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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
1. Allgemein
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
Die aktuelle DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln ist zu beachten.
Im Leistungsverzeichnis angegebene Maße sind Cirka-Abmessungen.
Maßangaben in Details und Ausschreibungsplänen sind vollständig als Richtwerte zu verstehen und in der weiteren Planung des Auftragnehmers zu konkretisieren
Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen:
- anerkannte Regeln der Technik
- Regelungen SiGePlan
- Auflagen aus der Baugenehmigung
- Auflagen und Abstimmungen der zuständigen Denkmalschutzbehörde
2. Baufeld
Das bewohnte Bestandsgebäude liegt im Augsburger Stadtteil Augsburg-Hochfeld. Das Baufeld unterliegt einer ständigen Verkehrslast, sowie beengten Platz- und Zuliefermöglichkeiten. Die Anlieferzone befindet sich in der Burgfriedenstraße. Rund um das Baufeld herrschen begrenzte Parkmöglichkeiten.
Auf die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle wird sehr viel Wert gelegt. Dementsprechend hat der Auftragnehmer für eine ständige (tägliche) Reinigung und Ordnung zu sorgen. Bei stärkerer Verschmutzung ist das Intervall zu verkürzen. Die Reinigung ist zu dokumentieren.
Die üblichen Ruhezeiten vor Ort sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Aus den vorgenannten Umständen evtl. resultierende Erschwernisse hat der Auftragnehmer bei der Bemessung der Bauzeit und bei der Kalkulation seiner Leistungen und Preise berücksichtigt. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung können daraus nicht abgeleitet werden.
3. Unfallverhütung -SiGe-Plan:
Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht extra darauf hingewiesen wird. Die Arbeitskräfte müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten und Aufsichtsführenden Personen, die weisungsbefugt sind, geleitet und beaufsichtigt werden. Diese müssen die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des Auftragnehmers, auch soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der örtlichen Objektüberwachung zu melden. Die Vorschriften der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV)" der Bundesregierung Deutschland sind strikt einzuhalten, den Weisungen des über diese Verordnung wachenden Sicherheitsingenieurs auf der Baustelle ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Qualität der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers haben den Vorgaben des Auftraggebers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Sämtliche zum Einsatz kommende Materialien haben die relevante DIN Konformität zu erfüllen. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Innenputz- und Malerarbeiten (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Innenputz- und Malerarbeiten
1 Allgemein
Die Leistungen sind nach dem anerkannten Stand der Technik zu erbringen. Insbesondere sind dabei die:
- VOB, Teil C
- DIN 18 299 (ATV)
- DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18 363 - Maler- und Lackierarbeiten
in der aktuellen Fassung mit den dort aufgeführten Querverweisen zu anderen technischen Regeln zu
beachten.
Maßgebend sind für die Bearbeitung und Ausführung alle Erlässe, Merkblätter, Technische Regeln, ergänzende DIN-Normen und Richtlinien in den aktuellen Fassungen. Die o.g. Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten sich Normen und Richtlinien geändert haben so gilt die jeweils letzte gültige Fassung. Bei allen Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft und Baubehörden einzuhalten. Die entsprechenden Zulassungsbescheide, Verwendungsnachweise, Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind ebenso zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Leistungen und Ausführungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in allen Ebenen des Gebäudes. Die Lieferung, die Einbringung, der Materialtransport und die Ausführung im Gebäude ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Höhen auf der Baustelle:
- Geschosshöhen bis 3,50 m
Kellergeschoss:
- Raumhöhe bis 3,00 m
(Kellerdeckendämmung bauseits bereits erfolgt, Dicke 120 mm)
Wohnungen:
- Raumhöhe bis 3,50 m
TRH:
- Höhe oberste Geschossdecke bis 4,50 m über OK Zwischenpodest
- Höhe TRH EG bis oberste Geschossdecke bis 13,50 m
2. Stoffe und Bauteile
Die zur Anwendung kommenden Materialien müssen in einer Systemkette aufeinander abgestimmt sein, d.h. sie müssen, insofern nicht anders vorgegeben, einheitlich von einem Hersteller bezogen werden. Es ist nur der vom Hersteller empfohlene Schichtaufbau anzuwenden. Der AG ist berechtigt, jederzeit Werkstoffproben in der erforderlichen Menge zu entnehmen. Die Kosten für die Prüfungen trägt der Unternehmer, wenn die Ergebnisse nicht den Forderungen des Leistungsverzeichnisses entsprechen.
