USV
Bau Campus CISPA St. Ingbert
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Pro­jekt­be­schrei­bung Auf dem ehe­ma­li­gen Neu­mann Are­al in St. Ingbert soll für CISPA – Helmholtz-Zentrum für In­for­ma­ti­ons­si­cher­heit gGmbH eine universitätsnahe For­schungs­ein­rich­tung mit 900 Ar­beitsplät­zen ent­ste­hen. Das Grund­stück wird von den Stra­ßen Am Gü­ter­bahn­hof, Lautzentalstraße und Zur Schnapphahner Dell um­schlos­sen. Das Grund­stück wird durch die Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Saar­brücker Stra­ße aus er­schlos­sen. Die Be­bau­ung un­ter­glie­dert sich in vier Bau­tei­le. Um die Ge­bäu­de her­um ent­steht ein of­fe­ner Cam­pus mit ei­nem ho­hen Grünflächenanteil. Das Bau­vor­ha­ben, ohne Re­chen­zen­trum, er­hält eine Zer­ti­fi­zie­rung nach BNB sil­ber. Als ener­ge­ti­scher Stan­dard wird KfW 40 nach GEG-Berechnung er­reicht. Bau­teil A – Ringgebäude Das Ringgebäude ist 7-­ge­schos­sig (2 Un­ter­ge­schos­se, Erd­ge­schoss und 4 Ober­ge­schos­se) und stellt das Haupt­ge­bäu­de des For­schungs­cam­pus dar. Durch die Hang­la­ge des Grund­stückes kann der Zu­gang von au­ßen in ver­schie­de­nen Eta­gen er­fol­gen. Der Haupt­zu­gang zu dem For­schungs­cam­pus er­folgt durch das groß­zü­gi­ge Por­tal über den In­nen­hof des Rin­ges im Erd­ge­schoss. Der Zu­gang vom Park­haus er­folgt in Ebe­ne UG 2. In die­sem Be­reich er­folgt auch die An­lie­fe­rung der Ca­fe­te­ria. Die Wa­ren­an­lie­fe­rung er­folgt im UG 1 über eine Ram­pe im Be­reich des Werk­statt­ge­bäu­des. Die Ge­schos­se EG (lin­ker Flü­gel) und 1. OG bis 4. OG er­hal­ten Bü­ro­flä­chen für die Wis­sen­schaft­ler. Die Bü­ros sind an der In­nen- und Au­ßen­sei­te des Rin­ges an­ge­ord­net. In der Mit­tel­zo­ne be­fin­den sich die Erschließungskerne, Besprechungs-, So­zial- und Ne­ben­räu­me. Im lin­ken Flü­gel des UG1 be­fin­den sich La­ger und Werkstattflächen. Das UG 2 ent­hält Technikflächen. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter ge­kan­te­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Die Fassa­de wird trotz kreis­för­mi­ger Gebäudegeometrie seg­men­tiert aus­ge­führ­t. Die Groß­ge­rä­te der Tech­nik wer­den Groß­teils auf dem Dach an­ge­ord­net. Eine Einhausung der Gerä­te er­folgt nicht. Bau­teil B – Werk­statt­ge­bäu­de Das Werk­statt­ge­bäu­de ist 4-­ge­schos­sig (UG 1, EG und 2 Ober­ge­schos­se) und ent­hält eine Ver­suchs­hal­le mit Hal­len­kran (Trag­kraft 5 to). Die lich­te Höhe der Hal­le un­ter­halb des Kra­nes be­trägt ca. 5m. Im 2. Ober­ge­schoss sind der Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men un­ter­ge­bracht. Im teilunterkellerten Un­ter­ge­schoss wer­den Technikflächen und Mitarbeiterumkleiden an­ge­ord­net. Im EG sind au­ßer der Ver­suchs­hal­le noch ver­schie­de­ne Werk­stät­ten und Ne­ben­flä­chen an­ge­ord­net. Eben­so sind hier Per­so­nal­räu­me und La­ger­flä­chen vor­ge­se­hen. Das 2. OG um­fasst den Si­cher­heits­be­reich mit Büro und Be­spre­chungs­räu­men und den da­zu­ge­hö­ri­gen Ne­ben­räu­men. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­ter Me­tall­fassa­de aus­ge­führ­t. Bau­teil C – HUB Das Bau­teil C – HUB ist drei­ge­schos­sig (UG1, EG und 1. OG) und stellt die hangseitige Ver­bin­dungs­span­ge zwi­schen Bau­teil A und Bau­teil B dar. Im Zen­trum ist der zen­tra­le Empfangs­be­reich für die For­schungs­ein­rich­tung, teil­wei­se zwei­ge­schos­sig, aus­ge­bil­det. An die­sen an­ge­glie­dert sind im EG zwei groß­zü­gi­ge Showrooms, die Ca­fe­te­ria, das Cysec Lab und der Hör­saal. Im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B sind Bü­ro­flä­chen an­ge­ord­net. Über eine im Ein­gangs­be­reich In­te­grier­te skulpturale Stahltreppenkonstruktion mit Natursteinbelag wird das 1. OG di­rekt an­ge­bun­den. Dort be­fin­den sich meh­re­re Be­spre­chungs­räu­me und im Über­gangs­be­reich zu Bau­teil B wei­te­re Bü­ro­flä­chen. Im UG 1 sind die bei­den Re­chen­zen­tren so­wie Technikräume an­ge­ord­net. Das Ge­bäu­de wird als Stahl­be­ton­kon­struk­ti­on mit vor­ge­häng­te Me­tall­fassa­de und groß­zü­gi­ger Ver­gla­sung im Ein­gangs­be­reich aus­ge­führ­t. Bau­teil D – Park­haus Das Park­haus wird als frei­ste­hen­des Systemparkhaus er­rich­tet. Die Zu­fahrt er­folgt di­rekt hin­ter der Ei­sen­bahn­un­ter­füh­rung von der Stra­ße Am Gü­ter­bahn­hof. Im Park­haus wer­den im Erd­ge­schoss 178 Fahr­rad­stell­plät­ze an­ge­ord­net. Wei­ter­hin ent­ste­hen 215 PKW-Stell­plät­ze auf 10 Ebe­nen. Das Park­haus er­hält eine be­grün­te Fassa­de.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung All­ge­mei­ne  Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung 1. ALLGEMEINES 1.1 Ab­kür­zun­gen AN = Auf­trag­neh­mer, Nachunternehmer/Su­bun­ter­neh­mer, Bie­ter AG = Auf­trag­ge­ber, Ge­ne­ral­un­ter­neh­mer 1.2 Grund­la­gen Die­se AVL gel­ten als be­son­de­re Ver­trags­be­din­gung, er­gän­zend zu den AGB des Auf­trag­ge­bers und der VOB. Soll­ten ein­zel­ne Be­stim­mun­gen der Leis­tungs­be­schrei­bung un­wirk­sam wer­den, blei­ben die üb­ri­gen ver­bind­lich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 All­ge­mei­nes Die Druck­kos­ten so­wie sons­ti­ge Kos­ten der Er­stel­lung des An­ge­bo­tes sind Sa­che des Bie­ters und wer­den nicht ver­gü­tet. Das An­ge­bot ist vor­ran­gig im Da­ten­aus­tausch-For­mat GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG ein­zu­rei­chen. Al­ter­na­tiv dazu ist das An­ge­bot im PDF-For­mat oder in Pa­pier­form ein­zu­rei­chen. Zur Wah­rung ei­ner ein­heit­li­chen Verdingungsunterlage darf der Text des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses nicht ver­än­dert wer­den. Bei will­kür­li­chen Än­de­run­gen der Tex­te des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses be­hält sich die aus­schrei­ben­de Stel­le aus­drück­lich vor, der­ar­ti­ge An­ge­bo­te aus­zu­son­dern und vom  Zu­schlag aus­zu­schlie­ßen. Die Bie­ter kön­nen aber nach an­de­ren Aus­füh­rungs­ar­ten oder Stof­fen su­chen, wo­bei die Ge­stal­tungs­ab­sicht so­wie die tech­ni­sche Qua­li­tät der vor­lie­gen­den Pla­nung nicht ver­än­dert wer­den dar­f. Dies ist in ei­ner als Ne­ben­an­ge­bot ge­kenn­zeich­ne­ten, ge­son­der­ten An­la­ge zu tun. Der AN hat sich vor Ab­ga­be des An­ge­bo­tes durch Be­sich­ti­gung des Bau­ge­län­des Klar­heit über die Ört­lich­kei­ten zu ver­schaf­fen. Die Ent­schei­dung zur An­wen­dung der ein­zel­nen Po­si­tio­nen aus der Leis­tungs­be­schrei­bung trifft die ört­li­che Bau­lei­tung des AG, d.h., es be­steht kein An­spruch auf die An­wen­dung der be­schrie­be­nen Po­si­tio­nen und Teil­leis­tun­gen. Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis aus­ge­wie­se­nen Mas­sen ba­sie­ren auf ei­ner gro­ben Schät­zung.  Ab­wei­chun­gen von den ge­nann­ten Mas­sen sind zu er­war­ten und be­rech­ti­gen nicht zu Preis­än­de­run­gen, auch für den Fall, dass ein­zel­ne Po­si­tio­nen gänz­lich ent­fal­len. Sämt­li­che Prei­se gel­ten Ab­schnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Pro­jek­traum ein­ge­rich­tet. Die­ser dient der Do­ku­men­ta­ti­on und dem Aus­tausch von Do­ku­men­ten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die not­wen­di­gen Zu­gän­ge zum Pro­jek­traum zur Ver­fü­gung. Alle zur Aus­füh­rung durch den AG er­stell­ten Planunterlagen sind bzw. wer­den im Pro­jek­traum ab­ge­legt und sind dort ei­gen­ver­ant­wort­lich durch den AN zu ent­neh­men. Die Ver­viel­fäl­ti­gung in Pa­pier­form und die Kos­ten­über­nah­me da­für lie­gen im Verant­wor­tungs­be­reich des AN. Der Auf­trag­neh­mer muss die ihm über­ge­be­nen Aus­füh­rungs­un­ter­la­gen un­ver­züg­lich nach Ein­stel­lung in den Pro­jek­traum auf Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit prü­fen. Die Pla­nungs­un­ter­la­gen stel­len die for­mal-­ge­stal­te­ri­schen An­for­de­run­gen an die Kon­struk­ti­on und die tech­ni­schen An­la­gen dar. Auch wenn die Un­ter­la­gen vom Auf­trag­ge­ber ge­stellt wer­den, trägt der AN die Verant­wor­tung für die fach­ge­rech­te Aus­füh­rung. Sämt­li­che vom AN er­stel­len Un­ter­la­gen, Mon­ta­ge­plä­ne usw., sind vom AN in den Pro­jek­traum ein­zu­stel­len. Nach Frei­ga­be stellt der AN den ak­tu­ells­ten Stand ggfs. Kor­ri­giert dem AG noch­mals zu Ver­fü­gung. Zur Qua­li­täts­si­che­rung der Gesamtbaumaßnahme und zu de­ren Do­ku­men­ta­ti­on hat der AG ein on­li­ne Ba­sier­tes Tool, Docma MM, zur Män­gel­be­sei­ti­gung und Do­ku­men­ta­ti­on ein­ge­rich­tet. Der AN wird für die Ihm an­ge­kün­dig­ten Män­gel die Do­ku­men­ta­ti­on über das ein­ge­rich­te­te Tool ei­gen­stän­dig vor­neh­men. 2.2 Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. Falls er­for­der­lich, muss er auf ei­nem Bei­blatt sei­ne Be­rich­ti­gun­gen, Er­läu­te­run­gen oder Er­gän­zun­gen ein­rei­chen. 2.3 Medienversorgung auf der Bau­stel­le Der AG stellt die Ab­was­ser-, Was­ser- und Strom­ver­sor­gung ab ei­nem zen­tra­len Über­ga­be­punkt zur Ver­fü­gung und sorgt für die er­for­der­li­chen WC-Ein­rich­tun­gen, Be­leuch­tun­gen der Ver­kehrs­we­ge. 2.4 Angebotsinhalte Grund­sätz­lich müs­sen die an­ge­bo­te­nen Prei­se der ein­zel­nen Po­si­tio­nen und Ti­tel, die fer­ti­ge Ver­trags­leis­tung ein­schließ­lich al­ler er­for­der­li­chen Vor-, Ne­ben- und Nachleistungen bein­hal­ten. Die Lie­fe­rung der be­nö­tig­ten Stof­fe so­wie Ma­te­ria­li­en, Antransport- und Ab­trans­port so­wie ho­ri­zon­ta­len und ver­ti­ka­len Trans­por­te auf der Bau­stel­le bis zu Ver­wen­dungs­stel­le ist eben­falls ein­zu­kal­ku­lie­ren. Wei­ter­hin sind die er­for­der­li­chen He­be­zeu­ge, Gerüs­te und Werk­zeug­kos­ten ein­zu­kal­ku­lie­ren. Auch wenn Leis­tun­gen nicht aus­drück­lich oder be­son­ders im Ein­zel­nen nicht er­wähnt wer­den, je­doch zur sach- und fach­ge­rech­ten Her­stel­lung der voll­stän­di­gen Leis­tung er­for­der­lich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. all­g. Bau­be­schrei­bung an­ge­führ­ten An­ga­ben und An­for­de­run­gen zu er­fül­len, sind die­se im An­ge­bot ein­zu­kal­ku­lie­ren.. In die An­ge­bots­prei­se sind dar­über hin­aus fol­gen­de Leis­tun­gen ein­zu­rech­nen, so­weit nicht in se­pa­ra­ten Po­si­tio­nen aus­ge­schrie­ben und für die Leis­tungs­er­brin­gung des AN er­for­der­lich sind: Alle er­for­der­li­chen bau- und si­cher­heits­tech­ni­schen Prü­fun­gen, Zu­las­sun­gen, Ge­neh­mi­gun­gen, Nach­wei­se und Ab­nah­men die vom AN ei­gen­ver­ant­wort­lich ver­an­lasst wer­den müs­sen, so­wie de­ren Durch­füh­rung. Ein­hal­ten der Ord­nung auf der Bau­stel­le und den Zu­fahrts­we­gen; hier­zu ge­hört auch die um­ge­hen­de Be­sei­ti­gung von Ve­run­rei­ni­gun­gen. Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen bauführenden In­ge­nieurs,  Meis­ters, Obermonteurs oder Vor­ar­bei­ters, der alle Ar­bei­ten über­wacht und bei Baubesprechungen den AN ver­ant­wort­lich ver­tritt und als LBO-Fachbauleiter be­stellt wird. Bauschuttentsorgung: Die voll­stän­di­ge Ent­sor­gung des en­ste­hen­den Bau­schutts samt al­ler da­für er­for­der­li­chen Auf­wen­dun­gen, Gerä­te, Werk­zeu­ge- und Entsorgungsgebühren in­kl. freie Rück­sen­dung not­wen­di­ger Ver­pa­ckung usw., Um­la­ge­rung: Die Um­la­ge­rung von Bau­stof­fen, Bau­ge­rä­ten bei  Er­for­der­nis sind zu be­rück­sich­ti­gen. Bei zeit­lich ab­schnitts­wei­ser Durch­füh­rung der Leis­tung, ins­be­son­de­re auch bei Leis­tun­gen ge­rin­gen Um­fangs, ent­spre­chend den ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten oder an­de­ren sich er­ge­ben­den Not­wen­dig­kei­ten, kann vom AN aus Un­ter­bre­chung usw. kein An­spruch auf zu­sätz­li­che Ver­gü­tung ab­ge­lei­tet wer­den. Die Abrech­nung der zeit­lich ver­setz­ten Leis­tun­gen er­folgt ge­mäß der LV-Position ohne Zu­schlag. Die An­ge­bots­prei­se