Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Angaben zum Projekt
1.1.1 Baugenehmigung
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Instandsetzungs- und Sanierungsleistungen nicht Gegenstand eines gesonderten Baugenehmigungsverfahrens.
Der Auftragnehmer hat jedoch alle für seine Leistungen erforderlichen öffentlich-rechtlichen, technischen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Sollten sich aus der Ausführung, aus gewählten Bauverfahren oder aus zusätzlichen Nebenleistungen genehmigungs- oder anzeigepflichtige Sachverhalte ergeben, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
1.1.2 Leistungen, Gewährleistung
Die auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere Betoninstandsetzungsarbeiten, Oberflächenschutz- und Beschichtungsarbeiten, Abdichtungs- und Belagsarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Fugenarbeiten, Markierungsarbeiten sowie ergänzende Maler- und Nebenleistungen im Bereich des bestehenden Parkhauses.
Die Leistungen sind als funktionsfähige Gesamtleistung anzubieten. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu koordinieren, dass die einzelnen Teilleistungen technisch aufeinander abgestimmt sind und die geforderte Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit des Parkhauses erreicht wird.
1.1.3 Allgemeine Baubeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um die Sanierung eines bestehenden Gewerbestandortes mit mehreren Gebäudeteilen und einem zugehörigen Parkhaus am Standort Mathias-Brüggen-Straße 148, 50829 Köln.
Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten am bestehenden Parkhaus. Die umliegenden Flächen werden gewerblich genutzt. Die Verkehrsverhältnisse sind als gewerblich geprägt zu berücksichtigen. Einschränkungen durch laufenden Betrieb, Mieterbetrieb, Anlieferverkehr sind zu berücksichtigen. Dadurch stehen nur begrenzte Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Mathias-Brüggen-Straße. Die für die Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Verkehrsführung und Bauabschnittsbildung zur Verfügung stehenden Flächen sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung abzustimmen.
Im Parkhaus gibt es eine Verkehrssicherung mit Ampelregelung.
Der Gesamtstandort gliedert sich nach den vorliegenden Projektunterlagen in folgende Bereiche:
Gebäude A 1-4
Gebäude B 1-4
Gebäude C 1-4
Gebäude D 1-6
Gebäude E 1
Gebäude E 2-4
Parkhaus
Dieses Leistungsverzeichnis betrifft ausschließlich die Leistungen im Bereich des Parkhauses, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben ist.
1.1.4 Baubeschreibung Parkhaus
Das Parkhaus besteht aus insgesamt sieben Parkebenen, davon zwei Topdecks und fünf Innendecks. Die Ebenen werden überwiegend als Parkflächen mit Fahrgassen, Stellplatzbereichen, Rampen, Treppenhäusern sowie randseitigen Neben- und Anschlussbereichen genutzt.
Das Parkhaus wurde in Stahlbeton-Fertigteilbauweise errichtet. Die Deckentragwerke der Parkdecks bestehen im Wesentlichen aus vorgespannten π -Platten mit Ortbetonergänzung. Die π -Platten wurden zwecks Entwässerung mit Gefälle in Richtung der Gebäudeaußenseite hergestellt. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Fertigteilstützen und Fertigteilwände. Die Aussteifung erfolgt über die vorhandenen Fertigteilwände.
In den Rand-, Auflager-, Anschluss- und Sockelbereichen sowie in Bereichen mit erhöhter Verkehrs- und Feuchtebeanspruchung sind konstruktive Anschlüsse, Entwässerungseinbauteile, Abläufe, Rinnen, Durchführungen, Fugen und Abdichtungsanschlüsse vorhanden. Diese Bauteile und Anschlüsse sind bei der Ausführung besonders zu beachten und gegen Beschädigung zu schützen.
Die Nutzung des Parkhauses erfolgt nach derzeitigem Konzept teilweise im laufenden Betrieb. Die Sanierungsarbeiten sind daher abschnittsweise auszuführen. Verkehrsführung, Baustellenabsicherung, Zugangssicherung, Ein- und Ausfahrt sowie die Aufrechterhaltung freigegebener Parkbereiche sind bei der Arbeitsvorbereitung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahme ist eine umfassende Instandsetzung des Stahlbetontragwerks vorgesehen. Diese umfasst insbesondere:
Instandsetzung geschädigter Auflagerbereiche der π -Platten,
Instandsetzung ausgeklinkter Bereiche vorgespannter Träger,
Instandsetzung von Anschlussstellen zwischen Brüstung / Attika und aufgehenden Bauteilen,
Instandsetzung von Betonschäden neben Entwässerungsrohren,
Instandsetzung von Transportankerbereichen,
Behandlung freiliegender und korrodierter Bewehrung,
Reprofilierung von Betonschäden mit und ohne Korrosion,
Schließen vorhandener Kernbohrungen und Durchbrüche,
Freilegen und Reinigen unklarer Stellen zur Beurteilung des Bauteilzustandes.
Ergänzend sind Abdichtungs-, Belags-, Beschichtungs-, Entwässerungs-, Fugen-, Markierungs- und Malerarbeiten vorgesehen. Im Bereich der Parkdeckflächen sind vorhandene Belags- und Abdichtungsschichten zurückzubauen und durch ein neues, dauerhaftes und funktionsfähiges System zu ersetzen. Im Bereich der Topdecks und Innendecks sind die jeweiligen Systemaufbauten gemäß Leistungsbeschreibung und Sanierungskonzept auszuführen.
Die bauliche Struktur, die Schadstellen und die auszuführenden Sanierungsbereiche sind den beigefügten Sanierungsplänen, Grundrissen und dem Sanierungskonzept zu entnehmen.
1.2 Planungsgrundlagen
1.2.1 Normen, Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise
Für die Ausführung gelten die vertraglich vereinbarten technischen Regelwerke, die einschlägigen Normen, Richtlinien, Zulassungen, Herstellerangaben und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils maßgebenden Fassung, soweit in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Insbesondere sind zu beachten:
VOB/B, sofern vertraglich vereinbart,
VOB/C mit den einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen,
einschlägige DIN- und DIN-EN-Normen für Betoninstandsetzung, Abdichtung, Beschichtung, Gussasphalt, Fugen, Entwässerung und Malerarbeiten,
DIBt Technische Regel "Instandhaltung von Betonbauwerken",
DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", soweit anwendbar,
DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen",
einschlägige Regelwerke des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherung und der Entsorgung,
Systemzulassungen, Prüfzeugnisse und Verarbeitungsrichtlinien der eingesetzten Produkte.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung zu prüfen, ob die von ihm vorgesehenen Produkte und Systeme für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet, zugelassen und miteinander verträglich sind. Abweichungen von den ausgeschriebenen Systemanforderungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber bzw. die Bauüberwachung.
1.2.2 Dokumentenverwaltung
Die Projekt-, Planungs- und Dokumentenverwaltung erfolgt über den hierfür eingerichteten Projektserver / Planserver. Sämtliche für die Leistung relevanten Unterlagen, Zeichnungen, Vertragsdokumente, Planstände und Freigaben sind hierüber abzurufen bzw. bereitzustellen.
