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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Sonstige Vorbemerkungen Folgende Arbeiten sind zu erbringen: DIN 18360 ATV Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen in der jeweils gültigen Fassung.
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt zwingend die fristgerechte Einreichung des Angebots voraus. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eine Wertung des Angebots erfolgt ausschließlich bei vollständiger und ordnungsgemäßer Einreichung sämtlicher geforderter, vollständig ausgefüllter Unterlagen. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Sämtliche Einzelpreise sind als Nettopreise in Euro (EUR) anzugeben.
Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er die Leistungsbeschreibung sowie sämtliche technischen und allgemeinen Vorbemerkungen vollständig zur Kenntnis genommen hat und diese uneingeschränkt anerkennt.
Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind nur wirksam, sofern sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
Die vorstehenden Bestimmungen werden durch die Vertragspartner mit rechtsverbindlicher Unterschrift anerkannt und sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
Diese Ausschreibungsunterlagen liegen zusätzlich zur PDF-Datei auch im GAEB-Format (D83, P83) vor.
Bei der Angebotsabgabe ist eine GAEB-Datei (D84, P84) beizulegen.
Sonstige Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingunen Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen fürBauleistungen (ATV gemäß VOB Teil C) –Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (DIN 18299) gelten als Ganzes.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Baugebiet liegt in der Stadt Erding, nahe bei München, und wird von den folgenden Straßen begrenzt:
· Greisslbräustraße
· Am Emplkeller
· Ende Finkenstraße
Das Baugebiet ist über öffentliche Straßen zu erreichen.Die Grundstücke sind vor Abgabe eines Angebotes durch den AN zu besichtigen. Das Baugrundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch im Rohbauzustand.
0.1.2 Art der baulichen Maßnahmen
Gegenstand der Ausschreibung sind die in den folgenden Titeln beschriebenen Schlosser- und Metallbauarbeiten für:
· MFH mit 15 Wohnungen, Haus A
· MFH mit 17 Wohnungen, Haus B
· MFH mit 24 Wohnungen (betreutes Wohnen), Haus C
· MFH mit 50 Wohnungen (betreutes Wohnen); Haus D
Die Mehrfamilienhäuser werden in Massivbauweise errichtet.
Die Gebäude sind der Gebäudeklasse 4 bzw. 5 der BayBO zuzuordnen: Gebäude A, B und C gehören zur Gebäudeklasse 4, Gebäude D zur Gebäudeklasse 5.
Eine erforderliche BE kann nur auf den Flächen der Grundstücke eingerichtet werden.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Zu beachten ist, dass die Baustelle insgesamt nur über eingeschränkte Platzverhältnisse verfügt. Seitlich ausgewiesene Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind nicht vorhanden (umliegende Straßen: Greißlbräustraße, Am Emplkeller, Rotkreuzstraße).
Das bedeutet, dass die temporäre Materialbeförderung zu den abgestimmten Materialcontainern bzw. Lagerplätzen auf der Baustelle mit den Fahrzeugen im Detail mit der Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt werden muss, ebenso wie die Möglichkeiten für dauerhaftes Parken.
Öffentlicher Raum darf nicht ohne Beantragung bei den Behörden, seitens des AN, in Benutzung genommen werden.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Auf den öffentlichen Straßen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie der örtlichen Beschilderung zu beachten. Die öffentlichen Straßen außerhalb des mit einem Bauzaun umschlossenen Baugebiets sind freizuhalten. Eventuell vorhandene Schacht- und Kanaldeckel in den Erschließungsflächen sind ebenfalls freizuhalten.
0.1.5 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume: Die Bereitstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Sanitäreinrichtung gelten als bauliche Leistungen des Auftraggebers (AG). Die Sanitäreinrichtungen stehen allen Auftragnehmern (AN) während der gesamten Bauzeit zur Verfügung.
Sämtliche Kosten für die Sanitäreinrichtungen, einschließlich der wöchentlichen Reinigung und der regelmäßigen Instandhaltung, trägt der Auftraggeber.
Lagerflächen stehen im Baustellenbereich nur eingeschränkt zur Verfügung und dürfen ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden.
Das Lagern von Druckgasflaschen ist grundsätzlich untersagt und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bauleiters (AG) zulässig.
Für jedes Gebäude ist bauseits ein Baustromverteilerkasten vorhanden. Der Bauwasseranschluss wird gleichfalls bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Vorhaltung und den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom werden auf die beteiligten Firmen umgelegt und bei der Rechnungsstellung einschließlich MwSt. ohne weiteren Nachweis jeweils mit 0,25% in Abzug gebracht. Durch den AG wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Dem Bieter werden hierfür 0,75% der Bruttoschlussrechnungssumme abgezogen.
0.1.7 Lage, Art und Anschlusswert sowie Bedingungen für Bauwasser und Baustrom siehe Punkt 0.1.6.
0.1.8 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: Die Benutzung der Flächen für Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb und außerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Die Leistung beinhaltet auch das eigenständige Einholen von Genehmigungen und ggf. erforderlicheAbstimmungen mit dem Eigentümer und/oder Behörden.Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim AN.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein erhöhter Baulärm entsteht. Wegen der umliegenden Wohnbebauung ist die Lärmbelästigung der Umgebung auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und hierzu ein Lärmschutzkonzept durchden AN vorzulegen. Die Geräuschemissionen dürfen die Immisionsrichtwerte der TA-Lärm nicht überschreiten.
Eventuelle Ausnahmen von den gesetzlichen Ruhezeiten sind seitens des AN bei den Behörden zu beantragen.
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Auftragnehmer (AN) gilt als Abfallerzeuger und Abfallbesitzer im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er übernimmt sämtliche Pflichten des Auftraggebers (AG) zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung der im Rahmen der Leistung anfallenden Abfälle.
Die Entsorgung hat unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsrechts sowie der Nachweisverordnung, zu erfolgen.
Die anfallenden Abfallmengen sind – soweit erforderlich – in das Abfallwirtschaftskonzept sowie in die Abfallbilanz des AN aufzunehmen.
Sämtliche nach den abfallrechtlichen Vorschriften erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung (insbesondere Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Registerbelege) sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Der jeweils letzte Begleitschein ist dem AG unaufgefordert in Kopie zu übergeben.
Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass die zuständige Abfallwirtschaftsbehörde dem AG auf Anfrage Auskunft über die Zuverlässigkeit und Fachkunde des AN im Hinblick auf die Durchführung der Abfallentsorgung erteilt.
01.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen,
Bauwerken, Grenzsteinen u. Ä. im Bereich der Baustelle.
Auf den zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen befinden sich keine besonders zu schützenden Objekte im Sinne dieser Position.
Das Überschwenken von Lasten über Flächen benachbarter Grundstücke ist unzulässig.
Flächen, die im Zuge der Bauausführung mit Fahrzeugen (z. B. Kettenfahrzeugen) befahren werden und bei denen eine Beschädigung der Oberflächen oder der Tragschichten zu erwarten ist, sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Lastverteilungsplatten) zu schützen.
Öffentliche Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle sind vom AN in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Durch den Baustellenbetrieb verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.
0.1.12 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung jeglicherErd- und Tiefbauarbeiten über die Art und Lage eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
0.1.13 Bestätigung, dass die im jew. Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt werden.
Der Baugrund des Baugebietes wurde vor der Veräußerung des Grundstücks an den AG auf Kampfmittel untersucht. Der Bieter kann bei der Angebotsabgabe davon ausgehen, dass für das Baugrundstück Kampfmittelfreiheit besteht.
0.1.14 Ggf. gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:Die Baumaßnahme unterliegt der Baustellenverordnung(BaustellV) vom 10.06.1998 in ihrer aktuellen Fassung(wesentlich novelliert: 01.04.2023, zuletzt geändert am 20.12.2025)
Der AG hat zur Wahrnehmung seiner Pflicht i. S. der
BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) beauftragt. Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die sicherheitsund gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle.
Der AN muss für die Dauer der Arbeiten eine verantwortliche Ansprechperson für Sicherheits- und Gesundheitsfragen benennen. Der AN und seine Nachunternehmer müssen alle wichtigen Unterlagen für Sicherheit und Gesundheit rechtzeitig bereitstellen.
Änderungen im Ablauf der Arbeiten müssen sofort dem AG, seinem Vertreter, dem SiGeKo und der Bauleitung gemeldet werden.
0.1.15 Weitergabe von Leistungen:
Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der Zustimmung des AG. Subunternehmer sind dem AG vor Auftragsvergabe zu benennen. Kaskaden von mehreren Nachunternehmen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
0.2.1 Angaben zur Baufreiheit, Arbeitszeiten und Arbeitsablauffolge/ Ausführung
1.Während des Bauens steht das Gebäude leer. Für die Zugänge wird eine Baustellenschließung eingeführt. Die Firmen erhalten je einen Schlüssel ausgeliehen.
2.Die Arbeitsleistungen auf der Baustelle sind während folgender Regelzeiten auszuführen:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr; bei schriftlicher Anforderung durch die Bauleitung des AG auch samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr zu gewährleisten.
3.Geplante Arbeitsphasen, Pausen und Einschränkungen
Die Arbeiten sollen am Stück ausgeführt werden, beginnend mit Haus A,gefolgt von Haus B, anschließend Haus C und Haus D (oder nach Wahl des Bauleiters AG). Arbeiten, die massiven Erschütterungen mit sich bringen, sind terminlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
Die angegebene Arbeitsablauffolge kann von der Bauleitung aus örtlichen Gegebenheiten oder aus zwingenden Gründen geändert werden.Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Teilabschnitte vorzeitig fertig stellen zu lassen.
0.2.2 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet. Angrenzende Flächen, Gegenstände und Bereiche dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind zubeachten. Das Abstellen von Gefahrstoffen für mehr als 24 Stunden gilt als Lagerung. Gefahrstoffe sind auf den für den Fortgang der Arbeiten notwendigenTagesverbrauch zu begrenzen.
Die Liegenschaften haben zur Lagerung von Gefahrstoffen keine Entsprechende Genehmigung. Deshalb ist das Abstellen von Gefahrstoffen über den vorgenannten Zeitraum hinaus inder Regel nicht zulässig. Auch ist es zwingend notwendig, dass die Bauherren entsprechendeInformationen für den Fall einer Betriebsstörung (z. B. Brand, Austreten des Stoffes in die Kanalisation, etc.)vorliegen. Grundsätzlich dürfen daher ohne Genehmigung die Bauherren keine Gefahrstoffe gelagert werden. Art,Menge und Gefahrenmerkmale der Stoffe (Sicherheitsdatenblätter) sind deshalb dem Bauherren rechtzeitig vor Ausführungsbeginn anzuzeigen.
0.2.3 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Die StVO ist einzuhalten. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelungdes Verkehrs im Bereich der angrenzenden Straßen inklusive ggf. erforderlicher Absperrungen undBeschilderungen und innerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Diese Verkehrssicherungspflicht beginnt mit den Benutzungsbeginn und endet mit derAbnahme durch den AG.
