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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Baumkirchner Str. / Rosenheimer
Bahndamm in der Gemarkung ´Berg am Laim´ in München, FlNr. 418/22-/25, 418/28
und 430/147 ein Wohngebäude mit Gewerbeeinlagerung, 1-geschossiger Tiefgarage
und einem Haus für Kinder (HfK) zu errichten.
Das architektonische Konzept sieht einen kompakten Baukörper mit Wohnraum
(überwiegend gefördert/teilw. frei finanziert) und Gewerbeeinheit vor. Das HfK ist als
freistehender, 2-geschossiger Baukörper in Holzbauweise vorgesehen und nicht
Bestandteil dieser Ausschreibung.
Anzahl Wohnungen 65 + 1 Gewerbe
Wohnfläche 4.636 m2
Verkaufsfläche 314 m2
Bruttorauminhalt 33.128 m3
TG-Stellplätze 46 Stück
HÖHENANGABEN
* +- 0 ,00m = ca. 526,80 m ü.NN
* OK Gelände im Mittel = ca. 524,10 m bis 524,20 ü.NN
* höchster Grundwasserstand = ca. 522,50 m ü.NN
* Sohle Flachgründung 2.UG = 520,02 (- 6,78m) / 519,72 (- 7,08 m)
* Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 518,62 (- 8,18m)
Zeitlicher Ablauf:
Fertigstellung der Rohbauarbeiten bis Mitte Juli 2026
Ausführungsbeginn für die Estricharbeiten ab September 2026.
Ausführungsdauer bis voraussichtlich Januar 2027.
Die genauen Termine zur Leistungserbringung werden in Vergabeverhandlungen vor einer
möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Allgemeine Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen
Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern.
Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen.
Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen.
Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig.
T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten
Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt.
Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet.
T 3. Unfallverhütung/Sicherheit
Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturz- gefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten).
Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen.
Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten.
Der Zugang zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten.
Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein.
Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen.
T 4. Ausführung und Montage
Es sind ausschließlich DIN-konforme Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden.
Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen.
Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
T 5. Abrechnungshinweise
Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug.
Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers.
T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften
Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutzgebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen.
Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrich- tungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen.
Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutz- bestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet, seine Arbeits- kräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen.
Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind.
Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm!
Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten.
Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau:
Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN).
T 7. Bauseitige Leistungen
Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt:
- Fassadengerüst
Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt.
- Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege,
- Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes.
- Höhenbezugspunkte auf jeder Etage.
- Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig.
- Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig.
- Bauwesenversicherung
Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung.
Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen.
Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftrag- nehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Mitbenutzung der bauseitigen sanitären Anlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt über eine Bauumlage von 1,75 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl. Umsatzsteuer.
Die Beteiligung an der Bauwesenversicherung durch den AN erfolgt über eine Umlage von 0,3 % der Netto- abrechnungssumme. Hierin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
T 8. Sicherheitsleistungen
Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme.
Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate).
Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt.
T 9. Planunterlagen
Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Kalkulationshinweise Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen anerkannten Regeln der Technik anzu- bieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben sowie die Angaben des Systemherstellers.
Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Baustelleneinrichtung und Schutzvorkehrungen als Abdeckung für die Fenster und Fensterbänke für die Dauer der Ausführung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es ist immer eine fachgerechte Komplettleistung anzubieten.
Allgemeine Kalkulationshinweise
Konstruktionsbeschreibung Estricharbeiten Trittschall- und Wärmedämmung gem. LV-Position.
Hinweis zur Verlegung der Bodendämmplatten:
Das Anarbeiten an, auf dem Rohboden verlegter Leitungen (Elektro-Leerrohre, Kabel, Rohrleitungen, FBH-Anbindeleitungen etc.) im üblichen Umfang ist in die LV-Positionen einzurechnen.
Bei zu engen Verlegeabständen sind die Leitungszwischenräume mit Ausgleichsschüttung auszugleichen (gesonderte Position).
Einzukalkulieren sind auch das Anarbeiten an Schwellen, Maschinen, technische Fundamente, Pumpensümpfe, Winkel und Türzargen, sowie das Schützen bzw. Säubern aller sichtbar bleibenden, angrenzenden Öberflächen. Das fachgerechte Liefern und Montieren von Randdämm- streifen ist in die Estrichpositionen einzurechnen.
Alle notwendigen Abstellungen im Bereich der Fassade, Deckendurch- brüchen, Schächten, etc. sind zu berücksichtigen. Erforderliche Aussparungen z.B. für Sauberlaufmatte, Einbauteile, etc. sind gemäß Angabe AG unter Berücksichtigung der erforderlichen Estrichstärken vorzusehen. Die zugehörigen Winkelrahmen sind mit einzusetzen.
