Fassade
Billwiese, Neubau Service- und Studentenwohnungen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung 1.001   Allgemeine Objektbeschreibung Lage Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Lohbrügge im Bezirk Hamburg Bergedorf an der Straße Billwiese. Das Grundstück war mit einem Studierendenwohnheim aus den 1960er Jahren bebaut, das bereits abgebrochen wurde. Das von Bäumen gesäumte Grundstück fällt Richtung Süden leicht ab. Zentral steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer, die der Mittelpunkt des neuen Entwurfs werden soll. Direkt westlich an das Baugrundstück grenzend befindet sich ein Kreuzbau, in dem die Johann Carl Müller Stiftung bereits ein Studierendenwohnheim betreibt. Nordwestlich liegen Mehrfamilienwohnhäuser der Baugenossenschaft Bergedorf Bille. Nördlich an der Billwerder Straße stehen Einfamilienhäuser. Entlang der östlichen Grenze des Baufeldes verläuft ein öffentlicher Fußweg, an dem auch eine Kindertagesstätte gelegen ist. Östlich des Weges und der Kita errichtet die Stadt Hamburg auf einem weiteren Baufeld aktuell den Neubau des Bille-Gymnasiums. Geplant ist, hier im August 2026 den Unterricht aufzunehmen und im Herbst 2026 die Bauarbeiten abzuschliessen. Im Süden grenzt eine Kleingartensiedlung an das Baugrundstück. Südlich der Kleingärten verläuft in etwa 120 Meter Entfernung von der Baustelle die Bille. Südwestlich an der Südseite der Straße Billwiese sind Einfamilienhäuser gelegen. Lage/Übersicht Baufeld Kubatur Der Neubau nimmt die städtebaulichen Kanten der Umgebung auf und orientiert sich in Hinblick auf Dachformen und Dimensionierungen an der umliegenden Bebauung. Eine breite Rollschicht über den Erdgeschoss-Fenstern verbindet das gesamte Gebäude. Darüber werden die einzelnen Klinkerbaukörper mit schrägen Dächern durch Rücksprünge und Holzfassaden untergliedert. Die 4-geschossige Bebauung umschließt die besonders erhaltenwürdige Schwarz-Kiefer, welche der Mittelpunkt des neuen Quartiers wird. In Richtung der Einfamilienhausbebauung im Norden und Süden flacht die Neubebauung auf 3 Geschosse ab. Auch auf die säumenden Bestandsbäume auf dem Grundstück wird Rücksicht genommen. Erschließung Die Adressbildung erfolgt durch die Öffnung des Zentrums zur Billwiese. Der Platz als Herzstück des Quartiers bettet die Schwarz-Kiefer ein und wird durch öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen geprägt. Durch die Ost-West-Durchwegung und die Verbindung zu den beiden weiteren Höfen wird dieser Platz zum Dreh- und Angelpunkt. Der nördliche Hof dient der Ruhe und Erholung. Von hier aus werden die Service-Wohnungen erschlossen. Der südlich gelegene Hof bildet das Zentrum der Studierenden. Von hier aus werden die Einzelpartments und Studierenden-WGs erschlossen. Nutzungen STUDIERENDEN-WOHNEN Für Studierende sind 17 kleine 1-Personen-Apartments mit ca. 23 m², 5 2-Personen-Apartments und 9 Wohngemeinschaften für 6-10 Personen mit je 1 Bad pro Person und Gemeinschaftsraum mit Küche geplant. (gesamt 31 WE). SERVICE-WOHNEN Es ist ein Mix aus 45 kleinen 1-Personen-Wohnungen mit ca. 35 m² - 45 m² und 25 größeren Wohnungen mit ca. 50 m² - 90 m² geplant (gesamt 70 WE). FAMILIEN-WOHNEN Für Familien sind 6 größere Wohnungen geplant. GÄSTEWOHNUNG Im Erdgeschoss ist eine kleine Gästewohnung vorgesehen. Insgesamt sind damit 108 WE für 226 Personen geplant. ERDGESCHOSS mit Gemeinschaftsnutzung Im Erdgeschoss befinden sich neben Wohnungen auch sämtliche Gemeinschaftsflächen sowohl für die Servicewohnanlage als auch für das Studierendenwohnheim. Neben Arbeitsräumen für Studierende und einem Veranstaltungsraum mit anschließender Lounge sind auch eine Fahrradwerkstatt, ein Waschsalon und ein kleines Nachbarschaftscafé geplant. Hier sollen Alt und Jung zusammenkommen können, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Zusätzlich wird vom Haupthof aus zugänglich die Verwaltung der Johann Carl Müller Stiftung, ein Pflegedienst und eine Physiotherapie entstehen. Im Norden ist eine Tagespflegeeinrichtung geplant. MOBILITÄT / TIEFGARAGE Großzügige Fahrradräume sind im Erdgeschoss und Untergeschoss geplant und bieten Platz für insgesamt 116 Fahrräder. Der Großteil der Fahrradstellplätze sind senior*innengerecht leicht zugänglich, während die Fahrradstellplätze für Studierende zum Teil auch als Doppelstockparker geplant sind. Im Außenraum sind 49 weitere Fahrradstellplätze untergebracht. Die Tiefgarage wird über eine Rampe von der Billwiese erschlossen und liegt unter dem nördlich gelegenen Hof. Die Garage ist eingeschossig mit natürlicher Belüftung ausgeführt und benötigt keine automatische Feuerlöschanlage, da sie weniger als 4,00 m unter festgelegter Geländeoberkante liegt. Insgesamt sind 59 PKW-Stellplätze auf Ebene -1 geplant, 10 weitere Im Außenbereich. Abstell- und Technikräume sind im Randbereich angeordnet. VERSORGUNG Die Beheizung erfolgt über das Fernwärmenetz der e.on mit einem regenerativen Anteil von ca. 80%. Auf den Dachflächen sind PV-Anlagen zur Unterstützung des Strom- und Warmwasserbedarfs geplant. Öffentliche Förderung Die Seniorenwohnungen sollen durch die IFB gefördert werden, der Förderungsweg ist noch offen. Die Studierendenwohnungen sollen im Programm Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende der IFB gefördert werden. Baugrube und Gründung Der Verbau für die Baugrube kann auf dem eigenen Grundstück erstellt werden. Das anstehende Bodenmaterial besteht größtenteils aus Sand und ist unbelastet. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes sind während der Bauzeit des Untergeschosses umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Das geförderte Wasser soll in die Bille etwa 130 m südlich des Baufeldes eingeleitet werden. Der Baukörper ist teilunterkellert. Der unterkellerte Teil im Norden mit der Tiefgarage ist auf einer 65 cm dicken Sohlplatte aus WU-Beton gegründet, der nicht-unterkellerte Teil im Süden auf Streifenfundamenten mit einer 25 cm dicken Stahlbetonsohle. Außenwände und Sohle des Untergeschosses werden in WU-Beton erstellt. Im nichtunterkellerten Teil und in den Bereichen von Treppenhäusern und Aufzugsunterfahrten wird die Sohle unterseitig gedämmt. Außenwände / Fassade Die Außenwände des Untergeschosses werden in WU-Beton mit einer Stärke von 30 cm erstellt. Im Bereich der Treppenhauskerne wird die Wand gedämmt, ebenfalls im Übergangsbereich zwischen der Ebene 0 und Ebene -1, um die Wohnungen und gemeinschaftlichen Nutzungen thermisch von den unbeheizten Keller- und Tiefgaragenbereichen zu trennen. Die Fassaden des Erd- und der Obergeschosse 1-3 sind aus KS-Mauerwerk mit einer beige/sandfarbenen Verblendfassade mit heller Fuge geplant. Die Außenwände der zurückspringenden Bauteile sind ebenfalls aus KS-Mauerwerk mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Lärchenholz-Fassade geplant. Das Fassadenkonzept basiert auf einer ruhigen Gliederung quadratischer Fenster, die durch ihre Gestalt den Entwurf deutlich prägen. Die ca. 2,1 x 2,1 Meter großen Fenster sind unterteilt in einen kleinen Lüftungsflügel, der hinter Holzlamellen optisch verschwindet, und einer großzügigen Verglasung, die dem Ausblick dient. Auch die große Verglasung ist öffenbar, um die Reinigung zu gewährleisten, und verfügt über eine Glasbrüstung. Um den barrierefreien Ausblick und gleichzeitig den Innenräumen einen Abschluss zu bieten, haben die Fenster eine ca. 20 cm hohe gemauerte Brüstung. Die Balkonbrüstungen sind als pulverbeschichtete Harfengeländer mit zusätzlicher Verglasung geplant. Alle Eingangstüren werden gem. der Anforderung an barrierefreie Übergänge schwellenlos eingebaut. Die Zugänge zu Loggien und Terrassen sollen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (2 cm Schwelle). Die obersten Dachkanten weisen eine Höhe von ca. 10-15 m über Gelände auf. Die Aufzugsüberfahrten sind durch die geneigten Dächer nicht sichtbar. Technische Aufbauten wie PV-Anlagen liegen mind. 1,5 m von den Außenkanten des obersten Geschosses entfernt Innenwände Die Wände der Treppenhäuser und Aufzüge werden aus Stahlbeton erstellt, Flurwände und Wohnungstrennwände teilweise aus KS-Mauerwerk und teilweise im Trockenbau. Die tragenden Wohnungsinnenwände bestehen aus KS-Mauerwerk, die nichttragenden Wohnungsinnenwände aus Trockenbau. Der Treppenraum A wird als Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage ausgebildet. Die Ausführung erfolgt entsprechend dem BPD 2021-1. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die in Längs- und Querrichtung angeordneten tragenden Wände in Zusammenhang mit den Stahlbetondecken sowie den, in regelmäßigen Abständen angeordneten Treppenhauskernen. Zwischen Café und Veranstaltungsraum wird eine mobile Trennwand erstellt, die es ermöglicht, die Nutzungen zu einem großen Raum zusammenzufassen. In den Studierenden-WGs erhalten die Umfassungswände der einzelnen Zimmer sowie die Türen einen erhöhten Schallschutz. Decken Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Der Regelfußbodenaufbau beträgt 17 cm. Alle Wohnungen erhalten eine schwellenlos ausgebildete Dusche. Für die auskragenden Loggien sind Stahlbetonfertigteile aus WU-Beton geplant. Diese erhalten einen aufgeständerten Fußbodenbelag. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem 1. OG, dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss werden Abfangungen mit einer Höhe von bis zu h=80 cm erforderlich. Zudem werden wandartige Träger zur Lastabfangung herangezogen. Dächer Die Hauptdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte und sind in zwei Achsen geneigt. Diese Dachflächen werden gedämmt und mit einer Bitumenadichtung versehen. Die Dächer der Zwischenbauten erhalten ein WU-Dach ohne Gefälle als Umkehrdach. Alle obersten Dachflächen werden mit einer extensiven Begrünung versehen. Die Dachdecke über der Tiefgarage wird abgeklebt und mit einer Intensivbegrünung mit einem Gesamtaufbau von ca. 80 cm versehen. Gebäudekennzahlen ca.-Angaben Grundstückfläche:   ca. 11.050 m² Gebäudeklasse:   4, Sonderbau Grundfläche Gebäude:   ca. 4.140 m² inkl. Tiefgarage Bruttogeschossfläche BGF (R+S):   ca. 16.200 m² Bruttorauminhalt BRI (R+S):   ca. 56.850 m³ Wohnfläche (WFlV):   ca. 7.260 m² Nutzfläche (DIN 277)   ca. 1.500 m² Anzahl Wohnungen:   108 WE
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
1.003 Termine 1.003   Termine Angebotsfrist Abgabetermin für die Angebote ist der   23.02.2026 Zuschlagsfrist / Bindefrist Der Auftrag soll kurzfristig vergeben werden. Angestrebt wird eine Beauftragung bis Ende März 2026. Die Bindefrist der Angebote läuft bis zum   31.05.2026 Baubeginn Die Bestandsgebäude sind bereits abgebrochen worden, das Gelände ist geräumt Nach derzeitigem Planungsstand ist der Baubeginn auf der Baustelle (GU-Leistungen - Gegenstand dieser FLB) für Mitte/Ende April 2026 geplant. Ausführungstermine Das Bauvorhaben soll in einem Abschnitt realisiert werden. Wesentlicher Punkt der Terminplanung ist die detaillierte Planung der Baugrube, der Gründungsmaßnahmen und der Wasserhaltung. Durch die Einleitgebühren des geförderten Grundwassers aus der Bauwasserhaltung entstehen dem Auftraggeber erhebliche Kosten. Der Bauablauf ist daher so zu planen, dass die Betriebszeit der Wasserhaltungsanlage und damit die Menge des geförderten und eingeleiteten Wassers weitestmöglich begrenzt wird. Hierfür ist der Aushub der Baugrube in zwei Abschnitten vorgesehen: Zunächst wird der Boden auf der gesamten Fläche soweit abgetragen, wie dies ohne Wasserhaltung möglich ist. Danach erfolgt der Aushub auf die Endtiefe unter Wasserhaltung. Parallel soll dabei bereits abschnittsweise mit den Arbeiten an den Gründungsbauteilen begonnen werden. Ebenso sollen die Arbeitsräume der Baugrube in zwei Abschnitten verfüllt werden: Verfüllung des unteren Teils bis auf + 1,35 m NHN unmittelbar nach Herstellung der Außenwände des UG, vor Herstellung der UG-Decke Der statische Nachweis der UG-Außenwände für diesen Lastfall liegt vor. Abschaltung der Wasserhaltungsanlage Verfüllung des oberen Teils nach Fertigstellung der Decke über dem UG Alternative oder ergänzende Konzepte des Bieters zur Begrenzung der Betriebsdauer der Wasserhaltung sind ausdrücklich erwünscht! Die vom Bieter geplante Betriebsdauer der Wasserhaltungsanlage ist neben dem Angebotspreis ein wesentliches Vergabekriterium. Die