Das Baugebiet ist über öffentliche Straßen zu erreichen.Die Grundstücke sind vor Abgabe eines Angebotes durch den AN zu besichtigen. Das Baugrundstück befindet sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch im Rohbauzustand.
0.1.2 Art der baulichen Maßnahmen
Gegenstand der Ausschreibung sind die in den folgenden Titeln beschriebenen Schlosser- und Metallbauarbeiten für:
· MFH mit 15 Wohnungen, Haus A
· MFH mit 17 Wohnungen, Haus B
· MFH mit 24 Wohnungen (betreutes Wohnen), Haus C
· MFH mit 50 Wohnungen (betreutes Wohnen); Haus D
Die Mehrfamilienhäuser werden in Massivbauweise errichtet.
Die Gebäude sind der Gebäudeklasse 4 bzw. 5 der BayBO zuzuordnen: Gebäude A, B und C gehören zur Gebäudeklasse 4, Gebäude D zur Gebäudeklasse 5.
Eine erforderliche BE kann nur auf den Flächen der Grundstücke eingerichtet werden.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Zu beachten ist, dass die Baustelle insgesamt nur über eingeschränkte Platzverhältnisse verfügt. Seitlich ausgewiesene Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind nicht vorhanden (umliegende Straßen: Greißlbräustraße, Am Emplkeller, Rotkreuzstraße).
Das bedeutet, dass die temporäre Materialbeförderung zu den abgestimmten Materialcontainern bzw. Lagerplätzen auf der Baustelle mit den Fahrzeugen im Detail mit der Bauleitung des Auftraggebers abgestimmt werden muss, ebenso wie die Möglichkeiten für dauerhaftes Parken.
Öffentlicher Raum darf nicht ohne Beantragung bei den Behörden, seitens des AN, in Benutzung genommen werden.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Auf den öffentlichen Straßen sind die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie der örtlichen Beschilderung zu beachten. Die öffentlichen Straßen außerhalb des mit einem Bauzaun umschlossenen Baugebiets sind freizuhalten. Eventuell vorhandene Schacht- und Kanaldeckel in den Erschließungsflächen sind ebenfalls freizuhalten.
0.1.5 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume: Die Bereitstellung, Unterhaltung und der Betrieb der Sanitäreinrichtung gelten als bauliche Leistungen des Auftraggebers (AG). Die Sanitäreinrichtungen stehen allen Auftragnehmern (AN) während der gesamten Bauzeit zur Verfügung.
Sämtliche Kosten für die Sanitäreinrichtungen, einschließlich der wöchentlichen Reinigung und der regelmäßigen Instandhaltung, trägt der Auftraggeber.
Lagerflächen stehen im Baustellenbereich nur eingeschränkt zur Verfügung und dürfen ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden.
Das Lagern von Druckgasflaschen ist grundsätzlich untersagt und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bauleiters (AG) zulässig.
Für jedes Gebäude ist bauseits ein Baustromverteilerkasten vorhanden. Der Bauwasseranschluss wird gleichfalls bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Vorhaltung und den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom werden auf die beteiligten Firmen umgelegt und bei der Rechnungsstellung einschließlich MwSt. ohne weiteren Nachweis jeweils mit 0,25% in Abzug gebracht. Durch den AG wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Dem Bieter werden hierfür 0,75% der Bruttoschlussrechnungssumme abgezogen.
0.1.7 Lage, Art und Anschlusswert sowie Bedingungen für Bauwasser und Baustrom siehe Punkt 0.1.6.
0.1.8 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: Die Benutzung der Flächen für Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs innerhalb und außerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Die Leistung beinhaltet auch das eigenständige Einholen von Genehmigungen und ggf. erforderlicheAbstimmungen mit dem Eigentümer und/oder Behörden.Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim AN.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass kein erhöhter Baulärm entsteht. Wegen der umliegenden Wohnbebauung ist die Lärmbelästigung der Umgebung auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und hierzu ein Lärmschutzkonzept durchden AN vorzulegen. Die Geräuschemissionen dürfen die Immisionsrichtwerte der TA-Lärm nicht überschreiten.
Eventuelle Ausnahmen von den gesetzlichen Ruhezeiten sind seitens des AN bei den Behörden zu beantragen.
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Auftragnehmer (AN) gilt als Abfallerzeuger und Abfallbesitzer im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er übernimmt sämtliche Pflichten des Auftraggebers (AG) zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung der im Rahmen der Leistung anfallenden Abfälle.
Die Entsorgung hat unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsrechts sowie der Nachweisverordnung, zu erfolgen.
Die anfallenden Abfallmengen sind – soweit erforderlich – in das Abfallwirtschaftskonzept sowie in die Abfallbilanz des AN aufzunehmen.
Sämtliche nach den abfallrechtlichen Vorschriften erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung (insbesondere Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Registerbelege) sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Der jeweils letzte Begleitschein ist dem AG unaufgefordert in Kopie zu übergeben.
Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass die zuständige Abfallwirtschaftsbehörde dem AG auf Anfrage Auskunft über die Zuverlässigkeit und Fachkunde des AN im Hinblick auf die Durchführung der Abfallentsorgung erteilt.
01.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Bauteilen,
Bauwerken, Grenzsteinen u. Ä. im Bereich der Baustelle.
Auf den zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen befinden sich keine besonders zu schützenden Objekte im Sinne dieser Position.
Das Überschwenken von Lasten über Flächen benachbarter Grundstücke ist unzulässig.
Flächen, die im Zuge der Bauausführung mit Fahrzeugen (z. B. Kettenfahrzeugen) befahren werden und bei denen eine Beschädigung der Oberflächen oder der Tragschichten zu erwarten ist, sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Lastverteilungsplatten) zu schützen.
Öffentliche Verkehrsflächen im Bereich der Baustelle sind vom AN in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Durch den Baustellenbetrieb verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.
0.1.12 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung jeglicherErd- und Tiefbauarbeiten über die Art und Lage eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen zu informieren.
0.1.13 Bestätigung, dass die im jew. Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und ggf. Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt werden.
Der Baugrund des Baugebietes wurde vor der Veräußerung des Grundstücks an den AG auf Kampfmittel untersucht. Der Bieter kann bei der Angebotsabgabe davon ausgehen, dass für das Baugrundstück Kampfmittelfreiheit besteht.
0.1.14 Ggf. gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:Die Baumaßnahme unterliegt der Baustellenverordnung(BaustellV) vom 10.06.1998 in ihrer aktuellen Fassung(wesentlich novelliert: 01.04.2023, zuletzt geändert am 20.12.2025)
Der AG hat zur Wahrnehmung seiner Pflicht i. S. der
BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) beauftragt. Der SiGeKo nimmt jederzeit Einfluss auf die sicherheitsund gesundheitstechnisch korrekte Abwicklung der Baustelle.
Der AN muss für die Dauer der Arbeiten eine verantwortliche Ansprechperson für Sicherheits- und Gesundheitsfragen benennen. Der AN und seine Nachunternehmer müssen alle wichtigen Unterlagen für Sicherheit und Gesundheit rechtzeitig bereitstellen.
Änderungen im Ablauf der Arbeiten müssen sofort dem AG, seinem Vertreter, dem SiGeKo und der Bauleitung gemeldet werden.
0.1.15 Weitergabe von Leistungen:
Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der Zustimmung des AG. Subunternehmer sind dem AG vor Auftragsvergabe zu benennen. Kaskaden von mehreren Nachunternehmen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
0.2.1 Angaben zur Baufreiheit, Arbeitszeiten und Arbeitsablauffolge/ Ausführung
1.Während des Bauens steht das Gebäude leer. Für die Zugänge wird eine Baustellenschließung eingeführt. Die Firmen erhalten je einen Schlüssel ausgeliehen.
2.Die Arbeitsleistungen auf der Baustelle sind während folgender Regelzeiten auszuführen:
Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr; bei schriftlicher Anforderung durch die Bauleitung des AG auch samstags von 07:00 bis 12:00 Uhr zu gewährleisten.
3.Geplante Arbeitsphasen, Pausen und Einschränkungen
Die Arbeiten sollen am Stück ausgeführt werden, beginnend mit Haus A,gefolgt von Haus B, anschließend Haus C und Haus D (oder nach Wahl des Bauleiters AG). Arbeiten, die massiven Erschütterungen mit sich bringen, sind terminlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen.
Die angegebene Arbeitsablauffolge kann von der Bauleitung aus örtlichen Gegebenheiten oder aus zwingenden Gründen geändert werden.Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Teilabschnitte vorzeitig fertig stellen zu lassen.
0.2.2 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet. Angrenzende Flächen, Gegenstände und Bereiche dürfen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind zubeachten. Das Abstellen von Gefahrstoffen für mehr als 24 Stunden gilt als Lagerung. Gefahrstoffe sind auf den für den Fortgang der Arbeiten notwendigenTagesverbrauch zu begrenzen.
Die Liegenschaften haben zur Lagerung von Gefahrstoffen keine Entsprechende Genehmigung. Deshalb ist das Abstellen von Gefahrstoffen über den vorgenannten Zeitraum hinaus inder Regel nicht zulässig. Auch ist es zwingend notwendig, dass die Bauherren entsprechendeInformationen für den Fall einer Betriebsstörung (z. B. Brand, Austreten des Stoffes in die Kanalisation, etc.)vorliegen. Grundsätzlich dürfen daher ohne Genehmigung die Bauherren keine Gefahrstoffe gelagert werden. Art,Menge und Gefahrenmerkmale der Stoffe (Sicherheitsdatenblätter) sind deshalb dem Bauherren rechtzeitig vor Ausführungsbeginn anzuzeigen.
0.2.3 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Die StVO ist einzuhalten. Der AN hat alle Maßnahmen zur Sicherung und Regelungdes Verkehrs im Bereich der angrenzenden Straßen inklusive ggf. erforderlicher Absperrungen undBeschilderungen und innerhalb der ihm überlassenen Fläche durchzuführen. Diese Verkehrssicherungspflicht beginnt mit den Benutzungsbeginn und endet mit derAbnahme durch den AG.
Allgemeine Technische Vertragsbedingunen
Weitergabe von Leistungen Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf
der Zustimmung des AG.
