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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen - Fassadenarbeiten (WDVS / Außenputz / Anstrich) Die nachfolgenden Ausführungsbeschreibungen und Hinweise sind Bestandteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet, soweit im Leistungsverzeichnis (LV) keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Für das Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alternativen, Abweichungen und Änderungen sind als gesonderte Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den jeweiligen LV-Positionen haben. Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandteil des Angebotes und mit einzureichen. Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, die Zugänglichkeit, die Bausituation und die ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Spätere Ansprüche aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. 1. Leistungsumfang / Einheitspreise Die Einheitspreise umfassen die vollständige Herstellung der ausgeschriebenen Leistung einschließlich: Lieferung aller Stoffe und Bauteile, Abladen, Lagern auf der Baustelle, innerbetriebliche Transporte, Geräte und Werkzeuge, sämtliche Nebenleistungen, Vorbereitungs- und Hilfsarbeiten, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im üblichen Umfang (siehe Ziffer 4). Soweit einzelne Leistungen als Pauschal- oder Nebenpositionen im LV separat ausgewiesen sind, sind diese nicht nochmals in die Einheitspreise einzurechnen. Dies betrifft im vorliegenden LV u. a. Baustelleneinrichtung, Entsorgungspauschale und Abklebearbeiten. Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, dürfen erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers (AG) ausgeführt werden. 2. Prüfpflichten, Maße, Bedenkenanmeldung Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die notwendigen Maße sowie die baulichen Voraussetzungen eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu kontrollieren. Der AN hat die Eignung der Untergründe für die vorgesehenen Fassadenarbeiten zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren; bei Unstimmigkeiten ist der AG unverzüglich, spätestens vor Arbeitsaufnahme, schriftlich zu informieren. Ausführungsbedenken (z. B. unzureichende Untergründe, mangelhafte Anschlussflächen, fehlende Tragfähigkeit, ungeeignete Befestigungsbereiche, Feuchte-/Schadstellen) sind schriftlich anzuzeigen. Ausführungsbedenken, die im Rahmen der Angebotserstellung erkennbar sind, sind mit Angebotsabgabe anzuzeigen. 3. Systembindung / Materialverträglichkeit Das ausgeschriebene WDVS sowie die zugehörigen Putz-/Beschichtungsaufbauten sind als systemkonforme Gesamtkonstruktion nach Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Kombination von Komponenten unterschiedlicher Systeme/Hersteller ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich durch den AG freigegeben und die Systemkonformität (Nachweise/Zulassungen) belegt wird. Die Auswahl und Kombination aller eingesetzten Materialien (Kleber, Dämmstoffe, Dübel, Armierung, Profile, Dicht-/Abdichtstoffe, Putze, Beschichtungen) hat unter Beachtung der Materialverträglichkeit, der Herstellerangaben sowie der projektbezogenen Anforderungen (einschließlich etwaiger Emissions-/Nachweisanforderungen) zu erfolgen. 4. Schutzmaßnahmen / Abklebungen / Sauberkeit Der AN hat geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken/Schützen angrenzender Bauteile und fertiger Flächen zu verwenden (z. B. Glasflächen, Metallbauteile, Naturstein/Keramik, Klinker, Bodenbeläge, Fensterbänke, angrenzende Oberflächen und Außenanlagen). Soweit Abklebearbeiten im LV als eigene Position vorgesehen sind, erfolgt die Vergütung gemäß LV; darüberhinausgehende, zur eigenen Leistungserbringung erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und nach Aufforderung der Bauleitung zu entfernen. Verschmutzungen sind fortlaufend zu beseitigen. Restmaterial, Verschnitt und Verpackungen sind arbeitstäglich zu räumen und gemäß gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Soweit eine Entsorgungspauschale im LV vorgesehen ist, erfolgt die Abrechnung gemäß LV. 5. Gerüste, Geräte, Arbeitsschutz Der AN trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, die Betriebssicherheit eigener Geräte sowie die Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Erforderliche Arbeits- und Schutzmaßnahmen (z. B. Absturzsicherungen, Schutz gegen herabfallende Teile, Staub-/Spritzschutz) sind in die Kalkulation einzubeziehen, sofern sie nicht bauseits gestellt oder im LV gesondert ausgeschrieben sind. 6. Koordination / Schnittstellen zu angrenzenden Bauteilen und Gewerken Mit den am Bau tätigen Unternehmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Schnittstellenleistungen, Abstimmungen und Mitwirkungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen, insbesondere an: Anschlüssen an Fenster-/Türelemente, Leibungen und angrenzende Bauteile (z. B. Putzanschlüsse, Anschlussfugen, Trennlagen), Fensterbank-/Attika-/Dachanschlüssen sowie Sockel- und Übergangsbereichen, vorgelagerten Einbauteilen (z. B. Rollladen-/Jalousiekästen) und bauseitigen Installationen (z. B. Lüftungsgeräte) inklusive fachgerechter Einbindung in WDVS/Putzaufbau. Beschädigungen an Bestand und Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden, sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. 7. Witterung / Bauablauf Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken, Änderungen von Bauabschnitten oder übliche Arbeitsbeschränkungen sind zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Unterbrechungen im üblichen Rahmen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Der AN hat seine Leistungen so zu planen, dass system- und herstellerkonforme Verarbeitungsbedingungen (insbesondere Temperatur/Feuchte/Schutzzeiten bei WDVS, Putz und Beschichtungen) eingehalten werden. 8. Abrechnung / Aufmaß Grundlage für die Abrechnung sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG sowie die geprüften Aufmaße. Aufmaße sind rechtzeitig anzukündigen und prüffähig zu erstellen. 9. Dokumentation / Nachweise Spätestens zur Abnahme sind die Revisions- und Dokumentationsunterlagen vollständig, prüffähig und gemäß Vorgaben des LV zu übergeben (einschließlich Systemnachweise/Zulassungen, Produktdatenblätter, Verarbeitungs-/Wartungshinweise, Emissions-/Schadstoffnachweise sowie Fotodokumentation). Die Übergabe der Unterlagen kann als Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlussrechnung gelten, soweit im LV so gefordert. 10. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die AG-Bauleitung. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung vorzulegen.
Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Fassadenarbeiten (WDVS / Außenputz / Anstrich) 0. Geltungsbereich Diese ZTV gelten für alle Leistungen des Gewerks Fassadenarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis, insbesondere für Untergrundbewertung/-vorbereitung, Profile/Leisten, WDVS (Dämmung, Verdübelung, Brandriegel, Sockel-/Perimeterdämmung), Armierung, Oberputz und Anstrich, Fensterbank-Zubehör sowie Montageverankerungen. 1. Vertragsgrundlagen, Regeln der Technik, Herstellervorgaben Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-/EN-Normen, den Herstellervorgaben/Systemrichtlinien sowie den Ausführungsunterlagen/Details des AG. Das ausgeschriebene WDVS ist als System auszuführen. Systemkomponenten sind gemäß LV überwiegend Baumit (u. a. Dämmstoffe/Putze/Anstrich/Profile), die Sockelabdichtung ist als MDS 2K mit Remmers MB 2K beschrieben. Mischsysteme (Komponenten unterschiedlicher Systeme/Hersteller) sind unzulässig, sofern nicht schriftlich durch den AG freigegeben und die Systemkonformität vollständig nachgewiesen wird. 2. Untergrundanforderungen, Untergrundprüfung, Vorbereitung Der AN hat den Untergrund auf Eignung für das WDVS zu prüfen (u. a. Ebenheit, Tragfähigkeit, Klebeeignung; Altputze/Altanstriche; ggf. Haftzug-/Abzugtests; Hohllagen sind ungeeignet). Als Orientierungswerte für den zulässigen Unebenheitsausgleich mit Klebemörtel gelten gemäß LV: 1 cm/m bei rein geklebten Systemen 2 cm/m bei gedübelten und geklebten Systemen. Erforderliche Maßnahmen zur Herstellung eines geeigneten Untergrundes sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen; Reinigung/Entfernung haftmindernder Rückstände ist gemäß LV auszuführen. 