickerungsanlage ein
geleitet. Diese ist aus Versickerungsboxen mit integrierten Inspektionss
chächten herzustellen. Für den Aufbau der Anlage ist eine Baugrube mit e
iner Sohltiefe bis ca. 4,30 m erforderlich, die nach Fertigstellung der
Arbeiten fachgerecht zu verfüllen ist. Nach Einbau der neuen Entwässerun
gssysteme ist eine TV-Abnahmeuntersuchung und Dichtheitsprüfung durchzuf
ühren. Parallel zur Herstellung der Versickerungsanlage erfolgt eine fac
hgutachterliche Begleitung.
1.2 Lage der Baustelle
Die Liegenschaft WB 8070 BPol Hangelar befindet sich am süd-westlichen O
rtsrand der Stadt Sankt Augustin und umfasst eine Fläche von rund 73 Hek
tar. Sie ist erreichbar von der Autobahn A 59 über die Bundesstraße 56.
Die Zufahrt erfolgt über die Bundesgrenzschutzstraße und nachfolgend übe
r die Wache. Die Baustelle befindet sich innerhalb dem gesichertem Gelän
de.
Für das Passieren der Wache ist rechtzeitig eine Zutrittsberechtigung zu
beantragen. Die vorgesehenen Mitarbeiter sind mindestens zwei Wochen vo
r Baubeginn bei der Bundespolizei anzumelden. Es erfolgt eine Sicherheit
süberprüfung dieser Mitarbeiter. Die Bundespolizei behält sich vor, bei
nicht erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung den Zutritt zur Baustelle zu
verwehren.
Die tägliche An- und Abmeldung der Mitarbeiter und Fahrzeuge an der Pfor
te ist Pflicht und unumgänglich. Der AN hat zu berücksichtigen, dass der
Zutritt zur Baustelle immer über die Hauptpforte der Liegenschaft an de
r Bundesgrenzschutzstraße erfolgt. Jede Person erhält hier gegen Abgabe
des Personalausweises eine Berechtigungsmarke, die beim Verlassen der Li
egenschaft wieder gegen den Personalausweis einzutauschen ist. Die Berec
htigungsmarke ist vom Mitarbeiter während des gesamten Aufenthaltes auf
der Liegenschaft stets gut sichtbar an der Kleidung zu tragen.
Anlieferung von Material müssen mit einer Vorlaufzeit von 5 Werktagen an
gemeldet werden. Die Fahrzeugführer sind zu benennen und benötigen in je
dem Fall einen gültigen Personalausweis. Die Zutrittsgenehmigung für den
Fahrzeugführer des Lieferanten regelt der AN mit dem Wachdienst über de
n AG im Einzelfall.
Die Kosten für das tägliche Passwechselverfahren (bis 10 min) sowie Anme
ldeverfahren sind in die EP´s einzukalkulieren.
Am Standort sind besondere behördliche Auflagen der zivilen Luftfahrt zu
berücksichtigen.
Vor Baubeginn wird eine Unterweisung durch den Nutzer im Umgang mit der
Vegetation auf der Baustelle gemäß DIN 18920, RAS-LP4 sowie der Baumschu
tzsatzung der Stadt Sankt Augustin vorgenommen.
Arbeiten innerhalb der Wasserschutzzone IIIa
Die Baustelle liegt innerhalb des Einzugsgebietes der Wassergewinnungsan
lage Meindorf, Wasserschutzzone IIIa und ist daher besonders strengen Si
cherheitsanforderungen unterworfen. Es sind neben der Bauausführung auf
die Materialien insbesondere auch auf die Materiallagerung sowie Abstell
plätze der Maschinen zu achten. Vom Baustellenbetrieb darf keine Gefährd
ung für die Gewässer ausgehen. Die Auflagen hierzu definiert die:
"Wasserschutzgebietsverordnung Meinsdorf im unteren Sieggebiet" (Veröffe
ntlicht im Amtsblatt Nr. 25 für den Regierungsbezirk Köln, ausgegeben in
Köln am 24. Juni 1985) bzw. erteilt die zuständige Behörde.
Hinweispflicht
Die Mitarbeiter und Verantwortlichen der ausführenden Baufirmen sowie al
le beteiligten Personen werden über die besonderen Anforderungen an Baum
aßnahmen im Wasserschutzgebiet und die im Schadensfall zu treffenden Gew
ässerschutzmaßnahmen belehrt. Die Belehrung ist in einer Niederschrift f
estzuhalten und zu unterschreiben. Diese Angaben bzw. Maßnahmen sind dan
n im Maßnahme- und Alarmplan festzuhalten (wird gesondert vergütet).
Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
Das Lagern und Umfüllen von wassergefährdenden Stoffen und Betriebsmitte
l (Schmier-, Treib- und Heizstoffe, Teer usw.) im Bereich der Baustelle
ist nicht zulässig.
Bevorratung Ölbindemittel
Auf der Baustelle und im Betrieb sind ständig Ölbindemittel in ausreiche
nd Menge bereitzuhalten. Nach Gebrauch sind die Ölbindemittel ordnungsge
mäß zu entsorgen.
Einsatz neuwertige Bau- und Arbeitsmaschinen
Es sind nur neuwertige oder gleichwertige Baufahrzeuge und Baumaschinenm
aschinen, die sich in einwandfreiem Zustand befinden und keine Schmier u
nd Treibstoffe verlieren, einzusetzen. Vor ihrem erstmaligen Gebrauch un
d während des Betriebes sind die Bau- und Arbeitsmaschinen täglich auf D
ichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen.