Kaskaden von mehreren Nachunternehmen (SUB´s) sind nur
nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
Als Subunternehmer sind vorgesehen
(vom Auftragnehmer einzutragen):
Gewerk 01: Firma:
Gewerk 02: Firma:
Gewerk 03: Firma:
Gewerk 04: Firma:
Weitergabe von Leistungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN SCHLOSSERARBEITEN 1. AUSFÜHRUNG/NORMEN
1.1 Grundlage und Bestandteil der angebotenen
Leistungen bilden die Bedingungen der VOB, Teil B und C
in der gültigen Form zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses
Mitgeltende Normen für die Ausführung sind:
- VOB Teil C
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 1623, Teil 2 Flacherzeugnisse aus Stahl
- DIN 17440 (Nichtrostende Stähle, Technische Lie
ferbedingungen)
- DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- DIN 18335 Stahlbauarbeiten
- DIN 18360 Metallbauarbeiten
- DIN 18363 Maler-, und Lackierarbeiten
- DIN 10064 Treppen; Begriffe
- DIN 18065 Gebäudetreppen; Hauptmaße
- EN 1090 1-3 Ausführung von Stahltragwerken und
Aluminiumtragwerken
- DIN EN 10025 warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten
Baustählen
- DIN EN 10130 kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus
weichen Stählen,
- EN 10130:1991 Deutsche Fassung: nichtrostende
Stähle
Sofern in der EN 1090 1-3 nicht geregelt: gelten:
- DIN 18801 Stahlhochbau; Bemessung; Konstruktion,
Herstellung
- DIN 18 808 Stahlbauten; Tragwerke aus Hohlprofilen
unter vorwiegend ruhender Beanspruchung
- DIN 8551 Teil 1 Schweißnahtvorbereitung: Fugen
formen an Stahl: Gasschweißen, Lichtbogenhand
schweißen und Schutzgasschweißen
- DIN 8551 Teil 4 Schweißnahtvorbereitung; Fugenformen
an Stahl; Unter-Pulver-Schweißen
- DIN 267 Mechanische Verbindungselemente; Tech
nische Lieferbedingungen
- DIN EN 20898 Teil 1 Mechanische Eigenschaften
von Verbindungselementen
Teil 1: Schrauben (ISO 898-1:1988); Deutsche Fassung
EN 20898-1:1991 DIN ISO 898
Teil 2 Mechanische Eigenschaften von
Verbindungselementen;
Muttern mit festgelegten Prüfkräften.
- DIN 24 531 Trittstufen aus Gitterrost für Treppen aus
Stahl
- Sonstige relevante DIN- / EN-Normen
- die Regeln der Technik
-GEG
- die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
/ Herstellerrichtlinien in der gültigen Formzum
Zeitpunkt der
Ausführung
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich
einschließlich notwendiger Nebenleistungen wie
Lieferung, An- und Abtransport sowie fachgerechter
Entsorgung.
Für die Ausführung der Arbeiten dieses LVs sind
gem. EN 1090-2, Tabelle A.3 für die Ausführungsklasse
EXC 1
alle Nachweise des Fachbetriebs zu erbringen.
Der Nachweis gem. EN 1090-1 Tabelle ZA.2 (System
der Konformitätsbescheinigung) 2+ ist durch denAN dem
Angebot beizulegen.
Zertifirungsstelle (von Bieter einzutragen)
Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt:Der
Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe
VOB §
4 Nr.3) Insbeondere geltend zumachen bei:
I. Unzweckmäßiger Beschaffenheit der vorgeschriebenen
Bauteile, z.B. in Bezug auf Stoffart,
Profil, Maße, Befestigungsmöglichkeit, statische
Festigkeit der Bauteile im Ganzen, auch imHinblick auf
einzusetzende Scheiben, FülIelement und in Bezug auf
Dröhnen.
II. Unzweckmäßiger Verbindung mit dem Bauwerk,
z.B. bei Ver bindungselementen, Nichteignung von
Bauwerksteilen für die Aufnahme der durch die Bauteile
entsprechenden Belastungen.
III. Fehlenden oder nicht ausreichenden
Befestigungsmöglichkeiten am Bauwerk, dabei hat der
Auftragnehmer die Eigengewichte seiner Bauteile und die
zu übertragenden Lasten und Windlasten anzugeben.
IV. Fehlender Möglichkeit zu gefahrlosen Reinigung und
Bedienung im Gebrauch.
V. Abweichungen der Öffnungen am Bau, die bei
fachgerechten Fugen keine einheitlichen Rahmenaußenmaße
zu fassen.
VI. Größere Abweichungen, als in den nachstehend
genannten Normen zugelassen sind: DIN 18 201 Toleranzen
im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau;
Bauwerke DIN 18203 Teil Toleranzen im Hochbau;
Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und
Spannbeton.
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich
einschließlich notwendiger Nebenleistungen wie
Lieferung, An- und Abtransport sowie fachgerechter
Entsorgung.
1. AUSFÜHRUNG
1.1 Die in Plänen angegebenen Maße sind vor der
Ausführung an der Baustelle vom Auftragnehmer ei
genverantwortlich rechtzeitig zu prüfen. Ergeben sich
Widersprüche z.B. zur örtlichen Situation oder zur
Leistungsbeschreibung, so sind diese rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn mit der Bauleitung zu klären. Der
Auftragnehmer hat auf dieser Basis nach Notwendigkeit
Montagepläne zu erstellen, die er dem Architekten zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen hat.
1.2 Der Auftragnehmer hat für die Leistung seiner
Arbeiten einen bevollmächtigten Vertreter auf
der Baustelle einzusetzen und zu benennen, der
die Fach-Bauleitung auch im Sinne der HBO, §51 über
nimmt und berechtigt ist, selbstständig Anordnungen
über Ausführungen und Preisvereinbarungen
zu treffen.
1.3 Zu Koordinationsgesprächen hat der Auftragnehmer
wöchentlich einmal zu einem durch die Bauleitung
festgelegten Termin einen handlungsberechtigten
Vertreter zu entsenden, sofern die Bauleitung des
Auftraggebers dies fordert.
1.4 Der Transport der Materialien zum Einbauort
ist Sache des AN und ist in die Einheitspreise ein
zurechnen. Die evt.mögliche Mitbenutzung von
Aufzugshilfen von Fremdfirmen, sowie die Koordination
und Verrechnung ist Sache des AN und ist mit der
jeweiligen Fremdfirma direkt abzuklären.
2. ÜBERGABETERMINE FÜR AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
2.1 Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer,
alle Unterlagen rechtzeitig anzufordern.
3. ALLGEMEINE ORDNUNG AUF DER BAUSTELLE
3.1 Überwachen der Baubetriebssicherheit
Der Auf tragnehmer hat alle Vorkehrungen zur
Gewährleistung der Betriebssicherheit, sowie des Brandund Gesundheitsschutzes für seine Arbeiten zu treffen
und die Beachtung und Befolgung der von Ihm getroffenen
Maßnahmen ständig zu überwachen. Die Verantwortung für
die Einhaltung und Überwachung der
Arbeitsschutzvorschriften in seinem Arbeitsbereich
trägt in jedem Fall der Auftragnehmer.
3.2 Vorsorge für Erste Hilfe:
Der Auftragnehmer hat für die ihm übertragenen Arbeiten
alle Regelungen zu treffen, die dem jeweiligen Bauten
stand entsprechend sicherstellen, dass die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der
Bauberufsgenossenschaften für die Rettung auf der
Baustelle verunglückter Personen je derzeit
gewährleistet ist. Die vom Auftragnehmer an der
Baustelle beschäftigten Führungspersonen (Bauführer,
Poliere, Montageleiter und dergl.) müssen eine
diesbezügliche Ersthelfer-Ausbildung nachweisen.
3.3 Materiallagerung
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass durch im
Zuge seiner Arbeiten einzubauende Konstruktionsteile
und Materialien (durch termingerechte Anlieferung und
sorgfältige Wahl / Vorbereitung der
Bereitstellungsfläche nach Abstimmung
mit der Bauleitung des AG) weder der laufende Betrieb
des Auftraggebers noch die Arbeiten anderer Unternehmer
behindern und keine Unfälle verursacht werden. Bei
Lagerung von Baumaterialien auf Decken ist stets die
zulässige statische Belastung zu beachten.
Dämmmaterialien dürfen nicht im Bereich -50 cm vor oder
hinter Glasscheiben gelagert werden.
3.4. Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen
Sofern in den Positionen nicht gesondert benannt sind
folgende Schutzmaßnahmen in die Einheitspreise ein
zurechnen:
- Abdecken mit PVC- Folien und geeigneten Klebebänder
der angrenzenden Bauteile (wie Blechabdeckungen,
Geländer, Fenster, Eingangstüren, eingebaute
Stahlteile, u.ä.)
3.5 Abfallentsorgung
Bauabfälle und sonstigen bei Ausführung seiner Leistung
oder von seinen Mitarbeitern produzierten Abfälle sind
vom Auftrag geber täglich eigenverantwortlich zu
entsorgen. Der Bauherr kann, im Falle der
Zuwiderhandlung, eine Abfallentsorgung
anordnen. Die Kosten hier für werden anteilig auf die
auf der Baustelle an wesenden Firmen umgelegt.
3.6 Bautagebuch
Die örtliche Bauleitung des Auftragnehmers hat ein
Bautagebuch zu führen, in welchem alle Verhältnisse
erschöpfend niedergelegt sind, die für den Vollzug des
Bauvertrages rechtlich oder technisch von Bedeutung
sind. Es halt ins besondere zu enthalten:
- Zahl der Arbeiter/Mitarbeiter und Umfang der Arbeiten
- Anlieferung von Baugeräten und Baustoffen sowie deren
Menge laut Lieferschein
- Umfang der ausgeführten Leistungen
- Beginn und Ende der Arbeitszeit und eventuelle
Unterbrechungen
- die Witterungsverhältnisse
- besondere Vor kommnisse (Arbeitsbehinderungen,
Unfälle
u.s.w.)
- Abweichungen, Änderungen und Vereinbarungen, die sich
gegenüber denVertragsgrundlagen bei der Ausführung
ergeben haben, z.B. in Bezug auf die Abmessungen von
Bauteilen, die Erfordernisse der DIN-Vorschriften,
Termine etc. Je ein Durchschlag davon ist der örtlichen
Bauführung der Architekten wöchentlich zu überreichen
(per Fax oder E-mail). Eintragungen im Bautagebuch
ersetzen ausdrücklich nicht die nach Vertrag,
nach VOB oder sonstigen Bestimmungen erforderlichen
schriftlichen Mitteilungen, Anzeigen u.s.w. an den
Bauherrn, und an die örtliche Bauleitung der
Architekten.
4. AUFMASS
4.1 Einmessarbeiten
Sämtliche erforderlichen Einmessarbeiten sind durch den
AN in dessen Verantwortung auszuführen.
5. SONSTIGES
5.1 Metallteile sind mit für die jeweilige
Einbausituation geeignetem Korrosionsschutz zu
versehen.
5.2 Die Befestigung von Metallbauteilen auf der
Rohdecke und an Wänden muss durch Befestigungsmaterial
in nicht rostender Ausführung erfolgen.