Die zur Angebotsstellung überlassenen Planungsunterlagen entsprechen dem derzeitigen Stand der Projektbearbeitung. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung über den aktuellen Planstand zu informieren und ausschließlich freigegebene bzw. vom Auftraggeber zur Ausführung bestimmte Unterlagen zu verwenden.
1.2.3 Planungsunterlagen des Auftraggebers
Vom Auftraggeber werden insbesondere folgende Planungs- und Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt:
260401_Sanierungskonzept_Parkhaus_rev_1
Sanierungsstellen_Ebene_-1
Sanierungsstellen_Ebene_0
Sanierungsstellen_Ebene_1
Sanierungsstellen_Ebene_2
Sanierungsstellen_Ebene_3
Sanierungsstellen_Ebene_4
Sanierungsstellen_Ebene_5
Sanierungsstellen_Ebene_-1_0_Außen
Das Instandsetzungskonzept wurde durch Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG erstellt und dient als
Grundlage für die ausgeschriebenen Betoninstandsetzungs- und Sanierungsarbeiten.
1.2.4 Planungsunterlagen und Aufgaben des Auftragnehmers
Vom Auftragnehmer sind alle für seine Leistungen erforderlichen Arbeitsunterlagen, Ausführungsdetails, Produktnachweise, Systemnachweise, Prüfprotokolle, Dokumentationen und Revisionsunterlagen zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung bzw. Freigabe vorzulegen.
Hierzu gehören insbesondere:
Arbeits- und Ablaufplanung für die vorgesehenen Bauabschnitte,
Angaben zu den vorgesehenen Bauverfahren, Geräten, Materialien und Schutzmaßnahmen,
Werk-, Montage- und Detailplanung, soweit für die eigene Ausführung erforderlich,
Ausführungsdetails zu Anschlüssen, Übergängen, Fugen, Abläufen, Rinnen, aufgehenden Bauteilen, Einbauteilen und sonstigen Schnittstellen,
Produktdatenblätter, Systemaufbauten, Prüfzeugnisse, Zulassungen und Verarbeitungsrichtlinien,
Nachweise zur Eignung und Verträglichkeit der vorgesehenen Instandsetzungs-, Abdichtungs-, Beschichtungs- und Belagssysteme,
Eigenüberwachungs- und Prüfprotokolle,
Fotodokumentation der Instandsetzungsstellen vor, während und nach der Ausführung,
prüffähige Mengen-, Leistungs- und Dokumentationsunterlagen für Leistungsstand, Nachweise, Nachträge und Revisionsdokumentation, soweit diese im Rahmen der Pauschalvergütung, der Qualitätssicherung oder aufgrund gesonderter Anordnung des Auftraggebers erforderlich werden,
Revisionsunterlagen nach Abschluss der Leistungen.
1.3 Qualitätssicherung
1.3.1 Qualitätssicherung für Instandsetzung, Beschichtung und Ausführung
Die Qualität der auszuführenden Leistungen richtet sich nach der Baubeschreibung, den Planvorgaben, dem Sanierungskonzept, den ausgeschriebenen Leistungspositionen sowie den vertraglich vereinbarten technischen Regelwerken.
Der Auftragnehmer hat für die von ihm zu erbringenden Leistungen ein geeignetes und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem vorzuhalten und während der gesamten Leistungserbringung anzuwenden. Das Qualitätssicherungssystem muss geeignet sein, die Anforderungen an Betoninstandsetzung, Abdichtung, Oberflächenschutz, Beschichtung, Fugen, Entwässerung, Beläge und sonstige Nebenleistungen nachweisbar sicherzustellen.
Die Qualitätssicherung umfasst insbesondere:
Prüfung der Bestandsuntergründe vor Ausführung,
Dokumentation vorhandener Schäden und freigelegter Bereiche,
Prüfung der Untergrundvorbereitung,
Kontrolle der klimatischen Bedingungen vor und während der Verarbeitung,
Prüfung der Materialchargen und Produktfreigaben,
Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller,
Eigenüberwachung der Betoninstandsetzungsarbeiten,
Dokumentation von Korrosionsschutz, Haftbrücken, Reprofilierungen und Beschichtungsaufbauten,
Kontrolle der Schichtdicken und Systemaufbauten,
Fotodokumentation vor, während und nach der Ausführung,
Übergabe prüffähiger Dokumentations- und Revisionsunterlagen.
Die hierfür maßgebenden Normen, Richtlinien und Regelwerke sind insbesondere:
DIN EN ISO 9000 ff. - Qualitätsmanagementsysteme, Grundlagen und Begriffe,
DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagementsysteme, Anforderungen,
DIN EN 1992-1-1, DIN EN 1992-1-1/NA sowie zugehörige Änderungen,
DIBt Technische Regel "Instandhaltung von Betonbauwerken",
DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen",
DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen",
einschlägige Systemzulassungen, Prüfzeugnisse und Herstellerangaben der eingesetzten Produkte.
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems kann durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder durch gleichwertige, nachvollziehbare Unterlagen erfolgen, aus denen Art, Umfang und Wirksamkeit der vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen hervorgehen.
Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
1.3.2 Gütezeichen, Zulassungen und Produktnachweise
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers nähere Angaben zu vorhandenen Qualitäts- und Gütezeichen, Zertifizierungen, Zulassungen, Prüfzeugnissen und Herstellerqualifikationen vorzulegen, die für die angebotenen Leistungen, Produkte oder Systeme relevant sind.
Dies gilt insbesondere für:
Betoninstandsetzungssysteme,
Korrosionsschutzsysteme,
Oberflächenschutz- und Beschichtungssysteme,
Abdichtungs- und Gussasphaltsysteme,
Fugen- und Entwässerungssysteme,
Markierungs- und Malersysteme.
Sofern bestimmte Gütezeichen, Prüfzeichen oder Zertifizierungen benannt werden, sind gleichwertige Nachweise zulässig, sofern sie die geforderte technische Qualität, Eignung und Dauerhaftigkeit nachvollziehbar belegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Leistungsbestandteile / Bieteranfragen 2.1 Leistungsbestandteile / Bieteranfragen
2.1.1 Angebotsgrundlagen
Die geschuldeten Leistungen umfassen sämtliche erforderlichen Leistungen zur Planung, Koordination und Ausführung der Betoninstandsetzungs-, Abdichtungs-, Beschichtungs-, Belags-, Entwässerungs-, Fugen-, Markierungs- und Malerarbeiten im Bereich des bestehenden Parkhauses, einschließlich aller Neben- und Zusatzleistungen, die zur vollständigen, mangelfreien, funktionsfähigen und dauerhaften Herstellung des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs erforderlich sind.
Die Leistungen sind funktional und ergebnisorientiert zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet nicht lediglich einzelne Teilleistungen, sondern den funktionalen Gesamterfolg der von ihm übernommenen Instandsetzungs-, Abdichtungs-, Beschichtungs- und Oberflächenschutzmaßnahmen entsprechend den vertraglichen Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Regelwerken sowie den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen.