3. Materiallieferung, Lagerung, Witterungsschutz Materialien sind trocken, sauber, UV-geschützt und gemäß Herstellervorschrift zu lagern; Gebinde/Platten sind gegen Feuchtigkeit und Beschädigung zu schützen. Verarbeitung nur unter Einhaltung der Herstellerbedingungen (Temperatur, Luft-/Bauteilfeuchte, Wind/Schlagregen, Schutzzeiten). Erforderliche Schutzmaßnahmen (z. B. Abhängen/Einhausen) sind vom AN zu berücksichtigen, sofern nicht im LV gesondert geregelt. 4. Profile, Leisten, Anschlussausbildungen Profile/Leisten sind systemkonform, lot-/fluchtgerecht zu setzen; Gewebefahnen sind in die systemzugehörige Armierungsschicht einzubetten (u. a. Dehnfugenprofile, Tropfkantenprofile, Attika-/Fensterbankanschlussprofile, Anputzleisten). Anschlüsse an Ein-/Anbauteile sind UV-/witterungsbeständig und bewegungsaufnehmend herzustellen (z. B. Kompriband/Fugendichtband). Für das vorgekomprimierte Fugendichtband ist im LV Beanspruchungsgruppe BG 1 nach DIN 18542 benannt. Putzanschlüsse/Trennlagen sind unverträglichkeitsfrei zu angrenzenden Baustoffen auszuführen (Trennband/PE-Schaumstoff gemäß LV-Vorgaben). 5. WDVS - Dämmung (EPS), Verklebung, Fugen, Verband Ausführung der Fassadendämmung gemäß LV mit EPS-Dämmplatten (Baumit) und systemzugehörigem Klebe-/Armierungsmörtel; Dämmstoffdicke 280 mm. Platten sind im Verband, planeben, dicht gestoßen zu verlegen; Kreuzfugen sind zu vermeiden. Rand-/Anschlussbereiche sind passgenau herzustellen. Laibungsdämmung ist gemäß LV als gesonderte Leistung/Bedarfsposition beschrieben (Laibungstiefe 20 cm, Dämmstoffdicke 2 cm). 6. Brandriegel / Nichtbrennbare Bereiche Für die Ausführung "schwerentflammbar" sind gemäß LV umlaufende Brandriegel FireStop 035 in den angegebenen Bereichen herzustellen (u. a. Sockelbereich, definierte Geschosshöhen/Decken, oberer Abschluss/Übergänge). Befestigung/Unterkonstruktion und Ausführung der Brandriegel erfolgen systemkonform (Schraubdübel/Rondellen gemäß LV-Systemangaben). 7. Verdübelung / Befestigungsmittel, Brandriegel Die Verdübelung ist gemäß LV mit zugelassenen Schraubdübeln (STR U 2G - versenkte Montage) auszuführen; maßgebend sind Untergrund, Dämmstoffdicke und Zulassungen. Verankerungstiefe mindestens 25 mm; Dübelanzahl gemäß Berechnung/Nachweis (Dübelanzahl ist im LV ausdrücklich "gemäß Berechnung in gesonderter Position" vorgesehen; zusätzlich ist ein Nachweis zur statisch relevanten Verdübelung beschrieben). Dübelsetzmuster/Lastklassen nach Herstellerrichtlinien sowie den im LV genannten Bezugnahmen (Fachverband WDVS/Normbezug) ausführen. 8. Sockel-/Perimeterdämmung, Schrägschnitt, Sockelarmierung, Abdichtung Sockel-/Perimeterdämmung ist gemäß LV mit EPS-Sockel-/Perimeterdämmplatten auszuführen (Baumit SockelTherm 035 G), jeweils Dämmstoffdicke 280 mm Ein Schrägschnitt zur Vorbereitung des Anschlusses der Putzabdichtung an die Gebäudeabdichtung ist als Zulageposition beschrieben und gemäß Detailplanung herzustellen. Putzabdichtung ist als 2-komponentige, rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämme (MDS 2K) auszuführen; im LV ist Remmers MB 2K als gewähltes Produkt benannt (inkl. Verbrauchsangabe). Innenecken/Durchdringungen der Putzabdichtung sind mit Dichtband (Tape VF) zu verstärken; Überlappungen > 5 cm, Manschetten bei Durchdringungen; Verklebung/Überarbeitung mit MB 2K gemäß LV. 9. Detailausbildungen an Einbauteilen (Rollladen-/Jalousiekästen, Lüftungsgeräte) Vorgelagerte, überputzbare Rollladen- und Jalousiekästen sind gemäß LV durch Zuschneiden/Ausklinken und dreiseitiges Anarbeiten der WDVS-Platten passgenau zu überdämmen und in Armierung/Putz fachgerecht einzubinden (u. a. definierte Überdämmstärken). Für bauseits installierte Lüftungsgeräte (überputzbar, Beispiel StoAirtherm Control; Abmessungen ca. H 720 / B 460 / T 130 mm) sind WDVS-Platten vierseitig anzarbeiten; Hohlräume/Leitungen sind gemäß LV mit definierten Dämmstoffdicken zu hinterfüllen/überdämmen; Armierung/Putzanschluss im Übergang sorgfältig auszuführen. 10. Armierung, Eckausbildungen, Diagonalarmierung Armierungslage ist systemkonform mit mineralischem Klebe-/Armierungsmörtel und eingebettetem Armierungsgewebe herzustellen (Schichtdicken gemäß LV-Positionen). Öffnungsecken sind mit Diagonalarmierung (Armierungspfeile) gemäß LV zu verstärken. 11. Oberputz und Anstrichsystem Oberputze sind gemäß LV als mineralische Oberputze auszuführen (u. a. Baumit Fascina SEP 0-3 mm sowie Baumit Münchner RauPutz MRP 0-5 mm, jeweils Farbton Naturweiß). Kleinflächen/Faschen/Laibungen sind gemäß LV in Filzstruktur (0-1 mm) herzustellen; exaktes Abkleben angrenzender Flächen ist Bestandteil der Leistung. Das Anstrichsystem ist gemäß LV als Silikonharz-Fassadenfarbe Baumit StarColor als Zwischen- und Schlussbeschichtung auszuführen; Laibungen/Kleinflächen/Faschen sind gesondert zu beschichten. Etwaige Tönungen erfolgen gemäß den im LV vorgesehenen Zulagen/Preisgruppen. 12. Fensterbänke - Zubehör/Unterbau (Bedarfspositionen) Soweit Fensterbank-Unterbauten/Profilteile ausgeschrieben werden, sind diese systemkonform gemäß LV zu liefern und einzubauen (u. a. Fensterkeile EPS/Mineralwolle sowie Fensterbankprofil-Systemteile). 13. Montageverankerungen / Befestigungspunkte im WDVS Montageelemente (z. B. WDVS-Montagequader aus PU) sind gemäß LV und Herstellervorgaben einzubauen/zu verkleben; Anwendung als Druckunterlage für hohe Drucklasten (z. B. Vordächer, Markisen) nach System-Zusatzinfo. 14. Muster / Bemusterung / Freigaben Auf Verlangen der Bauleitung sind Muster (z. B. Putzstruktur, Farbton, Anschlussdetails) herzustellen und freigeben zu lassen. Erst nach Freigabe dürfen zusammenhängende Flächen in Serienausführung hergestellt werden. 15. Eigenüberwachung, Prüfungen, Abnahmevoraussetzungen Der AN führt eine fortlaufende Eigenkontrolle durch (Untergrund, Verklebung, Dübelsetzung, Armierung, Detailanschlüsse, Oberflächen). Feststellungen sind auf Verlangen zu dokumentieren. Abnahmevoraussetzung ist die vollständige, mangelfreie Leistung einschließlich Reinigung, Schutzfolienentfernung sowie vollständiger Dokumentation. 16. Revisions- und Dokumentationsunterlagen (QNG/NaWoh) Der AN hat die im LV geforderten Revisions-/Dokumentationsunterlagen vollständig und geordnet zu übergeben, insbesondere: Systemnachweis (abZ/ETA), Produktdatenblätter wesentlicher Komponenten, Konformitätserklärung zur QNG-/NaWoh-Zertifizierung, VOC-/SVOC- und Schadstoffnachweise, Fotodokumentation, digitale und gebundene Übergabe. Die Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen und kann Fälligkeitsvoraussetzung der Schlussrechnung sein.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Fassadenarbeiten
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Fassadenarbeiten
01.01 Untergrund Bewertung und Vorbereitung
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Untergrund Bewertung und Vorbereitung
01.02 Profile und Leisten
01.02
Profile und Leisten
01.03 Dämmung, Dübel, Sockel und Armierung
01.03
Dämmung, Dübel, Sockel und Armierung
01.04 Oberputz- und Anstrich
01.04
Oberputz- und Anstrich
01.05 Fensterbänke
01.05
Fensterbänke
01.06 Montageverankerungen
01.06
Montageverankerungen
01.07 Sonstiges und Dokumentation
01.07
Sonstiges und Dokumentation
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten