01 Handfeuerlöscher
Allgemeine Angaben Handfeuerlöscher Nach ZH 1/201 bzw. ASR A2.2 werden ABC-Pulver-Handfeuerlöscher vorgesehen, in elektrischen Betriebsräumen zusätzlich CO2-Feuerlöscher. Anzahl und Standorte (EG bis 4. OG) ergeben sich aus dem Flucht- und Rettungsplan des Ingenieurbüros Andreas Schmidt GbR (Stand 10.09.2026) inkl. ergänzender Zusatzstandorte aus Sichtbarkeits- und Erreichbarkeitsgründen.
Die CO2-Feuerlöscher sind aufgrund der geringen Raumgröße als 2 kg-Variante auszuführen; an jedem Standort ist zusätzlich das Warnzeichen „Warnung vor Erstickungsgefahr“ (W041) gemäß DGUV Information 205-034 anzubringen.
Für die Montage gelten die projektspezifischen BNB-Vorgaben (Qualitätsstufe Silber) gemäß den LV-Vorbemerkungen Baustellenmanagement (lärm-, staub- und abfallarme Ausführung, Bodenschutz). Produktnachweise (technisches Merkblatt, Sicherheitsdatenblatt, Zertifikate) sind vor Bestellung/Anlieferung über den Material-Dokumentations- und Freigabeprozess vorzulegen.
Allgemeine Angaben Handfeuerlöscher
01.01 Lieferung, Montage und Prüfung
Lieferung, Montage und Prüfung