Die Abgrenzung zwischen dem vorhandenen Bestand, bauseitigen Vorleistungen und den Leistungen des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen, der beigefügten Pläne, des Sanierungskonzeptes sowie der örtlichen Gegebenheiten. Soweit erforderlich, ist vor Beginn der Ausführung eine gemeinsame Bestandsaufnahme bzw. Begehung mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter durchzuführen.
Neben den ausdrücklich beschriebenen Leistungen umfasst der Leistungsumfang auch sämtliche Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen, fachgerechten und vollständigen Ausführung der Vertragsleistungen erforderlich sind, auch wenn diese nicht im Einzelnen beschrieben oder aufgeführt sind. Diese Leistungen gelten als mit dem Angebot abgegolten und sind vollständig einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer ist für Beschaffung, Lieferung, Transport, innerbetriebliche Logistik, Zwischenlagerung, Verarbeitung, Montage sowie den ordnungsgemäßen Einbau aller von ihm eingesetzten Materialien, Systeme und Bauteile verantwortlich. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten sind im Angebot enthalten.
Vergabe- und Abrechnungsgrundsatz
Der Auftraggeber beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen auf Grundlage eines Pauschalvertrages zu vergeben.
Die Angebotskalkulation ist deshalb so vorzunehmen, dass sämtliche Leistungen abgegolten sind, die zur vollständigen, funktionalen, mangelfreien und dauerhaften Herstellung des geschuldeten Werkerfolgs erforderlich sind, auch wenn diese in der funktionalen Leistungsbeschreibung oder den Anlagen nicht im Einzelnen beschrieben sind.
Etwaige Mengenangaben, Mengengerüste oder sonstige Aufstellungen dienen ausschließlich der Angebotskalkulation, dem Angebotsvergleich sowie der Plausibilitätsprüfung und begründen keinen Anspruch auf eine Abrechnung nach Einheitspreisen oder Aufmaß.
Die endgültige Festlegung der Vergabe- und Abrechnungsform erfolgt im Rahmen der Vertragsverhandlungen. Mehr- oder Minderleistungen sind nur dann vergütungsrelevant, wenn sie ausdrücklich und vor Ausführung schriftlich durch den Auftraggeber angeordnet werden.
Die vorliegenden Positionen dienen nur als Leitpositionen, die Massen dienen als Massengerüst.
Vergabe- und Abrechnungsgrundsatz / Hinweis zu Mengenangaben
Die im Leistungsverzeichnis, in den Anlagen oder in sonstigen Mengenaufstellungen angegebenen Mengen, Massen und Mengengerüste sind unverbindliche Kalkulationsansätze des Auftraggebers. Sie dienen ausschließlich der Angebotskalkulation, dem Angebotsvergleich und der Plausibilitätsprüfung.
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe eine eigene Massenermittlung und Mengenprüfung auf Grundlage der Funktionalen Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses, der Sanierungsstellenpläne, des Sanierungskonzeptes, der Bestandsunterlagen sowie der örtlich erkennbaren Gegebenheiten eigenverantwortlich durchzuführen.
Die angegebenen Mengen entbinden den Bieter nicht von der Pflicht, die für die vollständige, fachgerechte und funktionsfähige Ausführung erforderlichen Leistungen und Mengen eigenständig zu prüfen und vollständig in sein Pauschalangebot einzukalkulieren.
Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder wesentliche Abweichungen sind vor Angebotsabgabe schriftlich als Bieterfrage anzuzeigen.
Mehr- oder Minderleistungen sind nur dann vergütungsrelevant, wenn sie ausdrücklich und vor Ausführung schriftlich durch den Auftraggeber angeordnet werden.
2.1.2 Baustellenleistungen
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst im Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen sämtliche Baustellenleistungen, die zur ordnungsgemäßen, sicheren, koordinierten und fristgerechten Ausführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend:
Planung, Einrichtung, Vorhaltung, Anpassung und vollständiger Rückbau der für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Baustelleneinrichtung,
erforderliche temporäre Einrichtungen, Schutzmaßnahmen, Abschottungen, Absperrungen, Arbeits- und Verkehrsflächen,
Lagerbereiche sowie erforderliche Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen für die eigenen Leistungen,
innerbetrieblicher Materialtransport innerhalb des Parkhauses,
Organisation von Materialanlieferung, Zwischenlagerung, Abtransport und Entsorgung,
Schutz angrenzender Bauteile, Leitungen, technischer Anlagen, Entwässerungseinrichtungen und Verkehrsflächen,
tägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche,
Abstimmung der Arbeiten mit dem Auftraggeber, der Bauüberwachung und den weiteren Projektbeteiligten.
Die Baustelleneinrichtung ist an die abschnittsweise Ausführung anzupassen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen und Kosten sind durch den Auftragnehmer vollständig in die Pauschale einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat ein auf seine Leistungen abgestimmtes Logistik- und Ausführungskonzept zu erstellen, umzusetzen und bei Bedarf fortlaufend anzupassen. Dieses umfasst insbesondere die Organisation von Materialanlieferung, innerbetrieblichem Transport, Zwischenlagerung, Abfall- und Reststoffentsorgung sowie die Steuerung der Verkehrsführung für den Baustellen- und Mieterfahrverkehr innerhalb seiner Arbeitsbereiche im Parkhaus.
Der Transport sämtlicher Materialien erfolgt über die vorhandenen Zufahrten und Verkehrswege in die jeweiligen Geschosse und ist durch den Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen. Das Logistikkonzept ist so auszulegen, dass der laufende bzw. abschnittsweise aufrechterhaltene Betrieb des Parkhauses entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers nicht unzulässig beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer hat die von ihm genutzten Arbeitsbereiche und Baustelleneinrichtungsflächen einschließlich der angrenzenden und umliegenden Bauteile, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel, technischen Anlagen, Entwässerungseinrichtungen und Verkehrsflächen vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
Unabhängig von etwaigen durch den Auftraggeber bereitgestellten übergeordneten Einrichtungen bleibt der Auftragnehmer vollumfänglich für den Schutz seiner Arbeitsbereiche verantwortlich.
Vom Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verschmutzungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. Dies gilt auch für Schäden und Verschmutzungen, die durch Nachunternehmer, Lieferanten oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
Die für die Mängelbeseitigung und die Erbringung von Restleistungen erforderlichen Schutzmaßnahmen obliegen ebenfalls dem Auftragnehmer.
Die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Baulärm-, Staub-, Umwelt-, Immissions-, Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere der AVV Baulärm, ist durch den Auftragnehmer in seinem Leistungsbereich sicherzustellen. Erforderliche Abstimmungen mit der Objektüberwachung des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer eigenständig und rechtzeitig vorzunehmen.
Auf Nachbarn, Nutzer der umliegenden Bebauung, Mieter, Besucher, den Straßenverkehr und sonstige Dritte ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Leistungen und deren Durchführung Dritten kein Schaden und keine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung zugeführt wird.
Der Auftragnehmer ist für die fachgerechte Sammlung, Trennung, Abfuhr und Entsorgung seiner Baustellenabfälle und Restmaterialien verantwortlich. Der Auftraggeber strebt eine überdurchschnittlich saubere und ordentliche Baustelle an. Arbeitsbereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen.
