Fenster und Terrassentüren
Berliner Straße und Marseillestraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen: 1. Die Ausführung erfolgt nach Bauleistungsbeschreibung und entsprechender Ausführungszeichnung (AFZ), sowie gem. Statik, Positions- und Bewehrungspläne und EnEV-Berechnung. 2. Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten sind Bestandteil des Leistungsumfanges und sind entsprechend im Pauschalfestpreis einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 3. Abweichend vom Rahmenvertrag ist die Dokumentation der eingesetzten Materialien (gem. Anlage 3) zur jeweiligen Abschlagsrechnung mit einzureichen. 4. Auf den Baustellen gilt generell Alkoholverbot. Das Rauchen im Gebäude ist nicht gestattet 5. Die Vorgewerke sind rechtzeitig vor Ausführung zu prüfen. Abweichungen außerhalb der Toleranzen sind dem Bauleiter rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. 6. Sauberkeit auf der Baustelle muss gewährleistet sein. Bauabfälle sind täglich, mindestens jedoch 1x wöchentlich zu entfernen. Besenreine Übergabe nach Fertigstellung der Arbeiten Technische Vorbemerkungen: 1. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. 2. Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente der Verstärkungsprofile sind dabei für die statische Vordimensionierung zu berücksichtigen. Die maximale Durchbiegung der Riegel und Pfosten ist entsprechend Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller zu begrenzen. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 incl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. 3. Die geschweißten Rahmenverbindungen müssen gemäß den Gütebestimmungen RAL - GZ 716/1, ausgeführt werden. Eck- und Stoßverbinder müssen in ihrem Querschnitt den Profilkonturen entsprechen. Die Flächen der Gehrungen beziehungsweise T-Stöße sind einwandfrei zu verschweißen. An mechanisch verbundenen T-Stößen ist durch Abdichtung das Eindringen von Wasser in die Konstruktion zu verhindern. Geschweißte und mechanisch verbundene T-Stöße müssen außen optisch identisch sein. 4. Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Bei Einsatz von Isolierglas sind die Richtlinien der Isolierglas-Hersteller zu beachten. Die Entwässerung darf keinesfalls über die Verstärkungskammer erfolgen. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken, welche farblich dem Profil entsprechen sollen. 5. Die Beschlagsteile müssen gegen Korrosion geschützt und nachjustierbar sein. Die Mindestöffnung des Fensterflügels sollte 90° betragen. Bei Fensterflügelbreiten über 130 cm ist eine Zweitschere einzusetzen. Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile - zusätzliche Bänder und Verriegelungen - nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Weitere Zusatzteile - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer und Schlösser - werden in den Positionen gesondert beschrieben. 6. Beschlag und Fensterrahmen sind konstruktiv aufeinander abgestimmt. Galvanisch verzinkte (schwarz oder blau) und passivierte Oberfläche gemäß RAL-GZ 660/1 "Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 (Korrosionsschutz)" integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (Pilzkopfverriegelungen) Sicherheitsbauteile aus Metall, Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre, Fehlschaltsicherung in Kippstellung, Fehlbediensperre in Drehstellung, Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels, Verstellbare flügelseitige Schließbolzen zur Anpressdruckregulierung, Sichtbare Beschlagteile (Eck- und Scherenlager) mit PUR-Beschichtung (weiß). In geschlossenem Zustand sind alle Verschraubungen verdeckt (keine Abdeckkappen!) Beschlag geprüft gemäß RAL-GZ 607/3 7. Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in PVC-Bauelemente dar. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle benötigten Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Glastypen. In den Positionsbeschreibungen wird dann jeweils nur die Kurzbezeichnung des zum Einsatz kommenden Glastyps genannt. Geeignet sind nachfolgende Glastypen oder Produkte gleichwertiger Art. 8. Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Kunststoff-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe", nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen an die Fassade übertragen werden. 9. Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Diese müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. 10. Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben. 11. Die in den Systembeschreibungen genannten formalen Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind Mindestanforderungen und den statischen und architektonischen Anforderungen anzupassen. Eventuelle Anpassungen sind preislich in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen und schriftlich dem AG bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 12. Die folgenden Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind durch den Bieter zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt. Für alternative Angebote ist der Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen. Gegebenenfalls aus statischen oder formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einer statischen Vorbemessung.
Vorbemerkungen
035 Fenster und Terrassentüren
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Fenster und Terrassentüren
035.001 Allgemein - Fenster und Terrassentüren - I
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Allgemein - Fenster und Terrassentüren - I
035.019 Kunststofffenster 1-flügelig
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Kunststofffenster 1-flügelig
035.021 Kunststoff-Terrassentüren 1-flügelig
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Kunststoff-Terrassentüren 1-flügelig
035.023 Kunststoff-Terrassentüren feststehend
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Kunststoff-Terrassentüren feststehend
035.033 Zuschläge Fenster / Türen in Kunststoff - I
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Zuschläge Fenster / Türen in Kunststoff - I
035.035 Außenfensterbänke
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Außenfensterbänke
035.039 Sonderverglasungen - I
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Sonderverglasungen - I
035.040 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten