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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Schlosser / Stahlbau ZTV Schlosser / Stahlbau
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Beim Schweißen ist zu beachten, dass nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeit eine Brandwache einzurichten und für den Zeitraum von mind. 180 min vorzuhalten ist. Dies ist vor allem auch dann einzuhalten, wenn der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten auf das Ende der normalen täglichen Arbeitszeit fällt. Dieser Einsatz ist im Bautagebuch zu dokumentieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese runterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
Das Gebäude wird nach QNG zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang das Anhangdokument 313 aus dem QNG-Anfordeungskatalog zu beachten. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
ZTV Schlosser / Stahlbau
01 Haus 1
01
Haus 1
01.__.01 Balkongeländer mit Ornament Balkongeländer, feuerverzinkt, mit Ober- und Untergurt, vertikalen Füllstäben, Handlauf, Befestigungsmittel aus Edelstahl liefern und montieren.
Ober-, Mittel- und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Abstand Unter- und Mittelgurt ca. 58 cm
Füllstäbe zwischen Unter- und Mittelgurt: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Abstand Mittel- und Obergurt ca. 10 cm
Im Abstand von 32 cm senkrecht FL 40/10 mm
Dazwischen Kreuz auf FL 40/10 mm
Handlauf: Holz, Durchmesser 4 cm, Oberflächenbehandlung geeignet für freie Bewitterung, aufgeständert auf Rundstand Durchmesser 16 mm, Beschichtung wie Geländer, Ecken als Formteile oder auf Gehrung
Aufständerung des Geländers mit Rundstahl Durchmesser 16 mm und Fußplatte, Beschichtung wie Geländer, befestigt auf einer geneigten Betonaufkantung.
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF
Geländerlänge je Balkon: 1,50+2,40 bis 7,15+1,50 m
siehe Plan Geländer Optional Variante 3 für Haus 1 und
1423_Detail_1.51_(-)_Balkon 2.OG
01.__.01
Balkongeländer mit Ornament
195,10
m
01.__.02 Absturzsicherung Fenster als Absturzsicherung vor bodentiefen Fenster, Befestigung in der Laibung an vorhandenen Ejot-Haltern
Breite: 1,01m
01.__.02
Absturzsicherung Fenster
W
12,00
St
01.__.03 Beschichtung Zulage Zulage für eine Pulverbeschichtung aller Stahlteile des zuvor beschriebenen Geländers und der Absturzsicherungen, Farbton nach Wahl des AG
01.__.03
Beschichtung Zulage
P
1,00
psch
01.__.04 Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert Treppen-, Podestgeländer, grundiert, Ober- und Untergurt mit vertikalen Füllstäben, Handlauf mit allen Befestigungsmitteln liefern und montieren.
Ober und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, geölt, Durchmesser 40 mm, Ecken abgerundet, aufgeständert mit Rundstahl Durchmesser 16 mm
OK Handlauf: 0,90 über OKFF
Die Befestigung des Geländers erfolgt mit Flachstahl und Kopfplatte und Hutmuttern an den Stirnseiten von Betondecken / Treppenläufen.
in Anlehnung an Plan Geländer Variante 1
Befestigung siehe Plan 1423_Detail_1.44_(-)_Abschluss Treppenauge
01.__.04
Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert
48,20
m
02 Haus 2
02
Haus 2
02.__.01 Balkongeländer, Füllung Flachstahl Balkongeländer, feuerverzinkt, mit Ober- und Untergurt, vertikalen Füllstäben, Handlauf, Befestigungsmittel aus Edelstahl liefern und montieren.
Ober- und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Abstand Unter- und Obergurt ca. 68 cm
Füllstäbe zwischen Unter- und Mittelgurt: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, Durchmesser 4 cm, Oberflächenbehandlung geeignet für freie Bewitterung, aufgeständert auf Rundstand Durchmesser 16 mm, Beschichtung wie Geländer, Ecken als Formteile oder auf Gehrung
Aufständerung des Geländers mit Rundstahl Durchmesser 16 mm und Fußplatte, Beschichtung wie Geländer, befestigt auf einer geneigten Betonaufkantung.