5.3 Verbindungen und Befestigungen sind so aus
zuführen, dass sich die Bauglieder bei Wärmeänderungen
ungehindert ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben
können, ohne die dauerhafte Abdichtungsfunktion zu
mindern. Sofern im nachfolgenden LV keine besonderen
Positionen vorgesehen sind, müssen bei Metallbauteilen,
Zink- oder Aluminiumabdeckungen die erforderlichen
Schiebenähte oder Dehnungsausgleicher einkalkuliert
werden. Die Befestigungen sind so zu dimensionieren,
dass ein Abheben oder eine Beschädigung durch
Sturmeinwirkung verhindert wird.
5.4 Die Feuchtigkeitsmessung des Untergrundes der
abzudichtenden Fläche ist Sache des AN.
5.5 Vor Montagebeginn sind die Aufstandsflächen
besenrein herzustellen. Betongrate sind zu entfernen.
Diese Maßnahme wird nicht gesondert vergütet.
5.6 Für die Achs- und Meterriß-Einmessungen werden je
Geschoss vom Auftraggeber an bestimmten Punkten
Messmarken gesetzt. Abweichungen, die den
Toleranzrahmen überschreiten sind unverzüglich der
Bauleitung mitzuteilen.
5.7 Sämtliche erforderlichen Einmessarbeiten sind durch
den AN in dessen Verantwortung auszu führen.
5.8 Bei unvermeidbaren Schweißarbeiten /
Schleifarbeiten vor Ort ist der Arbeitsbereich
ausreichend mit nicht brennbarem Abdeckmaterial (Stahl
/Faserzementplatten) zu schützen. Die Abdeckung ist
anschließend zu entfernen. Flex- und Schweißarbeiten,
sind nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG
werkstattseitig oder auf der Baustelle im gesicherten
Abstand zu Wärmedämmung und Fenstern o.ä durchzuführen.
Umgebende Bauteile sind fachgerecht zu schützen.
6. STATISCHER NACHWEIS
Erstellen der statischen Nachweise der Positionen, in
denen die Aufstellung einer statischen Berechnung
erforderlich wird ist Sache der Bieters. Alle Angaben
zu Maßen und Befestigungsmittel im LV sind gemäß
Vordimensionierung des Statikers des AG erfolgt.
7. AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN UND DEREN
GRUNDLAGE
Die beiliegenden erläuternden Planunterlagen stellen
den angestrebten Ausführungsstandard dar und sind noch
nicht für die Ausführung verbindlich.
Sämtliche erforderlichen Werkstattzeichnungen zu den
unterschiedlichen Konstruktionen sind vom AN unter
Berücksichtigung und Darstellung der Ist-Situation und
der Planungsforderungen zu fertigen. Die Werkstattpläne
sind unter Berücksichtigung der statischen
Notwendigkeiten, aber auch der gestalterischen
Vorstellungen des Auftraggebers auszuführen. Aus den
Werkstattzeichnungen müssen Konstruktion, Maße,
Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge klar
erkennbar sein. Die Werkstattpläne sind dem Architekten
zur Durchsicht, Abstimmung und Freigabe mindestens 4
Wochen vor dem vertraglich fixierten Montagetermin, vor
Fertigungsbeginn vorzulegen und genehmigen zu lassen.
Detail- und Maßänderungen sind nicht auszuschließen und
durch den AN in die Werkstattpläne einzuarbeiten.
Geringfügige Änderungen und Korrekturen der
Werkstattpläne gegenüber der Ausschreibungsgrundlage
berechtigen den AN nicht zu Terminverzögerungen. Nicht
in der vereinbarten Toleranz liegende Maßdifferenzen
zum LV sind dem AG sofort schriftlich anzuzeigen.
Als Grundlage für die Anfertigung der Pläne dient,
falls in der Beschreibung der Einzelpositionen nicht
besonders erwähnt:
- die jeweiligen Situation vor Ort über Größe
- Architektenpläne
Für die Erstellung der geforderten Zeichnungen sowie
für die Teilnahme an Planungsterminen er folgt keine
gesonderte Vergütung, die Leistung ist in die jeweilige
Position einzurechnen und ist somit abgegolten.
Die Werkstattzeichnungen des AN sind entsprechend den
Vorgaben des Terminplanes der Bauleitung mit 4 Wochen
einkalkulierter Prüfungsfrist durch den AN zu
erstellen.
8. ABWEICHUNGEN
Abweichungen der Fertigungsmaße von den in der
Leistungsbeschreibung oder Zeichnung angegebenen
Breiten und Höhen der Bauteile hat der Auftragnehmer
bis zu 5 % jedes dieser Maße, höchstens je doch bis 100
mm, unter folgenden Voraussetzungen ohne Anspruch auf
besondere Vergütung zu berücksichtigen:
I. Die Notwendigkeit, die Abweichung zu
berücksichtigen, wird vor Beginn der Fertigung
festgestellt oder sie hätte vom Auftragnehmer vor
Beginn der Fertigung festgesellt werden müssen;
II. Trotz Berücksichtigung der Abweichung bleibt das
Rahmenaussenmaß innerhalb der einzelnen Positionen
einheitlich;
III. Die Berücksichtigung der Abweichung macht eine
Konstruktionsänderung aus statischen Grün den nicht
notwendig.
IV. Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe sowie bei
Beanspruchung durch Bewitterung muss gesichert sein,
dass schädigende Korrosion und andere ungünstige
Beeinflussungen nicht entstehen können.
9. ANFORDERUNGEN AN DIE KONSTRUKTION
Die Konstruktionen einschließlich der
Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf sie
einwirkende Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:
DIN 1055 - 1 für Eigenlasten,
DIN 1055 -3 für Horizontallasten (Seitenkräfte)
Handläufe an Geländern müssen eine horizontale Kraft
von 500 N/m auf nehmen. Bei Rettungswegen ist der
Gedrängedruck von DIN 18056 zu beachten.
DIN 1055- 4 für Windlasten.
10. WERKSTOFFE
Bauteile aus Stahl
Alle Stahloberflächen müssen grundiert oder verzinkt
gemäß Positionstext und ausreichend für die
Einbausituation gegen Korrosion geschützt sein. Die
Oberfläche muss glatt (Schliff in Korn 320) und für die
vorgesehene Beschichtung geeignet sein.
Alle Schweißnähte müssen sauber verschliffen sein und
dürfen keine Beeinträchtigung der Oberflächenqualität
darstellen. Wenn Flächen von Bauteilen eines
Korrosionsschutzes bedürfen, nach dem Einbau jedoch
nicht mehr zugänglich sind, hat sie der AN vorher mit
einem dauerhaften Korrosionsschutz zu versehen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss
sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten.
Das heißt, dass durch Folien, Anstriche etc.
Metallurgie Reaktionen aus geschlossen sind.
Dicht-,Trenn- und Beschichtungsstoffe müssen Witterungund alterungsbeständig sein und je nach Beanspruchung
plastisch bleibend oder elastisch bleibend sein und
dürfen keine schädigenden Bestandteile enthalten.
Dichtprofile Dichtprofile müssen mit den angrenzenden
Stoffen verträglich sein. Nichtzellige
Elastomer-Dichtprofile müssen der DIN 7863 entsprechen.
Für andere Werkstoffe ist die Eignung ebenfalls
nachzuweisen.
Dichtstoffe / Dichtbänder Berühren sich
unterschiedliche Dichtsysteme, ist deren
Verträglichkeit untereinander sicherzustellen.
11. OBERFLÄCHEN
Alle Teile im Außenbereich sind feuerverzinkt, oder
-wenn in Pos. beschieben- aus Edelstahl V4A,
korrosionsgeschützt für den dauerhaften Einsatz im
bewitterten Außenbereich auszuführen, wenn nicht in den
Positionen andere Angaben gemacht werden.
Die Innenbauteile aus Stahl sind nach Angabe des
Positionstextes mit Grundierung oder Verzinkung gegen
Korrosion zu schützen. Oberflächenbeschichtungen sind
den Positionstexten zu entnehmen.
Bei verzinkten Stahlblechen und Stahlteilen muss die
Zinkschicht ausreichend dick, gut deckend, gut haftend
und porenfrei sein, die Zinkschicht darf auch bei
notwendigem Biegen nicht reißen oder blättern. Auf
flammspritzverzinkten Flächen ist durch den
Auftragnehmer unmittelbar nach dem Flammspritzverzinken
ein porenfüllender, abdecken der, quellfester und gut
haftender Schutzanstrich aufzubringen, der sich mit der
Metallschicht verträgt und auf den ein weiterer
Schutzanstrich oder eine Pulverbeschichtung aufgebracht
werden kann.
Farbbeschichtungen
Das auszuführende Beschichtungssystem ist vor her mit
dem Hersteller der zu beschichtenden Teile auf
Dauerhaftigkeit je unterschiedlich beschichtetem
Bauteil abzustimmen.
Die Farbe ist durch ein Muster in DIN A4 Größe vor
zustellen.
Die Muster sind die Einheitspreise ein zurechnen.
Klebefolien
Klebefolien für vorübergehen den Oberflächenschutz
müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Es
muss sichergestellt sein, dass sich die
Schutzbeschichtung restlos entfernen lässt.
12. EINBAU
Befestigung Verbindungsmittel, z.B. Schrauben, Nieten,
Klebstoffe und Zusatzwerkstoffe zum Schweißen und Löten
müssen den Beanspruchungen genügen und auf die
Verarbeitungsverfahren abgestimmt sein. Die Verankerung
muss:
- Kräfte der Metallkonstruktionen einwandfrei auf das
Bauwerk übertragen,
- Bewegungen sowohl aus der Wärmedehnung der
Metallkonstruktion als auch aus zu erwartenden
Formänderungen am Bauwerk aufnehmen können.
Die Montage der Geländerelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoß
durch den Auftraggeber anzubringen sind. Die vom
Befestigungsmittelhersteller vorgegebenen Randabstände
und Einbautiefen sind einzuhalten. Das für den
Ausgleich von Rohbautoleranzen gem
DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203 Teil 1 benötigte
Material und Montageauf wand ist in die Pos.
einzurechnen. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen
Normen und der aktuelle ''Stand der Technik'' zu
berücksichtigen und zu befolgen.
Dicht-, Trenn-und Beschichtungsstoffe müssen
witterungs- und alterungsbeständig und je nach
Beanspruchung plastisch bleiben oder elastisch bleibend
sein und dürfen keine schädigenden Bestand teile
enthalten.
Reinigung
Der Auftragnehmer muss die Elemente von Verschmutzung,
die von ihm während der Herstellung oder Montage
verursacht werden, reinigen.
Ü-Zeichen
Es dürfen nur Baustoffe wie Profile,
Befestigungssysteme etc. zum Einsatz kommen, für die
nach der jeweils gültigen Fassung der Bauregelliste des
DIBt und den darin vorgeschriebenen Eignungs- und
Prüfverfahren ein Verwendbarkeits- und
Übereinstimmungsnachweis vorliegt.
