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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV
wenden Sie sich bitte an
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel . 0271 695 - 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminium-Bauelementen. Zusätzlicher
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die
Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller
Glasscheiben und Ausfachungen.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der
Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-,
Zubehör-,Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den
gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers
erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei
denen die kompletten Komponenten einheitlich vom
Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. Der
Einsatz der genannten Artikel, bezogen von
unterschiedlichen Lieferanten, wird hinsichtlich der
"System-Garantie für die komplett erbrachte Leistung"
ausgeschlossen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die
Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige
Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der
ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist
gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu
überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der
ausgeschriebenen
Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines
Nebenangebotes
auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der
angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch
Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse
nachzuweisen. Neben den vorgenannten Unterlagen ist ein
weiteres Kriterium für die Gleichwertigkeit des im
Nebenangebot angebotenen Systems, das sämtliche
Komponenten (Zubehör, Dichtungs- und
Beschlagteile) direkt vom Systemgeber stammen. Die
angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin
vorliegen.
Qualitätssicherung
Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer
Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen
Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,
den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder
den Zustimmungen im Einzelfall.
Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum
Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert
schriftlich zu erfolgen durch:
a) Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder
b) Übereinstimmungszertifikat
Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat
entsprechend den jeweiligen allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im
Einzelfall bzw. entsprechend den Vorschriften gemäß
Bauregelliste A zu erfolgen.
Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden,
bedürfen der
Übereinstimmungserklärung des Herstellers.Die
Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein
Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der
Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem
Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis auf
den
Verwendungszweck abzugeben. Das CE-Zeichen ist auf dem
Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner
Verpackung oder, wenn dies nicht Schwierigkeiten
bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage
zum Lieferschein anzubringen.
Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur
abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle
sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte
Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der
Zustimmung im Einzelfall entspricht.
Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle
gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine
Prüfstelle
(Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese
ebenfalls nachzuweisen.
Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine
Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt
den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im
Einzelfall entspricht und einer werkseigenen
Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung
unterliegt.
Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß
Landesbauordnung durchzuführen. Insbesondere sind für
die nachfolgenden Bauprodukte vom AN CE-Zeichen
mit den entsprechenden technischen Werten vorzulegen:
1. Fenster
Techn. Werte: UF-Wert, g-Wert, a-Wert, RW,R-Wert.
2. Fassaden und andere Bauprodukte:
Die Einzel-CE-Zeichen für verwendete Einzelbauteile und
Baugruppen sind
durch den AN in eigenen Unterlagen zu dokumentieren.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von
Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller
ausgeschriebenen
Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN
ISO-Normen,
Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze,
Arbeitsanweisungen,
etc. sind einzuhalten.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den
Richtlinien des
System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Die Konstruktionen müssen den Güte- und
Prüfbestimmungen
Aluminiumfenster RAL - RG 636/1 entsprechen.
Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie
Versorgungsunternehmen. Die für die
Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen
und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen
stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig
auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein.
Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen
abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch
Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen,
die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen
erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten.
Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen
statisch zu
überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen
Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer
Forderungen für die gesamte Fassade einschl. aller
Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen.
Der AN hat die statischen Berechnungen /
Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile
alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt
mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung
und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen /
Konstruktionen die
Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden
Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin
wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen
berücksichtigt hat.
Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit
Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG
mitzuteilen.
Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem
rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung die,
soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen,
nicht besonders vergütet wird.
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung
EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN
755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte
Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung
AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN
hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und
verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten
stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im
Bausektor, angehören. In diesem Zusammenhang ist die
Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen
Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen,
¦ökologisch
und nachhaltig¦, Grundlage der v.g. Forderung. Auf
Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der
v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des
Herstellers bzw.
Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte
Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter
Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt
auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen,
Beschädigungen, sowie das
Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat
entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Werkstoff Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht
zugänglich sind, z. B. grundsätzlich Befestigungs- und
Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden
(Kaltfassaden) sowie grundsätzlich alle
Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl
herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente dürfen ohne besonderen
Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur
nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2
für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet
werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung
stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in
uneingeschränkter Festigkeit zu keiner
Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner
oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im
Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung
der v. g.
Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des
Herstellers bzw.Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung
entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus
Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten
Verwendungszweck aus den Unterlagen des
System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten
Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen-
und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend
kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1055 sicher
abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen
auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig
übertragen werden. Die vom System-Hersteller
angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind für
die Profil-Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte
Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile sind als
Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone)
auszuführen.
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der
Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO
10077-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten
der Verglasungen (Ug) sind gemäß der DIN EN 673, DIN EN
674, DIN EN 675 zu ermitteln. Der Verbund der Profile
muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und
wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss
absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die
Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in
die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des
Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche
Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung
des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den
Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Die
für das Profilsystem angegebenen minimalen und
maximalen Flügelgrößen und -gewichte sind einzuhalten.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf
eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu
achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von
Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende
Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu
verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die
Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll
erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass
sie die
Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die
Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen
müssen
auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in
den
entsprechenden Fertigungsunterlagen des
Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu
verwenden. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist
eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Beschläge
Für alle Konstruktionen sind die in den
Fertigungsunterlagen des
Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden.
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen,
müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen
ausgewählt werden. Sofern im Leistungsverzeichnis
nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle
Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und
Türbänder, verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und
kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei
Schraubverbindungen in Profilwandungen sind
Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden.
Verglasung, Ausfachung
Glaslieferung und Verglasung sind im
Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen
gesondert beschrieben. Der Glasaufbau richtet sich nach
den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und
Sicherheitsanforderungen. Die Verglasung hat mittels
EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Siehe hierzu die
"Technischen Vorgaben". Besonders hingewiesen wird auf
die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der
Isolierglas-Hersteller.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im
Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen
gesondert
beschrieben.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich
am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die
Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage
bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß
unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der
Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Ausführungsunterlagen
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die
Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen
Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu
liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion,
Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge
erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Grundsätzlich
sind die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind.
1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern.
Toleranzen
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung Oktober 2005
bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner
Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist
der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden
Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten
etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit
den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den
Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente
müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss
durch den Auftraggeber anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind
in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im
Leistungsverzeichnis
angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse
Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert und in die
Rohbauteile eingelassen.
Ein Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung
vom Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu
übergeben.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen
Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt
werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen
Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu
berücksichtigen
und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der
Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten
Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Der Meterriss ist abweichend von § 3 VOB/B "in
unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht
und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn
relevanten Stellen an die Fassade übertragen werden.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM
einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung
und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck
entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im
vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen
genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe
auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die
Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, dass sie - unter Berücksichtigung der
zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von
den Haftflächen abreißt.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in
Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von
Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die
DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des
Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen
sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu
achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten
Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind
fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
abgekanteten Blechprofilen einschl.geeigneter
dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu
angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen
wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen
entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen,
Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.)
unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die
raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN
4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C
Außentemperatur nicht unterschritten werden. Die
Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die
Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur
DIN
4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis
erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen
müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Wartung und Pflege
Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur
Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit
und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen,
Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus
Produktinformation, Bedienungsanleitung und
Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen
die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden
Themen beinhalten:
Produktinformationen
Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer
Verwendung und
Fehlgebrauch)
Wartungsanleitung
Reinigung und Pflege
Instandhaltung
Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher
Form nach
Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Anodische Oxidation
Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder
-Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt
werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte
Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben
von dem Verband für die Oberflächenveredelung e.V.
(VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg, sind
einzuhalten. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung
erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten
Angaben. Die Vorbehandlungsstufen inkl. deren
Möglichkeiten und Einschränkungen sind in der DIN 17611
hinsichtlich der Oberflächengüte dargestellt. Die
auszuführenden
Oberflächenfärbungen in den Eloxalfarbtönen C0 (EV1)
sowie C31- C35 orientieren sich an den Mustern des
Schüco-Farbfächers. Die Beurteilungsempfehlungen für
das Oberflächenfinish des Systemgebers sind
einzuhalten.