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF
Geländerlänge je Balkon: 1,50+2,40 bis 7,15+1,50 m
siehe Plan Geländer Variante 1 für Haus 1 und
1423_Detail_2.36_(-)_Balkon 1.OG
02.__.01
Balkongeländer, Füllung Flachstahl
169,20
m
02.__.02 Absturzsicherung Fenster als Absturzsicherung vor bodentiefen Fenster, Befestigung in der Laibung an vorhandenen Ejot-Haltern
Breite: 1,01m
02.__.02
Absturzsicherung Fenster
W
26,00
02.__.03 Beschichtung Zulage Zulage für eine Pulverbeschichtung aller Stahlteile des zuvor beschriebenen Geländers und der Absturzsicherungen, Farbton nach Wahl des AG
02.__.03
Beschichtung Zulage
P
1,00
psch
02.__.04 Handlauf Holz durchlaufend Durchlaufender Handlauf aus Eiche, Durchmesser ca. 40 mm, Eckausbildungen auf Gehrung oder mit Formteilen gemäß gesonderter Position mit Handlaufhaltern aus Edelstahl befestigt, liefern und montieren, inklusive Befestigungsmittel aus Edelstahl. An freien Enden nach unten abgebogen.
Befestigung an Beton- oder Mauerwerkswänden
02.__.04
Handlauf Holz durchlaufend
35,28
m
02.__.05 Handlauf Holz Zulage Formteile Zulage zum durchlaufenden Holzhandlauf für Eckausbildungen und Endstücke aus Formteilen
.
02.__.05
Handlauf Holz Zulage Formteile
12,00
St
02.__.06 Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert Treppen-, Podestgeländer, grundiert, Ober- und Untergurt mit vertikalen Füllstäben, Handlauf mit allen Befestigungsmitteln liefern und montieren.
Ober und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, geölt, Durchmesser 40 mm, Ecken abgerundet, aufgeständert mit Rundstahl Durchmesser 16 mm
OK Handlauf: 0,90 über OKFF
Die Befestigung des Geländers erfolgt mit Flachstahl und Kopfplatte und Hutmuttern an den Stirnseiten von Betondecken / Treppenläufen.
Lage: Podestabschluss DG
02.__.06
Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert
1,20
m
03 Haus 3
03
Haus 3
03.__.01 Balkongeländer, Füllung Rundstahl Balkongeländer, feuerverzinkt, mit Ober- und Untergurt, vertikalen Füllstäben, Handlauf, Befestigungemittel aus Edelstahl liefern und montieren.
Ober- und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Abstand Unter- und Obergurt ca. 68 cm
Füllstäbe zwischen Unter- und Mittelgurt: Rundstahl Durchmesser 12 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, Durchmesser 4 cm, Oberflächenbehandlung geeignet für freie Bewitterung, aufgeständert auf Rundstahl Durchmesser 16 mm, Beschichtung wie Geländer, Ecken als Formteile oder auf Gehrung
Aufständerung des Geländers mit Rundstahl Durchmesser 16 mm und Fußplatte, Beschichtung wie Geländer, befestigt auf einer geneigten Betonaufkantung.
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF
Geländerlänge je Balkon: 1,50+2,40 bis 7,15+1,50 m
siehe Plan Geländer Optional Variante 2 und
1423_Detail_3.36_(-)_Balkon 1.OG (unterseitig gerade)
03.__.01
Balkongeländer, Füllung Rundstahl
68,30
m
03.__.02 Absturzsicherung Fenster 1,01 m als Absturzsicherung vor bodentiefen Fenster, Befestigung in der Laibung an vorhandenen Ejot-Haltern
Breite: 1,01m
03.__.02
Absturzsicherung Fenster 1,01 m
W
20,00
03.__.03 Absturzsicherung Fenster 1,34 m als Absturzsicherung vor bodentiefen Fenster, Befestigung in der Laibung an vorhandenen Ejot-Haltern
Breite: 1,34m
03.__.03
Absturzsicherung Fenster 1,34 m
W
2,00
03.__.04 Beschichtung Zulage Zulage für eine Pulverbeschichtung aller Stahlteile des zuvor beschriebenen Geländers und der Absturzsicherungen, Farbton nach Wahl des AG
03.__.04
Beschichtung Zulage
P
1,00
psch
03.__.05 Handlauf Holz durchlaufend Durchlaufender Handlauf aus Eiche, Durchmesser ca. 40 mm, Eckausbildungen auf Gehrung oder mit Formteilen gemäß gesonderter Position mit Handlaufhaltern aus Edelstahl befestigt, liefern und montieren, inklusive Befestigungsmittel aus Edelstahl. An freien Enden nach unten abgebogen.