13. EDELSTAHL
- Keine Lagerung mit Fremdmetallen (z.B. Lager bühnen,
Gerüste oder Werkzeug)
- Edelstahlprodukte sind nicht mit unedlen (z.B.
verzinkten) Schrauben zu befestigen.
- Edelstahl darf nicht dauerhaft mit anderen Metallen
(z.B. in Rohrleitungen ) verbunden werden.
- Edelstahl nie mit ferretischen Stahlbürsten reinigen.
- Kontakt von Edelstahl mit hohen Chlorkonzentrationen
ist zu vermeiden.
- Bauteile aus Edelstahl dürfen nicht mit glühenden
Flexfonänen bespritzt werden.
- Es sind bei der Bearbeitung keine Flexscheiben mit
ferretischen Anteilen zu verwenden.
- Keine thermische oder mechanische Bearbeitung ohne
Nachbeizen.
14. LÄRM
Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet. Es
sind grundsätzlich die Vorgaben der TA Lärm für
Wohngebiete, sowie Vorgaben der Baugenehmigung zu
beachten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN SCHLOSSERARBEITEN
Kennwerte KENNWERTE
Grundstücksfläche: 6.492,45 m
Grundfläche: 1.931,04 m2
Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch)
Wohnfläche: 5.680,48 m2
Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage)
Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage)
Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D
Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2)
Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume
Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2)
Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss
Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung
Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich
Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich
Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen
Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten
Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise
Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis)
Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis)
Nichttragende Wände: Trockenbauweise
TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt
TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen
Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden
Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
01 Stahlgeländer
01
Stahlgeländer
TREPPENGELÄNDER
TREPPENGELÄNDER
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF
01.__.010 Geländer, Füllstäbe, pulverbeschichtet Stahlgeländer feuerverzinkt und pulverbeschichtet, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben, einschl. Ankerplatten zur Montage an Treppenwange und Ankerplatte zur Aufnahme des Handlaufs.
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:Montage Handlauf
Pfosten / Tragstäbe:Flachstahl 2Stk 40x15 mm,
Regelabstand: ca. 850 mm
Ankerplatten Untergurt:ca. 110x320x15 mm (trapezförmig), auf Tragstäbe geschweißt.
Distanzplatte:ca. 110x110x10mm (Stufenbelag)
Der maximal zulässige Abstand zwischen den Geländern im Treppenauge beträgt 10 cm. Wird beim Aufmaß festgestellt, dass der Abstand größer ausfällt, kann dieser über die Dicke der Distanzplatte reguliert werden.
Montageart:Schwerlastankern, Durchmesser nach stat. Erfordernis.
2 Stk je Verankerungspunkt
Ankerplatte Handlauf:ca. 130x30x10 mm
auf Tragstäbe geschweißt, Bohrung ca. M8 zur Aufnahme Handlauf
Unter-/Obergurt:Flachstahl 40x10 mm
Füllstäbe:Flachstahl 40x10 mm,
Abstand: ca. 100 mm
Korrosionsschutz:feuerverzinkt
Oberflächen:pulverbeschichtet
Farbe: RAL 7016 anthrazitgrau, matt
Brüstungshöhe:0,90 m über OKFF
Geländerhöhe waag:ca. 1,23 m (ab UK Podest)
Geländerhöhe geneigt:ca. 1,30 bis 1,35 m
(ab UK Treppenlauf)
Einbauort:Haus A bis D
Treppenhäuser
Ausführung gemäß Planung:
Zeichnungsnummer: DR_551 bis DR_563
01.__.010
Geländer, Füllstäbe, pulverbeschichtet
186,43
m
01.__.020 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Stahlgeländer ohne Handlauf. Schwanenhälse sind nicht zulässig.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Geländers
01.__.020
Eckausbildung/Verkröpfung
117,00
St
01.__.030 Geländer, Füllstäbe, verzinkt, beschichtet Stahlgeländer, waagerecht, mit senkrechten Füllstäben.
Montage mittels Ankerplatten an Stahlbetonwand, außenseitig, nicht dem Treppenraum zugenwandt.
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:endfertig,
Pfosten / Tragstäbe:Flachstahl 2Stk 40x15 mm,
Regelabstand: ca. 850 mm
Ankerplatten Untergurt:ca. 110x1100x15 mm,
auf Tragstäbe geschweißt,
Montageart:Schwerlastanker V2A, Durchmesser nach stat. Erfordernis
2 Stk je Verankerungspunkt
Unter-/Obergurt:Flachstahl 40x10 mm
Füllstäbe:Flachstahl 40x10 mm,
Abstand: ca. 100 mm
Oberflächen:feuerverzinkt
Beschichtung:Nasslack
Farbe: RAL 7016 anthrazitgrau, matt
Brüstungshöhe:0,90 m über OKFF
Geländerhöhe:ca. 1,00 m
Ausführung gemäß Plan 564
Einbauort:Haus B
Notausgangstreppe
01.__.030
Geländer, Füllstäbe, verzinkt, beschichtet
17,12
m
01.__.040 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen an zuvor beschriebenem Stahlgeländer ohne Handlauf.
Zweck:Richtungswechsel des Geländers
01.__.040
Eckausbildung/Verkröpfung
2,00
St
BALKONGELÄNDER
BALKONGELÄNDER
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF Leistungsbeschrieb Balkongeländer:
Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:endfertig
Kopfplattenplatten:ca. 150x120x10 mm, auf Füllstäbe geschweißt, Langlochbohrung zur Justierung der Geländer-Segmente
größter Regelabstand ca. 1,07 m, innerhalb dem Bereich von Geländer-Segmentstößen verringert sich der Abstand auf ca. 0,50 m.
Montageart:mittels Hammerkopfschrauben in bauseitige (Rohbau) Halfenschienen, nach Angabe Statik
Unter-/Obergurt:Flachstahl 40x10 mm
Füllstäbe:Flachstahl 40x5 mm,
Abstand: ca. 110 mm
Tragstäbe:Flachstahl 40x/ mm
Abstand: ca. 110 mm
Oberflächen:pulverbeschichtet
Farbe: RAL 7016 anthrazitgrau, matt
Brüstungshöhe:≥ 1,10 m über OKFF
Geländerhöhe:ca. 1,28 m
Nachfolgend werden die einzelnen Geländertypen als Gesamtposition je Balkontyp aufgeführt. Die Geländer wurden bereits seitens der Planung in Segmente unterteilt, welche mittels nichtrostender Schraubverbundungen auf der Baustelle zu verbinden sind.
Es bestehen drei unterschiedliche Segmentformen in unterschiedlichen Längen:
gerade Form
L-Form (bei Balkonen mit Längen über 6,00 m)
U-Form (bei Balkonen mit einer Länge unter 6,00 m)
Die kurzen Seiten der L- und U-Segmente haben eine einheitliche Länge von 12,50 cm.
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF
01.__.050 Typ1: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 1: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.420 mm
1 Stück, Länge 4.800 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 3.870 mm
Einbauort:3 x Haus A
4 x Haus B
01.__.050
Typ1: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
7,00
St
01.__.060 Typ2: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 2: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 2.420 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 4.450 mm
Einbauort:3 x Haus A
3 x Haus B
01.__.060
Typ2: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
6,00
St
01.__.070 Typ3: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 3: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 920 mm
1 Stück, Länge 2.750 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 2.800 mm
Einbauort:4 x Haus C
01.__.070
Typ3: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
4,00
St
01.__.080 Typ4: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 4: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.400 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 4.200 mm
Einbauort:5 x Haus C
01.__.080
Typ4: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
5,00
St
01.__.090 Typ5: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 5: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 2.200 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 5.000 mm
Einbauort:8 x Haus C
01.__.090
Typ5: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
8,00
St
01.__.100 Typ6: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 6: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.620 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 3.300 mm
Einbauort:9 x Haus D
01.__.100
Typ6: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
9,00
St
01.__.110 Typ7: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 7: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.500 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 3.700 mm
Einbauort:4 x Haus D
01.__.110
Typ7: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
4,00
St
01.__.120 Typ8: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 8: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.400 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 4.700 mm
Einbauort:4 x Haus D
01.__.120
Typ8: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
4,00
St
01.__.130 Typ9: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 9: bestehend aus
Segment gerade:1 Stück, Länge 850 mm
1 Stück, Länge 1.360 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 2.650 mm
Einbauort:8 x Haus D
01.__.130
Typ9: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
8,00
St
01.__.140 Typ10: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 10: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 850 mm
Segment U-Form:1 Stück, Länge 2.750 mm
Einbauort:5 x Haus D
01.__.140
Typ10: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
5,00
St
01.__.150 Typ11: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Ortbetonwänden.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 11: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 850 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 3.650 mm
Einbauort:1 x Haus D
01.__.150
Typ11: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
1,00
St
01.__.160 Typ12: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht als Balkongeländer, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Balkonplatten Betonfertigteil.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Typ 11: bestehend aus
Segment gerade:1 Stück, Länge 1.400 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 4.400 mm
Einbauort:1 x Haus D
01.__.160
Typ12: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
1,00
St
TERRASSENGELÄNDER
TERRASSENGELÄNDER
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF Leistungsbeschrieb Balkongeländer:
Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H = 1,10m
Stahlgeländer, waagerecht, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten mit Schwert sowie Stahlschuhen zur Montage an Attikainnenseien und Rohdecke aus Stahlbeton.
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:endfertig
Ankerplatte mit Schwert:Ankerplatte ca. 150x200x10 mm,
Schwert ca. 100x200x10 mm, senkrecht auf Ankerplatte geschweißt
Regelabstand ca. 1,10 m,
im Bereich von Geländer- Segmentstößen ca. 0,50 m.
Montageart Ankerplatten:Betondübel mit Sechskantmutter,
ca 4 Stk nach stat. Erfordernis in Beton-Attika verschraubt
Stahlschuh Haus B/D:Ankerplatte ca. 150x150x10 mm, Vierkantrohr 50x50x3 mm auf Ankerlatte geschweißt mit oberseitiger Aufnahme mit Schraubverbindung für Geländermontage.
Montageart Stahlschuh:Betondübel mit Sechskantmutter,
ca 4 Stk nach stat. Erfordernis in Rohdecke verschraubt
Montageart Geländer:Füllstäbe mit Schwert bzw. Untergurt mit Stahlschuh verschraubt, zwei Schrauben je Verankerungspunkt, Schrauben aus nichtrostendem Stahl, ca. M10 bzw.
Unter-/Obergurt:Flachstahl 50x10 mm,
Kanten leicht gefast
Füllstäbe:Flachstahl 50x10 mm,
Abstand: ca. 110 mm
Oberflächen:pulverbeschichtet
Farbe:Farbe: RAL 7016 anthrazitgrau, matt
Brüstungshöhe:≥ 1,10 m über OKFF
Geländerhöhe:ca. 1,08 m
Ausführung gemäß Zeichnung:
Zeichnungs-Nr.:
DO_520 - Dachterrasse
Nachfolgend werden die einzelnen Geländertypen als Gesamtposition je Dachterrasse aufgeführt. Die Geländer wurden bereits seitens der Planung in Segmente unterteilt, welche mittels nichtrostender Schraubverbundungen auf der Baustelle zu verbinden sind.