Aussparungen im Estrich sind nach Anforderung kraftschlüssig und übergangslos zu schließen.
Für Zusatzstoffe und Beschleuniger ist vor Beginn der Arbeiten ein Produktdatenblatt vorzulegen und mit der Bauleitung abzustimmen.
Leistungsgrenze zum Heizungsgewerk
Die Ausgleichsdämmung unter der Tacker-Platte des Heizungs- gewerkes ist wie der Einbau der Heizestrichs inkl. Vergütungsmittel, Randdämmstreifen und Trennlage unter der Ausgleichsdämmung Leistung des vorliegendes Estrich-LV's.
Das Heizungsgewerk erstellt die kombinierte Trittschall-Trägerplatte für die Heizrohre (z.B. Uponor Tacker-Platte EPS DES 30-2 mm).
Das Vergütungsmittel ist nach den Angaben des Herstellers dem Estrich beizumengen.
Die Ausführung erfolgt in technisch erforderlicher Abstimmung mit dem Heizungsbauer.
In Teilbereichen wird die Trittschalldämmung für den Heizestrich durch das Gewerk Estrich mit ausgeführt.
Das Herstellen von Scheinfugen im Estrich zur Vorgabe des Rissverlaufes ist in die Einheitspreise einzurechnen, z.B. im Bereich von Innentüren.
Ausführung: Einschneiden des frischen Estriches auf ca. 1/3 seiner Dicke mit der Kelle.
Fugen sind entsprechend der Empfehlungen des Fachverbandes Estrich und Belag und in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen und auszubilden.
Für CM-Messungen des Bodenlegers sind entsprechende Prüfstellen durch den Estrichleger zu markieren (Messstellenmarkierung).
Mit Beendigung der Estricharbeiten sind alle Estrichreste von angren- zenden Bauelementen und Bauteilen restlos zu entfernen (z.B. Aus- schnitten, Fußbodenverteiler, Elektrokästen).
Konstruktionsbeschreibung Estricharbeiten
01 Estricharbeiten - Wohnungen
01
Estricharbeiten - Wohnungen
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
01.02 schwimmender Estrich - Trh. / 2.UG - DA, UG, Pavillion
01.02
schwimmender Estrich - Trh. / 2.UG - DA, UG, Pavillion
01.03 Heizestrich - Wohnungen / EG - 4.OG
01.03
Heizestrich - Wohnungen / EG - 4.OG
01.04 Fugen, Einbauteile, Sonstiges
01.04
Fugen, Einbauteile, Sonstiges
02 Estricharbeiten - Gewerbe
02
Estricharbeiten - Gewerbe
02.01 Untergrundvorbereitung
02.01
Untergrundvorbereitung
02.02 schwimmender Estrich - 2.UG / 1.UG
02.02
schwimmender Estrich - 2.UG / 1.UG
02.03 Fugen, Einbauteile, Sonstiges
02.03
Fugen, Einbauteile, Sonstiges
03 Estricharbeiten - KiTa
03
Estricharbeiten - KiTa
Vorbemerkungen zur Materialökologie / LHM Als Ergänzung zu diesem Leistungsverzeichnis sind alle Anlagen, ganz wichtig voran der "Bauleitfaden" des Baureferats LHM sowie die "Vorbemerkungen zur Materialökologie" LHM, für Gebäude der Landeshauptstadt München/Kindertageseinrichtungen zwingend zu beachten und ggf. zu berücksichtigen und in den Preisen einzukalkulieren.
Dieser Bauleitfaden wurden auch mit den Anforderungen der QNG/BNB Zertifizierung (höchstes Qualitätsniveau) abgeglichen und größtteils in den zusätzlichen "materialökologischen Anforderungen" der LHM (siehe hierzu auch C2.1 Materialökölogische Ausschreibungstexte) eingearbeitet.
Vorbemerkungen zur Materialökologie / LHM
03.01 Untergrundvorbereitung
03.01
Untergrundvorbereitung
03.02 schwimmender Estrich - UG / EG
03.02
schwimmender Estrich - UG / EG
03.03 Heizestrich - KiTa / EG - 1.OG
03.03
Heizestrich - KiTa / EG - 1.OG
03.04 Fugen, Einbauteile, Sonstiges
03.04
Fugen, Einbauteile, Sonstiges
04 Regiestunden
04
Regiestunden
04.01 Regiestunden
04.01
Regiestunden