Befestigung an Beton- oder Mauerwerkswänden
03.__.05
Handlauf Holz durchlaufend
35,28
m
03.__.06 Handlauf Holz Zulage Formteile Zulage zum durchlaufenden Holzhandlauf für Eckausbildungen und Endstücke aus Formteilen
.
03.__.06
Handlauf Holz Zulage Formteile
12,00
St
03.__.07 Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert Treppen-, Podestgeländer, grundiert, Ober- und Untergurt mit vertikalen Füllstäben, Handlauf mit allen Befestigungsmitteln liefern und montieren.
Ober und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Füllstäbe: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, geölt, Durchmesser 40 mm, Ecken abgerundet, aufgeständert mit Rundstahl Durchmesser 16 mm
OK Handlauf: 0,90 über OKFF
Die Befestigung des Geländers erfolgt mit Flachstahl und Kopfplatte und Hutmuttern an den Stirnseiten von Betondecken / Treppenläufen.
Lage: Podestabschluss DG
03.__.07
Stabgeländer grundiert, Handlauf Holz aufgeständert
1,20
m
04 Tiefgarage
04
Tiefgarage
04.__.01 Treppengeländer, Füllung Flachstahl Treppengeländer, feuerverzinkt, mit Ober- und Untergurt, vertikalen Füllstäben, Handlauf, Befestigungsmittel aus Edelstahl liefern und montieren.
Ober- und Untergurt: Flachstahl 40/10 mm
Abstand Unter- und Obergurt ca. 68 cm
Füllstäbe zwischen Unter- und Mittelgurt: Flachstahl 40/10 mm, e=100 mm
Handlauf: Holz, Durchmesser 4 cm, Oberflächenbehandlung geeignet für freie Bewitterung, aufgeständert auf Rundstand Durchmesser 16 mm, Beschichtung wie Geländer, Ecken als Formteile oder auf Gehrung
Aufständerung des Geländers mit Rundstahl Durchmesser 16 mm und Fußplatte, Beschichtung wie Geländer, befestigt auf einer geneigten Betonaufkantung.
Geländerhöhe: 0,90 m über OKFF
Lage: Treppenabgang Tiefgarage Ache F-G, Plan UG Haus 1
04.__.01
Treppengeländer, Füllung Flachstahl
7,80
m
05 über alles
05
über alles
05.__.01 Statik Erstellen einer prüffähigen statischen Berechnung für alle beschriebenen Bauteile.
Vorlage beim Prüfingenieur und Einarbeiten von dessen Auflagen.
05.__.01
Statik
P
1,00
psch
05.__.02 Planung Erstellen von Werkstatt- und Detailplänen für alle beschriebenen Leistungen.
Einschließlich Aufmaße vor Ort.
Die Pläne sind rechtzeitig vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Pläne begonnen werden.
05.__.02
Planung
P
1,00
psch
05.__.03 Gerüst Gerüst oder Hebebühne für die Montage der Balkone, Treppen, Geländer
05.__.03
Gerüst
P
1,00
psch
05.__.04 Kran Kran für die Montage der Balkone, Treppen, Geländer
05.__.04
Kran
P
1,00
psch
05.__.05 Stundenlohn Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
05.__.05
Stundenlohn Mittellohn
E
1,00
h