sind grund­sätz­lich Fest­prei­se über die an­ge­ge­be­ne Ver­trags­lauf­zeit. 2.5  Fa­bri­ka­te In der Re­gel gel­ten die im Leis­tungs­ver­zeich­nis an­ge­ge­be­nen Fa­bri­ka­te als Leitfabrikate zur De­fi­ni­ti­on der ge­for­der­ten op­ti­schen und qua­li­ta­ti­ven Ei­gen­schaf­ten. So­weit im LV die Mög­lich­keit be­steht, ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­zu­bie­ten sind vom Bie­ter die an­ge­bo­te­ne Fa­bri­ka­te aus­zu­fül­len bzw. zu er­gän­zen. Der Nach­weis der Gleich­wer­tig­keit der an­ge­bo­te­nen Fa­bri­ka­te ob­liegt dem AN. Al­ter­na­ti­ven kön­nen nur an­er­kannt wer­den, so­fern die­se for­mal und fachtechnisch mit dem In­halt der Leis­tungs­be­schrei­bung gleich­wer­tig sind und kei­ne zu­sätz­li­chen Kos­ten für den AG nach sich zie­hen. Ge­lingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gel­ten die vom Bie­ter ein­ge­setz­ten Ein­heits­prei­se für die vom Auf­trag­ge­ber ge­for­der­ten Fa­bri­ka­te und Ty­pen. So­fern der AN Be­den­ken ge­gen die vor­ge­se­he­ne und be­schrie­be­ne Art der Aus­füh­rung oder ge­gen zu ver­wen­den­de Ma­te­ria­li­en, Kon­struk­tio­nen usw. hat, ist er ver­pflich­tet die­se mit sei­ner Be­grün­dung und ggf. Al­ter­na­tiv­vor­schlä­gen mit ent­spre­chen­den Kostenangaben bei An­ge­bots­ab­ga­be schrift­lich mit­zu­tei­len oder Den Angebotsunterlagen als ge­son­der­tes Schrift­stück bei­zu­fü­gen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrech­nung kann aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge der vom AN ge­fer­tig­ten und von der Bau­lei­tung ab­ge­zeich­ne­ten Aufmaße er­fol­gen. Die­se sind stets so recht­zei­tig dem AG zur Ge­neh­mi­gung vor­zu­le­gen, dass die vor­ge­se­he­ne Abrech­nung un­ge­hin­dert er­fol­gen kann. Abrech­nun­gen ohne nach­voll­zieh­ba­re und un­ter­schrie­be­ne Aufmaße wer­den zu­rück­ge­wie­sen. 3.2 Tagelohnarbeiten An die­ser Stel­le wird auf die VOB §15 Nr. 3 ver­wie­sen. Die Taglohnzettel sind un­mit­tel­bar spä­tes­tens am  dar­auf­fol­gen­den Tag bei der Bau­lei­tung ein­zu­rei­chen. Bei ver­spä­tet ein­ge­reich­ten Taglohnzettel fin­det die VOB §15 Nr. 5 An­wen­dung. Die Taglohnzettel müs­sen de­tail­lier­ten An­ga­ben über die Leis­tun­gen und die Lage im Ge­bäu­de ent­hal­ten. Sie müs­sen voll­stän­dig und prüf­bar sein, wo­bei alle Lohn- und Materialanteile er­kenn­bar aus­ge­wie­sen sein müs­sen. Soll­te die Prüf­bar­keit nicht ge­ge­ben sein, be­hält sich der AG das Recht vor,  die Taglohnzettel zu­rück­zu­wei­sen. Bei Ver­gü­tung von Leis­tun­gen, die von der Bau­lei­tung des AG auf Nach­weis in Auf­trag ge­ge­ben wer­den, wer­den  Auf­wen­dun­gen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Es wird die tat­säch­li­che Ar­beits­zeit auf der Bau­stel­le ohne An- und Ab­fahr­ten ver­gü­tet. Die aus­ge­wie­se­nen Stun­den­sät­ze gel­ten grund­sätz­lich für alle Ge­wer­ke die­ses Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses. Bei der Abrech­nung gel­ten die ver­ein­bar­ten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nach­lass, Skon­to, usw.).
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
ZVL 570401 Elektroanlagen Zu­sätz­li­che Vor­be­mer­kun­gen zur Leis­tungs­be­schrei­bung Für Elek­tro­an­la­gen 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sach­li­che Gel­tungs­be­reich er­gibt sich aus ATV/DIN18382 Elek­tro-, Sicherheits- und In­for­ma­ti­ons­tech­ni­sche An­la­gen. Der AG über­trägt dem AN nach­fol­gen­de Teil­leis­tun­gen zur Er­stel­lung des vor­be­zeich­ne­ten Bau­vor­ha­bens un­ter al­lei­ni­ger bau­tech­ni­scher Verant­wor­tung. Mit den im Leis­tungs­ver­zeich­nis ent­hal­te­nen An­ga­ben über Bau­art, Bau­teil, Bau­stoff und Ab­mes­sun­gen gel­ten auch der Her­stel­lungs­vor­gang und -ablauf bis zur fer­ti­gen Leis­tung ein­schließ­lich dem Her­stel­len durch Zu­sam­men­fü­gen der Stof­fe und Bau­tei­le, so­wie dem kom­plet­ten Ein­bau­en und Be­fes­ti­gen am Ge­bäu­de un­ter Zu­grun­de­le­gung der an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik und der ge­setz­li­chen und be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten un­ter Be­ach­tung sämt­li­cher Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten als be­schrie­ben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN via Planserver zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Bau­stel­len­ein­rich­tung Baustelleneinrichtungsflächen Den Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen ist als An­la­ge ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept bei­ge­füg­t. Die dar­in ent­hal­te­ne Leis­tung wird durch den AG er­bracht und be­trie­ben. Ggfs. Zu­sätz­lich vom AN ge­wünsch­te Bau­stel­len­ein­rich­tung be­darf der Zu­stim­mung des AG. Hier­auf hat der AN kei­nen An­spruch. Das Um­set­zen der La­ger­plät­ze in Ab­hän­gig­keit der an­de­ren Ausbaugewerke ist zu be­rück­sich­ti­gen. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung wie Tagesunterkünfte, Ma­ga­zi­ne, usw. in­kl. Auf- und Ab­bau wer­den vom AN bzw. vom AG zu Las­ten des AN ge­stell­t. Was­ser und Strom wird frei Zapf­stel­le ge­gen ent­spre­chen­der Kos­ten­be­tei­li­gung durch den AG ge­stell­t. Die WC-Con­tai­ner und de­ren wö­chent­li­chen Rei­ni­gung ist Sa­che des AG. Der Trans­port von Ma­te­ria­li­en ist im Leis­tungs­um­fang des AN ent­hal­ten und ist ei­gen­stän­dig mit dem zu­stän­di­gen Bau­lei­ter/Po­lier täg­lich zu ko­or­di­nie­ren und ab­zu­stim­men. Even­tu­ell ent­ste­hen­den Stand­zei­ten aus man­geln­der Koor­di­na­ti­on, Ab­stim­mung, Un­vor­her­ge­se­he­nes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die aus­rei­chen­de Be­leuch­tung in sei­nem Ein­satz­be­reich hat der AN auf sei­ne Kos­ten wäh­rend der ge­sam­ten Bau­zeit (Zeit­raum der Er­fül­lung sei­ner Leis­tung) zu sor­gen. Wer­den vom AN be­reits vor­han­de­ne oder vom AG