geplante Betriebsdauer ist im Angebot verbindlich anzugeben und im Terminplan (s.u.) darzustellen. Terminplan Mit dem Angebot ist ein Rahmenterminplan einzureichen, der die folgenden wesentlichen Zeiträume und Meilensteine sowie die beabsichtigte Gesamtausführungszeit beinhaltet: Zeitraum   Projektvorlauf (ab Tag Auftragserteilung bis Start Projektbearbeitung) Zeitraum   Vorbereitende Arbeiten (technische Bearbeitung, statische Berechnungen, Planungsleistungen) Datum      Arbeitsbeginn auf der Baustelle Zeitraum   Baustelleneinrichtung, Absichern des Baufeldes Datum      Baubeginn Baugrube (Verbau, Baudrainage, Erdarbeiten) Datum      Beginn Wasserhaltung Zeitraum   Wasserhaltung Datum      Ende Wasserhaltung Datum      Beginn Rohbauarbeiten (Gründung) Zeitraum   Bauzeiten der einzelnen Geschosse (Rohbau) Datum      Fertigstellung Rohbau Zeitraum   Bauzeit Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach) Datum      Fertigstellung Gebäudehülle Zeitraum   Bauzeit Innenausbau + TGA-Installationen Zeitraum   Bauzeit Außenanlagen Datum      Gesamtfertigstellung Zeitraum   Abnahmen, Inbetriebnahmen Datum      Übergabe an den AG Der Terminplan soll vom Tag der Auftragserteilung ausgehend aufgebaut sein, unabhängig vom konkreten Datum. Auf Basis des Rahmenterminplanes werden in einem detaillierten Bauablaufplan, der als Vertragsbestandteil vor Auftragserteilung abgestimmt und festgelegt wird, verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart. Schlechtwetter-Regelung Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Anerkannt werden Schlechtwettertage der Kategorie B des Deutschen Wetterdienstes mit dem weiteren Kriterium Windstärke = 6 Beaufort. Der AN muss die Behinderungen am gleichen Tage beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschlieslich über den Auszug des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Werte der Station 10147 Hamburg-Fuhlsbüttel. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich um die anerkannten Schlechtwettertage.
1.003 Termine
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion 1.005   Technische Vorbemerkungen - Bauwerk - Baukonstruktion Musterfassade Behördlicherseits werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Materialität der Fassaden gestellt. Die Bemusterung der Fassaden sind mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen. Für die Vorauswahl der Fassadenmaterialien sind vom AN Musterflächen des Materials, der Oberfläche, Farbe, Struktur usw. einschl. Unterkonstruktion und Fundament herzustellen und nach Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Unterschiedliche Ausführung der Musterflächen (Farbe, Oberfläche/Körnung usw.) nach Angabe. Größe der Musterflächen jeweils (BxH) ca. 1,50 x 1,00 m, Anzahl jeweils 5 Stück für die Verblendflächen und 3 Stück für die Holzfassaden. Nach der Vorauswahl der Fassadenmaterialien ist eine Musterfassade aus den vorausgewählten Materialien vorab herzustellen, während der Bauzeit vorzuhalten und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und auf Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Ausführung als 1:1-Segment der geplanten Fassade, zur Abstimmung der Ausführung, Details und Materialität. Musterfassade bestehend aus freistehendem Grundgerüst mit Fundament, Verstrebungen usw. nach Wahl des AN, getrennt vom Rohbau des Gebäudes Fassasdenausschnitt mit Verblendmauerwerk und VHF-Holzfassade gem. FLB und Vorauswahl, ca. 3,00 m breit und 4,00 m hoch Fensteröffnung, einschl. Einbau eines Musterfensters inkl. aller Anschluss- und Andichtungskonstruktionen Überdeckung der Fensteröffnung mit einem Fertigsturz Verfugung gem. FLB und Vorauswahl Die Musterfassade ist bis zum Abschluss der Arbeiten zu sichern und dient als Referenz für die Ausführung der Fassadenarbeiten. Die Tragkonstruktion der Musterfassade ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu dimensionieren. Der ggf. erforderliche statische Nachweis ist vom AN zu erstellen. Die Bemusterung der Fassadenmaterialien und die anschliessende Erstellung der Musterfassade sind vom AN so früh, wie möglich vorzunehmen. Die Bemusterung muss so rechtzeitig vor Beginn der Fassadenarbeiten erfolgen, dass eine ggf. auch mehrfache Neuvorlage und -bemusterung von Materialien möglich ist, ohne den Bauablauf zu verzögern. Lieferzeiten des Materials sind zu berücksichtigen. Materialien / Ausstattungen der Wohnungen Die in den einzelnen Leistungsbereichen angegeben Materialien sind teilweise bereits bemustert und festgelegt, teilweise steht die abschliessende Bemusterung noch aus. Vom AN sind in jedem Fall Musterstücke vorzulegen. Die angegebenen Materialien sind als Kalkulationsgrundlage zu betrachten und Inhalt des Pauschalangebotspreises. Bei Auswahl von abweichenden Materialien durch den AG im Zuge der Bemsusterung erfolgt eine Anpassung der Auftragssumme durch Mehr- und Minderkosten. Mehr- und Minderkosten sind vom AN durch Vorlage eines Nachtragsangebotes prüf- und nachvollziehbar anzuzeigen und zu nachzuweisen, bspw. durch Vorlage von Preislisten der Hersteller. Wärmeschutz / Luftdichtigkeit Die thermische Gebäudehülle ist laut Wärmeschutznachweis/Luftdichtigkeitskonzept wind- und luftdicht nach DIN 4108-7 auszuführen. Die Luftdichtheit ist mit Blower-Door-Tests nachzuweisen (siehe Teil V dieser FLB). Sonderkonstruktionen In Abstimmung und mit Freigabe des Bauherren sind abweichend von der Flachdachrichtlinie folgende Sonderkonstruktionen geplant: Beläge auf Balkonen und Dachterrasen werden im Null-Gefälle verlegt Austritte zu Dachterrassen und Balkonen mit barrierefreiem Schwellenprofil, Entwässerungsrinne als Kompensation vor dem Fensterelement, kein Vordach das WU-Dach ist als Umkehrdach mit Nullgefälle gemäß WU-Richtlinie geplant. WU-Bauteile fallen nicht in den Geltungsbereich der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie. Gewährleistung / Mängelbeseitigung Risse im Gebäude, insbesondere auch in den Wohnungen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe auftreten, sind vom AN als Mangel zu beseitigen. Ein Riss gilt als Mangel, wenn er aus drei Meter Entfernung unter normalen Lichtverhältnissen zu erkennen ist.