Sämtliche vorstehend beschriebenen Baustellenleistungen gelten als Nebenleistungen und sind mit der angebotenen Pauschale vollständig abgegolten, soweit hierfür im Leistungsverzeichnis keine ausdrücklich gesondert zu vergütende Position vorgesehen ist.
2.1.3 Ausführungshinweise
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass während seiner Bauausführung gleichzeitig andere Unternehmen und Fremdgewerke auf der Baustelle und insbesondere im Bereich des Parkhauses tätig sein können.
Weiterhin findet der Mieterfahrverkehr im Bereich des Parkhauses statt.
Die übergeordnete Koordination der Fremdgewerke erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter, insbesondere Objektüberwachung und Projektleitung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Koordination seiner Leistungen mit den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen konstruktiv mitzuwirken.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu organisieren und mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter abzustimmen, dass ein geordneter und effizienter Baubetrieb ermöglicht wird und Beeinträchtigungen des Baustellenverkehrs, des Parkhausbetriebs, der Nachbarschaft und der umliegenden Nutzung auf das technisch und organisatorisch notwendige Maß beschränkt werden.
Der Auftraggeber wird seinerseits die erforderlichen übergeordneten Koordinationsleistungen erbringen, um dem Auftragnehmer im Rahmen der projekt- und nutzungsbedingten Randbedingungen einen möglichst reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen.
Es ist geplant, daß das Parkhaus während der Sanierungsarbeiten abschnittsweise weiter betrieben wird. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn, spätestens 14 Werktage vor Aufnahme der Arbeiten, ein schlüssiges Ausführungs-, Logistik-, Bauabschnitts- und Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses Konzept muss darstellen, wie die Arbeiten unter Berücksichtigung der laufenden bzw. abschnittsweise aufrechterhaltenen Nutzung durchgeführt werden sollen.
Der Auftragnehmer hat vor Vertragsabschluss Gelegenheit, das Baugrundstück, die örtlichen Randbedingungen, Zufahrten, Lagerflächen, Arbeitshöhen, Transportwege, Bauabschnitte und Nutzungseinschränkungen zu besichtigen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die örtlichen Randbedingungen bei seiner Kalkulation berücksichtigt hat.
Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass bei der Bauausführung besondere Rücksicht auf die Umgebung, vorhandene Nutzungen, Verkehrsflächen sowie gegebenenfalls umwelt- oder wasserschutzrechtliche Anforderungen zu nehmen ist. Besondere Anforderungen aus Vertragsunterlagen, behördlichen Vorgaben oder örtlichen Randbedingungen sind einzuhalten. Erkennbare Unklarheiten sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Zum Zeitpunkt der Bauausführung des Auftragnehmers kann eine enge Zusammenarbeit, Koordinierung und Abstimmung mit Auftragnehmern für Elektromobilität, Elektroausbau, Entwässerung, Verkehrsführung, Markierung, Abdichtung, Beschichtung sowie weiteren Ausbau- oder Instandsetzungsleistungen erforderlich sein.
Im Zuge der Ausführung ist zu erwarten, dass weitere Leistungspakete, Einzelgewerke oder Einzelleistungen an Drittfirmen beauftragt werden und diese Firmen parallel zum Auftragnehmer tätig werden. Die Abstimmungspflichten des Auftragnehmers beziehen sich auf alle für seine vertragsgegenständlichen Leistungen relevanten Bau- und Projektbeteiligten, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abschließend feststehen. Die übergeordnete Koordination der Bauausführung obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich Bautagesberichte zu erstellen und diese wöchentlich der Objektüberwachung des Auftraggebers zur Gegenzeichnung bzw. Prüfung vorzulegen. Der Auftraggeber erhält eine Kopie der Bautagesberichte.
Die Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung relevanten Angaben enthalten, insbesondere:
ausgeführte Leistungen und Baufortschritt,
Wetter und klimatische Bedingungen,
Zahl, Art und Namen der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer,
eingesetzte Geräte, Maschinen und Großgeräte,
lärmintensive Maschinen und Geräte,
Materiallieferungen,
Beginn und Ende wesentlicher Teilleistungen,
Abnahmen, Prüfungen und Freigaben,
Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe,
Behinderungen,
Unfälle,
behördliche Anordnungen,
sonstige besondere Vorkommnisse.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen verantwortlichen Fachbauleiter und, sofern erforderlich, eine der Art und dem Umfang des Projekts entsprechende technische Aufsicht, z. B. Bauleiter, Fachbauleiter oder Montageleiter, für die von ihm geschuldeten Leistungen zu stellen.
Verantwortliche Fachbauleiter, Montageleiter und Aufsichtspersonen bzw. deren Vertreter haben werktags während der üblichen Arbeitszeit erreichbar und bei Bedarf auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit müssen sie telefonisch erreichbar sein.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderliche technische Aufsicht der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, um Abstimmungen, Anweisungen, sicherheitsrelevante Informationen und technische Sachverhalte sicher zu verstehen, umzusetzen und weiterzugeben.
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung und Erfüllung aller ihm obliegenden Pflichten aus der Baustellenverordnung und aller sonstigen anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich.
Insbesondere ist der Auftragnehmer zuständig und verantwortlich für die Sicherheit in seinen Arbeitsbereichen sowie für den Gesundheits- und Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
2.1.4 Bemusterung
Erforderliche Bemusterungen, Musterflächen und Systemfreigaben erfolgen ausschließlich im Verhältnis zwischen Auftraggeber bzw. Bauüberwachung und Auftragnehmer.
Soweit für die ausgeschriebenen Leistungen Musterflächen, Farbmuster, Oberflächenmuster, Systemaufbauten, Beschichtungsaufbauten, Markierungen, Abdichtungsdetails oder sonstige Ausführungsdetails erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese rechtzeitig vor Ausführung zur Bemusterung vorzulegen bzw. herzustellen.
Die Ausführung der betreffenden Leistungen darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. die Bauüberwachung erfolgen.
Freigegebene Musterflächen gelten als Referenz für die weitere Ausführung, soweit sie vom Auftraggeber ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
Die Freigabe von Bemusterungen, Musterflächen oder Produktunterlagen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte, mangelfreie, funktionsfähige und dauerhafte Ausführung seiner Leistungen.
Leistungsbestandteile / Bieteranfragen
Angaben zur Ausführung 3.1. Angaben zur Ausführung
3.1.1. Technische Hinweise zur Ausführung
Die nachfolgenden technischen Hinweise konkretisieren die funktionalen, konstruktiven und ausführungstechnischen Anforderungen an die Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten im Parkhaus.
Sie basieren auf der vorliegenden technologischen Grobplanung und Bauabfolge und definieren technische Mindestanforderungen, Randbedingungen und qualitätsrelevante Ausführungsparameter, ohne dem Auftragnehmer (AN) bestimmte Verfahren, Produkte oder Bauabläufe verbindlich vorzugeben.
a) Allgemeine Ausführungsgrundsätze
Die Bauabfolge ist so zu planen und auszuführen, dass die Nutzung der nicht von der Instandsetzung betroffenen Stellplätze, Fahrgassen und Rampen während der Bauzeit möglich bleibt.
Es sind mindestens 70 % der Stellplätze aller Ebenen dauerhaft nutzbar zu halten.
Die Ausführung erfolgt abschnittsweise, feldweise sowie in Teil- und Kleinstflächen, abgestimmt auf Schadensumfang, Verkehrsführung und laufenden Betrieb des Gebäudes.
Alle Maßnahmen sind so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs, der Nutzer und angrenzender Bereiche auf das technisch unvermeidbare Maß begrenzt bleiben.
b) Baustelleneinrichtung, Logistik und Schutzmaßnahmen
Die für die Instandsetzung erforderliche Baustelleneinrichtung ist vollständig durch den AN bereitzustellen, vorzuhalten, an den Baufortschritt anzupassen und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen.
Dies umfasst insbesondere:
allgemeine Baustelleneinrichtung für Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten,
Aufnahme und Entsorgung des Strahlguts sowie ggf. erforderlicher Genehmigungsverfahren.
Einrichtung, Betrieb und Vorhaltung temporärer Verkehrsregelungsmaßnahmen innerhalb des Parkhauses und der betroffenen Verkehrsflächen, einschließlich der Bereitstellung und des Betriebs von Baustellenampeln (Lichtsignalanlagen), zur sicheren und geordneten Steuerung des Fahrzeugverkehrs während der Bauausführung.
Der AN hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für bestehende bauliche und technische Einbauten (z. B. Türen, Tore, Schächte mit Gitterrosten, Rinnen, Fugen, Übergänge, Beschilderungen sowie TGA-Bauteile) eigenverantwortlich vorzusehen und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten.
c) Bestandsprüfung, Qualitätskontrolle, Untergrundvorbereitung und Betonabtrag
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die betroffenen Bestandsbauteile, Schadstellen, Untergründe, Anschlussbereiche, Fugen, Abläufe und Einbauteile örtlich zu prüfen.
Erkennbare Abweichungen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen, den Sanierungsstellenplänen oder dem Sanierungskonzept, sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und mit der Bauüberwachung bzw. dem sachkundigen Planer abzustimmen.
Zusätzliche Prüfungen, z. B. Oberflächenzugfestigkeitsprüfungen, Druckfestigkeitsprüfungen, Feuchtemessungen oder Bestimmung der Altbetonklasse, sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich beschrieben, im Sanierungskonzept gefordert oder durch den AG bzw. den sachkundigen Planer gesondert angeordnet werden.
Die Untergrundvorbereitung umfasst insbesondere:
Abtrag geschädigter Betonbereiche bis auf tragfähigen Untergrund,
Herstellung der erforderlichen Rautiefe,
Freigelegte Bewehrung und Stahlteile sind, soweit erforderlich, durch Strahlen bis zum Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 (sehr gründliche Strahlreinigung) vorzubereiten.
vollständige Reinigung der Betonoberflächen,
Abtrag vorhandener Bitumen- bzw. Asphaltschichten in den vorgesehenen Bereichen.
Sämtliche Abbruch- und Rückbauarbeiten verstehen sich einschließlich Transport und fachgerechter Entsorgung.
d) Betoninstandsetzung, Reprofilierung und Details
Geschädigte Betonbereiche sind fachgerecht zu reprofilieren; freigelegte Bewehrung ist zu reinigen, bei Bedarf zu ergänzen und mit geeignetem Korrosionsschutz zu versehen.
Alle Betonarbeiten zur Reprofilierung und zum Betonersatz, verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Schalungsarbeiten.
Starre Übergänge zwischen Betonplatten und aufgehenden Bauteilen (Wände, Bordsteine, Sockel) sind mit einer Hohlkehle 5 / 5 cm auszubilden.
Bord- und Sockelausbildungen umfassen Bordstein, Bordhinterfüllung sowie die Wiederherstellung der vorhandenen Geometrie.
e) Riss- und Fugensanierung
Risse sind abhängig von Lage und Schadensbild funktionsgerecht instand zu setzen, z. B. durch:
Schneiden und Tränken,
Injektion mittels Bohrungen, Packer und Verpressung,
kombinierte Verfahren bei wasserführenden Rissen oder Aussinterungen.
Bauwerks- und Dehnfugen sind dauerelastisch, flankenbündig und dicht auszubilden.
Abdichtende Fugenprofile sind zu erhalten; Fugenfüllungen und Abdeckungen sind zu erneuern.
f) Oberflächenschutzsysteme
Die Oberflächenschutzsysteme sind nutzungs- und bauteilabhängig auszuführen:
OS 4 mit Kratzspachtelung an vertikalen Bauteilflächen, insbesondere Wänden, Brüstungen, Sockeln und Stützen, soweit in den Ausschreibungsunterlagen keine abweichende Ausführung vorgegeben ist,
OS 11a, zweischichtig, auf Topdecks und Rampen, sofern diese Variante durch den Auftraggeber ausdrücklich als Bedarfs- bzw. Alternativleistung angeordnet wird,
OS 11b, einschichtig, auf Innendecks, Stellplatzflächen und Fahrgassen, sofern diese Variante durch den Auftraggeber ausdrücklich als Bedarfs- bzw. Alternativleistung angeordnet wird,
Gussasphalt mit Abdichtungsschicht als Grundvariante in den hierfür vorgesehenen Bereichen, insbesondere Ebene 4 und 5.
Vor Applikation der Systeme sind die Untergründe fachgerecht vorzubereiten und ggf. technisch zu trocknen (Richtwert Estrich = 4 M-%).
g) Normative Grundlagen
Für die Ausführung gelten mindestens die nachfolgend genannten Regelwerke sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie für die jeweilige Leistung einschlägig sind:
TR Instandhaltung von Betonbauwerken,
DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen",
DIN 1045-2, soweit für die Betoninstandsetzung und Betonersatzarbeiten einschlägig,
DIN 18532 für Abdichtungen von befahrenen Verkehrsflächen aus Beton, soweit einschlägig,
DIN 18540 und DIN 18542 für Fugenabdichtungen, soweit einschlägig,
VOB/B und VOB/C, soweit vertraglich vereinbart,
Systemzulassungen, Prüfzeugnisse, Produktdatenblätter und Verarbeitungsrichtlinien der eingesetzten Produkte.
3.1.2. Zu bearbeitende Bauteile
Die nachfolgend beschriebenen Flächen und Maßnahmen definieren den vollständigen räumlichen, bauteilbezogenen und ebenenspezifischen Leistungsumfang der Betoninstandsetzungs-, Rissinstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten im Parkhaus.
Die Angaben erfolgen schadens- und funktionsbezogen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zustand der Bauteile vor Ort.
3.1.2.1. Betonsanierungsarbeiten - Auflager der π-Platten
Arbeitsschritte
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives
maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten. Dies erfolgt im Bereich der anzubringenden Mörtelschicht.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden. Dies gilt im Bereich der anzubringenden Mörtelschicht.