Es bestehen zwei unterschiedliche Segmentformen in unterschiedlichen Längen:
gerade Form
L-Form
Die kurzen Seiten der L- und U-Segmente haben eine einheitliche Länge von 12,50 cm.
Die Ankerplatten müssen hinsichtlich des Bauablaufs als vorgezogene Leistung ausgeführt werden, da diese noch anschließend bauseits (Flachdacharbeiten) eingedichtet werden müssen. Zudem müssen die Ankerplatten auf Grund bauphysikalischer Anforderungen thermisch entkoppelt hergestellt werden. Zulage in gesonderter Position.
Abb. ohne erforderliche thermische Trennung, Vergütung in ges. Pos.
SENKRECHTE FÜLLSTÄBE, OHNE HANDLAUF
01.__.170 Haus B: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Attikainnenseite, sowie Stahlschuhen auf Rohdecke.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Haus B: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 1.920 mm
1 Stück, Länge 4.600 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 4.720 mm
Einbauort:Dachterrasse Haus B
Hinweis Verankerung:ca. 8 Stk an Attikainnenseite
ca. 10 Stk auf Rohdecke
01.__.170
Haus B: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
1,00
St
01.__.180 Haus C: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Attika.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Haus C: bestehend aus
Segment gerade:4 Stück, Länge 3.500 mm
1 Stück, Länge 4.600 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 4.720 mm
Einbauort:Dachterrasse Haus C
Hinweis Verankerung:ca. 28 Stk an Attikainnenseite
01.__.180
Haus C: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
1,00
St
01.__.190 Haus D: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m Stahlgeländer, waagerecht, mit senkrechten Füllstäben einschl. Ankerplatten zur Montage an Attika, sowie Stahlschuhen auf Rohdecke.
Ausführung gemäß Lesitungsbeschrieb:
Geländer Haus D: bestehend aus
Segment gerade:2 Stück, Länge 2.770 mm
1 Stück, Länge 4.600 mm
Segment L-Form:2 Stück, Länge 4.720 mm
Einbauort:Dachterrasse Haus D
Hinweis Verankerung:ca. 14 Stk an Attikainnenseite
ca. 10 Stk auf Rohdecke
01.__.190
Haus D: Geländer, Füllstäbe, verzinkt, pulverbeschichtet, H=1,10m
1,00
St
01.__.200 Ankerplattenausbildung, Unterkonstruktion Geländer Ausbildung einer wärmegedämmten Durchdringung der Dachhaut an Attika und Rohdecke zur Aufnahme einer Geländerkonstruktion, anstelle nicht wärmegedämmter Halterung.
Ausführung als vorgezogene Leistung nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten. Folgeleistung bauseitiges (Rohbau) anarbeiten der Dampfbremse, (Flachdacharbeiten) Dämmung und Bitumenabdichtung
Leistungsbestandteile
Befestigung Ankerplatte mit Schwert sowie Stahlschuhe auf Betondecke verschraubt, einschließlich thermischem Entkopplungselement.
Höhenverstellbarer Flansch zum ein- und hinterlaufsicherem Anarbeiten der Dachabdichtung
Einbauort:Attika Dachterrassen Haus B, C und D
01.__.200
Ankerplattenausbildung, Unterkonstruktion Geländer
70,00
St
02 Handläufe
02
Handläufe
STAHLHANDLÄUFE
STAHLHANDLÄUFE
02.__.010 Handlauf, Rundstahl, verzinkt, d=42,4mm Handlauf aus Stahlrundrohr mit Wandhalterung.
Vorleistung:Rohbauwand, MW/Beton
Folgeleistung:endfertig oder Beschichtung,
bauseitig
Material:Stahlrundrohr, D= 42,4x2 mm,
Rohrenden halbrund geschlossen
Wandhalter:90° Rundstahlwinkel, D= 12 mm,
auf runder Anschraubplatte,
75x10 mm
Befestigung:versenkte VA-Schrauben
Oberflächen:feuerverzinkt
Einbauort:Treppe Notausgang Haus B
02.__.010
Handlauf, Rundstahl, verzinkt, d=42,4mm
9,25
m
02.__.020 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Stahlhandlauf.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Handlaufs
02.__.020
Eckausbildung/Verkröpfung
2,00
St
02.__.030 Handlauf, runde, gebürstete Stahlrundrohr, d=42,4 mm, Innenbereich Handlauf aus gebürsteter Stahl für den Innenbereich, Ausführung wie folgt:
- Handlauf: Stahlrohr 42,4/2 mm, freie runde Enden mit Abdeckungen, Konsolen und Abdeckrosetten aus Stahl.
Da die tragende Konstruktion für Handläufe aus Eichenholz vordimensioniert ist, ist es Sache des Auftragnehmers, die Werkplanung, Statik und Berechnung für eine zusätzliche Abfangung des Handlaufs aus Stahl zu erstellen. Ebenso trägt der Auftragnehmer die Kosten für die Befestigungsart (kleine Eisenteile, Schrauben, Schweißnähte etc.) gemäß seiner Detailplanung.
- Oberflächen: Stahl, feuerverzinkt, lackiert oder pulverbeschichtet (nach Wahl des Bauherrn)
Befestigung an Geländer aus Stahlstäben.
nach EN 10027-1:S 235 JR
nach EN 10027-2:1.0037
Ausführungsklasse:EXC 2
Korrosivitätskategorie:C3
Schutzdauerklasse:VH
Einbauort:Haus A bis D
Treppenläufe TRH
02.__.030
Handlauf, runde, gebürstete Stahlrundrohr, d=42,4 mm, Innenbereich
A
201,85
m
HOLZHANDLÄUFE
HOLZHANDLÄUFE
02.__.040 Holzhandlauf, rund, Eiche, d=40mm Handlauf aus Holz mit Geländerhalter aus Edelstahl.
Vorleistung:Geländer mit Ankerplatten
Folgeleistung:endfertig
Material:Rundstab, Eiche, D= 40 mm, Enden
halbrund
Geländerhalter:90° Rundstahlwinkel, V2A, D= 10
mm mit Feingewinde,
zur Verschraubung mit Ankerplatte an Geländer
Befestigung:V2A-Schrauben mit Innensechskant
Oberflächen:Holz, geölt, Edelstahl, geschliffen
Einbauort:Haus A bis D
Treppenläufe TRH
02.__.040
Holzhandlauf, rund, Eiche, d=40mm
G
201,85
m
02.__.050 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Holzhandlauf.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Handlaufs
02.__.050
Eckausbildung/Verkröpfung
117,00
St
03 Balkonverkleidung Aluminium
03
Balkonverkleidung Aluminium
BALKONVERKLEIDUNG ALUMINIUM
BALKONVERKLEIDUNG ALUMINIUM
03.__.130 Aluminium-Rechteckrohr 100x60x4, pulverbeschichtet Aluminiumrechteckrohre als vertikale und horizontale Verkleidung von Balkonen, einschließlich erforderlicher Gewindebohrungen und aller Verbindungsmittel zur Montage auf Stahl-Unterkonstruktion.
Zweck:Verschattung, Optik
Material:Aluminium-Rechteckrohr
Abmessungen:100x60x4 mm
Längen:Einzellängen sind durch den AN im Zuge
der Werks- und Montageplanung
eigenverantwortlich zu planen und
festzulegen. Es ist darauf zu achten, dass
Materialstöße möglichst "unsichtbar"
hergestellt werden
Außenecken:Ausführung der Außenecken mittels
Gehrungsschnitt. Außenkanten leicht gefast
Befestigung:Befestigung an Balkon-Fertigteilen mittels
Aluminiumwinkeln und Schraubverbindung
(in ges. Pos.)
Bohrungen:Gewindebohrung nach statischer Erfordernis
ca. M10. Zwei Bohrungen, Regelabstand ca.
1,30 m
Oberfläche:pulverbeschichtet
Farbe:RAL, nach Wahl des AG
Befestigungsmittel:Schrauben, nichtrostend, mit
Regelgewinde/Feingewinde
Einbauort:Haus A bis D
Balkone
Ausführung gemäß Zeichnung:
Zeichnungs.Nr.:
DO_528 - Balkon Details (Alu)
Abb. dient der Illustration und erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
03.__.130
Aluminium-Rechteckrohr 100x60x4, pulverbeschichtet
2.205,46
m
03.__.140 Zulage Rechteckrohr 100x60x4mm auf Gehrung geschnitten Zulage zu Pos. 003.0130 für deinen 45 Grad Gehrungsschnitt an Außenecken, einschlißlich herstellen einer kleinen Fase und den Schnittkanten
03.__.140
Zulage Rechteckrohr 100x60x4mm auf Gehrung geschnitten
280,00
St
03.__.150 Zulage Materialstoß "ohne Fuge" "Inlay" aus Aluminium-Rechteckrohr und Flachstange -geklebt-
Rechteckrohr 80x50x2 mm, Länge ca. 20 cm
Flachstange 50x10 mm, Lange ca. 20 cm.
Zur Herstellung unverschieblicher Eckverbindungen und Materialstöße der Rechteckrohre aus Pos. 003.0130
03.__.150
Zulage Materialstoß "ohne Fuge"
392,00
St
03.__.160 Aluminium-Winkelprofil 60x30x2mm, B=40mm, pulverbeschichtet Aluminium-Winkelprofil 60x30x2mm, B=40mm, als
horizontale Befestigung der Rechteckrohre auf bauseitigem (Rohbauer) Stahlrahmen.
Zwei Bohrungen für M10 Schraube je Winkel,
Kanten gebrochen,
Aluwinkel pulverbeschichtet, Farbe nach Wahl des AG
03.__.160
Aluminium-Winkelprofil 60x30x2mm, B=40mm, pulverbeschichtet
808,00
St
Vertikale Befestigung Balkonfertigteil
Vertikale Befestigung Balkonfertigteil
03.__.170 Aluminium-Winkelprofil 80x50x6mm, B=60mm, pulverbeschichtet Aluminium-Winkelprofil 80x50x6mm, B=60mm, als
vertikale Befestigung der Rechteckrohre an Stirnseiten von Balkonfertigteilen aus Stahlbeton .
Vier Bohrungen (Langloch) zur Befestigung der Winkelprofile in Halfenschienen im Betonfertigteil mittels Hammerkopfschrauben und zur späteren Befestigung der Rechteckrohre mittels L-Winkel. Bemessung der Bohrungsdurchmesser im Zuge der Werks- und Montageplanung.