3 Ausführung
3.1 Untergrundvorbereitung
Die vorhandenen Untergründe sind auf die Tragfähigkeit und Eignung für beschriebene Innenputz- und Malerarbeiten zu prüfen. Sind sichtbare oder anderweitig erkennbare Mängel vorhanden, durch die Schäden in der fertigen Oberfläche entstehen können, so sind diese durch den AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich bekannt zu geben. Sämtliche Prüfungen der Untergründe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Untergrund ist vor der Ausführung der Leistungen von losen Bestandteilen, Trennmittelrückständen und Verunreinigungen (Staub, Schlagschnurrückstände, Bleistift, etc.) zu befreien. Der Bieter hat sich rechtzeitig vor der Ausführung eigenständig über die Materialqualitäten und Beschaffenheit des Untergrundes beim jeweiligen Hersteller bzw. vor Ort zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Stark saugende Betonuntergründe, Kalk-Zement-Putzflächen und sonstige Bestandsoberflächen sind vor dem Beschichten, sofern erforderlich zu fluatieren. Beim Fluatieren soll die Konzentration von Arbeitsgang zu Arbeitsgang gesteigert werden; Danach ist gründlich nachzuwaschen. Auch ausgebesserte Stellen müssen gegebenenfalls fluatiert werden. Vor dem fluatieren der Untergründe sind diese auf Verträglichkeit zu prüfen. Bei Unverträglichkeit ist der Untergrund ersatzweise mit geeigneten Maßnahmen zu reinigen und die Tragfähigkeit herzustellen.
3.2 Innenputz/Beschichtungen auf Wand- und Deckenflächen
Werden auf Flächen mehrere Farbanstriche unterschiedlicher Art nebeneinander ausgeführt, so ist die Abgrenzung zur Nachbarfläche geradlinig und exakt herzustellen.
3.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen
Sämtliche Installationen und Bauteile sind vor Verunreinigung durch Putz und Farbe zu schützen. Bei Schutzabdeckungen mit Klebeband ist zwingend darauf zu achten, dass das Klebeband auch nach längerer Haftung keine Kleberückstände hinterlässt und kein Ablösen des Lack- oder Farbuntergrundes verursacht. Das Überstreichen von Brandschotts darf nur nach Rücksprache und Freigabe durch die Herstellerfirma erfolgen. Bei Arbeiten im Anschlussbereich an bestehende Bauteile sind diese vor Verunreinigung und Beschädigung zu schützen. Kosten zur Beseitigung von Beschädigungen und Verunreinigugen aufgrund fehlender oder unzureichender Schutzmaßnahmen trägt der Auftragnehmer.
3.4 Gerüste
Für die Montage sind vom AN Gerüste, auch wenn die zu bearbeitende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des Gerüstes liegt, zu errichten, vorzuhalten und wieder zu demontieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgerüste in Bereichen mit bereits ausgeführtem oder bestehendem Oberbelag nur mit Gummibereifung zugelassen sind. Bei der Verwendung von Standgerüsten sind entsprechend große Unterlagen zu verwenden. Sämtliche vom AN erforderlichen Gerüste, Hebezeuge, Materialaufzüge und Geräte sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt ebenfalls für Mehraufwendungen zur Gerüststellung im Treppenhaus.
4. Nebenleistungen
4.1 Koordinationsaufwand
Der erhöhte Koordinationsaufwand für Absprachen mit den Planungsbeteiligten und mit den haustechnischen Gewerken sowie den Ausbaugewerken, die in die Leistung des AN eingreifen, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies betrifft auch die Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen vor Ort für die gesamte Dauer des Auftragsverhältnisses.