Die Stahlplatte und die Betonoberfläche sollen sandgestrahlt werden. Insbesondere bei der Stahlplatte soll ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 erreicht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Stahlplatte angebracht werden.
Die Höhe und Breite der keilförmigen Mörtelschicht muss ggf. minimal variieren, um leichte Abweichungen des IST- Zustands zu kompensieren. Im Regelfall betragen sowohl die Breite als auch die Tiefe der Mörtelschicht 3 cm. Ihre Länge entspricht der Auflagertiefe bzw. der Stegbreite.
Der gewählte kunststoffmodifizierte Mörtel muss hinsichtlich seiner Thixotropie ausreichend gute Eigenschaften besitzen, um nicht abzusacken.
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.2. Ausgeklinkter Bereich der vorgespannten Träger in Höhe der Spannlitzen
Arbeitsschritte
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Bewehrung soll sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Bewehrung angebracht werden.
Der gewählte kunststoffmodifizierte Mörtel muss hinsichtlich seiner Thixotropie ausreichend gute Eigenschaften besitzen, um nicht abzusacken. Sonst ist die Durchführung der Maßnahme nicht möglich.
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.3 Schäden an der Anschlussstelle zwischen Brüstung / Attika und aufgehendem Bauteil
Arbeitsschritte
Komplettes Entfernen von dem Verfüllmaterial
Die darunterliegende Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Das Verbindungsmittel soll sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Verbindungsmittel angebracht werden.
Die neu zu verfüllende Tasche muss geschalt werden. Die abgezielte Geometrie entspricht der existierenden Geometrie inkl. Abfasung im schadensfreien Fall.
Der gewählte Verfüllmaterial muss die gleichen Eigenschaften wie der benachbarte Beton besitzen. RCA4 XSTAT XALL XC4 XF1 WF
Bei Brüstungen / Attikas, bei denen beide Anschlussstellen sanierungsbedürftig sind, darf die Sanierungsarbeit NICHT GLEICHZEITIG für beide Anschlussstellen erfolgen.
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.4 Betonschäden neben dem Entwässerungsrohr
Arbeitsschritte
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Bewehrung soll sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden.
Zu stark korrodierte Bewehrung mit ungenügendem Restquerschnitt muss ersetzt werden. Dabei müssen Übergreifungslängen eingehalten werden. Ist die Gewährleistung einer ausreichenden Übergreifungslänge nicht möglich, muss die Ersatzbewehrung eingeklebt werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Eine untere Schalung ist anzubringen.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Bewehrung angebracht werden.
Der gewählte Reparaturmörtel muss die gleichen Eigenschaften wie der benachbarte Beton besitzen. RCA4 XSTAT XALL XC3 XF1 WF
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.5. Korrosion und Abplatzungen bei den Transportankern
Arbeitsschritte:
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Teile des Transportankers, die leicht abgesägt werden können, müssen entfernt werden. Die Teile, die nicht ohne einen zu großen Aufwand entfernt werden können, sollen sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden und eine Korrosionsschutzschicht angebracht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Das Anbringen einer Schalung ist nicht erforderlich.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke angebracht werden.
Es muss ein kunststoffmodifizierter Reparaturmörtel angewendet werden.
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.6. Freiliegende Bewehrung
Bei der Treppenhauswand im 5. OG ist die Sanierungsvariante auf Grundlage der festgestellten Betondeckung, insbesondere des 10 %-Quantilwerts, festzulegen. Bei nicht ausreichender Betondeckung ist zur Begrenzung des Carbonatisierungsfortschritts eine geeignete Schutzmaßnahme auszuführen. In Betracht kommen der Auftrag einer dünnen Mörtelschicht und/oder eines geeigneten Oberflächenschutzsystems gemäß Vorgabe des Auftraggebers bzw. der Fachplanung.
Weitere lokale Bereiche mit freiliegender Bewehrung
Für weitere lokale Bereiche mit freiliegender Bewehrung gelten, soweit keine abweichende Ausführung vorgegeben ist, folgende Arbeitsschritte:
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Bewehrung soll sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden. Eine Korrosionschutzschicht muss auf die Bewehrung angebracht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Bewehrung angebracht werden.
Der gewählte Reparaturmörtel muss die gleichen Eigenschaften wie der benachbarte Beton besitzen. RCA4 XSTAT XALL XC4 XF1 WF
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.7 Betonschäden ohne Korrosion
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf den Beton angebracht werden.
Der gewählte Reparaturmörtel muss die gleichen Eigenschaften wie der benachbarte Beton besitzen. RCA4 XSTAT XALL XC4 XF1 WF
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.8 Betonschäden mit Korrosion
Entfernen von schadhaften, lockeren und mürben Betonteilen bis auf das feste Gefüge. Auf intensives maschinelles Hämmern oder Meißeln ist aufgrund der dabei ggf. entstehenden Schäden zu verzichten.
Die Betonoberfläche muss von Graten und Wülsten befreit werden. Kiesnester, Poren und Lunker müssen geöffnet werden. Die Mindestrautiefe RT1,0 muss für die Betonoberfläche erreicht werden.
Die Bewehrung soll sandgestrahlt werden. Ein Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 1/2 muss erreicht werden. Eine Korrosionschutzschicht muss auf die Bewehrung angebracht werden.
Die Betonoberfläche muss vorgenässt werden, um mattfeucht zu sein.
Je nach gewähltem Produkt muss eine Haftbrücke auf Beton und Bewehrung angebracht werden.
Der gewählte Reparaturmörtel muss die gleichen Eigenschaften wie der benachbarte Beton besitzen. RCA4 XSTAT XALL XC4 XF1 WF
Bezüglich der Nachbehandlung gilt es die Anforderungen des Herstellers einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Druck- und Biegezugfestigkeit des eingesetzten Reparaturmörtels im Rahmen der Eigenüberwachung zu prüfen und prüffähig zu protokollieren.
3.1.2.9. Sanierung Abdichtungsebene 4./ 5. OG in Gussasphalt
Arbeitsschritte:
In den Ebenen 4.-5. OG sind Betoninstandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten an folgenden Bauteilen auszuführen:
Sohlflächen,
Stellplatz- und Fahrgassenbereiche,
Wand-, Stützen- und Sockelbereiche,
Übergänge zu Schächten, Rinnen, Gruben, Toren und Einbauteilen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Ausbau und Wiedermontage vorhandener Stellplatzsicherungs- und Begrenzungselemente,
Ausbau der derzeitigen Asphaltschicht
Untergrundvorbereitung der Sohlplatte (z. B. Kugelstrahlen),
Instandsetzung von Fehlstellen an Sohle, Wand- und Stützensockeln,
Fugenausbildung und dauerelastischer Fugenverguss,
Ausführung von Oberflächenschutzsystemen:
OS 4 mit Kratzspachtelung an Wänden, Stützen, Brüstungen, Sockeln und sonstigen vertikalen Anschlussbereichen als vertikaler Schutz- und Anschlussbereich, in einer Höhe bis ca. 50 cm über Oberkante Fertigbelag, soweit in den Ausschreibungsunterlagen keine abweichende Ausführung vorgegeben ist.
Der Übergang zwischen aufgehenden Bauteilen und Fertigbelag ist mit einer Bitumenfuge, ausgeführt als bituminöser Fugenverguss, herzustellen.
normkonformer Schichtenaufbau mit Abdichtungsschicht und Gussasphalt-Nutzschicht gemäß DIN 18532 in Asphalt; bei Topdecks und Rampen gemäß Sanierungskonzept mit ca. 60 mm Schichtdicke,
systemgerechte Anschlüsse an Abläufe, Schächte, Gruben, Tore, Rinnen, Fugen und aufgehende Bauteile,
Stellplatz- und Fahrbahnmarkierungen.
3.1.2.10. Sanierung Abdichtungsebene 1.-3. OG
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
örtliches Schneiden, Fräsen bzw. Abtragen des vorhandenen Gussasphaltbelags im Anschlussstreifen, Breite ca. 30 cm ab aufgehender Bauteilfläche in Richtung Parkdeckfläche, Abtragstiefe ca. 10 mm,
schonender Rückbau ohne Beschädigung der angrenzenden, verbleibenden Gussasphaltflächen sowie des Stahlbetonuntergrundes,
Reinigen und Vorbereiten der freigelegten Anschlussflächen,
Untergrundvorbereitung der freigelegten Beton- bzw. Asphaltanschlussflächen nach Systemerfordernis,
lokale Instandsetzung von Fehlstellen an der Sohle sowie an Wand-, Stützen-, Brüstungs- und Sockelbereichen,
Ausbildung eines Asphaltkeils im Wandanschlussbereich, beginnend am Schnittpunkt zum verbleibenden Bestandsgussasphalt, bündig mit dessen Oberkante, und ansteigend bis zur aufgehenden Bauteilfläche, Keilhöhe am Wandanschluss ca. 10 cm,
Herstellen des dauerelastischen Fugenvergusses bündig mit der Oberkante des verbleibenden Bestandsgussasphalts und dem Anfangspunkt des Asphaltkeils,
Herstellen der Abdichtung / Schweißbahn ausschließlich im Bereich des Asphaltkeils entlang von Wänden, Brüstungen, usw. einschließlich systemgerechter Anbindung an die aufgehenden Bauteile,
Wiederherstellen der befahrbaren Oberfläche im Anschlussstreifen durch den herzustellenden Asphaltkeil bzw. geeigneten Gussasphalt-/Asphaltaufbau,
systemgerechte Anschlüsse an Abläufe, Schächte, Gruben, Tore, Rinnen, Fugen, Durchdringungen und Einbauteile,
Schutz angrenzender Bauteile, Beläge und Oberflächen während der gesamten Ausführung.
Ausführung von Oberflächenschutzsystemen:
OS 4 mit Kratzspachtelung an Wänden, Stützen, Brüstungen, Sockeln und sonstigen vertikalen Anschlussbereichen als vertikaler Schutz- und Anschlussbereich, in einer Höhe bis ca. 50 cm über Oberkante Fertigbelag, soweit in den Ausschreibungsunterlagen keine abweichende Ausführung vorgegeben ist.
Der Übergang zwischen aufgehenden Bauteilen und Fertigbelag ist mit einer Bitumenfuge, ausgeführt als bituminöser Fugenverguss, herzustellen.
Die Ausführung der Abdichtungs- und Anschlussdetails ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
3.1.2.11. Gepflasterter Bereich Ebene -1 und Ebene 0
In den gepflasterten Bereichen der Ebenen -1 und 0 müssen die Fußpunkte der aufgehenden Bauteile,
insbesondere Wand- und Stützenfußbereiche, mit einer geeigneten Beschichtung normenkonform geschützt werden.
Das vorhandene Pflaster ist in den betroffenen Anschlussbereichen aufzunehmen. Der Untergrund ist freizulegen, zu reinigen und für die nachfolgenden Beschichtungs- und Anschlussarbeiten vorzubereiten.
OS 4 mit Kratzspachtelung ist an Wänden, Stützen, Brüstungen, Sockeln und sonstigen vertikalen Anschlussbereichen als vertikaler Schutz- und Anschlussbereich in einer Höhe bis ca. 50 cm über Oberkante Fertigbelag auszuführen, soweit in den Ausschreibungsunterlagen keine abweichende Ausführung vorgegeben ist.
Der Übergang zwischen aufgehenden Bauteilen und Fertigbelag ist mit einer Bitumenfuge, ausgeführt als bituminöser Fugenverguss, herzustellen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist das Pflaster einschließlich erforderlicher Wiederherstellung des Unterbaus wieder fachgerecht einzubauen.
Grundlage: Sanierungskonzept, Abschnitt 2.2.1.3.3 und Abschnitt 4.3.
3.1.2.12. Entwässerung Ebene -1 und Ebene 0
Zur besseren Übersichtlichkeit werden vor den Entwässerungsarbeiten die Arbeitsschritte auf den Ebenen -1 und 0 ergänzt.
Alle Entwässerungsrohre sowie Abflusspunkte und Entwässerungsrinnen sind zu prüfen und zu entfernen, sofern diese korrodiert oder nicht dauerhaft funktionsfähig sind. Alternativ können Abflusspunkte nach Abstimmung mit dem AG bzw. der Bauüberwachung sandgestrahlt und mit einem geeigneten Korrosionsschutzanstrich geschützt werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Dichtigkeit an der Schnittstelle zwischen Abflusspunkt bzw. Entwässerungsrinne und Belag zu legen.
Gegebenenfalls können Optimierungen des bestehenden Entwässerungssystems vorgenommen werden, sofern diese mit dem AG bzw. der Bauüberwachung abgestimmt und freigegeben sind.
3.1.2.13. Terminplanung
Für die Ausführung der Leistungen sind vom Auftraggeber (AG) nachfolgende Termine im Rahmen der Bauablaufplanung vorgesehen:
Vergabe der Leistungen: frühestens 37. KW 2026
Beginn der vorbereitenden Leistungen, insbesondere Baustelleneinrichtung (BE), Untergrundvorbereitung sowie Risssondierungs- und Versuchsarbeiten: frühestens September 2026
Beginn der Hauptleistungen, insbesondere Betoninstandsetzungsarbeiten, Ergänzung und Reprofilierung der Betonflächen sowie Beschichtungsarbeiten: frühestens Oktober 2026
Abschluss der Baumaßnahme: Juli 2027
Es ist vorgesehen, mit vorbereitenden Leistungen wie Untergrundvorbereitungs-, Strahl- und Rissverpressarbeiten bereits vor Beginn der Hauptleistungen zu starten, um gewonnene Erkenntnisse in die Ausarbeitung und Optimierung der Werk- und Montageplanung einfließen zu lassen.
Bei der Planung und Auswahl der Oberflächenschutzsysteme ist die Nutzung und Frequentierung des Parkhauses zu berücksichtigen..
Aufgrund erforderlicher Umfahrungen einzelner Rampen- oder Fahrbahnbereiche entstehen temporäre Hauptfahrwege mit erhöhter mechanischer Beanspruchung, während Fahrwege zu Stellplätzen und Stellplatzflächen selbst geringer beansprucht sind.
Die Auswahl und Anordnung der Oberflächenschutzsysteme ist entsprechend nutzungs- und beanspruchungsgerecht vorzunehmen.
Eine Risssondierung (Rissmonitoring) einschließlich nachfolgender Risssanierung ist als Bestandteil der vorbereitenden Leistungen vor Ausführung der Betonsanierungs- und Beschichtungsarbeiten durchzuführen.
Art und Umfang der Risssanierungsarbeiten sind auf Grundlage der Ergebnisse des
Rissmonitorings über alle betroffenen Untergeschossebenen mit dem AG abzustimmen und vor Ausführung genehmigen zu lassen.
Angrenzende Bauteile (z. B. Wände, Stützen) sind einschließlich Übergängen und Anschlussfugen in die Sanierungs- und Beschichtungsleistungen einzubeziehen.
Die erforderlichen vertikalen Hochführungen der Oberflächenschutzsysteme zum Schutz dieser
Bauteile sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen und sollen
mindestens 50 cm betragen.
Zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit und zur Sicherstellung einer ausreichenden Betondeckung sind in Teilbereichen zusätzliche zementgebundene Ausgleichs- bzw. Reprofilierungsschichten vorzusehen.
Ziel ist die Herstellung einer funktionsgerechten und dauerhaft wirksamen Betondeckung.
Art, Schichtdicke und Materialauswahl sind durch den AN im Rahmen der Werk- und
Montageplanung darzustellen und vom AG freigeben zu lassen.
Lieferung und Einbau eines bauwerksbezogenen Monitoringsystems zur Feuchteüberwachung (z. B. Sensorik auf RFID- oder vergleichbarer Basis) sind Bestandteil der Leistung.
Die Anzahl und Verteilung der Sensoren je Untergeschossebene sind im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen und mit dem AG abzustimmen.
Zusätzlich ist ein Angebot für eine jährliche Wartungs- und Instandhaltungsbegehung auf Grundlage eines durch den Bieter zu erstellenden Wartungs- und Instandhaltungsplans vorzulegen.
Der Wartungs- und Instandhaltungsplan ist Bestandteil des Angebots.
3.1.3. Besondere Ausführungsgrundlagen
Der Ausschreibung liegt das Sanierungskonzept des Büros Werner Sobek zu Grunde,
einschließlich der zugehörigen Anlagen in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung. Ergänzend gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung.
Geänderte oder neue technische Erkenntnisse, DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien oder sonstige allgemein anerkannte Regeln der Technik, die während der Vertragslaufzeit relevant werden und eine Anpassung der Ausführung erfordern, sind dem Auftraggeber (AG) unverzüglich vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Diese sind nach Freigabe durch den AG bei der Ausführung zu berücksichtigen, ohne dass hieraus automatisch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht, sofern die Anpassungen zur Erreichung des geschuldeten Werkerfolgs erforderlich sind.
Die vom Auftraggeber bereitgestellten Planungs- und Ausschreibungsunterlagen bilden die Grundlage der ausgeschriebenen Leistungen. Eine vollständige eigenständige Sanierungs- und Instandsetzungsplanung des Auftragnehmers ist nicht geschuldet, soweit diese nicht ausdrücklich beschrieben oder gesondert angeordnet wird.
Der Auftragnehmer hat jedoch alle für seine eigene Ausführung erforderlichen Werk-, Montage-, Detail-, Arbeits- und Ablaufunterlagen zu erstellen und rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die im Sanierungskonzept enthaltenen Angaben stellen Konstruktionsprinzipien und planerische Vorgaben dar. Maß- und Einbautoleranzen sowie die konkrete Einbausituation sind darin grundsätzlich berücksichtigt, müssen jedoch vom AN vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich geprüft, in eine Werk- und Montageplanung überführt und dem AG sowie den beteiligten Fachplanern zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit, technische Richtigkeit und Umsetzbarkeit der Werk- und Montageplanung liegt beim AN.
3.1.4. Optionen und Alternativangebote (Sondervorschläge des AN)
Optionen und/oder Alternativangebote (Sondervorschläge) des Auftragnehmers (AN) sind zusätzlich zu seinem Hauptangebot einzureichen und schriftlich nachvollziehbar zu erläutern und zu begründen.
Die Sondervorschläge sind durch aussagekräftige Prinzipzeichnungen der wesentlichen konstruktiven Details sowie durch eine Darstellung der technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu dokumentieren.
Allgemeine, nicht konkret begründete oder nicht belegte Hinweise auf Alternativen werden nicht berücksichtigt.
Die Abgabe eines Alternativangebotes setzt zwingend voraus, dass der Bieter ein vollständiges und wertbares Angebot für die ausgeschriebene Grundleistung einreicht.
Alternativangebote können nur gewertet werden, wenn sie unabhängig vom Hauptangebot eindeutig prüfbar sind.
Ein Alternativangebot muss mindestens die gleichen oder höhere technische, funktionale und physikalische Anforderungen erfüllen, wie sie in der Ausschreibung und in der vorliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) definiert sind.
Dies gilt gleichermaßen für alle weiteren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich:
Gebrauchstauglichkeit und Funktionalität,
Dauerhaftigkeit und Lebensdauer,
Reinigungs- und Unterhaltsaufwand,
Anforderungen aus der Nutzung des Gebäudes und der Tiefgarage.
Durch die Abgabe eines Alternativangebotes entsteht kein Anspruch auf Berücksichtigung oder Beauftragung.
Der Auftraggeber (AG) behält sich ausdrücklich vor, ausschließlich die ausgeschriebene Grundleistung zu werten und zu vergeben.
Angaben zur Ausführung
001 Angebotsaufstellung
001
Angebotsaufstellung
001.001 Baustelleneinrichtung / Allgemeine Leistungen
001.001
Baustelleneinrichtung / Allgemeine Leistungen
001.002 Rückbau- und Abbrucharbeiten
001.002
Rückbau- und Abbrucharbeiten
001.003 Untergrundvorbereitung / Parkdeckflächen
001.003
Untergrundvorbereitung / Parkdeckflächen
001.004 Abdichtung und Gussasphaltbeläge
001.004
Abdichtung und Gussasphaltbeläge
001.005 Beschichtungen / Oberflächenschutz vertikale Bauteile
001.005
Beschichtungen / Oberflächenschutz vertikale Bauteile
001.006 Oberflächenschutzsysteme
001.006
Oberflächenschutzsysteme
001.007 Betoninstandsetzung Stahlbetontragwerk
001.007
Betoninstandsetzung Stahlbetontragwerk
001.008 Fugenarbeiten
001.008
Fugenarbeiten
001.009 Entwässerung / Abwasseranlagen
001.009
Entwässerung / Abwasseranlagen
001.010 Pflasterarbeiten
001.010
Pflasterarbeiten
001.011 Maler- und Oberflächenarbeiten
001.011
Maler- und Oberflächenarbeiten
001.012 Entsorgung
001.012
Entsorgung
001.013 Arbeiten auf Nachweis
001.013
Arbeiten auf Nachweis