Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Allgemeine Vorbemerkungen
00
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung ZTV-ING Soweit in den einzelnen Positionen / Titeln nichts abweichendes vereinbart ist, gilt die ZTV-ING als vereinbart.
Für Verkehrsbereiche (LB910, LB911, LB913) gilt die ZTV E-StB.
Vorbemerkung ZTV-ING
Hinweis auf Baubeschreibung Die Regelungen der Baubeschreibung sind bei der Angebotsstellung zu berücksichtigen. Sie enthält auch wichtige Informationen zum Bauablauf.
Hinweis auf Baubeschreibung
Begriffsdefinition Die Arbeiten umfassen 2 Teilbereiche, die ca. 40m voneinander getrennt liegen.
- "Baustelle Hundmühl", südlicher Teilbereich:
Gewässerausbau auf ca. 200m Länge unterstrom der
Mündung des Hauzinger Bachs
- Baustelle Hauzinger Bach", nördlicher Teilbereich:
Mündungsbereich des Hauzinger Bachs in den Weitbach
Die Angaben "Links" und "Rechts" beziehen sich - soweit nicht anders angegeben - auf Blickrichtung in Fließrichtung des jeweiligen Gewässers.
Begriffsdefinition
Vorbemerkung Bauleitung Die Bauleitung des AN muss während der gesamten Bauzeit
erreichbar sein. Dies gilt auch über die täglichen
Bauarbeiten hinaus sowie an Sonn- und Feiertagen.
Hierzu muss die Mobilnummer der Bauleitung des AN
bekannt gegeben werden.
Für die Baumaßnahme ist während der gesamten Bauzeit
der gleiche Bauleiter vorzusehen. Ein Wechsel des
Bauleiters ist nur bei nachgewiesener Krankheit
zulässig.
Die Weisungsbefugnis muss gegenüber allen
Leistungserbringern in diesem Baulos vorhanden sein.
Die Erreichbarkeit für AG, BOL und BÜ während und
außerhalb der Arbeitszeiten muss gewährleistet werden.
Vorbemerkung Bauleitung
Vorbemerkung Zwischenlager, Beprobung Überschüssiges Oberboden- und Aushubmaterial wird zu einer Zwischenlagerfläche des AN transportiert und dort zur Beprobung in Mieten aufgesetzt.
Oberbodenmieten dürfen nicht höher sein als 2m und keinesfalls befahren werden.
Die Beprobung erfolgt durch den AN.
Dabei sind jeweils möglichst mehrere Beprobungen zu einem Termin sinnvoll zusammenzufassen.
Die örtliche Bauüberwachung ist über die Beprobungstermine mind. 1 Woche vorher zu informieren.
Der Transport zur Zwischenlagerfläche sowie das erneute Laden, Abfahren und Verwerten werden über die jeweilgen Positionen vergütet.
Vorbemerkung Zwischenlager, Beprobung
Vorbemerkung Gewässerschutz Der AN hat alle Vorkehrungen zu treffen, dass keine
schädlichen Stoffe in den Untergrund versickern. Das
Auslaufen von grundwassergefährdenden Flüssigkeiten ist
der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Die
Vorschriften der Verordnung über das Lagern
wassergefährdender und brennbarer Flüssigkeiten sind
einzuhalten. Bei der Verwendung wassergefährdender
Stoffe darf der Untergrund und das Grundwasser nicht
verunreinigt werden. Vorsorglich sind Präventivvorkehrungen
zu treffen (Ölbindemittel vorhalten).
Sämtliche Aufwendungen und Kosten für die Gewährleistung
des Wasserschutzes sind in die entsprechenden Positionen
einzukalkulieren.
Vorbemerkung Gewässerschutz
Vorbemerkung gem. StLK Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs-
bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.
2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der
LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des
Langtextes als vertraglich vereinbart.
3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By
abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,
sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.
Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten
der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen
Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie
eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die
allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By
sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und gelten für alle Leistungen.
4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der
Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind
die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische
Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen
(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den
durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten
Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere
Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in
der Baubeschreibung.
5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der
Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als
Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING
vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.
7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug-
lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige
qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe
der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der
ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,
sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.
Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.
8. Beton und Zementmörtel:
8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist -
der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den
ZTV-ING entsprechen.
8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt
es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die
Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend
DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.
8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den
Expositionsklassen angegeben sind, resultieren
diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der
Kombination der Expositionsklassen.
8. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet
Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung
oder Beseitigung.
Vorbemerkung gem. StLK
13 LB 914: Beton, Stahlbeton, Stahl
13
LB 914: Beton, Stahlbeton, Stahl
Vorbemerkung gem. StLK LB 914 Vorbemerkungen zu LB 914
1. Beton und Zementmörtel
1.1 Die Angaben in Klammern unterhalb von Begriffen
wie z.B. der Druckfestigkeitsklasse und der
Expositionsklasse werden nicht Vertragsbestandteil.
Vorbemerkung gem. StLK LB 914
13.03 Stahl
13.03
Stahl