Generalunternehmer - Balkone, Schlosser, Gerüst
Balkonsanierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bestand / vorgesehene Maßnahmen Allgemeine Baubeschreibung Bei den Objekten handelt es sich um mehrgeschossige Wohngebäude mit Balkonen und Loggien. In der ausgeschriebenen Leistung werden drei Gebäudegruppen unterteilt: WI 1710: Kamerstücken 1-15 WI 1060: Kamerstücken 17-33 WI 1060: Op'n Hainholt 4-18 Die Gebäude wurden in den 70er Jahren errichtet. Die Fassadenflächen wurden mit Waschbetonelementen und profilierten und glatten Sichtbetonbauteilen hergestellt. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Sanierung der Balkone und Loggien sowie die Instandsetzung der zugehörigen Fassadenfläche (lediglich die Seitenfläche mit Balkonen). Die Balkongeländer zeigen Ausbrüche an den Einbindungen in die Betonplatte. Sämtliche Balkongeländer werden abgebrochen und durch neue Geländer ersetzt. Zudem soll an allen Balkonen die Bodenbeschichtung erneuert werden. Sämtliche Balkone erhalten einen Renovierungsanstrich. Alle weiteren Flächen der eingerüsteten Fassadenseite werden in Hinblick auf Schadstellen geprüft. Vorhandene Schadstellen werden instand gesetzt. Die Sichtbetonflächen werden mit einem neuen Anstrich versehen. Zur Ausführung der Arbeiten wird die Fassadenfläche eingerüstet. Für den Materialtransport wird ein Bauaufzug je Gebäude vorgesehen. Die Arbeiten sind so zu Planen, dass keine Beschädigungen am Gebäude entstehen und die Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Bauzeit Die Bauzeit beträgt 3 Monate je Gebäude. Feste Ausführungstermine werden in einer Vergabeverhandlung abgestimmt und im Bauvertrag vereinbart.
Bestand / vorgesehene Maßnahmen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Für die Ausführung der Leistungen gelten, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich auf Änderungen hingewiesen wird, die VOB C sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, bzw. die für die Ausführung maßgebenden DIN-Normen und Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Es gilt insbesondere DIN 18299       Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Für die Dauer der Baumaßnahme ist vom AN folgendes Personal zu stellen und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich anzuzeigen: - Zuständiger Fachbauleiter mit entsprechender Eignung und Erfahrung; - Für diese Baumaßnahme eingesetzter Polier (muss während der Arbeitszeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein); - Verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter. Für die Dauer der Baumaßnahme ist vom AN ein Bautagebuch zu führen, in welchem täglich der Personaleinsatz (einschl. Subunternehmer, nach Gewerken getrennt), Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sowie Angaben zu Witterung und besonderen Vorkommnissen vermerkt werden. Ebenso sind die verwendeten Materialien einschl. der Lieferschein-Nr. sowie Chargen-Nr. im Bautagebuch zu vermerken. Das Bautagebuch ist der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen. Eine Ausfertigung ist der Bauleitung zu übergeben, die zweite verbleibt auf der Baustelle. Das Führen des Bautagebuchs ist als Nebenleistung zu betrachten und wird nicht gesondert vergütet. Ortsbesichtigung Jeder Bieter ist verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten an der geplanten Baustelle in Augenschein zu nehmen. Jegliche aus Unkenntnis der örtlichen Situation hervorgerufenen Forderungen des Bieters werden nicht anerkannt. Erklärung des Bieters: Ich habe mir an Ort und Stelle das Objekt und den zu erwartenden Arbeitsumfang angesehen. ____________________________ Unterschrift Bieter Abrechnung / Aufmaße Jeder Rechnung sind prüffähige Aufmaße mit fortlaufender Nummerierung für sämtliche abgerechneten Leistungen beizufügen. Sämtliche Berechnungen sind durch zeichnerische Skizzen und Maßangaben zu ergänzen. Mit Hilfe von Grundrissen, Ansichten etc. ist die Lage jeder erbrachten Leistung darzustellen. Für jede Leistungsposition ist eine Massenzusammenstellung mit einzureichen. Durch den Baufortschritt verdeckte Leistungen sind frühzeitig (ggf. gemeinsam mit der Bauleitung) aufzumessen und der Bauleitung rechtzeitig zur Kontrolle vorzulegen. Verspätet eingereichte, nicht mehr prüfbare Leistungsmeldungen werden nicht anerkannt. Vertragsstrafe Es gelten die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), die den Verdingungsunterlagen beigefügt sind und bei Vertragsabschluss fester Vertragsbestandteil werden. Werbung Das Anbringen von Werbung (auch Eigenwerbung) am Gerüst oder im sonstigen Baustellenbereich ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Bauzeit / Terminplanung / Unterbrechungen im Bauablauf Unmittelbar nach Beauftragung ist vom AN ein Bauzeitenplan unter Mitwirkung von Bauleitung und beteiligten Gewerken zu erstellen und, nach Genehmigung durch Bauherrn und Bauleitung, in Kopie an alle Beteiligten zu verteilen. Diesbezüglicher Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Der Bauzeitenplan muss die Abhängigkeiten aller beteiligten Gewerke berücksichtigen u. wird Vertragsbestandteil einschließlich Teilfristen. Während der Ausführung ist der Bauablauf durch den vom AN zu stellenden Fachbauleiter kontinuierlich mit den Soll-Terminen zu vergleichen. Verzögerungen, Behinderungen sowie Dispositionsänderungen im Personaleinsatz etc. sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Sicherheitskoordination Der Auftraggeber benennt einen Sicherheitskoordinator gem. Baustellenverordnung. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird durch den Sicherheitskoordinator erstellt und dem AN vor Baubeginn übergeben. Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche eigene beteiligte Arbeitnehmer eine Einweisung in den SiGe-Plan erhalten. Die Einweisung ist zu dokumentieren und durch die Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Lärmschutz Es werden erhöhte Ansprüche an den Lärmschutz gestellt. Nur höchst lärmgeschützte Geräte (Kompressoren etc.) sind einzusetzen. Der Lärmschutz ist bei der Einteilung der täglichen Arbeitszeiten zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenentsorgung Baustellenentsorgung Die Baustelle ist besenrein zu halten. Während der Arbeiten im Leistungsbereich des AN anfallender Bauschutt, Bauabfall (=Hausmüll) sowie Sondermüll ist unverzüglich gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu sammeln und umgehend zu entsorgen. Für die Dauer der Baumaßnahme sind geeignete Container und Gebinde in ausreichender Anzahl vorzuhalten, in welchen die oben genannten Abfälle g e t r e n n t zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu entsorgen oder, sofern möglich, der Wiederverwertung zuzuführen sind. Transport, Sammlung und Entsorgung sind als N e b e n l e i s t u n g  zu verstehen und im EP der Leistungspositionen ohne besondere Erwähnung enthalten, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders verfügt wird. Werden während der Ausführung andere Verhältnisse angetroffen, als im LV-Text beschrieben, z.B. Belastung des anfallenden Schutts, bzw. Abfalls mit Schadstoffen, so ist die Bauleitung unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam den Umfang des ggf. erforderlichen Mehraufwands zu beurteilen und zu dokumentieren. Grundsätzlich hat j e d e r  AN für Sammlung, Transport und Entsorgung des bei Ausführung seiner vertraglichen Leistung anfallenden selbst und eigenverantwortlich zu sorgen. Absprachen und Regelungen zur gemeinsamen Entsorgung von Abfällen jeglicher Art sowie deren Abrechnung zwischen verschiedenen, an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern geschehen grundsätzlich ohne Beteiligung des Auftraggebers. Vor allem im Hinblick auf den Umgang mit schadstoffbelasteten Abfällen wird verantwortungsbewusstes Handeln des Auftragnehmers vorausgesetzt! Die Bauleitung behält sich stichprobenartige Überprüfungen auf der Baustelle vor. Alle schadstoffbelasteten Abfälle, z.B. leere Farb- und Klebergebinde, mit Lösungsmitteln oder Mineralölderivaten getränkte Baustoffe oder Arbeitsmittel gem. den gesetzlichen Bestimmungen als Sondermüll zu entsorgen. Jegliche Einleitung von schadstoffbelastetem Material in Regen- oder Schmutzwassersiele oder deren Versickerung im Erdreich ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Abwasserentsorgung Anfallende Abwässer sind den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu entsorgen. Bei Strahlwasser, etc. muss eine Reinigung der Abwässer in erforderlichem Umfang auf der Baustelle mit Filter, Absetzbecken, etc. im Rahmen der Anforderungen des "Merkblatt für die Behandlung von Außenflächen baulicher Anlagen (Fassaden)" erfolgen, bevor sie in das Schmutzwassersiel eingeleitet werden. Dafür anfallende Kosten sowie die Beantragung erforderlicher Genehmigungen und anfallende Gebühren sind als Nebenleistung zu verstehen u. in den Einheitspreisen der betreffenden Positionen (z. B. Strahlarbeiten) enthalten! Vor Einleitung von Abwässern in Sielanlagen sind die zuständigen Behörden durch den AN zu informieren.
Baustellenentsorgung
1 WI 1710: Kamerstücken 1-15
1
WI 1710: Kamerstücken 1-15
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Gerüstbauarbeiten
1.2
Gerüstbauarbeiten
1.3 Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
1.3
Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
1.4 Betoninstandsetzung Allgemein
1.4
Betoninstandsetzung Allgemein
1.5 Balkone Bodenflächen
1.5
Balkone Bodenflächen
1.6 Renovierungsanstrich
1.6
Renovierungsanstrich
1.7 Klempner
1.7
Klempner
1.8 Schlosser
1.8
Schlosser
1.9 Sonstiges
1.9
Sonstiges
2 WI 1060: Kamerstücken 17-33
2
WI 1060: Kamerstücken 17-33
2.1 Baustelleneinrichtung
2.1
Baustelleneinrichtung
2.2 Gerüstbauarbeiten
2.2
Gerüstbauarbeiten
2.3 Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
2.3
Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
2.4 Betoninstandsetzung Allgemein
2.4
Betoninstandsetzung Allgemein
2.5 Balkone Bodenflächen
2.5
Balkone Bodenflächen
2.6 Renovierungsanstrich
2.6
Renovierungsanstrich
2.7 Klempner
2.7
Klempner
2.8 Schlosser
2.8
Schlosser
2.9 Sonstiges
2.9
Sonstiges
3 WI 1060: Op'n Hainholt 4-18
3
WI 1060: Op'n Hainholt 4-18
3.1 Baustelleneinrichtung
3.1
Baustelleneinrichtung
3.2 Gerüstbauarbeiten
3.2
Gerüstbauarbeiten
3.3 Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
3.3
Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
3.4 Betoninstandsetzung Allgemein
3.4
Betoninstandsetzung Allgemein
3.5 Balkone Bodenflächen
3.5
Balkone Bodenflächen
3.6 Renovierungsanstrich
3.6
Renovierungsanstrich
3.7 Klempner
3.7
Klempner
3.8 Schlosser
3.8
Schlosser
3.9 Sonstiges
3.9
Sonstiges