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion
1.008 Technische Vorbemerkungen Planungsleistungen 1.008   Technische Vorbemerkungen - Planungsleistungen und baubegleitende Leistungen Allgemeines Soweit Planungen Sache des AN sind, gelten Planung und Ausführung als ein Werk. Soweit Planungen Dritter dem AN als Ausführungsgrundlage dienen, hat der AN diese eigenverantwortlich zu prüfen. Der Umfang der vom AN geschuldeten Planung ist im Teil V dieser FLB beschrieben und lehnt sich an die in der HOAI 2013 beschrieben Planungsleistungen an. Die HOAI wird dabei lediglich herangezogen, um den Umfang der geschuldeten Planungsleistungen zu beschreiben. Alle Auflagen aus öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom AN einzuhalten. Die Übernahme der anfallenden Gebühren für behördlich geforderte Prüfungen, Überwachungen und Abnahmen durch AG bzw. AN richtet sich nach dem Schnittstellenkatalog AG-GU (siehe Anlage). Abgrenzung zur AG-seitigen Planung Über die dieser FLB beiliegenden Planungsunterlagen und die im Folgenden genannten Unterlagen hinaus werden dem AN keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Planungen, Berechnungen, Nachweise usw., die für die Erreichung des allgemeinen Leistungsziels erforderlich und/oder behördlicherseits gefordert werden, sind vom AN eigenverantwortlich zu liefern. Sollte die vorliegende Ausführungsplanung aus Sicht des Bieters unvollständig oder unzureichend sein, ist mit dem Pauschalangebot eine Auflistung der noch erforderlichen, fehlenden und vom AG zu stellenden Pläne und sonstigen Unterlagen vorzulegen. Andernfalls gilt die vorliegende Ausführungsplanung mit der Angebotsabgabe als vom Bieter/AN als für die Ausführung aller Leistungen hinreichend bestätigt. Folgende weitere Planungsleistungen und baubegleitenden Leistungen werden durch den AG erbracht: Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Hochbauten (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5) Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der haustechnischen Anlagen (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5) Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Außenanlagen (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5) Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Tragwerksplanung (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5) Entwurfsplanung der Baugrube, Entwurfsstatik des Baugrubenverbaus Beauftragung des SiGeKo nach Baustellenverordnung Beweissicherung der angrenzenden Gebäude, Anlagen und Verkehrsflächen Werk- und Montageplanung Zum Leistungsumfang des AN gehört die Anfertigung der vollständigen Werk- und Montageplanung auf Basis der Ausführungsplanung, der statischen Berechnung und der weiteren Planungsunterlagen, in allen Teilen mit Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Planungslösung für alle Gewerke und Leistungen, einschl der noch erfoderlichen statischen Nachweise, auch für Bauzustände. In den Zeichnungen und/oder in den Beschreibungen müssen die Konstruktion, Maße, Befestigung, Verbindungen, Bauanschlüsse der Bauteile, Einbaureihenfolge und die Einbaulage erkennbar sein. Schnittstellen zu angrenzenden oder sonst betroffenen Bauteilen und Leistungen müssen dargestellt sein. Bauteileigenschaften (wie z.B. Brandschutz, Schallschutz, Oberflächen, Farben usw.) sind zubeschreiben. Es muss eine ganzheitliche, vertragskonforme Leistung gezeigt werden. Durchsicht und Freigabe / Haftung Durch den AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind unter Berücksichtigung des vorgesehenen Bauablaufs und des Zeitbedarfs zur Durchsicht und Freigabe so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Prüfung oder behördliche Genehmigung erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu hemmen. Alle zu einem Bauabschnitt gehörenden Ausführungsunterlagen sind gleichzeitig zur Durchsicht einzureichen. Dabei ist auch bei erforderlichen Wiedervorlagen von einer Prüffrist von mindestens 10 Arbeitstagen für den AG auszugehen. Aus der Durchsicht sich ergebende Korrekturen an den Ausführungsunterlagen hat der AN ohne besondere Vergütung in diese einzuarbeiten. Deckblätter sind nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Die Änderungen sind in jedem Fall zeitnah in einen neuen Planindex einzuarbeiten und zu verteilen. Für geänderte Ausführungsunterlagen ist stets ein neues Durchsichts- und Freigabeverfahren durchzuführen. Der AG ist zur Durchsicht und Freigabe der vom AN zu erstellenden Planunterlagen nicht verpflichtet. Eine Durchsicht und Freigabe entlastet den AN nicht von seiner alleinigen Verantwortung für die funktional, konstruktiv oder materialtechnisch richtige Planung. Die Haftung für die erbrachte Planung bleibt vollumfänglich beim AN. Ausführungsunterlagen, die durch Nachunternehmer des AN erstellt werden, sind durch den AN vor Übergabe an den AG zu prüfen. Fehler und Mängel sind vor der Übergabe an den AG zu beseitigen. Ausfertigung Planunterlagen, Berechnungen und sonstigen Ausführungsunterlagen werden vom AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt, in der Regel über den Zugang zu einem Planserver. Eine Übergabe in Papierform erfolgt nicht. Alle vom AN erstellten Planungs- und Berechnungsunterlagen sind dem AG grundsätzlich im PDF- und im offenen xls-, doc-, dwg- oder dxf-Format zu übergeben. Auf Verlangen des AG ist ohne Mehrkosten zusätgzlich eine Papierausfertigung zu liefern. Alle für die Vervielfältigung der Planungsunterlagen für eigene Zwecke des AN oder zur Vorlage bei den Behörden in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN und sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Plan- und Dokumentenserver Zum Leistungsumfang des AN gehört auch die Einrichtung eines Plan- und Dokumentenservers zur zentralen Bereitstellung und Verwaltung aller Ausführungsunterlagen. Die genauen Anforderungen sind in Teil V Planungs- und übergreifende Leistungen dieser FLB beschrieben. Dokumentation / Revisionsunterlagen Zum Leistungsumfang des AN gehört auch die Erstellung der vollständigen Revisionsunterlagen für die ausgeschriebenen Leistungen - Einzelheiten siehe Teil V dieser FLB.