Sämtliche Kanten gebrochen,
Aluwinkel pulverbeschichtet, Farbe nach Wahl des AG
Hinweis: Erforderliche Materialstöße der Rechteckrohre aus Pos. 003.0130 sind mittels doppelter Ausführung der hier beschriebenen Winkel auszuführen (siehe Grafik).
Die in der Grafi dargestellen Kopfplatten im Betonfertigteil entfallen. Die Aluminiumkonstruktion wird in, im Betonfertigteil eingelegten, Halfenschienen verschraubt.
Abb. dient dem Verständnis und stellt nicht die ausgeschriebene Befestigung dar.
03.__.170
Aluminium-Winkelprofil 80x50x6mm, B=60mm, pulverbeschichtet
770,00
St
03.__.180 L-Winkelprofil 35x35x4mm, pulverbeschichtet Aluminium L-Winkelprofil 35x35x4mm, Breite variiert abhängig von Balkontyp, zur Verbindung der Rechteckrohre 100x60x4mm mit Winkelprofil an den Balkonstirnseiten.
Zweck: Lagesicherung und Befestigung der Aluverkleidung und Sicherstellung "fugenloser" Materialstöße
Vier Bohrungen für M10 Schraube, Achsabstand ca. 430 mm.
Erforderliche Bemessung der Bohrungsdurchmesser und Einzellängen der Winkelprofile im Zuge der Werks- und Montageplanung.
Sämtliche Kanten gebrochen,
Aluwinkel pulverbeschichtet, Farbe nach Wahl des AG
03.__.180
L-Winkelprofil 35x35x4mm, pulverbeschichtet
196,20
m
04 Sichtschutzwände
04
Sichtschutzwände
SICHTSCHUTZWÄNDE DACHTERRASSEN
SICHTSCHUTZWÄNDE DACHTERRASSEN
04.__.010 Stahlschuh, Hülse mit Kopfplatte Hülse als feuerverzinkte Stahlkonstruktion, aus Vierkantrohr mit Grundplatte auf Stahlbetonrodecke verschraubt, wetterfest
Bestehend aus:
Dübelplatte:ca. 220x220x10 mm
Hülse:Rechteckrohr 50x90x4 mm,
auf Kopfplatte verschweißt
Länge Hülse:ca. 500 mm
Befestigung:4 Stk Klebeanker, verdübelt in Rohdecke
Bohrungen:2 durchgehende Bohrungen, Durchmesser
M10 zur Befestigung von Pfosten aus
Rechteckprofilen (in ges. Position)
Ausführung:Die Montage der Befestigungshülsen ist als
vorgezogene Leistung nach Fertigstellung
der Rohbauarbeiten auszuführen. Die
Leistungen können nicht in einem Stück
ausgeführt werden.
Die Leistung ist durch den AN bis zur
Fertigstellung vor Feuchtigkeit zu schützen.
Hinweis: Die Aufteilung der Pfosten zwischen verputzter Außenwand und Attika obliegt dem Unternehmer in Abhängigkeit der Rhombusleisten, den notwendigen Abständen der Dübelplatten zu aufgehenden Bauteilen sowie der Einbindung der HLS Lüfter auf der Rohdecke und sind im Zuge der Werks- und Montageplanung des AN festzulegen.
04.__.010
Stahlschuh, Hülse mit Kopfplatte
7,00
St
04.__.020 Fußpunktausbildung, Unterkonstruktion Ausbildung einer wärmegedämmte Durchdringung der Dachhaut im Fußpunkt der Tragkonstruktion Stahlschuh aus Pos 004.0010 , anstelle nicht wärmegedämmter Fußpunkt.
Leistungsbestandteile
Befestigung Stahlprofil mit Klebeankern und thermischem Entkopplungselement auf der Rohdecke
Höhenverstellbarer Flansch zum ein- und hinterlaufsicherem Anarbeiten der Dachabdichtung
04.__.020
Fußpunktausbildung, Unterkonstruktion
7,00
St
04.__.030 Pfosten, Stahl, verzinkt, 80x40x2mm, L=1900mm Rechteckrohr aus feuerverzinktem Stahl, als Pfosten zur Aufnahme einer Sichtschutzwand aus Holzleisten, mit Stahlschuh verschraubt, wetterfest.
Zweck:Sichtschutz
Vorleistung:auf Rohdecke montierter und eingedichteter Stahlschuh zur Aufnahme des Pfosten
Pfosten:Rechteckrohr, 80x40x2 mm,
feuerverzinkt
Bohrungen:zwei Bohrungen M10 zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem Stahlschuh mittels nichtrostender Schrauben
Bohrungen zur Aufnahme horizontalen Ober- und Untergurte, Anzahl nach Erfordernis, Durchmesser ca. M8
Witterungsschutz:oberseitg mittels aufgeschweißter Stahlplatte witterungsfest geschlossen
Höhe, gesamt:1,90 m
UK über OKFF: < 13 cm
Einbauort:Haus C: Dachterrasse
04.__.030
Pfosten, Stahl, verzinkt, 80x40x2mm, L=1900mm
7,00
St
04.__.040 Ober-/Untergurt, U-Profil Stahl, verzinkt, 60x30x4mm, L=1160mm Ober-/ Untergurt als U-Profil aus feuerverzinktem Stahl, mit beidsitig aufgewchweißter Kopfplatte zur Verbindung mit Pfosten einschließlich Verschraubung.
Zweck:Verbindung der Pfosten und Aufnahme von Holzleisten als Sichtschutz
Vorleistung:Pfosten aus Rechteckrohr,
80x40x2 mm, Regelabstand
1.160 mm
Ober-/Untergurt:U-Profil 60x30x4 mm mit beidseitig aufgeschweißter Kopfplatte
60x80x4 mm
Länge:1.160 mm
Bohrungen:Bohrungen nach Erfordernis, 2 Stk M8 in Kopfplatten zur kraftschlüssigen Verbindung mit den Pfosten, Verschraubung mittels nichtrostender Schrauben
Bohrungen in U-Profile zur Befestigung der Rhombusleisten, ca. 19 Stk, Durchmesser 6 mm.
Höhe, gesamt:1,90 m
UK über OKFF: < 13 cm
Einbauort:Haus C: Dachterrasse
04.__.040
Ober-/Untergurt, U-Profil Stahl, verzinkt, 60x30x4mm, L=1160mm
12,00
St
04.__.050 Füllung Sichtschutzwand, Holz, Rohmbus, 70x20mm, L=1485mm Füllungen der zuvor beschriebenen Rahmenkonstruktion mit Holz-Rhombusleisten, einschließlich Abstandshalter, Holzschutz und Verschraubung liefern und montieren.
Zweck:Sichtschutz
Vorleistung:Stahlrahmen bestehend aus zuvor beschriebener Rahmenkonstruktion
Holzleisten:Profil ca. 70x20 mm, Längsseiten im 45° Winkel angeschnitten
Länge:1.485 mm
Abstandshalter:Rundrohr Durchmesser 10 mm, Länge 20mm, Stahl feuerverzinkt,
2 Stk pro Leiste
Befestigung:Befestigung mittels nichtrostender Schrauben mit Unterlagsscheibe, Schrauben ca. 50x6 mm.
Holzart:z.B. sibierische Lärche
angebotene Holzart: (vom Bieter anzugeben)
Einbauort:Haus C: Dachterrasse
Plan Nummer DO_520
04.__.050
Füllung Sichtschutzwand, Holz, Rohmbus, 70x20mm, L=1485mm
114,00
St
SICHTSCHUTZWÄNDE BALKONE
SICHTSCHUTZWÄNDE BALKONE
04.__.060 Sichtschutzwand, Stahl, verzinkt, pulverbeschichtet,
Faserzement, 2,00x2,00m Sichtschutzwand mit Faserzementplatten-Beplankung als verzinktes Stahlrahmenelement, pulverbeschichtet und wetterfest.
Zweck:Sichtschutz
Vorleistung:Stb.-Wand und Stahlstütze
Rahmen/UK:Rechteckrohr, 40x40x1,5 mm,
feuerverzinkt
Oberfläche:pulverbeschichtet, DB 703
Teilung:2-mal vertikal mit Rechteckrohr 40x40x1,5 mm,1-mal mittig mit Rechteckrohr 100x40x1,5 mm,
1-mal horizontal mit Rechteckrohr 40x40x1,5 mm
Beplankung:beidseitig mit Faserzementplatten
Farbe:nach Wahl des AG
Abmessungen:1.000x2.000x8 mm,
Befestigung:auf Rahmen mittels Universalschraube mit Bohrspitze und Schraubhüle in geordnetem Schraubenbid, mittig gestoßen, Platten mit seitlichem Überstand über Rahmenkonstruktion.
Befestigung
Wandelement:Wandseitig: 2-mal Hülse mit Kopfplatte (in ges. Position)
Stützenseitig: 2-mal Hülse mit beidseitiger Kopfplatte
(in ges. Position)
Höhe, gesamt:2,00 m
UK über OKFF: < 10 cm
Elementgröße:2,00x2,00 m
Einbauort:Haus A bis D
Balkone
04.__.060
Sichtschutzwand, Stahl, verzinkt, pulverbeschichtet,
Faserzement, 2,00x2,00m
36,00
St
04.__.070 Befestigung wandseitig, Hülse mit Kopfplatte Hülse als feuerverzinkte und pulverbeschichtete Stahlkonstruktion, aus Vierkantrohr mit Grundplatte auf Stahlbetonwand verschraubt, einschließlich Gegenstück auf Rahmen der Sichtschutzwand geschraubt.
Bestehend aus:
Wandseitig:
Kopfplatte:ca. 120x60x5 mm
Hülse:Rechteckrohr 50x50x4 mm,
auf Kopfplatte verschwießt
Länge Hülse:ca. 260 mm
Befestigung:Kopfplatte an Betonwand verschraubt, nach
statischer Erfordernis
Rahmenseitig:
Kopfplatte:ca. 120x40x5 mm
Hülse:Rechteckrohr 40x40x2 mm,
auf Kopfplatte verschwießt
Länge Hülse:ca. 100 mm
Befestigung:Kopfplatte mit Rahmenkonstruktion der
Sichtschutzwand verschraubt, zwei
Schrauben ca. M10
Oberfläche:2-teilige Halterung verzinkt und
pulverbeschichtet, DB 703
Abb. ohne erforderliche thermische Trennung, siehe nachfolgende Pos.
Die Montage der Befestigungshülsen ist als vorgezogene Leistung nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten auszuführen. Die Leistungen können nicht in einem Stück ausgeführt werden.
04.__.070
Befestigung wandseitig, Hülse mit Kopfplatte
72,00
St
04.__.080 Zulage Thermische Trennung Unterkonstruktion Sichtschutz Zulage zu Pos. 004.0070 für die Ausbildung einer wärmegedämmten Durchdringung des WDVS an Wand zur Aufnahme einer Sichtschutzkonstruktion, anstelle nicht wärmegedämmter Halterung.
Ausführung als vorgezogene Leistung nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten. Folgeleistung bauseitiges anarbeiten des WDVS.
Leistungsbestandteile
Befestigung Kopfplatte mit Hülse mit Klebeankern und thermischem Entkopplungselement an Betonwand
Einbauort:Haus A bis D
Balkone
04.__.080
Zulage Thermische Trennung Unterkonstruktion Sichtschutz
72,00
St
04.__.090 Befestigung Sichtschutzwand Stützenseitig, Hülse als feuerverzinkte Stahlkonstruktion, aus Vierkantrohr mit beidseitiger Kopfplatte mit Stahlträger und Sichtschutzwand verschraubt liefern und montieren.
Bestehend aus:
Wandseitig:
Kopfplatten:ca. 120x40x5 mm
Hülse:Rechteckrohr 40x40x2 mm,
beidseitig auf Kopfplatten verschweißt
Länge Hülse:ca. 70 mm
Befestigung:Verbindungselement mittels nichtrostender
Schrauben ca. M10 mit Rahmenkonstruktion
der Sichtschutzwand und bauseitigem
Stahlstütze verschraubt.
04.__.090
Befestigung Sichtschutzwand Stützenseitig,
72,00
St
04.__.100 dauerelastische Verfugung Dauerelastische Verfugung im Bereich der Anschlüsse Faserzementplatte/Stahlrahmen, einschl. Vorbehandlung.
Vorleistung:Schallschutzwand
Material:geeignet für Faserzement und Stahl, verzinkt
Fugenbreite:5-8 mm
Fuge:zulässige Gesamtverformung (ZGV)
25 %
Farbe:grau
Anforderung:materialverträglich mit Faserzement und Metallrahmen, witterungsbeständig
Ausführung gemäß Plan Nummer:
DF_577 - Balkon Sichtschutz Faserzementplatten
04.__.100
dauerelastische Verfugung
144,00
m
10 Randwinkel
10
Randwinkel
10.__.010 Winkelstahl, feuerverzinkt, pulverbeschichtet, 140x110x5mm Winkelstahlprofil aus Stahl S235JR, feuerverzinkt, pulverbeschichtet, Farbe DB703, einschl. Verschlosserung und Montage.
Profil:140x110x5 mm
Einbauort:Haus A bis D
TRH Hauptpodeste
10.__.010
Winkelstahl, feuerverzinkt, pulverbeschichtet, 140x110x5mm
21,34
m
10.__.020 Zulage Winkelstahl über Eck Zualge zu Pos. 010.0010 für die L-förme Ausführung der Randabstellung im 90 Grad Winkel an Treppenaugen.
10.__.020
Zulage Winkelstahl über Eck
8,00
St
10.__.030 Winkelstahl, feuerverzinkt, 140x100x5mm Winkelstahlprofil aus Stahl S235JR, feuerverzinkt einschl. Verschlosserung und Montage.
Profil:140x100x5 mm
Einbauort:Haus A bis D, TRH
Randabstellung Aufzugtüren
10.__.030
Winkelstahl, feuerverzinkt, 140x100x5mm
E
41,65
m
11 Stahlträger
11
Stahlträger
11.__.010 Träger Decke Raumtragwerk Doppel-T-Träger IPE H 450mm
S235JR L 11000-12000mm im Bestand Träger, Einbauort Decke zur bauseitigen Montage von Laufschienen für Schiebetoranlage einer Tiefgarage, Einbauhöhe bis 5 m, aus Formstahl DIN EN 10365, Doppel-T-Träger IPE, Profilhöhe 450 mm, Stahl S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, beschichtet,
Korrosionsschutz und Anstrich, Farbe nach Wahl AG, vorgerichtet zur Montage an Rohbetondecke, mit Sechskantschrauben DIN 7990,
Gesamtlänge 12000 mm, Träger kann in Einzellängen von 6.000 mm gefertigt,angeliefert und montiert weren.
Ausführung im Bestand.
Einbauort:UK für Schiebetore vor
Doppelparksystem TG
11.__.010
Träger Decke Raumtragwerk Doppel-T-Träger IPE H 450mm
S235JR L 11000-12000mm im Bestand
12,00
m
12 Mülltonnen
12
Mülltonnen
12.__.010 Mülltonnen aus feuerverzinktem Stahlblech, 240L Brandschutzgeprüfte Mülltonne aus feuerverzinktem Stahlbelch. Vollstahlachsen mit laufruhiger Vollgummibereifung nach DIN EN 840, temperaturbeständig, geruchsdicht mit Klemmverschluss.
Behältervolumen:240 Liter
Ambmessungen:
Breite:ca. 60 cm
Tiefe:ca. 74 cm
Höhe:ca. 100 cm
Einbauort:Haus C:
Müllraum Zwischenetage
12.__.010
Mülltonnen aus feuerverzinktem Stahlblech, 240L
13,00
St
13 Lüftungsgitter
13
Lüftungsgitter
ENTRAUCHUNGSGITTER - ALULAMELLEN
ENTRAUCHUNGSGITTER - ALULAMELLEN
13.__.010 Lüftungs-, Entrauchungsgitter, Alu-Lamellen, <1,00m2 Lüftungs-, Entrauchungsgitter, einschl. Einbaurahmen mit verdeckter Befestigung.
Leistungsbestandteile
Lüftungs-, Entrauchungsgitter mit Frontrahmen
waagerechte Schräglamellen
Zweck:Entrauchungsöffnung Aufzugschacht
Vorleistung:Betonwand gespachtelt
Folgeleistung:Endfertig
Freier Querschnitt:mind. 0,10 m2 im fertigen Zustand
Material:Aluminium, pulverbeschichtet
Farbe:DB 703
Größe:ca. 75 x 25 cm
Einbauort:Haus A bis D
Aufzugschachtwand TRH im obersten Geschoss
13.__.010
Lüftungs-, Entrauchungsgitter, Alu-Lamellen, <1,00m2
5,00
St
14 Gitterroste, Blechabdeckungen
14
Gitterroste, Blechabdeckungen
GITTERROSTE
GITTERROSTE
14.__.010 begehbare Lichtschachtabdeckung als Rettungsweg, Gitterrost Tragkonstruktion aus Stahl als begehbare Gitterrostabdeckung auf Ortbetonschacht, festverschraubte Rostteilung, Ausführung waagerecht und geneigt, Gefälle bis 25 Grad.
Tragkonstruktion
Befestigung:Stahlträgerauflager anSchachtlängswänden
Tragkonstruktion:Querträger nach stat. Erfordernis Erfordernis
Oberfläche:feuerverzinkt
Gitterrostabdeckung
Maschenweite:30x30 mm
Belastung:begehbar, Einzellast ≤ 1,5 kN
Oberfläche:feuerverzinkt
Breite:ca. 1.190 mm
Einbauort:Haus C, Zwischenetage,
Lichtschacht als Rettungsweg
14.__.010
begehbare Lichtschachtabdeckung als Rettungsweg, Gitterrost
5,212
m2
14.__.020 Zulage Notausstieg in Gitterrost als Klappe Zulage für die Ausführung der zuvor beschriebenen Lichtschachtabdeckung als Notausstiegsklappe. Abmessung der Öffnung 94,5 x 94,5 cm, von unten öffenbar, nicht abschließbar.
Material:Stahl verzinkt
14.__.020
Zulage Notausstieg in Gitterrost als Klappe
1,00
St
STEIGLEITERN
STEIGLEITERN
14.__.030 Steigleiter, Stahl verzinkt, B=520mm Einzügige Steigleiter aus Stahl.
Sprossenabstand:ca. 280 mm
Lochsprossen:ca. 30x30mm
Leiterbreite:520 mm
Holmabmessung:ca. 60x25 mm
Stahlbezeichnung:S235JR
Oberfläche:feuerverzinkt
Einbauart:fest
Höhe:ca. 2,10 m
Einbauort:Haus C, Zwischenetage,
Lichtschacht als Rettungsweg
14.__.030
Steigleiter, Stahl verzinkt, B=520mm
2,10
m
15 Regiearbeiten
15
Regiearbeiten
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN
Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann.
Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden.
In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern.
Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
15.__.010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15.__.010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
M
20,00
h
15.__.020 Fachwerker/-in, Geselle/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Geselle/in Fachwerker/in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
15.__.020
Fachwerker/-in, Geselle/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
M
40,00
h
15.__.021 Helfer/-in sämtliche Kosten/ Zuschläge
15.__.021
Helfer/-in sämtliche Kosten/ Zuschläge
M
40,00
h
16 Geräteeinsatz
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Geräteeinsatz
16.__.001 Bohrhammer Bedienungspersonal einsetzen 0,25-1 kW Bohrhammer, Leistung 0,25 bis 1 kW, einschließlich aller erforderlichen Werkzeuge, mit Bedienungspersonal, auf Anordnung des AG einsetzen.
Der Verrechnungssatz für die Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere Lohn- und Gehaltskosten einschließlich aller Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten sowie Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für Vorhaltung und Betrieb, einschließlich Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
16.__.001
Bohrhammer Bedienungspersonal einsetzen 0,25-1 kW
M
20,00
h
16.__.002 Trenn-/Schleifgerät (Flex) einschl. Werkzeug, Verbrachsmatterial und Bedienpersonal
16.__.002
Trenn-/Schleifgerät (Flex) einschl. Werkzeug, Verbrachsmatterial und Bedienpersonal
M
5,00
h
16.__.003 Schweißgerät einschl. Werkzeug, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterial und Bedienpersonal
16.__.003
Schweißgerät einschl. Werkzeug, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterial und Bedienpersonal
M
5,00
h
17 Technische Leistungen
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Technische Leistungen
17.__.001 Technische Bearbeitung und statischer Nachweis Der Statiker wird von Auftragnehmer Schlosser- und Metallbauarbeiten beauftragt und ist zuständig für die statische Planung im Bereich die Schlosser- und Metallbauarbeiten. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Werk- und Detailplanung des Architekten hat der Auftragnehmer die vollständige technische Bearbeitung einschließlich der Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne, der statischen Nachweise sowie der Nachweise der Bau- und Montagezustände auf eigene Verantwortung zu erbringen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
die gesamte tragende Konstruktion
Übergänge und Auflagerausbildungen
Befestigungen und Verbindungsmittel
Montagestöße
Abweichungen von den vorgegebenen Profilen, Querschnitten oder Ausführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung und Freigabe durch den Architekten sowie den vom Bauherrn beauftragten Tragwerksplaner.
Der statische Nachweis ist durch den Tragwerksplaner beim Prüfstatiker einzureichen. Die Einreichung hat in sechs Ausfertigungen zu erfolgen:
2 × Prüfstatiker
1 × Tragwerksplaner
1 × Bauherr
1 × Architekt
1 × Bauleitung
17.__.001
Technische Bearbeitung und statischer Nachweis
P
1,00
psch