Farb-Beschichtung Pulver / Nasslack
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche
muss mit GSB International und/oder QUALICOAT
gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer
Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben
des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende
Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der
GSB International ("Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium",
Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des
Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die
Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6,
90403 Nürnberg) sein.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für
1 Aluminium Fenster- /Türelemente
1
Aluminium Fenster- /Türelemente
1. 10 Aluminium-Fenster-Türelement, bxh= 2,57 x 8,25 m, 2xDK, 7xFest,
1x1-flg. Türe Aluminium-Fenstertürelement, b x h= 2570 x 8250 mm,
Aufteilung in 1 x DK-Flügel, 1 x Kippflügel, 7 x
Festfeld, und 1x 1-flg. Türe , nach innen aussen 1,25 x
2,260 mm lichte Öffnung, als
Aluminium-Rahmenkonstruktion, im EG
Einbruchschutzklasse RC 2N, liefern und montieren.
Fabrikat: SCHÜCO o. glw.
System: AWS 75.HI+
Farbe: Pulverbeschichtung, RAL-Ton nach
Wahl des AG/Bauherrn, db 703
U-Wert allg. : Uw(g+f)=1,1 W/m²K
Angebotenes
Fabrikat:..............................................
.
Aufteilung in:
7 x Festfeld
1 x DK Flügel
1 x Kippflügel
1 x 1-flg. Türelement nach iaussen öffnend,
ca. 1,25 x 2,26 m
Beschlag:
Verdecktliegender Dreh-Kipp Beschlag mit
Einhandbedienung, Öffnungsweite in Kippstellung 175 mm
(Schere 400).
Kippflügel mit manuellem Klappbeschlag bedienbar
Der Beschlag ist mit einer in Kipp- und in Drehstellung
wirksamen
Fehlbedienungssperre ausgestattet und erfüllt die
Anforderungen nach WK 2,
Scheren- und Ecklager sind verdeckliegend im Falz
eingebaut und
begrenzen die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung
auf 90°. In
dieser Position verbleibt ein nur ca. 5 mm breiter
Spalt zwischen den
Profilkanten der Blend- und Flügelrahmen. Der Beschlag
enthält eine
Zuschlaghemmung und eine integrierte Rastfunktion die
in Dreh-Stellung das Anschlagen des Flügels in
Endposition abbremst.
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Dauerlauf nach DIN EN 12400: Klasse 3
Türbeschlag:
1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Schließfunktion "E"
gemäßDIN EN 179, Fünf-Riegel-Fallenschloss mit
Fallenfeststellung, Drücker/Griff, Einbruchhemmung WK 2
Türbänder:
gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden
Lasten.
Schloss incl. Zubehör:
Antipanik- 5-Riegel- Fallenschloss mit gesicherter
Fallenfeststellung, mit Selbstverriegelung, mit
Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle,
vernickelt, vorgerichtet für
Profilzylinder.Schließplatte.
Außen: Grosse Griffstange
Türschließer mit Rastfeststellung als oben liegender
Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endschlag und Öffnungsdämpfung
hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft
stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6,
entsprechend der Türflügelbreite.
Verglasung:
3-fach Isolierglas, mit thermisch verbessertem
Randverbund
U-Wert Ug: 0,7 W/m²K., Verglasung beidseitig als VSG,
im BereichZwischenpodest absturzsichernd
Fensterbänke
Aussenfensterbänke aus Aluminium-Kantblech (Tiefe ca.
200mm),
gemäß Detail, trittfest unterfüttert, zwischen der
Leibung angeordnet, Farbton wie Fenster
Äußere Verblendung:
Anschluss seitl. und oben (Fenster/ Tür)
Anschluss an Stahlbeton- oder Mauerwerkswand mit
WDVS-System.
Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist
vollflächig mit
Wärmedämmung zu verfüllen.
Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und
Baukörper mit
dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer
Dichtungsfolie
auszuführen, die auf dem Baukörper und den Elementen zu
verkleben ist.
Anschluss unten (Fenster) wie oben mit Fensterbank,
als Türe bodengebunden
Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an,
Höhe
Fußbodenaufbau ca. 150 mm.
Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu
montieren, die als
Aufständerung für das Fenster dient.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil
(Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil
ist mit einem
verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Weiterhin ist innen
und außen eine
Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und
über die
Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper zu
verkleben.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers
ist allseitig
mit Wärmedämmung auszufüllen.
Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss
einer bauseits zu
erbringenden Fußbodenkonstruktion vorzurichten, dazu
ist ein
Aluminium-Winkel zu liefern, welcher als
Fußbodenabschluss dient.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden
Basispunkte
abzustimmen.
Einbauort : Haupteingang EG Treppenhaus
1. 10
Aluminium-Fenster-Türelement, bxh= 2,57 x 8,25 m, 2xDK, 7xFest,
1x1-flg. Türe
1,00
Stck
1. 20 Aluminium-Fenster-Türelement, wie vor, bxh= 7,57 x 3,38 m, 2xDK,
10xFest, 1x2-flg. Türe Aluminium-Fenstertürelement, wie vor, jedoch
b x h = 7,57 x 3,38 m, 2xDK-Flügel, 10xfest verglast,
oberer waagerechter Blendrahmen ca. 225 mm hoch,
1x2-flg., Türe nach innen öffnend mit Stulp,
Einbruchschutzklasse RC2N,
Verglasung und Ausstattung der Türen
beidseitig VSG, sonst wie vor
Einbauort : UG Klasse 1
1. 20
Aluminium-Fenster-Türelement, wie vor, bxh= 7,57 x 3,38 m, 2xDK,
10xFest, 1x2-flg. Türe
1,00
Stck
1. 30 Aluminium-Fensterelement, wie vor, bxh= 7,57 x 2,23 m, 4xDK, 9xfest
verglast Aluminium-Fensterelement, jedoch b x h= 7570 x 2230
mm,
wie vor, jedoch 4 DK-Flügel, 9x fest verglast, oberer
waagerechter Blendrahmen ca. 225 mm hoch, einschl.
Aussenfensterbank, Verglasung innenseitig VSG
sonst wie vor.
Einbauort : EG und OG, Klassenräume
1. 30
Aluminium-Fensterelement, wie vor, bxh= 7,57 x 2,23 m, 4xDK, 9xfest
verglast
4,00
Stck
1. 40 Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor von aussen
demontierbar Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor,
von aussen demontierbar, Glasfalzverleistung von
aussen,
einschl. Anschlusswinkel aus Aluminium L 20/40 mm für
den Anschluss der GK-Verkastung gemäß Detail
Einbauort : EG Kunstvorbereitung und Kunstnebenraum
1. 40
Zulage mittleres Feld Verglasung aussen Delocolor von aussen
demontierbar
1,00
Stck
1. 50 Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch Treppenhaus T30-RS, bxh= 2,57 x
2,80 m, 1-flg. Türe mit festem Seitenteil und Oberlicht Aluminiumtürelement, wie vor, jedoch im Treppenhaus,
T-30 RS, b x h = 2,57 x 2,80 m Aufteilung in 1
Festfeld,
1 Oberlicht und eine 1-flg. Türe (1,25x2,26 m),
Lichte Öffnung >1,20 m, Einbruchschutzklasse
RC2N, Verglasung in ESG,
Ausstattung der Türen sonst wie vor
Einbauort : Treppenhaus UG, EG und OG
EG und OG Übergang zum Bestand
1. 50
Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch Treppenhaus T30-RS, bxh= 2,57 x
2,80 m, 1-flg. Türe mit festem Seitenteil und Oberlicht
5,00
Stck
1. 60 Aluminium-Türelement, wie vor, bxh= 1,33x3,38 m, 1-flg. mit Oberlicht Aluminium-Türelement, wie vor, jedoch
Hinterausgang Flur EG, b x h = 1,33 x 3,38 m,
1-flg., aussen öffnend, Lichte Öffnung >1,20 m,
mit festem Oberlicht,
Einbruchschutzklasse RC2N,
Verglasung und Ausstattung der Türen
beidseitig VSG, sonst wie vor
Einbauort : Hinterausgang EG
1. 60
Aluminium-Türelement, wie vor, bxh= 1,33x3,38 m, 1-flg. mit Oberlicht
1,00
Stck
1. 70 Zulage abschliessbare Fenstergriffe Zulage abschliessbare Fenstergriff,
passend zum Beschlagssystem
in Edelstahl
1. 70
Zulage abschliessbare Fenstergriffe
19,00
Stck
1. 80 Zulage Sonnenschutzverglasung 32 % Zulage für Sonnenschutzverglasung der
gesamten vorgenannten Elemente, 32%
1. 80
Zulage Sonnenschutzverglasung 32 %
1,00
Stck
2 Äußere und innere Sonnenschutzanlagen
2
Äußere und innere Sonnenschutzanlagen
2. 10 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 3,30m,
3-teilig Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca.