1.008 Technische Vorbemerkungen Planungsleistungen
2.001 Allgemeines 2.001   Allgemeines Allgemeines Das mehrfache Einrichten und Umsetzen von Anlagen und Geräten entsprechend des Bauablaufes ist einzurechnen. Baugelände Das Baugelände befindet sich in Hamburg-Bergedorf am östlichen Ende der Straße Billwiese. Die Straße Billwiese ist eine Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone, gelegen zwischen Billwerder Straße im Norden und Kurt-A.-Körber-Chaussee im Süden. Das Gelände ist nahezu horizontal und eben mit einer Anschüttung an der äußersten Ostseite. Auf Grundlage der eingemessenen Höhen der Aufschlusspunkte liegt die Geländehöhe zwischen ca. +1,72 m NHN und ca. +2,56 m NHN. Die mittlere Geländehöhe liegt nach Auswertung der Ansatzpunkte bei etwa +2,20 m NN. Die geplante Höhe Bau-Null wurde auf OK FF EG im mittleren und südlichen Gebäudeteil mit +2,85 m NHN festgelegt. Im nördlichen Gebäudeteil liegt OK FF EG bei +0,62 m (+3,47 m NHN). Die Gründungsebene liegt im unterkellerten Teil (UK Sohle UG/Tiefgarage) bei -3,50 m (-0,65 m NHN) und an der tiefsten Stelle (UK Sohle Aufzugsunterfahrten) bei -4,40 m (-1,55 m NHN). Zur Straße Billwiese hin befindet sich z. T. geschützter Baumbestand, zentral auf dem Baufeld steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer. Etwa 50 m südlich des Baufeldes verläuft die Bille. Höhenlagen, Abmessungen und Geometrie des Baugrundstücks, der Gebäude und der Baugrube sind in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt. Leistungsumfang Art und Umfang der Leistungen des AN ergeben sich aus den anliegenden Ausführungsunterlagen. Darüber hinaus gehören die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Leistungen zum Leistungsumfang des AN und sind im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen. Baugrund Die Beschreibung und Beurteilung des Baugrundes mit Homogenbereichen, Bodenklassifikation, Eigenschaften und Kennwerten der Böden, Kornanalysen, Hydrogeologischen Verhältnissen usw. sind dem Baugrund- und Gründungsgutachten des Büros HPC AG sowie den weiteren anliegenden Unterlagen zu entnehmen. Sollte während der Ausführung der Arbeiten ein deutlich abweichender Baugrundaufbau festgestellt werden, so sind umgehend die Bauleitung und der Baugrundgutachter zu verständigen. Grundsätzlich ist für die in den Untergrund eingreifenden Arbeiten wie z.B. bei den Verbauarbeiten und den Erdarbeiten mit Hindernissen im Baugrund in Form von z.B. Altgründungsresten, Bauschutt und Steinen bis zur Findlingsgröße zu rechnen. Die Bauverfahren sind darauf abzustimmen bzw. Alternativen einzuplanen. Alle Aufwendungen und resultierenden Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Nachforderungen aufgrund von Hindernissen im Boden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Auf dem Grundstück sind im Norden Grundwasserstände bei max. ca. +0,75 m NHN und im Süden bei +0,50 mNHN zu erwarten. Der Bemessungsgrundwasserstand wurde für den Bauzustand mit +0,75 m NHN und für den Endzustand mit +1,25 m NHN festgelegt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bauwasserhaltung sind im Abschnitt 2.007 dieser FLB beschrieben, die zur dauerhaften Trockenhaltung im Abschnitt 2.010. Im Zuge der Bohrarbeiten wurde eine Wasserprobe entnommenund auf Betonaggressivität untersucht. Auf Grund des pH-Wertes wurde die Beton-Expositionsklasse XA1, chemisch schwach angreifende Umgebung festgelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Baugrundgutachten und der statischen Berechnung. Die Tragfähigkeit der Gründungsebenen ist vor Ort durch den vom AG beauftragten Baugrundgutachter zu prüfen. Bestandsbebauung auf Nachbargrundstücken. Westlich des Baugrundstücks befindet sich mit der Hausnummer 21 ein Mehrfamilienhaus mit 28 Wohneinheiten, das ebenfalls zur Johann Carl Müller-Stiftung gehört und Wohnmöglichkeiten für Studierendenpaare oder Studierende mit Kindern bietet. Der südliche Teil der Straße Billwiese ist mit Einfamilienhäusern bebaut, auf der gegenüberliegenden Seite befinden genossenschaftliche Mehrfamilienhäuser. Im Süden des Baufeldes zur Bille hin schließt sich eine Schrebergartensiedlung an. Im Osten wird das Baufeld durch einen Fußweg begrenzt, an dem eine Kita liegt. Jenseits dieses Weges wird zur Zeit durch die Stadt Hamburg ein Schulneubau erstellt. Alle angrenzenden Gebäude und Verkehrsflächen werden während der Bauarbeiten weiter uneingeschränkt genutzt. Die Zuwegungen einschl. der Feuerwehrflächen müssen vollständig und ohne Einschränkung erhalten bleiben. Die Nachbargrundstücke müssen an der Grundstücksgrenze durch den AN entsprechend geschützt und gesichert werden. Vorhandene Erdleitungen Auf dem Gelände vorhandene öffentliche und private Ver- und Entsorgungsleitungen werden von den Leitungsträgern bzw. bauseits vor Beginn der Arbeiten des AN um- oder stillgelegt. Nicht mehr benötigte Leitungen im Bereich der Baugrube werden im Zuge des Aushubs ausgebaut und entsorgt. Sie hierzu auch die Ausführungen im Teil III TGA, Abschn. 3.007 dieser FLB! Ausführung Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Entsorgung aller anfallenden Materialien und Stoffe ist dem AG nachzuweisen und in geeigneter Form zu dokumentieren. Der AN wird Abfallerzeuger. Nach Fertigstellung nicht überbaute Bereiche sind während der Bauphase möglichst weitgehend von schädlichen Einwirkungen auf den Boden z.B. durch Befahren, Einrichtung von Baustelleneinrichtungen oder den Eintrag von Fremdstoffen freizuhalten. Für alle auszuführenden Arbeiten ist ausreichend erfahrenes und sachkundiges Personal einzusetzen. Während der Ausführung ist seitens des Auftragnehmers ständig eine der deutschen Sprache mächtige, verantwortliche und weisungsbefugte Aufsichtsperson auf der Baustelle einzusetzen. Immissionsschutz Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass gemäß BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind. Die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind weder durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder ähnliche Umwelteinwirkungen zu gefährden, erheblich zu beeinträchtigen oder erheblich zu belästigen. Durch den Lärmbeitrag einschließlich des Zu- und Abgangsverkehrs und vorhandener Vorbelastungen dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht überschritten werden. Baumschutzmaßnahmen Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinen Schäden an zu erhaltenden Bäumen und sonstigem Pflanzenbestand kommt. Die Vorgaben und Hinweise der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen sind zu planen und mit dem vom AG beauftragten Baumsachverständigen abzustimmen. Insbesondere sind die Baumschutzmaßnahmen in dem vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan detailiert darzustellen - siehe auch