auf­ge­stell­te Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen ent­fernt oder ver­än­dert, ist nach Been­di­gung der Ar­bei­ten der Ar­bei­ten bzw. spä­tes­tens am Ende des Ar­beits­ta­ges der ord­nungs­ge­mä­ße Zu­stand vom AN kos­ten­los wie­der her­zu­stel­len. 2.3 Bau­stel­len­ver­kehr, Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht Der AN ist ver­pflich­tet, auf den durch den Bau­stel­len­ver­kehr be­an­spruch­ten öf­fent­li­chen und pri­va­ten Stra­ßen ein­schließ­lich der Geh­we­ge jeg­li­che Be­schä­di­gun­gen oder Ver­schmut­zun­gen durch ei­ge­ne Leis­tun­gen zu ver­mei­den bzw. auf sei­ne Kos­ten un­ver­züg­lich be­sei­ti­gen zu las­sen. 2.4      Per­so­nal Der AN ver­pflich­tet sich die er­for­der­li­chen Elek­tro­an­la­gen in der je­weils be­nö­tig­ten Men­ge und Um­fang ter­min­ge­recht auf der Bau­stel­le aus­zu­füh­ren. Der AN ver­pflich­tet sich, den von der Bau­lei­tung zu er­stel­len­den Ab­ruf- bzw. Ter­min­plan ein­zu­hal­ten. Die Gerä­te- und Per­so­nal­stär­ke ist dem Bau­fort­schritt an­zu­pas­sen. Durch den AN ver­schul­de­ten Ter­min­ver­zug ist die­ser durch ver­stärk­ten/op­ti­mier­ten Per­so­nal- und Ma­te­ri­al­ein­satz so­wie im 2-Schicht­be­trieb bzw. durch Samstagarbeit zu kom­pen­sie­ren. Für die Ab­stim­mung der Leis­tungs­er­brin­gung als auch für die Ent­ge­gen­nah­me von Wei­sun­gen be­nennt der AN einen Vor­ar­bei­ter bzw. Po­lier, der über aus­rei­chen­de deut­sche Sprach­kennt­nis­se ver­fügt und über die ge­sam­te Dau­er der Bau­zeit an­we­send sein muss. Ein Wech­sel der Auf­sicht ist nur im Ein­ver­neh­men mit der Bau­lei­tung von PG zu­läs­sig. Der Auf­trag­neh­mer wird nur sol­che Fach- und Hilfs­kräf­te für die Er­fül­lung des Auf­tra­ges ein­set­zen, die mit den all­ge­mei­nen Bau­vor­schrif­ten, den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ver­traut sind und eine Ge­währ für ihre Ein­hal­tung bie­ten. Wer­den Ar­beit­neh­mer ein­ge­setzt, die der deut­schen Spra­che nicht mäch­tig sind, muss stän­dig eine der deut­schen Spra­che kun­di­ge, fach­lich ge­eig­ne­te, wei­sungs­be­fug­te Per­son als An­sprech­part­ner un­mit­tel­bar vor Ort sein. Es wird vor­sorg­lich dar­auf Auf­merk­sam ge­macht, dass bei Nicht­ein­hal­tung der Arbeitsschutzrichtlinien / Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten o. Dgl., nach Er­mah­nun­gen und kei­ner Bes­se­rung des je­wei­li­gen Sach­ver­hal­tes, un­ver­züg­lich zum Schut­ze von Per­so­nen Baustellenverweise aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Die­se sind un­ver­züg­lich abzuberufen und zu er­set­zen. 2.5        Elek­tro­an­la­gen Werk- und Mon­ta­ge­pla­nung des AN Montageunterlagen sind auf Grund­la­ge der vor­lie­gen­den Leis­tungs­be­schrei­bung und der Aus­füh­rungs­plä­ne un­ter Berück­sich­ti­gung al­ler recht­li­chen, fach­s­pe­zi­fi­schen und bauseitigen An­for­de­run­gen bis zur ausführungsreifen Lö­sung, un­ter Ein­schluss der Mon­ta­ge- und Werkstattzeichnungen, Anlagenschemata so­wie der Prü­fung von Schlitz- und Durchbruchspläne zu er­stel­len. Die dem Auf­trag­neh­mer zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Aus­füh­rungs­plä­ne des Fach­pla­ners stel­len kei­ne Montagegrundlage dar. Der Auf­trag­neh­mer hat die Werk-/Mon­ta­ge­pla­nung und die Mon­ta­ge­zeich­nun­gen um­ge­hend nach Auf­trags­er­tei­lung zu er­stel­len und beim AG ein­zu­rei­chen. Der Auf­trag­neh­mer hat da­für zu sor­gen, dass alle an der Er­stel­lung der Ge­samt­an­la­ge be­tei­lig­ten Fir­men die zur ein­wand­frei­en Funk­ti­on der An­la­gen not­wen­di­gen An­ga­ben und Un­ter­la­gen er­hal­ten. Ge­än­der­te Zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen sind mit ei­nem In­dex zu ver­se­hen, die Än­de­run­gen ein­deu­tig kennt­lich zu ma­chen. Sämt­li­che Zeich­nun­gen sind in ei­ner Planliste zu füh­ren und ha­ben einen ver­ein­bar­ten Verteilerkopf aus dem her­vor­geht, wer wann die je­wei­li­ge Zeich­nung er­hal­ten hat. In die Montageunterlagen sind alle Da­ten ein­zu­tra­gen, die zur Be­ur­tei­lung der An­la­ge, zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von Bau­tei­len und zum Er­ken­nen von funk­tio­na­len Zu­sam­men­hän­gen er­for­der­lich sin­d. I n­halt der Montageunterlagen: - An­la­gen- und Gerätezeichnungen - Gerä­te­ty­pen und Fa­bri­ka­te - Gerä­teab­mes­sun­gen - Raum­be­zeich­nun­gen - Ver­mass­te Montagepositionen - Leis­tun­gen von Ver­brau­chern - Art der Bran­d-, Schall- und Wärmeschutzdämmung - Auf­stell­or­te von Ver­tei­lun­gen Die Montageunterlagen be­ste­hen aus: - In­stal­la­ti­ons­plä­nen M 1:100 / 1:500 - Sche­ma­ta - Anlagenschema - Mon­ta­ge­zeich­nun­gen M 1:100 - De­tail­zeich­nun­gen M 1:20 - Schachtbelegungspläne M 1:20 - Ge­prüf­te, ge­neh­mig­te Un­ter­la­gen - Bemusterungsunterlagen - Da­ten­blät­ter / Bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen - Ver­tei­lungs­plä­ne - Not­wen­di­ge Be­rech­nungs­un­ter­la­gen (Licht­be­rech­nung, Kurz­schluss und Se­lek­ti­vi­tät, usw) - Funk­ti­ons­be­schrei­bung - Fort­schrei­bung al­ler über­mit­tel­ten Un­ter­la­gen auf Grund­la­ge der Aus­füh­rungs­pla­nung Der Auf­trag­neh­mer hat auf Grund­la­ge der Aus­schrei­bung und der Aus­füh­rungs­plä­ne so­wohl die Werks-b­zw. Mon­ta­ge­pla­nung als auch die Be­stands- bzw. Revisionspläne zu er­stel­len. Aus den Pla­nun­gen/Plä­nen müs­sen sämt­li­che Ein­zel­hei­ten er­sicht­lich sein. So­weit er­for­der­lich bzw. auf Wunsch der Fachbauleitung sind schrift­li­che Er­läu­te­run­gen z. B. Für die Aus­füh­rung der An­la­gen, Leitungs- und Ka­bel­ver­le­gung usw. den Be­stands- bzw. Revisionsplänen bei­zu­fü­gen. Die Zu­sam­men­stel­lung al­ler für die MSR er­for­der­li­chen Materiallisten und Leis­tungs­an­ga­ben, so­wie Ab­stim­mung der er­for­der­li­chen Regelkomponenten vor Aus­füh­rung ist im Leis­tungs­um­fang des AN