7,57 x 3,30m, 3-teilig, getrennt fahrbar, als komplette
Anlage mit elektrischem Antrieb, mit oberer
waagerechter Oberschiene, unterer waagerechte
UNterschiene, senkrechte Führungssstangen, Kordel und
Aufzugsbänder, Farbton de sichtbaren Teile nach
RAL-Karte, bzw. DB 703, liefern und montieren.
Einbauort : UG Klassenraum
2. 10
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 3,30m,
3-teilig
1,00
Stck
2. 20 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 3,50 x 2,30m Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca.
3,50 x 2,30m, ohne Unterteilung als komplette Anlage
mit elektrischem Antrieb, mit oberer waagerechter
Oberschiene, unterer waagerechte UNterschiene,
senkrechte Führungssstangen, Kordel und Aufzugsbänder,
Farbton de sichtbaren Teile nach RAL-Karte,
bzw. DB 703, liefern und montieren.
Einbauort : EG Kunst Vorbereitung und Kunst NR
2. 20
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 3,50 x 2,30m
2,00
Stck
2. 30 Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 2,30m,
2-teilig Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca.
7,57 x 2,30m, leicht aussermittig geteilt, als
komplette Anlage mit elektrischem Antrieb, mit oberer
waagerechter Oberschiene, unterer waagerechte
UNterschiene, senkrechte Führungssstangen, Kordel und
Aufzugsbänder, Farbton der sichtbaren Teile nach
RAL-Karte, bzw. DB 703, liefern und montieren.
Einbauort : EG Kunst und OG Klassenräume 2+3
2. 30
Äussere Raffstoreanlage, Typ Warema E80A6S, bxh = ca. 7,57 x 2,30m,
2-teilig
3,00
Stck
2. 40 Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter,
für alle zuvor beschriebenen Anlagen, Fabrikat Warema
2. 40
Steuerungszentrale einschl. Wind und Sonnenwächter
1,00
Stck
2. 50 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
7,60 x 3,30 m, 2-teilig Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen
127 mm,
bxh = ca. 7,60 x 3,30 m, 2-teilig, Stoff nach
Kollektion,
PG 3, Bedienung über Kette Monocomando,
als Anlage komplett liefern und montieren.
Einbauort: UG Klassenraum
2. 50
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
7,60 x 3,30 m, 2-teilig
1,00
Stck
2. 60 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
3,50 x 2,30 m Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen
127 mm,
bxh = ca. 3,50 x 2,30 m, Stoff nach Kollektion,
PG 3, Bedienung über Kette Monocomando,
als Anlage komplett liefern und montieren.
Einbauort: EG Kunstraum und Kunstnebenraum
2. 60
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
3,50 x 2,30 m
2,00
Stck
2. 70 Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
7,60 x 2,30 m, 2-teilig Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba, Lamellen
127 mm,
bxh = ca. 7,60 x 2,30 m, 2-teillg, Stoff nach
Kollektion,
PG 3, Bedienung über Kette Monocomando,
als Anlage komplett liefern und montieren.
Einbauort: EG Kunstraum, OG Klassenräume 2+3
2. 70
Innere Vertikaljalousie, Typ MHZ oder Teba,Lamellen 127 mm, bxh = ca.
7,60 x 2,30 m, 2-teilig
3,00
Stck
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 10 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf
ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die
Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel müssen
spätestens 3 Tage nach Ausführung ( keine Anerkennung
bei einer späteren Vorlage) der Bauleitung vorliegen.
Für evtl.erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen: Facharbeiter
3. 10
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std.
3. 20 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf
ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die
Bauleitung auszuführen. Die Stundenzettel müssen
spätestens 3 Tage nach Ausführung ( keine Anerkennung
bei einer späteren Vorlage) der Bauleitung vorliegen.
Für evtl.erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen: Helfer
3. 20
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std.