4.2 Handmuster und Musterflächen
Für alle optisch relevanten Bauteile sind Handmuster im Format DIN-A4 als Nebenleistung für Oberflächen in RAL-Farbtönen gemäß LV-Positionen bzw. nach Angabe Architekt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorzulegen und freigeben zu lassen.
4.3 Allgemein
Ergänzend zu den Nebenleistungen der VOB werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind:
- Die Ausführung der Arbeiten zeitversetzt, baubegleitend und abschnittsweise gemäß Bauzeitplan und
Baufortschritt sowie auf Anordnung der örtlichen Bauüberwachung sowie sämtliche damit verbundene
zusätzliche Anfahrten, Materialtransporte und erforderliche Baustelleneinrichtung.
- Teilnahme an turnusmäßigen Terminbesprechungen
- Erforderliche Kellenschnitte in sämtlichen Anschlussbereichen
- Ausbessern von Untergrundbeschädigungen (z.B. kleine Löcher, Risse, Verunreinigungen von
Farbanstrichen durch andere Gewerke). Grundsätzlich sind solche Untergrundbeschädigungen mit
artgleichem Material und in gleicher Oberflächenstruktur und Farbe auszubessern. Hierunter fallen auch
Untergrundbeschädigungen nach Fertigstellung der Leistung bis hin zur Abnahme durch den Auftraggeber.
5. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmaß und die Abrechnung erfolgt nach VOB Teil C - DIN 18 350 für Putz- und Stuckarbeiten sowie nach DIN 18 363 für Maler- und Lackierarbeiten in der zur Beauftragung der Leistungen gültigen Fassung.
Mit baulich bedingten Unterbrechungen der Arbeiten bzw. mit der Ausführung einzelner kleinerer Abschnitte muss gerechnet werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
6. Baustelleneinrichtung
Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7.
7.1 Legende Mengeneinheiten
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten
cm - Zentimeter
cm2 - Quadratzentimeter
h - Stunde
kg - Kilogramm
m - Meter
m2 - Quadratmeter
m3 - Kubikmeter
psch - Pauschal
St - Stück
Wo - Wochen
7.2 Legende Abkürzungen
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
WF - Wandfläche
DF - Deckenfläche
TRH - Treppenhaus
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Innenputz- und Malerarbeiten (ZTV)
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude Allgemeine Anforderungen:
Bei der vorliegenden Baumaßnahme handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude. Sämtliche Arbeiten, verwendeten Materialien und Ausführungen sind strikt an die vorhandene Bausubstanz sowie das historische Erscheinungsbild anzupassen, Oberflächenstrukturen und -farben der zu bearbeitenden Flächen sind in Übereinstimmung mit den bestehenden Wand- und Deckenflächen auszuführen bzw. nach Vorgabe der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers, vor Baubeginn nach Erfordernis mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und gegebenenfalls freigeben zu lassen. Die Anforderungen der Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten.
Ausführung:
Die Ausführung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Innenputz- und Maler-/ Beschichtungsarbeiten erfolgen über sämtliche Stockwerke im Gebäude in den Wohnungen, im Treppenhaus sowie im gesamten Kellergeschoss.
Hinweis zur Ausführung:
Die ausgeschriebenen Maler- und Beschichtungsarbeiten umfassen sämtliche Arten von Wandflächen.
Wände im Kellergeschoss sind gemäß Positionsbeschreibung zu kalken.
Zum Zeitpunkt der Ausführung ist die Kellerdeckendämmung, Dicke ca. 120 mm bereits bauseits fertiggestellt. Sämtliche aus der bereits vorhandenen Dämmung resultierenden Mehraufwendungen und Schutzmaßnahmen für die Ausführung der angrenzenden Leistungen sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Schäden oder Verschmutzungen an der Kellerdeckendämmung sind in jedem Fall zu vermeiden, für deren Beseitigung haftet der Auftragnehmer.
Bei beschriebenen Verputzarbeiten handelt sich vorrangig um Sanierungsmaßnahmen an bereits verputzten Flächen bzw. an zu Flächen im Bereich von durch das Gewerk Abbruch entfernten Altschichten (Fliesen, Putz, Farbanstrich etc.).
