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Bietigheim-Bissingen, Kanalsanierung- und stilllegung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 KANALERNEUERUNG OFFENE BAUWEISE
12
KANALERNEUERUNG OFFENE BAUWEISE
Kanalbau Diese Vorbemerkungen gelten für alle Entwässerungskanalarbeiten in offener Bauweise im gesamten Leistungsverzeichnis Der Bau der Kanäle erfolgt grundsätzlich vom tiefsten Punkt, d. h. ab dem entsprechenden  Anschlusspunkt. Ausnahmen aufgrund der örtlichen oder sonstiger Gegebenheiten werden vom AG angewiesen. Beginnt der AN mit der Baumaßnahme an einer anderen Stelle, so trägt er das Risiko und eventuell anfallenden Kosten bei möglicherweise anfallenden Umplanungen, nötigen Abstimmungen und neu zu beantragenden Genehmigungen für den darunterliegenden Bereich und die Pumpwerke. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Feststellungen ungenügender Verdichtung den Graben ganz oder teilweise vom Auftragnehmer oder auf dessen Kosten auszuheben, neu verfüllen und verdichten zu lassen. Die Ergebnisse von erforderlichen Eignungs- und Güteprüfungen der vom AN zu liefernden Stoffe und Bauteile müssen vor dem Einbau beim AG unaufgefordert vorgelegt werden. Für die Rohrstatik gilt DWA  Arbeitsblatt A 127 = Richtlinie für die statische Berechnung von Entwässerungskanälen- und leitungen. Die erforderlichen Angaben des AG zur statischen Berechnung sind dem Bodengutachten zu entnehmen. Die Rohrstatik ist in prüffähiger Form in Abstimmung mit dem AG vor der Ausführung vom AN vorzulegen. Die Kosten für die Rohrstatik sind mit dem Einheitspreis abgegolten. In den einzelnen Kanalhaltungen sind die Rohre mittels Laserstrahl nach Lage und Höhe in genau geraden Linien zu verlegen. Sohlhöhen der Schächte an den Leistungsgrenzen zum angrenzenden Baulos sind exakt einzuhalten. Abweichungen der ausgeführten von der planmäßigen Rohrachse dürfen folgende Werte nicht überschreiten: - Abweichungen in der Höhenlage:     +/- 5 mm - Abweichungen in der Seitenlage,    +/- 10 mm Überschreitungen der genannten Toleranzen stellen einen Mangel nach § 4 (7) VOB/B dar. Anstelle der Mangelbeseitigung durch den AN kann der AG eine Minderung der Vergütung gem. § 13 (6) VOB/B vornehmen. Bei einem schwerwiegende Mangel im Hinblick auf die Betriebs- und Standsicherheit sowie Dichtheit der abwassertechnischen Anlage kann der AG den Ausbau der Anlage in offener Bauweise sowie eine anschließenden fachgerechte Wiederherstellung  der abwassertechnischen Anlage fordern. Nach Fertigstellung der Kanäle sind dem AG vor der Abnahme bzw. Teilabnahme rechtzeitig vorher zur Prüfung - die Aufzeichnung der Befahrung auf Videoband - Leitungsgefällediagramm - Dichtheitsprotokolle für Rohre und Schächte, - Verdichtungsnachweise DPr für Rohrgrabenzone von Grabensohle bis Erdlanum nach dem Verfüllen des Rohrgrabens unaufgefordert zu übergeben. Übergänge von Rohren verschiedener Baustoffe (z.B. Steinzeug, Stahlbeton, PVC, usw.) sind nur in den Schächten erlaubt, ausgenommen sind Anweisungen vom AG, bzw. Rohrprovisorien für die Aufrechterhaltung der vorhandenen Entwässerung. Die Herstellung der, sowie das Material der Rohrprovisorien sind in die jeweiligen Rohrpositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Einbau von Gelenkstücken am Ein- und Auslauf ist bei Schachtanschlüssen sicherzustellen. Der Einbau, sowie die Bettung erfolgt gemäß DIN EN 1610, bzw. nach Herstellerangaben, in den vorhanden Graben. Rohre dürfen nur in einwandfreier, trockener Baugrube verlegt und verdichtet werden. Der Grundwasserspiegel muss mindestens bis 50 cm unter der Rohrsohle an der ungünstigsten Stelle der Wasserhaltung gesenkt sein. Soweit in den nachfolgenden Rohrposition nicht explizit ausgeschrieben, ist die Rohrbettung (min. 10 cm), Seitenverfüllung, sowie die Rohrabdeckung (min. 30 cm) in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Für alle nachfolgenden Material-Positionen gilt Lieferung und Einbau.
Kanalbau
12.03 Einbau PP-MD-Rohr
12.03
Einbau PP-MD-Rohr
12.10 Rohrkupplungen/ Sanierungsstutzen
12.10
Rohrkupplungen/ Sanierungsstutzen
13 BAUWERKSERNEUERUNG
13
BAUWERKSERNEUERUNG
13.01 Einbau Schachtbauwerk
13.01
Einbau Schachtbauwerk
13.06 sonstiges
13.06
sonstiges
14 DECKENSCHLUSS
14
DECKENSCHLUSS
14.08 Pflasterarbeiten
14.08
Pflasterarbeiten
17 STILLLEGUNGSARBEITEN
17
STILLLEGUNGSARBEITEN
17.01 Verschließen von Rohrleitungen
17.01
Verschließen von Rohrleitungen