ent­hal­ten. All­ge­mein Die Verant­wor­tung für die tech­nisch ein­wand­freie, den an­er­kann­ten Re­geln der Bau­kunst ent­spre­chen­de Aus­füh­rung trägt al­lein der Auf­trag­neh­mer. Der Leis­tungs­um­fang um­fasst alle Leis­tun­gen und Ne­ben­leis­tun­gen, die für die Ge­samt­leis­tung er­for­der­lich sind, auch wenn sie nicht im Ein­zel­nen be­schrie­ben sin­d. Es wer­den Baubesprechungen ört­lich er­fol­gen. Der Auf­trag­neh­mer ist, im Rah­men der Mitwirkungs- und Kooperationspflicht, ver­pflich­tet einen be­voll­mäch­tig­ten Ver­tre­ter zu ent­sen­den zum ent­spre­chen­den Leistungszeitraum. Er­höh­ter und un­zu­mut­ba­rer Lärm durch einen Leistungsabschnitt ist recht­zei­tig dem Auf­trag­ge­ber mit Vor­lauf in Kennt­nis zu setz­ten. Hier­bei muss dem Auf­trag­ge­ber die Mög­lich­keit ge­ge­ben wer­den ggf. Vor­sor­ge­maß­nah­men und In­for­ma­tio­nen wei­ter­zu­lei­ten. Das Auf- und Ab­bau­en so­wie Vor­hal­ten al­ler er­for­der­li­chen Ar­beits­ge­rüs­te und He­be­büh­nen, auch hö­her als 3,50 m Ar­beits­hö­he, für die ei­ge­ne Leis­tung er­folgt durch den AN, so­fern nicht im LV et­was an­de­res be­schrie­ben ist. Das Rei­ni­gen der An­lagen­tei­le, Ent­fer­nen von Schutz­fo­li­en und Auf­kle­bern etc. vor Über­ga­be ist in die Aus­zu­füh­ren­de Leis­tung ein­zu­kal­ku­lie­ren. Koor­di­na­ti­on Der AN ist ver­pflich­tet, sämt­li­che vom ihm zu er­brin­gen­den Leis­tun­gen mit den an­de­ren am Bau tä­ti­gen Ge­wer­ken zu ko­or­di­nie­ren. Hier­zu ge­hö­ren ne­ben der ter­min­li­chen Koor­di­na­ti­on - um ge­gen­sei­ti­ge Be­hin­de­run­gen zu ver­mei­den - auch die de­tail­lier­ten Ab­stim­mun­gen der Trassenführungen hin­sicht­lich der geo­me­tri­schen Lage und der Hö­hen­ko­or­di­na­ten. Glei­ches gilt sinn­ge­mäß für die An­ord­nung sämt­li­cher Ob­jek­te wie Rangierverteiler, Ta­ble­aus, Steu­er­ta­feln, Un­ter­ver­tei­lun­gen so­wie Schal­ter und Steck­do­sen. Der Auf­trag­neh­mer ist ver­pflich­tet, mit al­len Fir­men, die zur Betriebsfertigkeit ih­res Leis­tungs­um­fan­ges elek­tri­sche An­schlüs­se be­nö­ti­gen, den Ar­beits­ab­lauf zu ko­or­di­nie­ren, so­wie die er­for­der­li­chen An­schlüs­se und An­schluss­wer­te zu er­fra­gen. Über alle dies­be­züg­li­chen Be­spre­chun­gen sind Ak­ten­ver­mer­ke an­zu­fer­ti­gen und dem Auf­trag­ge­ber zu über­ge­ben. Stof­fe und Bau­tei­le Die ge­for­der­ten Fa­bri­kat- und Ty­pen­an­ga­ben, Leis­tungs­da­ten und Ab­mes­sun­gen sind ein­deu­tig und zwei­fels­frei an­zu­ge­ben. Der Nach­weis der Gleich­wer­tig­keit ist vom Bie­ter zu er­brin­gen. Die er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen sind dem An­ge­bot bei­zu­le­gen. Ist der Nach­weis der Gleich­wer­tig­keit strit­tig, gilt er als nicht er­bracht. Es ist dann das vom Auf­trag­ge­ber ver­lang­te Fa­bri­kat zu lie­fern. Der Auf­trag­ge­ber be­hält sich vor, ein als gleich­wer­tig an­ge­bo­te­nes Fa­bri­kat ab­zu­leh­nen. Bei gleich­ar­ti­gen Ge­gen­stän­den, z.B. Mo­to­re, Schalt­schrän­ke, Schalt­ge­rä­te, Bezeichnungs- Schil­der usw. sind ein­heit­li­che Fa­bri­ka­te zu ver­wen­den. Im ge­sam­ten Bau­vor­ha­ben dür­fen für glei­che An­for­de­run­gen bzw. Auf­ga­ben nur Ma­te­ria­li­en glei­chen Fa­bri­kats und Typs ein­ge­setzt wer­den. Alle an­ge­bo­te­nen und zu ver­wen­den­den Ma­te­ria­li­en müs­sen die, ent­spre­chend ih­rem Ein­satz gül­ti­gen Bau­art­zu­las­sun­gen VDE-Zei­chen, CE-Kennzeichen in­klu­si­ve CE Kon­for­mi­täts­er­klä­rung, PA-I-Zulassungen, Ty­pen­schil­der und Zu­las­sungs­be­schei­de etc. ha­ben und auch den je­wei­lig zu­tref­fen­den Nor­men ent­spre­chen. Vor Aus­füh­rung hat der Auf­trag­neh­mer un­auf­ge­for­dert für sämt­li­che Ein­rich­tun­gen wie Leuch­ten, Schalt­ge­rä­te usw. und be­son­de­ren Tei­len, Mus­ter oder ggf. Zeich­nun­gen oder Ab­bil­dun­gen vor­zu­le­gen, aus de­nen alle Ein­zel­hei­ten so­wie de­ren Ein­bauor­te zwei­fels­frei er­sicht­lich sin­d. Den Um­fang der Be­mus­te­rung be­stimmt der Auf­trag­ge­ber. Brand­schutz­maß­nah­men Bei Wan­d- und De­cken­durch­brü­chen sind Zwi­schen­räu­me (Luft­spalt zu Bau­teil) vom AN luft­dicht und feu­er­be­stän­dig zu schlie­ßen. Die Auf­la­gen des Schall- und Brand­schut­zes sind zu be­rück­sich­ti­gen. Durch­drin­gun­gen brandschutztechnisch qua­li­fi­zier­ter Wän­de oder De­cken sind durch den Ein­satz von Brandschutzmaterialien bzw. ent­spre­chen­der Kom­po­nen­ten in der ent­spre­chen­den Qua­li­tät bzw. Feu­er­wi­der­stands­dau­er mit zu­ge­las­se­nem Sys­tem zu ver­schlie­ßen. Prüf­zeug­nis­se, allgemein-bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen oder Einzelfallzulassungen der ein­ge­setz­ten Ma­te­ria­li­en sind vor dem Ein­satz vor­zu­le­gen und durch den Brandschutzsachverständigen be­stä­ti­gen zu las­sen. Aus­füh­rung: Die Aus­füh­rung bein­hal­tet - alle Trans­por­te an der und auf die Bau­stel­le. - sämt­li­che Be­fes­ti­gungs­ma­te­ria­li­en, wie zum Bei­spiel Schlitzbandeisen, Ankerschienen, Dü­bel, Schrau­ben, Schel­len, Rohrhaken, Zu­g­ent­las­tun­gen, Spe­zi­al­ze­ment, usw., aber auch Klein­ma­te­ri­al wie Zug­draht, Muf­fen, Ver­schrau­bun­gen, und sons­ti­ge Ma­te­ria­li­en, die zum be­triebs­fer­ti­gen und be­triebs­si­che­ren Be­trei­ben der im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen An­lagen­tei­le not­wen­dig sind, wel­che im Leis­tungs­ver­zeich­nis aus Übersichtlichkeitsgründen nicht als Ein­zel­po­si­ti­on auf­ge­führt sin­d. - sämt­li­che Hilfs­ar­bei­ten wie Einmessen, Aus­schnei­den von Planplatten, An­fer­ti­gen von Schlit­zen, Lö­chern, Auss­pa­run­gen, fer­ner Durch­brü­che in alle Wandarten be­lie­bi­ger Di­cke. - die Über­wa­chung der Ar­bei­ten durch einen Elek­tro­meis­ter. - das Er­mit­teln der tat­säch­li­chen Stück­zah­len und Ka­bel­län­gen ent­spre­chend den Ver­hält­nis­sen an Ort und Stel­le. Be­fes­ti­gun­gen, Aufhängekonstruktionen Für die Be­fes­ti­gun­gen und auf­hän­ge Kon­struk­tio­nen, die sicht­bar blei­ben, sind Musterausführungen vor­zu­le­gen bzw. zu mon­tie­ren und ge­neh­mi­gen zu las­sen. Sämt­li­che An­lagen­tei­le sind lös­bar zu be­fes­ti­gen. Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen und Auf­hän­gun­gen sind durch Boh­ren und Ver­dü­beln nach den Vor­ga­ben des Sta­ti­kers des AN aus­zu­füh­ren. Die Ver­wen­dung von Schussapparaten ist un­ter­sag­t. So­weit der Bau­kör­per aus ei­ner Stahl­kon­struk­ti­on be­steht, dür­fen zur Be­fes­ti­gung ohne Ge­neh­mi­gung des Prüfstatikers kei­ne Boh­run­gen oder Schwei­ßun­gen in bzw. an sta­tisch tra­gen­den Tei­len durch­ge­führt wer­den. In sol­chen Fäl­len sind ggf. Aufhängklammern vor­zu­se­hen. Bei Be­nut­zung von Ankerschienen für Be­fes­ti­gun­gen sind die zu­läs­si­gen Tra­g­las­ten mit dem Sta­ti­ker ab­zu­stim­men. Es dür­fen nur vom In­sti­tut für Bau­tech­nik in Ber­lin all­ge­mein bauaufsichtlich und bau­recht­lich zu­ge­las­se­ne Dü­bel Ver­wen­det wer­den. Der Bie­ter hat vor Aus­füh­rung die Zu­las­sungs­be­schei­de der von ihm ver­wen­de­ten Dü­bel bei­zu­fü­gen. Der Auf­trag­neh­mer hat alle Dü­bel nach den in den Zu­las­sungs­be­schei­den fest­ge­leg­ten An­for­de­run­gen, ins­be­son­de­re den all­ge­mei­nen und be­son­de­ren Be­stim­mun­gen über die An­wen­dung, die zu­läs­si­gen Las­ten, die Mon­ta­ge, de­ren Kon­trol­le, so­wie die Über­wa­chung der Aus­füh­rung der Dü­bel Mon­ta­ge, in ei­ge­ner Verant­wor­tung zu wäh­len und aus­zu­füh­ren. Die Mon­ta­ge von Dü­beln, die in die Un­ter­sei­ten von De­cken und an­de­ren Be­rei­chen in der durch Lastspannungen er­zeug­ten Zug­zo­ne ge­dü­belt wer­den muss mit Sta­ti­ker und Prüfstatiker des AN ab­ge­stimmt wer­den. Kern­boh­run­gen Kern­boh­run­gen sind grund­sätz­lich vor der Durch­füh­rung der Bau­lei­tung an­zu­zei­gen. Kern­boh­run­gen bis 60 mm sind an­hand der Planeintragungen mit ein­zu­kal­ku­lie­ren. In­for­ma­ti­ons­pflicht Der Bie­ter hat sich vor der An­ge­bots­ab­ga­be über die ört­li­chen Ver­hält­nis­se zu in­for­mie­ren. Even­tu­el­le Er­schwer­nis­se bei Lie­fe­rung und Mon­ta­ge sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Spä­te­re Ein­wän­de oder An­sprü­che aus Un­kennt­nis der ört­li­chen Ver­hält­nis­se kön­nen nicht gel­tend ge­macht wer­den. Be­schil­de­rung, Kenn­zeich­nung Sämt­li­che An­lagen­tei­le sind nach vor­he­ri­ger Rück­spra­che mit dem Auf­trag­ge­ber um­fas­send mit ei­ner aus­sa­ge­kräf­ti­gen Resopalbeschilderung zu versehen. Farbkennzeichnungen in Anlehnung an DIN 2403 und 2404, alle 5 - 10 m, mindestens jedoch 1x pro Raum sind vorzusehen. Beschriftungen der Anlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache auszuführen In je­der Technikzentrale ist ein Anlagenschema als Gesamtschaltbild mit Dar­stel­lung al­ler An­lagen­tei­le so­wie kom­plet­ter Sen­so­rik und Aktorik auf einer PVC-Platte aufgedruckt auf­zu­hän­gen. In jedem Verteiler ist der Schaltplan in aktualisierter Form in einer Plantasche bereitzustellen. Ver­le­gung von Trassen Alle Trassen sind in sol­chen Ab­stän­den von an­de­ren In­stal­la­tio­nen, zu ver­le­gen, dass die Lei­tungs­sys­te­me ein­wand­frei mon­tiert und iso­liert wer­den kön­nen. Bei Kabelpritschen ist dar­auf zu ach­ten, dass die Ka­bel ein­wand­frei ein­ge­legt wer­den kön­nen. Die Lei­tungs­füh­rung hat ge­ne­rell über fest­ge­leg­te und mit al­len Ge­wer­ken ko­or­di­nier­te Tras­sen zu er­fol­gen. Schutz der An­lagen­tei­le wäh­rend der Bau­zeit Der AN hat da­für Sor­ge zu tra­gen, dass wäh­rend der Bau­zeit alle An­lagen­tei­le, Gerä­te, Installationen, usw, ge­schützt sind und kein Schmutz ein­drin­gen kann. Emp­find­li­che Ein­bau­tei­le (Leuchten, usw.) müs­sen so ver­packt an­ge­lie­fert und ge­schützt wer­den, dass sie wäh­rend der Mon­ta­ge und Bau­zeit we­der ver­schmutzt noch be­schä­digt wer­den kön­nen. Das Reinigen der Anlagenteile, Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern, etc. vor Übergabe ist Bestandteil der Leistung. In­be­trieb­nah­me Über­prü­fung al­ler Ein­bau­si­tua­tio­nen Kon­trol­le der elek­tri­schen An­schlüs­se aller Anlagenteile. Einstellung sämtlicher Schutzorgane und Schalter und deren Protokollierung Leistungsmessungen, Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 Ein­stel­len der Soll­wer­te, Er­mitt­lung der Pa­ra­me­ter, Todzeiten usw. Er­stel­lung ei­nes In­be­trieb­nah­me- und Über­ga­be­pro­to­kolls Gemeinsame Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO der Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (falls erforderlich) zu Lasten des AN Black Building Test Prüfen übergeordneter Leistungen mit den jeweiligen Gewerken Ein­wei­sung des Kun­den in die Be­die­nung der Anlagenkomponenten Hin­wei­se zur War­tung Die Inbetriebnahme erfolgt auf Anweisung des AG auch abschnittsweise ohne Mehraufwand An- und Ab­fahrt so­wie die zur In­be­trieb­nah­me not­wen­di­gen Gerät­schaf­ten Prüfungen und Prüfgebühren Teile der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind einer Sachverständigenabnahme zu unterziehen. Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe mängelfreier Abnahmeprotokolle des Sachverständigen. Die Sachverständigen werden vom AN bestellt.  