Wand- und Deckenflächen sind nach Erfordernis zu verputzen, zu spachteln und zu streichen.
Die Verputzarbeiten an den Wandflächen werden so ausgeführt, dass sie den üblichen Anforderungen hinsichtlich Haftung, Ebenheit, Festigkeit und Dauerhaftigkeit entsprechen. Dabei soll die Putzoberfläche ausreichend eben und tragfähig sein, jedoch muss nicht zwingend die Oberflächenqualität Q2 erreicht werden. Es ist zulässig und gewünscht, dass die Oberfläche dem Charakter des Altbaus angepasst bleibt und leichte Strukturunterschiede sowie kleinere Unebenheiten erkennbar bleiben.
Im Anschluss an das Aufbringen von Kalk-Putzmörtel erfolgt das Aufbringen von Dünnlagen-Feinputz auf durch den Auftragnehmer verputzten Wandflächen.
Die Flächenspachtelung erfolgt insbesondere in Bereichen von stark sichtbaren Unebenheiten wie ausgeprägten Absätzen, Kanten, größeren Fehlstellen oder Rissen, die eine optisch homogene Anpassung erfordern. Diese spachteltechnischen Maßnahmen dienen nicht einer flächendeckenden Aufwertung der Wandfläche auf ein hohes Qualitätsniveau, sondern einem angepassten Ausgleich unter Berücksichtigung des Bestandscharakters. Die Schichtdicken sind auf das notwendige Mindestmaß zur Nivellierung beschränkt, und es wird bewusst auf eine perfekte Glättung verzichtet, um eine authentische Altbauoptik zu erhalten.
Materialanforderungen und Ausführungsqualität:
Sämtliche Innenputze, Spachtelungen und Farbanstriche sind optisch und qualitativ an die bestehenden Materialgüten, Körnungen und -anforderungen anzupassen. Die Ausführung ist in Übereinstimmung mit dem Bestand auszuführen. Es dürfen keine Leisten, Gewebe und Profile zur Herstellung der Leistung verwendet werden. Eckausbildungen, Leibungen etc. erfolgen nach historischem Vorbild.
Hieraus hervorgehender Mehraufwand ist in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Abstimmung der Maßnahmen:
Art und Umfang von Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen ist vor Ausführung der Arbeiten mit dem Architekten bzw. dem Bauherrn abzustimmen und vor Ausführung der Leistung freigeben zu lassen. Sämtliche Leistungen sind gemäß dem abgestimmten Instandsetzungsbedarf auszuführen.
Abtransport und Entsorgung:
Sämtliche anfallende Abfallstoffe und Bauschutt sind zu sammeln und sortenrein getrennt fachgerecht zu entsorgen. Hieraus entstehende Kosten für Transport und Entsorgung sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ausführungshinweis: Denkmalgeschütztes Bestandsgebäude
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.01 Rückbaumaßnahmen
01.01
Rückbaumaßnahmen
01.02 Untergrundvorbereitung
01.02
Untergrundvorbereitung
02 Innenputzarbeiten
02
Innenputzarbeiten
02.01 Verputz- und Spachtelarbeiten Wand- und Deckenflächen
02.01
Verputz- und Spachtelarbeiten Wand- und Deckenflächen
03 Malerarbeiten
03
Malerarbeiten
03.01 Malerarbeiten Wand- und Deckenflächen
03.01
Malerarbeiten Wand- und Deckenflächen
04 Sonstige Leistungen
04
Sonstige Leistungen
04.01 Sonstige Innenputz- und Malerarbeiten/Innendämmung
04.01
Sonstige Innenputz- und Malerarbeiten/Innendämmung
05 Bestandsdokumentation, Stundenlohnarbeiten
05
Bestandsdokumentation, Stundenlohnarbeiten
05.01 Bestandsdokumentation
05.01
Bestandsdokumentation
05.02 Stundenlohnarbeiten
05.02
Stundenlohnarbeiten