Abschnitt 2.002 dieser FLB. Zum Leistungsumfang des AN gehören und im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen sind alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der zu erhaltenden Bäume und Pflanzen auf dem Baugelände sowie in den angrenzenden oder sonst durch die Arbeiten betroffenen Bereichen. Dazu gehören sowohl Baumschutzzäune und, falls erforderlich, Wurzelschutzmaßnahmen, als auch die ausreichende Bewässerung während der Bauzeit, soweit erforderlich. Zum Schutz der Bäume auf der Baustelle sind im Wesentlichen die Vorgaben der DIN 18 920 und der RSBB konsequent einzuhalten. Jegliche Arbeiten im zu schützenden Wurzelbereich (Kronentraufe +1,5 m zu allen Seiten) sind in Handschachtung oder in Absaugtechnik auszuführen. Zudem ist ein ortsfester Baumschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 2,0 m gemäß der DIN 18 920 zu erstellen. Dieser soll möglichst den gesamten, zu schützenden Wurzelbereich der Bäume umfassen, insbesondere aber die offenen Baumscheiben (s. Lageplan Fäll- und Rodungsplan mit skizziertem Baumschutz, Anlage zum Baumschutzgutachten). Innerhalb der so entstehenden Schutzzonen sind jegliche Beeinträchtigung der Bäume, wie stoffliche Einträge, Materiallagerung, Befahrungen o. Ä. zwingend zu unterlassen. Für notwendige bauliche Eingriffe können diese Baumschutzzäune kurzzeitig und nur unter Begleitung eines Baumsachverständigen geöffnet werden. Alle Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen baumschutzfachlich zu begleiten. Die Lage und der Verlauf der Baumschutzzäune sind im Lageplan (Anlage zum Baumschutzgutachten) ersichtlich. Die Baumschutzzäune sind während der gesamten Baumaßnahmen dauerhaft in Funktion zu halten. Sollten die Baumschutzzäune in irgendeiner Form beschädigt werden, sind diese unaufgefordert umgehend zu reparieren. Beim Rückbau der Schutzmaßnahmen darf ebenfalls nicht mit Baumaschinen auf dem Wurzelbereich gefahren werden. Die Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu planen, dass sie möglichst außerhalb der Baumkronen liegen. Sollte die Leitungsverlegung innerhalb der Kronentraufe von Bäumen notwendig sein, sind die Trassen mit dem Sachverständigen abzustimmen, ggf. müssen gesonderte Baumschutzmaßnahmen benannt werden. Werden bei Abgrabungen Wurzeln vorgefunden, sind diese von einem Fachbetrieb für Baumpflege fachgerecht zu behandeln. Wurzelkappungen sind sind nur nach Freigabe des Baumsachverständigen zulässig und fachgerecht durch einen anerkannten Fachbetrieb für Baumpflege, unter Berücksichtigung der ZTV-Baumpflege (aktuelle Ausgabe) durchzuführen. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Gegebenenfalls erforderliche Grabungen im Wurzelbereich von Bäumen sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen zu begleiten. Für die Schwarzkiefer (Baum Nr. 1) ist ein Wurzelschnitt und ein Wurzelschutzvorhang erforderlich. An den Bäumen Nr. 13, 14, 31 und 32 sind Kronen- und Wurzelschnitte nötig. Diese Leistungen sind durch den AN und rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten auszuführen. Die Einzelheiten sind dem beiliegenden Baumschutzgutachten mit den zugehörigen Anlagen zu entnehmen. Überlange Äste, die ggf. in das Baufenster ragen, sind fachgerecht hochzubinden. Sollten zur Herstellung der Baufreiheit noch weitere seitliche Einkürzungen erforderlich werden, so sind diese durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen festzulegen. Ggf. erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind durch den AN eigenverantwortlich zu beantragen. Beim Aufstellen von Turmdreh- und Mobilkranen ist darauf zu achten, dass der Schwenkbereich des Auslegers nicht in die Baumkronen reicht. Be- und Entladebereiche der LKW dürfen nicht unter Baumkronen liegen, da diese durch Kranseile und Baumaterialien beschädigt werden. Die Kranstandorte sind entsprechend zu planen. Entstehen trotz der Schutzmaßnahmen Schäden an einem der Bäume, so sind diese unverzüglich der Beitung des AG und dem Baumsachverständigen zu melden. Die Schäden müssen nach Vorgabe des Baumsachverständigen durch einen Fachmann (Mindestanforderungen für den Ausführenden vor Ort: Fachagrarwirt für Baumpflege oder vergleichbar) unverzüglich behandelt werden. Die Vorgaben und Hinweise der Baugenehmigung und der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
2.001 Allgemeines
2.014 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) 2.014   Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF) Leistungsumfang Vorgehängte hinterlüftete Fassaden nach DIN 18 351 Außenwandflächen an den Fassaden Unterseiten von äusseren Deckenflächen z.B. in Loogien, Eingangsbereichen, Durchgängen alle An- und Abschlüsse an Sockel, Attika, Fenster und Türen, Öffnungen und anderen Bauteilen Lieferung und Einbau aller erford. Sohlbänke, Leibungs- und sonstigen Profile horizontale Brandsperre technische Bearbeitung, u.a. Erstellen aller erford. Berechnungen und Nachweise, insbes. der Fassadenstatik Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Lieferung und die Anbringung eines kompletten Fassadensystems inkl. Prüfen und Vorbereiten des Untergrundes, Wärmedämmung, Unterkonstruktion und Fassadenbekleidung inkl. aller erforderlichen An- und Abschussprofile, Zu- und Ausschnitte, sowie allen weiteren Nebenleistungen und besonderen Arbeiten. Allgemeines Bei der Ausführung zu beachten sind u.a. Fachregeln des Zimmererhandwerks, Fachregel 01 Außenwandbekleidungen aus Holz Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise - MHolzBauRL des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt Materialien Zur Ausführung kommt eine hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz auf Unterkonstruktion und Wärmedämmung. In kleinen Teilflächen, bspw. an Hauseingängen, ist eine hinterlüftete Fassadenbekleidung aus HPL-Fassadentafeln geplant. Es dürfen nur UK-Systeme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung verwendet und innerhalb des Systems nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Mischsysteme sind nicht zulässig. Alle zur Verwendung kommenden Materialien sind rechtzeitig zu bemustern. Für die Bemusterung sind nach Vorgabe des AG mindestens 3 Musterflächen von je 100 x 100 cm Größe vorzulegen. Profile, z.B. Eck-, Abschluss-, Bewegungsfugen-, Einfassprofile, Randwinkel usw. müssen korrosionsresistent sein. Sichtbare Teile aus Aluminium müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein. Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Die Einhaltung aller Anforderungen an Materialien und Bauprodukte ist durch den AN zu gewährleisten und entsprechend der Vorgaben nachzuweisen. Der erforderliche Aufwand ist im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen. Qualitätssicherung Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller vorgeschriebenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Auf Verlangen sind diese dem AG vorzulegen. Erforderliche Nachweise über Standsicherheit, bauaufsichtliche Zulassungen, Wärmeschutz, Brandschutz, Schallschutz etc. sind vor Beginn der Arbeiten vorzulegen, behördliche Auflagen sind einzuhalten. Abminderungen des bewerteten Schalldämmmaßes für die Außenwand durch die Fassadenkonstruktion sind unzulässig. Technische Bearbeitung Zum Leistungsumfang des AN gehört die vollständige technische Bearbeitung der Gesamtleistung auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung des Architekten und der vorliegenden statischen Berechnung, insbesondere: Aufstellen eines prüf- und genehmigungsfähigen statischen Nachweises einschlieslich Windlastberechnung und Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde Ermittlung der zulässigen Dübelbelastungswerte entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung Anfertigen der detaillierten Werk- und Montageplanung für die Unterkonstruktion und die Bekleidung Erstellen aller Raster-, Verlege- und Dübelsetzpläne Erstellen aller Detail-Montagepläne für die verschiedenen Anschlussituationen im System und zu angrenzenden Gewerken alle erford. Vermessungsarbeiten, einschl. Aufmaß der Rohbaukonstruktionen die behördlichen Prüf- und Genehmigungsgebühren trägt der AG Ausführung Der AN hat den Untergrund und die baulichen Voraussetzungen in Eigenverantwortung zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren. Falls erforderlich sind Dübelauszugsversuche durchzuführen und zu dokumentieren. Alle Leistungen zur Herrichtung eines geeigneten Untergrundes, insbesondere hinsichtlich Tragfähigkeit und Toleranzen, sind Leistung des AN und im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Über die Rohbaukonstruktionen ist rechtzeitig ein exaktes Aufmaß zu erstellen, um frühzeitig auf eventuelle Maßabweichungen reagieren zu können. Angrenzende und einbindende Bauteile wie Fenster, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, Sichtmauerwerksflächen usw. sind sorgfältig und wirksam zu schützen. Klebebänder dürfen die vorhandenen Oberflächen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Die Fassadenflächen sind gegen die Einwirkung normaler Witterungseinflusse sowie gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten zu schützen. Vor dem Abbau der Rüstung sind die Fassadenflächen zu reinigen und alle Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen. Die Ankerstellen des Gerüstes sind nach dem Fugenbild der Bekleidung auszurichten und im Vorwege mit der Bauleitung abzustimmen. Im Endzustand sichtbare Befestigungspunkte sind nicht zulässig. Untergrundvorbehandlung Vorbehandlung und Prüfung des Untergrundes aus KS-Mauerwerk und Stahlbeton: Reinigen des Untergrundes von Schmutz, Staub und losen Bestandteilen Untergrund auf ausreichende Festigkeit und Tragfähigkeit prüfen (s.o.) Abschlagen evt. vorhandener Beton- und Mörtelgrate Einmessen der Achsen, Verankerungspunkte usw. Unterkonstruktion Liefern und Montieren einer thermisch optimierten Edelstahl-/Aluminium-Unterkonstruktion nach DIN 18516, Systemzulassung und Statik für eine planeben verlegte hinterlüftete Fassadenbekleidung mit großformatigen Holztafeln. Bestehend aus Wandhaltern mit thermischer Trennung und integrierter Klemmfeder sowie Stabilitätsaufkantung, vertikalen Aluminium-T-Tragprofilen (Steg/Flansch Schraubrillen, Flansch Kontaktfläche reduziert). Halter durch zugelassene Fassadenschraubdübel als Fest- und Gleitpunkt im Untergrund verankern. Dübelköpfe aus verzinktem Stahl nach Zulassung mit Korrosionsschutz versehen. Lot- und fluchtgerechte, zwängungsfreie Montage der Tragprofile an Wandhaltern durch überdrehsichere Edelstahl-Selbstbohrschrauben, Achsabstände nach Zulassung und Statik. Unterkonstruktion an Paneelfugen mit schwarzem Anstrich und / oder geeignetem, UV- sowie witterungsbeständigem, selbstklebendem, schwarzen Fugenband versehen. Achsabstände, Stablängen, Kragarme und Spannweiten der Profile und Aussteifungen nach Ausführungsplanung, Statik, Plattenformat und konstruktiver Notwendigkeit. Ausbildung erforderlicher Gebäudedehnfugen, Eckhalter und Eckkragträger sind berücksichtigen, ebenso der Mehraufwand an Unterkonstruktion in den Gebäuderandbereichen zur Aufnahme der Windlasten. Montage auch an Deckenunterseiten. Laut Energieeinsparnachweis muss aufgrund der energetischen Anforderung eine thermisch optimierte Unterkonstruktion gewählt werden. Möglich sind nach Energieeinsparnachweis: thermisch optimierte Edelstahlwandhalter - z. B. StoVentec Panel eine thermisch optimierte glasfaserverstärkte Kunststoff-Unterkonstruktion (GFK) - z. B. Tekofix, Hilti VOX thermisch optimierte Abstandhalter / Verschraubungen - z. B. Schöck Isolink Angebotenes Fabrikat (Hersteller und System): '.............................................................................' (Bietereintrag) Wärmedämmung Außenseitige Mineralfaserdämmung mit Platten nach DIN EN 13162 -1, Typ WAB T3 WLP, für hinterlüftete Außenwandbekleidungen, außenseitig schwarz vlieskaschiert, durchgehend hydrophobiert, schalldämmend und diffusionsoffen, Schmelzpunkt nach DIN 4102-17 über 1000° C, fachgerecht nach Vorschrift des Herstellers anbringen. Die Dämmplatten sind lückenlos, dicht gestoßen, formstabil und dauerhaft an allen Wandflächen zu verlegen und mit Dämmstoffhaltern zu sichern. Durchführungen für Verankerungen sind sorgfältig zu verschließen. Eventuell offene Fugen und Fehlstellen mit Dämmstoff nachstopfen. Eine Hinterlüftung der Dämmung ist auszuschließen. Die Vorschriften des Dämmstoffherstellers sind zu beachten. Einschl. Anpassen an Einbauteile, Verankerungen, Öffnungen usw. Montage auch an Deckenunterseiten. Alle erdberührenden oder spritzwasserbeaufschlagten Bereiche sind mit Perimeterdämmung XPS auszuführen, bis h = 30 cm über wasserführender Ebene. Dämmstärken und Wärmeleitfähigkeitsgruppen nach Wärmeschutznachweis und Detailplanung. Fassadenbekleidung Holz Liefern und Montieren von Fassadenbekleidungen aus 3-Schichtplatten mit aufgesetzten vertikalen Leisten, im Einzelnen bestehend aus: 3-Schichtplatten, wetterfest verleimt BFU 100, Deckschicht in Sichtqualität A/B, mit vertikaler Holzrichtung der Sichtseite verlegt. Holzart:   Lärche Plattendicke:   22 mm Oberfläche:   unbehandelt Herstellen der Zuschnitte nach örtlichem Aufmaß gem. Fassadenverlegeplänen. Vertikale Plattenstöße sind hinter den nachfolgend beschriebenen Deckleisten anzuordnen. senkrechten Holzleisten, mit rückseitiger, nicht sichtbarer Befestigung auf die 3-Schichtplatten verschraubt. Abstände nach Detailvorgabe Holzart:   Lärche Querschnitt:   40/40 mm Sortierung:   A/B Holzfeuchte:   < 15 % Oberfläche:   gehobelt und 4-seitig gefast, unbehandelt Die Abstände der Leisten untereinander nehmen die Abstände der Fensterlamellen auf. Die Stäbe der Fensterlamellen und der Fassadenbekleidung sind nach Detailvorgabe exakt in einer Flucht auszurichten. Die Lage der weiteren Stäbe der Fassade richtet sich nach diesem Startpunkt. Insektengittern am oberen, unteren und seitlichen Abschluss der Fassadenbekleidung zum Verschluss der Luftschicht, winkelförmige Ausführung, rückseitig an den 3-Schichtplatten befestigt Befestigung der Platten auf den Tragprofilen mit zugelassenen, korrosionsgeschützten Schrauben nach Einbauvorschrift. Befestigen der Tafeln unter Spannung ist unzulässig. Die Befestigungspunkte werden durch die senkrechten Holzleisten überdeckt. Brandsperre und Alusohlbank lt. nachfolgender gesonderter Beschreibung Die Fugenbilder und Anordnungen sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Die genauen Plattenformate werden auf Basis der Ausführungs- und Detailplanung mit der Werk- und Montageplanung festgelegt. Die Unterkanten und ungeschützte Oberkanten der Platten und Leisten sind mit einem 15°-Schrägschnitt als Tropfkante auszubilden. Ausführung fachgerecht nach Detailplanung, bauaufsichtlicher Zulassung, Objektstatik und Vorgaben Systemlieferant. Siehe hierzu auch Detail DV.D110 u.a. Bekleidung von Deckenuntersichten Bekleidung an Untersichten von Deckenflächen aus Stahlbeton (Ortbeton oder Fertigteile) in gleicher Konstruktion (Unterkonstruktion, Wärmedämmung, Holzbekleidung) herstellen, sonst wie vor. Horizontale Brandsperre Herstellen durchgehender horizontaler Brandsperren in den VHF-Holzfassaden als Geschossabtrennung mit Brandsperrenprofil aus verzinktem Stahlblech, in folgender Ausführung: Stahlblech mit einer Dicke von mind. 2 mm Blechprofil mehrfach gekantet Befestigung am Hintermauerwerk mit zugelassenen Schrauben und Dübeln horizontaler Überstand = 50 mm vor Außenseite Fassadenbekleidung (Außenkante Holzleisten) Profil horizontal fugenlos durchgehend. Evt. erford. Montagestöße sind nach der Montage der Einzelelemente vor Ort kraftschlüssig zu verschweißen und die Oberfächen kaltzuverzinken Wärmedämmung ober- und unterseitig sauber und lückenlos anarbeiten, Hohlräume sind auszustopfen Die vertikalen Tragprofile der Fassadenunterkonstruktion werden im Bereich der Brandsperre unterbrochen. Das Brandsperrenprofil wird oberseitig mit einer Alu-Sohlbank abgedeckt, siehe nachfolgende Beschreibung. Siehe auch Detail DV.D110 Äussere Sohlbänke Äußere Sohlbänke aus Aluminium, stranggepresst, liefern und als obere Abdeckung der Brandsperrenprofile sowie als Fenstersohlbank der Fenster in den VHF-Holzfassaden liefern und montieren, wie folgt: Sohlbankprofil mit Anschraubsteg, seitlichen Aufkantungen, Längenausgleich, seitl. Abschlußprofilen, Versiegelung zu angrenzenden Bauteilen Ausladung ca. 225 mm Oberfläche pulverbeschichtet in RAL-Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG, mit abziehbarer Schutzfolie Unterseite mit Antidröhnbeschichtung Auflagerung auf XPS-Fensterbankkeil, auf vorgen. Brandsperrenprofil verklebt durchlaufende Ausführung vor Fenstern und geschlossenen Wandflächen im Bereich der Fenster Befestigung des Anschraubstegs am unteren Blendrahmenprofil des Fensters in den geschlossenen Wandflächen Befestigung des Anschraubstegs an einem mitzulieferndem Montageblock aus druckfestem XPS (bspw. Vorwandzarge der Fenstermontage) Siehe auch Detail DV.D110 Laibungsbekleidungen Fenster Die Fenster in den VHF-Holzfassaden erhalten eine äussere Laibungsbekleidung als Systemzarge, wie folgt: Bekleidung der seitlichen, senkrechten Laibungen und der Laibung am Sturz sauberer Anschluss der senkrechten Bekleidungen an die Alu-Sohlbank inkl. schrägem Zuschnitt der Unterkante entsprechend der Neigung der Sohlbank Laibungszarge aus Aluminium-Strangpressprofilen Anschluss und Verankerung am Blendrahmen des Fensters mit Fensteranschlussprofil 25 x 25 mm mit Gummidichtungen zur schlagregendichten Montage inkl. Anlegen von Aussparungen für die Laibungslüfter und sauberem Anschluss der Lüftergitter inkl. aller Befestigungsmittel, Verankerungen und Andichtungen Laibungstiefe:   ca. 160 mm Oberfläche:   pulverbeschichtet, Farbton nach Bemusterung und Wahl des AG Material:   Laibungs- und Bekleidungszarge COVER 60 Abel Metallsysteme GmbH & Co. KG Siehe auch Detail DF.D010 g Fassadenbekleidung HPL-Platten Liefern und Montieren von Fassadenbekleidungen aus HPL-Platten in kleineren Teilflächen im Bereich der Hauseingänge an den Außenwänden. Herstellen der Zuschnitte nach örtlichem Aufmaß gem. Fassadenverlegeplänen. Die Fassadentafeln und die Tragprofile sind mit einer Bohrlehre vorzubohren. Festpunkte mit Festpunkthülse gem. Vorgabe des Systemherstellers. Zum Befestigen sind in farbige Fassadenniete nach Einbauvorschrift zu verwenden. Die Niete werden mit der Nietsetzlehre gesetzt und müssen zentrisch im Bohrloch sitzen. Befestigen der Tafeln unter Spannung ist unzulässig. Die Fugenbilder und Anordnungen sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen. Die genauen Plattenformate werden auf Basis der Ausführungs- und Detailplanung mit der Werk- und Montageplanung festgelegt. Ausführung fachgerecht nach Detailplanung, bauaufsichtlicher Zulassung, Objektstatik und Vorgaben Systemlieferant. Material:      HPL-Fassadenplatten Farbe:      Umbragrau RAL 7022, bzw. nach Bemusterung und Wahl des AG Oberfläche:      glatte Struktur Fugenbreite:      10 mm Befestigung:      sichtbare Befestigung mit farbig beschichteten Fassadennieten Siehe auch Detail DE.D070 u.a. Die Fassadennieten sind farbig zu beschichten, im Farbton der Fassadentafeln. Am oberen und unteren Abschluss der Fassadenbekleidung ist die Luftschicht mit einem Insektengitter zu verschliessen. Die Leibungen der Hauseingangstüren werden tlw. mit Plattenstreifen aus dem Material der Fassaden belegt. In den Wänden sind Aussparungen und Auflager für Briefkasten- und Klingelanlagen (siehe Abschnitt 2.016 dieser FLB) vorgesehen. Soweit erforderlich ist eine tragende Unterkonstruktionen aus verzinkten Stahl-RR-Profilen mit thermischer Trennung oben und unten zur Rohdecke auszuführen. Mengenangaben Angabe der Hauptmassen als ca.-Werte - siehe auch Abschnitt 1.004 Allgemeine Vorbemerkungen dieser FLB. Mengenangaben (circa):   VHF-Fassade mit Holzbekleidung   800,00 m² Deckenbekleidungen Holz   400,00 m² VHF-Fassade mit HPL-Bekleidung   50,00 m²
2.014 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF)
3 Teil III Leistungsbeschreibung Bauwerk - Technische Anlagen
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Teil III Leistungsbeschreibung Bauwerk - Technische Anlagen
3.001 Vorbemerkungen
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