Alle für die Abnahme erforderlichen Unterlagen, d. h. Anträge, Formblätter und Zeichnungen sind dem Sachverständigen in entsprechender Anzahl durch den AN zur Verfügung zu stellen. Dem Auftragnehmer obliegt die Koordination der Abnahmen. Ver­an­las­sen bei Be­hör­den An­la­gen, die be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten, Auf­la­gen oder Ge­neh­mi­gun­gen un­ter­lie­gen, hat der AN recht­zei­tig mit den zu­stän­di­gen Stel­len zu klä­ren und die evt­l. er­for­der­li­chen Un­ter­la­gen zu er­stel­len und ein­zu­rei­chen. Ge­neh­mi­gungs­ge­büh­ren über­nimmt der AG. Ab­nah­men Die ge­for­der­ten Be­triebs­be­schrei­bun­gen, Bedienungs- und Wartungs- An­wei­sun­gen, Revisionsunterlagen müs­sen zur Ab­nah­me voll­stän­dig und ge­prüft vor­lie­gen. Alle An­lagen­tei­le müs­sen ord­nungs­ge­mäß be­schil­dert und be­zeich­net sein. Vor­be­rei­ten der Über­ga­be Das Be­die­nungs­per­so­nal des AG ist ein­zu­wei­sen. Die An­la­gen wer­den so lan­ge un­ter Auf­sicht des AN be­trie­ben, bis die ein­wand­freie Funk­ti­on ge­währ­leis­tet ist und das ein­ge­wie­se­ne Per­so­nal die Kon­trol­le über­neh­men kann. Recht­zei­tig vor dem ver­ein­bar­ten Übergabetermin ist mit dem Pro­be­be­trieb zu be­gin­nen. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt in Er­gän­zung der ATV/DIN18382 als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen - Mehraufwendungen für Räumen von Material sowie Verlagerung der auszuführenden Leistungen in einen anderen Bau-/Gebäudeabschnitt 4      Abrechnungshinweise Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsfortschritt. Der Leistungsfortschritt ist mit dem AG als Voraussetzung für die Gestellung der Abschlagsrechnung abzustimmen. Die für die Leistungsfeststellung erforderlichen Unterlagen (bspw. Berechnungsmatrix, markierte Pläne, kumulierte Mengenermittlung, Leistungsmeldungen etc.) werden vom AN nachvollziehbar erstellt und dem AG zu Verfügung gestellt. 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Gewerke spezifische Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in digitaler Form (i.d.R. PDF/ DWG / XLS / DOC) abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigungen - bauaufsichtliche Zulassungen / Brandschutznachweise - Zulassungen - Bezugs- und Herstellernachweise - Datenblätter - Revisionspläne/-schemata / Schaltpläne - technische Berechnungen - Anlagenbeschreibung - Bedienungsanleitung - Ersatzteilaufstellung - Sachverständigen Abnahmen - Protokolle Funktionsprüfung, Parametereinstellungen, Inbetriebnahme, etc. - Ergebnis der Inbetriebnahme/Abnahme nach TPrüfVO - Einweisung - Pflege- / Wartungsunterlagen - Wartungsangebot
ZVL 570401 Elektroanlagen
03 USV Anlagen
03
USV Anlagen
03.01 USV- Anlagen
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USV- Anlagen
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung Allgemeines Die vorliegende technische Anlagenbeschreibung umfasst Planung und Ausführung der elektrotechnischen Anlagen des Bauvorhabens. Hierzu gehören insbesondere: - Mittelspannungsversorgung und Transformatorenanlagen - Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen - Starkstrominstallationsanlagen - Netzersatz- und Sicherheitsstromversorgungen - Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) - Photovoltaikanlagen - Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - strukturierte Datenverkabelung - elektrotechnische Infrastruktur der Rechenzentren Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere den DIN-VDE-Bestimmungen, DIN-EN-Normen, den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers sowie den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes. Mittelspannungsversorgung Die elektrische Versorgung des Gebäudekomplexes erfolgt über das 20kV Mittelspannungsnetz der Stadtwerke St. Ingbert. Der Gesamtleistungsbedarf des Standortes beträgt einschließlich Leistungsreserve ca. 5.940 kVA. Zur Versorgung des Areals wird durch den Netzbetreiber ein neues Mittelspannungsnetz aufgebaut. Die Einspeisung erfolgt über eine Netzanbindung aus der nördlich gelegenen Straße "Am Güterbahnhof". Auf dem Grundstück wird ein kundeneigener Mittelspannungsring aufgebaut.Die Übergabe zwischen öffentlichem Netz und kundeneigenem Netz erfolgt in einer Betonfertigteil-Übergabestation zwischen Parkhaus und Straße "Am Güterbahnhof". Der Energiebezug des Gebäudes wird mittelspannungsseitig gemessen. Umspannstationen und Transformatoren Zur Versorgung der Gebäude werden mehrere Umspannstationen errichtet. Bauteil A: - Umspannstation UA A1 im 2. Untergeschoss an der östlichen Gebäudefassade - Umspannstation UA A2 im 2. Untergeschoss an der westlichen Gebäudefassade Bauteil B (Werkstattgebäude): - Umspannstation UA B1 im 1. Untergeschoss Die Stationen bestehen aus Mittelspannungsschaltanlagen sowie Gießharztransformatoren. Die Einbringung der Transformatoren erfolgt über Einbringöffnungen vor den Fassaden. Diese dienen gleichzeitig der Be- und Entlüftung sowie der Druckentlastung. Transformatorbestückung: UA A1 - 2 Transformatoren à 1000 kVA für die Gebäudeversorgung - 1 Transformator à 1250 kVA für das Rechenzentrum RZ1 - 1 Reservefeld UA A2 - 2 Transformatoren à 800 kVA für die Gebäudeversorgung - 2 Transformatoren à 1250 kVA für das Rechenzentrum RZ2 Ein Transformator dient hierbei als Redundanz für beide Rechenzentren. UA B1 - 1 Transformator à 800 kVA zur Versorgung des Werkstattgebäudes. Niederspannungshauptverteilungen Die Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) dienen der Energieverteilung im Gebäude. Sie werden als bauartgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen ausgeführt. Die Anlagen werden im TN-S-System gemäß DIN VDE 0100 betrieben. Die Sammelschienen sind für Nennströme bis 4000 A ausgelegt. Die NSHV befinden sich in den Technikräumen der Untergeschosse. Von dort erfolgt die Energieversorgung der: - Etagenverteiler - technischen Gebäudeausrüstung - Sonderbereiche - Rechenzentren - Dachtechnikzentralen Alle Abgänge werden mit Leistungsschaltern oder NH-Sicherungslasttrennschaltern ausgeführt. Zur Energieüberwachung werden Multifunktionsmessgeräte installiert. Unterverteilungen und Stromkreisversorgung Die Unterverteilungen werden in den jeweiligen Elektroinstallationsräumen der Nutzungseinheiten installiert. In Bürobereichen werden jeweils zwei Nutzungseinheiten über eine gemeinsame Unterverteilung versorgt. Zusätzlich werden separate Verteilungen für Verbraucher