Sanitäre Anlagen
Sanitäre Anlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden u
nd sind abflusslos zu errichten und zu betreiben. Der Standort der sanit
ären Anlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube un
d zu wählen.
1.3 Angebot
Der AN hat vor Baubeginn einen Bauablaufplan gemäß Vorlage BLB Köln als
Balkendiagramm mit Berücksichtigung aller vertraglichen Rahmenbedingunge
n zu erstellen und zu übergeben. Nach Prüfung und Freigabe durch den Bau
herrn wird dieser Bauablaufplan bindender Vertragsbestandteil. Der Bauab
laufplan ist kontinuierlich fortzuschreiben und in den Besprechungen jew
eils aktualisiert vorzulegen. Änderungen am Ablauf bedingen eine soforti
ge Überarbeitung des Bauzeitenplans mit Übergabe an den AG.
1.4 Ausführung und Regelwerke
Alle Leistungen sind nach den gültigen Normen, Richtlinien und Vorschrif
ten auszuführen.
Zum Einbau zugelassen sind nur qualitäts- bzw. güteüberwachte Baustoffe.
Die entsprechenden Prüfzeugnisse, Zulassungen und technischen Datenblät
ter sind mind. 1 Woche vor Baubeginn der Bauüberwachung des AG zur Zusti
mmung vorzulegen. Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Produkte eines H
erstellers verwendet werden.
Alle eingebauten Baustoffe müssen ohne Rechte Dritter sein. Ansprüche Dr
itter gegenüber dem Auftragnehmer werden für alle erbrachten Teillieferu
ngen und - leistungen vom Auftraggeber nicht übernommen.
Für alle Baustoffe hat der AN Lieferscheine und Qualitätsnachweise vorzu
legen
Die Arbeitsstelle befindet sich innerhalb des gesicherten Bereichs der L
iegenschaft der Bundespolizei. Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle is
t von Montags bis Freitags zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr. Insbesondere
bei den Ausführungsarbeiten der offenen Bauweise ist eine Abstimmung mi
t dem Nutzer erforderlich.
Ein Bautagebuch ist zu führen und der Bauleitung mindestens wochenweise
zu übergeben.
1.5 Planunterlagen
Vom AG werden Bestandspläne und Ausführungspläne in digitaler Form sowie
in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Rahmenterminplan is
t zu beachten.
Alle in den Ausführungsunterlagen vorgegebenen Maße und Maßketten sind d
urch den AN vor Ausführung in der Örtlichkeit zu kontrollieren, evtl. Ab
weichungen sind frühzeitig vor Ausführungsbeginn der Bauleitung schriftl
ich bekannt zu geben. Vor Ort festgestellte Abweichungen in den Bestands
unterlagen (Material/ DN) sind zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer hat anhand der vom AG gestellten Ausführungspläne und
nach weiteren Angaben der Bauleitung alle erforderlichen Absteckungen, M
essungen usw. selbst auszuführen und ist für deren Richtigkeit zur zeich
nungs- und bedingungsgemäßen Ausführung allein verantwortlich. Die etwai
ge Teilnahme des AG oder seines Vertreters an diesen Messungen usw. entb
indet den AN nicht von seiner Verantwortung.
1.6 Ansprechpartner
Der Bieter hat bei der Einweisung einen Ansprechpartner für die Ausführu
ng der Maßnahme zu nennen, der während der Arbeiten ständig auf der Baus
telle anwesend und mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung vertr
aut ist. Die Teilnahme eines verantwortlichen und entscheidungsbefugten
Vertreters des AN an den regelmäßig 1 x wöchentlich stattfindenden Baube
sprechungen ist erforderlich.
1.7 Sicherheit auf der Baustelle
Der AN ist im Hinblick auf seine Leistungen für die Sicherheit auf der B
austelle verantwortlich und schuldet dem AG oder seinem Vertreter unentg
eldlich vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung sowie
die schriftliche Benennung des verantwortlichen Bauleiters, des Bauführ
ers, der verantwortlichen Sicherheitsfachkraft und des Ersthelfers sowie
die nachweisliche Bestätigung der regelmäßig erfolgten Sicherheitsunter
weisungen des eingesetzten Personals.
Die selbstverantwortlichen Koordinationspflichten des AN unter Einhaltun
g des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes des AG bleiben davon unbe
rührt.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn jeden Mitarbeiter in die einschlägigen und
projektspezifischen Sicherheitsvorschriften einzuweisen und dafür Sorge
zu tragen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden.
Der mündliche Austausch erfolgt in deutscher Sprache. Aus diesem Grunde
ist deutschsprachiges Führungspersonal einzusetzen. Die Baustelle ist wä
hrend der Arbeiten ständig mit mindestens einer Person zu besetzen, die
der deutschen Sprache fließend mächtig ist und allen anderen Mitarbeiter
n des AN geschriebenes und gesprochenes Wort anschaulich in deren Landes
sprache übersetzen kann. Verstößt der AN gegen diese Regelung, muss die
BL alle Mitarbeiter des AN, mit denen nach dem Ermessen der BL keine zuf
riedenstellende Kommunikation möglich ist, von der Baustelle verweisen.
Transport- und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
02 Erd- und Tiefbauarbeiten
02
Erd- und Tiefbauarbeiten
02.03 Entwässerungskanalisation
02.03
Entwässerungskanalisation
02.04 Füllkörperrigole und RW-Behandlung
02.04
Füllkörperrigole und RW-Behandlung
02.06 Oberflächenwiederherstellung
02.06
Oberflächenwiederherstellung