mit unterbrechungsfreier Stromversorgung vorgesehen. Die Verteiler werden als Standschränke ausgeführt und mit einer Platzreserve von mindestens 25% dimensioniert. Alle Steckdosenstromkreise bis 230 V / 16 A werden mit kombinierten Fehlerstrom- und Leitungsschutzschaltern (FI/LS) abgesichert. Die Unterverteilungen erhalten Überspannungsschutzgeräte Typ 2. Starkstromkabel und Leitungsführung Die Energieverteilung erfolgt im 5-Leitersystem (TN-S). Zum Einsatz kommen u. a. folgende Kabeltypen: - NYY - NYCWY - NHXCH (halogenfreie Kabeltypen mit Funktionserhalt für Sicherheitsanlagen) Die Leitungsverlegung erfolgt auf Kabeltrassen, Gitterrinnen sowie in Installationsschächten. Steigetrassen werden getrennt für AV- und SV-Netz ausgeführt. In Bürogeschossen erfolgt die Installation überwiegend im Doppel- bzw. Hohlraumboden. Brandabschottungen werden gemäß Brandschutzkonzept ausgeführt. Netzersatzanlagen Zur Sicherstellung der Stromversorgung bei Netzausfall werden Netzersatzanlagen installiert. Für baurechtlich geforderte Sicherheitsanlagen wird eine Diesel-Netzersatzanlage in Containerbauweise mit einer Leistung von ca. 500 kVA vorgesehen. Diese versorgt u. a.: - Sprinkleranlage - mechanische Entrauchung - Brandmeldeanlage - Rauchabzugsanlagen - Sicherheitsbeleuchtung - Aufzüge - Sprachalarmierungsanlage - BOS-Funk Zusätzlich werden Netzersatzanlagen für die Rechenzentren installiert. Diese werden ebenfalls als Containeranlagen auf den Dachflächen montiert. Jedes Rechenzentrum besitzt eine eigene Anlage mit einer Leistung von 1800 kVA. Eine dritte Anlage dient als Redundanzaggregat für beide Rechenzentren. Das Bauteil B erhält eine Netzersatzanlage als Raumeinbau. Diese dient ausschließlich der Versorgung nutzerspezifischer Verbraucher und steht daher nicht der Versorgung baurechtlich gefordertet Sicherheitsanlagen zur verfügung. Die Nennleistung beläuft sich auf 200 kVA. Kraftstoffversorgung Für die Netzersatzanlagen wird eine zentrale Kraftstofflagerung vorgesehen. Es werden zwei Lagertanks mit jeweils 30.000 Litern Fassungsvermögen für die Rechenzentrums NEA und ein 5.000l Lagertank für die baurechtlich geforderte NEA installiert. Die Tanks sind doppelwandig ausgeführt und mit Lecküberwachung ausgestattet. Von den Lagertanks erfolgt die Versorgung der Netzersatzanlagen über Pumpstationen zu den Tagestanks der einzelnen Aggregate. Die Rohrleitungen werden als doppelwandige überwachte Sicherheitsrohre ausgeführt. Im Außenbereich werden diese mit Rohrbegleitheizung gegen Einfrieren geschützt. Die Tagestank der Netzersatzanlage im Bauteil B ist so dimmensioniert, dass der Probebetrieb für ein Jahr und zusätzlich eine Überbrückungszeit von min 8 Std. sichergestellt ist. Ein zusätzlicher Lagertank ist daher nicht vorgesehen. Die Aufstellung erfolgt daher mit im Aggregateraum. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Für die kritische Stromversorgung der Rechenzentren werden USV-Anlagen installiert. Es kommen modulare statische USV-Systeme zum Einsatz. Jede Anlage besteht aus mehreren USV-Blöcken mit eigenen Batterieanlagen. Die Batterien sind als wartungsfreie ventilgeregelte Bleibatterien ausgeführt. Die Überbrückungszeit beträgt ca. 10 Minuten bei Volllast. Die USV-Anlagen versorgen insbesondere: - IT-Systeme der Rechenzentren - Gebäudeleittechnik - sicherheitsrelevante Anlagen - Pumpen der Kälteversorgung Photovoltaikanlage Auf den Dachflächen der Gebäude A, B und C sowie des Parkhauses wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Gesamtleistung der Anlage beträgt mindestens 400 kWp. Die Montage erfolgt auf Unterkonstruktionen für Retentionsdächer. Die erzeugte elektrische Energie wird ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt. Eine Einspeisung in das öffentliche Netz und die damit verbunden Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Die aus dem öffentliche eingespeise Leistung wird dauerhaft gemessen. Um eine Rückspeisung durch die PV-Anlage zu vermeiden, sind im Falle eines Überschusses schrittweise teilbereiche der PV Anlage abzuschalten. Beleuchtungsanlagen Die Beleuchtung des Gebäudes erfolgt vollständig mit LED-Leuchten. Die Planung der Beleuchtungsstärken erfolgt gemäß DIN EN 12464-1 und ASR. Typische Beleuchtungsstärken: Flure: 100 lx Treppenhäuser: 100 lx Technikräume: 200 lx Lagerbereiche: 200 lx Büros: 500 lx Konferenzräume: 500 lx Sozialräume: 200 lx Die Steuerung erfolgt über Präsenz- und Bewegungsmelder sowie über die Gebäudeautomation. Sicherheitsbeleuchtung Das Gebäude wird mit einer Sicherheits- und Rettungswegbeleuchtung ausgestattet. Die Versorgung erfolgt über Zentralbatterieanlagen. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt automatisch die Umschaltung auf Batteriebetrieb. Wie die Umspannstationen werden drei Zentralbatterieanlagen für die Gebäudekomplexe vorgesehen. Rettungswege (innen & außen) und Notausgänge werden mit beleuchteten Rettungszeichenleuchten gekennzeichnet. Blitzschutz und Erdung Das Gebäude wird mit einer äußeren und inneren Blitzschutzanlage ausgestattet. Die Erdungsanlage wird als Fundament- und Ringerder ausgeführt. Zusätzlich wird ein vermaschtes Potentialausgleichssystem in den Geschossdecken installiert. Die oberste Geschossdecke dient als Aquipotentialebene. Alle metallischen Installationen, Rohrleitungen sowie technischen Anlagen werden in den Potentialausgleich einbezogen. Rechenzentrum Die Stromversorgung der Rechenzentren ist redundant aufgebaut. Jedes Rechenzentrum verfügt über: - eigene Transformatoren - eigene Niederspannungshauptverteilungen - eigene Netzersatzanlagen - eigene USV-Systeme Die Versorgung ist als N+1-Redundanz ausgeführt. Die Energieverteilung zu den Racks erfolgt über Stromschienensysteme mit Abgangskästen. Die Stromversorgung der kritischen technischen Anlagen erfolgt unterbrechungsfrei.
Anlagenbeschreibung